Linksliberale Enterhaken - PRuF
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Aufsätze Heike Merten – Neue Impulse im europäischen Parteienrecht MIP 2013 19. Jhrg.<br />
Neue Impulse im europäischen<br />
Parteienrecht<br />
Dr. Heike Merten 1<br />
I. Einführung<br />
Das europäische Parteienrecht steht vor einer<br />
weiteren Novellierung des Sekundärrechts. Seit<br />
2004 bildet die Verordnung des Europäischen<br />
Parlamentes und des Rates über die Regelungen<br />
für die politischen Parteien auf europäischer<br />
Ebene und ihre Finanzierung 2 das wesentliche<br />
sekundärrechtliche Normengefüge für das Parteienfinanzierungsrecht<br />
der Europäischen Union 3 .<br />
Diese Verordnung wurde Ende 2007, mit dem<br />
Ziel die materielle Situation der europäischen<br />
politischen Parteien zu verbessern, überarbeitet 4 .<br />
Neben einigen Änderungen bei der Finanzierung<br />
der europäischen politischen Parteien wurde die<br />
Förderung politischer Stiftungen auf europäischer<br />
Ebene mit in die Verordnung aufgenommen<br />
5 . In Art. 12 schreibt die Verordnung einen<br />
Evaluationsbericht des Europäischen Parlamentes<br />
bis zum 15. Februar 2011 vor.<br />
Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen erarbeitete<br />
diesen Bericht über die Anwendung der<br />
Parteienverordnung, den das Europäische Parlament<br />
im April 2011 dann angenommen hat 6 .<br />
1<br />
Die Verfasserin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und<br />
Geschäftsführerin des <strong>PRuF</strong>.<br />
2<br />
ABl. EU Nr. L 297 vom 15.11 2003, S. 1 ff.<br />
3<br />
Siehe Hans Herbert von Arnim, Die neue EU-Parteienfinanzierungsverordnung,<br />
NJW 2005, 247 ff.<br />
4<br />
Verordnung (EG) Nr. 1524/2007 des Europäischen<br />
Parlamentes und des Rates vom 18.12.2007 zur Änderung<br />
der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 über die Regelungen<br />
für die politischen Parteien auf europäischer<br />
Ebene und ihre Finanzierung, ABl. EU Nr. L 343 vom<br />
27.12.2007, S. 5 ff.<br />
5<br />
Dazu Foroud Shirvani, Neuere Entwicklungen im europäischen<br />
Parteienfinanzierungsrecht, EuZW 2008, 364 ff.<br />
6<br />
A7-0062/2011 Bericht über die Anwendung der Verordnung<br />
(EG) Nr. 2004/2003 über die Regelungen für politische<br />
Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung<br />
(2010/2201 (INI)), Berichterstatterin: Marietta<br />
Giannakou.<br />
Darin wird ein erheblicher Reformbedarf geltend<br />
gemacht. Die Reformvorschläge, beziehen sich<br />
im Wesentlichen auf folgende Punkte:<br />
• Mitglieder von Regionalparlamenten oder<br />
-versammlungen werden nur berücksichtigt,<br />
wenn diese Gesetzgebungsbefugnisse besitzen;<br />
• die Mittelzahlung als „Finanzhilfen“ i.S.d.<br />
Haushaltsordnung ist für Parteien nicht angemessen;<br />
verlangt wird die Aufnahme eines<br />
auf die Parteien zugeschnittenen Titels in der<br />
Haushaltsordnung;<br />
• die Erhöhung der derzeitigen Spendenobergrenze<br />
von 12.000 € auf 25.000 € pro Jahr<br />
und Spender, wobei der Spender bei Eingang<br />
der Spende bekanntgegeben werden soll;<br />
• Abschaffung der Vorlagepflicht „jährlicher<br />
Arbeitsprogramme“ als Bedingung für die Finanzierung;<br />
• Absenkung der Eigenmittel von 15 Prozent<br />
auf 10 Prozent;<br />
• Sanktionsregelungen sollen eingeführt werden;<br />
• Europarteien sollen „Kampagnen für Referenden“,<br />
die direkt mit Fragen der Europäischen<br />
Union in Zusammenhang stehen, finanzieren<br />
können;<br />
• direkte Mitgliedschaft und damit auch die direkte<br />
Beteiligung in Europarteien soll ermöglicht<br />
werden.<br />
Die Kommission wurde aufgefordert, gem. Art. 225<br />
AEUV einen Entwurf für ein neues Parteienstatut<br />
vorzuschlagen. Dieser Aufforderung ist die<br />
Kommission am 12. September 2012 mit einem<br />
umfassenden Vorschlag für eine neue Parteienverordnung<br />
nachgekommen 7 . Übergeordnetes<br />
Ziel des Entwurfes ist „eine erhöhte Sichtbarkeit<br />
und verstärkte Anerkennung, Effizienz, Transparenz<br />
und Rechenschaftspflicht europäischer politischer<br />
Parteien und Stiftungen“ 8 .<br />
Der von der Kommission vorgelegte Verordnungsentwurf<br />
stellt 20 Jahre nach Einfügung der<br />
ersten Norm zu europäischen politischen Parteien<br />
einen Meilenstein in der Entwicklung eines<br />
7<br />
KOM (2012) 499 final.<br />
8<br />
KOM (2012) 499 final, S. 6.<br />
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