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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Entlassungsschein – KZ Mauthausen<br />

Oft kannte <strong>der</strong> Häftling die Gründe seiner Entlassung nicht. Manchmal war diese Resultat <strong>der</strong><br />

Bemühungen <strong>der</strong> Familie außerhalb des Lagers, entsprechende Gestapo- o<strong>der</strong> Kripofunktionäre<br />

zu erreichen und sie mittels Bestechung dazu zu „überreden“, den Schutzhaftbefehl o<strong>der</strong><br />

die Vorbeugehaft aufzuheben. Darum bemühten sich auch wichtige internationale Organisationen.<br />

Vor dem Verlassen des Lagers standen die Häftlinge unter Quarantäne, in <strong>der</strong> sie besser<br />

behandelt wurden. Sie mussten sich auch einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die die<br />

Entlassung verspäten konnte, wenn sie zu sehr geschwächt o<strong>der</strong> verletzt waren. Bei <strong>der</strong> Entlassung<br />

wurde den Häftlingen die Kleidung ausgegeben, die ihnen bei <strong>der</strong> Aufnahme ins Lager<br />

weggenommen wurde. Sie mussten sich auch schriftlich dazu verpflichten, dass sie das, was<br />

sie im Lager gesehen hatten, geheim halten. Daran erinnerte man die Freigelassenen auch immer<br />

wie<strong>der</strong> <strong>während</strong> <strong>der</strong> Besuche bei <strong>der</strong> Gestapo im Wohnort. Die Strenge <strong>der</strong> polizeilichen<br />

Aufsicht ließ nach <strong>der</strong> Aufnahme einer Arbeit, zu <strong>der</strong> die Entlassenen verpflichtet waren, nach.<br />

Die Entlassung war eine gewöhnliche Prozedur für die Erziehungshäftlinge, die nach 56-tägigen<br />

Strafe im KZ für die Verletzung <strong>der</strong> Arbeitsordnung aus dem Lager entlassen wurden.<br />

Danach kamen sie zu ihrem Arbeitsort zurück o<strong>der</strong> blieben dem Arbeitsamt zur Verfügung.<br />

Sterbuerkunde – Dieses Beispieldokument wurde vom Standesamt des KZs Auschwitz<br />

ausgestellt und bestätigt den Tod eines dort isolierten Häftlings. Weil man die wirkliche Rolle<br />

<strong>der</strong> KZs verheimlichen wollte, gab es innerhalb dieser Lager Verwaltungsorgane, die die Aufgaben<br />

und Kompetenzen <strong>der</strong> entsprechenden Institutionen außerhalb des Lagers übernahmen.<br />

In <strong>der</strong> Anfangsphase des Bestehens vom KZ Auschwitz beschäftigte sich das Standesamt<br />

in Bielsk mit den zivilen <strong>Dokumente</strong>n <strong>der</strong> Häftlinge. Es stellte u.a. Sterbeurkunden aus<br />

und benachrichtigte die Familien über den Tod eines Häftlings. Im Jahre 1943 entstand aber<br />

ein eigenes Standesamt auf dem Lagergebiet. Es wurde vom Unteroffizier SS mit dem Titel<br />

des Standesbeamten geleitet. Die am meisten ausgebaute Abteilung des Lagerstandesamtes<br />

war die Abteilung für Todesfälle. Diese Abteilung führte chronologisch das Todesbuch und<br />

die Kartei <strong>der</strong> verstorbenen Häftlinge, auf Grund <strong>der</strong>er <strong>Dokumente</strong> für die Familie, staatliche<br />

und kirchliche Verwaltung ausgestellt wurden. Seine Rolle bestand auch in <strong>der</strong> Ausstellung gefälschter<br />

<strong>Dokumente</strong> über den Tod <strong>der</strong> Häftlinge (am häufigsten wurde <strong>der</strong> natürliche Tod als<br />

Todesursache angegeben). Über direkt in die Gaskammer geschickten Personen wurde nicht<br />

Buch geführt.<br />

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