Jugendgerichtshilfe - im Landkreis Tübingen
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Im Bundeszentralregister, das für das Führungszeugnis bedeutsam ist,<br />
werden alle Verurteilungen zu Jugendstrafe und Verurteilungen nach<br />
allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) festgehalten.<br />
Bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren kann der „Straf-Makel“ nach Ablauf der<br />
Bewährungszeit auf Antrag gelöscht werden. (allerdings nur bei einem<br />
einmaligen Verstoß!)<br />
Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht werden Verurteilungen nur ab<br />
einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten<br />
Freiheitsstrafe in einem Führungszeugnis bekannt gegeben.<br />
9. „Was steckt hinter einem Aktenzeichen?“<br />
ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft<br />
z.B. 44 Js 12345/2005 –<br />
44 das Zeichen des Referates der Staatsanwaltschaft<br />
(sachbearbeitender Staatsanwalt/Staatsanwältin)<br />
Js<br />
daraus erkennt man, dass es sich um ein<br />
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft handelt.<br />
12345/2005 ist die Bearbeitungsnummer <strong>im</strong> Kalenderjahr<br />
ein Aktenzeichen des Amtsgerichtes für das Jugendgericht<br />
3 Ds 44 Js 12345/2005 -<br />
3 das Zeichen des zuständigen<br />
Jugendrichters/Jugendrichterin<br />
Ds<br />
das Zeichen für Jugendgericht<br />
Ls<br />
das Zeichen für das Jugendschöffengericht<br />
44 das Zeichen des sachbearbeitenden Staatsanwalts<br />
Js<br />
das Zeichen für die Staatsanwaltschaft<br />
12345/2005 die Bearbeitungsnummer <strong>im</strong> Kalenderjahr