Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

03.11.2013 Aufrufe

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr Zusätzlich sind folgende Aspekte integraler Bestandteil des Konzeptes: • Kennzeichnung der jeweiligen Parkierungshöchstdauer vor Ort (Schilder mit farblicher Kennzeichnung der Bewirtschaftungsintensität [= Gebührenhöhe und Höchstparkdauer]) • Ausdehnung des Bewirtschaftungszeitraums auf einen Zeitraum bis mindestens 19:00 Uhr auch an Samstagen. • Umsetzung der neuen Gebührenordnung in den Parkierungsanlagen der Stadtwerke Die genannten Maßnahmen wurden im Jahr 2011 umgesetzt. 8.5.2 Weitergehende Parkraumplanung und -bewirtschaftung in der Kernstadt und den Stadtteilzentren Das Parkraumkonzept empfiehlt, dass über die o. g. Maßnahmen hinaus folgende flankierende Maßnahmen geprüft und ggf. sukzessive umgesetzt werden: • Ausweitung Parkraumbewirtschaftung / Bewohnerparken in den östlich, südlich und ggf. auch westlich an den Alleenring angrenzenden Stadtgebieten • Optimierung des Parkleitsystems • Verbesserungen der ÖPNV-Angebote • Intensivierung der Überwachung • Prüfung der Einführung des sog. Handyparkens, der Bewirtschaftung der Motorradstellplätze und der Bewirtschaftung an Sonn- und Feiertagen. Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes stellt sich darüber hinaus die Frage, inwieweit eine Änderung des Parkraumangebotes vorgenommen werden sollte um weiteren Parksuchverkehr in der Innenstadt zu vermeiden und im Sinne restriktiver Maßnahmen eine Verlagerung auf den Umweltverbund zu bewirken. Dabei sollte folgendes Prinzip angewendet werden: • Bereitstellung eines eher geringen und vergleichsweise teuren Parkraumangebotes innerhalb der Altstadt für Besucher, • Bereitstellung eines vergleichsweise kostengünstigen Parkraumangebotes an geeigneten Stellen außerhalb des Alleenrings in akzeptabler Fußwegentfernung (vgl. Parkhaus Ostallee) oder mit guter ÖPNV-Anbindung Folgende Maßnahmen sollten daher ebenfalls geprüft und ggf. umgesetzt werden: 210

AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr • Flächendeckende Aufgabe von Parkständen im Straßenraum bzw. Umwidmung zu Bewohnerparkständen, solange kein direkter Bezug zu Einzelhandelsbetrieben des täglichen Bedarfs besteht. • Aufgabe von Parkplätzen, insbesondere wenn hierdurch eine städtebauliche Aufwertung möglich ist (z. B. Rindertanzplatz, Augustinerhof). Eine Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten sollte in erster Linie durch die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel, Park+Ride sowie Parkmöglichkeiten außerhalb des Alleenrings vorgenommen werden. Bei der Weiterentwicklung des Parkraums sind die Belange von mobilitätseingeschränkten Personen zu berücksichtigen Es ist insbesondere eine ausreichende Anzahl an kostenlos nutzbaren Behindertenstellplätzen bereitzustellen. Parkscheinautomaten sollen auch von Rollstuhlfahrern genutzt werden können. Der Schwerpunkt der Parkraumplanung im Parkraumkonzept liegt bei der Kernstadt. Die o. g. Punkte sind sinngemäß aber auch auf andere vergleichbare Bereiche der Stadt, v. a. die Stadtteilzentren in den historischen Ortskernen, zu übertragen. 8.5.3 Parken im Wohnumfeld Nicht weniger kritisch ist inzwischen der Parkraumbedarf im Wohnraumumfeld. Auch in der Stadt Trier steigen die Kfz-Zulassungszahlen nach wie vor an. Besonders deutlich werden die Parkraumprobleme in den dicht bebauten Quartieren der Kernstadt. Parken im Straßenraum – und hier insbesondere auch unter Mitbenutzung der Gehwege – gehört in vielen Straßen zum typischen Erscheinungsbild. Bis 2025 ist anzustreben, Parken im Straßenraum der Wohn- und Mischgebiete zumindest dort auszuschließen, wo die Verkehrsqualität anderer Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Gehwegparken ist zu vermeiden, Standard muss stattdessen das Parken auf der Fahrbahn sein. Parkstände im Straßenraum von Hauptverkehrstraßen und wichtigen Sammelstraßen sind zu Gunsten von Radverkehrsanlagen und richtliniengerechten Gehwegbreiten aufzugeben. Zur Kompensation entfallender Parkstände sind ggf. Quartiersparkplätze oder Quartiersgaragen herzustellen. 211

AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Straßennetz / Kfz-Verkehr<br />

• Flächendeckende Aufgabe von Parkständen im Straßenraum bzw. Umwidmung<br />

zu Bewohnerparkständen, solange kein direkter Bezug zu Einzelhandelsbetrieben<br />

des täglichen Bedarfs besteht.<br />

• Aufgabe von Parkplätzen, insbesondere wenn hierdurch eine städtebauliche<br />

Aufwertung möglich ist (z. B. Rindertanzplatz, Augustinerhof).<br />

Eine Kompensation der entfallenden Parkmöglichkeiten sollte in erster Linie<br />

durch die Verlagerung auf andere Verkehrsmittel, Park+Ride sowie Parkmöglichkeiten<br />

außerhalb des Alleenrings vorgenommen werden.<br />

Bei der Weiterentwicklung des Parkraums sind die Belange von mobilitätseingeschränkten<br />

Personen zu berücksichtigen Es ist insbesondere eine<br />

ausreichende Anzahl an kostenlos nutzbaren Behindertenstellplätzen bereitzustellen.<br />

Parkscheinautomaten sollen auch von Rollstuhlfahrern genutzt<br />

werden können.<br />

Der Schwerpunkt der Parkraumplanung im Parkraumkonzept liegt bei der<br />

Kernstadt. Die o. g. Punkte sind sinngemäß aber auch auf andere vergleichbare<br />

Bereiche der <strong>Stadt</strong>, v. a. die <strong>Stadt</strong>teilzentren in den historischen Ortskernen,<br />

zu übertragen.<br />

8.5.3 Parken im Wohnumfeld<br />

Nicht weniger kritisch ist inzwischen der Parkraumbedarf im Wohnraumumfeld.<br />

Auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> steigen die Kfz-Zulassungszahlen nach wie<br />

vor an. Besonders deutlich werden die Parkraumprobleme in den dicht<br />

bebauten Quartieren der Kernstadt. Parken im Straßenraum – und hier<br />

insbesondere auch unter Mitbenutzung der Gehwege – gehört in vielen<br />

Straßen zum typischen Erscheinungsbild.<br />

Bis <strong>2025</strong> ist anzustreben, Parken im Straßenraum der Wohn- und Mischgebiete<br />

zumindest dort auszuschließen, wo die Verkehrsqualität anderer<br />

Verkehrsteilnehmer eingeschränkt wird. Gehwegparken ist zu vermeiden,<br />

Standard muss stattdessen das Parken auf der Fahrbahn sein. Parkstände<br />

im Straßenraum von Hauptverkehrstraßen und wichtigen Sammelstraßen<br />

sind zu Gunsten von Radverkehrsanlagen und richtliniengerechten Gehwegbreiten<br />

aufzugeben. Zur Kompensation entfallender Parkstände sind ggf.<br />

Quartiersparkplätze oder Quartiersgaragen herzustellen.<br />

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