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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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III. Jeńcy wojenni<br />

Personalkarte – Die Personalkarte eines Kriegsgefangenen bestätigte seine Registrierung<br />

im Strafgefangenenlager (Stalag). Sie enthielt außer den Personalien und <strong>der</strong> Lagernummer<br />

(die bei <strong>der</strong> Aufnahme in ein an<strong>der</strong>es Lager geän<strong>der</strong>t wurde) Informationen über das Datum<br />

und den Ort <strong>der</strong> Gefangennahme, die militärische Zuteilung, den Beruf, Informationen über<br />

den Gesundheitszustand und die Adressen <strong>der</strong> Familienmitglie<strong>der</strong>. Weitere Bezeichnungen<br />

des Stalags, sowie die Lagernummern, wurden in <strong>der</strong> rechten oberen Ecke <strong>der</strong> Karte eingetragen.<br />

Die Personalkarte wurde immer nach dem gleichen Schema angefertigt und „folgte“ dem<br />

Gefangenen, wenn er in ein an<strong>der</strong>es Stalag o<strong>der</strong> Offizierslager (Oflag) kam. Aufbewahrt wurde<br />

sie in einer Kartei. Der Gefangene konnte die Personalkarte erst nach <strong>der</strong> Befreiung <strong>der</strong> Lager<br />

durch die Alliierten o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Flucht des deutschen Personals erhalten.<br />

Es ist eine Personalkarte eines Jugendlichen abgebildet. Einem Soldat <strong>der</strong> Heimatarmee, <strong>der</strong><br />

auch Teilnehmer des Warschauer Aufstands war, <strong>der</strong> zuerst in das Gefangenenlager in Lamsdorf<br />

(Łambinowice) kam (Stammlager 318, 344) und danach in das Stalag IVB (Mühlberg-Elbe).<br />

Auf <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Karte befinden sich Anmerkungen über die Überweisung des Gefangenen<br />

zur Arbeit im Rahmen des Arbeitskommandos (K.D Chemnitz) und über den Namen seines<br />

Arbeitsplatzes. Das internationale Recht genehmigte es die gefangenen Soldaten zur Arbeit<br />

zu schicken, jedoch unter <strong>der</strong> Bedingung, dass die Arbeit nicht über ihre Kräfte ging und nicht<br />

mit <strong>der</strong> Kriegsführung verbunden war. Die Gefangenen konnten also nicht in <strong>der</strong> Rüstungsindustrie,<br />

auf Truppenübungsplätzen o<strong>der</strong> beim Transport <strong>der</strong> Munition arbeiten. In Wirklichkeit<br />

wurden diese Regeln jedoch oft gebrochen. So wurden im Falle <strong>der</strong> Warschauer Aufständischen<br />

in Chemnitz in <strong>der</strong> Munitionsfabrik V1 Soldatinnen <strong>der</strong> Heimatarmee angestellt, außerdem<br />

arbeiteten jugendliche Gefangene in Goslar in einer Glasfabrik, wo gläserne Mäntel für die<br />

Rumpfnase von Flugzeugen gefertigt wurden.<br />

Personalkarte – eines Häftlings<br />

des Gefangenenlager Stammlager<br />

318, 344 in Lamsdorf um<br />

des Stalags IVB (Mühlberg-<br />

Elbe)<br />

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