Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Radverkehr R23: Fahrradverleih Mit einem Verleihen von Fahrrädern ist Radverkehr auch ohne Verfügbarkeit des eigenen Fahrrads möglich. Hierdurch kann der Anteil des Radverkehrs z. B. bei Binnenwegen von Einpendlern und Touristen erhöht werden. Fahrräder können bisher an der Bürgerservice-Radstation am Hauptbahnhof ausgeliehen werden. Die Bedingungen zum Fahrradverleih sollen im Rahmen des Neubaus der Fahrradstation am Hauptbahnhof verbessert werden. Darüber hinaus soll zum anderen ein flexibel nutzbares und dezentral verfügbares Angebot an Fahrrädern nach dem Vorbild von „Call a Bike“ der Deutschen Bahn oder „vel’oh!“ von JC Decaux in Luxemburg geprüft werden. Entsprechende Angebote sollen für die Stadt Trier keine Kosten verursachen. Aktuelle technische Entwicklungen im Radverkehr sollen berücksichtigt werden (Verleih von Elektrofahrrädern, Ladestation). R24: Information und Kommunikation, Kampagnen zur Verkehrssicherheit Zur Förderung des Umweltverbundes ist eine aktive und weit reichende Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Sie umfasst neben Aktionen zu z.B. Radverkehrssicherheit sowie der Bewerbung der Vorteile des Verkehrsmittels Fahrrad (inkl. E-Bikes) allgemein auch die aktive Kommunikation in Bezug auf bauliche Verbesserungen im Radverkehrsnetz. So soll bezüglich der geplanten Innenstadtquerungen ein entsprechender Innenstadt-Flyer aufgelegt sowie eine angemessene Ausschilderung erfolgen. Die Eröffnung soll im Rahmen einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies gilt natürlich auch für andere Highlights wie die Fahrradstation oder ggf. die Hafenbrücke / Moselstege. Nach Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen soll ein Fahrrad-Stadtplan herausgebracht und ständig aktualisiert werden. Die Durchführung von Kampagnen soll bis 2025 kontinuierlich und möglichst flächendeckend vorgenommen werden. 120
AB CDEF Stadt Trier Mobilitätskonzept 2025 Radverkehr 6.4.6 Organisatorische Maßnahmen Zur besseren Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs werden die Einführung einer Radverkehrspauschale sowie einer/s Radverkehrsbeauftragten vorgeschlagen. R25: Radverkehrspauschale Die Bereitstellung einer Radverkehrspauschale bietet der Stadtverwaltung die Möglichkeit, kleinere Verbesserungen für den Radverkehr mit einer Pauschale unabhängig von Großprojekten umzusetzen. Dadurch können relativ kurzfristig und mit geringem Verwaltungsaufwand Maßnahmen umgesetzt werden. Die Radverkehrspauschale wurde bereits in den vergangenen Jahren bereits beantragt, ist als Budget ohne Projektbezug von der Aufsichtsbehörde bisher aber abgelehnt worden .Es wird empfohlen, einen neuen Antrag unter Verweis auf die Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes zu stellen. Die Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das Umsetzungskonzept 2025 aufgenommen. R26: Radverkehrsbeauftragter Zur Herstellung und Sicherung einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur gehört eine breite Verankerung in Politik und Stadtverwaltung. Aber auch die Bündelung der Verantwortlichkeit in einer Person ist wichtig, um die Belange des Radverkehrs sowohl innerhalb der verschiedenen Fachbereiche der Stadtverwaltung als auch nach außen gegenüber der Bürgerschaft oder Investierenden konsequent zu vertreten. Auch die systematische Erfassung und Behebung von Mängeln im Radverkehrsnetz könnte bei klaren personellen Verantwortlichkeiten besser betrieben werden. Wichtig ist außerdem eine schnelle Behebung von Missständen wie Verschmutzungen, Beschädigungen oder defekter Beleuchtung. Dies erfordert kurze Wege zwischen Bürgerinnen oder Bürgern, die Mängel feststellen, und der Stadtverwaltung. Die Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das Umsetzungskonzept 2025 aufgenommen. 121
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AB<br />
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
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Radverkehr<br />
R23: Fahrradverleih<br />
Mit einem Verleihen von Fahrrädern ist Radverkehr auch ohne Verfügbarkeit<br />
des eigenen Fahrrads möglich. Hierdurch kann der Anteil des Radverkehrs<br />
z. B. bei Binnenwegen von Einpendlern und Touristen erhöht werden.<br />
Fahrräder können bisher an der Bürgerservice-Radstation am Hauptbahnhof<br />
ausgeliehen werden. Die Bedingungen zum Fahrradverleih sollen im Rahmen<br />
des Neubaus der Fahrradstation am Hauptbahnhof verbessert werden.<br />
Darüber hinaus soll zum anderen ein flexibel nutzbares und dezentral verfügbares<br />
Angebot an Fahrrädern nach dem Vorbild von „Call a Bike“ der<br />
Deutschen Bahn oder „vel’oh!“ von JC Decaux in Luxemburg geprüft werden.<br />
Entsprechende Angebote sollen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> keine Kosten verursachen.<br />
Aktuelle technische Entwicklungen im Radverkehr sollen<br />
berücksichtigt werden (Verleih von Elektrofahrrädern, Ladestation).<br />
R24: Information und Kommunikation, Kampagnen zur Verkehrssicherheit<br />
Zur Förderung des Umweltverbundes ist eine aktive und weit reichende<br />
Öffentlichkeitsarbeit erforderlich. Sie umfasst neben Aktionen zu z.B.<br />
Radverkehrssicherheit sowie der Bewerbung der Vorteile des<br />
Verkehrsmittels Fahrrad (inkl. E-Bikes) allgemein auch die aktive<br />
Kommunikation in Bezug auf bauliche Verbesserungen im Radverkehrsnetz.<br />
So soll bezüglich der geplanten Innenstadtquerungen ein entsprechender<br />
Innenstadt-Flyer aufgelegt sowie eine angemessene Ausschilderung erfolgen.<br />
Die Eröffnung soll im Rahmen einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit<br />
erfolgen. Dies gilt natürlich auch für andere Highlights wie die Fahrradstation<br />
oder ggf. die Hafenbrücke / Moselstege.<br />
Nach Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen soll ein Fahrrad-<strong>Stadt</strong>plan<br />
herausgebracht und ständig aktualisiert werden.<br />
Die Durchführung von Kampagnen soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichst<br />
flächendeckend vorgenommen werden.<br />
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