Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

03.11.2013 Aufrufe

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Immissionsschutzplanung Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheiten zu erarbeiten. Auf Grundlage der Lärmkartierung der ersten Stufe (die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe ist bis zum 18.07 2013 auszuarbeiten) wurde die Lärmbelastung ermittelt und für die Bereiche, in denen die Betroffenheiten besonders hoch sind, Maßnahmenvorschläge zur Reduzierung der Betroffenheiten geprüft. Neben den tatsächlichen Belastungen und der Zahl der betroffenen Menschen wurde zur Beurteilung der Betroffenheiten die Schutzwürdigkeit von Gebieten herangezogen. Prioritär berücksichtigt wurden demnach Straßenabschnitte entlang derer Personen von Fassadenpegeln > 70 dB(A) L den bzw. > 60 dB(A) L night betroffen sind, welche sich in Wohn- und Mischgebieten sowie sonstigen schutzwürdigen Bereichen befinden. Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten wurden somit nicht berücksichtigt. 10.1.2 Handlungsbedarf Insgesamt sind ca. 1.800 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen über 70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind es ebenfalls 1.800 Personen, die Pegeln von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die größte Problemdichte liegt diesbezüglich im Bereich der Luxemburger Straße zwischen Römerbrücke und Lambertistraße, gefolgt von der Saar-/ Matthiasstraße. Weitere Belastungsschwerpunkte finden sich bspw. im Bereich der Paulin-, Zurmaiener, Wilhelm-Leuschner-Straße und Auf der Steinrausch. 10.1.3 Maßnahmen des Lärmaktionsplans Nach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischen Wirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung zur Lärmminderung empfohlen: • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126- 149 • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und 65 • Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16 bis 42 • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h – Matthiasstraße / Saarstraße • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h – Paulinstraße 232

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Immissionsschutzplanung • Austausch des Fahrbahnbelags Kopfsteinpflaster durch Asphalt auf der Luxemburger Straße (B51) • Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen Belastungen Die vorgeschlagene Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm- Leuschner-Straße 51, 59 und 65 soll im Zuge der weiteren Konversion „ehemalige Kaserne Feuvrier“ und damit verbundener straßenbaulicher Maßnahmen eingehender auf eine erhöhte Wirkung geprüft werden (beispielsweise durch eine Verlängerung der Wand). Grundsätzlich stehen die vorgeschlagenen Lärmschutzwände (B49 i, B49 h, B49 d im Lärmaktionsplan) unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichen Verträglichkeit. Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung für Geschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. Die Festlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, Aachener Straße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor- Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße, Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/ Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter Vorbehalt, da eine abschließende Bewertung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht noch aussteht. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit sollen erst dann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffekte in andere Siedlungsbereiche vermieden werden können, die erforderlichen Berechnungen nach RLS-90 vorliegen sowie der Nachweis geführt ist, dass auch Anpassungen der Signalisierung, lärmmindernde Beläge sowie passive Schallschutzmaßnahmen keine Abhilfe schaffen bzw. technisch nicht machbar oder finanzierbar sind. Verkehrsverdrängungseffekte und auch die Wirkung einer Anpassung der Signalisierung auf den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind auf Ebene der Lärmaktionsplanung nicht abschließend prüfbar; ihre Prüfung erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Mobilitätskonzeptes 2025. Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes 2025 wurden zunächst die Verkehrsverdrängungseffekte durch die ganztägige Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Paulinstraße und Saar-/ Matthiasstraße geprüft. Beide Straßen bilden Erschließungsachsen für die Stadtteile Trier-Nord und Trier-Süd sowie Zufahrten in Richtung Innenstadt. Mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbleibt der Gebietsverkehr auf den Straßen, der Durchgangsverkehr wird teilweise auf andere, dann schnellere Verbindungen verlagert. 233

AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Immissionsschutzplanung<br />

Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu analysieren,<br />

zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der<br />

Lärmbetroffenheiten zu erarbeiten. Auf Grundlage der Lärmkartierung der<br />

ersten Stufe (die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe ist bis zum 18.07<br />

2013 auszuarbeiten) wurde die Lärmbelastung ermittelt und für die Bereiche,<br />

in denen die Betroffenheiten besonders hoch sind, Maßnahmenvorschläge<br />

zur Reduzierung der Betroffenheiten geprüft.<br />

Neben den tatsächlichen Belastungen und der Zahl der betroffenen<br />

Menschen wurde zur Beurteilung der Betroffenheiten die Schutzwürdigkeit<br />

von Gebieten herangezogen. Prioritär berücksichtigt wurden demnach<br />

Straßenabschnitte entlang derer Personen von Fassadenpegeln > 70 dB(A)<br />

L den bzw. > 60 dB(A) L night betroffen sind, welche sich in Wohn- und<br />

Mischgebieten sowie sonstigen schutzwürdigen Bereichen befinden.<br />

Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten<br />

wurden somit nicht berücksichtigt.<br />

10.1.2 Handlungsbedarf<br />

Insgesamt sind ca. 1.800 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen<br />

über 70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind es ebenfalls 1.800 Personen, die<br />

Pegeln von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die größte Problemdichte<br />

liegt diesbezüglich im Bereich der Luxemburger Straße zwischen<br />

Römerbrücke und Lambertistraße, gefolgt von der Saar-/ Matthiasstraße.<br />

Weitere Belastungsschwerpunkte finden sich bspw. im Bereich der Paulin-,<br />

Zurmaiener, Wilhelm-Leuschner-Straße und Auf der Steinrausch.<br />

10.1.3 Maßnahmen des Lärmaktionsplans<br />

Nach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischen<br />

Wirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung<br />

zur Lärmminderung empfohlen:<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126-<br />

149<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und<br />

65<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16<br />

bis 42<br />

• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –<br />

Matthiasstraße / Saarstraße<br />

• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –<br />

Paulinstraße<br />

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