Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...
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Rückseite einer Ansichtskarte –<br />
verschickt durch eine Zwangsarbeiterin<br />
aus Steinbach am<br />
Attersee zu ihren Nächsten in<br />
Lowitsch (Łowicz), GG<br />
Ein interessantes Dokument ist das abgebildete Telegramm. Aufgegeben wurde<br />
es aus dem Kreis Ostrowo an eine Zwangsarbeiterin, die auf dem Landgut Bonfeld im Kreis<br />
Heidenheim angestellt war. Das Telegramm informierte sie über den Tod ihres Vaters und<br />
den angesetzten Termin <strong>der</strong> Beerdigung (Donnerstag 8 Uhr nachmittags). Der Absen<strong>der</strong> war<br />
ihre Mutter. Unten befindet sich eine Aufschrift: Beglaubigt <strong>der</strong> Amtskommissar Görsch. Auf<br />
Grundlage <strong>der</strong> in Deutschland geltenden Gesetze für polnische Zwangsarbeiter, konnte eine<br />
Benachrichtigung per Telegramm über den Tod einer nahe stehenden Person <strong>der</strong> Grund für<br />
beson<strong>der</strong>en Urlaub sein. So ein Telegramm musste jedoch einen Vermerk <strong>der</strong> Polizei o<strong>der</strong><br />
Gestapo aus dem Wohnort des Absen<strong>der</strong>s haben. Dieser galt als Bestätigung des Todesfalls<br />
(Beglaubigung vom Amtskommissars Görsch). Dabei herrschte allerdings Willkür <strong>der</strong> Polizei<br />
o<strong>der</strong> Gestapo, denn diese richteten sich bei einer eventuellen Zustimmung nach <strong>der</strong> politischen<br />
Beurteilung des Verstorbenen bzw. nach <strong>der</strong> Beurteilung seiner Familie. Es wurde keine<br />
Bestätigung ausgestellt, wenn <strong>der</strong> Tod Ergebnis <strong>der</strong> deutschen Repression o<strong>der</strong> des Handeln<br />
<strong>der</strong> Wehrmacht bzw. SS war. Sogar im Falle einer positiven Beurteilung <strong>der</strong> Polizei konnte das<br />
Arbeitsamt den Urlaub ablehnen. Urlaub dieser Art wurde nur selten erteilt.<br />
Telegramm – das eine in<br />
Bonfeld im Kreis Heidenheim<br />
angestellte Zwangsarbeiterin<br />
über den Tod ihres Vaters und<br />
den Termin <strong>der</strong> Beerdigung<br />
informiert<br />
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