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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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ereits in den einverleibten Gebieten wohnte, ob sie ein Grundbesitzer ist, ob sie Immobilien<br />

o<strong>der</strong> ein Unternehmen besitzt und wie viele Kin<strong>der</strong> unter 12 Jahren in demselben Haushalt wie<br />

sie wohnen. Das „Nicht-Ausfüllen“ <strong>der</strong> Anmeldung o<strong>der</strong> die Angabe falscher Informationen<br />

standen unter Strafe. Die Unterschrift und <strong>der</strong> Fingerabdruck wurden in Anwesenheit <strong>der</strong> Polizei-Funktionäre<br />

entgegengenommen. Der Funktionär beglaubigte das Dokument durch einen<br />

Siegel. Die ausgefüllte Anmeldung diente als Personalausweis. Wenn jemand ein Arbeitsbuch<br />

besaß o<strong>der</strong> bekommen hatte, wurde diese Information in Form eines Stempels mit <strong>der</strong> Angabe<br />

<strong>der</strong> Nummer des Arbeitsbuches ebenfalls in die Anmeldung eingetragen.<br />

Kennkarte – war ein Personalausweis, <strong>der</strong> <strong>während</strong> <strong>der</strong> Besatzungszeit angewandt wurde.<br />

Es gab getrennte Vorlagen <strong>der</strong> Kennkarten, die <strong>der</strong> Verwaltungsstruktur des Landes und <strong>der</strong><br />

Glie<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> Nationalität entsprachen. Diese wurden vom deutschen Besatzer eingeführt.<br />

In den einverleibten Gebieten waren die Kennkarten ein zweiseitiges Büchlein mit den<br />

Personaldaten, dem Foto, dem Fingerabdruck und <strong>der</strong> Unterschrift des Registrierten. Im Falle<br />

<strong>der</strong> Personen deutscher Nationalität o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenigen, die die Volksliste unterschrieben hatten<br />

o<strong>der</strong> in diese eingetragen wurden, hatten die Kennkarten einen senkrechten Streifen. Dazu<br />

wurden Eintragungen wie „Reichsdeutscher“, „Volksdeutscher“ gemacht, und manchmal<br />

auch die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ eingetragen. Im Generalgouvernement (GG) gab es<br />

ein dreiseitiges, zweisprachiges Büchlein, und die sich darin befindenden Informationen wurden<br />

mit Meldedaten und einem Vermerk über Konfession ergänzt. Kennkarten wurden auf<br />

eine bestimmte Zeit ausgestellt. Jede Registrierung war mit <strong>der</strong> Vergabe einer Kennnummer<br />

verbunden. Im GG wurde die Kennkarte mit <strong>der</strong> Verordnung vom 26. Oktober 1939 eingeführt,<br />

aber die Ausgabe lief noch bis zum Jahre 1943. Die Kennkarten-Pflicht betraf alle im Alter ab<br />

15 Jahren. Um eine Kennkarte zu bekommen, sollte <strong>der</strong> Bürger im Einwohnermeldeamt einen<br />

entsprechenden Antrag stellen, die Geburtsurkunde, eventuell eine Heiratsurkunde und die<br />

Anmeldungsbestätigung einreichen; im Falle <strong>der</strong> nicht jüdischen Polen und einigen an<strong>der</strong>en<br />

Kennkarte – aus Kamienica<br />

Polska, Kreis Blachownia,<br />

Provinz Oberschlesien (für<br />

polnische Bürger). Die gute,<br />

polnische Rechtschreibung in<br />

<strong>der</strong> Eintragungen ist bemerkenswert.<br />

Kennkarte, ausgestellt<br />

in Ostoberschlesien, wo<br />

die Einführung <strong>der</strong> Volksliste<br />

ohne Zwang vorging<br />

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