Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier
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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />
<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />
Radverkehr<br />
6.4.2 <strong>Stadt</strong>weiter Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur<br />
R16 Radverkehr an Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen<br />
Infrastrukturplanungen für den Radverkehr haben sich an den Nutzungsanforderungen<br />
der unterschiedlichen Radfahrergruppen zu orientieren. Den<br />
verkehrsgewandten Radfahrern sollten nach Möglichkeit Radverkehrsführungen<br />
angeboten werden, die ein schnelles Fortkommen ermöglichen.<br />
Gleichzeitig ist für eine sichere Verkehrsteilnahme von ungeübten<br />
Radfahrern, älteren Menschen und von Kindern zu sorgen, die<br />
Gefahrensituationen oft nicht hinreichend erkennen und bewältigen können.<br />
Da die Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen nicht durchgängig<br />
in allen <strong>Stadt</strong>bereichen erfüllt werden können, wird eine konsequente<br />
Weiterentwicklung des Prinzips der (Haupt-) Verbindungswege und<br />
Alternativrouten empfohlen.<br />
Die Hauptrouten im Radverkehrsnetz verlaufen in vielen Fällen im Netz der<br />
stark befahrenen Hauptverkehrs- und Sammelstraßen. Zudem werden viele<br />
wichtige Ziele über diese Straßen erschlossen. Zur Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit sollte es Standard sein, dass zumindest alle Hauptverkehrs-<br />
und Sammelstraßen mit mehr als 10.000 Kfz / Tag mit angemessenen<br />
Radverkehrsanlagen ausgestattet sind.<br />
Eine nachhaltige Sicherung und Förderung des Radverkehrs kann nur<br />
gelingen, wenn die Radfahrer auch in den Problembereichen (z.B. Bereiche<br />
mit höherem Nutzungsdruck) anspruchsgerecht geführt werden. Besondere<br />
Beachtung ist in diesem Kontext den Netzabschnitten in der <strong>Trier</strong>er Innenstadt<br />
zu widmen, in denen die Nutzungsansprüche des Radverkehrs mit den<br />
Nutzungsansprüchen anderer Verkehrsträger in starker Konkurrenz stehen.<br />
Radverkehrsführungen sind so auszugestalten, dass sie eindeutig erkennbar,<br />
im Verlauf durchgängig und stetig sind und an Kreuzungen, Einmündungen<br />
und verkehrsreichen Grundstückszufahrten zwischen dem<br />
Kraftfahrzeugverkehr und dem Radverkehr ausreichend Sicht besteht. Eine<br />
Nutzbarkeit muss auch bei höheren Geschwindigkeiten (Elektrofahrräder)<br />
gewährleistet sein. Der Planungsleitfaden des Radverkehrskonzeptes gibt<br />
hier umfassende Empfehlungen für geeignete Radverkehrsanlagen.<br />
Bei der Anlage von Radverkehrsanlagen in <strong>Trier</strong> kommen in vielen Fällen<br />
Schutzstreifen als Radverkehrsanlagen in Frage. Dieser Anlagentyp ist<br />
platzsparend und kann insbesondere in Sammelstraßen, aus denen Durchgangsverkehr<br />
herausgehalten werden soll, eine verkehrsberuhigende Wirkung<br />
haben. Um Flächen für die Markierung von Schutzstreifen zu gewinnen,<br />
müssen in einigen Straßenabschnitten Parkstände entfallen. Zur Herstellung<br />
einer lückenlosen Infrastruktur als Voraussetzung für eine wesentliche<br />
Steigerung des Radverkehrsanteils sollen die Parkstände im Straßenraum<br />
in diesen Fällen generell zu Gunsten der Radverkehrsanlagen aufgegeben<br />
werden.<br />
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