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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Radverkehr<br />

6.4.2 <strong>Stadt</strong>weiter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur<br />

R16 Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen<br />

Infrastrukturplanungen für den Radverkehr haben sich an den Nutzungsanforderungen<br />

der unterschiedlichen Radfahrergruppen zu orientieren. Den<br />

verkehrsgewandten Radfahrern sollten nach Möglichkeit Radverkehrsführungen<br />

angeboten werden, die ein schnelles Fortkommen ermöglichen.<br />

Gleichzeitig ist für eine sichere Verkehrsteilnahme von ungeübten<br />

Radfahrern, älteren Menschen und von Kindern zu sorgen, die<br />

Gefahrensituationen oft nicht hinreichend erkennen und bewältigen können.<br />

Da die Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen nicht durchgängig<br />

in allen <strong>Stadt</strong>bereichen erfüllt werden können, wird eine konsequente<br />

Weiterentwicklung des Prinzips der (Haupt-) Verbindungswege und<br />

Alternativrouten empfohlen.<br />

Die Hauptrouten im Radverkehrsnetz verlaufen in vielen Fällen im Netz der<br />

stark befahrenen Hauptverkehrs- und Sammelstraßen. Zudem werden viele<br />

wichtige Ziele über diese Straßen erschlossen. Zur Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit sollte es Standard sein, dass zumindest alle Hauptverkehrs-<br />

und Sammelstraßen mit mehr als 10.000 Kfz / Tag mit angemessenen<br />

Radverkehrsanlagen ausgestattet sind.<br />

Eine nachhaltige Sicherung und Förderung des Radverkehrs kann nur<br />

gelingen, wenn die Radfahrer auch in den Problembereichen (z.B. Bereiche<br />

mit höherem Nutzungsdruck) anspruchsgerecht geführt werden. Besondere<br />

Beachtung ist in diesem Kontext den Netzabschnitten in der <strong>Trier</strong>er Innenstadt<br />

zu widmen, in denen die Nutzungsansprüche des Radverkehrs mit den<br />

Nutzungsansprüchen anderer Verkehrsträger in starker Konkurrenz stehen.<br />

Radverkehrsführungen sind so auszugestalten, dass sie eindeutig erkennbar,<br />

im Verlauf durchgängig und stetig sind und an Kreuzungen, Einmündungen<br />

und verkehrsreichen Grundstückszufahrten zwischen dem<br />

Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ausreichend Sicht besteht. Eine<br />

Nutzbarkeit muss auch bei höheren Geschwindigkeiten (Elektrofahrräder)<br />

gewährleistet sein. Der Planungsleitfaden des Radverkehrskonzeptes gibt<br />

hier umfassende Empfehlungen für geeignete Radverkehrsanlagen.<br />

Bei der Anlage von Radverkehrsanlagen in <strong>Trier</strong> kommen in vielen Fällen<br />

Schutzstreifen als Radverkehrsanlagen in Frage. Dieser Anlagentyp ist<br />

platzsparend und kann insbesondere in Sammelstraßen, aus denen Durchgangsverkehr<br />

herausgehalten werden soll, eine verkehrsberuhigende Wirkung<br />

haben. Um Flächen für die Markierung von Schutzstreifen zu gewinnen,<br />

müssen in einigen Straßenabschnitten Parkstände entfallen. Zur Herstellung<br />

einer lückenlosen Infrastruktur als Voraussetzung für eine wesentliche<br />

Steigerung des Radverkehrsanteils sollen die Parkstände im Straßenraum<br />

in diesen Fällen generell zu Gunsten der Radverkehrsanlagen aufgegeben<br />

werden.<br />

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