Interview mit Jesus! - Wissen der besonderen Art!
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Recht<br />
Ablehnung ohne Legitimation<br />
Eine sensationelle Entdeckung: Es gibt keine Grundlage für den Ausschluß von Naturheilverfahren<br />
Es gehört zur Routine-Praxis<br />
vor allem bei den gesetzlichen<br />
Krankenkassen: Die<br />
Kostenübernahme von Behandlungen<br />
wird <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begründung verweigert,<br />
die angewendete o<strong>der</strong> empfohlene Therapie-Methode<br />
sei „wissenschaftlich<br />
allgemein nicht anerkannt“. Auf diese<br />
Weise werden bis heute vor allem Naturheilverfahren<br />
<strong>mit</strong> einem Bann belegt,<br />
selbst wenn sie nachweislich in<br />
schwerwiegenden Einzelfällen o<strong>der</strong> bei<br />
umfassen<strong>der</strong> Praxis gute bis überdurchschnittliche<br />
Heilerfolge bewirken.<br />
Zwar haben Gerichte bis zur höchsten<br />
Instanz <strong>mit</strong> bemerkenswert patientenfreundlichen<br />
Urteilen dieser Pauschal-<br />
Praxis deutliche Grenzen gesetzt<br />
(CHRISTALL wird in einer <strong>der</strong> nächsten<br />
Ausgaben ausführlich darüber berichten),<br />
doch beim Umgang <strong>mit</strong> Krankenversicherten<br />
werden von den Entscheidungsträgern<br />
<strong>der</strong> Krankenkassen<br />
diese Urteile weitgehend frech ignoriert.<br />
Die Formel „wissenschaftlich allgemein<br />
nicht anerkannt“ wirkt ja auch so einladend<br />
gebrauchsfertig, weil sie beim Laien<br />
für Befangenheit vor einer vermeintlich<br />
kompetenten wissenschaftlichen Instanz<br />
sorgt. Mit dem Ergebnis, daß die<br />
weitaus meisten Krankenversicherten,<br />
die einen Ablehnungsbescheid <strong>mit</strong> dieser<br />
Standard-Begründung erhalten, auf<br />
einen Einspruch verzichten in dem Glauben:<br />
Die werden es schon wissen!<br />
Wer o<strong>der</strong> was bildet aber eigentlich<br />
diese Instanz, die das Kriterium „wissenschaftlich<br />
allgemein nicht anerkannt“<br />
festlegt? Dieser interessanten Frage ging<br />
einmal ein unabhängiger Mediziner nach,<br />
Dr.med. Klaus-Peter Schlebusch, <strong>der</strong><br />
Leiter des „Zentrums zur Dokumentation<br />
für Naturheilverfahren“ (ZDN) in<br />
Essen.<br />
Im Juli 1991 schrieb er an den „<strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />
Beirat“ <strong>der</strong> Bundesärztekammer.<br />
Seine Frage: Ist dieser Beirat<br />
das Gremium, das die Beurteilung „wissenschaftlich<br />
allgemein nicht anerkannt“<br />
festlegt?<br />
Erst viereinhalb Monate später erhielt<br />
Dr.Schlebusch im November 1991 die<br />
Antwort, daß dieser <strong>Wissen</strong>schaftliche<br />
Beirat nicht solche Beurteilungsarbeit<br />
leistet son<strong>der</strong>n entsprechende Aufträge<br />
an Fachgutachter weiterleitet. Die Begründung<br />
für diese Praxis lautete, solche<br />
„Fragen können nur von Sachverständigen<br />
<strong>der</strong> zuständigen <strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />
Fachgesellschaft nach international gültigen<br />
Regeln beantwortet werden“.<br />
Da<strong>mit</strong> war ein weiteres, ohne genaue<br />
Definition nicht verständliches Kriterium<br />
in die Diskussion eingebracht: die<br />
„international gültigen Regeln“.<br />
Auch die wollte Dr. Schlebusch in<br />
einem folgenden Brief von Ende November<br />
1991 genau und verständlich erläutert<br />
haben. Insbeson<strong>der</strong>e aber, wer<br />
denn die Sachverständigen seien, die z.B.<br />
für die Beurteilung von Naturheilverfahren<br />
wie Akupunktur, Neuraltherapie o<strong>der</strong><br />
auch <strong>der</strong> „Hämatogenen Oxidationstherapie“<br />
(eine <strong>Art</strong> <strong>der</strong> Sauerstoff-Therapie)<br />
zuständig seien.<br />
Erst einmal gab es monatelang keinerlei<br />
Reaktion. Schließlich wurde ihm -<br />
auf sein Erinnerungsschreiben hin - im<br />
März 1992 knapp beschieden, daß die<br />
Fragen nicht beantwortet werden könnten.<br />
Gewolltes Verwirrspiel<br />
Auf einen weiteren Brief, in dem<br />
Dr.Schlebusch detailliert eine Erprobungsstudie<br />
für Naturheilverfahren in<br />
Verbindung <strong>mit</strong> Essener Betriebskrankenkassen<br />
schil<strong>der</strong>te und in diesem Zusammenhang<br />
seine Fragen wie<strong>der</strong>holte,<br />
wurde ihm brüsk <strong>mit</strong>geteilt, daß man<br />
beim <strong>Wissen</strong>schaftlichen Beirat <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />
eine weitere Diskussion<br />
ablehne. Schließlich erklärte sich <strong>der</strong><br />
Beirat durch seinen Sprecher im November<br />
1992 für die Beantwortung <strong>der</strong> vorgetragenen<br />
Fragen als nicht zuständig.<br />
Nun sah Dr. Schlebusch nur noch eine<br />
Möglichkeit, an eine aufklärende Information<br />
zu gelangen. Er wandte sich an<br />
das Bundesgesundheits-Ministerium.<br />
Dort bestätigte ihm die Parlamentarische<br />
Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl<br />
die Praxis des <strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />
Beirats <strong>der</strong> Bundesärztekammer,<br />
beurteilende Stellungnahmen von medizinischen<br />
Fachgutachtern erstellen zu<br />
lassen.<br />
Erstaunlicherweise liegt <strong>der</strong>selben<br />
Staatssekretärin jedoch seitdem, d.h. seit<br />
Juni 1993, eine schriftliche Erklärung<br />
des <strong>Wissen</strong>schaftlichen Beirats vor, in<br />
<strong>der</strong> dieser die „Hämatogene Oxidationstherapie“<br />
als „wissenschaftlich nicht anerkannt“<br />
beurteilt.<br />
Im Klartext: Eine Beurteilung von<br />
einem Gremium also, das sich zuvor<br />
durch seinen Sprecher ausdrücklich als<br />
nicht zuständig und nicht kompetent für<br />
solche Beurteilungen erklärt hatte.<br />
Dieses Verwirrspiel zu beenden o<strong>der</strong><br />
gar Antworten auf seine, Millionen Kranken-Versicherte<br />
interessierenden Fragen<br />
zu erhalten, ist Dr.Schlebusch bis zum<br />
Sommer 1994 nicht gelungen.<br />
Er zieht nach mehr als drei Jahre dauern<strong>der</strong><br />
vergeblicher Bemühung den<br />
Schluß: Es ging dem befragten Gremium<br />
<strong>der</strong> Bundesärztekammer nicht um eine<br />
ernsthafte Beantwortung und Klärung<br />
seiner Fragen son<strong>der</strong>n um eine hinhaltende<br />
Verzögerungs- und Verschleierungstaktik.<br />
Der Grund wie<strong>der</strong>um für dieses skandalöse<br />
Verhalten ist für ihn durch diese<br />
Erfahrung geklärt: Es gibt gar kein Gremium<br />
und keine Instanz, die über die<br />
rechtlich abgesicherte Legitimation o<strong>der</strong><br />
fachlich begründete Kompetenz zur Beurteilung<br />
angeblich wissenschaftlich anerkannter<br />
bzw. nicht anerkannter Therapie-Verfahren<br />
verfügen.<br />
Aus dieser Erkenntnis leitet Dr. Schlebusch<br />
allerdings doch noch eine wichtige<br />
nachdrückliche Empfehlung an Krankenversicherte<br />
ab: Sich ab sofort und in<br />
Zukunft nicht mehr <strong>mit</strong> dem dubiosen<br />
Pauschal-Urteil „wissenschaftlich allgemein<br />
nicht anerkannt“ abweisen lassen.<br />
Son<strong>der</strong>n offensiv, notfalls gerichtlich<br />
gegen eine Praxis ohne anerkennenswerte<br />
Grundlage Einspruch einlegen.<br />
SEPTEMBER 1994<br />
CHRISTALL<br />
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