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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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IV. Häftlinge <strong>der</strong> Konzentrationslager<br />

Häftlings-Personal-Karte – sie wurde im Moment <strong>der</strong> Aufnahme ins Lager in <strong>der</strong> Aufnahme-<br />

und Entlassungsstelle ausgestellt und in <strong>der</strong> Lagerkartei aufbewahrt. Abgebildet ist<br />

eine Karte eines Häftlings des KZs Gross-Rosen. Sie enthielt Personendaten, Information über<br />

die Nationalität, die Häftlingsnummer (die in einem an<strong>der</strong>en Lager verän<strong>der</strong>t wurde) und den<br />

Winkel, also die Kategorie des Häftlings (hier: Sch vom Schutzhaftbefehl), die Familienadresse,<br />

eine Personenbeschreibung, einige Polizeidateien, eventuelle Daten über Aufenthalte in<br />

an<strong>der</strong>en KZs. Bei <strong>der</strong> Beispielkarte wurden viele Fel<strong>der</strong> nicht ausgefüllt, weil Daten fehlten. Die<br />

Häftlings-Personal-Karte hatte Standardmuster und sie war ein Dokument, das dem Häftling<br />

„hinterher wan<strong>der</strong>te”, wenn er in an<strong>der</strong>e Lager deportiert wurde. In den Besitz dieser Karte<br />

konnte <strong>der</strong> Gefangene nach dem Krieg nur durch Zufall gelangen, z.B. im Zeitpunkt <strong>der</strong> Befreiung<br />

des Lagers, weil damals Chaos herrschte.<br />

Häftlings-Personal-Karte - KZ<br />

Gross-Rosen<br />

42<br />

Entlassungsschein – Bestätigung <strong>der</strong> Entlassung eines Häftlings. Entlassungen aus dem<br />

Konzentrationslager gab es sehr selten. Sie konnten z.B. im Fall <strong>der</strong> Aufhebung eines Schutzhaftbefehls<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorbeugehaft durch Gestapo o<strong>der</strong> Kripo bedingt werden. Wenn sich eine<br />

<strong>der</strong> beiden Polizeistellen für eine Aufhebung entschied, wurde im Lager die Entlassungsprozedur<br />

durchgeführt. Über diesen Prozess wachte die Aufnahme- und Entlassungsstelle und<br />

sie fertigte die entsprechenden <strong>Dokumente</strong> an. Über den Termin <strong>der</strong> Entlassung wurden die<br />

entsprechenden Polizeistellen im Heimatort des Häftlings informiert, weil <strong>der</strong> Entlassene noch<br />

weiterhin beobachtet werden sollte. Der Entlassene musste sich (zunächst) bei einer bestimmten<br />

Gestapostelle melden. Im Beispielfall musste <strong>der</strong> aus dem KZ Mauthausen Entlassene in<br />

Stapoaußenstelle in Gnesen (Gniezno) erscheinen.

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