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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Sterbeurkunde – KZ Auschwitz<br />

(ausgestellt vom<br />

Lagersstandesamt)<br />

44<br />

Briefwechsel – ähnlich wie im Fall <strong>der</strong> Briefsendungen, die aus den Sammellagern und<br />

den Gefangenenlagern geschickt wurden, gab es in Konzentrationslagern zum einen Briefe<br />

mit amtlichen (v.a. Sterbeurkunden) und zum an<strong>der</strong>en Schreiben mit einem amtlich-privaten<br />

Charakter (Briefe von Häftlingen – vgl. auch Briefwechsel von Kriegsgefangenen). Der Briefwechsel<br />

wurde jedoch aufgrund <strong>der</strong> Lagervorschriften sehr stark formalisiert. In den Lagern<br />

gab es eigene Poststellen. Den Häftlingen wurde das Senden und Empfangen von Briefen o<strong>der</strong><br />

Postkarten einmal in zwei Wochen erlaubt. Eine Ausnahme gab es für die Gefangenen, die erneut<br />

inhaftiert waren, sie hatten lediglich das Recht zu nur einem Brief pro Monat. Einschränkungen<br />

betrafen auch Juden. Das Verbot, Briefe zu bekommen und vor allem zu senden betraf<br />

sowjetische Kriegsgefangene, Personen, die durch Vorgehen <strong>der</strong> SS o<strong>der</strong> Gestapo gegen den<br />

Wi<strong>der</strong>stand im Untergrund inhaftiert wurden und Personen, <strong>der</strong>en Familien in den von den<br />

Deutschen befreiten Gebieten wohnten. Ein solches Verbot konnte auch durch Behörde, die<br />

den Häftling in das KZ eingewiesen hatte o<strong>der</strong> durch die Lagerleitung als Regelstrafe verhängt<br />

werden. Die Adresse, an die die Postsendungen eines Häftlings gerichtet waren, wurde vom<br />

Gefangenen <strong>während</strong> <strong>der</strong> Aufnahme zu Protokoll gegeben und konnte nicht ohne Einverständnis<br />

des Lagerleiters verän<strong>der</strong>t werden. Um einen Brief zu senden, sollte sie ein Briefvordruck<br />

und eine Briefmarke in <strong>der</strong> Lagerkantine gekauft werden. Das Geld für den Kauf dieser<br />

Dinge konnte <strong>der</strong> Gefangene aus <strong>der</strong> Lagerdepotkammer abholen, vorausgesetzt, er hat im<br />

Moment <strong>der</strong> Aufnahme ins Lager dort Geld hinterlassen. Wenn die Häftlinge kein Geld besaßen,<br />

mussten sie ihr Brot gegen Geld an<strong>der</strong>er Häftlinge eintauschen, um „Briefpapier“ und<br />

Briefmarken zu erstehen. Manchmal kam es vor, dass ältere Häftlinge Briefvordrucke sowie

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