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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

5 Fußverkehr<br />

5.1 Einführung<br />

Die Mobilität zu Fuß ist die traditionelle Fortbewegungsart in der <strong>Stadt</strong>.<br />

Neben den eigentlichen Wegen zu Fuß umfasst der Fußverkehr auch den<br />

Einsatz von Hilfsmitteln wie Gehstöcken, Rollatoren, Rollstühlen, Kinderwagen<br />

sowie den Gepäcktransport. Auch die Verwendung bestimmter Sportgeräte<br />

für die Mobilität wird in der Regel dem Fußverkehr zugewiesen. Hierzu<br />

zählen z. B. Skateboards oder Inline-Skater.<br />

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich der Anteil der zu Fuß zurückgelegten<br />

Wege deutlich reduziert. Dies ist zum einen ein allgemeiner Trend,<br />

der auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen (fortschreitende<br />

Trennung der verschiedenen Nutzungen, zunehmende Motorisierung,<br />

geänderte Lebensgewohnheiten und Tagesabläufe, etc.) zurückzuführen ist.<br />

Zum anderen verschlechterte sich in den vergangen Jahren durch den<br />

wachsenden Kfz-Verkehr die Aufenthaltsqualität in vielen Straßen.<br />

In den letzten Jahren nimmt die Bedeutung des zu Fuß Gehens wieder zu,<br />

insbesondere im Freizeitverkehr. <strong>Trier</strong> ist z. B. Ausgangspunkt von zwei<br />

überregionalen Wanderwegen, ebenso ist die Fußgängerzone der Altstadt<br />

gut besucht. Wesentliches Ziel von Maßnahmen im <strong>Mobilitätskonzept</strong> muss<br />

es aber darüber hinaus sein, den Fußverkehr auf Alltagswegen zu fördern.<br />

Über das vollständige fußläufige Zurücklegen von Wegen hinaus umfasst<br />

der Fußverkehr auch Fußwege als Teil von Reiseketten. Jeder Verkehrsteilnehmer<br />

ist auf Teilstrecken Fußgänger, so dass Maßnahmen für den<br />

Fußverkehr der Nutzern aller Verkehrsmittel zu Gute kommen.<br />

5.2 Bewertung der Fußverkehrsinfrastruktur in <strong>Trier</strong><br />

5.2.1 Überblick<br />

Das Fußwegenetz ist für die Gesamtstadt in Bild 5.1, für die Kernstadt in<br />

Bild 5.2 dargestellt. Es wird im Wesentlichen durch die entlang der Straßen<br />

verlaufenden Gehwege gebildet. Ergänzt wird dieses durch separate Gehwege<br />

bzw. kombinierte Geh- und Radwege außerhalb des Straßennetzes. In<br />

Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger<br />

gegenüber anderen Verkehrsarten Vorrang. In den <strong>Trier</strong>er Fußgängerzonen<br />

sind Ausnahmen für Lieferverkehr und Radfahrer (19.00 Uhr bis 11.00 Uhr)<br />

sowie in Randbereichen auch für Anlieger (z.B. Kornmarkt; Stockplatz) oder<br />

den öffentlichen Nahverkehr (z.B. Porta-Nigra-Umfahrt, Treviris-Passage)<br />

zugelassen.<br />

Insgesamt verfügt <strong>Trier</strong> über ein sehr engmaschiges Fußwegenetz.<br />

Aufgrund begrenzter Flächen, insbesondere in der Kernstadt unterscheidet<br />

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