Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Integriertes Handlungskonzept 8. Entlastung hoch belasteter Hauptverkehrsstraßen in der Kernstadt durch Entlastungsstraßen, 9. Berücksichtigung der Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs 10. Ausbau der Anschlüsse des Bundesfernstraßennetzes an den erweiterten Tangentenring. Der Kfz-Verkehr wird im Wesentlichen auf einem Grundnetz aus Hauptverkehrsstraßen mit hochwertigen Flächen für Fußgänger und Radfahrer gebündelt. Gegenüber heute wird insbesondere eine stärkere Verkehrsberuhigung in der Altstadt und den Wohngebieten von Trier-Nord und Trier- Süd angestrebt. Bild 14.8 zeigt die funktionale Gliederung des Straßennetzes im Zielnetz 2025. Unterschieden werden insbesondere Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen und das nachgeordnete verkehrsberuhigte Straßennetz. Merkmale des Hauptverkehrsstraßennetzes sind : • Vorrangnetz für den Pkw- und Lkw-Verkehr • Höchstgeschwindigkeit i. d. R. 50 km / h, • ausreichend breite Gehwege auf beiden Seiten (i. d. R. mindestens 2,50 m Breite), • Radverkehrsanlagen, die eine sichere und attraktive Radfahrt auch bei höheren Geschwindigkeiten (Elektrofahrräder) ermöglichen, • i. d. R. Vorrang gegenüber dem nachgeordneten Straßennetz, • hochwertige Bushaltestellen mit angemessenen Warteflächen, je nach Verkehrsbelastung als Haltestellenkap oder Haltestellenbucht, möglichst flächendeckende Busbeschleunigung an signalisierten Knotenpunkten • leistungsfähige Knotenpunkte zwischen mehreren Hauptverkehrsstraßen, • leistungsfähige Anschlüsse des nachgeordneten Straßennetzes an die Hauptverkehrsstraßen, • regelmäßige ebenerdige und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, • hochwertige Gestaltung, nach Möglichkeit mit Baumpflanzungen. Merkmale der Sammelstraßen sind: • Höchstgeschwindigkeit 30 km / h, bei Busverkehr ggf. auch 50 km / h, • ausreichend breite Gehwege auf beiden Seiten (i. d. R. mindestens 2,50 m Breite), 292
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Integriertes Handlungskonzept • Radverkehr auf der Fahrbahn oder auf Radverkehrsanlagen, die eine sichere und attraktive Radfahrt auch bei höheren Geschwindigkeiten (Elektrofahrräder) ermöglichen, • i. d. R. Vorrang gegenüber dem nachgeordneten Straßennetz, • hochwertige Bushaltestellen mit angemessenen Warteflächen als Haltestellenkap, • leistungsfähige Anschlüsse des nachgeordneten Straßennetzes an die Sammelstraßen, • regelmäßige ebenerdige und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger, • hochwertige Gestaltung, nach Möglichkeit mit Baumpflanzungen. Merkmale des nachgeordneten Straßennetzes sind: • i. d. R. Tempo-30-Zone oder Verkehrsberuhigter Bereich, • ausreichend breite Gehwege auf beiden Seiten (i. d. R. mindestens 2,50 m Breite) oder Mischverkehrsfläche, • Radverkehr auf der Fahrbahn, • hochwertige Bushaltestellen mit angemessenen Warteflächen als Haltestellenkap, • hochwertige Gestaltung, nach Möglichkeit mit Baumpflanzungen. 14.3.3 Konflikte Die Straßenräume sind oftmals sehr schmal. Aus diesem Grund müssen oftmals Kompromisse bei der Aufteilung von Straßenräumen eingegangen werden. Es ergeben sich insbesondere Konflikte zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr und den anderen Verkehrsmitteln. Typische Konflikte sind: • Zukünftig soll das Parken im Straßenraum dort eingeschränkt oder aufgegeben werden, wo ansonsten keine angemessenen und sicheren Flächen für Fußgänger und Radfahrer hergestellt werden können. Dies bedeutet, dass in vielen Fällen Parkraum entfallen und ggf. an anderer Stelle kompensiert werden muss. • Oftmals ist es sinnvoll, in Sammelstraßen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km / h zu reduzieren, insbesondere in Gebieten mit überwiegender Wohnnutzung und den Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Diese Temporeduzierung ist jedoch nachteilig für den Busverkehr. • In der Kernstadt ist es in vielen Fällen wünschenswert, Fahrbahnflächen zu reduzieren. Gleichzeitig sollen an Knotenpunkten die Wartezeiten für que- 293
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Integriertes Handlungskonzept<br />
8. Entlastung hoch belasteter Hauptverkehrsstraßen in der Kernstadt durch Entlastungsstraßen,<br />
9. Berücksichtigung der Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs<br />
10. Ausbau der Anschlüsse des Bundesfernstraßennetzes an den erweiterten Tangentenring.<br />
Der Kfz-Verkehr wird im Wesentlichen auf einem Grundnetz aus Hauptverkehrsstraßen<br />
mit hochwertigen Flächen für Fußgänger und Radfahrer<br />
gebündelt. Gegenüber heute wird insbesondere eine stärkere Verkehrsberuhigung<br />
in der Altstadt und den Wohngebieten von <strong>Trier</strong>-Nord und <strong>Trier</strong>-<br />
Süd angestrebt. Bild 14.8 zeigt die funktionale Gliederung des<br />
Straßennetzes im Zielnetz <strong>2025</strong>. Unterschieden werden insbesondere<br />
Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen und das nachgeordnete verkehrsberuhigte<br />
Straßennetz.<br />
Merkmale des Hauptverkehrsstraßennetzes sind :<br />
• Vorrangnetz für den Pkw- und Lkw-Verkehr<br />
• Höchstgeschwindigkeit i. d. R. 50 km / h,<br />
• ausreichend breite Gehwege auf beiden Seiten (i. d. R. mindestens 2,50 m<br />
Breite),<br />
• Radverkehrsanlagen, die eine sichere und attraktive Radfahrt auch bei höheren<br />
Geschwindigkeiten (Elektrofahrräder) ermöglichen,<br />
• i. d. R. Vorrang gegenüber dem nachgeordneten Straßennetz,<br />
• hochwertige Bushaltestellen mit angemessenen Warteflächen, je nach<br />
Verkehrsbelastung als Haltestellenkap oder Haltestellenbucht, möglichst<br />
flächendeckende Busbeschleunigung an signalisierten Knotenpunkten<br />
• leistungsfähige Knotenpunkte zwischen mehreren Hauptverkehrsstraßen,<br />
• leistungsfähige Anschlüsse des nachgeordneten Straßennetzes an die<br />
Hauptverkehrsstraßen,<br />
• regelmäßige ebenerdige und sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger,<br />
• hochwertige Gestaltung, nach Möglichkeit mit Baumpflanzungen.<br />
Merkmale der Sammelstraßen sind:<br />
• Höchstgeschwindigkeit 30 km / h, bei Busverkehr ggf. auch 50 km / h,<br />
• ausreichend breite Gehwege auf beiden Seiten (i. d. R. mindestens 2,50 m<br />
Breite),<br />
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