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Ausgewählte Dokumente während der - Fundacja Polsko ...

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Gebiet an <strong>der</strong> Ostseeküste wurde es wie<strong>der</strong>um mit einer Verordnung vom 1. Juni 1938 eingeführt.<br />

Es hatte eine an<strong>der</strong>e graphische Gestaltung: das Wappen des Dritten Reichs wurde durch<br />

das Wappen <strong>der</strong> Freien Stadt Danzig ersetzt. Die Pflicht, ein Arbeitsbuch zu besitzen, wurde auf<br />

den polnischen Gebieten schrittweise verwirklicht. Am frühesten im Oktober 1939 in Schlesien,<br />

im Juli 1942 in Pommern und in Großpolen im Dezember 1943. Im GG entsprach die Arbeitskarte<br />

dem Arbeitsbuch (Verordnung vom 20. Dezember 1940), erstellt nach <strong>der</strong> Vorlage des bereits<br />

im Reich existierenden Arbeitsbuches. Trotz an<strong>der</strong>en Namens hatte die Arbeitskarte aus dem<br />

GG als ein Dokumenttyp die gleiche Form (Buch) und eine innere Gestaltung wie das Arbeitsbuch.<br />

Sie wurde im GG allmählich bis 1942 eingeführt, zuerst in den für die Kriegsführung wichtigen<br />

Industriebetrieben, am Ende bekamen sie die Personen, die in <strong>der</strong> Verwaltung beschäftigt<br />

waren. Keine Arbeitskarten besaßen im GG Deutsche aus dem Reich, für die das Arbeitsbuch<br />

ein Pflichtdokument war, sowie Lohnarbeiter, Kin<strong>der</strong> im Grundschulalter und auch Personen,<br />

die in Fischerei, Forstwirtschaft und Landwirtschaft beschäftigt waren. Die verfügbaren Landwirtschaftsarbeiter<br />

im GG waren in den durch die Arbeitsämter geführten Landwirtschaftlichen<br />

Betriebskarteien immer erfasst und konnten so je nach „Nachfrage“ zwischen den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben hin und her versetzt werden, um sie am gewinnbringendsten einzusetzen<br />

und die Produktion abzusichern. In den <strong>Dokumente</strong>n <strong>der</strong> Arbeitskräfte waren Daten <strong>der</strong><br />

Betriebe, wie Größe des Bauernhofes, die Art <strong>der</strong> Einrichtung und die Zahl <strong>der</strong> dort wohnenden<br />

o<strong>der</strong> arbeitenden Personen verzeichnet.<br />

Das Arbeitsbuch wurde auf Antrag ausgestellt. Auf <strong>der</strong> ersten Seite des Arbeitsbuches trug<br />

das Arbeitsamt eine doppelte Nummer ein. Ihr erster Teil war die Nummer des Arbeitsamtes,<br />

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