Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...
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Fűhrerschein – Kreis Arnswalde<br />
(Choszczno)<br />
Briefwechsel – Während <strong>der</strong> ganzen Zeit des Krieges unterlag die Korrespondenz <strong>der</strong><br />
Zwangsarbeiter, die nach Deutschland deportiert wurden, einer strengen Kontrolle. Bis 1940<br />
wurde diese stichprobenartige Kontrolle durch die Gestapo durchgeführt. 1941 entstand in<br />
jedem Administrationsbezirk eine Auslandsbriefprüfstelle, die mit <strong>der</strong> Polizei zusammenarbeitete.<br />
Es wurde beson<strong>der</strong>s auf Informationen über das Militär, Schutzobjekte und die Atmosphäre<br />
im Reich geachtet. Es war auch verboten, über die Bedingungen <strong>der</strong> Zwangsarbeit zu<br />
berichten. In <strong>der</strong> Praxis befolgten die Arbeiter aber beson<strong>der</strong>s die im letzten Punkt genannte<br />
Regel nicht. Als in Polen dadurch bekannt wurde, wie die „Arbeit“ im Deutschen Reich wirklich<br />
aussieht, meldeten sich kaum noch Polen freiwillig zur Arbeit im Reich. Der Ton in vielen Briefen<br />
war ziemlich frei und es fehlte nicht an bissigen Bemerkungen über die deutschen Arbeitgeber.<br />
Größer war die Korrespondenzfreiheit bei denen, die außerhalb <strong>der</strong> Sammellager o<strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Fabriken untergebracht waren. Dort war häufig nur das Verschicken von einem<br />
Brief pro Monat erlaubt. Manchmal wurden auch zweiteilige Postkarten an die Zwangsarbeiter<br />
verteilt. Diese „Formulare“ waren auch gleichzeitig für die Antwortschreiben bestimmt, d.h.<br />
die gleiche Postkarte kam mit einer kurzen Antwort im dafür vorbereiteten Feld zurück. Diese<br />
Praxis erinnerte stark an den Briefwechsel in Gefangenen- o<strong>der</strong> Konzentrationslagern. Auf<br />
solche Postkarten konnte man nur eine eingeschränkte Anzahl von Wörtern schreiben. Den<br />
Polen wurde es auch verboten, Ansichtskarten zu verschicken, wobei sie auch dieses Gesetz<br />
oft nicht respektierten. Eine zusätzliche Verschärfung <strong>der</strong> Regelungen war das Zerstören von<br />
Briefen und Postkarten, wenn sie undeutlich o<strong>der</strong> unleserlich waren. Dadurch kam ein Teil <strong>der</strong><br />
Sendungen nie bei den Adressaten an. Für viele Deportierte, die nur die Grundschule besucht<br />
hatten und im Alltag die Schrift nicht benutzten, d.h. für Personen die dem Schreiben noch<br />
nicht mächtig waren, bedeutete dies den Kontaktabbruch mit <strong>der</strong> Familie; ähnlich war dies<br />
bei Kin<strong>der</strong>n.<br />
Postkarte – einer Zwangsarbeiterin<br />
aus Calw, Schwarzwald<br />
an ihren Vater, <strong>der</strong> sich in Sochaczew<br />
aufhielt, GG (mit <strong>der</strong><br />
Zustimmung <strong>der</strong> Rücksendung<br />
an den Sen<strong>der</strong>)<br />
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