Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr Zusätzlich sind folgende Aspekte integraler Bestandteil des Konzeptes: • Kennzeichnung der jeweiligen Parkierungshöchstdauer vor Ort (Schilder mit farblicher Kennzeichnung der Bewirtschaftungsintensität [= Gebührenhöhe und Höchstparkdauer]) • Ausdehnung des Bewirtschaftungszeitraums auf einen Zeitraum bis mindestens 19:00 Uhr auch an Samstagen. • Umsetzung der neuen Gebührenordnung in den Parkierungsanlagen der Stadtwerke Die genannten Maßnahmen wurden im Jahr 2011 umgesetzt. 8.5.2 Weitergehende Parkraumplanung und -bewirtschaftung in der Kernstadt und den Stadtteilzentren Das Parkraumkonzept empfiehlt, dass über die o. g. Maßnahmen hinaus folgende flankierende Maßnahmen geprüft und ggf. sukzessive umgesetzt werden: • Ausweitung Parkraumbewirtschaftung / Bewohnerparken in den östlich, südlich und ggf. auch westlich an den Alleenring angrenzenden Stadtgebieten • Optimierung des Parkleitsystems • Verbesserungen der ÖPNV-Angebote • Intensivierung der Überwachung • Prüfung der Einführung des sog. Handyparkens, der Bewirtschaftung der Motorradstellplätze und der Bewirtschaftung an Sonn- und Feiertagen. Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit eine Änderung des Parkraumangebotes vorgenommen werden sollte um weiteren Parksuchverkehr in der Innenstadt zu vermeiden und im Sinne restriktiver Maßnahmen eine Verlagerung auf den Umweltverbund zu bewirken. Dabei sollte folgendes Prinzip angewendet werden: • Bereitstellung eines eher geringen und vergleichsweise teuren Parkraumangebotes innerhalb der Altstadt für Besucher, • Bereitstellung eines vergleichsweise kostengünstigen Parkraumangebotes an geeigneten Stellen außerhalb des Alleenrings in akzeptabler Fußwegentfernung (vgl. Parkhaus Ostallee) oder mit guter ÖPNV-Anbindung Folgende Maßnahmen sollten daher ebenfalls geprüft und ggf. umgesetzt werden: 210
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr • Flächendeckende Aufgabe von Parkständen im Straßenraum bzw. Umwidmung zu Bewohnerparkständen, solange kein direkter Bezug zu Einzelhandelsbetrieben des täglichen Bedarfs besteht. • Aufgabe von Parkplätzen, insbesondere wenn hierdurch eine städtebauliche Aufwertung möglich ist (z. B. Rindertanzplatz, Augustinerhof). Eine Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten sollte in erster Linie durch die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel, Park+Ride sowie Parkmöglichkeiten außerhalb des Alleenrings vorgenommen werden. Bei der Weiterentwicklung des Parkraums sind die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen zu berücksichtigen Es ist insbesondere eine ausreichende Anzahl an kostenlos nutzbaren Behindertenstellplätzen bereitzustellen. Parkscheinautomaten sollen auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Der Schwerpunkt der Parkraumplanung im Parkraumkonzept liegt bei der Kernstadt. Die o. g. Punkte sind sinngemäß aber auch auf andere vergleichbare Bereiche der Stadt, v. a. die Stadtteilzentren in den historischen Ortskernen, zu übertragen. 8.5.3 Parken im Wohnumfeld Nicht weniger kritisch ist inzwischen der Parkraumbedarf im Wohnraumumfeld. Auch in der Stadt Trier steigen die Kfz-Zulassungszahlen nach wie vor an. Besonders deutlich werden die Parkraumprobleme in den dicht bebauten Quartieren der Kernstadt. Parken im Straßenraum – und hier insbesondere auch unter Mitbenutzung der Gehwege – gehört in vielen Straßen zum typischen Erscheinungsbild. Bis 2025 ist anzustreben, Parken im Straßenraum der Wohn- und Mischgebiete zumindest dort auszuschließen, wo die Verkehrsqualität anderer Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Gehwegparken ist zu vermeiden, Standard muss stattdessen das Parken auf der Fahrbahn sein. Parkstände im Straßenraum von Hauptverkehrstraßen und wichtigen Sammelstraßen sind zu Gunsten von Radverkehrsanlagen und richtliniengerechten Gehwegbreiten aufzugeben. Zur Kompensation entfallender Parkstände sind ggf. Quartiersparkplätze oder Quartiersgaragen herzustellen. 211
- Seite 163 und 164: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 165 und 166: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 167 und 168: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 169 und 170: Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025
- Seite 171 und 172: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 173 und 174: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 175 und 176: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 177 und 178: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 179 und 180: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 181 und 182: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 183 und 184: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 185 und 186: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 187 und 188: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 189 und 190: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 191 und 192: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 193 und 194: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 195 und 196: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 197 und 198: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 199 und 200: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 201 und 202: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 203 und 204: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 205 und 206: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 207 und 208: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 209 und 210: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 211 und 212: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 213: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 217 und 218: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 219 und 220: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 221 und 222: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 223 und 224: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 225 und 226: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 227 und 228: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 229 und 230: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 231 und 232: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 233 und 234: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 235 und 236: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 237 und 238: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 239 und 240: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 241 und 242: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 243 und 244: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 245 und 246: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 247 und 248: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 249 und 250: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 251 und 252: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 253 und 254: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 255 und 256: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 257 und 258: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 259 und 260: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 261 und 262: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
- Seite 263 und 264: AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskon
AB<br />
CDEF<br />
<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Straßennetz / Kfz-Verkehr<br />
• Flächendeckende Aufgabe von Parkständen im Straßenraum bzw. Umwidmung<br />
zu Bewohnerparkständen, solange kein direkter Bezug zu Einzelhandelsbetrieben<br />
des täglichen Bedarfs besteht.<br />
• Aufgabe von Parkplätzen, insbesondere wenn hierdurch eine städtebauliche<br />
Aufwertung möglich ist (z. B. Rindertanzplatz, Augustinerhof).<br />
Eine Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten sollte in erster Linie<br />
durch die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel, Park+Ride sowie Parkmöglichkeiten<br />
außerhalb des Alleenrings vorgenommen werden.<br />
Bei der Weiterentwicklung des Parkraums sind die Belange von mobilitätseingeschränkten<br />
Personen zu berücksichtigen Es ist insbesondere eine<br />
ausreichende Anzahl an kostenlos nutzbaren Behindertenstellplätzen bereitzustellen.<br />
Parkscheinautomaten sollen auch von Rollstuhlfahrern genutzt<br />
werden können.<br />
Der Schwerpunkt der Parkraumplanung im Parkraumkonzept liegt bei der<br />
Kernstadt. Die o. g. Punkte sind sinngemäß aber auch auf andere vergleichbare<br />
Bereiche der <strong>Stadt</strong>, v. a. die <strong>Stadt</strong>teilzentren in den historischen Ortskernen,<br />
zu übertragen.<br />
8.5.3 Parken im Wohnumfeld<br />
Nicht weniger kritisch ist inzwischen der Parkraumbedarf im Wohnraumumfeld.<br />
Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> steigen die Kfz-Zulassungszahlen nach wie<br />
vor an. Besonders deutlich werden die Parkraumprobleme in den dicht<br />
bebauten Quartieren der Kernstadt. Parken im Straßenraum – und hier<br />
insbesondere auch unter Mitbenutzung der Gehwege – gehört in vielen<br />
Straßen zum typischen Erscheinungsbild.<br />
Bis <strong>2025</strong> ist anzustreben, Parken im Straßenraum der Wohn- und Mischgebiete<br />
zumindest dort auszuschließen, wo die Verkehrsqualität anderer<br />
Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Gehwegparken ist zu vermeiden,<br />
Standard muss stattdessen das Parken auf der Fahrbahn sein. Parkstände<br />
im Straßenraum von Hauptverkehrstraßen und wichtigen Sammelstraßen<br />
sind zu Gunsten von Radverkehrsanlagen und richtliniengerechten Gehwegbreiten<br />
aufzugeben. Zur Kompensation entfallender Parkstände sind ggf.<br />
Quartiersparkplätze oder Quartiersgaragen herzustellen.<br />
211