Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
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CDEF<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Immissionsschutzplanung<br />
• Austausch des Fahrbahnbelags Kopfsteinpflaster durch Asphalt auf der<br />
Luxemburger Straße (B51)<br />
• Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen Belastungen<br />
Die vorgeschlagene Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-<br />
Leuschner-Straße 51, 59 und 65 soll im Zuge der weiteren Konversion<br />
„ehemalige Kaserne Feuvrier“ und damit verbundener straßenbaulicher<br />
Maßnahmen eingehender auf eine erhöhte Wirkung geprüft werden<br />
(beispielsweise durch eine Verlängerung der Wand). Grundsätzlich stehen<br />
die vorgeschlagenen Lärmschutzwände (B49 i, B49 h, B49 d im Lärmaktionsplan)<br />
unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichen<br />
Verträglichkeit.<br />
Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung für<br />
Geschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. Die<br />
Festlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, Aachener<br />
Straße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor-<br />
Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße,<br />
Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/<br />
Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter Vorbehalt, da eine<br />
abschließende Bewertung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht noch<br />
aussteht.<br />
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit sollen erst dann bei<br />
der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erhebliche<br />
nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffekte<br />
in andere Siedlungsbereiche vermieden werden können,<br />
die erforderlichen Berechnungen nach RLS-90 vorliegen sowie der<br />
Nachweis geführt ist, dass auch Anpassungen der Signalisierung,<br />
lärmmindernde Beläge sowie passive Schallschutzmaßnahmen keine<br />
Abhilfe schaffen bzw. technisch nicht machbar oder finanzierbar sind.<br />
Verkehrsverdrängungseffekte und auch die Wirkung einer Anpassung der<br />
Signalisierung auf den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind auf Ebene<br />
der Lärmaktionsplanung nicht abschließend prüfbar; ihre Prüfung erfolgt im<br />
Rahmen der Aufstellung des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong>.<br />
Im Rahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong> wurden zunächst die Verkehrsverdrängungseffekte<br />
durch die ganztägige Reduzierung der zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit auf Paulinstraße und Saar-/ Matthiasstraße geprüft.<br />
Beide Straßen bilden Erschließungsachsen für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Trier</strong>-Nord und<br />
<strong>Trier</strong>-Süd sowie Zufahrten in Richtung Innenstadt. Mit der Reduzierung der<br />
zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbleibt der Gebietsverkehr auf den<br />
Straßen, der Durchgangsverkehr wird teilweise auf andere, dann schnellere<br />
Verbindungen verlagert.<br />
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