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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Straßennetz / Kfz-Verkehr<br />

Car Sharing wird in der Regel von privaten Anbietern eingeführt und<br />

betrieben. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> kann diese Initiativen mit verschiedenen Maßnahmen<br />

unterstützen. Hierzu zählen z. B.:<br />

• Kontaktaufnahme zu Car-Sharing-Anbietern,<br />

• Bereitstellung städtischer Stellplätze auf Parkplätzen und in Parkhäusern für<br />

Car-Sharing,<br />

• Kooperation von ÖPNV und Car-Sharing im Rahmen des Mobilitätsmanagements,<br />

• Einbeziehung von Car-Sharing in städtische Kampagnen für umweltbewusstes<br />

Mobilitätsverhalten.<br />

Initiativen Dritter (z. B. „Flinkster“ der Deutschen Bahn) sollen bis <strong>2025</strong><br />

kontinuierlich unterstützt werden.<br />

S29 Elektromobilität im Kfz-Verkehr<br />

Mit Elektroantrieben können Belastungen durch den Kfz-Verkehr reduziert<br />

werden. Eine Erhöhung des Anteils an Elektrofahrzeugen würde die<br />

Luftqualität insbesondere in der Kernstadt verbessern und ist daher im Sinne<br />

der verträglichen Abwicklung des Kfz-Verkehrs zu begrüßen.<br />

Wesentliche Ursache der festgestellten Probleme im Kfz-Verkehr ist neben<br />

den Abgasbelastungen aber der Flächenbedarf des fließenden und ruhenden<br />

Kfz-Verkehrs. Das <strong>Mobilitätskonzept</strong> zielt insbesondere auf eine<br />

Entlastung des Straßennetzes durch eine Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs,<br />

sowie der ÖPNV-Nutzung ab. Hierdurch verbessert sich auch die<br />

Verkehrsqualität für den Kfz-Verkehr. Die Förderung der Elektromobilität darf<br />

nicht dazu führen, dass diese Ziele ins Gegenteil verkehrt werden, z. B.<br />

wenn sich durch eine Förderung der Elektromobilität Pkw-Bestand und Pkw-<br />

Verkehrsaufkommen wesentlich erhöhen würden.<br />

Der Einsatz von Elektrofahrzeugen soll v. a. dort gefördert werden, wo<br />

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ersetzt werden können. Beispiele sind<br />

Dienstwagen der <strong>Stadt</strong>verwaltung und anderer Unternehmen oder Taxis.<br />

Der Ausbau des Angebotes an Stromtankstellen wird unterstützt.<br />

Eine allgemeine Förderung der Elektromobilität über Maßnahmen, die die<br />

Nutzung von Elektroautos begünstigen, z. B. über ein spezielles Parkraumangebot<br />

oder die Mitbenutzung von Umweltspuren soll dagegen nur in<br />

Verbindung mit restriktiven Maßnahmen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren<br />

umgesetzt werden.<br />

Geeignete Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität sollen bis <strong>2025</strong><br />

kontinuierlich geprüft und umgesetzt werden.<br />

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