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Interview mit Jesus! - Wissen der besonderen Art!

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Recht<br />

Ablehnung ohne Legitimation<br />

Eine sensationelle Entdeckung: Es gibt keine Grundlage für den Ausschluß von Naturheilverfahren<br />

Es gehört zur Routine-Praxis<br />

vor allem bei den gesetzlichen<br />

Krankenkassen: Die<br />

Kostenübernahme von Behandlungen<br />

wird <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begründung verweigert,<br />

die angewendete o<strong>der</strong> empfohlene Therapie-Methode<br />

sei „wissenschaftlich<br />

allgemein nicht anerkannt“. Auf diese<br />

Weise werden bis heute vor allem Naturheilverfahren<br />

<strong>mit</strong> einem Bann belegt,<br />

selbst wenn sie nachweislich in<br />

schwerwiegenden Einzelfällen o<strong>der</strong> bei<br />

umfassen<strong>der</strong> Praxis gute bis überdurchschnittliche<br />

Heilerfolge bewirken.<br />

Zwar haben Gerichte bis zur höchsten<br />

Instanz <strong>mit</strong> bemerkenswert patientenfreundlichen<br />

Urteilen dieser Pauschal-<br />

Praxis deutliche Grenzen gesetzt<br />

(CHRISTALL wird in einer <strong>der</strong> nächsten<br />

Ausgaben ausführlich darüber berichten),<br />

doch beim Umgang <strong>mit</strong> Krankenversicherten<br />

werden von den Entscheidungsträgern<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen<br />

diese Urteile weitgehend frech ignoriert.<br />

Die Formel „wissenschaftlich allgemein<br />

nicht anerkannt“ wirkt ja auch so einladend<br />

gebrauchsfertig, weil sie beim Laien<br />

für Befangenheit vor einer vermeintlich<br />

kompetenten wissenschaftlichen Instanz<br />

sorgt. Mit dem Ergebnis, daß die<br />

weitaus meisten Krankenversicherten,<br />

die einen Ablehnungsbescheid <strong>mit</strong> dieser<br />

Standard-Begründung erhalten, auf<br />

einen Einspruch verzichten in dem Glauben:<br />

Die werden es schon wissen!<br />

Wer o<strong>der</strong> was bildet aber eigentlich<br />

diese Instanz, die das Kriterium „wissenschaftlich<br />

allgemein nicht anerkannt“<br />

festlegt? Dieser interessanten Frage ging<br />

einmal ein unabhängiger Mediziner nach,<br />

Dr.med. Klaus-Peter Schlebusch, <strong>der</strong><br />

Leiter des „Zentrums zur Dokumentation<br />

für Naturheilverfahren“ (ZDN) in<br />

Essen.<br />

Im Juli 1991 schrieb er an den „<strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />

Beirat“ <strong>der</strong> Bundesärztekammer.<br />

Seine Frage: Ist dieser Beirat<br />

das Gremium, das die Beurteilung „wissenschaftlich<br />

allgemein nicht anerkannt“<br />

festlegt?<br />

Erst viereinhalb Monate später erhielt<br />

Dr.Schlebusch im November 1991 die<br />

Antwort, daß dieser <strong>Wissen</strong>schaftliche<br />

Beirat nicht solche Beurteilungsarbeit<br />

leistet son<strong>der</strong>n entsprechende Aufträge<br />

an Fachgutachter weiterleitet. Die Begründung<br />

für diese Praxis lautete, solche<br />

„Fragen können nur von Sachverständigen<br />

<strong>der</strong> zuständigen <strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />

Fachgesellschaft nach international gültigen<br />

Regeln beantwortet werden“.<br />

Da<strong>mit</strong> war ein weiteres, ohne genaue<br />

Definition nicht verständliches Kriterium<br />

in die Diskussion eingebracht: die<br />

„international gültigen Regeln“.<br />

Auch die wollte Dr. Schlebusch in<br />

einem folgenden Brief von Ende November<br />

1991 genau und verständlich erläutert<br />

haben. Insbeson<strong>der</strong>e aber, wer<br />

denn die Sachverständigen seien, die z.B.<br />

für die Beurteilung von Naturheilverfahren<br />

wie Akupunktur, Neuraltherapie o<strong>der</strong><br />

auch <strong>der</strong> „Hämatogenen Oxidationstherapie“<br />

(eine <strong>Art</strong> <strong>der</strong> Sauerstoff-Therapie)<br />

zuständig seien.<br />

Erst einmal gab es monatelang keinerlei<br />

Reaktion. Schließlich wurde ihm -<br />

auf sein Erinnerungsschreiben hin - im<br />

März 1992 knapp beschieden, daß die<br />

Fragen nicht beantwortet werden könnten.<br />

Gewolltes Verwirrspiel<br />

Auf einen weiteren Brief, in dem<br />

Dr.Schlebusch detailliert eine Erprobungsstudie<br />

für Naturheilverfahren in<br />

Verbindung <strong>mit</strong> Essener Betriebskrankenkassen<br />

schil<strong>der</strong>te und in diesem Zusammenhang<br />

seine Fragen wie<strong>der</strong>holte,<br />

wurde ihm brüsk <strong>mit</strong>geteilt, daß man<br />

beim <strong>Wissen</strong>schaftlichen Beirat <strong>der</strong> Bundesärztekammer<br />

eine weitere Diskussion<br />

ablehne. Schließlich erklärte sich <strong>der</strong><br />

Beirat durch seinen Sprecher im November<br />

1992 für die Beantwortung <strong>der</strong> vorgetragenen<br />

Fragen als nicht zuständig.<br />

Nun sah Dr. Schlebusch nur noch eine<br />

Möglichkeit, an eine aufklärende Information<br />

zu gelangen. Er wandte sich an<br />

das Bundesgesundheits-Ministerium.<br />

Dort bestätigte ihm die Parlamentarische<br />

Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl<br />

die Praxis des <strong>Wissen</strong>schaftlichen<br />

Beirats <strong>der</strong> Bundesärztekammer,<br />

beurteilende Stellungnahmen von medizinischen<br />

Fachgutachtern erstellen zu<br />

lassen.<br />

Erstaunlicherweise liegt <strong>der</strong>selben<br />

Staatssekretärin jedoch seitdem, d.h. seit<br />

Juni 1993, eine schriftliche Erklärung<br />

des <strong>Wissen</strong>schaftlichen Beirats vor, in<br />

<strong>der</strong> dieser die „Hämatogene Oxidationstherapie“<br />

als „wissenschaftlich nicht anerkannt“<br />

beurteilt.<br />

Im Klartext: Eine Beurteilung von<br />

einem Gremium also, das sich zuvor<br />

durch seinen Sprecher ausdrücklich als<br />

nicht zuständig und nicht kompetent für<br />

solche Beurteilungen erklärt hatte.<br />

Dieses Verwirrspiel zu beenden o<strong>der</strong><br />

gar Antworten auf seine, Millionen Kranken-Versicherte<br />

interessierenden Fragen<br />

zu erhalten, ist Dr.Schlebusch bis zum<br />

Sommer 1994 nicht gelungen.<br />

Er zieht nach mehr als drei Jahre dauern<strong>der</strong><br />

vergeblicher Bemühung den<br />

Schluß: Es ging dem befragten Gremium<br />

<strong>der</strong> Bundesärztekammer nicht um eine<br />

ernsthafte Beantwortung und Klärung<br />

seiner Fragen son<strong>der</strong>n um eine hinhaltende<br />

Verzögerungs- und Verschleierungstaktik.<br />

Der Grund wie<strong>der</strong>um für dieses skandalöse<br />

Verhalten ist für ihn durch diese<br />

Erfahrung geklärt: Es gibt gar kein Gremium<br />

und keine Instanz, die über die<br />

rechtlich abgesicherte Legitimation o<strong>der</strong><br />

fachlich begründete Kompetenz zur Beurteilung<br />

angeblich wissenschaftlich anerkannter<br />

bzw. nicht anerkannter Therapie-Verfahren<br />

verfügen.<br />

Aus dieser Erkenntnis leitet Dr. Schlebusch<br />

allerdings doch noch eine wichtige<br />

nachdrückliche Empfehlung an Krankenversicherte<br />

ab: Sich ab sofort und in<br />

Zukunft nicht mehr <strong>mit</strong> dem dubiosen<br />

Pauschal-Urteil „wissenschaftlich allgemein<br />

nicht anerkannt“ abweisen lassen.<br />

Son<strong>der</strong>n offensiv, notfalls gerichtlich<br />

gegen eine Praxis ohne anerkennenswerte<br />

Grundlage Einspruch einlegen.<br />

SEPTEMBER 1994<br />

CHRISTALL<br />

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