Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr • L145 (Parkstraße, Franz-Georg-Straße, Schöndorfer Straße) Die L 145 ist neben der Moseluferstraße die zweite Nord-Süd-Verbindungsstraße zwischen der A 602 und dem Alleenring. Nördlich des Wasserweges ist sie Erschließung für die Wohngebiete im Stadtteil Nells Ländchen. Fußgängerquerungen innerhalb des Wohngebietes werden durch Fußgängerüberwege erleichtert. Südlich des Wasserweges besteht Querungsbedarf insbesondere bei der Nahversorgung (Supermärkte an der Schöndorfer Straße). Hierfür stehen signalisierte Querungen zur Verfügung. Die Aufenthaltsqualität ist durch das hohe Verkehrsaufkommen und teilweise schmale Gehwege gering. Eine Ausnahme stellt die Parkstraße mit ihrem Baumbestand dar. In Abschnitten mit Wohnbebauung werden die Fußverkehrsflächen durch parkende Kfz und Busbuchten weiter eingeschränkt. • Verteilerkreis Der Verteilerkreis verfügt nur auf Teilabschnitten über Fußverkehrsanlagen (Verbindung Zurmaiener Straße – Loebstraße südlich des Kreisels). Eine Verbindung Loebstraße – Moselufer / Zurmaiener Straße ist außerdem über die Unterführung „Riverside“ möglich. Der ca. ein Hektar große parkartige Innenbereich des Verteilerkreises kann nicht betreten werden und ist damit vom angrenzenden Park Nells Ländchen abgeschnitten. • L144 (Avelsbacher Straße, Im Aveler Tal, Kohlenstraße) Die L144 ist die Haupterschließung der Stadtteile Kürenz und Tarforst sowie Verbindungsstraße in Richtung Pluwig und Kell am See. Für den Längsverkehr stehen auf mehreren Abschnitten landschaftlich attraktive und vom Straßennetz unabhängige Wegenetze zur Verfügung, die jedoch abseits der Bebauung verlaufen und nicht beleuchtet sind. Die Aufenthaltsqualität entlang der L 144 ist durch das hohe Verkehrsaufkommen und teilweise schmale Gehwege gering. Die Kohlenstraße ist im Bereich der Universität eine anbaufreie Straße mit hoher Trennwirkung. Querungen sind an den meisten Knotenpunkten mit den Erschließungsstraßen der Wohngebiete signalgeregelt oder als Fußgängerüberweg vorhanden. An der wichtigen Bushaltestelle „Universität“ ist eine Querung über eine Fußgängerbrücke möglich. Aufgrund des eher umwegigen Zugangs zur Bushaltestelle unter der Brücke wird die Kohlenstraße an dieser Stelle jedoch häufig ohne Querungshilfe ebenerdig überquert. • Metzer Allee, Straßburger Allee Über diese Straßen führt eine der Verbindungen zwischen der östlichen Innenstadt und dem südlichen Stadtgebiet. Die Straßen sind überwiegend anbaufrei und bilden die Grenze zwischen dem Wohngebiet Neu-Heiligkreuz und Alt-Heiligkreuz mit dem neuen Einkaufszentrum. Querungen sind regelmäßig signalgeregelt oder mit Fußgängerüberwegen möglich. Querungen fehlen jedoch zwischen dem neuen Einkaufszentrum Wisportstraße und dem Gebiet „Herrenbrünnchen“. 74
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr Moselbrücken, sonstige Gewässer Die Mosel kann von Fußgängern an den sechs im Stadtgebiet vorhandenen Straßen- und Eisenbahnbrücken überquert werden. In der Kernstadt kann die Mosel dagegen nur auf zwei Brücken gequert werden. Die zum Weltkulturerbe zählende Römerbrücke verbindet die Altstadt mit Trier West, die Kaiser-Wilhelm-Brücke verbindet die Altstadt mit Pallien und der Fachhochschule. Diese beiden historischen Brücken stehen auch dem Kfz- Verkehr zur Verfügung. Durch die geringe Breite der Brücken sind für alle Verkehrsmittel nur eingeschränkte Flächen vorhanden, die Aufenthaltsqualität ist durch die hohe Verkehrsbelastung gering. Auf der Römerbrücke können Fußgänger nur den nördlichen Gehweg nutzen, der südliche Seitenraum ist Radweg. Durch die geringe Breite des Gehweges ergeben sich u. a. Probleme mit Reisegruppen, die die Brücke als Teil der Stadtführung besuchen. Die Zugänge zu den historischen Brücken sind vor allem auf der Altstadtseite unattraktiv. Zwischen der Fußgängerzone und den Brücken müssen längere Strecken entlang unattraktiver Straßen zurückgelegt werden. An den Brückenköpfen selbst muss die Moseluferstraße gequert werden. Verbindungen von den Moseluferwegen zu den Brücken sind nur über Umwege möglich. Zwischen den beiden Brücken kann die Mosel westlich der Altstadt auf rund 1,5 km nicht gequert werden. Für einen Teil der Einwohner von Trier West und Pallien ist die Altstadt daher trotz kurzer Luftlinienentfernung nur über größere Umwege zu erreichen. Neben der Mosel durchfließen Ruwer, Kyll und kleinere Bäche das Stadtgebiet. Die Trennwirkung dieser Gewässer ist vergleichsweise gering. Innerhalb der bebauten Bereiche sind in regelmäßigen Abständen Brücken und Stege vorhanden. Es fehlen jedoch Brücken über die Mündungsbereiche von Ruwer und Kyll sowie über das Hafenbecken zur Vervollständigung der Moseluferwege. Bahntrassen Im Eisenbahnverkehr verlaufen zwei mehrgleisige Trassen in Nord-Süd- Richtung durch das Stadtgebiet. Sie bilden Barrieren für die anderen Verkehrsmittel, die nur an geeigneten Querungsstellen überwunden werden können. Für den Fußverkehr besteht eine vergleichsweise hohe Dichte an Querungsstellen, da an vielen Stellen kleine Durchlässe vorhanden sind, die vom Kfz-Verkehr nicht befahren werden können. Querungen fehlen an der Oststrecke in: • Ehrang: zwischen Ehranger Straße und Servaisstraße im Bereich des Bahnhofs, 75
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Fußverkehr<br />
• L145 (Parkstraße, Franz-Georg-Straße, Schöndorfer Straße)<br />
Die L 145 ist neben der Moseluferstraße die zweite Nord-Süd-Verbindungsstraße<br />
zwischen der A 602 und dem Alleenring. Nördlich des Wasserweges<br />
ist sie Erschließung für die Wohngebiete im <strong>Stadt</strong>teil Nells Ländchen.<br />
Fußgängerquerungen innerhalb des Wohngebietes werden durch Fußgängerüberwege<br />
erleichtert. Südlich des Wasserweges besteht Querungsbedarf<br />
insbesondere bei der Nahversorgung (Supermärkte an der Schöndorfer<br />
Straße). Hierfür stehen signalisierte Querungen zur Verfügung.<br />
Die Aufenthaltsqualität ist durch das hohe Verkehrsaufkommen und<br />
teilweise schmale Gehwege gering. Eine Ausnahme stellt die Parkstraße<br />
mit ihrem Baumbestand dar. In Abschnitten mit Wohnbebauung werden die<br />
Fußverkehrsflächen durch parkende Kfz und Busbuchten weiter<br />
eingeschränkt.<br />
• Verteilerkreis<br />
Der Verteilerkreis verfügt nur auf Teilabschnitten über Fußverkehrsanlagen<br />
(Verbindung Zurmaiener Straße – Loebstraße südlich des Kreisels). Eine<br />
Verbindung Loebstraße – Moselufer / Zurmaiener Straße ist außerdem<br />
über die Unterführung „Riverside“ möglich. Der ca. ein Hektar große parkartige<br />
Innenbereich des Verteilerkreises kann nicht betreten werden und ist<br />
damit vom angrenzenden Park Nells Ländchen abgeschnitten.<br />
• L144 (Avelsbacher Straße, Im Aveler Tal, Kohlenstraße)<br />
Die L144 ist die Haupterschließung der <strong>Stadt</strong>teile Kürenz und Tarforst<br />
sowie Verbindungsstraße in Richtung Pluwig und Kell am See. Für den<br />
Längsverkehr stehen auf mehreren Abschnitten landschaftlich attraktive<br />
und vom Straßennetz unabhängige Wegenetze zur Verfügung, die jedoch<br />
abseits der Bebauung verlaufen und nicht beleuchtet sind.<br />
Die Aufenthaltsqualität entlang der L 144 ist durch das hohe Verkehrsaufkommen<br />
und teilweise schmale Gehwege gering. Die Kohlenstraße ist<br />
im Bereich der Universität eine anbaufreie Straße mit hoher Trennwirkung.<br />
Querungen sind an den meisten Knotenpunkten mit den Erschließungsstraßen<br />
der Wohngebiete signalgeregelt oder als Fußgängerüberweg<br />
vorhanden. An der wichtigen Bushaltestelle „Universität“ ist eine Querung<br />
über eine Fußgängerbrücke möglich. Aufgrund des eher umwegigen<br />
Zugangs zur Bushaltestelle unter der Brücke wird die Kohlenstraße an<br />
dieser Stelle jedoch häufig ohne Querungshilfe ebenerdig überquert.<br />
• Metzer Allee, Straßburger Allee<br />
Über diese Straßen führt eine der Verbindungen zwischen der östlichen<br />
Innenstadt und dem südlichen <strong>Stadt</strong>gebiet. Die Straßen sind überwiegend<br />
anbaufrei und bilden die Grenze zwischen dem Wohngebiet Neu-Heiligkreuz<br />
und Alt-Heiligkreuz mit dem neuen Einkaufszentrum. Querungen sind<br />
regelmäßig signalgeregelt oder mit Fußgängerüberwegen möglich.<br />
Querungen fehlen jedoch zwischen dem neuen Einkaufszentrum Wisportstraße<br />
und dem Gebiet „Herrenbrünnchen“.<br />
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