03.11.2013 Aufrufe

Faire Regeln beim Headhunting - Medizin-EDV

Faire Regeln beim Headhunting - Medizin-EDV

Faire Regeln beim Headhunting - Medizin-EDV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

JOB-CENTER-KARRIERE<br />

Werden „Human Resources“<br />

knapper, greifen<br />

Personalverantwortliche<br />

verstärkt auf<br />

Headhunter zurück.<br />

Für Auftraggeber sowie<br />

wechselwillige<br />

IT-Experten skizziert<br />

Rechtsanwalt Moritz<br />

Pohle wichtige<br />

rechtliche Aspekte<br />

der Personal-<br />

Dienstleistung.<br />

Rechte des<br />

Auftraggebers<br />

gegenüber der Agentur<br />

Ob ein vermittelter IT-Experte letztlich<br />

zum Unternehmen oder dem speziellen<br />

Auftrag passt oder nicht, zeigt sich immer<br />

erst später. Eine Vermittlungsagentur kann<br />

Spezialservice<br />

für Auftraggeber<br />

und Kandidaten<br />

<strong>Faire</strong> <strong>Regeln</strong> <strong>beim</strong> <strong>Headhunting</strong><br />

und wird für diesen Erfolg nicht einstehen.<br />

Sie schlägt Kandidaten vor, deren Profil<br />

sich mit den vom Auftraggeber vorgegebenen<br />

Wunschkriterien deckt.<br />

Entscheidend ist umso mehr, auf welche<br />

Art die Vergütung geregelt wird. Zwei<br />

grundsätzliche Varianten sind zu nennen:<br />

Erfolgshonorar und erfolgsunabhängige<br />

Vergütung, wobei auch Mischformen aus<br />

beiden Varianten möglich sind.<br />

● Das Erfolgshonorar ist für den Auftraggeber<br />

die deutlich risikoärmere Variante<br />

und für die Agentur, die hier als<br />

„Abschlussmakler“ auftritt, ist der Erfolgsdruck<br />

erheblich größer. Gezahlt<br />

wird nur, wenn mit einem von der<br />

Agentur vermittelten Kandidaten tatsächlich<br />

ein Vertrag zustande kommt.<br />

Zudem ist es möglich, das Erfolgshonorar<br />

zu staffeln und an zwei Bedingungen<br />

zu knüpfen: ein Teil wird nach<br />

Vertragsschluss gezahlt, der Rest nur<br />

dann, wenn der Kandidat eine Probezeit<br />

von längstens sechs Monaten<br />

überstanden und nicht vorher selbst<br />

gekündigt hat. So ist der Auftraggeber<br />

am besten abgesichert.<br />

● Die erfolgsunabhängige Vergütung wird<br />

für die Dienstleistung der Agentur als<br />

solche gezahlt, also unabhängig davon,<br />

ob ein von der Agentur vermittelter<br />

Kandidat unter Vertrag genommen wird<br />

oder nicht. Der Vermittler erhält sein<br />

Honorar hier also dafür, Kandidaten zu<br />

suchen, zu sondieren und ggf. zu einem<br />

Vorstellungsgespräch einzuladen<br />

oder einen Vorstellungstermin mit dem<br />

Auftraggeber zu vermitteln. Gerade bei<br />

dieser Vergütungsform ist es wichtig,<br />

die Interessen des Auftragebers im Vertrag<br />

zur Geltung zu bringen. Es muss<br />

geregelt sein, welchen Aufwand die<br />

Agentur bei der Suche mindestens zu<br />

betreiben hat (z.B. Stellenanzeigen,<br />

Messeauftritte), um ihr Honorar zu verdienen.<br />

Für den Auftraggeber ist es<br />

hier empfehlenswert, die Vergütung<br />

zumindest an die vertragliche Bedingung<br />

zu knüpfen, dass eine bestimmte<br />

Anzahl von Kandidaten durch die<br />

Agentur vorgestellt wird, die einem<br />

möglichst genau definierten Anforderungsprofil<br />

entsprechen. Gelingt dies<br />

der Agentur nicht, kann der Vertrag<br />

einen Ausfall oder eine angemessene<br />

Kürzung der Vergütung regeln.<br />

Die Höhe der Vergütung ist bei beiden<br />

Varianten natürlich Verhandlungssache. Üblich<br />

ist es aber, eine<br />

Relation zwischen<br />

der Höhe der Vergütung<br />

und dem<br />

tatsächlichen oder<br />

mutmaßlichen<br />

Gehalt des gesuchten<br />

IT-Experten herzustellen<br />

(z. B. zwei<br />

Monatsgehälter oder<br />

ein prozentualer<br />

Anteil).<br />

Unabhängig<br />

von der Vergütungsform<br />

ist es für<br />

Auftraggeber stets<br />

ratsam, einen Einzelvertrag<br />

mit der<br />

Agentur auszuhandeln<br />

oder einen für<br />

Rechtsanwalt Moritz<br />

Pohle: „Die Höhe der<br />

Vergütung ist bei<br />

beiden Varianten<br />

natürlich Verhandlungssache.“<br />

eine Vielzahl von Vermittlungsaufträgen<br />

gültigen Rahmenvertrag, wenn die Leistungen<br />

einer Agentur wiederholt in Anspruch<br />

genommen werden sollen. Der Auftraggeber<br />

sollte sich nicht auf einseitig gestellte<br />

Geschäftsbedingungen der Agentur,<br />

etwa in Form eines Auftragsformulars mit<br />

„Kleingedrucktem“, verlassen. Personalvermittlungsleistungen<br />

sind trotz ihrer<br />

Häufigkeit keine Standardfall, der sich in<br />

ein Einheitsmuster pressen ließe. Zu berücksichtigen<br />

sind neben Besonderheiten<br />

der IT-Branche alle Belange des Auftraggebers,<br />

dessen Verantwortung es ist, diese<br />

im Vertrag zur Geltung zu bringen. Besteht<br />

die Agentur auf die Geltung ihrer<br />

AGB, sollten wichtige Zusatzabreden zumindest<br />

in ein Vertragsanhang aufgenommen<br />

werden, welcher dann als Individualabrede<br />

automatisch Vorrang vor den<br />

AGB der Agentur hat, so dass diese nur<br />

ergänzend gelten können (§ 305b BGB).<br />

82<br />

Ausgabe 3/2008


Ein häufiger Streitpunkt kann auch die<br />

Haftung sein. Die Agentur darf sich bei der<br />

Kandidatensuche nur rechtlich unbedenklicher<br />

Methoden bedienen. Für Rechtsverletzungen<br />

und dadurch verursachte Schäden<br />

muss der Vertrag die Haftung der<br />

Agentur auferlegen. Der Auftraggeber<br />

sollte sich von der Agentur von etwaigen<br />

Ansprüchen freistellen lassen, die aufgrund<br />

eines Verhaltens der Agentur gegen<br />

ihn erhoben werden. Lange war streitig,<br />

ob Headhunter einen Kandidaten an<br />

seinem Arbeitsplatz anrufen dürfen. Hiergegen<br />

hatten sich die Arbeitgeber gewehrt,<br />

deren Mitarbeiter abgeworben<br />

werden sollten. Dieser Streit ist weitestgehend<br />

zugunsten der Agenturen entscheiden,<br />

das Abwerben durch Ansprechen<br />

am Arbeitsplatz wird als wettbewerbseigen<br />

und zulässig erachtet. Wehrt<br />

sich aber ein Konkurrent oder der Kandidat<br />

selbst erfolgreich gegen den Abwerbeversuch,<br />

muss der Auftraggeber von<br />

solchen Kosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten)<br />

freigestellt werden – soweit<br />

er einen etwaigen Rechtsbruch nicht selbst<br />

verursacht oder bewusst toleriert hat.<br />

Rechte des IT-Experten<br />

gegenüber der Agentur<br />

Wenn ein arbeitsuchender IT-Experte<br />

eine Agentur mit der Jobsuche beauftragt,<br />

sind seine Interessen gleich denen des Auftraggebers<br />

gemäß den vorstehenden Ausführungen.<br />

Dieser Fall dürfte aber die Ausnahme<br />

bilden. Wer als IT-Experte zu den<br />

potentiellen Kandidaten gehört, die von<br />

Agenturen angesprochen werden, hat aus<br />

juristischer Sicht weitaus weniger Besonderheiten<br />

zu beachten. Zwischen der Agentur<br />

und dem IT-Experten kommt kein Vertrag<br />

zustande und den durch die Agentur<br />

angesprochenen IT-Experten treffen keine<br />

Verpflichtungen. Er kann ein Gespräch<br />

führen oder verweigern, er kann eine initiierte<br />

Verhandlung jederzeit ohne Angabe<br />

von Gründen abbrechen und er kann<br />

der Agentur auch eine erneute Kontaktaufnahme<br />

untersagen.<br />

Andererseits hat der IT-Experte aber<br />

Rechte, insbesondere das Recht auf vertrauliche<br />

Behandlung der Gespräche. Bevor<br />

der Angesprochene seine Vita und<br />

Vorstellungen gegenüber der Agentur of-<br />

fenlegt, kann er verlangen, dass ihm die<br />

Vertraulichkeit schriftlich zugesichert<br />

wird. Dafür wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung<br />

unterzeichnet, die eine seriöse<br />

Agentur standardmäßig vorrätig<br />

halten und freiwillig anbieten sollte. Zu<br />

beachten ist nämlich, dass die Agenturen<br />

ihren Auftraggeber regelmäßig erst<br />

dann offenlegen, wenn sie einen Kandidaten<br />

<strong>beim</strong> Auftraggeber vorstellen wollen.<br />

Vorher bleibt der Auftraggeber meist<br />

ungenannt. Der IT-Experte weiß also nur,<br />

welcher Agentur er seine persönlichen<br />

Daten offenlegt und nicht, welcher Auftraggeber<br />

diese zu Gesicht bekommt. Wird<br />

ein Kandidat zu einem Vorstellungsgespräch<br />

eingeladen, kann er seine Aufwendungen<br />

ersetzt verlangen, insbesondere Reisekosten.<br />

Dies gilt unabhängig davon, ob er den Job<br />

später bekommt oder nicht. Empfehlenswert<br />

ist es, sich die Kostenerstattung zumindest<br />

bei großem Kostenaufwand (etwa Flugreise<br />

und Hotel) vorab schriftlich bestätigen zu<br />

lassen. Dies erleichtert die Kosten geltend zu<br />

machen, sollten diese nicht gleich (gegen<br />

Belege) erstattet werden.<br />

www.schlawien-naab.de<br />

GE Healthcare<br />

Centricity ® RIS/PACS Postprocessing<br />

Exzellente Projekt-Umsetzung, ultra-schnell<br />

Eine schnelle und erstklassige Projekt-<br />

Umsetzung spart Kosten. Über 400 hoch<br />

qualifizierte IT-, Anwendungs- und Service-<br />

Experten in ganz Europa sorgen für eine<br />

optimale digitale Umgebung in Ihrem<br />

Unternehmen. Egal welche IT Infrastruktur<br />

Ihre Einrichtung hat – ob radiologische<br />

Praxis, Krankenhaus oder Universitätsklinik –<br />

wir integrieren RIS, PACS und KIS. Nahtlos<br />

und in Rekordzeit!<br />

Film- und papierlos binnen kürzester Zeit.<br />

RIS/PACS Re-imagined.<br />

1110100100100010001110011010001010<br />

1011010100101100010001101101010101010101111101010000010101<br />

000101101011100111000100010110101001110<br />

GE imagination at work<br />

© 2008 General Electric Company,<br />

doing business as GE Healthcare

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!