Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr Vorteile der Nordbrücke am Stadion gegenüber der Nordbrücke am Verteilerkreis sind: • die höhere Entlastungswirkung für die Kaiser-Wilhelm-Brücke, • die direktere Führung zur neuen L 145 über den verlängerten Wasserweg Nachteile des Standortes Stadion sind: • Es ist keine Freihaltetrasse vorhanden, am östlichen Brückenkopf müsste in Wohnbebauung eingegriffen werden. • (Teil-) Planfreie Anschlüsse an die B 49 und die B 53 sind nur mit vergleichsweise hohem Aufwand möglich, ein Anschluss an die B 53 müsste voraussichtlich teilweise in die Felswand integriert werden. • Die Nordbrücke wäre voraussichtlich keine Maßnahme des Bundes. Die Nordbrücke am Standort Stadion wurde nach der Empfehlung des Arbeitskreises verworfen. Empfehlung: Die Nordbrücke ist in erster Linie eine Maßnahme zur Verbesserung der Verbindungsqualität im Kfz-Verkehr (inkl. Bus), da für die anderen Verkehrsmittel die Pfalzeler Brücke als weitere Moselquerung zwischen Ehrang / Quint / Pfalzel und Trier Nord zur Verfügung steht. Mit der Nordbrücke wird insbesondere eine Entlastung von Ehranger Brücke und Kaiser-Wilhelm- Brücke erzielt. Eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens auf der Kaiser- Wilhelm-Brücke kommt auch der Verkehrsqualität des Umweltverbundes zu Gute. Im Arbeitskreis zum Mobilitätskonzept erhielt die Nordbrücke eine starke Ablehnung. Die Umsetzung der Nordbrücke sollte nur in Verbindung mit folgenden Maßnahmen erfolgen: • Planungen für die Moselbrücken der Kernstadt, v. a. Römerbrücke, • Ausbau / Neubau der Nord-Süd-Straßenverbindungen auf der rechten Moselseite und Beruhigung empfindlicher Straßen (v. a. heutige L 145, Herzogenbuscher Straße – Paulinstraße), • Bau einer Nordtangente zwischen der rechten Moseluferstraße und der neuen L 145 (Ausbau Dasbachstraße bzw. Wasserwegdurchbruch). Als städtische Maßnahme wäre eine Umsetzung erst nach 2025 realistisch. Die Maßnahme wurde als Maßnahme in der Baulast Dritter in das Umsetzungskonzept 2025 aufgenommen. Aufgrund der geringen Möglichkeit der Stadt Trier, auf die Umsetzung Einfluss zu nehmen, wird für diese Maßnahme keine Priorität angegeben.. 186
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Straßennetz / Kfz-Verkehr S6 Umfahrung Zewen Die Ortsdurchfahrt Zewen der Luxemburger Straße mit dem Knotenpunkt Luxemburger Straße / Kantstraße / Im Biest ist bereits heute ein Engpass auf der B 49. In der Prognose sind auf der B49 zusätzliche Fahrten im Quell- / Ziel-Verkehr nach Luxemburg zu erwarten. Weitere Maßnahmen, die eine Entlastung der Ortsdurchfahrt nahe legen sind: • Überlegungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Zewen, • die zusätzliche Moselbrücke und der Moselaufstieg zwischen Igel und Zewen Es bestehen Überlegungen für einen Neubau südwestlich der Ortslage als anbaufreie Strecke, die teilweise in Tieflage verlaufen soll (Unterquerung der vorhandenen Bebauung „Im Biest“). Beabsichtigt ist damit die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr und die Entlastung des Leistungsfähigkeits-Engpasses am Knotenpunkt Zewener Straße / Im Biest / Kantstraße. Parallel zum Neubau kann ein verkehrsberuhigender Rückbau der alten Ortsdurchfahrt erfolgen. Eine kurzfristige Realisierung ist aufgrund der erheblichen Kosten und der Abhängigkeit zu potenziellen Bauflächen im Flächennutzungsplan nicht abzusehen. Die Maßnahme führt zu einer deutlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt und des Knotenpunkts. Die Verlagerung ist rein lokal; eine überörtliche Wirkung der Maßnahme wird nicht erwartet. Es wird folgende Empfehlung für die Umfahrung Zewen gegeben: • Eine nennenswerte Beschleunigung der B 49 durch einen Ausbau soll nicht vorgenommen werden. Insbesondere soll eine Verlagerung von Fahrten von der A 64 bzw. B 51 (nach Bau des Moselaufstiegs) auf die B 49 sollen vermieden werden. Zuwächse im Verkehr nach Luxemburg sollen durch die Reaktivierung der Weststrecke auf den Schienenverkehr verlagert werden. • Zur Sicherung der Erschließung des Stadtteils Zewen inkl. der potenziellen Bauflächen ist eine leistungsfähige Anbindung notwendig. Sollte dies mit dem heutigen Knotenpunkt nicht möglich sein, sind geeignete Konzepte zur Erschließung des Stadtteils zu erarbeiten. Neben der bisher geplanten Umfahrung Zewen sollten dabei auch andere Maßnahmen (z. B. ein Ersatz des Bahnübergangs durch eine höhenfreie Querung an anderer Stelle) geprüft werden. Als städtische Maßnahme wäre eine Umsetzung erst nach 2025 realistisch. Die Maßnahme wurde als Maßnahme in der Baulast Dritter in Verbindung mit der Maßnahme S2 in das Umsetzungskonzept 2025 aufgenommen. Aufgrund der geringen Möglichkeit der Stadt Trier, auf die Umsetzung Einfluss zu nehmen, wird für diese Maßnahme keine Priorität angegeben. 187
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
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Straßennetz / Kfz-Verkehr<br />
S6 Umfahrung Zewen<br />
Die Ortsdurchfahrt Zewen der Luxemburger Straße mit dem Knotenpunkt<br />
Luxemburger Straße / Kantstraße / Im Biest ist bereits heute ein Engpass<br />
auf der B 49. In der Prognose sind auf der B49 zusätzliche Fahrten im Quell-<br />
/ Ziel-Verkehr nach Luxemburg zu erwarten. Weitere Maßnahmen, die eine<br />
Entlastung der Ortsdurchfahrt nahe legen sind:<br />
• Überlegungen zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen in Zewen,<br />
• die zusätzliche Moselbrücke und der Moselaufstieg zwischen Igel und<br />
Zewen<br />
Es bestehen Überlegungen für einen Neubau südwestlich der Ortslage als<br />
anbaufreie Strecke, die teilweise in Tieflage verlaufen soll (Unterquerung der<br />
vorhandenen Bebauung „Im Biest“). Beabsichtigt ist damit die Entlastung der<br />
Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr und die Entlastung des Leistungsfähigkeits-Engpasses<br />
am Knotenpunkt Zewener Straße / Im Biest / Kantstraße.<br />
Parallel zum Neubau kann ein verkehrsberuhigender Rückbau der<br />
alten Ortsdurchfahrt erfolgen. Eine kurzfristige Realisierung ist aufgrund der<br />
erheblichen Kosten und der Abhängigkeit zu potenziellen Bauflächen im<br />
Flächennutzungsplan nicht abzusehen.<br />
Die Maßnahme führt zu einer deutlichen Entlastung der Ortsdurchfahrt und<br />
des Knotenpunkts. Die Verlagerung ist rein lokal; eine überörtliche Wirkung<br />
der Maßnahme wird nicht erwartet.<br />
Es wird folgende Empfehlung für die Umfahrung Zewen gegeben:<br />
• Eine nennenswerte Beschleunigung der B 49 durch einen Ausbau soll nicht<br />
vorgenommen werden. Insbesondere soll eine Verlagerung von Fahrten von<br />
der A 64 bzw. B 51 (nach Bau des Moselaufstiegs) auf die B 49 sollen<br />
vermieden werden. Zuwächse im Verkehr nach Luxemburg sollen durch die<br />
Reaktivierung der Weststrecke auf den Schienenverkehr verlagert werden.<br />
• Zur Sicherung der Erschließung des <strong>Stadt</strong>teils Zewen inkl. der potenziellen<br />
Bauflächen ist eine leistungsfähige Anbindung notwendig. Sollte dies mit<br />
dem heutigen Knotenpunkt nicht möglich sein, sind geeignete Konzepte zur<br />
Erschließung des <strong>Stadt</strong>teils zu erarbeiten. Neben der bisher geplanten<br />
Umfahrung Zewen sollten dabei auch andere Maßnahmen (z. B. ein Ersatz<br />
des Bahnübergangs durch eine höhenfreie Querung an anderer Stelle)<br />
geprüft werden.<br />
Als städtische Maßnahme wäre eine Umsetzung erst nach <strong>2025</strong> realistisch.<br />
Die Maßnahme wurde als Maßnahme in der Baulast Dritter in Verbindung<br />
mit der Maßnahme S2 in das Umsetzungskonzept <strong>2025</strong> aufgenommen.<br />
Aufgrund der geringen Möglichkeit der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>, auf die Umsetzung<br />
Einfluss zu nehmen, wird für diese Maßnahme keine Priorität angegeben.<br />
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