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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Telegramm – in dem die<br />

Ehefrau eines verstorbenen<br />

Häftlings über seinen Tod im<br />

KZ Auschwitz informiert wird<br />

Briefmarken für die Zugänge organisierten, damit diese ihren Familien so schnell wie möglich<br />

über ihr Schicksal Bescheid geben konnten. Die Briefe wurden nur in deutscher Sprache verfasst.<br />

Häftlinge, die dieser Sprache nicht mächtig waren, mussten sich auf einige einfachste<br />

Wendungen beschränken o<strong>der</strong> sie waren auf die Hilfe ihrer Kollegen angewiesen, die Deutsch<br />

schrieben. Die Blockältesten erinnerten die Häftlinge daran, dass sie am Briefende den Satz<br />

„Ich bin gesund und fühle mich gut.“ schreiben mussten. In den KZs wurden verschiedene<br />

Briefdrucke verwandt und bis 1943 hatte eigentlich jedes Lager eigene Muster. Eine Gemeinsamkeit<br />

aller Formulare war allerdings eine abgedruckte Information über Vorschriften des<br />

Briefeschreibens für den Häftling und auch <strong>der</strong> Aufdruck des Lagernamens. Briefvordrucke<br />

waren liniert. In je<strong>der</strong> Linie durfte nur eine beschränkte Zahl von Wörtern geschrieben werden.<br />

Wenn die Familie eine Antwort senden wollte, musste auch sie diese Vorschriften berücksichtigen.<br />

So durfte die Antwort auf einen Brief aus dem Lager im Jahr 1942 lediglich 15 Linien haben.<br />

Der Brief musste mit deutlicher Handschrift ebenfalls in Deutsch geschrieben werden. 1943<br />

wurde das Briefvordrucksystem vereinheitlicht und von allen KZs gleichermaßen angewandt.<br />

Es gab ab diesem Zeitpunkt ein zweiseitiges Formular. Auf <strong>der</strong> Außenseite dieser Klappkarte<br />

wurden Adressdaten des Empfängers und des Häftlings, sowie <strong>der</strong> Name des Lagers von<br />

Hand geschrieben. Die Innenseite war dem Briefinhalt vorbehalten. Auf dem Formular wurde<br />

<strong>der</strong> Lagername nicht vorgedruckt. Das neue Formular war auch nur halb so groß wie das früher<br />

gebräuchliche. Der Brief durfte nicht mit Bleistift geschrieben werden, son<strong>der</strong>n musste<br />

mit Tinte zu Papier gebracht werden. Wenn <strong>der</strong> Briefdruck leserlich ausgefüllt war und keine<br />

Durchstreichungen enthielt, lieferte ihn <strong>der</strong> Blockälteste in <strong>der</strong> Kanzlei ab, wo er in die Hände<br />

<strong>der</strong> Zensoren gelangte. Abhängig vom verwendeten Formular, schnitt <strong>der</strong> Zensor verdächtige<br />

Stellen aus o<strong>der</strong> kreiste diese mit einem Stift ein. Danach wurden diese Briefe mit dem Stempel<br />

Geprüft versehen. Durch das neue Formular wurden ab 1943 nur Markierungen gemacht, weil<br />

das Ausschneiden nicht mehr möglich war. Die Zahl <strong>der</strong> gesendeten und empfangenen Briefe<br />

wurde in <strong>der</strong> jeweiligen Blockkartei und in <strong>der</strong> Zensurkartei erfasst. Das Verfassen von Inhalt,<br />

<strong>der</strong> als verdächtig betrachtet wurde, konnte ein Ermittlungsverfahren und eine Strafe zur Folge<br />

haben. Mit dem Versand des Briefes beschäftigte sich die Lagerpost. Die ankommenden<br />

Briefe liefen den umgekehrten Weg und mussten auch die Lagerzensur passieren.<br />

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