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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Radverkehr<br />

Die Herstellung attraktiver Radverkehrsführungen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlich<br />

und möglichst flächendeckend vorzunehmen.<br />

R17 Sonstige Radverkehrsanlagen<br />

Das Radverkehrskonzept empfiehlt weitere Standorte für die Herstellung von<br />

Radverkehrsanlagen mit dem Ziel eines lückenlosen Radwegenetzes.<br />

Neben der Herstellung eigenständiger Radverkehrsanlagen zählt hierzu<br />

auch die bessere Befahrbarkeit von Fahrbahnen durch den Radverkehr.<br />

Maßnahmen sind in diesem Fall z. B. die Öffnung von Einbahnstraßen, die<br />

Freigabe von Anliegerstraßen für den allgemeinen Radverkehr und der<br />

Austausch von Fahrbahnbelägen (z. B. Kopfsteinpflaster).<br />

Die Herstellung sonstiger Radverkehrsführungen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlich<br />

und möglichst flächendecken vorzunehmen.<br />

6.4.3 Pflege und Beleuchtung von Radverkehrsanlagen<br />

R18 Pflege der Radverkehrsanlagen<br />

Es ist unabhängig von Tages- und Jahreszeit eine durchgängig anspruchsgerechte<br />

Befahrbarkeit der Radverkehrsanlagen – auch mit Elektrofahrrädern<br />

– sicherzustellen. Hierzu gehört u.a., dass die Radverkehrsführungen<br />

stets frei von Hindernissen jeglicher Art gehalten werden und<br />

auch im Herbst und Winter für akzeptable Bedingungen gesorgt wird, bzw.<br />

vorhandene Radwege regelmäßig von Schmutz, Laub , Scherben oder<br />

Schnee gereinigt werden. Darüber hinaus ist die durchgängige Befahrbarkeit<br />

von Radverkehrsanlagen auch in Bereichen mit hohem Parkdruck zu<br />

gewährleisten. In Netzabschnitten mit systematisch zugeparkten Radverkehrsanlagen<br />

sind verschärfte Kontrollmaßnahmen durchzuführen.<br />

Schäden bei der Wegweisung sind zügig zu beheben.<br />

Die Pflege der Radverkehrsanlagen ist bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichst<br />

flächendeckend vorzunehmen. Es ist davon auszugehen, dass für eine<br />

konsequente Freihaltung von Radverkehrsanlagen die bisherige Überwachung<br />

ausgebaut werden muss.<br />

R19 Beleuchtung wichtiger Radwege<br />

Straßenbegleitende Radverkehrsanlagen werden in der Regel von den<br />

Straßenlaternen ausreichend beleuchtet. Zur Gewährleistung der Nutzbarkeit<br />

von Radverkehrsanlagen auch bei Dunkelheit sollten separat<br />

geführte Geh- und Radwege ebenfalls beleuchtet werden. Dies betrifft insbesondere<br />

die Hauptrouten des Zielnetzes.<br />

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