Hans-Joachim Schmidt Richter am Landgericht i.R. Berlin, am 8.8 ...
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[Weiterführende Texthinweise zus<strong>am</strong>men mit weiteren Texten finden Sie unter der Überschrift „Mein merkwürdig<br />
einseitiger „Schriftwechsel“ mit der deutschen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel“ bei http://h-j-schmidtredet-tacheles.blogspot.com.<br />
Beginnen Sie dort zu lesen!]<br />
<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong><br />
<strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> i.R.<br />
<strong>Berlin</strong>, <strong>am</strong> <strong>8.8</strong>.2007<br />
Einschreiben/Rückschein<br />
An<br />
die Bundeskanzlerin<br />
der Bundesrepublik Deutschland<br />
Frau Dr. Angela Merkel<br />
- persönlich -<br />
Bundeskanzler<strong>am</strong>t<br />
Willy-Brandt-Straße 1<br />
10557 <strong>Berlin</strong><br />
4. Erinnerung<br />
Betr.: Kürzung des mir seit dem 1.9.1993 zustehenden Altersruhegehaltes auf Grund des<br />
Versorgungsänderungsgesetzes 2001 und in diesem Zus<strong>am</strong>menhang das Urteil des<br />
Bundesverfassungsgerichts vom 27.9.2005, 2 BvR 1387/02, sowie die Ges<strong>am</strong>tsituation<br />
Deutschlands<br />
Bezug: Mein an Sie gerichtetes Schreiben vom 9.3.2006 nebst meiner dort als Anlage beigefügten<br />
Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 zu dem oben genannten Urteil des<br />
Bundesverfassungsgerichts; Problem der fehlenden Volksabstimmungen in Deutschland<br />
in grundsätzlichen EU-Angelegenheiten; mein an Sie gerichtetes Schreiben vom<br />
26.4.2006; mein an Sie gerichtetes erstes Erinnerungs-Schreiben vom 1.9.2006; meine<br />
an Sie gerichteten zweiten und dritten Erinnerungsschreiben vom 1.12.2006 und<br />
12.2.2007<br />
Anlage: 1<br />
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel!<br />
In der obigen Angelegenheit bitte ich Sie sehr um Entschuldigung, daß ich mich erst heute<br />
wieder bei Ihnen melde. Die Gründe dafür liegen zum einen in einer längeren Urlaubsreise<br />
meinerseits, auf der ich den Verhältnissen in Deutschland wenigstens für eine kürzere Zeit zu<br />
entgehen suchte, und zum anderen in Ihrer bienenfleißigen und gewiss anstrengenden Tätigkeit<br />
aus Anlass Ihrer EU-Ratspräsidentsschaft, bei der ich Sie in meiner rücksichtsvollen Art<br />
nicht auch noch zusätzlich durch mein unmaßgebliches staatsbürgerliches Querulieren belasten<br />
wollte. Ich erlaube mir somit, Sie erst heute zum vierten Mal nachdrücklich um Ihre<br />
Äußerung zu dem auf den Seiten 37 unten bis 40 oben meiner Kritischen Stellungnahme vom<br />
28.2.2006 angesprochenen Volksabstimmungsproblem zu bitten und so auch mein Schreiben<br />
vom 26.4.2006 zu beantworten. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang erlaube ich mir weiterhin, Ihnen<br />
die Fotokopie eines in der Tageszeitung „Die Welt“ vom 27.3.2007 veröffentlichten Essays
- 2 -<br />
des Professors für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen Karl Albrecht<br />
Schachtschneider mit der Überschrift „Ein Staat ohne Legitimation“ mit der Bitte um Kenntnisnahme<br />
und geistige Verarbeitung zu übersenden. Auch Herr Schachtschneider kommt darin<br />
unter anderem zu dem Ergebnis, daß die EU längst zu einem Überstaat geworden ist, der<br />
einer Legitimation durch sein EU-Staatsvolk und d<strong>am</strong>it auch durch das Deutsche Volk im<br />
Wege von Volksabstimmungen bedarf. Daß im übrigen anlässlich der von Ihnen mit einer<br />
bezeichnenden Hast und Geheimhaltung in Konspiration mit Herrn Sarkozy betriebenen Ausarbeitung<br />
eines EU-Verfassungsvertrages von allen Seiten Forderungen nach entsprechenden<br />
Volksabstimmungen auf Sie und die übrigen Verantwortlichen einhageln, sollten Sie inzwischen<br />
trotz Ihrer früheren offenbar unproblematischen Existenz in der DDR-Diktatur und<br />
trotz Ihrer jedenfalls auf mich als einen ehemaligen DDR-Republikflüchtling selts<strong>am</strong> umtriebig,<br />
übereilt und intrigierend wirkenden Verfassungsvertrags-Bemühungen – oder auch gerade<br />
deswegen – inzwischen bemerkt und geistig verarbeitet haben. So haben sich zum Beispiel<br />
in diesem Sinne nicht nur Herr Prof. Schachtschneider, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter<br />
Gauweiler und die Herren Gysi und Lafontaine von der Linksfraktion im Bundestag, sondern<br />
unter anderem auch führende Mitglieder der FDP, zum Beispiel die Vorsitzende der FDP<br />
im Europaparl<strong>am</strong>ent, Frau Silvana Koch-Mehrin, und laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag<br />
des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“ 55 % der befragten Deutschen dafür ausgesprochen,<br />
siehe „Die Welt“ vom 9.5.2007. Im übrigen und vor allen Dingen hat sich offensichtlich sogar<br />
Herr Bundespräsident Köhler für eine deutsche Volksabstimmung über den EU-<br />
Verfassungsvertrag eingesetzt. So heißt es z. B. in seinem Gastkommentar „Mein Europa der<br />
Zukunft“ in der „Welt“ vom 8.2.2007: „Das Ziel des Vertragsentwurfs ist es, die Union demokratischer<br />
zu machen, indem das Europaparl<strong>am</strong>ent mehr Rechte bekommt und die Europäer<br />
mit einem Bürgerbegehren auf die Politik in Brüssel direkten Einfluss nehmen können;<br />
….“ Befürchten Sie nicht, dass Herr Köhler im Falle einer Nichtbeteiligung des Deutschen<br />
Volkes <strong>am</strong> EU-Verfassungsvertrag im Wege einer Volksabstimmung auch hier wieder – wie<br />
bereits in zwei früheren Fällen – seine Unterschrift verweigern könnte, falls er dann noch<br />
Bundespräsident sein sollte? Was würden Sie übrigens davon halten, wenn ich gegen einen<br />
ohne eine deutsche Volksabstimmung in Deutschland verabschiedeten EU-<br />
Verfassungsvertrag meinerseits Verfassungsbeschwerde einlegen würde? Auf den entsprechenden<br />
Hinweis des Verfassungsrichters Siegfried Broß in dem bei dem Bundesverfassungsgericht<br />
anhängigen Verfahren der Verfassungsbeschwerde des Herrn Peter Gauweiler gegen<br />
den vom Bundespräsidenten noch nicht ausgefertigten früheren EU-Verfassungsvertrag habe<br />
ich bereits in meiner an Sie gerichteten 2. Erinnerung vom 1.12.2006 hingewiesen. Ich erlaube<br />
mir, Ihnen zu versichern, daß ich auch in dieser Hinsicht aus elementaren Gründen der<br />
Gerechtigkeit keinerlei Hemmungen habe, zumal ich mich geistig und körperlich trotz meines<br />
Lebensalters von 76 Jahren in einer außerordentlich guten eigenen Verfassung fühle. Als e-<br />
hemaligem DDR-Republikflüchtling, <strong>Richter</strong> <strong>am</strong> <strong>Landgericht</strong> <strong>Berlin</strong> im Ruhestand und Bürger<br />
des nach dem Grundgesetz der Demokratie verpflichteten Rechtsstaates der Bundesrepublik<br />
Deutschland haben mich Ihre eigenartigen, umtriebigen geistigen Verrenkungen und Purzelbäume<br />
dabei, die negativen Abstimmungen des französischen und des niederländischen<br />
Volkes über den früheren EU-Verfassungsvertrag durch eine Kürzung der entsprechenden
- 3 -<br />
Bestimmungen und durch einen neuen N<strong>am</strong>en – „Reformvertrag“ – zu umgehen, nicht nur<br />
erstaunt, sondern auch außerordentlich hellhörig gemacht – hellhörig in welchem Sinne, überlasse<br />
ich Ihrer Phantasie; wobei ich gerne bereit bin, Ihnen eine etwaige Phantasie durch eindeutige<br />
Erläuterungen zu ersparen, falls Sie mit mir doch noch in einen Gedankenaustausch<br />
eintreten sollten. Beten Sie – falls das für Sie keine Zumutung sein sollte -, daß Sie auch in<br />
dieser Angelegenheit wirklich versierte und zudem aufrichtige Rechtskundige zu Rate gezogen<br />
haben …. Falls Sie übrigens etwa einwenden wollten, daß der durch Gesetz vom<br />
21.12.1992 in das Grundgesetz eingefügte Art. 23 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 und 3 GG<br />
für die grundsätzlichen EU-Angelegenheiten nur die Zustimmung des Bundestages und des<br />
Bundesrates und nicht auch Volksabstimmungen vorsehe, so würden Sie den Vorbehalt des<br />
Art. 79 Abs. 3 GG übersehen, nach dem eine Änderung des Grundgesetzes, durch die die in<br />
den Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden, unzulässig ist. Dazu gehört<br />
dann auch der Grundsatz des Art. 20 Abs. 2 GG, daß alle vom Volke ausgehende Staatsgewalt<br />
vom Volke in Wahlen und Abstimmungen – also auch in Volksabstimmungen – ausgeübt<br />
wird und dass deshalb insbesondere auch Volksabstimmungen über die Übertragung von wesentlichen<br />
Souveränitätsrechten des Deutschen Volkes auf außerdeutsche Organe nicht, und<br />
zwar nicht einmal durch das Grundgesetz selbst, ausgeschlossen werden können. Gerade auch<br />
unter dem Gesichtspunkt der bisher nicht eingeführten Volksabstimmungen in grundsätzlichen<br />
EU-Fragen verwundert es nicht, daß die deutschen Bürger mit ihrem Einfluss auf die<br />
Hohe Politik in Deutschland nach einer <strong>am</strong> 27.12.2006 veröffentlichten Forsa-Umfrage im<br />
Auftrag des Magazins „Stern“ hochgradig unzufrieden sind und zu 82 % meinen, daß auf ihre<br />
Interessen keine Rücksicht genommen werde, siehe „Die Welt“ vom 28.12.2006. Bitte vergessen<br />
Sie nicht, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, daß der Unrechtsstaat der DDR – Ihr ursprünglicher<br />
Heimatstaat – mit dem wütenden Ruf seiner frustrierten Bürger, „wir sind das<br />
Volk!“ plötzlich, ruckartig und nahezu ohne Gegenwehr zus<strong>am</strong>menbrach. Aus und vorbei –<br />
für immer! Hoffentlich! Auch wir Bundesbürger sind das Volk, und wir sind in der Bundesrepublik<br />
Deutschland der Souverän, Art. 20 Abs. 2 GG. Haben Sie einmal daran gedacht, daß<br />
sich die Bundesbürger ein Beispiel <strong>am</strong> Volk der ehemaligen DDR nehmen könnten? Tornado-<br />
Flugzeuge der Bundeswehr im Tiefflug über dem in Heiligend<strong>am</strong>m gegen den G8-Gipfel und<br />
seine Ideen protestierenden Teil des Deutschen Volkes – könnte das vielleicht ein Versuchsballon<br />
für eine etwaige Reaktion der in Deutschland Herrschenden auf künftige Unwillensbekundungen<br />
des Deutschen Volkes gewesen sein? Wenn ich als ein Teil des Deutschen Volkes<br />
und d<strong>am</strong>it als Mit-Souverän nur alle vier bis fünf Jahre einmal anlässlich einer Wahl etwas zu<br />
sagen habe und wenn es die in Deutschland herrschende Kaste, insbesondere Sie als Bundeskanzlerin<br />
und der Bundespräsident, im übrigen nicht einmal für nötig hält, meine von mir als<br />
deutscher <strong>Richter</strong> sorgfältig begründeten Anfragen und Anliegen auch nur mit einem einzigen<br />
Wort zu würdigen, so fühle ich mich lebhaft in meine nicht gerade erhebende Zeit als DDR-<br />
Bürger vor meiner Republikflucht im Juni 1961 zurückversetzt. Daß es auch vielen anderen<br />
Deutschen so geht, weiß ich. Und daß auch viele andere Deutsche, die früher nicht DDR-<br />
Bürger waren, ähnlich denken und in einen die Straßen der deutschen Städte erfüllenden<br />
mächtigen Ruf „wir sind das Volk!“ bei einem hierfür geeigneten und günstigen Anlass einstimmen<br />
würden, weiß ich gleichfalls. Auch die Arbeiter der ehemaligen Stalin-Allee haben
- 4 -<br />
<strong>am</strong> 16./17. Juni 1953 ein vergleichbares, hoffnungsvolles Zeichen gesetzt, wenn das d<strong>am</strong>als<br />
auch im Ergebnis angesichts anrollender sowjetischer Panzer nicht zu dem erstrebten Erfolg<br />
geführt hat. Übrigens erinnern mich diese Panzer, von denen ich, schwer bewaffnet mit einer<br />
Aktentasche – ich k<strong>am</strong> d<strong>am</strong>als gerade von der Universität (FU) - einige <strong>am</strong> 17. Juni 1953 zus<strong>am</strong>men<br />
mit einem fahneschwingenden alten Mann auf der Straße „Unter den Linden“ angehalten<br />
hatte, indem wir uns vor sie auf den Fahrd<strong>am</strong>m stellten, lebhaft an die tieffliegenden<br />
Tornado-Flugzeuge – hätten nicht auch, zudem billigere, Hubschrauber der Bundespolizei<br />
genügt? – über den Protestierenden in Heiligend<strong>am</strong>m. Der von Ihnen und anderen deutschen<br />
Staatsführern seit längerer Zeit die verfassungsmäßige Ordnung verletzende Weg der Mißachtung<br />
und Verachtung der Volkssouveränität und weiterer Grundrechte des Deutschen Volkes<br />
kann aus meiner Sicht – die mir gemäß Art. 5 GG zusteht und zudem wohlansteht – nach einem<br />
langen erschöpfenden Hindernislauf nur in einem psychischen und physischen Zus<strong>am</strong>menbruch<br />
der Unbelehrbaren mit entsprechenden Auswirkungen auch auf viele Unschuldige<br />
enden. Ob dann noch die deutsche Bundeswehr, die Armee eines anderen EU-Staates oder<br />
eine EU-Armee helfen kann und auch darf und will? Wenn ich mir nach alledem und im übrigen<br />
natürlich auch aus den in meiner Kritischen Stellungnahme vom 28.2.2006 dargelegten<br />
weiteren und auch noch darüber hinausgehenden Gründen mit meiner lebhaften Phantasie<br />
einen aus den Gründen des Art. 20 Abs. 3 u. 4 GG auffl<strong>am</strong>menden künftigen Bürgerkrieg in<br />
Deutschland vorstellen kann und muss, so ist das nicht meine Schuld ….<br />
Abschließend erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß ich die Absicht habe, meine Schreiben<br />
in dieser Angelegenheit und in vielen weiteren früheren Angelegenheiten im Internet zu veröffentlichen,<br />
wenn ich mir, wie beabsichtigt, einen Computer angeschafft haben werde. Jedenfalls<br />
auf diese Weise dürfte dann ein für mich erfreuliches Echo auf meine wunders<strong>am</strong>en<br />
Bemühungen um eine Mitarbeit <strong>am</strong> Aufbau eines wirklich demokratischen Deutschland zu<br />
erwarten sein. Daß Sie dabei – unter anderen – als eine jegliche Antwort verweigernde deutsche<br />
Bundeskanzlerin nicht gerade eine gute Figur machen werden, sollten Sie nicht auf die<br />
leichte Schulter nehmen. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,<br />
wenn ich Ihnen in diesem Zus<strong>am</strong>menhang empfehle, Herrn Innenminister Schäubles Aufmerks<strong>am</strong>keit<br />
bei seinen verdienstvollen Bemühungen um eine heimliche staatliche Kontrolle<br />
des Internets auch auf meine entsprechenden möglicherweise staatsgefährdenden – siehe auch<br />
§ 130 StGB - politischen Str<strong>am</strong>peleien zu lenken.<br />
Bitte, achten Sie darauf, dass meine Schriftsätze bei Ihnen nicht im Papierkorb landen; sie<br />
werden noch gebraucht. Verloren gegangenes Schriftgut aus Regierungsakten hat schon oft<br />
für unliebs<strong>am</strong>es Aufsehen gesorgt. Sollten Sie ein von mir als an Sie adressiert erwähntes<br />
Schriftstück vermissen, so kann ich Ihnen und anderen – wohlgemerkt – jederzeit mit einer<br />
Abschrift dienen. Bitte, zögern sie dann nicht, mich darum zu bitten.<br />
In diesem Sinne mit der nochmaligen dringenden Bitte um Ihre Stellungnahme,<br />
mit vorzüglicher Hochachtung
- 5 -<br />
(<strong>Hans</strong>-<strong>Joachim</strong> <strong>Schmidt</strong>)<br />
Siehe die folgende Anlage