Linksliberale Enterhaken - PRuF
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Aufgespießt Mai Cheng – Herausforderungen für die Parteireform in der chinesischen Verfassung [...] MIP 2013 19. Jhrg.<br />
lität in China. Theoretisch gibt es in China nicht<br />
ein Einparteisystem, sondern genauer ein „Leitung<br />
durch eine Partei, Zusammenarbeit von<br />
mehreren Parteien“-System. Abgesehen von der<br />
KPC existieren noch acht weitere sogenannte demokratische<br />
Parteien. Jede dieser acht demokratischen<br />
Parteien hat sich freiwillig unter die politische<br />
Leitung der KPC gestellt. Deshalb ist<br />
nicht zu erwarten, dass die formale Einführung<br />
eines Mehrparteiensystems alle Probleme lösen<br />
kann. Darüber hinaus sind Mechanismen zu entwickeln,<br />
die geeignet sind, Aktivitäten von Parteien<br />
zu verhindern, die Präventionsmechanismen<br />
zu Fall zu bringen. Hier stellt sich die Frage,<br />
ob es dienlich ist, zusätzliche Bestimmungen<br />
für die Grenzen von Parteiaktivitäten neben einer<br />
formalen Gewaltenteilung in der Verfassung<br />
zu erlassen? An dieser Stelle können das Parteiprivileg<br />
und die Voraussetzungen eines Parteiverbots<br />
aus dem deutschen GG aufschlussreich<br />
sein.<br />
Angesichts der Tatsache, dass China ein riesiger<br />
Staat ist, dessen Bevölkerung aus offiziell 56<br />
ethnischen Gruppen besteht, müsste eine demokratische<br />
Verfassung, die diesen Namen verdient,<br />
ernsthaften Respekt für lokale Autonomie<br />
erkennen lassen und einige föderalistische Elemente<br />
beinhalten. Darin ist das vierte Problem<br />
für eine Änderung der chinesischen Verfassung<br />
zu sehen. Wenn es in einem diktatorischen Staat<br />
in bestimmten Regionen schon starke separatistische<br />
Tendenzen gibt, wird dieser Staat mit der<br />
Einführung föderalistischer Elemente im Zusammenspiel<br />
mit einem Mehrparteiensystem wahrscheinlich<br />
auseinander fallen. Der Fall Jugoslawien<br />
kann als warnendes Beispiel angesehen<br />
werden. Entsprechende Bedenken lassen sich für<br />
China auch nicht ganz von der Hand weisen,<br />
weil es in China bereits bestimmte Regionen mit<br />
schweren separatistischen Neigungen gibt, zum<br />
Beispiel Tibet und die islamische Region. Bei<br />
Einführung eines Mehrparteiensystems mit dem<br />
Grundsatz der Parteienfreiheit können sich diese<br />
ethnischen Gruppen viel besser organisieren und<br />
sich damit gegenüber der Zentralregierung in<br />
eine bessere Verhandlungsposition bringen.<br />
Selbst extreme Forderungen, wie nach einem<br />
souveränen Status, könnten verfolgt werden,<br />
welche die Zentralregierung, ob diktatorisch<br />
oder demokratisch, kaum hinnehmen kann. Für<br />
den Verfassungstransformationsprozess würde<br />
es definitiv als Symbol des Misserfolgs gelten,<br />
wenn sich infolgedessen irgendeine Region von<br />
China ablösen würde. Ein weiteres Forschungsinteresse<br />
muss deshalb der Frage gelten, wie sich<br />
– am Beispiel Deutschlands – das Mehrparteiensystem<br />
und der Föderalismus gegenseitig beeinflussen.<br />
Wenn z.B. insbesondere etablierte Parteien<br />
es anstreben würden, mehr Einfluss auf nationaler<br />
Ebene ausüben zu können, könnten diese<br />
Parteien möglicherweise auch als Kohäsionskraft<br />
für die Geschlossenheit des Staates wirken.<br />
Schlussendlich, nachdem die vorgenannten Fragestellungen<br />
untersucht und diskutiert wurden,<br />
ist noch eine letzte Frage zu beantworten: Wie<br />
könnte der Parteienstatus in der künftigen chinesischen<br />
Verfassung ausgestaltet sein? Nach heutigem<br />
Verständnis steht die KPC eigentlich außerhalb<br />
oder genauer gesagt oberhalb der chinesischen<br />
Verfassung. Die Verfassung enthält gar<br />
keine Bestimmung, die den verfassungsrechtlichen<br />
Status der KPC erwähnt. Vor diesem Hintergrund<br />
ließe sich argumentieren, dass die KPC<br />
nur einen politischen Einfluss auf den Staat und<br />
das Volk nimmt, weshalb ihr auch keine unmittelbare<br />
verfassungsrechtliche Schranke gesetzt<br />
werden könne. Allerdings wird die aktuelle politische<br />
Situation offenbar immer instabiler. Infolgedessen<br />
scheint es in der Zukunft zumindest<br />
möglich, dass auch die KPC – wie andere Parteien<br />
in den meisten anderen Ländern – dem Verfassungsrecht<br />
unterstellt und von der Verfassung<br />
kontrolliert wird. Denkbar ist aber auch, dass<br />
nach einer milden Verfassungsreform die KPC<br />
in die Verfassung aufgenommen wird und ihr offizieller<br />
Status vollumfänglich in der Verfassung<br />
abgesichert wird. Auch nicht auszuschließen ist,<br />
dass, als ein Kompromiss zwischen der Opposition<br />
und der KPC, die KPC nur teilweise aber direkt<br />
von der Verfassung geregelt wird.<br />
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