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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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<strong>der</strong> zweite war die Nummer <strong>der</strong> Erfassungskarte in <strong>der</strong> Kartei des Arbeitsamtes. So hat das<br />

abgebildete „Arbeitsbuch für Auslän<strong>der</strong>“ einer deportierten Zwangsarbeiterin die Nummer:<br />

„65/2257”. Dabei betreffen die Ziffern „65” das Arbeitsamt in Prenzlau, und die Ziffern „2257”<br />

bilden die Nummer <strong>der</strong> Erfassungskarte <strong>der</strong> Person, für die das Arbeitsbuch ausgestellt wurde.<br />

Beim Beginn <strong>der</strong> Arbeit sollten die Arbeiter dem Betriebsbesitzer das Arbeitsbuch (im GG<br />

die Arbeitskarte) geben, dieser trug folgende Informationen ein: Datum des Arbeitsbeginns,<br />

Charakter <strong>der</strong> Beschäftigung, Wohnort und seine eventuellen Wechsel und das Datum des<br />

Arbeitsschlusses. Der Betriebsbesitzer benachrichtigte das Arbeitsamt über jede Eintragung,<br />

das Arbeitsamt trug diese neuen Daten in Erfassungskarten <strong>der</strong> Beschäftigten ein, die sich in<br />

seiner Kartei befanden. Wenn eine Person bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt war,<br />

befand sich das Arbeitsbuch beim ersten Arbeitgeber. In den Pausen in <strong>der</strong> Beschäftigungszeit<br />

sollte man das Arbeitsbuch beim Arbeitsamt deponieren. Die Arbeitenden durften aber nicht<br />

zwei Arbeitsbücher besitzen. Es war jedoch erlaubt, eine Arbeitskarte und ein Arbeitsbuch zu<br />

besitzen. Im Fall <strong>der</strong> zur Zwangsarbeit aus dem GG Deportierten, wurden die gewöhnlichen<br />

Arbeitsbücher ausgegeben. Im Fall <strong>der</strong> nach Deutschland Deportierten, blieb das Arbeitsbuch<br />

dem Arbeitgebers zur Verfügung und das ganze Verfahren seiner Ausstellung verlief zwischen<br />

dem Arbeitgeber und dem Arbeitsamt (es kam vor, dass <strong>der</strong> Zwangsarbeiter kein Dokument<br />

„in die Hand“ bekam). Deshalb verfügen wir heute über viele Arbeitsbücher, die im guten Zustand<br />

erhalten geblieben sind, weil sie den Zwangsarbeitern erst nach dem Krieg ausgegeben<br />

wurden o<strong>der</strong> weil sie die <strong>Dokumente</strong> erst dann „bekamen“, nachdem <strong>der</strong> deutsche Arbeitgeber<br />

gegen Ende des Krieges sein Haus o<strong>der</strong> Unternehmen verließ. Deutsche Vorschriften aus<br />

<strong>der</strong> Zeit des Krieges verboten den ausländischen Arbeitern jegliche Dokumentation über ihre<br />

Beschäftigung mit nach Hause zu nehmen. Die Verordnung vom 18. November 1941 regelte<br />

dies im Fall <strong>der</strong> Polen. Diese Vorschrift betraf aber nicht die Arbeitsbücher <strong>der</strong> Polen, die auf<br />

den ins Reich einverleibten Gebieten wohnten.<br />

Als historische Quellen sind die Arbeitsbücher eine sehr wertvolle Dokumentation, weil sich<br />

mit ihrer Hilfe <strong>der</strong> „Beschäftigungslebenslauf“ eines Zwangsarbeiters rekonstruieren lässt.<br />

Das Arbeitsbuch war ein zwischen dem Arbeitsamt, dem Arbeitgeber und dem Arbeiter „wan<strong>der</strong>ndes<br />

Dokument“. In den Arbeitsbüchern gibt es einerseits Spuren <strong>der</strong> formalen Eintragungen<br />

des Arbeitsamtes, des Unternehmens bzw. des Unternehmers und an<strong>der</strong>erseits hat<br />

manchmal <strong>der</strong> „Besitzer“ selbst Än<strong>der</strong>ungen im Dokument in <strong>der</strong> Nachkriegszeit gemacht.<br />

Es geht hier u.a. um selbst geschriebene Eintragungen über Beschäftigung, für den Fall, dass<br />

<strong>der</strong> Arbeitgeber sie nicht gemacht hat (weil er geflüchtet ist und sich davor geweigert hat).<br />

Dazu zählen auch das Ausmerzen o<strong>der</strong> Beschmieren <strong>der</strong> nationalsozialistischen Symbole (Hakenkreuze,<br />

Reichsadler). Letzteres machten auch die alliierten Besatzungsmächte o<strong>der</strong> die<br />

polnische Nachkriegsverwaltung (z.B. im Polnischen Repatriierungsamt – PUR). Manchmal<br />

rissen die „Besitzer“ ihre Fotografien vom Arbeitsbuch ab, weil es manchmal die einzigen Fotografien<br />

waren, die von ihnen <strong>während</strong> <strong>der</strong> Kriegszeit gemacht wurden und deshalb sie sehr<br />

wertvoll sie für waren. Obwohl die Fotografien in Arbeitsbüchern nur Porträts sind, die <strong>der</strong><br />

Identifikation dienten, sind sie auch eine wichtige historische Informationsquelle. Oft wurden<br />

dort „Momente“ festgehalten. So finden sich in Arbeitsbüchern Fotos, die gleich nach dem<br />

Verlassen des Lagerbades gemacht wurden – die Menschen sind nass, halb nackt, mit kurz<br />

geschorenen Haaren o<strong>der</strong> sie sehen verängstigt aus. Es gibt auch Fotografien von Kin<strong>der</strong>, die<br />

nicht zur Zwangsarbeit bestimmt waren und denen das Arbeitsbuch als ein Identitätsdokument<br />

ausgegeben wurde, weil sie zusammen mit den Eltern in Durchgangslagern für deportierte<br />

Zwangsarbeiter waren und deshalb registriert wurden.<br />

12<br />

Die Daten, die in Arbeitsbüchern (o<strong>der</strong> in an<strong>der</strong>en <strong>Dokumente</strong>n <strong>der</strong> Zwangsarbeit, sowie in<br />

Personaldokumenten) von <strong>der</strong> Besatzungsmacht eingetragen wurden, spiegeln den rechtlichpolitischen<br />

Status <strong>der</strong> polnischen Staatsbürger im damals besetzen Land, sowie dessen neue<br />

Verwaltungsstruktur wie<strong>der</strong>. So betraf die Eintragung „Schutzangehörige“ in <strong>der</strong> Rubrik

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