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ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011<br />

1. Problembeschreibung und Angebot an die Mitglieder des DAeC<br />

2. Stufen der Sprachbefähigung<br />

3. Grundsätzliche Organisation und Ablauf der Sprachprüfungen<br />

3.1 Verlängerungsprüfungen<br />

3.2 Erstprüfungen<br />

3.3 Gültigkeitszeiträume der erreichten Level<br />

3.4 Generelle Organisation der Prüfungen<br />

3.5 Ablauf der Prüfungen<br />

4. Organisation der Prüfungen im DAeC<br />

5. FAQ - Fragen hierzu?<br />

5.1 Wie kann ich feststellen, ob ich den Level 4 oder den Level 5 überhaupt schaffen kann?<br />

5.2 Was kostet die Prüfung?<br />

5.3 Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung haben?<br />

5.4 Wie genau läuft die Prüfung ab?<br />

5.5 Ich habe gehört, die Sprachprüfung kann auch beim zweijährigen Übungsflug erfolgen?<br />

5.6 Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?<br />

5.7 Das ist mir alles zu abstrakt. Gibt es ein Beispiel für den Ablauf der Prüfung?<br />

5.8 Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?<br />

5.9 Was passiert, wenn ich die Prüfung bestehe?<br />

5.10 Was passiert, wenn mich das alles nicht "juckt" und ich mich nicht daran halte?<br />

5.11 Was ist mit anderen Sprachen <strong>als</strong> Englisch?<br />

5.12 Was ist, wenn ich Level 5 prüfen lasse und nicht bestehe? Bekomme ich dann wenigstens Level 4?<br />

5.13 Gibt es für die Laufzeit meines Levels so was Ähnliches wie die "45-Tage-Regel" (beim Medical)?<br />

5.14 Was passiert, wenn ich meinen Ablauftermin verpasst habe und mein Level dann "verfallen" ist?<br />

5.15 Ich habe keinen Motorflugschein, dafür aber einen Segelflugschein und / oder TMG und / oder SPL (UL) und /<br />

oder Ballon. Muss ich mich auch prüfen lassen?<br />

5.16 Mein(e) Partner(in) hat keinen Pilotenschein, aber das AZF / BZF1. Benötigt sie/er auch den <strong>Sprachtest</strong>?<br />

5.17 Wo finde ich noch weitere Informationen?<br />

6. Hintergrund und gesetzliche Grundlage<br />

7. Noch ein persönliches Schlusswort<br />

Anhang:<br />

1- Merkblatt zum Eintrag<br />

2- Informationen vom Kamerad Gerhard Gutheil (Leitender Sprachprüfer im LVB)<br />

3- Muster- Antwortbogen des LBA zum schriftlichen Prüfungsteil „Hörverständnis“ Level 4<br />

4- Anforderungsprofil der verschiedenen Levels<br />

5- Aushang- Listen zum Eintragen von Interessenten für Level 4 und für Level 5<br />

6- §125 LuftPersV mit Anlagen 2 und 3<br />

<strong>Rolf</strong> B. <strong>Drescher</strong> / Version 1.6 / 11. März 2013<br />

Vorab ein redaktioneller Hinweis:<br />

Im Folgenden verwende ich zwecks besserer Lesbarkeit die männliche Anrede, um solche Konstruktionen wie „Jede(r)<br />

Alt-Inhaber(in) eines Sprechfunkzeugnisses“ oder oben bei „Mein(e) Partner(in) … Benötigt sie/er auch …“ zu vermeiden.<br />

Dies ist in keiner Weise diskriminierend gemeint. Ich bitte die Fliegerkameradinnen um Verständnis.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 1 von 24


1. Problembeschreibung und Angebot an die Mitglieder des DAeC<br />

Ab dem 01. Januar 2011 muss jeder Motorflug- und Hubschrauberpilot, welcher in das nicht-deutschsprechende Ausland<br />

fliegen will oder in Deutschland den Flugfunk in anderer Sprache <strong>als</strong> in Deutsch abwickeln möchte 1 , in seiner Lizenz<br />

seine Sprachbefähigungen eingetragen haben, wobei hier in erster Linie Englisch <strong>als</strong> von der ICAO festgelegte "Standardsprache"<br />

wichtig ist.<br />

Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln gilt das auch: Der verantwortliche Luftfahrzeugführer muss zwingend seine<br />

Sprachbefähigung in Englisch eingetragen haben 2 .<br />

Dies ist keine Willkür deutscher Behörden, sondern vielmehr von der ICAO so vorgegeben und damit internationales<br />

Völkerrecht. Das entsprechende nationale Recht findet Ihr im §125 LuftPersV (Anhang 6).<br />

Der Nachweis entsprechender Sprachkenntnisse ist die Voraussetzung zum geforderten Eintrag in die Lizenz. Dieser<br />

Nachweis wird bei einer formellen Prüfung erbracht.<br />

Aufgrund der rechtsstaatlichen Besitzstandswahrung (§125 Absatz 6 LuftPersV) hatten die deutschen Verwaltungsbehörden<br />

im Mai 2008 im Rahmen einer Übergangsregelung entweder<br />

- jedem Inhaber eines AZF oder BZF1 eine Übergangsbescheinigung ausgestellt und / oder<br />

- bei Neuausstellung von Lizenzen die Sprachbefähigung in Englisch gleich in die Lizenz unter Punkt XIII eingetragen.<br />

Die von den Luftämtern ausgestellten Übergangs-Bescheinigungen, bzw. die Lizenzeinträge waren bis zum 31. Dezember<br />

2010 befristet, <strong>als</strong>o zum Silvester 2010 ausgelaufen.<br />

Bis zu diesem Stichtag musste man die Verlängerungs-Prüfung zum Nachweis der Sprachbefähigung abgelegt haben.<br />

Es gibt einige Stellen, bei denen man Verlängerungs- und Erstprüfung ablegen kann. Die Kosten dafür sind teilweise<br />

recht hoch; beispielsweise berechnet die Bundesnetzagentur für die V-Prüfung L4 EUR 95,20, und die DFS EUR 150.--.<br />

Damit das Fliegen für uns alle auch in Zukunft noch bezahlbar bleibt, hat der DAeC schon in 2009 eine eigene Sprach-<br />

Prüf-Organisation ("LTO") aufgebaut und vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigen lassen. So kann der DAeC seinen Mitgliedern<br />

diese leider obligatorische Prüfung schon ab 25.-- Euro anbieten.<br />

Ich selber habe Mitte April 2010 am ersten Sprachprüfer-Lehrgang des DAeC-Landesverbandes Bayern in Bayreuth teilnehmen<br />

dürfen und meine eigene Prüfung <strong>als</strong> Sprachprüfer bestanden und kann/darf Euch deswegen prüfen und die<br />

Bescheinigungen zum Eintrag in Eure Lizenzen ausstellen, bzw. bei bereits vorhandenem Eintrag die Laufzeiten Eurer<br />

Sprachbefähigungen direkt in Euren Lizenzen verlängern.<br />

2. Stufen der Sprachbefähigung<br />

Die ICAO legt sechs Stufen der Sprachbefähigung fest. Diese sechs Stufen oder Levels kann man sich so ähnlich vorstellen<br />

wie unsere Schulnoten (von 1 = sehr gut, bis 6 = ungenügend), allerdings in genau umgekehrter Reihenfolge. So<br />

bedeutet die Stufe bzw. der "Level" 1 etwa so viel wie "völlig unzureichende Kenntnisse und Fertigkeiten" und der Level<br />

6 bedeutet "Kenntnisse und Fertigkeiten eines Muttersprachlers".<br />

Die ICAO fordert für alle am Flugfunk Beteiligten (= Piloten und Controller) mindestens den Nachweis der Stufe 4 ("operationelle<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten").<br />

Im Anhang 4 findet Ihr eine tabellarische Übersicht über die Unterschiede in den Anforderungen zwischen den einzelnen<br />

Stufen laut ICAO. Eine deutsche Übersetzung ist in §125 LuftPersV Anlage 3 (siehe Anhang 6).<br />

Die Stufen haben eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer: Je länger, desto schwieriger ist die Prüfung.<br />

3. Grundsätzliche Organisation und Ablauf der Sprachprüfungen<br />

Generell ist zu unterscheiden zwischen<br />

<br />

<br />

Erstprüfungen (Level noch nicht bescheinigt bzw. eingetragen) und<br />

Verlängerungsprüfungen (Level ist schon in der Lizenz eingetragen, bzw. gültige Übergangsbescheinigung).<br />

1 In Deutschland ist bei Flügen oberhalb FL 100 zwingend ständiger Kontakt mit der Flugverkehrskontrollstelle (Luftraum<br />

C!) in ENGLISCHER Sprache vorgeschrieben.<br />

2 Für Flüge nach IFR benötigt man bekanntlich das AZF; der Funkverkehr ist auf Englisch abzuwickeln (es gibt keine deutschen<br />

Sprechgruppen für Flüge nach IFR!).<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 2 von 24


3.1 Verlängerungsprüfungen<br />

Aufgrund der oben geschilderten Übergangsregelung hatte jeder "Alt-Inhaber" eines AZF oder BZF1 vom Luftamt eine<br />

Bescheinigung bzw. einen Eintrag erhalten, die ihm bis zum 31.12.2010 Kenntnisse und Fertigkeiten der englischen<br />

Sprache entsprechend Level 4 bescheinigt. Die meisten Kameraden haben diesen Level aufrechterhalten und deswegen<br />

rechtzeitig eine Verlängerungsprüfung zum Level 4 abgelegt.<br />

Wer dies versäumt hat, braucht leider ab dem 01. 01. 2012 eine neue Erstprüfung.<br />

3.2 Erstprüfungen<br />

"Alt-Inhaber" von BZF1 oder AZF, welche einen höheren Level <strong>als</strong> den in der Lizenz eingetragenen Level erhalten möchten<br />

(<strong>als</strong>o Level 5 oder Level 6), müssen sich einer Erstprüfung für diesen höheren Level unterziehen.<br />

Ebenfalls eine Erstprüfung (mindestens zum Level 4) müssen Kameraden ablegen, welche<br />

derzeit noch kein BZF1 oder AZF besitzen, dieses aber erwerben möchten. Das gilt natürlich insbesondere für unsere<br />

Flugschüler und für neu hinzukommende Mitglieder;<br />

ihren früher einmal erreichten Level haben verfallen lassen (Karenzzeit für die Nachholung der Verlängerungsprüfung<br />

= 1 Jahr).<br />

3.3 Gültigkeitszeiträume des erreichten Levels<br />

Der erreichte Level 4 gilt:<br />

für Inhaber eines PPL ohne IFR: 4 Jahre<br />

für Inhaber eines ATPL oder eines PPL/CPL mit IFR: 3 Jahre.<br />

Der erreichte Level 5 gilt:<br />

für Inhaber eines PPL ohne IFR: 8 Jahre<br />

für Inhaber eines ATPL oder eines PPL/CPL mit IFR: 6 Jahre.<br />

Der erreichte Level 6 gilt für alle Scheininhaber lebenslang.<br />

Vor Ablauf der Gültigkeit muss rechtzeitig eine Verlängerungsprüfung durchgeführt werden. Ansonsten verfällt der<br />

Level, mit der Konsequenz, dass Ihr eine erneute Erstprüfung ablegen müsst (Karenzzeit 1 Jahr).<br />

ACHTUNG: VFR mit einem PPL darf man selbstverständlich auch ohne Sprachprüfung in Englisch vermutlich noch Jahrzehnte<br />

fliegen und funken - allerdings nur in Deutschland, und natürlich nur unterhalb FL 100.<br />

IFR ohne mindestens Level 4 in Englisch,<br />

Flüge in das Ausland ohne mindestens Level 4 in Englisch, und<br />

VFR oberhalb FL 100 ohne mindestens Level 4<br />

ist ab dem 01. 01. 2011 nicht mehr erlaubt!<br />

3.4 Generelle Organisation der Prüfungen<br />

Allgemein gilt:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Der Prüfer muss selber mindestens einen Level höher haben, <strong>als</strong> der Prüfling;<br />

Ein Prüfer darf höchstens 8 Prüfungen an einem Kalendertag abnehmen;<br />

Für Verlängerungsprüfungen reicht ein Prüfer aus (Ich darf <strong>als</strong>o alleine für Euch die Verlängerungsprüfungen<br />

zum Level 4 abnehmen, bestätigen und dokumentieren).<br />

Für Erstprüfungen müssen zwingend zwei Prüfer anwesend sein. Das betrifft diejenigen von Euch, die sich zum<br />

Level 5 prüfen lassen wollen, sowie unsere Flugschüler, die noch kein AZF / BZF1 haben und deswegen erstm<strong>als</strong><br />

Level 4 oder 5 prüfen lassen möchten.<br />

Anmerkung: Prüfungen zum Level 6 führt der DAeC derzeit (03/2013) noch nicht durch, ist aber in Arbeit.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 3 von 24


Die Prüfungen zum Level 6 werden z.B. beim LBA, bei der Lufthansa, oder bei der AOPA durchgeführt. Wer von Euch<br />

daran Interesse hat, möge mich bitte ansprechen.<br />

Die Hürden hierfür sind allerdings recht hoch (nahe am Muttersprachler); Ihr solltet Euch das gut überlegen.<br />

Für "Native Speakers", <strong>als</strong>o z.B. amerikanische oder britische Staatsbürger gibt es – von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche<br />

– Erleichterungen; möglicherweise erhalten diese Kameraden auf Antrag den Level 6 bei Vorlage des<br />

Abschlusszeugnisses z.B. der Highschool eingetragen, ganz ohne Prüfung. Wenn Du davon betroffen bist, dann frage<br />

bitte direkt bei Deinem zuständigen Luftamt nach, wie die das handhaben.<br />

3.5 Ablauf der Prüfungen<br />

Die Prüfung selber besteht aus zwei Teilen (schriftlich und mündlich).<br />

Im ersten Teil „Hörverständnis“ (das ist der „schriftliche“ Teil der Prüfung) werden 8 … 12 Hörbeispiele vorgespielt, und<br />

Ihr müsst auf einem Antwortbogen jeweils eine von drei möglichen Aussagen zu diesem Hörbeispiel ankreuzen. Dieser<br />

Teil dauert ungefähr 20 … 30 Minuten und wird bei mehreren Prüflingen für alle gemeinsam durchgeführt, je nach Absprache<br />

auch z.B. zweimal im Abstand von ca. 2 Stunden, wobei im Zwischenraum die Teilnehmer der ersten „Hörverständnis“-<br />

Prüfung den zweiten Prüfungsteil absolvieren.<br />

Im zweiten Teil „Sprechfertigkeiten“ (das ist der „mündliche“ Teil der Prüfung) wird mit Euch einzeln und nacheinander<br />

ein Interview in Form von Fragen und Antworten geführt; Ihr sollt auf Englisch etwas über Euch, Eure fliegerische Tätigkeit<br />

und Eure Meinung zu luftfahrtrelevanten Themen sagen. Das dauert ungefähr 15 … 20 Minuten.<br />

Wichtig: Hier gibt es immer wieder Missverständnisse. Es geht in keiner Weise um die Phraseologie (Sprechgruppen) auf<br />

Englisch! Es wird auch keinerlei Fachwissen abgefragt. Ihr dürft inhaltlich totalen Quatsch erzählen, aber bitte auf Englisch<br />

und so, dass man Euch versteht.<br />

4. Organisation der Prüfungen im DAeC<br />

Alter Text aus Version 1.6, so nicht mehr gültig:<br />

Generell gilt für die meisten von Euch:<br />

Ihr habt die Übergangsbescheinigung bzw. bereits den Eintrag bis Ende 2010. Wir Prüfer dürfen maximal 8 Prüfungen je<br />

Tag abnehmen, und fast jeder DAeC- Prüfer hat ja auch unter der Woche noch einen kleinen Nebenjob. Also empfehlen<br />

wir Euch dringend, die Prüfungen nicht aufzuschieben, sondern bei nächster Gelegenheit durchzuführen.<br />

Einerseits wird es nicht allzu viele DAeC-Prüfer geben, und wir dürfen ja nur 8 Kameraden je Tag prüfen. Es macht auch<br />

keinen Sinn, beliebig viele Prüfer auszubilden, denn Prüfungen fallen ja - zumindest in den nächsten ca. 10 Jahren - nur<br />

alle vier Jahre in großem Umfang an. Und wir müssen unsere Prüfberechtigung auch aufrecht erhalten (Fortbildung<br />

usw.), <strong>als</strong>o Aufwand betreiben. Abgesehen davon, sind im LVB alle Prüfer „hauptamtlich“ <strong>als</strong> Fluglehrer in den Vereinen<br />

tätig. Und irgendwann möchten wir auch selber nochmal zum Fliegen kommen …<br />

Andererseits benötigt das Luftamt auch eine gewisse Zeit, um Euch den Level in die Lizenz einzutragen. Und wenn es<br />

dann ab Herbst bei den Luftämtern zum Stau beim Ausstellen Eurer neuen Lizenz kommt, kann es sein, dass Ihr ab 01.<br />

Januar 2011 vorübergehend nicht mehr IFR und/oder ins Ausland fliegen dürft.<br />

Ich mache Euch folgendes Angebot:<br />

4.1 Verlängerungsprüfungen zum Level 4: Wenn ich bei Euch am Flugplatz bin, habe ich meine Unterlagen dabei.<br />

Sprecht mich an, dann machen wir die Prüfung kurzfristig ad-hoc. Die Verlängerungsprüfung selbst dauert bei einer<br />

Einzelprüfung insgesamt etwa 45 Minuten, bei mehreren entsprechend etwas länger (da der mündliche Teil ja einzeln<br />

und nacheinander durchgeführt wird).<br />

4.2 Für Mitglieder der Vereine, bei denen ich nicht regelmäßig am Platz bin:<br />

- Wem es pressiert: Ruft mich an (meine Kontaktdaten stehen unten, zwischen Punkt 7. und den Anhängen), dann vereinbaren<br />

wir individuell kurzfristig einen Termin;<br />

- Hängt eine Liste für die Interessenten aus (Muster im Anhang 5a), macht in Eurem Verein ein wenig Werbung, damit<br />

die Liste „voll“ wird, und ich komme dann zu Euch zu Eurem Platz nach individueller Terminabsprache.<br />

4.3 Erstprüfungen zum Level 4 oder 5: Da für Erstprüfungen zwei Prüfer benötigt werden (von denen für Level 5 einer<br />

den Level 6 haben muss), macht das der Kamerad Gerhard Gutheil zusammen mit mir oder einem anderen der ausge-<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 4 von 24


ildeten LVB- Sprachprüfer. Gerhard ist Controller in Oberpfaffenhofen und arbeitet im Schichtdienst, könnte <strong>als</strong>o nach<br />

Absprache z.B. Abends ab ca. 17 / 18 Uhr kommen, möchte aber ungern für einen oder zwei anreisen. Hängt eine Interessenten-Liste<br />

für Level 5 aus (Muster im Anhang 5b); ich habe häufig 2 … 3 Kameraden auf der Warteliste, so dass wir<br />

dann einen Termin vereinbaren können, wenn Ihr etwa 4 … 5 Interessenten zusammen habt.<br />

4.4 Wer sich noch unsicher ist, ob er Level 4 oder 5 überhaupt erreicht:<br />

- Unten bei den FAQ’s Punkt 5.1 habe ich Euch hierzu einen Vorschlag aufgeschrieben, wie Ihr das für den schriftlichen<br />

Prüfungsteil selber feststellen könnt.<br />

- Sprecht mich einfach an. Ich bin geschult worden, um die Unterschiede zwischen den Levels zu kennen und in der<br />

Prüfung zu erkennen und zu beurteilen. Wir unterhalten uns dann ganz einfach ein ... zwei Minuten auf Englisch und ich<br />

gebe Euch unverbindlich meine Einschätzung.<br />

5. FAQ - Fragen hierzu?<br />

Jederzeit. Sprecht mich am Flugplatz an, ruft mich an ( 01 72 - 82 25 643 ) oder schickt mir eine E-Mail an<br />

rd@irbd.eu. Meine kompletten Kontaktdaten sind unten, zwischen Punkt 7. und den Anhängen.<br />

5.1 Wie kann ich feststellen, ob ich den Level 4 oder den Level 5 überhaupt schaffen kann?<br />

Das Luftfahrt-Bundesamt hat eine Musterprüfung für die Verlängerung Level 4 veröffentlicht. Die Internet- Links stehen<br />

unten unter 5.4, 5.7 und 5.17. Ihr findet die <strong>Datei</strong>en auch auf meiner Homepage.<br />

Im Anhang 3 findet Ihr vom Internet das LBA- Antwortblatt für den schriftlichen Teil (Hörverständnis) der veröffentlichten<br />

Musterprüfung. Im Gegensatz zum „Original“ habe ich die Antworten am Ende des Bogens heraus gelöscht. Druckt<br />

Euch diesen Anhang 3 aus (oder ladet es Euch von der LBA- Homepage herunter, druckt es aus und schneidet die Antworten<br />

ab, ohne vorher hinzuschauen). Dann hört Euch die Hörtexte an. Die Links sind ebenfalls bei 5.4, 5.7 und 5.17<br />

angegeben. Eine Anleitung ist auf dem Antwortbogen Anhang 3 oben in Deutsch und Englisch abgedruckt, und wird vor<br />

dem ersten Hörtext nochm<strong>als</strong> angesagt.<br />

Achtung: Man muss genau zuhören, jedes Wort kann wichtig sein. „Irgendwie“ scheinen alle drei vorgegebenen Möglichkeiten<br />

zu passen, aber zwei sind definitiv f<strong>als</strong>ch!<br />

Jetzt tut Ihr so, <strong>als</strong> wäre es eine Prüfung Level 5 (Für Level 4 wird jeder Hörtext zweimal vorgespielt, für Level 5 jedoch<br />

nur einmal). Macht ein Kreuz unmittelbar nach dem ersten Vorspielen des Hörtexts bei der Eurer Meinung nach richtigen<br />

Antwort.<br />

Wenn Ihr nach der Wiederholung (zweites Vorspielen) Eure Meinung ändert, dann markiert die „endgültige“ Antwort<br />

mit einem Kringel.<br />

Nach dem Ende des Mustertests schaut auf die Antworten im Original- Bogen des LBA und vergleicht es mit Euren Antworten.<br />

Wenn Ihr mindestens vier richtige Kreuze habt (d.h. 80% nach dem ersten Hören richtig), sollte der Teil „Hörverständnis“<br />

Level 5 kein Problem für Euch sein.<br />

Wenn Ihr mit Kreuzen oder Kringeln mindestens 4 Richtige habt (d.h. 80% nach dem zweiten Hören richtig), dann reicht<br />

das für Level 4.<br />

Wenn Ihr 3 oder weniger richtige Antworten habt, dann hört Euch die Hörtexte nochmal an. Versucht dabei, herauszufinden,<br />

wo Ihr die Fehler gemacht habt.<br />

5.2 Was kostet die Prüfung? – Stand 03/2013:<br />

Der DAeC hat im Internet eine Gebührentabelle veröffentlicht (jeweils ggf. zzgl. Fahrtkosten, siehe unten):<br />

EUR 25.-- Verlängerungsprüfung Level 4<br />

EUR 55.-- Erstprüfung Level 4 3<br />

EUR 40.-- Verlängerungsprüfung Level 5<br />

EUR 75.-- Erstprüfung Level 5 4<br />

3<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 5 von 24


Nicht- DAeC- Mitglieder zahlen deutlich mehr (z.B. EUR 55.-- für die Verlängerungsprüfung Level 4), aber immer noch<br />

weniger <strong>als</strong> bei anderen Prüfstellen.<br />

Wenn wir Prüfer auf Euren Wunsch zu Eurem Platz anreisen, müssen wir auch noch moderate Reisekosten verrechnen<br />

(0,30 EUR je km, geteilt durch die Anzahl der Teilnehmer). Jeder von uns DAeC- Prüfer hat aber einen oder mehrere<br />

Heimatflugplätze, an dem die Prüfung ohne Reisekosten erfolgen kann, weil wir ja manchmal auch selber noch fliegen<br />

möchten (oh Wunder!) und deswegen ohnehin manchmal zum Heimatflugplatz fahren.<br />

Für mich ist das Ansbach-Petersdorf EDQF, Schwabach-Büchenbach EDPH, Gunzenhausen-Reutberg EDMH und Donauwörth-Genderkingen<br />

EDMQ.<br />

5.3 Welche Unterlagen muss ich zur Prüfung haben?<br />

Vor Beginn der Prüfung muss der Prüfer die Identität und die Voraussetzungen feststellen. Ihr müsst deswegen Folgendes<br />

mitbringen und vorzeigen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Personalausweis oder Reisepass;<br />

Luftfahrerschein nach ICAO oder JAR;<br />

Übergangsbescheinigung des Luftamts oder AZF bzw. BZF1 (entfällt, falls Euer Level bereits unter XIII in der Lizenz<br />

eingetragen ist); bis Version 1.5 gültig (31. 12. 2011)<br />

Euren DAeC- Mitgliedsausweis (Sportausweis) (wegen der Gebührenreduzierung).<br />

Flugschüler / Neu- Mitglieder ohne Lizenz / Sprechfunkzeugnis benötigen nur einen Ausweis (Personalausweis oder<br />

Reisepass) und den DAeC- Mitgliedsausweis.<br />

5.4 Wie genau läuft die Prüfung ab?<br />

Derzeit werden die Prüfungen ausschließlich in einem formalen zweiteiligen Verfahren abgenommen.<br />

5.4.1 Im ersten Teil (schriftlich) wird das Hörverständnis geprüft. Es werden englischsprachige Hörtexte mit Bezug zur<br />

Luftfahrt vorgespielt, und Ihr müsst auf einem Antwortbogen 8 (Verlängerung Level 4) bzw. 12 (Erstprüfung Level 4 und<br />

Level 5) Fragen dazu zu 75% richtig beantworten (Multiple-Choice, 1 aus 3). Dieser Teil dauert etwa 20 (Verlängerung) ...<br />

30 (Erstprüfung) Minuten und es können mehrere Prüflinge gleichzeitig daran teilnehmen.<br />

In der Praxis machen wir das so, dass wir - je nach Teilnehmerzahl - einen oder zwei Durchläufe (im Abstand von ca. 1½<br />

bis 2 Stunden) fürs Hörverständnis machen<br />

Bei der Verlängerungsprüfung Level 4 wird jeder der 8 Hörtexte zweimal vorgespielt, und Ihr habt genügend Zeit, um die<br />

Antwortmöglichkeiten durchzulesen und um Euch für die richtige Antwort zu entscheiden. Die Sprecher sprechen deutliches<br />

„Oxford- Englisch“, und die technische Qualität der Hörtexte ist gut (Tonstudio- Qualität). Siehe die Musterprüfung<br />

vom LBA.<br />

Dasselbe gilt für die 12 Hörtexte der Erstprüfung Level 4.<br />

Bei der Erstprüfung Level 5 wird jeder der 12 Hörexte nur einmal vorgespielt und Ihr habt nur 15 Sekunden Zeit, um die<br />

richtige Antwort anzukreuzen. Die Sprecher haben teilweise einen leichten Akzent, und die technische Qualität ist auch<br />

bei einigen etwas schlechter <strong>als</strong> beim Level 4 (Hall, Hintergrundgeräusche, leichte Verzerrungen).<br />

4 Höhere Gebühren für Erstprüfungen, weil zwei Prüfer benötigt werden<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 6 von 24


Auf der LBA- Homepage findet Ihr eine Sound- <strong>Datei</strong> mit 5 solchen Hörtexten zum Level 4:<br />

http://www.lba.de/cln_010/SharedDocs/download/L/L2/Sprachproben_wma.html?nn=23192<br />

und dem zugehörigen Antwortbogen <strong>als</strong> <strong>PDF</strong>:<br />

http://www.lba.de/cln_010/SharedDocs/download/L/L2/Antwortbogen_Bewerber.html?nn=23192<br />

Diesen Fragebogen findet Ihr auch unten im Anhang 3. Dort habe ich die Angabe der richtigen Antworten heraus gelöscht<br />

(diese finden sich im LBA- Antwortbogen ganz unten).<br />

Die Inhalte der Hörtexte und der Antwortbögen sind beim Level 5 sehr ähnlich.<br />

5.4.2 Im zweiten Teil (mündlich) erfolgt zur Prüfung der Sprechfertigkeit ein ca. 12- bis 17- minütiges Prüfungsgespräch<br />

(Verlängerung 12, Erstprüfung 17 Minuten) in Form eines Interviews. Dieses findet einzeln und nacheinander statt, d.h.<br />

bei z.B. vier Teilnehmern muss der Letzte leider ca. eine Stunde warten.<br />

Anhand von 8 (Verlängerung) bzw. 10 (Erstprüfung) Fragen und einigen Unterfragen dazu wird geprüft, ob Aussprache,<br />

Grammatik, Vokabular usw. zu Missverständnissen führen könnten. Unter Anderem erhaltet Ihr dabei auch ein Foto und<br />

müsst dem Prüfer ohne Augenkontakt (d.h. man dreht sich dabei um) beschreiben, was Ihr seht (damit wird ein Funkgespräch<br />

simuliert).<br />

Alle Bilder und Fragen haben Bezug zur Luftfahrt.<br />

Um einen fairen Prüfungsablauf und um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Fragen und die Bilder genau festgelegt.<br />

Auf der LBA- Homepage findet Ihr ein Beispiel für den Prüferbogen Level 4 <strong>als</strong> <strong>PDF</strong>:<br />

http://www.lba.de/cln_010/SharedDocs/download/L/L2/Fragebogen_Pruefer.html?nn=23192<br />

In der Prüfung selber erhaltet Ihr nur das Bild. Der Prüferbogen ist nur für den Prüfer gedacht, und die Fragen dort werden<br />

wortwörtlich so vorgelesen. Die dünn und kursiv gedruckten Fragen sind Zusatzfragen, um den Redefluss anzuregen<br />

- für den Fall, dass Ihr nur einsilbige Antworten geben solltet: „Are you a member of a flying club?“ … „Yes“ und danach<br />

minutenlanges Schweigen - wie sollen wir Prüfer da Eure Sprechfertigkeiten beurteilen können?<br />

Die Inhalte beim Level 5 sind wieder sehr ähnlich.<br />

Bei diesem mündlichen Teil geht es nicht darum, ob man absolut fehlerfrei Englisch sprechen kann. Es geht auch nicht<br />

darum, dass Ihr einen Sachverhalt komplett und richtig erklären könnt (mit anderen Worten, Ihr dürft inhaltlich durchaus<br />

F<strong>als</strong>ches, ja sogar totalen Blödsinn erzählen - aber bitte auf ENGLISCH und so, dass wir Euch verstehen und Euch<br />

folgen können!).<br />

Es wird definitiv keinerlei Fachwissen abgeprüft, und auch die Phraseologie (Sprechgruppen) ist kein Thema!<br />

Z.B.: Wenn Ihr auf dem Bild ein Flugzeug seht und nicht wisst, was das für ein Muster ist oder welchen technischen<br />

Defekt es haben könnte, dann erzählt halt ganz einfach, was ihr seht: „Ein Flugzeug, strahlend blauer Himmel, ein Flugplatz,<br />

einige Hallen, im Hintergrund Häuser“ - aber bitte auf Englisch! Wenn Ihr es aber wisst, na dann erzählt es eben.<br />

Wie gesagt, es geht in keiner Weise um Fachwissen, sondern nur darum, ob Ihr Euch verständlich in Englisch ausdrücken<br />

könnt.<br />

Ziel der Prüfung ist es lediglich, festzustellen, ob die kulturellen Unterschiede, unterschiedlichen Bildungsstände, verschiedenen<br />

Aussprachen, unterschiedlicher Grad der Beherrschung der Grammatik, unterschiedlicher Wortschatz usw.<br />

zu Missverständnissen und damit zu einer Gefahrensituation führen könnten.<br />

Zu der Bewertung des mündlichen Teils „Sprechfertigkeiten“ siehe den Anhang 4 sowie §125 LuftPersV Anlage 3 (Anhang<br />

6).<br />

5.5 Ich habe gehört, die Sprachprüfung kann auch beim zweijährigen Übungsflug erfolgen?<br />

Derzeit werden die Prüfungen ausschließlich wie oben beschrieben abgenommen.<br />

Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Verlängerungs-Sprachprüfung auch im Rahmen des EU-FCL- Übungsfluges durchgeführt<br />

werden können. Diesen EU-FCL- Übungsflug kann und darf ich Euch <strong>als</strong> FI / CRI natürlich auch anbieten, allerdings<br />

fehlt momentan noch die formale Grundlage für die gleichzeitige Abnahme des Übungsfluges und des Language-<br />

Proficiency-Checks. Die dazu noch fehlenden Durchführungsverordnungen sollen irgendwann mal kommen. Vermutlich<br />

wird es aber auch dann noch entweder vor oder nach dem Flug einen zweiten Prüfungsteil am Boden geben.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 7 von 24


5.6 Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?<br />

Richtig "Lernen" kann man für die Prüfung nicht. Wie oben beschrieben, geht es nicht um Fachwissen oder um die<br />

Sprechgruppen.<br />

Entweder kann man ausreichend Englisch verstehen und sprechen oder nicht.<br />

Beispielsweise: Der aktive Wortschatz ist zwar schon ein Kriterium unter mehreren, aber man kann die Prüfung auch mit<br />

nur geringen Englischkenntnissen und -fertigkeiten bestehen.<br />

Ähnliches gilt für Grammatikkenntnisse.<br />

Generell gilt: Wenn Ihr beruflich hin und wieder Englisch sprechen müsst, dann solltet ihr mit dem Level 4 keine Schwierigkeiten<br />

bekommen. Wer aber im Ausland z.B. bereits beim Bestellen einer Pizza in englischer Sprache Probleme bekommt,<br />

dem empfehle ich zur Vorbereitung auf die Prüfung Level 4 beispielsweise eine 2 ... 3- wöchige Urlaubsreise<br />

nach England oder USA, dort dann den Kontakt zu Einheimischen suchen und mit denen reden, reden, reden und nochm<strong>als</strong><br />

reden ...<br />

Auch ein VHS- Kurs oder ein Konversationszirkel ("5- Uhr- Teekränzchen") kann ganz nützlich sein, um "verschüttete"<br />

(aber einstm<strong>als</strong> vorhandene) Englischkenntnisse wieder aufzufrischen. Wichtig ist, selber zu reden und nicht aus Angst<br />

vor Fehlern nur zuzuhören und selber nichts zu sagen.<br />

Für den Level 4 reichen auch einfache Kenntnisse mit geringem Wortschatz aus. Wenn Euch mal ein Wort fehlt, dann<br />

umschreibt es. Wer den Unterschied bzw. richtigen Gebrauch zwischen Past Tense und Past Perfect nicht kennt, der<br />

sollte halt nur im Presence und im Past unterwegs sein. Gleiches gilt für das leidige Thema "Konjunktiv" und "Futur".<br />

Wer keine Idioms kennt, benutzt halt keine. Und auch ein häufigerer Verstoß gegen S- P- O führt nicht automatisch zum<br />

Nichtbestehen der Prüfung zum Level 4.<br />

Es soll halt kein "Filser-Englisch" sein. Eure Kommunikation muss zielführend und unmissverständlich sein, darf aber<br />

Fehler haben.<br />

Vielleicht ein kleines und nicht ganz ernst gemeintes Negativ-Beispiel dazu:<br />

Ihr wollt auf die 05 rollen und starten. Erhebliche Zweifel an Eurer Sprechfähigkeit kommen dann auf, wenn Ihr das wie<br />

Folgt ausdrückt: "I will on start lane five roll and disappear". Denn das versteht kein Muttersprachler!!!<br />

Oder vielleicht noch ein bekanntes Beispiel: Was ist ein Meerschweinchen auf Englisch? „Sea pig“ versteht kein Native<br />

Speaker!!!<br />

5.7 Das ist mir alles zu abstrakt. Gibt es ein Beispiel für den Ablauf der Prüfung?<br />

Ja. Das LBA hat im Internet auf seiner Homepage ein Musterbeispiel für beide Teile einer Verlängerungsprüfung zum<br />

Level 4 veröffentlicht:<br />

http://www.lba.de/cln_010/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Modellprüfung.html?nn=23192<br />

Dort findet Ihr auch die oben unter 5.4 beschriebenen Links.<br />

Die Erstprüfung zum Level 5 ist schwieriger - 50% mehr Multiple-Choice-Fragen, keine Wiederholung der Hörbeispiele,<br />

Aussprache der Sprecher differieren stärker, etwas schlechtere Tonqualität.<br />

Bitte sprecht mich an, wenn Ihr noch weiteren Informationsbedarf haben solltet.<br />

5.8 Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?<br />

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Das Nichtbestehen einer Prüfung wird lediglich statistisch erfasst,<br />

aber nicht mit Namen und Details an das Luftamt gemeldet.<br />

Formal ist gegen das Nichtbestehen einer Prüfung die Beschwerde bei einer Schiedsstelle möglich.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 8 von 24


5.9 Was passiert, wenn ich die Prüfung bestehe? (Siehe auch Anhang 1)<br />

5.9.1 Ihr habt in Eurer Lizenz den geprüften Level bereits unter XIII eingetragen (siehe Anhang 1 für ein Beispiel):<br />

Ich bestätige Euch die Verlängerung auf der Rückseite der Lizenz (analog zur Verlängerung von TMG / SEP beim<br />

"Übungs- Stundenflug").<br />

5.9.2 Ihr habt den geprüften Level noch nicht eingetragen:<br />

Den Ersteintrag darf nur eine Behörde vornehmen. Ihr erhaltet von mir eine "Bescheinigung zur Vorlage bei der nach<br />

§22 LuftVZO zuständigen Stelle". Diese Bescheinigung schickt ihr zusammen mit einem formlosen Antrag ("Einzeiler")<br />

ans Luftamt. Das Luftamt stellt Euch dann eine neue Lizenz mit eingetragenem Sprachlevel und Gültigkeitszeitraum<br />

hierzu aus. Dieses kostet beim Ersteintrag eines Levels ca. 20 … 30 EUR Gebühren des Luftamts, bei der Verlängerung<br />

wird es kostenfrei gemacht.<br />

Wichtig: Ihr müsst es ausdrücklich beantragen, sonst macht das Luftamt nichts! Es reicht aus, z.B. auf der Rückseite des<br />

Formulars hin zu schreiben „Hiermit bitte ich um den Eintrag meines umseitig nachgewiesenen Englisch- Sprachlevels in<br />

meinen Luftfahrerschein. Datum, Unterschrift“.<br />

5.10 Was passiert, wenn mich das alles nicht "juckt" und ich mich nicht daran halte?<br />

Wenn Ihr ohne Eintrag mindestens des Level 4 in Englisch<br />

a) VFR ins Ausland fliegt, oder<br />

b) VFR oberhalb FL 100 fliegt, oder<br />

c) IFR fliegt, oder<br />

d) <strong>als</strong> Inhaber eines ATPL fliegt, oder<br />

e) in Deutschland auf Englisch funkt,<br />

dann begeht Ihr eine Ordnungswidrigkeit.<br />

Diese Ordnungswidrigkeit ist (wenn sie im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begangen wird) derzeit<br />

(03/2013) nicht mit einem Bußgeld belegt (§134 LuftPersV). Man kann Euch aber z.B. grounden und damit ein Startverbot<br />

auferlegen.<br />

Im Ausland gilt die deutsche LuftPersV natürlich nicht. Dort gibt es teilweise drastische Bußgelder oder andere Sanktionen.<br />

Laut Berichten im Fliegermagazin sind schon mehrfach deutsche Piloten in Dänemark gegroundet worden, weil sie<br />

keinen Level 4 oder höher in Englisch nachweisen konnten.<br />

VORSICHT in Frankreich: Dort gibt es Plätze, an denen wird ausschließlich auf Französisch gefunkt. Man erkennt diese<br />

Plätze an dem Vermerk „Seullement Francais“ in der Anflugkarte. Wenn Ihr nicht mindestens Level 4 in Französisch in<br />

Eurer Lizenz habt, dürft Ihr da leider nicht hin! Die dortigen Behörden kontrollieren das streng und es gibt bereits mehrere<br />

Strafverfahren gegen ausländische Piloten, die sich daran nicht gehalten haben!<br />

Ich kann Euch nur dringendst dazu raten, Euch immer und überall an die Vorschriften zu halten. Ein Verstoß zeugt nicht<br />

nur von mangelnder Professionalität, sondern insbesondere auch von mangelnder Zuverlässigkeit. Beides können wir in<br />

der Fliegerei nicht brauchen.<br />

5.11 Was ist mit anderen Sprachen <strong>als</strong> Englisch?<br />

Natürlich braucht Ihr mindestens die Sprachstufe 4 in Deutsch in Eurer Lizenz eingetragen, wenn Ihr den Funkverkehr in<br />

Deutsch abwickeln wollt – vergleiche dazu die aktuelle Diskussion (03/2013). Ich selber habe mir schon in 2010 problemlos<br />

den Level 6 in Deutsch eintragen lassen.<br />

Zu Französisch: Siehe meine dringende Warnung oben (11 Zeilen höher).<br />

Genau so gilt dies für alle anderen ICAO- Sprachen.<br />

Der DAeC bietet allerdings derzeit ausschließlich Prüfungen in Englisch der Stufen 4 und 5 an. Da laut ICAO- Vertrag<br />

neben der jeweiligen Landessprache Englisch international verwendbar und damit von den jeweiligen nationalen Flugkontrolldiensten<br />

vorzuhalten ist, dürft ihr mit Englisch Level 4 völlig legal auf der ganzen Welt herum fliegen - den Funkverkehr<br />

allerdings legal nur in Englisch durchführen.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 9 von 24


5.12 Was ist, wenn ich Level 5 prüfen lasse und nicht bestehe?<br />

Bekomme ich dann wenigstens Level 4?<br />

Leider nein. Die Tests für Level 4 und Level 5 unterscheiden sich deutlich voneinander. Jeder Test prüft genau ab, ob die<br />

geprüfte Stufe erreicht ist oder nicht ("Schwarz-Weiß-Test").<br />

Ich <strong>als</strong> Prüfer kann Euch nach einem nicht bestandenen Test z.B. der Stufe 5 meine unverbindliche Einschätzung darüber<br />

geben, ob die von mir bei der Prüfung beobachteten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Stufe 4 ausreichen könnten.<br />

Um die Stufe 4 dann zu erreichen, müsst Ihr Euch leider einer neuen Prüfung zur Stufe 4 unterziehen.<br />

5.13 Gibt es für die Laufzeit meines Levels so was Ähnliches wie die "45-Tage-Regel" (beim Medical)?<br />

Nein, derzeit nicht. D.h., ihr müsst "Tage herschenken". Angeblich soll das LBA an einer solchen Regelung arbeiten; ob<br />

und wann sie dann kommt und wie lange die Karenzzeit dann wäre, ist derzeit völlig offen.<br />

5.14 Was passiert, wenn ich meinen Ablauftermin verpasst habe und mein Level dann "verfallen" ist?<br />

Ihr dürft dann nicht mehr IFR, über FL100, mit ATPL, oder ins Ausland fliegen. Ihr solltet die Verlängerungsprüfung<br />

schnellstmöglich nachholen, um die Rechte Eurer Lizenz auch wieder voll ausüben zu dürfen.<br />

Generell gilt:<br />

<br />

<br />

Bis zu 12 Monaten nach dem Verfallstermin könnt Ihr die Verlängerungsprüfung nachholen. Das Luftamt trägt<br />

dann die neue Laufzeit basierend auf dem Datum der Prüfung ein.<br />

Habt Ihr den Termin länger <strong>als</strong> 12 Monate verstreichen lassen, dann müsst Ihr eine neue Erstprüfung ablegen.<br />

5.15 Ich habe keinen Motorflugschein, dafür aber einen Segelflugschein und / oder TMG und / oder SPL (UL) und /<br />

oder Ballon. Muss ich mich auch prüfen lassen?<br />

Der Level 4 (oder höher) wird derzeit nur in Lizenzen für Flugzeug- oder Hubschrauberführer eingetragen.<br />

Wenn Ihr einen ICAO- oder JAR- Schein mit TMG (Motorsegler) [Demnächst: EU-FCL-PPL oder -LAPL] habt: Ja, prüfen<br />

und eintragen lassen, sonst ist das Ausland tabu.<br />

Für Segelflug- Scheininhaber mit TMG- Eintrag ist die Prüfung nicht vorgeschrieben. Dasselbe gilt für alle anderen<br />

Scheininhaber, <strong>als</strong>o „nur“ Segelflug, UL, Ballon, Luftschiff.<br />

Wir empfehlen aber dennoch allen Inhabern eines AZF oder BZF1, regelmäßig die Verlängerungsprüfung Level 4 abzulegen<br />

und die Prüfbescheinigung aufzubewahren.<br />

Falls sich in den nächsten Jahren an diesen Regelungen etwas ändern sollte (was im Umfeld der kommenden EASA-<br />

Lizenzen wahrscheinlich ist), dann müsst Ihr dann wenigstens keine Erstprüfung ablegen (welche wie oben beschrieben<br />

etwas komplizierter ist, länger dauert und mehr kostet).<br />

5.16 Mein Partner hat keinen Pilotenschein, aber das AZF / BZF1. Benötigt er auch den <strong>Sprachtest</strong>?<br />

Nein. Die ICAO fordert lediglich, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer (PIC) einen Nachweis mindestens des Level<br />

4 hat. Ein weiteres Besatzungsmitglied benötigt diesen Nachweis nicht, selbst dann nicht, wenn dieses weitere Besatzungsmitglied<br />

zwecks Entlastung des Piloten den kompletten Funkverkehr abwickelt. Siehe auch §125 Absatz 1 Luft-<br />

PersV (Anhang 6).<br />

Wir Sprachprüfer dürfen für Nicht- Piloten mit Sprechfunkzeugnis auch keine Prüfungen abnehmen, da hierfür die gesetzliche<br />

Grundlage fehlt - Es sei denn, Ihr erklärt uns bei der Prüfung, Ihr wärt gerade in der Schulung zum Erwerb der<br />

Pilotenlizenz.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 10 von 24


5.17 Wo finde ich noch weitere Informationen?<br />

Einfach im Internet "googeln". Z.B. hier: Beim DAeC Landesverband Bayern:<br />

http://www.lvbay.de/index.php?position=Motorflug&clickedmenukey=Motorflug|Ausbildung_<strong>Sprachtest</strong>_FragenundA<br />

ntworten&pagekey=html12719492411<br />

Beim LBA:<br />

http://www.lba.de/cln_010/DE/Luftfahrtpersonal/Sprachanforderungen/Sprachanforderungen_node.html<br />

Oder auf meiner Homepage. Hier ist auch die jeweils aktuelle Version dieser Übersicht hinterlegt, mit weiteren Links<br />

und Downloads.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 11 von 24


6. Hintergrund und gesetzliche Grundlage<br />

In der Vergangenheit gab es in der Zivilluftfahrt häufig schwere Unfälle mit hunderten Toten, welche ausschließlich auf<br />

f<strong>als</strong>che bzw. missverständliche Kommunikation zwischen In- Flight- Cockpitbesatzung (Piloten) und Air Traffic Controllern<br />

(Bodenstation) zurückzuführen waren.<br />

Einige spektakuläre Beispiele hierzu:<br />

1977 Teneriffa:<br />

583 Tote - Ein niederländischer Pilot hatte englische Vokabeln f<strong>als</strong>ch verwendet (mit auch niederländischer<br />

Bedeutung)<br />

1980 Teneriffa: 146 Tote - Verwechselung zwischen "turns left" und "turn left"<br />

1981 Korsika: 180 Tote - Nicht- eindeutiger Sprachgebrauch<br />

1985 Japan:<br />

520 Tote - Fehlerhafte Kommunikation zwischen Pilot und Copilot (aus verschiedenen Kulturkreisen<br />

stammend) aufgrund individueller Interpretation<br />

1992 Nepal: 113 Tote - Nichtgebrauch der Standard- Phraseologie, mangelhafte englische Sprachkenntnisse<br />

2000 Taiwan: 83 Tote - Mangelhafte Sprachkenntnisse, deswegen Verwechselung von "06 Right" und "06 Left"<br />

... sowie viele weitere ähnliche Unfälle.<br />

Als eine Konsequenz hatte die 32. ICAO- Vollversammlung bereits in 1998 beschlossen, Verfahren zu entwickeln, mit<br />

denen sichergestellt wird, dass alle Beteiligte bei internationalen Flügen ausreichende Kenntnisse in der verwendeten<br />

Funksprache aufweisen. Beteiligte sind insbesondere Piloten, Fluglotsen und sonstiges lenkendes Bodenpersonal (Annex<br />

10, Chapter 5; Annex 1; Amendment 164 Annex 1).<br />

Eine weitere Konsequenz war auch die Überarbeitung der Standard- Phraseologie (Beispiel: "Ready for take-off <br />

Ready for departure") und die verbindliche Festschreibung dieser Phraseologie in 2003 (Annex 10, Volume II, Para<br />

5.1.1.1).<br />

Diese ICAO-Beschlüsse sind seit dem 05. März 2008 für alle ICAO-Mitgliedsstaaten verpflichtendes und verbindliches<br />

Völkerrecht.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses Völkerrecht im $125 LuftPersV (im Anhang 6) in nationales Recht umgesetzt.<br />

Daraufhin wurde jedem "Alt-Inhaber" eines englischen Sprechfunkzeugnisses (BZF 1 oder AZF) eine bis Ende 2010 gültige<br />

Übergangsbescheinigung ausgestellt und das Luftfahrt-Bundesamt mit der Entwicklung eines konformen nationalen<br />

Systems beauftragt. Als Ergebnis gibt es jetzt eine Anzahl von "LTO"'s (Language Testing Organisation), welche Prüfungen<br />

abnehmen und Bescheinigungen über ausreichende Sprachkenntnisse ausstellen dürfen.<br />

Unser DAeC ist vom LBA <strong>als</strong> LTO anerkannt und hat die Stellennummer D-LTO-010.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 12 von 24


7. Noch ein persönliches Schlusswort<br />

Manch einer von Euch mag nun denken: "Schon wieder so einen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Erst Mode-S-<br />

Transponder, dann 406 MHz ELT, demnächst 8,33 kHz Funk - auf der technischen Seite. Auf der Lizenzierungsseite erst<br />

JAR- jetzt der Englischtest- demnächst EASA usw. ... - die wollen uns doch nur vom Himmel holen."<br />

Auch ich kann Vieles von dem, was da gerade passiert, nicht nachvollziehen.<br />

Aber diese Regelung, nach der alle Piloten und Controller im internationalen Verkehr ein Mindestmaß an Englischkenntnissen<br />

nachweisen müssen, ist sehr sinnvoll. Die wenigen oben zitierten Beispiele mit tausenden toten Mitmenschen,<br />

deren Ableben alleinig auf missverständliche Funk- Kommunikation zurückzuführen war, machen es absolut<br />

notwendig, sowohl von den Piloten <strong>als</strong> auch von den Controllern ein Mindestmaß an Sprachverständnis zu fordern.<br />

Das gilt nicht nur für die Profis, sondern insbesondere auch in der Sportfliegerei. Leider gab und gibt es auch bei uns in<br />

Deutschland häufige "Near Misses" insbesondere im Luftraum um Frankfurt, Hahn und Baden- Baden, von denen der<br />

überwiegende Anteil auf mangelhafte Sprachfertigkeiten (in diesen speziellen Fällen leider ausschließlich unserer Kameraden)<br />

zurückzuführen war.<br />

Für Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Fragen, Melden von Fehlern … könnt Ihr mich gerne jederzeit ansprechen.<br />

<strong>Rolf</strong> B. <strong>Drescher</strong><br />

Bachleiten 1<br />

91734 Mitteleschenbach<br />

01 72 / 82 25 643<br />

rd@irbd.eu<br />

http://www.rolf-drescher.de/sprachtest<br />

D-LTO-010-074<br />

FI(N) CRI(A) 7931003776<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 13 von 24


Übersicht über die Anhänge<br />

Anhang:<br />

1- Merkblatt zum Eintrag<br />

2- Informationen vom Kamerad Gerhard Gutheil (Leitender Sprachprüfer im LVB)<br />

3- Muster- Antwortbogen des LBA zum schriftlichen Prüfungsteil „Hörverständnis“ Level 4<br />

4- Anforderungsprofil der verschiedenen Levels<br />

5a- Aushang- Liste zum Eintragen von Interessenten für Level 4<br />

5b- Aushang- Liste zum Eintragen von Interessenten für Level 5<br />

6- §125 LuftPersV mit Anlagen 2 und 3<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 14 von 24


Anhang 1 - Merkblatt zum Eintrag<br />

Liebe(r) Kamerad(in)!<br />

Du hast heute die ICAO Sprachprüfung Englisch bestanden. Herzlichen Glückwunsch dazu!<br />

Hier ein kurzer Hinweis dazu, was Du jetzt mit der „Bescheinigung zur Vorlage bei der nach §22 LuftVZO zuständigen<br />

Stelle“ tun musst.<br />

Bitte schau in Deine Lizenz. Hast Du bereits unter Abschnitt XIII Deine Sprachbefähigung eingetragen? Bitte<br />

schaue auf die Rückseite dieses Zettels, wie das aussieht.<br />

Wenn JA: Dann habe ich Dir Deinen Level auf der Rückseite Deiner Lizenz unter XIII bereits verlängert. Das<br />

geschieht genau so, wie bei dem nach JAR-FCL notwendigen zweijährigen Übungsflug, mit dem Dir Deine<br />

Klassenberechtigungen im Abschnitt XII verlängert werden. Die Bescheinigung schicke hebe bitte gut auf,<br />

falls das Luftamt mal danach fragen sollte. Ansonsten übernimmt das Luftamt „automatisch“ die Daten der<br />

Bescheinigung von der Rückseite Deiner Lizenz für die nächste anstehende Neuausstellung Deiner Lizenz.<br />

Wenn NEIN: Schicke die Bescheinigung baldmöglichst an das Luftamt, zusammen mit einem kurzen formlosen<br />

Antrag „Ich bitte um Eintrag meiner Sprachbefähigung unter Abschnitt XIII meiner Pilotenlizenz Nr. xxx -<br />

Prüfbescheinigung anbei - Ort, Datum, Unterschrift“. Wenn Du demnächst sowieso eine neue Lizenz benötigst,<br />

z.B. weil Du neue Berechtigungen erworben hast oder die 5 Jahre Gültigkeit vorbei sind, dann kannst<br />

Du natürlich auch noch etwas warten und die ganzen Änderungen auf einmal einreichen - aber ich empfehle<br />

Dir, den Antrag auf Eintrag der Sprachbefähigung spätestens bis ca. Ende September 2010 zu stellen - weil Du<br />

sonst möglicherweise den Eintrag nicht mehr vor Jahresende erhalten könntest (aufgrund des zu erwartenden<br />

Antrag- Staus).<br />

Viel Spaß bei der Fliegerei und Funkerei, <strong>Rolf</strong><br />

So etwa sieht die Vorderseite Deiner Lizenz aus:<br />

… und so dann die Rückseite, falls Du die Sprachbefähigung bereits<br />

eingetragen hast:<br />

Platz für Verlängerungseinträge des<br />

Sprachprüfers<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 15 von 24


Anhang 2 - Informationen vom Kamerad Gerhard Gutheil (Leitender Sprachprüfer im LVB)<br />

<strong>Sprachtest</strong>verfahren über den LVB<br />

Nachdem die Motorflugkommission des Deutschen Aero Clubs (DAeC) eine Organisation zur Abnahme von Sprachprüfungen<br />

aufgebaut hatte, haben die Verantwortlichen im LuftsportVerband Bayern (LVB) die Voraussetzungen geschaffen,<br />

dass sowohl unsere Mitglieder <strong>als</strong> auch externe Interessenten die bis zum Jahresende erforderlichen <strong>Sprachtest</strong>s ablegen<br />

können. Bei zwei Kursen in Nord- und Südbayern konnten inzwischen je acht Fluglehrer aus LVB-Mitgliedsvereinen qualifiziert<br />

werden, die durch einen ICAO Beschluss erforderlichen Prüfungen abnehmen zu können.<br />

Wer bis 2008 ein BZF I oder AZF erworben hatte, erhielt von der Stelle, die seine Lizenz betreut, eine Übergangsbescheinigung,<br />

gültig bis zum Ende dieses Jahres. Um weiterhin unbeschränkt auf englischsprachigen Frequenzen in<br />

Deutschland und bei Auslandsflügen Funksprechverkehr durchführen zu können, ist bis dahin eine Verlängerungsprüfung<br />

erforderlich. Zu einem späteren Zeitpunkt wird diese eventuell zusammen mit dem Übungsflug abgelegt werden können,<br />

allerdings fehlen dazu im Moment die gesetzlichen Voraussetzungen nach der LuftPersV. Die qualifizierten stelleninternen<br />

Sprachprüfer (SIP) können diese Prüfungen im Moment folgendermaßen abnehmen:<br />

1. Eine Tonaufzeichnung mit acht Texten wird abgespielt. Aus drei möglichen per Multiple-Choice-Verfahren ist aus drei<br />

möglichen Antworten die richtige zu erkennen. Um die Quote von 75 % zu erreichen, müssen <strong>als</strong>o sechs Antworten richtig<br />

sein.<br />

2. Ein zehnminütiges Gespräch auf Englisch ist der Inhalt des zweiten Prüfungsteils. Dabei soll festgestellt werden, ob der<br />

Pilot in der Fremdsprache ausreichend geübt ist, um Zusammenhänge außerhalb der Standardsprechgruppen zu beschreiben.<br />

Es ist nicht entscheidend, dass die Grammatik zu 100 Prozent stimmt. Es werden keine Fachkenntnisse abgefragt,<br />

auch die Standardsprechgruppen sind nicht Gegenstand der Prüfung. Es geht nur darum, in eigenen Worten einen<br />

Sachverhalt darzustellen, wie er im täglichen Flugbetrieb vorkommen kann.<br />

Die bisher durchgeführten Prüfungen sind zu weit über 90% erfolgreich abgeschlossen worden.<br />

Wir gehen davon aus, dass es zum Jahresende einen größeren Andrang oder gar Stau bei den Prüfungen und bei den<br />

Behörden geben wird, die die Sprachkompetenz in die jeweilige Lizenz eintragen.<br />

Deshalb ist unsere Empfehlung, diese baldmöglichst abzulegen. Zur Steigerung der Effizienz sollten sich die Piloten verabreden<br />

und sich zur Terminvereinbarung direkt an die SIP wenden. Die Maximalbeteiligung ist auf acht Prüflinge pro Tag<br />

begrenzt. Eine Verlängerungsprüfung für acht Teilnehmer ist erfahrungsgemäß in ca. drei Stunden zu bewältigen, so dass<br />

auch Abendtermine möglich sind. Eine Liste der in der Organisation DLTO-010 zugelassenen Prüfer mit ihren Kompetenzen<br />

finden Sie unter www.lvbayern.de, dann Motorflug, Aus- und Weiterbildung, <strong>Sprachtest</strong>s.<br />

Leider kann diese Prüfung nicht kostenlos erfolgen. Die DAeC-Motorflugkommission ist mit einem fünfstelligen Betrag in<br />

Vorleistung gegangen, um die Organisation zu initiieren. Für aktive DAeC-Mitglieder ist derzeit eine Prüfgebühr von 20,--€<br />

pro Verlängerungsprüfung nach Level 4 vorgesehen, für Nichtmitglieder fallen 50,--€ an. Sollte ein Prüfer anreisen müssen,<br />

würden zusätzlich Reisekosten fällig.<br />

Die Angebote dürften zukünftig verstärkt auch von anderen Organisationen/gewerblichen Unternehmen angeboten werden.<br />

Als Luftsport-Verband und damit unter Einbindung ehrenamtlicher Ressourcen wird der LVB sich auch weiterhin dafür<br />

einsetzen, die Kosten für seine Mitglieder so gering wie möglich halten zu können.<br />

Fragen und Antworten<br />

- Sie möchten <strong>als</strong> Nachwuchspilot eine Erstprüfung ablegen? Dann wenden Sie sich an einen entsprechend qualifizierten<br />

Prüfer laut Liste oder direkt an unsere Mailadresse sprachtest@lvbayern.de<br />

- Sie möchten eine Qualifizierung nach Stufe fünf erreichen? Dann wenden Sie sich an einen SIP aus der Liste der<br />

Sprachprüfer (link s.o.) oder an unsere Emailadresse sprachtest@lvbayern.de.<br />

- Wie sind die Unterschiede zur Verlängerungsprüfung? Für eine Erstprüfung werden zwölf Texte vorgespielt, für die Stufe<br />

fünf nur je einmal. Das Gespräch dauert für die Erstprüfung länger, selbstverständlich werden für die Stufe fünf auch daran<br />

höhere Anforderungen gestellt. Es ist vorteilhaft, dazu eine Gruppe von bis zu acht Interessenten zu finden, weil so die<br />

Prüfung effizienter wird und die evtl. anfallenden Reisekosten im Rahmen bleiben.<br />

Fazit<br />

Die Sprachprüfung ist für alle Piloten mit normalen Englischkenntnissen keine hohe Hürde. Nach anfänglicher Skepsis<br />

über diese Neuerung muss man sehen, dass es eine Steigerung der Sicherheit bedeutet, wenn sich Luftfahrer und Lotsen<br />

auch in nicht normalen Situationen in der fliegerischen Umgangssprache unterhalten können. Die erfolgreich abgelegte<br />

Sprachprüfung steigert in jedem Fall das Selbstbewusstsein darin.<br />

Weitere Informationen zum Thema <strong>Sprachtest</strong> finden Sie auch auf der der LVB-Website (links s.o.)<br />

Gerhard Gutheil<br />

Leitender Sprachprüfer im LVB<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 16 von 24


Anhang 3 - Muster- Antwortbogen des LBA zum schriftlichen Prüfungsteil „Hörverständnis“ Level 4<br />

Teil Hörverständnis - Stufe 4<br />

Instruction:<br />

You are going to hear five 1 texts (announcements, interviews or reports) connected with<br />

general or commercial aviation. You will hear each text twice. At the beginning of each new<br />

question you will hear a signal (PING). For each question you have 15 seconds to read the<br />

three possible answers a), b) or c). You will then hear the text, after which you will again<br />

have ten seconds to choose and mark the correct answer on the answer sheet. Finally you<br />

will hear the text a second time and have a further ten seconds to check your answer.<br />

Anweisung:<br />

Sie hören fünf 1 Texte (Ansagen, Dialoge oder Berichte) aus dem Bereich der Luftfahrt. Das<br />

Ertönen eines akustischen Sign<strong>als</strong> (PING) markiert jeweils den Beginn einer Frage. Sie<br />

haben zunächst fünfzehn Sekunden Zeit um die drei Antwortmöglichkeiten auf dem<br />

Antwortbogen (a, b oder c) zu lesen. Dann hören Sie den Text und haben weitere zehn<br />

Sekunden um die richtige Antwort auszuwählen und auf diesem Antwortbogen zu markieren.<br />

Schließlich hören den Text ein zweites Mal und haben zehn Sekunden, um Ihre Antwort<br />

nochm<strong>als</strong> zu überprüfen.<br />

Question 1<br />

Passengers should<br />

□ a) carry all their luggage to the plane.<br />

□ b) give their luggage to the ground staff.<br />

□ c) proceed to the security checks at Gate 19.<br />

Question 2<br />

□ a) After the incident the flight continued to its planned destination.<br />

□ b) The cabin crew instructed the passengers to keep their seat belts fastened.<br />

□ c) There was a doctor on board to assist the crew.<br />

1 Die Anzahl der Fragen richtet sich nach der Art der tatsächlichen Prüfung. Um zu bestehen müssen mindestens 75 v.H. der Fragen<br />

richtig beantwortet sein.<br />

Luftfahrt-Bundesamt - Modellprüfung - Stufe 04- (02.12.2009) Seite 1 von 2<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 17 von 24


Anhang 3 - Muster- Antwortbogen des LBA zum schriftlichen Prüfungsteil „Hörverständnis“ Level 4<br />

Teil Hörverstandnis - Stufe 4<br />

Question 3<br />

The flight student<br />

□ a) was directed to a suitable airfield.<br />

□ b) decided to land on an unknown airfield.<br />

□ c) turned back.<br />

Question 4<br />

The first officer<br />

□ a) caused a 30 minutes delay of the flight.<br />

□ b) called the bell boy at Waterfield Airport.<br />

□ c) managed to get his documents still in time.<br />

Question 5<br />

The captain...<br />

□ a) felt uneasy because of the lack of coordination between cockpit and cabin.<br />

□ b) could rely on the professionalism of his cabin crew.<br />

□ c) was completing his plan while the cabin crew was shouting "brace for<br />

impact".<br />

Luftfahrt-Bundesamt - Modellprüfung - Stufe 04- (02.12.2009) Seite 2 von 2<br />

Die richtigen Antworten habe ich heraus geschnitten - Ihr findet diese im Internet, im Originalbogen des LBA.<br />

25. Juli 2010 RBD<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.6 Seite 18 von 24


Anhang 4 - Anforderungsprofil der verschiedenen Levels<br />

Level<br />

Pronunciation<br />

Assumes a dialect and/or accent<br />

intelligible to the aeronautical<br />

community.<br />

Structure<br />

Relevant grammatical structures<br />

and sentence patterns are determined<br />

by language functions<br />

appropriate to the task.<br />

Vocabulary Fluency Comprehension Interactions<br />

Expert<br />

6<br />

Pronunciation, stress, rhythm,<br />

and intonation, though possibly<br />

influenced by the first language<br />

or regional variation, almost<br />

never interfere with ease of<br />

understanding.<br />

Both basic and complex grammatical<br />

structures and sentence<br />

patterns are consistently well<br />

controlled.<br />

Vocabulary range and accuracy<br />

are sufficient to communicate<br />

effectively on a wide variety of<br />

familiar and unfamiliar topics.<br />

Vocabulary is idiomatic, nuanced,<br />

and sensitive to register.<br />

Able to speak at length with a<br />

natural, effortless flow. Varies<br />

speech flow for stylistic effect,<br />

e.g. to emphasize a point. Uses<br />

appropriate discourse markers<br />

and connectors spontaneously.<br />

Comprehension is consistently<br />

accurate in nearly all contexts<br />

and includes comprehension of<br />

linguistic and cultural subtleties.<br />

Interacts with ease in nearly all<br />

situations. Is sensitive to verbal<br />

and non-verbal cues, and responds<br />

to them appropriately.<br />

Extended<br />

5<br />

Pronunciation, stress, rhythm,<br />

and intonation, though influenced<br />

by the first language or<br />

regional variation, rarely interfere<br />

with ease of understanding.<br />

Basic grammatical structures<br />

and sentence patterns are consistently<br />

well controlled. Complex<br />

structures are attempted but<br />

with errors which sometimes<br />

interfere with meaning.<br />

Vocabulary range and accuracy<br />

are sufficient to communicate<br />

effectively on common, concrete,<br />

and work-related topics.<br />

Paraphrases consistently and<br />

successfully. Vocabulary is<br />

sometimes idiomatic.<br />

Able to speak at length with<br />

relative ease on familiar topics,<br />

but may not vary speech flow as<br />

a stylistic device. Can make use<br />

of appropriate discourse markers<br />

or connectors.<br />

Comprehension is accurate on<br />

common, concrete, and workrelated<br />

topics and mostly accurate<br />

when the speaker is confronted<br />

with a linguistic or<br />

situational complication or an<br />

unexpected turn of events. Is<br />

able to comprehend a range of<br />

speech varieties (dialect and/or<br />

accent) or registers.<br />

Responses are immediate,<br />

appropriate, and informative.<br />

Manages the speaker/listener<br />

relationship effectively.<br />

Operational<br />

4<br />

Pronunciation, stress, rhythm,<br />

and intonation are influenced by<br />

the first language or regional<br />

variation but only sometimes<br />

interfere with ease of understanding.<br />

Basic grammatical structures<br />

and sentence patterns are used<br />

creatively and are usually well<br />

controlled. Errors may occur,<br />

particularly in unusual or unexpected<br />

circumstances, but rarely<br />

interfere with meaning.<br />

Vocabulary range and accuracy<br />

are usually sufficient to communicate<br />

effectively on common,<br />

concrete, and work related<br />

topics. Can often paraphrase<br />

successfully when lacking<br />

vocabulary in unusual or unexpected<br />

circumstances.<br />

Produces stretches of language<br />

at an appropriate tempo. There<br />

may be occasional loss of<br />

fluency on transition from<br />

rehearsed or formulaic speech to<br />

spontaneous interaction, but this<br />

does not prevent effective<br />

communication. Can make<br />

limited use of discourse markers<br />

or connectors. Fillers are not<br />

distracting.<br />

Comprehension is mostly<br />

accurate on common, concrete,<br />

and work-related topics when<br />

the accent or variety used is<br />

sufficiently intelligible for an<br />

international community of<br />

users. When the speaker is<br />

confronted with a linguistic or<br />

situational complication or an<br />

unexpected turn of events,<br />

comprehension may be slower<br />

or require clarification strategies.<br />

Responses are usually immediate,<br />

appropriate, and informative.<br />

Initiates and maintains<br />

exchanges even when dealing<br />

with an unexpected turn of<br />

events. De<strong>als</strong> adequately with<br />

apparent misunderstandings by<br />

checking, confirming, or clarifying.<br />

Pre-<br />

Operational<br />

3<br />

Pronunciation, stress, rhythm,<br />

and intonation are influenced by<br />

the first language or regional<br />

variation and frequently interfere<br />

with ease of understanding.<br />

Basic grammatical structures<br />

and sentence patterns associated<br />

with predictable situations are<br />

not always well controlled.<br />

Errors frequently interfere with<br />

meaning.<br />

Vocabulary range and accuracy<br />

are often sufficient to communicate<br />

on common, concrete, or<br />

work-related topics but range is<br />

limited and the word choice<br />

often inappropriate. Is often<br />

unable to paraphrase successfully<br />

when lacking vocabulary.<br />

Produces stretches of language,<br />

but phrasing and pausing are<br />

often inappropriate. Hesitations<br />

or slowness in language processing<br />

may prevent effective<br />

communication. Fillers are<br />

sometimes distracting.<br />

Comprehension is often accurate<br />

on common, concrete, and<br />

work related topics when the<br />

accent or variety used is sufficiently<br />

intelligible for an international<br />

community of users.<br />

May fail to understand a linguistic<br />

or situational turn of events.<br />

Responses are sometimes<br />

immediate, appropriate, and<br />

informative. Can initiate and<br />

maintain exchanges with reasonable<br />

ease on familiar topics<br />

and in predictable situations.<br />

Generally inadequate when<br />

dealing with an unexpected turn<br />

of events.<br />

Elementary<br />

2<br />

Pre-<br />

Elementary<br />

1<br />

Pronunciation, stress, rhythm,<br />

and intonation are heavily<br />

influenced by the first language<br />

or regional variation and usually<br />

interfere with ease of understanding.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

Shows only limited control of a<br />

few simple memorized grammatical<br />

structures and sentence<br />

patterns.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

Limited vocabulary range<br />

consisting only of isolated<br />

words and memorized phrases.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

Can produce very short, isolated,<br />

memorized utterances with<br />

frequent pausing and a distracting<br />

use of fillers to search for<br />

expressions and to articulate less<br />

familiar words.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

Comprehension is limited to<br />

isolated, memorized phrases<br />

when they are carefully and<br />

slowly articulated.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

Response time is slow, and<br />

often inappropriate. Interaction<br />

is limited to simple routine<br />

exchanges.<br />

Performs at a level below the<br />

Elementary level.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 19 von 24


Anhang 5a - Aushang- Liste zum Eintragen von Interessenten für Level 4<br />

ICAO Language Proficiency<br />

Bitte eintragen, wer Interesse an der ERST- oder Verlängerungsprüfung zum Level 4 hat. Wenn die Liste<br />

„gut gefüllt“ ist, dann ruft mich bitte einer von Euch für eine Terminvereinbarung an und organisiert das dann an<br />

Eurem Platz.<br />

<strong>Rolf</strong> 01 72 / 82 25 643<br />

Ja, ich möchte die Erst- oder Verlängerungsprüfung zum Level 4 in Englisch ablegen.<br />

Name E-Mail Telefon<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 20 von 24


Anhang 5b - Aushang- Liste zum Eintragen von Interessenten für Level 5<br />

ICAO Language Proficiency<br />

Bitte eintragen, wer Interesse an der Erst- oder Verlängerungsprüfung zum Level 5 hat. Wenn Ihr 3 … 4<br />

oder mehr Teilnehmer zusammen habt (ich habe immer noch Einige auf der Warteliste), dann ruft mich bitte einer<br />

von Euch für eine Terminvereinbarung an und organisiert das dann an Eurem Platz.<br />

<strong>Rolf</strong> 01 72 / 82 25 643<br />

Ja, ich möchte die Erst- oder Verlängerungsprüfung zum Level 5 in Englisch ablegen.<br />

Name E-Mail Telefon<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 21 von 24


Anhang 6 - §125 LuftPersV mit Anlagen 2 und 3<br />

§ 125 Nachweis über Sprachkenntnisse<br />

(1) Inhaber einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes,<br />

die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, bedürfen ausreichender<br />

Kenntnisse der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr abgewickelt wird, oder der englischen Sprache.<br />

Die Sprachkenntnisse sind ausreichend, wenn die nach Anlage 2 zu prüfenden Fertigkeiten mindestens<br />

der Stufe 4 nach Anlage 3 entsprechen. Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den<br />

Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache <strong>als</strong> Deutsch ab, sind ausreichende Kenntnisse dieser Sprache<br />

auch nachzuweisen. Wird in einem Luftraum über deutschem Hoheitsgebiet der Sprechfunkverkehr<br />

nach den Vorgaben des zuständigen Flugsicherungsunternehmens sowohl in deutscher <strong>als</strong> auch in<br />

englischer Sprache abgewickelt, ist die englische Sprache nur dann zu verwenden, wenn ausreichende<br />

Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen worden sind.<br />

(2) Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse wird durch eine Sprachprüfung erbracht. Die Kenntnisse<br />

werden dabei nach der Maßgabe der Anlage 3 bewertet. Die Prüfung kann bei einer nach § 125a<br />

anerkannten Stelle abgelegt werden. Der Nachweis von Kenntnissen einer Sprache der Stufe 6 nach<br />

Anlage 3 kann auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der für die Lizenzerteilung zuständigen<br />

Stelle erfolgen. Das Luftfahrt-Bundesamt wird ermächtigt, Einzelheiten zu den erforderlichen Dokumenten<br />

durch Rechtsverordnung zu regeln. Werden die Kenntnisse der englischen Sprache geprüft,<br />

kann die Sprachprüfung bei der nach § 4 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008<br />

(BGBl. I S. 1742) zuständigen Stelle abgelegt werden und mit der Sprechfunkprüfung verbunden werden.<br />

In diesem Fall werden Form und Umfang der Prüfung von dieser Stelle im Einvernehmen mit dem<br />

Luftfahrt-Bundesamt festgelegt.<br />

(3) Der erstmalige Nachweis der Sprachkenntnisse wird von der zuständigen Stelle nach § 22 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung<br />

in die Lizenz eingetragen. Die Geltungsdauer des Nachweises im Falle<br />

von Sprachkenntnissen der Stufe 4 nach Anlage 3 ist bis zum Ablauf von vier Jahren zu befristen, wenn<br />

der Luftfahrer nicht zur Durchführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln berechtigt ist. Bei<br />

Sprachkenntnissen der Stufe 5 nach Anlage 3 ist in diesen Fällen der Sprachnachweis bis zum Ablauf<br />

von acht Jahren nach der Sprachprüfung gültig. Verfügt der Luftfahrer zum Zeitpunkt der Sprachprüfung<br />

über eine Verkehrsflugzeugführerlizenz, eine Verkehrshubschrauberführerlizenz oder eine Instrumentenflugberechtigung,<br />

ist der Sprachnachweis im Falle von Sprachkenntnissen der Stufe 4 nach<br />

Anlage 3 bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Sprachprüfung gültig. Bei Sprachkenntnissen der Stufe<br />

5 nach Anlage 3 ist der Sprachnachweis in diesen Fällen bis zum Ablauf von sechs Jahren nach der<br />

Sprachprüfung gültig. Der Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6 nach Anlage 3 ist in allen Fällen<br />

unbefristet gültig.<br />

(4) Die Geltungsdauer des Nachweises der Sprachkenntnisse nach Absatz 2 kann von einer nach § 125a<br />

anerkannten Stelle verlängert werden. Die Geltungsdauer des Nachweises der Kenntnisse der englischen<br />

Sprache kann auch von der nach § 4 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse für die Abnahme<br />

von Sprechfunkprüfungen zuständigen Stelle verlängert werden. Die Verlängerung ist nur möglich,<br />

wenn der Nachweis noch gültig oder seine Geltungsdauer nicht seit mehr <strong>als</strong> zwölf Monaten abgelaufen<br />

ist. Voraussetzung ist die erfolgreiche Ablegung einer Verlängerungsprüfung, bei der der Fortbestand<br />

der Sprachkenntnisse zu bestätigen ist. Die Verlängerungsprüfung kann im Zusammenhang mit<br />

einem Übungsflug, einer Befähigungsüberprüfung oder einer praktischen Prüfung abgelegt werden.<br />

Mindestanforderungen an Form und Umfang der Verlängerungsprüfung werden vom Luftfahrt-<br />

Bundesamt durch Rechtsverordnung festgelegt. Die Geltungsdauer des nach einer Verlängerungsprüfung<br />

einzutragenden Nachweises richtet sich nach Absatz 3 Satz 2 bis 5. Wird bei Sprachkenntnissen<br />

der Stufe 5 nach Anlage 3 bei der Verlängerungsprüfung festgestellt, dass die Sprachkenntnisse nur<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 22 von 24


Anhang 6 - §125 LuftPersV mit Anlagen 2 und 3<br />

noch der Stufe 4 nach Anlage 3 genügen, oder liegt keine Anerkennung der prüfenden Stelle für die<br />

Abnahme von Prüfungen entsprechend der Stufe 5 vor, bestimmt sich die neue Geltungsdauer nach<br />

der für die Stufe 4 nach Anlage 3 geltenden Maßgabe. Die Stelle, die die Verlängerungsprüfung durchgeführt<br />

hat, trägt die neue Geltungsdauer in die Lizenz ein.<br />

(5) Ein Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß Stufe 6 der Anlage 3 wird von der für<br />

die Lizenzerteilung zuständigen Stelle auf Antrag in eine bereits erteilte Lizenz eingetragen, wenn der<br />

Bewerber geeignete Dokumente vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die deutsche Sprache seine Muttersprache<br />

ist oder seine Kenntnisse gleichwertig sind. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht<br />

erfüllt, überprüft eine vom Luftfahrt-Bundesamt nach § 125a anerkannte Stelle die Kenntnisse der<br />

deutschen Sprache. Absatz 3 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. Auf Antrag kann auch der Nachweis von<br />

Kenntnissen einer anderen <strong>als</strong> der deutschen oder englischen Sprache in die Lizenz mit einer Geltungsdauer<br />

nach Maßgabe von Absatz 3 Satz 2 bis 5 eingetragen oder seine Geltungsdauer verlängert werden,<br />

wenn der Bewerber nachweist, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen. Er verfügt regelmäßig<br />

über die entsprechenden Kenntnisse, wenn diese durch Bescheinigung einer Luftfahrtbehörde<br />

eines Staates, in dem die entsprechende Sprache <strong>als</strong> Amtssprache verwendet wird, oder durch eine<br />

nach § 125a anerkannte Stelle bestätigt worden ist. Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.<br />

(6) Inhabern einer Lizenz zum Führen von Luftfahrzeugen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes<br />

wird auf der Grundlage eines vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erworbenen<br />

Allgemeinen oder Beschränkt Gültigen Sprechfunkzeugnisses der Klasse 1 gemäß der Verordnung über<br />

Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1742) durch die für die Lizenzierung zuständige Stelle<br />

einmalig der Nachweis englischer Sprachkenntnisse der Stufe 4 nach Anlage 3 auf Antrag bescheinigt.<br />

Die Bescheinigung erfolgt durch Eintragung in die Lizenz oder durch Ausstellung einer gesonderten<br />

Bescheinigung, die mit der Lizenz zu führen ist. Die Geltungsdauer des Nachweises ist bis zum 31.<br />

Dezember 2010 zu befristen.<br />

Anlage 2 (zu § 125):<br />

Fertigkeiten des Antragstellers, die Gegenstand der Sprachprüfung sind<br />

Gegenstand der Sprachprüfung sind folgende Fertigkeiten des Bewerbers:<br />

a) erfolgreiche Verständigung sowohl bei rein akustischem Kontakt (Telefon/Sprechfunkverkehr) <strong>als</strong><br />

auch mit einem anwesenden Gesprächspartner,<br />

b) geeignete Vorgehensweisen für einen möglichst wirkungsvollen Austausch von Informationen und<br />

zum Erkennen und zur Beseitigung von Missverständnissen (zum Beispiel Überprüfung, Bestätigung<br />

oder Verdeutlichung durch gezielte Rückfragen) in einem allgemeinen oder arbeitsbezogenen Zusammenhang,<br />

c) sichere Handhabung sprachlicher Herausforderungen wie Komplikationen oder unerwarteter Ereignisse,<br />

die sich im Zusammenhang mit einer gewöhnlichen Arbeitssituation oder Kommunikationsaufgabe<br />

ergeben, mit der der Bewerber ansonsten vertraut ist, und<br />

d) akzent- und dialektfreie Sprache oder Sprache mit einem Dialekt oder Akzent, der im Flugfunkdienst<br />

verstanden wird.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 23 von 24


Stufe 4<br />

Stufe 5<br />

Stufe 6<br />

Anhang 6 - §125 LuftPersV mit Anlagen 2 und 3<br />

Anlage 3 (zu § 125):<br />

Maßstäbe der Bewertung der Sprachkenntnisse<br />

Die Bewertung der Sprachkenntnisse erfolgt anhand folgender Maßstäbe:<br />

Stufe Aussprache Struktur Wortschatz Sprachgewandtheit Verständnis Verhalten im Gespräch<br />

Aussprache, Betonung, Sowohl grundlegende <strong>als</strong> Umfang und Genauigkeit Ein längerer Redefluss kann mühelos Der Bewerber versteht fast alle Zusammenhänge<br />

Der Bewerber spricht mit<br />

Sprechrhythmus und auch schwierige grammatische<br />

des Wortschatzes sind aus-<br />

durchgängig richtig und Leichtigkeit in fast allen<br />

aufrechterhalten werden. Der Redefluss<br />

Tongebung, auch wenn<br />

Strukturen und reichend, um sich wirkungs-<br />

variiert z. B. zur Hervorhebung be-<br />

erfasst sprachliche und kulturelle Fein-<br />

Situationen. Er erfasst An-<br />

sie möglicherweise von Satzmuster werden voll zu einer Vielzahl bekannter<br />

stimmter Punkte. Der Bewerber verheitendeutungen<br />

und reagiert<br />

der Muttersprache oder durchgängig gut beherrscht.<br />

und unbekannter wendet geeignete Bindewörter und<br />

angemessen.<br />

regionalen sprachlichen<br />

Themen äußern zu können. Wörter, die seine Auffassung im Ge-<br />

Besonderheiten beeinflusst<br />

Das Vokabular wird mit spräch unterstreichen<br />

sein können, be-<br />

feinen Abstufungen ver-<br />

(Diskursmarker).<br />

einträchtigen die Verständlichkeit<br />

wendet und schließt Rede-<br />

fast nie.<br />

wendungen<br />

ein.<br />

Aussprache, Betonung,<br />

Sprechrhythmus und<br />

Tongebung, auch wenn<br />

sie möglicherweise von<br />

der Muttersprache oder<br />

regionalen sprachlichen<br />

Besonderheiten beeinflusst<br />

sein können, beeinträchtigen<br />

die Verständlichkeit<br />

nur in wenigen<br />

Fällen.<br />

Aussprache, Betonung,<br />

Sprechrhythmus und<br />

Tongebung sind von der<br />

Muttersprache oder<br />

regionalen sprachlichen<br />

Besonderheiten beeinflusst,<br />

beeinträchtigen<br />

die Verständlichkeit<br />

jedoch in der überwiegenden<br />

Zahl von Fällen<br />

nicht.<br />

Grundlegende grammatische<br />

Strukturen und<br />

Satzmuster werden<br />

durchgängig gut beherrscht.<br />

Komplexe<br />

Strukturen werden versucht,<br />

beinhalten aber<br />

Fehler, die selten den<br />

Aussagegehalt beeinträchtigen.<br />

Grundlegende grammatische<br />

Strukturen und<br />

Satzmuster werden kreativ<br />

verwendet und in der<br />

Regel gut beherrscht.<br />

Fehler können auftreten,<br />

insbesondere unter ungewöhnlichen<br />

oder unerwarteten<br />

Umständen,<br />

beeinträchtigen jedoch<br />

nur manchmal den Aussagegehalt.<br />

Umfang und Genauigkeit<br />

des Wortschatzes sind ausreichend,<br />

um sich wirkungsvoll<br />

zu allgemeinen, konkreten<br />

und arbeitsbezogenen<br />

Themen zu äußern. Der<br />

Bewerber umschreibt<br />

durchgängig und erfolgreich.<br />

Das Vokabular<br />

schließt manchmal Redewendungen<br />

ein.<br />

Umfang und Genauigkeit<br />

des Wortschatzes sind in der<br />

Regel ausreichend, um sich<br />

zu allgemeinen, konkreten<br />

und arbeitsbezogenen Themen<br />

wirkungsvoll zu äußern.<br />

Der Bewerber kann<br />

häufig erfolgreich umschreiben,<br />

vor allem, wenn Vokabular<br />

bei ungewöhnlichen<br />

oder unerwarteten Umständen<br />

fehlt.<br />

Der Bewerber ist in der Lage, länger mit<br />

Leichtigkeit über bekannte Themen zu<br />

sprechen, variiert den Redefluss jedoch<br />

nicht <strong>als</strong> stilistisches Mittel. Er kann<br />

Bindewörter und Wörter, die seine<br />

Auffassung im Gespräch unterstreichen<br />

(Diskursmarker), verwenden.<br />

Der Bewerber spricht zusammenhängend<br />

und in angemessener Geschwindigkeit.<br />

Es kann gelegentlich zu einem<br />

Abreißen des Redeflusses beim Übergang<br />

von eingeübter oder phrasenhafter<br />

Rede zu spontanem Gespräch kommen.<br />

Dies behindert die Verständigung<br />

jedoch nicht. Er kann eingeschränkt<br />

Bindewörter und Wörter, die seine<br />

Auffassung im Gespräch unterstreichen<br />

(Diskursmarker), verwenden. Vom Bewerber<br />

verwendete Füllwörter lenken<br />

nicht ab.<br />

Der Bewerber versteht richtig bei allgemeinen,<br />

konkreten und arbeitsbezogenen<br />

Themen. Er versteht meist richtig,<br />

wenn er einem sprachlichen oder<br />

situationsgebundenen Problem oder<br />

einem unerwarteten Geschehen gegenübersteht.<br />

Er ist in der Lage, eine<br />

Reihe von Dialekten und/oder Akzenten<br />

zu verstehen.<br />

Der Bewerber versteht überwiegend<br />

richtig bei allgemeinen, konkreten und<br />

arbeitsbezogenen Themen, wenn der<br />

verwendete Akzent oder der Dialekt für<br />

einen internationalen Nutzerkreis ausreichend<br />

verständlich ist.Wenn der<br />

Bewerber einem sprachlichen oder<br />

situationsgebundenen Problem oder<br />

einem unerwarteten Geschehen gegenübersteht,<br />

kann das Verständnis<br />

des Bewerbers verlangsamt sein oder<br />

Rückfragen erforderlich machen.<br />

Die Antworten des Bewerbers<br />

erfolgen unmittelbar<br />

und sind angemessen und<br />

aussagekräftig. Der Bewerber<br />

führt ein Gespräch ohne<br />

erkennbare Schwierigkeiten.<br />

Es treten nur in wenigen<br />

Fällen Missverständnisse auf,<br />

die jedoch problemlos aufgeklärt<br />

werden.<br />

Die Antworten erfolgen in<br />

der Regel unmittelbar und<br />

sind angemessen und aussage-kräftig.<br />

Der Bewerber<br />

kann einen Gedankenaustausch<br />

einleiten und aufrechterhalten,<br />

auch im Fall<br />

unerwarteter Geschehnisse.<br />

Der Kandidat klärt scheinbare<br />

Missverständnisse angemessen<br />

durch Rückfragen<br />

auf.<br />

ICAO- Language Proficiency: Nachweis der Sprachfertigkeiten ab 01.01.2011 Version 1.5 Seite 24 von 24

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