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Linksliberale Enterhaken - PRuF

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Aufsätze Heike Merten – Neue Impulse im europäischen Parteienrecht MIP 2013 19. Jhrg.<br />

Neue Impulse im europäischen<br />

Parteienrecht<br />

Dr. Heike Merten 1<br />

I. Einführung<br />

Das europäische Parteienrecht steht vor einer<br />

weiteren Novellierung des Sekundärrechts. Seit<br />

2004 bildet die Verordnung des Europäischen<br />

Parlamentes und des Rates über die Regelungen<br />

für die politischen Parteien auf europäischer<br />

Ebene und ihre Finanzierung 2 das wesentliche<br />

sekundärrechtliche Normengefüge für das Parteienfinanzierungsrecht<br />

der Europäischen Union 3 .<br />

Diese Verordnung wurde Ende 2007, mit dem<br />

Ziel die materielle Situation der europäischen<br />

politischen Parteien zu verbessern, überarbeitet 4 .<br />

Neben einigen Änderungen bei der Finanzierung<br />

der europäischen politischen Parteien wurde die<br />

Förderung politischer Stiftungen auf europäischer<br />

Ebene mit in die Verordnung aufgenommen<br />

5 . In Art. 12 schreibt die Verordnung einen<br />

Evaluationsbericht des Europäischen Parlamentes<br />

bis zum 15. Februar 2011 vor.<br />

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen erarbeitete<br />

diesen Bericht über die Anwendung der<br />

Parteienverordnung, den das Europäische Parlament<br />

im April 2011 dann angenommen hat 6 .<br />

1<br />

Die Verfasserin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und<br />

Geschäftsführerin des <strong>PRuF</strong>.<br />

2<br />

ABl. EU Nr. L 297 vom 15.11 2003, S. 1 ff.<br />

3<br />

Siehe Hans Herbert von Arnim, Die neue EU-Parteienfinanzierungsverordnung,<br />

NJW 2005, 247 ff.<br />

4<br />

Verordnung (EG) Nr. 1524/2007 des Europäischen<br />

Parlamentes und des Rates vom 18.12.2007 zur Änderung<br />

der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 über die Regelungen<br />

für die politischen Parteien auf europäischer<br />

Ebene und ihre Finanzierung, ABl. EU Nr. L 343 vom<br />

27.12.2007, S. 5 ff.<br />

5<br />

Dazu Foroud Shirvani, Neuere Entwicklungen im europäischen<br />

Parteienfinanzierungsrecht, EuZW 2008, 364 ff.<br />

6<br />

A7-0062/2011 Bericht über die Anwendung der Verordnung<br />

(EG) Nr. 2004/2003 über die Regelungen für politische<br />

Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung<br />

(2010/2201 (INI)), Berichterstatterin: Marietta<br />

Giannakou.<br />

Darin wird ein erheblicher Reformbedarf geltend<br />

gemacht. Die Reformvorschläge, beziehen sich<br />

im Wesentlichen auf folgende Punkte:<br />

• Mitglieder von Regionalparlamenten oder<br />

-versammlungen werden nur berücksichtigt,<br />

wenn diese Gesetzgebungsbefugnisse besitzen;<br />

• die Mittelzahlung als „Finanzhilfen“ i.S.d.<br />

Haushaltsordnung ist für Parteien nicht angemessen;<br />

verlangt wird die Aufnahme eines<br />

auf die Parteien zugeschnittenen Titels in der<br />

Haushaltsordnung;<br />

• die Erhöhung der derzeitigen Spendenobergrenze<br />

von 12.000 € auf 25.000 € pro Jahr<br />

und Spender, wobei der Spender bei Eingang<br />

der Spende bekanntgegeben werden soll;<br />

• Abschaffung der Vorlagepflicht „jährlicher<br />

Arbeitsprogramme“ als Bedingung für die Finanzierung;<br />

• Absenkung der Eigenmittel von 15 Prozent<br />

auf 10 Prozent;<br />

• Sanktionsregelungen sollen eingeführt werden;<br />

• Europarteien sollen „Kampagnen für Referenden“,<br />

die direkt mit Fragen der Europäischen<br />

Union in Zusammenhang stehen, finanzieren<br />

können;<br />

• direkte Mitgliedschaft und damit auch die direkte<br />

Beteiligung in Europarteien soll ermöglicht<br />

werden.<br />

Die Kommission wurde aufgefordert, gem. Art. 225<br />

AEUV einen Entwurf für ein neues Parteienstatut<br />

vorzuschlagen. Dieser Aufforderung ist die<br />

Kommission am 12. September 2012 mit einem<br />

umfassenden Vorschlag für eine neue Parteienverordnung<br />

nachgekommen 7 . Übergeordnetes<br />

Ziel des Entwurfes ist „eine erhöhte Sichtbarkeit<br />

und verstärkte Anerkennung, Effizienz, Transparenz<br />

und Rechenschaftspflicht europäischer politischer<br />

Parteien und Stiftungen“ 8 .<br />

Der von der Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf<br />

stellt 20 Jahre nach Einfügung der<br />

ersten Norm zu europäischen politischen Parteien<br />

einen Meilenstein in der Entwicklung eines<br />

7<br />

KOM (2012) 499 final.<br />

8<br />

KOM (2012) 499 final, S. 6.<br />

30

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