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Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. Berlin, am 8.8 ...

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[Weiterführende Texthinweise zus<strong>am</strong>men mit weiteren Texten finden Sie unter der Überschrift „Mein merkwürdig<br />

einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ bei http://h-j-schmidtredet-tacheles.blogspot.com.<br />

Beginnen Sie dort zu lesen!]<br />

<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong><br />

<strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> i.R.<br />

<strong>Berlin</strong>, <strong>am</strong> <strong>8.8</strong>.2007<br />

Einschreiben/Rückschein<br />

An<br />

die Bundeskanzlerin<br />

der Bundesrepublik Deutschland<br />

Frau Dr. Angela Merkel<br />

- persönlich -<br />

Bundeskanzler<strong>am</strong>t<br />

Willy-Brandt-Straße 1<br />

10557 <strong>Berlin</strong><br />

4. Erinnerung<br />

Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des<br />

Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang das Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Ges<strong>am</strong>tsituation<br />

Deutschlands<br />

Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten<br />

Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland<br />

in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom<br />

26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine<br />

an Sie gerichteten zweiten und dritten Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006 und<br />

12.2.2007<br />

Anlage: 1<br />

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!<br />

In der obigen Angelegenheit bitte ich Sie sehr um Entschuldigung, daß ich mich erst heute<br />

wieder bei Ihnen melde. Die Gründe dafür liegen zum einen in einer längeren Urlaubsreise<br />

meinerseits, auf der ich den Verhältnissen in Deutschland wenigstens für eine kürzere Zeit zu<br />

entgehen suchte, und zum anderen in Ihrer bienenfleißigen und gewiss anstrengenden Tätigkeit<br />

aus Anlass Ihrer EU-Ratspräsidentsschaft, bei der ich Sie in meiner rücksichtsvollen Art<br />

nicht auch noch zusätzlich durch mein unmaßgebliches staatsbürgerliches Querulieren belasten<br />

wollte. Ich erlaube mir somit, Sie erst heute zum vierten Mal nachdrücklich um Ihre<br />

Äußerung zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom<br />

28.2.2006 angesprochenen Volksabstimmungsproblem zu bitten und so auch mein Schreiben<br />

vom 26.4.2006 zu beantworten. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang erlaube ich mir weiterhin, Ihnen<br />

die Fotokopie eines in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 27.3.2007 veröffentlichten Essays


- 2 -<br />

des Professors für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen Karl Albrecht<br />

Schachtschneider mit der Überschrift „Ein Staat ohne Legitimation“ mit der Bitte um Kenntnisnahme<br />

und geistige Verarbeitung zu übersenden. Auch Herr Schachtschneider kommt darin<br />

unter anderem zu dem Ergebnis, daß die EU längst zu einem Überstaat geworden ist, der<br />

einer Legitimation durch sein EU-Staatsvolk und d<strong>am</strong>it auch durch das Deutsche Volk im<br />

Wege von Volksabstimmungen bedarf. Daß im übrigen anlässlich der von Ihnen mit einer<br />

bezeichnenden Hast und Geheimhaltung in Konspiration mit Herrn Sarkozy betriebenen Ausarbeitung<br />

eines EU-Verfassungsvertrages von allen Seiten Forderungen nach entsprechenden<br />

Volksabstimmungen auf Sie und die übrigen Verantwortlichen einhageln, sollten Sie inzwischen<br />

trotz Ihrer früheren offenbar unproblematischen Existenz in der DDR-Diktatur und<br />

trotz Ihrer jedenfalls auf mich als einen ehemaligen DDR-Republikflüchtling selts<strong>am</strong> umtriebig,<br />

übereilt und intrigierend wirkenden Verfassungsvertrags-Bemühungen – oder auch gerade<br />

deswegen – inzwischen bemerkt und geistig verarbeitet haben. So haben sich zum Beispiel<br />

in diesem Sinne nicht nur Herr Prof. Schachtschneider, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter<br />

Gauweiler und die Herren Gysi und Lafontaine von der Linksfraktion im Bundestag, sondern<br />

unter anderem auch führende Mitglieder der FDP, zum Beispiel die Vorsitzende der FDP<br />

im Europaparl<strong>am</strong>ent, Frau Silvana Koch-Mehrin, und laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag<br />

des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ 55 % der befragten Deutschen dafür ausgesprochen,<br />

siehe „Die Welt“ vom 9.5.2007. Im übrigen und vor allen Dingen hat sich offensichtlich sogar<br />

Herr Bundespräsident Köhler für eine deutsche Volksabstimmung über den EU-<br />

Verfassungsvertrag eingesetzt. So heißt es z. B. in seinem Gastkommentar „Mein Europa der<br />

Zukunft“ in der „Welt“ vom 8.2.2007: „Das Ziel des Vertragsentwurfs ist es, die Union demokratischer<br />

zu machen, indem das Europaparl<strong>am</strong>ent mehr Rechte bekommt und die Europäer<br />

mit einem Bürgerbegehren auf die Politik in Brüssel direkten Einfluss nehmen können;<br />

….“ Befürchten Sie nicht, dass Herr Köhler im Falle einer Nichtbeteiligung des Deutschen<br />

Volkes <strong>am</strong> EU-Verfassungsvertrag im Wege einer Volksabstimmung auch hier wieder – wie<br />

bereits in zwei früheren Fällen – seine Unterschrift verweigern könnte, falls er dann noch<br />

Bundespräsident sein sollte? Was würden Sie übrigens davon halten, wenn ich gegen einen<br />

ohne eine deutsche Volksabstimmung in Deutschland verabschiedeten EU-<br />

Verfassungsvertrag meinerseits Verfassungsbeschwerde einlegen würde? Auf den entsprechenden<br />

Hinweis des Verfassungsrichters Siegfried Broß in dem bei dem Bundesverfassungsgericht<br />

anhängigen Verfahren der Verfassungsbeschwerde des Herrn Peter Gauweiler gegen<br />

den vom Bundespräsidenten noch nicht ausgefertigten früheren EU-Verfassungsvertrag habe<br />

ich bereits in meiner an Sie gerichteten 2. Erinnerung vom 1.12.2006 hingewiesen. Ich erlaube<br />

mir, Ihnen zu versichern, daß ich auch in dieser Hinsicht aus elementaren Gründen der<br />

Gerechtigkeit keinerlei Hemmungen habe, zumal ich mich geistig und körperlich trotz meines<br />

Lebensalters von 76 Jahren in einer außerordentlich guten eigenen Verfassung fühle. Als e-<br />

hemaligem DDR-Republikflüchtling, <strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> <strong>Berlin</strong> im Ruhestand und Bürger<br />

des nach dem Grundgesetz der Demokratie verpflichteten Rechtsstaates der Bundesrepublik<br />

Deutschland haben mich Ihre eigenartigen, umtriebigen geistigen Verrenkungen und Purzelbäume<br />

dabei, die negativen Abstimmungen des französischen und des niederländischen<br />

Volkes über den früheren EU-Verfassungsvertrag durch eine Kürzung der entsprechenden


- 3 -<br />

Bestimmungen und durch einen neuen N<strong>am</strong>en – „Reformvertrag“ – zu umgehen, nicht nur<br />

erstaunt, sondern auch außerordentlich hellhörig gemacht – hellhörig in welchem Sinne, überlasse<br />

ich Ihrer Phantasie; wobei ich gerne bereit bin, Ihnen eine etwaige Phantasie durch eindeutige<br />

Erläuterungen zu ersparen, falls Sie mit mir doch noch in einen Gedankenaustausch<br />

eintreten sollten. Beten Sie – falls das für Sie keine Zumutung sein sollte -, daß Sie auch in<br />

dieser Angelegenheit wirklich versierte und zudem aufrichtige Rechtskundige zu Rate gezogen<br />

haben …. Falls Sie übrigens etwa einwenden wollten, daß der durch Gesetz vom<br />

21.12.1992 in das Grundgesetz eingefügte Art. 23 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 und 3 GG<br />

für die grundsätzlichen EU-Angelegenheiten nur die Zustimmung des Bundestages und des<br />

Bundesrates und nicht auch Volksabstimmungen vorsehe, so würden Sie den Vorbehalt des<br />

Art. 79 Abs. 3 GG übersehen, nach dem eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die in<br />

den Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig ist. Dazu gehört<br />

dann auch der Grundsatz des Art. 20 Abs. 2 GG, daß alle vom Volke ausgehende Staatsgewalt<br />

vom Volke in Wahlen und Abstimmungen – also auch in Volksabstimmungen – ausgeübt<br />

wird und dass deshalb insbesondere auch Volksabstimmungen über die Übertragung von wesentlichen<br />

Souveränitätsrechten des Deutschen Volkes auf außerdeutsche Organe nicht, und<br />

zwar nicht einmal durch das Grundgesetz selbst, ausgeschlossen werden können. Gerade auch<br />

unter dem Gesichtspunkt der bisher nicht eingeführten Volksabstimmungen in grundsätzlichen<br />

EU-Fragen verwundert es nicht, daß die deutschen Bürger mit ihrem Einfluss auf die<br />

Hohe Politik in Deutschland nach einer <strong>am</strong> 27.12.2006 veröffentlichten Forsa-Umfrage im<br />

Auftrag des Magazins „Stern“ hochgradig unzufrieden sind und zu 82 % meinen, daß auf ihre<br />

Interessen keine Rücksicht genommen werde, siehe „Die Welt“ vom 28.12.2006. Bitte vergessen<br />

Sie nicht, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, daß der Unrechtsstaat der DDR – Ihr ursprünglicher<br />

Heimatstaat – mit dem wütenden Ruf seiner frustrierten Bürger, „wir sind das<br />

Volk!“ plötzlich, ruckartig und nahezu ohne Gegenwehr zus<strong>am</strong>menbrach. Aus und vorbei –<br />

für immer! Hoffentlich! Auch wir Bundesbürger sind das Volk, und wir sind in der Bundesrepublik<br />

Deutschland der Souverän, Art. 20 Abs. 2 GG. Haben Sie einmal daran gedacht, daß<br />

sich die Bundesbürger ein Beispiel <strong>am</strong> Volk der ehemaligen DDR nehmen könnten? Tornado-<br />

Flugzeuge der Bundeswehr im Tiefflug über dem in Heiligend<strong>am</strong>m gegen den G8-Gipfel und<br />

seine Ideen protestierenden Teil des Deutschen Volkes – könnte das vielleicht ein Versuchsballon<br />

für eine etwaige Reaktion der in Deutschland Herrschenden auf künftige Unwillensbekundungen<br />

des Deutschen Volkes gewesen sein? Wenn ich als ein Teil des Deutschen Volkes<br />

und d<strong>am</strong>it als Mit-Souverän nur alle vier bis fünf Jahre einmal anlässlich einer Wahl etwas zu<br />

sagen habe und wenn es die in Deutschland herrschende Kaste, insbesondere Sie als Bundeskanzlerin<br />

und der Bundespräsident, im übrigen nicht einmal für nötig hält, meine von mir als<br />

deutscher <strong>Richter</strong> sorgfältig begründeten Anfragen und Anliegen auch nur mit einem einzigen<br />

Wort zu würdigen, so fühle ich mich lebhaft in meine nicht gerade erhebende Zeit als DDR-<br />

Bürger vor meiner Republikflucht im Juni 1961 zurückversetzt. Daß es auch vielen anderen<br />

Deutschen so geht, weiß ich. Und daß auch viele andere Deutsche, die früher nicht DDR-<br />

Bürger waren, ähnlich denken und in einen die Straßen der deutschen Städte erfüllenden<br />

mächtigen Ruf „wir sind das Volk!“ bei einem hierfür geeigneten und günstigen Anlass einstimmen<br />

würden, weiß ich gleichfalls. Auch die Arbeiter der ehemaligen Stalin-Allee haben


- 4 -<br />

<strong>am</strong> 16./17. Juni 1953 ein vergleichbares, hoffnungsvolles Zeichen gesetzt, wenn das d<strong>am</strong>als<br />

auch im Ergebnis angesichts anrollender sowjetischer Panzer nicht zu dem erstrebten Erfolg<br />

geführt hat. Übrigens erinnern mich diese Panzer, von denen ich, schwer bewaffnet mit einer<br />

Aktentasche – ich k<strong>am</strong> d<strong>am</strong>als gerade von der Universität (FU) - einige <strong>am</strong> 17. Juni 1953 zus<strong>am</strong>men<br />

mit einem fahneschwingenden alten Mann auf der Straße „Unter den Linden“ angehalten<br />

hatte, indem wir uns vor sie auf den Fahrd<strong>am</strong>m stellten, lebhaft an die tieffliegenden<br />

Tornado-Flugzeuge – hätten nicht auch, zudem billigere, Hubschrauber der Bundespolizei<br />

genügt? – über den Protestierenden in Heiligend<strong>am</strong>m. Der von Ihnen und anderen deutschen<br />

Staatsführern seit längerer Zeit die verfassungsmäßige Ordnung verletzende Weg der Mißachtung<br />

und Verachtung der Volkssouveränität und weiterer Grundrechte des Deutschen Volkes<br />

kann aus meiner Sicht – die mir gemäß Art. 5 GG zusteht und zudem wohlansteht – nach einem<br />

langen erschöpfenden Hindernislauf nur in einem psychischen und physischen Zus<strong>am</strong>menbruch<br />

der Unbelehrbaren mit entsprechenden Auswirkungen auch auf viele Unschuldige<br />

enden. Ob dann noch die deutsche Bundeswehr, die Armee eines anderen EU-Staates oder<br />

eine EU-Armee helfen kann und auch darf und will? Wenn ich mir nach alledem und im übrigen<br />

natürlich auch aus den in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 dargelegten<br />

weiteren und auch noch darüber hinausgehenden Gründen mit meiner lebhaften Phantasie<br />

einen aus den Gründen des Art. 20 Abs. 3 u. 4 GG auffl<strong>am</strong>menden künftigen Bürgerkrieg in<br />

Deutschland vorstellen kann und muss, so ist das nicht meine Schuld ….<br />

Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß ich die Absicht habe, meine Schreiben<br />

in dieser Angelegenheit und in vielen weiteren früheren Angelegenheiten im Internet zu veröffentlichen,<br />

wenn ich mir, wie beabsichtigt, einen Computer angeschafft haben werde. Jedenfalls<br />

auf diese Weise dürfte dann ein für mich erfreuliches Echo auf meine wunders<strong>am</strong>en<br />

Bemühungen um eine Mitarbeit <strong>am</strong> Aufbau eines wirklich demokratischen Deutschland zu<br />

erwarten sein. Daß Sie dabei – unter anderen – als eine jegliche Antwort verweigernde deutsche<br />

Bundeskanzlerin nicht gerade eine gute Figur machen werden, sollten Sie nicht auf die<br />

leichte Schulter nehmen. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,<br />

wenn ich Ihnen in diesem Zus<strong>am</strong>menhang empfehle, Herrn Innenminister Schäubles Aufmerks<strong>am</strong>keit<br />

bei seinen verdienstvollen Bemühungen um eine heimliche staatliche Kontrolle<br />

des Internets auch auf meine entsprechenden möglicherweise staatsgefährdenden – siehe auch<br />

§ 130 StGB - politischen Str<strong>am</strong>peleien zu lenken.<br />

Bitte, achten Sie darauf, dass meine Schriftsätze bei Ihnen nicht im Papierkorb landen; sie<br />

werden noch gebraucht. Verloren gegangenes Schriftgut aus Regierungsakten hat schon oft<br />

für unliebs<strong>am</strong>es Aufsehen gesorgt. Sollten Sie ein von mir als an Sie adressiert erwähntes<br />

Schriftstück vermissen, so kann ich Ihnen und anderen – wohlgemerkt – jederzeit mit einer<br />

Abschrift dienen. Bitte, zögern sie dann nicht, mich darum zu bitten.<br />

In diesem Sinne mit der nochmaligen dringenden Bitte um Ihre Stellungnahme,<br />

mit vorzüglicher Hochachtung


- 5 -<br />

(<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong>)<br />

Siehe die folgende Anlage

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