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Linksliberale Enterhaken - PRuF

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Rezensionen<br />

MIP 2013 19. Jhrg.<br />

Geissler formuliert aus den gewonnenen Erkenntnissen<br />

Reformüberlegungen für Österreich<br />

und wagt einen konkreten Formulierungsvorschlag<br />

für § 4 PartG (S. 177 ff.). Dieser orientiert<br />

sich stark an den Regelungen des deutschen Parteiengesetzes.<br />

Die Untersuchung von Geissler gibt einen tieferen<br />

Einblick in die Parteispendensystematik und<br />

damit auch in die Regelungssystematik des Parteienrechts<br />

in Österreich. Die vorgelegten konkreten<br />

Lösungsansätze verdienen Beachtung und<br />

haben die aktuelle Diskussion um Parteispenden<br />

qualitativ sicherlich angereichert. Dies zeigt die<br />

im Sommer 2012 durchgeführte umfassende Reformierung<br />

des Parteienrechts in Österreich. Hier<br />

spiegeln sich einige von Geissler herausgearbeitete<br />

Lösungsansätze wider. Für den Leser wäre<br />

es allerdings hilfreich gewesen, offensiver auf<br />

die Reformdiskussion in Österreich einzugehen<br />

und den Stand der Bearbeitung und die verwendeten<br />

Gesetzesfassungen deutlich herauszustellen.<br />

Die Lektüre des Buches erhellt die Hintergründe<br />

der Reformen in Sachen Parteispenden,<br />

zwingt den Leser allerdings zunächst einmal<br />

dazu, sich den derzeitigen Stand der Gesetzeslage<br />

zu erschließen.<br />

Dr. Heike Merten<br />

Julia Gerlach: Die Vereinsverbotspraxis der<br />

streitbaren Demokratie, Nomos, Baden-Baden<br />

2012, 570 S., ISBN 978-3-8329-7456-5, 89 €.<br />

Bei dem stattlichen Werk, das hier besprochen<br />

wird, handelt es sich um die ergänzte Fassung einer<br />

Dissertation aus dem Jahr 2011, die 2012 in<br />

der Reihe „Extremismus und Demokratie“ erschienen<br />

ist. Dass der Doktorvater Eckehard Jesse<br />

es sich nicht nehmen ließ, gemeinsam mit dem<br />

Mitherausgeber Uwe Backes die Arbeit im Vorwort<br />

eingehend und in sehr anerkennender Weise<br />

vorzustellen, darf als Ausdruck einer besonderen<br />

Wertschätzung des Werkes gedeutet werden.<br />

Die Autorin wendet sich mit den Vereinsverboten<br />

einem Thema zu, das ins Zentrum einer Diskussion<br />

über die „streitbare Demokratie“ gehört, welches<br />

aber häufig von dem spektakuläreren, jedoch<br />

praktisch weit weniger bedeutsamen Schwesterthema<br />

des Parteiverbots aus dem Rampenlicht gedrängt<br />

wird. Zudem legt die Autorin als Politikwissenschaftlerin<br />

ihr Augenmerk auf die politisch-sozialen<br />

Ursachen von Verboten und – das<br />

sei besonders hervorgehoben – auch von Nicht-<br />

Verboten. Dieser aufschlussreiche Blick auf die<br />

Triebkräfte hinter die juristische Mechanik der<br />

Vereinsverbote fehlte bisher und er ist umso erhellender,<br />

als er juristisch informiert erfolgt.<br />

Zentrale Frage der Studie ist es, welche Faktoren<br />

die deutsche Vereinsverbotspraxis bestimmen,<br />

und zwar nach dem Jahr 1990. Das Programm<br />

der Autorin zur Beantwortung dieser Frage ist<br />

umfangreich und anspruchsvoll: Nach einer Einleitung,<br />

die umfangreich in Literaturstand und<br />

Gang der Untersuchung einführt, folgen zwei<br />

Kapitel, die den Begriff der „Streitbaren Demokratie“<br />

sowie die rechtlichen Instrumente zu seiner<br />

Ausfüllung vorstellen. Damit ist der Bezugsrahmen<br />

des zentralen Problems theoretisch und<br />

in Teilen auch praktisch abgesteckt: Es geht um<br />

Freiheit und Sicherheit und um die Möglichkeiten,<br />

beide Werte zum Ausgleich zu bringen.<br />

Die anschließenden sechs Kapitel widmen sich<br />

der deutschen Verbotspraxis, und zwar zunächst<br />

zeitlich gestaffelt von 1949 bis 2010. In diesem<br />

Teil ihrer Arbeit entwickelt die Autorin eine eigene<br />

und durchdachte Typologie verschiedener<br />

Phasen der Verbotspraxis. Dann folgen fünf Kapitel,<br />

welche die Verbotspraxis seit der deutschen<br />

Wiedervereinigung behandeln. Hier wählt<br />

die Verfasserin eine praktische Gliederung: Sie<br />

teilt zunächst die Verbotsfälle ein in Verbote<br />

rechtsextremer, linksextremer kurdischer, linksextremer<br />

türkischer und schließlich islamistischer<br />

Organisationen. Dies ist von den Fallzahlen<br />

und den vermuteten Motivationen für die erfolgten<br />

Verbote her sinnvoll. Es schließt sich ein<br />

Kapitel an, das sich den nicht erfolgten Verboten<br />

widmet. Dieser Schritt ist zugleich äußerst sinnvoll<br />

wie auch in Bezug auf die Fallauswahl nicht<br />

ganz ohne Probleme. Zudem ist es von der Quellenlage<br />

her meist schwieriger, zu den Gründen<br />

eines Nicht-Verbotes eine Aussage zu treffen,<br />

als zu denen eines erfolgten Verbotes. Im Kontrast<br />

lassen Nicht-Verbote jedoch die Spezifika<br />

der erfolgten Verbote deutlicher hervortreten.<br />

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