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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Quittungskarte – war auf dem Reichsgebiet und in den einverleibten Gebieten im Rahmen<br />

<strong>der</strong> obligatorischen Invalidenversicherung in Benutzung, die sowohl beschäftigte Deutsche,<br />

als auch Polen betraf. Die Quittungskarte enthielt Informationen über die Entrichtung<br />

entsprechen<strong>der</strong> Versicherungsbeiträge. So machten spezielle Bestätigungsmarken, die einmal<br />

die Woche an <strong>der</strong> Rückseite <strong>der</strong> Quittungskarte angeklebt wurden, deutlich, dass ein Beitrag<br />

in einer bestimmten Höhe eingezahlt worden war. Seit Juli 1942 sollte die Quittungskarte Informationen<br />

über den Zeitraum <strong>der</strong> Entrichtung <strong>der</strong> Beiträge, über ihre Höhe, über die Zielkrankenkasse,<br />

sowie über den Arbeitgeber haben. Nach einem Jahr, spätestens aber nach<br />

drei Jahren sollten die Krankenkasse o<strong>der</strong> Versicherungsanstalt die Quittungskarten an das für<br />

Rentenversicherung verantwortliche Amt übergeben. Am Anfang des Krieges wurden in den<br />

einverleibten Gebieten auch polnische Vorkriegsformulare <strong>der</strong> Quittungskarten benutzt, was<br />

dank <strong>der</strong> Ähnlichkeiten im polnischen und deutschen Versicherungssystem <strong>der</strong> Vorkriegszeit<br />

möglich war. Die Quittungskarte besaß auf <strong>der</strong> Kopfseite die Zeichen <strong>der</strong> Versicherungsanstalt<br />

und auf <strong>der</strong> Rückseite eine Information über die Krankenkasse (hier AOK – Allgemeine Ortskrankenkasse),<br />

sowie einen Siegel o<strong>der</strong> eine Eintragung über den Arbeitsort bzw. Arbeitgeber.<br />

Das Dokument war zwei Jahre nach <strong>der</strong> Ausstellung gültig. Eine neu ausgestellte Quittungskarte<br />

hatte auch eine Information über das Stempeldatum <strong>der</strong> letzen Versicherungsmarke auf<br />

<strong>der</strong> vorherigen Quittungskarte. Im Fall von Arbeitgeberwechseln konnte eine Quittungskarte<br />

weiter benutzt werden. Sie bestätigte gleichzeitig die Fortsetzung o<strong>der</strong> Erneuerung <strong>der</strong> Versicherung.<br />

Der versicherte Arbeiter konnte eine Aufstellung <strong>der</strong> entrichteten Beiträge in Form<br />

eines Sammelbuches bekommen.<br />

Quittungskarte<br />

– Braunschweig<br />

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