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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Lohnsteuerkarte – Das Hauptmerkmal <strong>der</strong> Entlohnung <strong>der</strong> polnischen Zwangsarbeiter<br />

war, dass ihre Löhne im Vergleich zu den Deutschen trotz gleicher schwerer Arbeit nur 70-80%<br />

betrugen (in <strong>der</strong> Landwirtschaft nur 60-65%). Diese Finanz- und Sozialpolitik basierte auf einer<br />

Verordnung des Reichsfinanzministers vom 10. Februar 1940 und wurde von dort an wie folgt<br />

praktiziert. Der Arbeitgeber war verpflichtet, den Polen die Lohnsteuer nach dem zweit höchsten<br />

Steuersatz, <strong>der</strong> normalerweise nur für Alleinstehende und kin<strong>der</strong>lose Ehepaare galt, zu berechnen.<br />

Außerdem erhielten die Polen ihre Löhne ohne alle Sozial- o<strong>der</strong> Familienzuschüsse.<br />

Am 5. August 1940 wurde eine spezielle finanzielle Belastung für Polen aus den einverleibten<br />

Gebieten und dem Reich eingeführt. So mussten sie einen Tribut leisten - die so genannte Sozialausgleichsabgabe<br />

o<strong>der</strong> Polenabgabe. Die Polen waren gezwungen 15% ihres Bruttolohns abzuführen.<br />

Ausgeschlossen davon waren die in <strong>der</strong> Landwirtschaft Beschäftigten, weil die Löhne<br />

in diesem Sektor ohnehin drastisch niedrig waren (allerdings galt in diesem Bereich ein an<strong>der</strong>er<br />

diskriminieren<strong>der</strong> Lohntarif für Polen).<br />

Lohnsteuerkarte – Nienburg-<br />

Weser<br />

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