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Jugendgerichtshilfe - im Landkreis Tübingen

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Im Bundeszentralregister, das für das Führungszeugnis bedeutsam ist,<br />

werden alle Verurteilungen zu Jugendstrafe und Verurteilungen nach<br />

allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) festgehalten.<br />

Bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren kann der „Straf-Makel“ nach Ablauf der<br />

Bewährungszeit auf Antrag gelöscht werden. (allerdings nur bei einem<br />

einmaligen Verstoß!)<br />

Bei Verurteilungen nach allgemeinem Strafrecht werden Verurteilungen nur ab<br />

einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten<br />

Freiheitsstrafe in einem Führungszeugnis bekannt gegeben.<br />

9. „Was steckt hinter einem Aktenzeichen?“<br />

ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft<br />

z.B. 44 Js 12345/2005 –<br />

44 das Zeichen des Referates der Staatsanwaltschaft<br />

(sachbearbeitender Staatsanwalt/Staatsanwältin)<br />

Js<br />

daraus erkennt man, dass es sich um ein<br />

Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft handelt.<br />

12345/2005 ist die Bearbeitungsnummer <strong>im</strong> Kalenderjahr<br />

ein Aktenzeichen des Amtsgerichtes für das Jugendgericht<br />

3 Ds 44 Js 12345/2005 -<br />

3 das Zeichen des zuständigen<br />

Jugendrichters/Jugendrichterin<br />

Ds<br />

das Zeichen für Jugendgericht<br />

Ls<br />

das Zeichen für das Jugendschöffengericht<br />

44 das Zeichen des sachbearbeitenden Staatsanwalts<br />

Js<br />

das Zeichen für die Staatsanwaltschaft<br />

12345/2005 die Bearbeitungsnummer <strong>im</strong> Kalenderjahr

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