Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Immissionsschutzplanung<br />
Langfristig sind verschiedene Eingriffe und Ergänzungen im Hauptverkehrsstraßennetz<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Moselbahndurchbruch, Wasserwegdurchbruch,<br />
Umgehung Kürenz, Nordbrücke, Neutrassierung der B 51,<br />
Westumfahrung, Umgehung Zewen, ÖPNV-Querachse <strong>Trier</strong>)52 vorgesehen,<br />
für welche auf Grundlage von Verkehrsprognosen die schalltechnische<br />
Wirksamkeit abgeschätzt wurde. Im Ergebnis zeigte sich, dass lediglich mit<br />
den klassischen Umgehungsstraßen durchgreifende Verbesserungen der<br />
Belastungssituation in den bisher sehr hoch belasteten Bereichen verbunden<br />
wären (Neuordnung Verkehrsnetz <strong>Trier</strong> Nord einschließlich Neuanbindung<br />
Aveler Tal, Neutrassierung B 51 in <strong>Trier</strong>-West, Umgehung Zewen).<br />
10.1 Luftschadstoff-Immissionen<br />
10.2.1 Überwachung der Luftqualität<br />
In <strong>Trier</strong> befinden sich drei ZIMEN (Zentrales Immissionsmessnetz)-<br />
Messstationen des Landes (<strong>Trier</strong>-Ostallee, <strong>Trier</strong>-Kaiserstraße, <strong>Trier</strong>-<br />
Universität), an denen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, PM10, PM2,5,<br />
Ruß, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Ozon,<br />
Benzol und Toluol erfasst werden. Für die genannten Luftschadstoffe gelten<br />
die Grenzwerte nach der 39. BImSchV. Die Belastungssituation in <strong>Trier</strong> lässt<br />
jedoch allenfalls für NO 2 die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung in<br />
Betracht kommen.<br />
10.1.4 Handlungsbedarf<br />
Für PM10 wurde im Jahre 2006 durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> und das Landesamt für<br />
Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht als zuständige Behörde ein<br />
Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erstellt, da die Gefahr<br />
bestand, dass die maximal zulässigen 35 Überschreitungstage des<br />
Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ überschritten würden. Zwar wurden die<br />
maximal 35 Überschreitungstage letztendlich nicht erreicht, der Plan aber<br />
dennoch in Kraft gesetzt, um im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen<br />
unverzüglich ergreifen zu können. Der Plan enthält Maßnahmen zur<br />
Verminderung der Feinstaubbelastung wie z.B. Ausrüstung kommunaler<br />
Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern oder Festlegungen zur Straßenreinigung<br />
und zum Winterdienst. Aufgrund der in den Folgejahren unkritischen<br />
Belastungssituation (siehe Abbildung 15) wurde auf verkehrsbeschränkende<br />
Maßnahmen wie Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
oder die seit 2007 mögliche Einrichtung von Umweltzonen verzichtet.<br />
52<br />
Die Maßnahmen Autobahnanschluss Ruwer, Verlegung B 422 und Nordumfahrung <strong>Trier</strong> wurden<br />
hier nicht betrachtet.<br />
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