Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

03.11.2013 Aufrufe

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr Sammelstraßen mit Tempo 30 angebunden sind. Kritisch ist zu sehen, dass die Verkehrsberuhigten Bereiche in vielen Stadtteilen nur kleinräumige fußgängerfreundliche Nischen bilden, während an den übrigen Straßen oft nur schmale Gehwege zur Verfügung stehen. Fußwege aus dem unmittelbaren Wohnumfeld heraus sind somit vergleichsweise unattraktiv. Zusätzliche Verbindungen sind über straßenunabhängige Gehwege möglich. Sackgassen haben in vielen Fällen eine Fortsetzung für den Fußverkehr. 5.2.5 Barrieren für den Fußverkehr außerhalb der Altstadt Umwege erfordern im Fußverkehr einen vergleichsweise hohen Zeit- und Kraftaufwand. Ziel einer attraktiven Fußverkehrsinfrastruktur muss daher eine möglichst geradlinige Wegeführung sein. Wichtiger Bestandteil des Fußwegenetzes sind häufige und attraktive Querungsstellen von Hauptverkehrsstraßen, Bahnanlagen, der Mosel oder sonstigen Anlagen mit starker Trennwirkung. Vorhandene Barrieren für den Fußverkehr und ihre Querungsstellen zeigt Bild 5.5. Hauptverkehrsstraßen Der Kfz-Verkehr ist im Stadtgebiet Trier auf wenigen, dafür stark belasteten Hauptverkehrsstraßen gebündelt. Für den Fußverkehr sind diese Straßen sowohl im Längsverkehr als auch im Querverkehr unattraktiv. Querungen der Hauptverkehrsstraßen sind im Regelfall an den signalisierten Knotenpunkten möglich. Außerhalb der Knotenpunkte besteht ein sehr dichtes Netz an Querungsmöglichkeiten über Fußgängersignalanlagen, Fußgängerüberwege oder Querungshilfen (Mittelinsel). Nur ein Teil der Knotenpunkte weist attraktive Bedingungen für den Fußverkehr auf. Die Wegeführung an den Knotenpunkten ist in der Regel den Flächenanforderungen des Kfz-Verkehrs untergeordnet. In vielen Fällen sind nicht an allen Knotenpunktzufahrten Fußgängerfurten vorhanden, so dass Umwege und zusätzliche Wartezeiten entstehen. Vielfach sind im Stadtgebiet „freie Rechtsabbieger“ vorhanden, die mit ihren großen Radien weitere Umwege verursachen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Fußgänger bei der Querung der freien Rechtsabbiegerfahrstreifen in der Regel bevorrechtigt sind, so dass hier für Fußgänger keine weiteren Wartezeiten entstehen. 14 Barrieren für den Fußverkehr sind v. a. Hauptverkehrsstraßen, die die einzige Verbindung zwischen Stadtteilen darstellen oder Siedlungsgebiete bzw. wichtige Verbindungen zerschneiden. 14 Bislang fehlen in der Regel direkte Radverkehrsführungen über freie Rechtsabbieger, so dass die Fußgängerüberwege aus Sicht des Radverkehrs problematisch sind (parallel verlaufende Radfurten haben keinen Vorrang). 72

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Fußverkehr Zu diesen zählen: • Anbaufreie Straßen des Bundesfernstraßennetzes Hierzu zählen die A 64, die A 602, die B 52, die B 53 sowie die außerhalb der Kernstadt liegenden Teile der B 49 und der B 51. Die anbaufreien Strecken liegen überwiegend außerhalb der Bebauung, ein Querungsbedarf besteht auf Verbindungen zwischen Stadtteilen, z. B. zwischen Biewer und Pfalzel oder auf dem Zugang zu Naherholungsgebieten, z. B. zum Moselufer. Ebenerdige Querungen dieser Straßen sind in der Regel nicht möglich, stattdessen werden in hoher Dichte höhenfreie Querungen in Form von Brücken und Unterführungen angeboten. Die Querungsstellen sind überwiegend barrierefrei, allerdings treten die typischen Probleme dieser Bauwerke (soziale Sicherheit, Vandalismus) auf. Kritisch zu sehen sind insbesondere die langen Unterführungen unter der A 602 am Verteilerkreis Nord. • rechte Moseluferstraße B49 / B51: Die Moseluferstraße hat für den Fußgänger-Längsverkehr nur eine geringe Bedeutung, da in den angrenzenden Stadtteilen verkehrsarme Alternativverbindungen vorhanden sind und entlang der Mosel der Moseluferweg genutzt werden kann. Als Umfahrung von Trier Nord und Trier Süd hat sie in Teilabschnitten den Charakter einer anbaufreien Straße und kann über längere Strecken nicht gequert werden. Sie erschwert den Zugang aus den dicht besiedelten Stadtteilen Trier Nord, Altstadt und Trier Süd zur Mosel. Querungsstellen fehlen im Bereich Nordbad / Hauptfriedhof, an der Krahnenstraße, zwischen Südallee und Hohenzollernstraße, zwischen Hohenzollernstraße und Konrad-Adenauer Brücke sowie Konrad-Adenauer- Brücke und Pellinger Straße. Die unattraktiven Fußgängerunterführungen an der Maarstraße und der Ausoniusstraße sollten durch ebenerdige Querungen ersetzt werden. • linke Moseluferstraße B53 / B51 / B49 Der Straßenzug Bonner Straße – Kölner Straße – Martinerfeld – Aachener Straße – Luxemburger Straße ist Haupterschließung für die an der Mosel gelegenen Teile von Trier West und Pallien. Gemeinsam mit der Trasse der Eisenbahn-Weststrecke erschwert die Straße den Zugang aus Trier West zur Mosel und in die Altstadt. Querungen sind entlang der Bonner Straße, Kölner Straße und Aachener Straße sowie der Luxemburger Straße südlich der Konrad-Adenauer-Brücke mit signalisierten Knotenpunkten, Fußgängerüberwegen und Querungshilfen möglich. Querungsstellen fehlen über die Luxemburger Straße zwischen Römerbrücke und Konrad-Adenauer-Brücke. Umwegreich und beengt ist die Fußwegführung am Knotenpunkt Kölner Straße / Bonner Straße / Bitburger Straße und im Zugang zur Kaiser-Wilhelm-Brücke. Die Aufenthaltsqualität ist durch das hohe Verkehrsaufkommen und teilweise schmale Gehwege gering. Eine Aufwertung konnte durch den Ausbau der Aachener Straße erzielt werden. Die Luxemburger Straße befindet sich zwischen Römerbrücke und Konrad-Adenauer-Brücke auch für Fußgänger in einem desolaten Zustand. 73

AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

Sammelstraßen mit Tempo 30 angebunden sind. Kritisch ist zu sehen, dass<br />

die Verkehrsberuhigten Bereiche in vielen <strong>Stadt</strong>teilen nur kleinräumige fußgängerfreundliche<br />

Nischen bilden, während an den übrigen Straßen oft nur<br />

schmale Gehwege zur Verfügung stehen. Fußwege aus dem unmittelbaren<br />

Wohnumfeld heraus sind somit vergleichsweise unattraktiv. Zusätzliche Verbindungen<br />

sind über straßenunabhängige Gehwege möglich. Sackgassen<br />

haben in vielen Fällen eine Fortsetzung für den Fußverkehr.<br />

5.2.5 Barrieren für den Fußverkehr außerhalb der Altstadt<br />

Umwege erfordern im Fußverkehr einen vergleichsweise hohen Zeit- und<br />

Kraftaufwand. Ziel einer attraktiven Fußverkehrsinfrastruktur muss daher<br />

eine möglichst geradlinige Wegeführung sein. Wichtiger Bestandteil des<br />

Fußwegenetzes sind häufige und attraktive Querungsstellen von Hauptverkehrsstraßen,<br />

Bahnanlagen, der Mosel oder sonstigen Anlagen mit starker<br />

Trennwirkung. Vorhandene Barrieren für den Fußverkehr und ihre Querungsstellen<br />

zeigt Bild 5.5.<br />

Hauptverkehrsstraßen<br />

Der Kfz-Verkehr ist im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Trier</strong> auf wenigen, dafür stark belasteten<br />

Hauptverkehrsstraßen gebündelt. Für den Fußverkehr sind diese Straßen<br />

sowohl im Längsverkehr als auch im Querverkehr unattraktiv. Querungen<br />

der Hauptverkehrsstraßen sind im Regelfall an den signalisierten Knotenpunkten<br />

möglich. Außerhalb der Knotenpunkte besteht ein sehr dichtes Netz<br />

an Querungsmöglichkeiten über Fußgängersignalanlagen, Fußgängerüberwege<br />

oder Querungshilfen (Mittelinsel).<br />

Nur ein Teil der Knotenpunkte weist attraktive Bedingungen für den Fußverkehr<br />

auf. Die Wegeführung an den Knotenpunkten ist in der Regel den<br />

Flächenanforderungen des Kfz-Verkehrs untergeordnet. In vielen Fällen sind<br />

nicht an allen Knotenpunktzufahrten Fußgängerfurten vorhanden, so dass<br />

Umwege und zusätzliche Wartezeiten entstehen. Vielfach sind im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet „freie Rechtsabbieger“ vorhanden, die mit ihren großen Radien<br />

weitere Umwege verursachen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Fußgänger<br />

bei der Querung der freien Rechtsabbiegerfahrstreifen in der Regel<br />

bevorrechtigt sind, so dass hier für Fußgänger keine weiteren Wartezeiten<br />

entstehen. 14<br />

Barrieren für den Fußverkehr sind v. a. Hauptverkehrsstraßen, die die einzige<br />

Verbindung zwischen <strong>Stadt</strong>teilen darstellen oder Siedlungsgebiete bzw.<br />

wichtige Verbindungen zerschneiden.<br />

14<br />

Bislang fehlen in der Regel direkte Radverkehrsführungen über freie Rechtsabbieger, so dass die<br />

Fußgängerüberwege aus Sicht des Radverkehrs problematisch sind (parallel verlaufende<br />

Radfurten haben keinen Vorrang).<br />

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