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Kapitel 5 - Regierungspräsidium Freiburg

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Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

A: Raumordnungsverfahren<br />

<strong>Kapitel</strong> 5:<br />

Untersuchung der Vorzugsalternativen<br />

(bei allen Flächenangaben und sonstigen technischen Angaben<br />

handelt es sich um ca.-Werte bezogen auf den jeweiligen Planungstand)


Inhaltsübersicht <strong>Kapitel</strong> 5<br />

<strong>Kapitel</strong><br />

Inhalt<br />

5 Untersuchung der Vorzugsalternativen<br />

5.1 Ausführliche Beschreibung der Vorzugsalternativen aus technischer Sicht<br />

5.1.1. Oberstufe: Alternative 08 - Seekopf<br />

5.1.2 Unterstufe: Alternative 12 - Kavernenwasserspeicher (klein)<br />

5.2 Beschreibung und Beurteilung des Raumes ohne Umweltsituation<br />

5.2.1 Allgemeine raumstrukturelle Gesichtspunkte<br />

5.2.2 Regionale Freiraumstruktur<br />

5.2.3 Schutzgebiete<br />

5.2.4 Siedlungswesen<br />

5.2.5 Wasserwirtschaft<br />

5.2.6 Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr/Gewerbliche Wirtschaft<br />

5.2.7 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientiere Dienstleistungseinrichtungen<br />

5.2.8 Landwirtschaft und Fischerei<br />

5.2.9 Forstwirtschaft und jagdliche Belange<br />

5.2.10 Verkehr<br />

5.2.11 Ver- und Entsorgung<br />

5.2.12 Verteidigung<br />

5.2.13 Andere raumbedeutsame Maßnahmen<br />

5.3 Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

5.3.1 Vorgehensweise<br />

5.3.2 Leitbilder und Zielsysteme<br />

5.3.3 Schutzgut Wasser (einschließlich Wasserrahmenrichtlinie)<br />

5.3.4 Schutzgut Boden<br />

5.3.5 Schutzgüter Klima/Luft<br />

5.3.6 Schutzgut Pflanzen/Biotope<br />

5.3.7 Schutzgut Tiere<br />

5.3.8 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />

5.3.9 Schutzgut Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit)<br />

5.3.10 Schutzgut Landschaft<br />

5.3.11 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

5.3.12 Schutzgut Wechselwirkungen<br />

5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Detaillierte Inhaltsübersicht <strong>Kapitel</strong> 5<br />

5 Untersuchung der Vorzugsalternativen..........................................................................1<br />

5.1 Ausführliche Beschreibung der verbleibenden Alternativen aus technischer<br />

Sicht......................................................................................................................1<br />

5.1.1 Alternative 08 - Oberstufe Seekopf ..........................................................1<br />

5.1.1.1 Konzept ......................................................................................1<br />

5.1.1.2 Oberbecken................................................................................2<br />

5.1.1.3 Druckstollen................................................................................3<br />

5.1.1.4 Krafthaus....................................................................................3<br />

5.1.1.5 Unterbecken...............................................................................4<br />

5.1.1.6 Energieableitung ........................................................................4<br />

5.1.1.7 Wegekonzept .............................................................................4<br />

5.1.1.8 Westweg.....................................................................................6<br />

5.1.1.9 Flächennutzungen......................................................................6<br />

5.1.1.9.1 Permanent genutzte Flächen ..................................6<br />

5.1.1.9.2 Bauzeitlich genutzte Flächen...................................7<br />

5.1.1.10 Massenbewegungen ..................................................................8<br />

5.1.1.11 Wassermanagement ..................................................................8<br />

5.1.1.11.1 Bauzeit ....................................................................8<br />

5.1.1.11.2 Erstfüllung Oberbecken...........................................8<br />

5.1.1.11.3 Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks......................8<br />

5.1.2 Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein).............................................11<br />

5.1.2.1 Konzept ....................................................................................11<br />

5.1.2.2 Oberbecken..............................................................................11<br />

5.1.2.3 Druckstollen und Druckrohrleitung ...........................................11<br />

5.1.2.4 Schachtkraftwerk......................................................................12<br />

5.1.2.5 Unterbecken.............................................................................12<br />

5.1.2.6 Unterirdische Speichererweiterung<br />

(Kavernenwasserspeicher).......................................................12<br />

5.1.2.7 Auslaufbauwerk........................................................................13<br />

5.1.2.8 Energieableitung ......................................................................13<br />

5.1.2.9 Wegekonzept ...........................................................................14<br />

5.1.2.10 Flächennutzungen....................................................................15<br />

5.1.2.10.1 Permanent genutzte Flächen ................................15<br />

5.1.2.10.2 Bauzeitlich genutzte Flächen.................................15<br />

5.1.2.11 Massenbewegungen ................................................................16<br />

05-I


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.1.2.12 Wassermanagement................................................................ 16<br />

5.1.2.12.1 Bauzeit .................................................................. 16<br />

5.1.2.12.2 Erstfüllung Kavernenwasserspeicher.................... 17<br />

5.1.2.12.3 Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks.................... 17<br />

5.2 Beschreibung und Beurteilung des Raumes ohne Umweltsituation................... 19<br />

5.2.1 Allgemeine raumstrukturelle Gesichtspunkte......................................... 20<br />

5.2.1.1 Raumkategorie......................................................................... 20<br />

5.2.1.2 Lage im punktaxialen System .................................................. 21<br />

5.2.2 Regionale Freiraumstruktur.................................................................... 24<br />

5.2.2.1 Regionale Grünzüge................................................................ 26<br />

5.2.2.2 Grünzäsuren ............................................................................ 26<br />

5.2.2.3 Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen............................. 26<br />

5.2.2.3.1 Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege................................................. 26<br />

5.2.2.3.2 Schutzbedürftige Bereiche für die<br />

Landwirtschaft....................................................... 27<br />

5.2.2.3.3 Schutzbedürftige Bereiche für die<br />

Forstwirtschaft....................................................... 27<br />

5.2.2.3.4 Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung.......... 27<br />

5.2.2.3.5 Schutzbedürftige Bereiche für den<br />

vorbeugenden Hochwasserschutz........................ 27<br />

5.2.2.4 Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ............... 27<br />

5.2.2.4.1 Gebiete für den Abbau oberflächennaher<br />

Rohstoffe (Festgestein) (Vorranggebiet)............... 28<br />

5.2.2.4.2 Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen<br />

(Festgestein) (Vorranggebiet) ............................... 28<br />

5.2.3 Schutzgebiete ........................................................................................ 29<br />

5.2.3.1 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000 ................... 29<br />

5.2.3.1.1.1 FFH-Gebiete (hier FFH-Gebiet<br />

DE 315-342 "Wiesen, Moore und<br />

Heiden bei Forbach") ..................... 29<br />

5.2.3.1.1.2 EU-Vogelschutzgebiete (hier: DE<br />

7415-441 "Nordschwarzwald")....... 30<br />

5.2.3.2 Weitere Schutzgebiete............................................................. 31<br />

5.2.3.2.1.1 Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete ............... 31<br />

5.2.3.2.1.2 Naturschutzgebiete ........................ 31<br />

5.2.3.2.1.3 Naturdenkmale............................... 31<br />

5.2.3.2.1.4 Landschaftsschutzgebiete ............. 32<br />

5.2.3.2.2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (bzw.<br />

nach § 32 NatSchG) und nach § 30a LWaldG...... 33<br />

05-II


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.2.3.2.3 Schutzgebiete nach § 32 LWaldG<br />

(Bannwald/Schonwald)..........................................34<br />

5.2.3.2.4 Naturpark...............................................................34<br />

5.2.3.3 Weitere Flächen mit besonderer naturschutzfachlicher<br />

Bedeutung................................................................................35<br />

5.2.3.3.1.1 Moorkataster ..................................35<br />

5.2.3.3.1.2 Important Bird Area (IBA) ...............35<br />

5.2.4 Siedlungswesen .....................................................................................36<br />

5.2.5 Wasserwirtschaft ....................................................................................37<br />

5.2.5.1 Wasserschutzgebiete...............................................................37<br />

5.2.5.2 Heilquellenschutzgebiete .........................................................38<br />

5.2.5.3 Quellschüttungen und Oberflächengewässer ..........................38<br />

5.2.5.4 Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz ...................................................................39<br />

5.2.6 Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr.............................................40<br />

5.2.6.1 Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung.............................40<br />

5.2.7 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />

Dienstleistungseinrichtungen..................................................................41<br />

5.2.8 Landwirtschaft und Fischerei..................................................................42<br />

5.2.8.1 Landwirtschaft ..........................................................................42<br />

5.2.8.1.1 Schutzbedürftige Bereiche für die<br />

Landwirtschaft .......................................................42<br />

5.2.8.2 Fischerei...................................................................................42<br />

5.2.9 Forstwirtschaft und jagdliche Belange....................................................43<br />

5.2.9.1.1 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen .....................43<br />

5.2.9.1.2 Waldflächen mit besonderen Schutz- und<br />

Erholungsfunktionen..............................................44<br />

5.2.9.1.3 Schutzgebiete nach § 32 LWaldG<br />

(Bannwald/Schonwald)..........................................45<br />

5.2.9.1.4 Schutzbedürftige Bereiche für die<br />

Forstwirtschaft .......................................................45<br />

5.2.9.1.5 Jagdliche Belange/Wildtiermanagement ...............46<br />

5.2.10 Verkehr (Straßen- und Schienenverkehr)...............................................47<br />

5.2.10.1.1 Straßenverkehr/Regional bedeutsames<br />

Straßennetz...........................................................47<br />

5.2.10.1.2 Schienenverkehr/Regional bedeutsames<br />

Schienennetz.........................................................48<br />

5.2.11 Ver- und Entsorgung ..............................................................................48<br />

5.2.12 Verteidigung ...........................................................................................49<br />

05-III


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

05-IV<br />

5.2.13 Weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen ....................... 49<br />

5.2.13.1 Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen....... 49<br />

5.2.14 Gesamtübersicht zu den Auswirkungen auf die raumordnerischumweltbezogenenen<br />

Prüfkriterien.......................................................... 50<br />

5.3 Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung inklusive<br />

Betrachtung der Belange von Artenschutz und Natura 2000 ............................. 61<br />

5.3.1 Vorgehensweise..................................................................................... 61<br />

5.3.1.1 Zusammenfassende Übersicht zu Grundlagen und Methoden<br />

der Umweltverträglichkeitsstudie ............................................. 61<br />

5.3.1.1.1 Prozess zur Information und Abstimmung über<br />

den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen ...... 61<br />

5.3.1.1.2 Untersuchungsgebiet ............................................ 61<br />

5.3.1.1.3 Grundsätze bei der Bearbeitung dieser UVS........ 62<br />

5.3.1.1.4 Bearbeitungsschritte in dieser UVS ...................... 63<br />

5.3.1.1.4.1 Übersicht........................................ 63<br />

5.3.1.1.4.2 Beschreibung des Vorhabens mit<br />

seinen Wirkfaktoren gemäß<br />

§ 6 Abs. 3 Ziffer 1 UVPG ............... 64<br />

5.3.1.1.4.3 Beschreibung und Beurteilung<br />

des Ist-Zustands ............................ 64<br />

5.3.1.1.4.4 Beschreibung und Bewertung der<br />

vorhabensbedingten Wirkungen<br />

und Auswirkungen ......................... 65<br />

5.3.1.1.5 Methodik der Ermittlung erheblicher<br />

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft..... 66<br />

5.3.1.1.6 Methodik der Ermittlung raumbedeutsamer<br />

Umweltauswirkungen............................................ 70<br />

5.3.1.1.7 Methodik der Ermittlung erheblicher<br />

Beeinträchtigungen von Waldbeständen im<br />

Sinne der "Forstrechtlichen Eingriffsregelung"...... 71<br />

5.3.1.2 Vorhabensmerkmale................................................................ 73<br />

5.3.1.2.1.1 Anlagebedingte<br />

Vorhabensmerkmale...................... 75<br />

5.3.1.2.1.2 Baubedingte<br />

Vorhabensmerkmale...................... 77<br />

5.3.1.2.1.3 Betriebsbedingte<br />

Vorhabensmerkmale...................... 80<br />

5.3.1.2.1.4 Übersicht zu den anlage- und<br />

baubedingten<br />

Flächeninanspruchnahmen............ 82<br />

5.3.1.2.1.5 Exkurs zur Ist-Situation im<br />

Rudolf-Fettweis-Werk und zur<br />

Veränderung durch das<br />

Vorhaben ....................................... 90<br />

5.3.2 Leitbilder und Zielsystem ....................................................................... 98


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.3 Schutzgut Wasser ..................................................................................99<br />

5.3.3.1 Grundlagen und Methoden.......................................................99<br />

5.3.3.1.1 Rechtliche Grundlagen..........................................99<br />

5.3.3.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet.............................................99<br />

5.3.3.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................102<br />

5.3.3.1.3.1 Oberflächengewässer ..................102<br />

5.3.3.1.3.2 Grundwasser ................................102<br />

5.3.3.1.4 Datengrundlage...................................................103<br />

5.3.3.2 Bestand und Bedeutung.........................................................104<br />

5.3.3.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung...................104<br />

5.3.3.2.1.1 Oberflächengewässer ..................104<br />

5.3.3.2.1.2 Grundwasser ................................136<br />

5.3.3.2.2 Bedeutung ...........................................................140<br />

5.3.3.2.2.1 Oberflächengewässer ..................140<br />

5.3.3.2.2.2 Grundwasser ................................141<br />

5.3.3.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante).......................................142<br />

5.3.3.3.1.1 Oberflächengewässer ..................142<br />

5.3.3.3.1.2 Grundwasser ................................142<br />

5.3.3.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - allgemeine Hinweise 142<br />

5.3.3.5 Wirkungs- und Auswirkungsprognose -<br />

Oberflächengewässer ............................................................143<br />

5.3.3.5.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...143<br />

5.3.3.5.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......143<br />

5.3.3.5.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......144<br />

5.3.3.5.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......152<br />

5.3.3.5.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........153<br />

5.3.3.5.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......153<br />

5.3.3.5.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......154<br />

5.3.3.5.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......157<br />

5.3.3.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.162<br />

5.3.3.5.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......162<br />

5.3.3.5.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......163<br />

05-V


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.3.5.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 165<br />

5.3.3.6 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Grundwasser........... 167<br />

5.3.3.6.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen .. 167<br />

5.3.3.6.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 167<br />

5.3.3.6.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 168<br />

5.3.3.6.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 169<br />

5.3.3.6.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen ....... 169<br />

5.3.3.6.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 169<br />

5.3.3.6.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 169<br />

5.3.3.6.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 170<br />

5.3.3.6.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen 170<br />

5.3.3.6.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 170<br />

5.3.3.6.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 171<br />

5.3.3.6.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 171<br />

5.3.3.7 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen -<br />

Grundwasser und Oberflächengewässer............................... 171<br />

5.3.3.8 Auswirkungen auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ....... 174<br />

5.3.3.8.1 Rechtliche Grundlagen........................................ 174<br />

5.3.3.8.1.1 Übergeordnete Ziele nach Art. 1<br />

Wasserrahmenrichtlinie ............... 174<br />

5.3.3.8.1.2 Verbindliche Umweltziele für<br />

oberirdische Gewässer nach<br />

Art. 4 Wasserrahmenrichtlinie...... 175<br />

5.3.3.8.1.3 Verbindliche Umweltziele für<br />

Grundwasser nach Art.<br />

4 Wasserrahmenrichtlinie ............ 175<br />

5.3.3.8.1.4 Bewirtschaftungsziele für<br />

oberirdische Gewässer gemäß<br />

§ 27 Wasserhaushaltsgesetz....... 176<br />

5.3.3.8.1.5 Bewirtschaftungsziele für<br />

Grundwasser gemäß<br />

§ 47 Wasserhaushaltsgesetz....... 176<br />

5.3.3.8.1.6 Ausnahmen von den<br />

Bewirtschaftungszielen gemäß<br />

§ 31 Wasserhaushaltsgesetz....... 177<br />

05-VI


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.3.8.2 Vorgehensweise..................................................178<br />

5.3.3.8.3 Identifizierung der durch das Vorhaben<br />

betroffenen Wasserkörper inklusive<br />

Kurzbeschreibung der Zustandseinschätzung<br />

nach Wasserrahmenrichtlinie ..............................179<br />

5.3.3.8.4 Prognose Oberflächengewässer .........................184<br />

5.3.3.8.5 Prognose Grundwasser.......................................185<br />

5.3.3.8.6 Fazit.....................................................................186<br />

5.3.4 Schutzgut Boden ..................................................................................187<br />

5.3.4.1 Grundlagen und Methoden.....................................................187<br />

5.3.4.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................187<br />

5.3.4.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet...........................................188<br />

5.3.4.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................189<br />

5.3.4.1.4 Datengrundlage...................................................189<br />

5.3.4.2 Bestand und Bedeutung.........................................................190<br />

5.3.4.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung...................190<br />

5.3.4.2.1.1 Geographisch-geologischer<br />

Überblick ......................................190<br />

5.3.4.2.1.2 Bestand Bodentypen ....................191<br />

5.3.4.2.1.3 Bestand Moore (Funktion als<br />

Archiv der Natur- und<br />

Kulturgeschichte)..........................203<br />

5.3.4.2.1.4 Bestand Geotope (Funktion als<br />

Zeugnisse und Urkunden der<br />

Landschaftsentwicklung)..............206<br />

5.3.4.2.1.5 Bestand Altlasten und<br />

altlastenverdächtiger Flächen<br />

(Altablagerungen und<br />

Altstandorte) .................................207<br />

5.3.4.2.1.6 Vorbelastungen ............................208<br />

5.3.4.2.2 Bedeutung ...........................................................209<br />

5.3.4.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante).......................................213<br />

5.3.4.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose....................................213<br />

5.3.4.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...223<br />

5.3.4.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......223<br />

5.3.4.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......224<br />

5.3.4.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......227<br />

05-VII


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.4.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen ....... 228<br />

5.3.4.4.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 228<br />

5.3.4.4.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 229<br />

5.3.4.4.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 234<br />

5.3.4.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen 235<br />

5.3.4.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 235<br />

5.3.4.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 235<br />

5.3.4.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 235<br />

5.3.4.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen ....... 235<br />

5.3.5 Schutzgüter Klima und Luft .................................................................. 237<br />

5.3.5.1 Grundlagen und Methoden .................................................... 237<br />

5.3.5.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................ 237<br />

5.3.5.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet .......................................... 237<br />

5.3.5.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung .......................................................... 237<br />

5.3.5.1.4 Datengrundlage................................................... 239<br />

5.3.5.2 Bestand und Bedeutung ........................................................ 240<br />

5.3.5.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung .................. 240<br />

5.3.5.2.1.1 Klima ............................................ 240<br />

5.3.5.2.1.2 Luft ............................................... 251<br />

5.3.5.2.2 Bedeutung........................................................... 252<br />

5.3.5.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)....................................... 253<br />

5.3.5.3.1.1 Klima ............................................ 253<br />

5.3.5.3.1.2 Luft ............................................... 253<br />

5.3.5.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - allgemeine Hinweise 253<br />

5.3.5.5 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Schutzgut Klima ...... 254<br />

5.3.5.5.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen .. 254<br />

5.3.5.5.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 254<br />

5.3.5.5.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 254<br />

5.3.5.5.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 254<br />

05-VIII


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.5.5.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........255<br />

5.3.5.5.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......255<br />

5.3.5.5.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......255<br />

5.3.5.5.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......256<br />

5.3.5.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.256<br />

5.3.5.5.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......256<br />

5.3.5.5.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......256<br />

5.3.5.5.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......256<br />

5.3.5.6 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Schutzgut Luft..........257<br />

5.3.5.6.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...257<br />

5.3.5.6.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......257<br />

5.3.5.6.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......257<br />

5.3.5.6.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......257<br />

5.3.5.6.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........258<br />

5.3.5.6.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......258<br />

5.3.5.6.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......258<br />

5.3.5.6.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......258<br />

5.3.5.6.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.258<br />

5.3.5.6.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......258<br />

5.3.5.6.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......258<br />

5.3.5.6.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......259<br />

5.3.5.7 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen .......259<br />

5.3.6 Schutzgut Pflanzen/Biotope .................................................................260<br />

5.3.6.1 Grundlagen und Methoden.....................................................260<br />

5.3.6.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................260<br />

5.3.6.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet...........................................260<br />

5.3.6.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................261<br />

05-IX


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6.1.4 Datengrundlage................................................... 262<br />

5.3.6.2 Bestand und Bedeutung ........................................................ 263<br />

5.3.6.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung .................. 263<br />

5.3.6.2.1.1 Quellen......................................... 265<br />

5.3.6.2.1.2 Fließgewässer.............................. 266<br />

5.3.6.2.1.3 Stillgewässer................................ 268<br />

5.3.6.2.1.4 Offene Felsbildungen................... 269<br />

5.3.6.2.1.5 Geomorphologische<br />

Sonderformen .............................. 270<br />

5.3.6.2.1.6 Hoch- und Übergangsmoore........ 271<br />

5.3.6.2.1.7 Niedermoore und Sümpfe............ 272<br />

5.3.6.2.1.8 Wiesen und Weiden..................... 273<br />

5.3.6.2.1.9 Tauch- und<br />

Schwimmblattvegetation,<br />

Quellfluren, Röhrichte und<br />

Großseggenriede ......................... 275<br />

5.3.6.2.1.10 Saumvegetation,<br />

Dominanzbestände,<br />

Hochstauden- und Schlagfluren... 277<br />

5.3.6.2.1.11 Heiden, Mager-, Sand- und<br />

Trockenrasen ............................... 281<br />

5.3.6.2.1.12 Feldgehölze und Feldhecken....... 282<br />

5.3.6.2.1.13 Gebüsche..................................... 282<br />

5.3.6.2.1.14 Naturraum- und standortfremde<br />

Gebüsche und Hecken ................ 283<br />

5.3.6.2.1.15 Wälder - Allgemeine<br />

Informationen ............................... 283<br />

5.3.6.2.1.16 Moorwälder .................................. 284<br />

5.3.6.2.1.17 Bruch-, Sumpf- und Auwälder...... 284<br />

5.3.6.2.1.18 Schlucht-, Blockhalden und<br />

Hangschuttwälder ........................ 286<br />

5.3.6.2.1.19 Buchenreiche Wälder mittlerer<br />

Standorte ..................................... 287<br />

5.3.6.2.1.20 Eichen- und Hainbuchen-Eichen-<br />

Wälder mittlerer Standorte ........... 288<br />

5.3.6.2.1.21 Nadelwälder ................................. 288<br />

5.3.6.2.1.22 Sukzessionswälder ...................... 291<br />

5.3.6.2.1.23 Naturferne Waldbestände ............ 292<br />

5.3.6.2.1.24 Biotoptypen der Siedlungs- und<br />

Infrastrukturflächen ...................... 293<br />

5.3.6.2.2 Vorbelastungen................................................... 294<br />

5.3.6.2.3 Bedeutung........................................................... 294<br />

5.3.6.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)....................................... 306<br />

05-X


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.6.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose....................................306<br />

5.3.6.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...307<br />

5.3.6.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......307<br />

5.3.6.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......309<br />

5.3.6.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......322<br />

5.3.6.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........323<br />

5.3.6.4.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......323<br />

5.3.6.4.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......324<br />

5.3.6.4.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......337<br />

5.3.6.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.338<br />

5.3.6.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......338<br />

5.3.6.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......338<br />

5.3.6.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......338<br />

5.3.6.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen .......338<br />

5.3.7 Schutzgut Tiere ....................................................................................342<br />

5.3.7.1 Grundlagen und Methoden.....................................................342<br />

5.3.7.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................342<br />

5.3.7.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet...........................................343<br />

5.3.7.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................344<br />

5.3.7.1.4 Datengrundlage...................................................345<br />

5.3.7.2 Bestand und Bedeutung.........................................................346<br />

5.3.7.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung...................346<br />

5.3.7.2.1.1 Brutvögel ......................................349<br />

5.3.7.2.1.2 Durchzügler/Nahrungsgäste.........362<br />

5.3.7.2.1.3 Vorbelastungen ............................363<br />

5.3.7.2.2 Bedeutung/Bewertung.........................................364<br />

5.3.7.2.2.1 Lebensräume mit hervorragender<br />

Bedeutung....................................364<br />

5.3.7.2.2.2 Lebensräume mit besonderer<br />

Bedeutung....................................364<br />

5.3.7.2.2.3 Lebensräume mit allgemeiner<br />

Bedeutung....................................366<br />

05-XI


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.7.2.2.4 Lebensräume ohne Bedeutung.... 367<br />

5.3.7.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)....................................... 367<br />

5.3.7.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose ................................... 368<br />

5.3.7.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen .. 369<br />

5.3.7.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 369<br />

5.3.7.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 369<br />

5.3.7.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 372<br />

5.3.7.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen ....... 373<br />

5.3.7.4.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 373<br />

5.3.7.4.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 373<br />

5.3.7.4.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 376<br />

5.3.7.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen 378<br />

5.3.7.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 378<br />

5.3.7.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 378<br />

5.3.7.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 378<br />

5.3.7.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen ....... 379<br />

5.3.8 Schutzgut Biologische Vielfalt.............................................................. 382<br />

5.3.8.1 Grundlagen und Methoden .................................................... 382<br />

5.3.8.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................ 382<br />

5.3.8.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet .......................................... 382<br />

5.3.8.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung .......................................................... 383<br />

5.3.8.1.4 Datengrundlage................................................... 383<br />

5.3.8.2 Bestand und Bedeutung ........................................................ 383<br />

5.3.8.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung .................. 383<br />

5.3.8.2.1.1 Genetische Vielfalt ....................... 383<br />

5.3.8.2.1.2 Artenvielfalt .................................. 383<br />

5.3.8.2.1.3 Ökosystemvielfalt......................... 384<br />

5.3.8.2.2 Bedeutung........................................................... 385<br />

5.3.8.2.2.1 Genetische Vielfalt ....................... 385<br />

5.3.8.2.2.2 Artenvielfalt .................................. 385<br />

5.3.8.2.2.3 Ökosystemvielfalt......................... 385<br />

05-XII


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.8.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante).......................................385<br />

5.3.8.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose....................................385<br />

5.3.8.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...385<br />

5.3.8.4.1.1 Auswirkungen auf die Genetische<br />

Vielfalt...........................................385<br />

5.3.8.4.1.2 Auswirkungen auf die<br />

Artenvielfalt...................................385<br />

5.3.8.4.1.3 Auswirkungen auf die<br />

Ökosystemvielfalt .........................386<br />

5.3.8.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........386<br />

5.3.8.4.2.1 Auswirkungen auf die Genetische<br />

Vielfalt...........................................386<br />

5.3.8.4.2.2 Auswirkungen auf die<br />

Artenvielfalt...................................386<br />

5.3.8.4.2.3 Auswirkungen auf die<br />

Ökosystemvielfalt .........................387<br />

5.3.8.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.387<br />

5.3.8.4.3.1 Auswirkungen auf die Genetische<br />

Vielfalt...........................................387<br />

5.3.8.4.3.2 Auswirkungen auf die<br />

Artenvielfalt...................................387<br />

5.3.8.4.3.3 Auswirkungen auf die<br />

Ökosystemvielfalt .........................387<br />

5.3.8.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen .......387<br />

5.3.9 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit.....388<br />

5.3.9.1 Grundlagen und Methoden.....................................................388<br />

5.3.9.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................388<br />

5.3.9.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet...........................................388<br />

5.3.9.1.3 Datengrundlage...................................................388<br />

5.3.9.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................389<br />

5.3.9.2 Bestand und Bedeutung.........................................................389<br />

5.3.9.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung...................389<br />

5.3.9.2.1.1 Wohn- und Arbeitssituation im<br />

Umfeld des Vorhabensbereichs ...389<br />

5.3.9.2.1.2 Erholung.......................................390<br />

5.3.9.2.2 Bedeutung ...........................................................391<br />

5.3.9.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante).......................................392<br />

5.3.9.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose....................................392<br />

5.3.9.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...393<br />

05-XIII


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.9.4.1.1 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 393<br />

5.3.9.4.1.2 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 393<br />

5.3.9.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen ....... 394<br />

5.3.9.4.2.1 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 394<br />

5.3.9.4.2.2 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 396<br />

5.3.9.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen 397<br />

5.3.9.4.3.1 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 397<br />

5.3.9.4.3.2 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 397<br />

5.3.9.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen ....... 397<br />

5.3.10 Schutzgut Landschaft........................................................................... 400<br />

5.3.10.1 Grundlagen und Methoden .................................................... 400<br />

5.3.10.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................ 400<br />

5.3.10.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet .......................................... 400<br />

5.3.10.1.3 Datengrundlage................................................... 400<br />

5.3.10.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung .......................................................... 401<br />

5.3.10.2 Bestand und Bedeutung ........................................................ 402<br />

5.3.10.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung .................. 402<br />

5.3.10.2.1.1 Naturräumliche Einordnung ......... 402<br />

5.3.10.2.1.2 Landschaftseinheiten im Umfeld<br />

des Vorhabens............................. 402<br />

5.3.10.2.1.3 Kuppe des Seekopfes.................. 403<br />

5.3.10.2.1.4 Gelände des Steinbruchs<br />

Schneidersköpfle ......................... 406<br />

5.3.10.2.1.5 Talgrund des Schwarzenbachs<br />

oberhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre ............. 406<br />

5.3.10.2.1.6 Bereich des Parkplatzes an der<br />

B462 im Murgtal/Bereich des<br />

Parkplatzes und der Lagerfläche<br />

am Bahnhof Raumünzach ........... 408<br />

5.3.10.2.1.7 Bedeutsame Sichtbeziehungen ... 410<br />

5.3.10.2.2 Bedeutung........................................................... 410<br />

5.3.10.2.2.1 Kuppe des Seekopfes inklusive<br />

der Sichtbeziehungen .................. 410<br />

5.3.10.2.2.2 Gelände des Steinbruchs<br />

Schneidersköpfle ......................... 411<br />

05-XIV


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.10.2.2.3 Talgrund des Schwarzenbachs<br />

oberhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre..............411<br />

5.3.10.2.2.4 Bereich des Parkplatzes an der<br />

B462 im Murgtal/Bereich des<br />

Parkplatzes und der Lagerfläche<br />

am Bahnhof Raumünzach............411<br />

5.3.10.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante).......................................411<br />

5.3.10.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose....................................412<br />

5.3.10.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen...412<br />

5.3.10.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......412<br />

5.3.10.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......413<br />

5.3.10.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......418<br />

5.3.10.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen........419<br />

5.3.10.4.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......419<br />

5.3.10.4.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......419<br />

5.3.10.4.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......420<br />

5.3.10.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen.421<br />

5.3.10.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen......421<br />

5.3.10.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......421<br />

5.3.10.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen......421<br />

5.3.10.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen .......421<br />

5.3.11 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ....................................424<br />

5.3.11.1 Grundlagen und Methoden.....................................................424<br />

5.3.11.1.1 Rechtliche Grundlage..........................................424<br />

5.3.11.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet...........................................424<br />

5.3.11.1.3 Übersicht zur verwendeten Datengrundlage .......424<br />

5.3.11.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung...........................................................424<br />

5.3.11.2 Bestand und Bedeutung.........................................................425<br />

5.3.11.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung...................425<br />

5.3.11.2.1.1 Rudolf-Fettweis-Werk mit<br />

Schwarzenbachtalsperre..............425<br />

5.3.11.2.1.2 Schwallungen...............................426<br />

05-XV


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.11.2.1.3 Weitere Einrichtungen zur<br />

Flößerei........................................ 428<br />

5.3.11.2.1.4 Bussemer Denkstein.................... 429<br />

5.3.11.2.1.5 Sonstige Sachgüter...................... 430<br />

5.3.11.2.2 Bedeutung........................................................... 430<br />

5.3.11.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)....................................... 430<br />

5.3.11.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose ................................... 430<br />

5.3.11.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen .. 430<br />

5.3.11.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen ....... 430<br />

5.3.11.4.2.1 Übersicht zu baubedingten<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.2.2 Wesentliche baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.2.3 Untergeordnete baubedingte<br />

Wirkungen und Auswirkungen ..... 430<br />

5.3.11.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen 430<br />

5.3.11.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen ....... 430<br />

5.3.12 Schutzgut Wechselwirkungen .............................................................. 430<br />

5.3.12.1 Grundlagen und Methoden .................................................... 430<br />

5.3.12.1.1 Rechtliche Grundlagen........................................ 430<br />

5.3.12.1.2 Untersuchungsumfang und<br />

Untersuchungsgebiet .......................................... 430<br />

5.3.12.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -<br />

beurteilung .......................................................... 430<br />

5.3.12.2 Bestand und Bedeutung ........................................................ 430<br />

5.3.12.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung .................. 430<br />

5.3.12.2.2 Bedeutung........................................................... 430<br />

5.3.12.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)....................................... 430<br />

5.3.12.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose ................................... 430<br />

5.3.12.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen ....... 430<br />

5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse.................................................................. 430<br />

05-XVI


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 73: Alternative 08 - Oberstufe Seekopf, Beckeninhaltslinie Oberbecken.........9<br />

Abbildung 74: Schematischer Stollenquerschnitt des Kavernenwasserspeichers..........13<br />

Abbildung 75: Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein), Beckeninhaltslinie<br />

Kavernenwasserspeicher und/mit Ausgleichsbecken Forbach................18<br />

Abbildung 76: Ausschnitt aus der Karte 1 (Raumkategorien) des<br />

Landesentwicklungsplans 2002 ...............................................................21<br />

Abbildung 77: Ausschnitt aus der Karte 2 (Zentrale Orte und<br />

Verflechtungsbereiche) des Landesentwicklungsplans 2002 ..................22<br />

Abbildung 78: Ausschnitt aus der Karte 3 (Landesentwicklungsachsen) des<br />

Landesentwicklungsplans 2002 ...............................................................22<br />

Abbildung 79: Ausschnitt aus der Strukturkarte des Regionalplans 2003;<br />

Vorhabensbestandteile und Baustellenzufahrten nachträglich<br />

eingefügt ..................................................................................................23<br />

Abbildung 80: Ausschnitt der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2003<br />

Mittlerer Oberrhein; die Vorhabensbestandteile sind lagetreu<br />

eingefügt ..................................................................................................25<br />

Abbildung 81: Schema zur Differenzierung wesentlicher und untergeordneter<br />

Wirkungen ................................................................................................69<br />

Abbildung 82: Lage des Vorhabensgebiets ....................................................................73<br />

Abbildung 83: Schematische Übersicht der Vorzugsalternativen ...................................74<br />

Abbildung 84: Schematische Darstellung der Bestandsituation "Rudolf-Fettweis-<br />

Werk" inklusive Planungssituation mit neuer Ober- und Unterstufe.........91<br />

Abbildung 85: Anlagenschema Alternative 08 - Seekopf/Alternative 12 - Kaverne<br />

(klein) .......................................................................................................92<br />

Abbildung 86: Schematische Übersicht zu den Veränderungen im Rudolf-Fettweis-<br />

Werk, siehe auch Plan EnBW-01 in Abbildung 85 ...................................95<br />

Abbildung 87: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von den<br />

Quellen im Umfeld des Seekopfs...........................................................106<br />

Abbildung 88: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Abgrenzung der<br />

oberirdischen Einzugsgebiete von Quellen im Bereich des Seekopfs ...108<br />

Abbildung 89: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von der<br />

Schneiderskopfquelle.............................................................................110<br />

Abbildung 90: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von den<br />

Quellen oberhalb des Kavernenwasserspeichers..................................111<br />

Abbildung 91: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom<br />

Herrenwieser See ..................................................................................113<br />

Abbildung 92: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von der<br />

Schwarzenbachtalsperre........................................................................114<br />

Abbildung 93: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom<br />

Ausgleichsbecken Forbach ....................................................................119<br />

Abbildung 94: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom<br />

Seebach .................................................................................................122<br />

05-XVII


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 95: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom<br />

Holderbach ............................................................................................ 125<br />

Abbildung 96: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abfluss der Murg ...... 128<br />

Abbildung 97: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse des<br />

Seebachs............................................................................................... 131<br />

Abbildung 98: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut)<br />

im Seebach an der Einmündung zur Schwarzenbachtalsperre............. 131<br />

Abbildung 99: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse im<br />

Schwarzenbach ..................................................................................... 132<br />

Abbildung 100: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut)<br />

im Schwarzenbach an der Einmündung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre ....................................................................... 132<br />

Abbildung 101: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der<br />

Raumünzach-Überleitung ...................................................................... 133<br />

Abbildung 102: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der<br />

Raumünzach-Überleitung an der Einmündung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre ....................................................................... 133<br />

Abbildung 103: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut)<br />

in der Raumünzach-Überleitung an der Einmündung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre ....................................................................... 134<br />

Abbildung 104: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der<br />

natürlichen Zuflüsse............................................................................... 134<br />

Abbildung 105: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflusssumme der<br />

natürlichen Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre ................................ 135<br />

Abbildung 106: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Veränderung der<br />

Lage des Stauspiegels in der Schwarzenbachtalsperre (2005-2010) ... 136<br />

Abbildung 107: Schutzgut Wasser: Absenkung des Grundwassers beim Bau des<br />

Druckrohrstollens vom Oberbecken Seekopf zur<br />

Schwarzenbachtalsperre ....................................................................... 160<br />

Abbildung 108: Schutzgut Wasser: Übersicht zu künstlichen Wasserkörpern und<br />

erheblich veränderten Wasserkörpern................................................... 183<br />

Abbildung 109: Schutzgut Boden: Ergebnis zur Untersuchung der Torfmächtigkeit<br />

im Bereich der in der Waldfunktionenkartierung als "Misse"<br />

kartierten Fläche auf dem Seekopf........................................................ 205<br />

Abbildung 110: Schutzgut Klima/Luft: Bioklimatisch wichtige Bereiche.......................... 241<br />

Abbildung 111: Schutzgut Klima/Luft: Bioklimatische Situation im Umfeld des<br />

Untersuchungsgebiets ........................................................................... 242<br />

Abbildung 112: Schutzgut Klima/Luft: Jahresdurchschnittstemperatur für den<br />

Zeitraum 1951 bis 1980 ......................................................................... 243<br />

Abbildung 113: Schutzgut Klima/Luft: Durchschnittliche<br />

Jahresniederschlagssummen für den Zeitraum 1951 bis 1980 ............. 245<br />

Abbildung 114: Schutzgut Klima/Luft: Nebelhäufigkeit im Winterhalbjahr, Angabe in<br />

Prozent .................................................................................................. 247<br />

05-XVIII


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 115: Schutzgut Klima/Luft: Tagesgang bei Winterwetter mit ausgeprägter<br />

Temperaturinversion vom 16. bis 18. Januar 1982................................248<br />

Abbildung 116: Schutzgut Klima/Luft: Vorherrschende oberflächennahe<br />

Windverhältnisse in den Sommernächten..............................................250<br />

Abbildung 117: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Waldflächen mit besonderer Schutzund<br />

Erholungsfunktion gemäß Waldfunktionenkartierung .....................297<br />

Abbildung 118: Schutzgut Tiere: Verbreitung des Auerhuhns in Europa<br />

(dunkelblaue Flächen)............................................................................350<br />

Abbildung 119: Schutzgut Tiere: Aktuelle Vorkommen des Auerhuhns im<br />

Schwarzwald (Stand 2003) sowie Lage des geplanten<br />

Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf.................................................351<br />

Abbildung 120: Schutzgut Tiere: Aktuelle Vorkommen des Auerhuhns im<br />

Nordschwarzwald (Stand 2003) sowie Lage des geplanten<br />

Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf.................................................352<br />

Abbildung 121: Schutzgut Tiere: Bestandsentwicklung des Auerhuhns im<br />

Schwarzwald ..........................................................................................353<br />

Abbildung 122: Schutzgut Landschaft: Blick vom Friedrichsturm auf der Badener<br />

Höhe nach Osten zum Seekopf .............................................................404<br />

Abbildung 123: Schutzgut Landschaft: Blick vom Rand der Badener Höhe nach<br />

Osten zum Seekopf................................................................................404<br />

Abbildung 124: Schutzgut Landschaft: Bereich der Windwurffläche auf dem Seekopf<br />

im Übergang zum geschlossenen Wald.................................................405<br />

Abbildung 125: Schutzgut Landschaft: Heidelbeerdecke mit Besenheide auf dem<br />

Seekopf ..................................................................................................405<br />

Abbildung 126: Schutzgut Landschaft: Steinbruch Schneidersköpfle: Mit<br />

Pioniervegetation bewachsene anthropogene Felsflächen, Geröllund<br />

Schutthalden sowie Rohbodenflächen............................................406<br />

Abbildung 127: Schutzgut Landschaft: Blick auf ältere (dichte) Fichtenbestände (im<br />

Hintergrund) und Fichtenjungwuchs (im Vordergrund) im<br />

Schwarzenbachtal..................................................................................407<br />

Abbildung 128: Schutzgut Landschaft: Blick auf lichte altersgleiche Fichtenbestände<br />

und Schlagfluren in unterschiedlichen Sukzessionsstadien im<br />

Schwarzenbachtal; Standort östlich oberhalb der östlichen<br />

alternativen Baustelleneinrichtungsfläche..............................................408<br />

Abbildung 129: Schutzgut Landschaft: Draufsicht auf den Parkplatz an der B462<br />

östlich des Lachsbergs...........................................................................409<br />

Abbildung 130: Schutzgut Landschaft: Parkplatz an der B462 östlich des<br />

Lachsbergs, Blick nach Süden...............................................................409<br />

Abbildung 131: Schutzgut Landschaft: Anteil eines 50 m hohen Objekts am<br />

vertikalen Blickwinkel .............................................................................414<br />

Abbildung 132: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht vom Friedrichsturm auf der<br />

Badener Höhe zum Oberbecken auf dem Seekopf (Fotomontage);......415<br />

Abbildung 133: Schutzgut Landschaft: Innenansicht eines vergleichbaren Standorts<br />

im Südschwarzwald (Hornbergbecken) .................................................416<br />

05-XIX


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 134: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von Herrenwies aus zum<br />

Oberbecken auf dem Seekopf ............................................................... 416<br />

Abbildung 135: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht vom Mehliskopf aus zum<br />

Oberbecken auf dem Seekopf ............................................................... 417<br />

Abbildung 136: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von der Staumauer der<br />

Schwarzenbachtalsperre aus zum Oberbecken auf dem Seekopf........ 418<br />

Abbildung 137: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von den Streitmannsköpfen<br />

zum Oberbecken auf dem Seekopf ....................................................... 419<br />

Abbildung 138: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:<br />

Schwarzenbachtalsperre mit Stausee und Staumauer.......................... 426<br />

Abbildung 139: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Herrenwieser<br />

Schwallung ............................................................................................ 427<br />

Abbildung 140: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Durchlassbereich<br />

der Herrenwieser Schwallung................................................................ 428<br />

Abbildung 141: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Abzugskanal am<br />

Herrenwieser See .................................................................................. 429<br />

Abbildung 142: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Bussemer Denkstein<br />

am Abschnitt des Westwegs über den Seekopf .................................... 430<br />

05-XX


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 136: Randbedingungen für den Betrieb im Vergleich der Situation heute<br />

und zukünftig............................................................................................10<br />

Tabelle 137:<br />

Tabelle 138:<br />

Tabelle 139:<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die<br />

raumordnerisch-umweltbezogenen Prüfkriterien......................................50<br />

Definition der Wertstufen bei der Beurteilung der Bedeutung des<br />

Bestands der Schutzgüter - Grundschema ..............................................65<br />

Übersicht zu den Werten für Pump- u. Turbinenbetrieb der neuen<br />

Unterstufe und der neuen Oberstufe........................................................81<br />

Tabelle 140: Übersicht zu den anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen ...........5-83<br />

Tabelle 141: Übersicht zu den baubedingten Flächeninanspruchnahmen ................5-86<br />

Tabelle 142:<br />

Tabelle 143:<br />

Tabelle 144:<br />

Tabelle 145:<br />

Tabelle 146:<br />

Tabelle 147:<br />

Tabelle 148:<br />

Tabelle 149:<br />

Tabelle 150:<br />

Tabelle 151:<br />

Tabelle 152:<br />

Tabelle 153:<br />

Tabelle 154:<br />

Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer:<br />

Beurteilungsrahmen ...............................................................................102<br />

Schutzgut Wasser, Teil Grundwasser: Beurteilungsrahmen<br />

Hauptkriterium "Durchlässigkeit der oberen grundwasserführenden<br />

hydrogeologischen Einheiten"................................................................103<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Durchschnittlicher<br />

Jahreszufluss der Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre......................117<br />

Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer: Berechnete*<br />

Abflusswerte für ausgewählte Fließgewässer im<br />

Untersuchungsgebiet .............................................................................127<br />

Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer: Statistische Werte<br />

des Landespegels "Pegel Schwarzenberg/Murg" ..................................127<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflussdaten von<br />

Schwarzenbach, Seebach, Raumünzachüberleitung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre........................................................................130<br />

Schutzgut Wasser, Teil Grundwasser: Grundwasserbeschaffenheit<br />

nach WaBoA (2007)...............................................................................138<br />

Schutzgut Wasser: Anlagebedingte Betroffenheit oberirdischer<br />

Einzugsgebiete von Quellen ..................................................................145<br />

Schutzgut Wasser: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen<br />

Wirkungen und Auswirkungen ...............................................................173<br />

Belange WRRL: Betroffene Wasserkörper und<br />

Zustandseinschätzung im Ist-Zustand ...................................................181<br />

Schutzgut Boden: Beurteilungsrahmen..................................................189<br />

Schutzgut Boden: Geologische Übersicht: Gesteine und regionale<br />

durchschnittliche Mächtigkeiten .............................................................191<br />

Schutzgut Boden: Bestandsbeschreibung: Wesentliche Merkmale<br />

der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Böden gemäß digitaler<br />

Bodenkarte.............................................................................................195<br />

Tabelle 155: Schutzgut Boden: Bestand Moore gemäß Moorkataster .......................203<br />

Tabelle 156:<br />

Schutzgut Boden: Bestand Geotope gemäß LGRB...............................206<br />

05-XXI


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 157:<br />

Tabelle 158:<br />

Tabelle 159:<br />

05-XXII<br />

Schutzgut Boden: Bestandsbeurteilung der Bodentypen nach den<br />

Bodenfunktionen.................................................................................... 211<br />

Schutzgut Boden: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von<br />

Böden .................................................................................................... 214<br />

Schutzgut Boden: Baubedingte Flächeninanspruchnahme von<br />

Böden .................................................................................................... 217<br />

Tabelle 160: Schutzgut Klima: Beurteilungsrahmen (nach LfU 2005b) ...................... 238<br />

Tabelle 161: Schutzgut Luft: Beurteilungsrahmen (nach LfU 2005b)......................... 239<br />

Tabelle 162:<br />

Tabelle 163:<br />

Tabelle 164:<br />

Tabelle 165:<br />

Schutzgut Klima/Luft: Mittlerer Jahresgang der Temperatur<br />

ausgewählter Stationen im Umfeld des Untersuchungsgebiets für<br />

die Normalperiode 1961 bis 1990.......................................................... 243<br />

Schutzgut Klima/Luft: Angaben nach Landschaftsplan der<br />

Gemeinde Forbach ................................................................................ 244<br />

Schutzgut Klima/Luft: Niederschlagsjahresgang ausgewählter<br />

Stationen im Umfeld des Untersuchungsgebiets für die<br />

Normalperiode 1961 bis 1990................................................................ 245<br />

Schutzgut Klima/Luft: Jahresdurchschnittstemperatur sowie<br />

jährliche Niederschlagssumme ausgewählter Stationen im Umfeld<br />

des Untersuchungsgebiets für die Normalperiode 1961 bis 1990 ......... 246<br />

Tabelle 166: Luftqualitäts-Richtwerte für Kurorte 2005 .............................................. 251<br />

Tabelle 167:<br />

Tabelle 168:<br />

Tabelle 169:<br />

Tabelle 170:<br />

Tabelle 171:<br />

Tabelle 172:<br />

Tabelle 173:<br />

Tabelle 174:<br />

Tabelle 175:<br />

Tabelle 176:<br />

Tabelle 177:<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zur Zuordnung von<br />

Wertstufen nach LfU (2005b), KÜPFER (2010), ÖKVO) ........................ 262<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zum gesetzlichen<br />

Biotopschutz: Zitate aus BNatSchG, NatSchG und LWaldG................. 264<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zur Bedeutung der kartierten<br />

Biotoptypen im Untersuchungsgebiet .................................................... 299<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht der geschützten Biotope<br />

gemäß amtlicher Kartierung .................................................................. 303<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingten<br />

Biotopumwandlungen im Bereich anlagebedingter<br />

Flächeninanspruchnahmen ................................................................... 309<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten<br />

von Biotoptypen ..................................................................................... 311<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten<br />

von Biotoptypen - Differenziert nach Vorhabensmerkmalen.................. 312<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten<br />

von geschützten Biotopen - aktuelle Biotopkartierung........................... 316<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten<br />

von geschützten Biotopen - amtliche Biotopkartierung geschützter<br />

Biotope................................................................................................... 317<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten<br />

von FFH-Lebensraumtypen - aktuelle Biotopkartierung ........................ 318<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Anlagebedingte Waldumwandlung:<br />

Betroffene Waldentwicklungstypen und Altersklassen .......................... 319


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 178:<br />

Tabelle 179:<br />

Tabelle 180:<br />

Tabelle 181:<br />

Tabelle 182:<br />

Tabelle 183:<br />

Tabelle 184:<br />

Tabelle 185:<br />

Tabelle 186:<br />

Tabelle 187:<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Anlagebedingte Waldumwandlung:<br />

Betroffene Standortswälder....................................................................319<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten<br />

Biotopumwandlungen im Bereich baubedingter<br />

Flächeninanspruchnahmen....................................................................325<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten<br />

von Biotoptypen - aktuelle Biotopkartierung...........................................326<br />

Baubedingter Flächenverlust von Biotoptypen - aufgeschlüsselt je<br />

Vorhabensmerkmal ................................................................................328<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten<br />

von geschützten Biotopen - aktuelle Biotopkartierung ...........................333<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten<br />

von geschützten Biotopen - amtliche Biotopkartierung geschützter<br />

Biotope ...................................................................................................333<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten<br />

von FFH-Lebensraumtypen - aktuelle Biotopkartierung.........................334<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Baubedingte Waldumwandlung:<br />

Betroffene Waldentwicklungstypen und Altersklassen...........................336<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Baubedingte Waldumwandlung:<br />

Betroffene Standortswälder....................................................................336<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen<br />

Wirkungen und Auswirkungen ...............................................................341<br />

Tabelle 188: Schutzgut Tiere: Bestandsbedrohte Brutvogelarten ..............................346<br />

Tabelle 189:<br />

Tabelle 190:<br />

Tabelle 191:<br />

Tabelle 192:<br />

Tabelle 193:<br />

Tabelle 194:<br />

Tabelle 195:<br />

Tabelle 196:<br />

Tabelle 197:<br />

Schutzgut Tiere: Revierkartierung der ungefährdeten Brutvogelarten<br />

in den Jahren im 2010 und 2011............................................................347<br />

Schutzgut Tiere: Bestandbedrohte Vogelarten - als Durchzügler und<br />

Nahrungsgäste erfasst ...........................................................................348<br />

Schutzgut Tiere: Verlust von Tier-Lebensräumen durch unmittelbare<br />

Flächeninanspruchnahme bei Errichtung des Oberbeckens .................370<br />

Schutzgut Tiere: Verlust von Tier-Lebensräumen durch die<br />

dauerhafte vorhabensbedingte Flächeninanspruchnahme ....................371<br />

Schutzgut Tiere: Zuordnung der im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden relevanten Brutvögel gemäß der Einstufung in die<br />

Artengruppen nach BMVBS (2010)........................................................374<br />

Schutzgut Tiere: Auswirkungsradien aufgrund der baubedingten<br />

Schallbelastung bezüglich der im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden Brutvogelarten ..............................................................376<br />

Schutzgut Tiere: Temporärer Verlust von Tier-Lebensräumen durch<br />

die bauzeitlich bedingte Flächeninanspruchnahme ...............................378<br />

Schutzgut Tiere: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen<br />

auf das Schutzgut Tiere .........................................................................381<br />

Schutzgut Biologische Vielfalt: Übersicht zur Artenvielfalt im<br />

Untersuchungsgebiet - Brutvögel...........................................................384<br />

05-XXIII


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 198:<br />

Tabelle 199:<br />

Tabelle 200:<br />

Tabelle 201:<br />

Tabelle 202:<br />

Schutzgut Menschen: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen<br />

Wirkungen auf das Schutzgut Menschen einschließlich<br />

der menschlichen Gesundheit ............................................................... 399<br />

Schutzgut Landschaft: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen<br />

Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft ............................................. 423<br />

Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Teile der<br />

Sachgesamtheit/des Kulturdenkmals "Rudolf-Fettweis<br />

Kraftwerkskomplex - Forbach, Raumünzach 19, Forbach" ................... 425<br />

Schutzgut Wechselwirkungen: Wechselwirkungen zwischen den<br />

Schutzgütern des UVPG........................................................................ 430<br />

Schutzgut Wechselwirkungen: Übersicht der wichtigsten<br />

Auswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .. 430<br />

05-XXIV


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5 Untersuchung der Vorzugsalternativen<br />

In den folgenden <strong>Kapitel</strong>n erfolgt eine Untersuchung der Vorzugsalternativen:<br />

• Oberstufe: Alternative 08 - Seekopf<br />

• Unterstufe: Alternative 12 - Kavernenwasserspeicher (klein)<br />

Das <strong>Kapitel</strong> ist wie folgt gegliedert:<br />

• Zunächst wird eine ausführliche Beschreibung der verbleibenden Alternativen aus<br />

technischer Sicht gegeben (<strong>Kapitel</strong> 5.1).<br />

• Danach wird in <strong>Kapitel</strong> 5.2 eine Beschreibung und Beurteilung des Raumes ohne<br />

Umweltsituation gegeben. Innerhalb dieses <strong>Kapitel</strong>s werden insbesondere diejenigen<br />

raumordnerischen und umweltplanerischen Kriterien behandelt, die im Zuge<br />

der Standortauswahl als untergeordnet eingestuft worden sind.<br />

• In <strong>Kapitel</strong> 5.3 wird die Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung inklusive<br />

Behandlung der Aspekte Wasserrahmenrichtlinie, Artenschutz und Natura<br />

2000 abgehandelt.<br />

• Schließlich erfolgt in <strong>Kapitel</strong> 5.4 eine kurze Zusammenfassung des <strong>Kapitel</strong>s 5.3.2<br />

(Raumordnerische Umweltverträglichkeitsstudie, UVPG-Schutzgüter).<br />

5.1 Ausführliche Beschreibung der verbleibenden Alternativen aus<br />

technischer Sicht<br />

Nachfolgend werden die beiden ausgewählten Alternativen aus technischer Sicht ausführlich<br />

beschrieben. Es werden der konzeptionelle Aufbau der Alternative, die Hauptteile der<br />

Anlage, die baubetriebliche Wegeführung und Flächennutzung und die spätere Betriebsweise<br />

des Pumpspeicherkraftwerks erläutert.<br />

5.1.1 Alternative 08 - Oberstufe Seekopf<br />

Die Alternative 08 - Oberstufe Seekopf ist die Vorzugsalternative der Oberstufe und wird<br />

im Anschluss dargestellt.<br />

5.1.1.1 Konzept<br />

Das Oberbecken der Alternative 08 ist auf dem Seekopf (1001,5 m ü. NN) westlich der<br />

Schwarzenbachtalsperre angeordnet. Mit einem Druckstollen wird die Verbindung zum<br />

unterirdischen Schachtkraftwerk hergestellt. Vom Krafthaus führt ein kurzer Auslaufstollen<br />

in die Schwarzenbachtalsperre, die als Unterbecken dient. Die zur Verfügung stehende<br />

Brutto-Fallhöhe beträgt maximal 336 m und minimal 302 m. Die Horizontalentfernung vom<br />

Einlaufturm im Oberbecken bis zum Auslauf des Unterbeckens beläuft sich auf<br />

ca. 1.600 m (vgl. Plan HPI-05).<br />

05-1


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Mit der erzielbaren Brutto-Fallhöhe und einer Auslegung auf 200 MW Leistung ist eine<br />

Pendelwassermenge von 1,8 Mio. m³ erforderlich, um die Anlage mit 7 Turbinenvolllaststunden<br />

betreiben zu können.<br />

Die Kenndaten der Anlage sind auf dem Plan HPI-06 zusammengefasst.<br />

5.1.1.2 Oberbecken<br />

Auf dem Seekopf wird ein künstliches Oberbecken mit vollständiger Asphaltbetonabdichtung<br />

errichtet (vgl. Plan HPI-07).<br />

Nach jetzigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass im Bereich des späteren<br />

Beckens und der Dammaufstandsfläche humoser Boden mit einer Dicke von im Mittel<br />

1,0 m an der Oberfläche nicht für den Dammbau geeignet ist. Dieses Material wird zur<br />

Andeckung der luftseitigen Dammböschungen verwendet. Der verbleibende Überschuss<br />

wird in der sogenannten Oberbodenvorschüttung westlich des Beckens dauerhaft deponiert.<br />

Die Vorschüttung kann zur Geländegestaltung genutzt und nach ökologischen oder<br />

landschaftsgestalterischen Aspekten bepflanzt werden. Die Oberbodenvorschüttung<br />

erreicht mit 1001,5 m ü. NN die ursprüngliche Höhe des Seekopfs.<br />

Das auf dem Seekopf anstehende Gestein ist dem Vogesensandstein zuzurechnen, welcher<br />

als Dammschüttmaterial grundsätzlich geeignet ist, jedoch als nicht frostsicher eingestuft<br />

werden muss.<br />

Das Oberbecken soll weitestgehend im Massenausgleich erstellt werden, d. h. Aushubmaterial<br />

aus dem Becken wird für die Schüttung des Ringdammes verwendet. Die<br />

Böschungsneigung luft- und wasserseitig wird gemäß den vorliegenden geotechnischen<br />

Untersuchungsergebnissen mit 1:2 angenommen. Da der auf dem Seekopf anstehende<br />

Vogesensandstein als nicht dauerhaft frostbeständig eingeschätzt wird, ist auf den<br />

Dammböschungen eine Überschüttung des Sandsteins mit Granit (Dicke ca. 1,0 m bis<br />

1,5 m) vorgesehen. Das Ausbruchmaterial aus dem Kavernenwasserspeicher der Unterstufe<br />

kann zum großen Teil für den Bau des Oberbeckens verwendet werden. In den<br />

Einschnittbereichen des Beckens ist derzeit keine Überschüttung als Frostschutz vorgesehen.<br />

Es ist im weiteren Verlauf jedoch noch zu verifizieren, dass der Sandstein in<br />

seiner ungestörten Urlagerung ausreichend frostsicher ist. Gegebenenfalls müssen auch<br />

die Einschnittsbereiche mit einer Granitvorschüttung vor Frost geschützt werden.<br />

Die luftseitigen Dammböschungen werden mit ca. 20 cm Oberboden angedeckt. Bewuchs<br />

der Böschungen darf nur diese Oberbodenschicht durchdringen, jedoch nicht in den statisch<br />

wirksamen Dammkörper eindringen. Auf der Luftseite der Dammkrone muss, um der<br />

Sicherheit und den betrieblichen Anforderungen zu genügen, eine Absperrung (z. B.<br />

Gabionenzaun, Stahlgitterzaun etc.) gegen Mensch und Tier aufgestellt werden.<br />

Zur Dammfußkontrolle ist das Oberbecken mit einem teilweise begehbaren und teilweise<br />

befahrbaren Dammfußbetriebsweg umgeben. Der Dammbau, die Dammentwässerung<br />

und die Kontrolleinrichtungen werden gemäß DIN 19 700 Teil 10 und 11 ausgeführt.<br />

05-2


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Unter dem Becken wird ein begehbarer Kontrollgang vorgesehen, in den die feldweise<br />

das Becken entwässernden Drainageleitungen einmünden. Die Drainageleitungen ermöglichen<br />

die Kontrolle der Beckendichtung.<br />

Im süd-östlichen Teil des Oberbeckens befindet sich der Einlaufturm. Er ist mit einem<br />

Zylinderschütz als Verschlussorgan ausgestattet und ist von unten über den Kontrollgang<br />

unter der Beckensohle zugänglich. Mit Hilfe des Zylinderschützes kann der Zulauf vom<br />

Oberbecken zum Druckstollen unterbrochen werden.<br />

5.1.1.3 Druckstollen<br />

Vom Einlaufturm führt der stahlgepanzerte Druckstollen zunächst vertikal nach unten und<br />

dann in Richtung Osten zum Krafthaus (vgl. Plan HPI-05 und Plan HPI-06).<br />

Der Druckstollen wird mit einem Durchmesser von etwa 6 m ausgebrochen und dann vollständig<br />

mit einer Stahlpanzerung ausgekleidet. Der Innendurchmesser der Stahlpanzerung<br />

ist mit 5 m geplant. Der Hohlraum zwischen Stahlpanzerung und Fels wird mit Beton<br />

rückverfüllt.<br />

5.1.1.4 Krafthaus<br />

Das Krafthaus befindet sich am westlichen Ufer der Schwarzenbachtalsperre. Um eine<br />

möglichst unauffällige Einbindung in die Umgebung zu erreichen, ist ein unterirdisches<br />

Krafthauskonzept gewählt worden. Das Kraftwerksgebäude wird in einem Schacht in offener<br />

Bauweise erstellt, der nach Fertigstellung wieder verfüllt wird.<br />

Der Krafthausschacht beherbergt Pumpturbine und Motorgenerator sowie alle Hilfseinrichtungen.<br />

Die Höhe der Laufradmitte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Saughöhe für den<br />

Pumpbetrieb vorläufig auf 619 m ü. NN festgelegt. Oberwasserseitig kann der Wasserweg<br />

durch einen Kugelschieber abgesperrt werden. Das Ausmaß des Kraftwerksgebäudes<br />

und der Betriebsebenen ist so ausgelegt, dass alle für den Betrieb notwendigen Einrichtungen<br />

untergebracht und vor Ort montiert werden können. Um die Geräuschemission der<br />

Transformatoren zu minimieren, werden sie auf der Krafthausdecke in einem bis zur<br />

Oberfläche reichenden Schacht aufgestellt. Der Schacht wird oberflächengleich abgedeckt<br />

und begrünt. Nur die notwendigen Zugänge und Einrichtungen werden bis zur<br />

Oberfläche geführt.<br />

Treppenhaus und Materialaufzug, sowie die Be- und Entlüftung des Krafthauses, welche<br />

die Entrauchung im Brandfall und die Atemluftversorgung des Personals sicherstellen<br />

muss, werden in einem Gebäude im örtlich charakteristischen Stil untergebracht. Der<br />

Ausstieg aus dem aus Sicherheitsgründen erforderlichen zweiten Treppenhaus wird mit<br />

einer nach oben zu öffnenden Notklappe abgedeckt. Für das Ein- und Ausheben von großen<br />

Teilen zur Installation und Revision durch einen Mobilkran in das Krafthaus ist ein<br />

Montageschacht vorgesehen.<br />

05-3


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die oberirdische Betriebsfläche wird auf das Nötigste reduziert. Zufahrt und Stellplätze für<br />

Fahrzeuge und einen Mobilkran werden mit einer wassergebunden Deckschicht befestigt.<br />

Der Bereich vor dem Zugang zum Materialaufzug muss mit einer Asphaltdeckschicht<br />

befestigt werden, um die Befahrbarkeit mit einem Hubwagen zu gewährleisten.<br />

Der Wasserauslauf wird in Form eines Schwanenhalses am Kraftwerksschacht empor<br />

geführt und mündet nach einer kurzen Horizontalstrecke unterhalb des unteren Normalbetriebswasserspiegels<br />

in die Schwarzenbachtalsperre. Der Auslauf kann mit einem Schütz<br />

abgesperrt werden. Die Antriebe werden unterirdisch in einer Schieberkammer aufgestellt.<br />

An der Auslauföffnung wird ein Grobrechen montiert. Am Ende des Auslauftrichters befindet<br />

sich eine Schwelle, damit während des Pumpbetriebes von der Seesohle kein Material<br />

in den Auslauf gelangt.<br />

5.1.1.5 Unterbecken<br />

Die Schwarzenbachtalsperre dient dem neuen Pumpspeicherkraftwerk als Unterbecken.<br />

Die Auswirkungen der geänderten Belastungen auf die Staumauer und die Hänge im<br />

Staubereich durch die schnelleren Stauspiegelschwankungen sind im weiteren Projektverlauf<br />

zu prüfen. Nach jetzigem Kenntnisstand sind jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

zu erwarten.<br />

5.1.1.6 Energieableitung<br />

Die Energieableitung vom Krafthaus der Oberstufe zum Rudolf-Fettweis-Werk in Forbach<br />

erfolgt mit einem 110-kV Kabel. Das Kabel wird an der tiefsten Stelle durch die Schwarzenbachtalsperre<br />

bis zur Staumauer geführt. Vor der Staumauer schwenkt es in Richtung<br />

nördlichem Ende der Staumauer und wird über bestehende Zugänge in den Schwarzenbachstollen<br />

geführt. Von dort soll es durch den bestehenden Druckstollen und entlang der<br />

Rohrbahn zum Krafthaus in Forbach verlegt werden.<br />

Als weitere Möglichkeit zur Energieableitung kann bei Umsetzung der Alternative 12 -<br />

Unterstufe Kaverne (klein) der in <strong>Kapitel</strong> 5.1.2.9 als entlastende, alternative Transportmöglichkeit<br />

des Ausbruchmaterials beschriebene Schutterstollen verwendet werden. In<br />

diesem Fall würde das Energieableitungskabel vom nördlichen Ende der Staumauer im<br />

bestehenden Weg Richtung Steinbruch Schneidersköpfle verlegt werden und von dort<br />

durch den Schutterstollen zum Rudolf-Fettweis-Werk.<br />

Vom Rudolf-Fettweis-Werk in Forbach erfolgt die Energieableitung über die vorhandene<br />

110-kV Freileitung.<br />

5.1.1.7 Wegekonzept<br />

Die Zufahrt zum Baufeld und zur zentralen Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche<br />

im Steinbruch Schneidersköpfle erfolgt über die Landesstraße L83.<br />

Die Landesstraße L83 ist durchgehend zweispurig ausgebaut. Im Abschnitt unterhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre ist sie kurvenreich und weist eine beachtliche Steigung auf. Im<br />

05-4


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bereich der Ein- und Ausfahrten zum Steinbruch Schneidersköpfle und zur Schwallung<br />

sind evtl. verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich.<br />

Die Wegstrecke zwischen Schwallung und dem Standort des Schachtkraftwerks verläuft<br />

auf einer bestehenden einspurigen Forststraße. Die Zufahrt muss für den Transport der<br />

maßgebenden Turbinenbestandteile (z. B. der Generatorwelle), des Kugelschiebers, der<br />

Transformatoren und vergleichbar schwerer und sperriger Bestandteile ausgebaut werden.<br />

Ein ausreichend großer Mobilkran für das Einheben der Bestandteile in den unterirdischen<br />

Krafthausschacht muss die Zufahrt passieren können. Hierfür sind die an das<br />

Gelände angepassten Kurven zu begradigen und das starke Dachprofil des Wegeaufbaus<br />

abzuflachen.<br />

Für die Zufahrt zum Oberbecken gibt es vier Weg-Varianten. Weg-Variante 1 verläuft vom<br />

Standort des Schachtkraftwerks durch das Seebachtal auf bestehenden Wegen. Weg-<br />

Variante 2 beginnt in Herrenwies und erreicht das Oberbecken aus südwestlicher Richtung<br />

auf vorhandenen Wegetrassen. Weg-Variante 3 und Weg-Variante 4 führen über die<br />

Südseite des Seekopfs auf teils vorhandenen Wegetrassen und zum Teil neu anzulegenden<br />

Wegstrecken zum Oberbeckenstandort. Das Wegekonzept ist im Plan HPI-03 dargestellt.<br />

Weg-Variante 1 zum Oberbecken beginnt am Standort des Schachtkraftwerks und nutzt<br />

durchgehend bestehende Wege durch das Seebachtal in Richtung Badener Sattel. Von<br />

dort führt der Weg steil mit über 15 % Steigung in Richtung Südwesten durch ein Tal zum<br />

Seekopf.<br />

Weg-Variante 2 führt durch Herrenwies und verläuft anfangs über gut ausgebaute Forststraßen.<br />

Der Weg biegt dann nach Nordwesten Richtung Oberbecken ab. Auf den letzten<br />

2/3 der Wegstrecke ist ein umfangreicher Ausbau der vorhandenen Forststraßen erforderlich.<br />

Der auszubauende Abschnitt weist eine durchschnittliche Steigung von 12 % auf.<br />

Weg-Variante 3 und Weg-Variante 4 erreichen von der Schwallung aus südlicher Richtung<br />

das Oberbecken am Seekopf. Jeweils ca. die Hälfte des Weges kann auf bestehenden<br />

Trassen hergestellt werden. Die unteren Abschnitte sind durch den Forst bereits gut<br />

ausgebaut. Die oberen Abschnitte der bestehenden Wegtrasse erfordern jedoch eine<br />

umfangreichere Ertüchtigung. Die neu zu erstellenden Teilstücke werden mit einer Steigung<br />

zwischen 8 % und 10 % angelegt.<br />

Bei der Weg-Variante 3 verläuft die Hangquerung im Mittelteil weiter südlich als in Weg-<br />

Variante 4, um einen größeren Abstand zum Herrenwieser See zu wahren.<br />

Als bauzeitliche Zufahrt zum Oberbecken wird die Weg-Variante 3 vorgesehen. Die endgültige<br />

Betriebszufahrt zum Oberbecken erfolgt über Weg-Variante 2.<br />

Die bauzeitliche Zufahrt wird einspurig mit Ausweichen in baubetrieblich sinnvollen<br />

Abständen ausgebaut und asphaltiert.<br />

Nach Fertigstellung der Maßnahme wird der Weg zum Oberbecken in den Neubaubereichen<br />

vollständig zurückgebaut. Die Wegabschnitte auf den vorher bestehenden Wegtrassen<br />

werden auf ihren ursprünglichen Ausbaugrad zurückversetzt. Der nach Fertigstellung<br />

05-5


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

der Maßnahme genutzte Weg zum Oberbecken wird auf das betrieblich erforderliche Maß<br />

ausgebaut.<br />

Die Zufahrt zur Dammkrone wird auf der Südwestseite des Beckens durch eine Berme in<br />

der Dammschüttung angelegt. Der Dammfuß ist zur Kontrolle über einen teilweise begehbaren<br />

und teilweise befahrbaren Betriebsweg zu erreichen.<br />

5.1.1.8 Westweg<br />

Durch den Bau des Oberbeckens ist eine teilweise Umverlegung des Westweges (Europäischer<br />

Fernwanderweg E1) erforderlich. Von der Badener Höhe kommend wird er<br />

zunächst auf die Oberbodenvorschüttung hochgeführt, wo ein Aussichtspunkt eingerichtet<br />

wird. Von dort läuft er entlang der Dammkrone nach Westen und wird dann vor der Karwand<br />

in Richtung Süden wieder zur vorhandenen Forststraße hinunter geleitet. Hier bindet<br />

der Wanderweg wieder an seinen ursprünglichen Verlauf an.<br />

Alternativ kann man von der Badener Höhe direkt entlang des Dammfußes zum ursprünglichen<br />

Verlauf des Westwegs gehen.<br />

Der Bussemer Denkstein befindet sich im späteren Beckenbereich. Er wird an das westliche<br />

Ende der Oberbodenvorschüttung verlegt.<br />

5.1.1.9 Flächennutzungen<br />

5.1.1.9.1 Permanent genutzte Flächen<br />

Durch das Vorhaben werden die Beckenfläche einschließlich Dammaufstandsfläche<br />

sowie die Aufstandsfläche der Vorbodenschüttung dauerhaft überbaut. Des Weiteren<br />

werden geringfügig Flächen durch den erforderlichen Kontrollweg entlang des Dammfußes<br />

und eine kleine Standfläche für Kleintransporter am Eingang des Kontrollganges in<br />

Anspruch genommen.<br />

Die bauzeitliche Zufahrt zum Oberbecken (Weg-Variante 3) wird zurückgebaut. Die<br />

Betriebszufahrt (Weg-Variante 2) wird auf das erforderliche Maß ausgebaut.<br />

Am Kraftwerksschacht wird nur die Fläche unmittelbar über dem Schacht für Zugang,<br />

Montageöffnung, Standort für Mobilkran etc. als Betriebsfläche dauerhaft in Anspruch<br />

genommen.<br />

Der Auslauf des Kraftwerks befindet sich in der Schwarzenbachtalsperre und ist im<br />

Regelfall vollständig überstaut.<br />

Die permanent genutzten Flächen, ihre Größen und Nutzungen sind im Plan HPI-04 dargestellt.<br />

05-6


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.1.1.9.2 Bauzeitlich genutzte Flächen<br />

Während der Bauzeit werden zusätzlich zu den permanent genutzten Flächen weitere<br />

Flächen für Baustelleneinrichtungen, Baustraßen und Lagerstätten in Anspruch genommen.<br />

Die bauzeitlichen Flächennutzungen sind im Plan HPI-04 dargestellt.<br />

Die Zufahrt zum Oberbecken wird bauzeitlich auf bestehenden und gegebenenfalls auch<br />

auf neuen Wegtrassen erstellt. Die bauzeitliche Zufahrt zum Oberbecken wird nach<br />

Beendigung der Baumaßnahme zurückgebaut.<br />

Im Oberbeckenbereich ist eine lokale Baustelleneinrichtungsfläche für Bürocontainer,<br />

Materiallagerungen, Stellplatz für Baugeräte etc. vorgesehen. Des Weiteren ist die Zufahrt<br />

zum Oberbecken während der Bauzeit gegenüber ihrem Endzustand durch Ausweichen<br />

erweitert.<br />

Am Schachtkraftwerk ist ebenfalls eine kleine lokale Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen.<br />

Die Hauptbaustelleneinrichtung für die Ausführung der Oberstufe und der Unterstufe ist<br />

am Steinbruch Schneidersköpfle geplant. Am ehemaligen Steinbruch stehen ausreichend<br />

Flächen für Bürocontainer, Maschinenstellplätze etc. zur Verfügung. Falls Asphaltmischgut<br />

für die Oberbeckendichtung und Beton vor Ort hergestellt werden, kann dort auch eine<br />

zentrale Betonmischanlage sowie eine Asphaltmischanlage errichtet werden. Die Anlagen<br />

werden nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder vollständig entfernt. Die Entscheidung,<br />

ob Baumaterialien wie etwa Beton und Asphalt ganz oder teilweise vor Ort produziert<br />

oder von vorhandenen Werken der Umgebung geliefert werden, wird letztlich auf der<br />

Grundlage von Kostenüberlegungen zu treffen sein.<br />

Der Steinbruch Schneidersköpfle kann zudem auch als Zwischenlager für den Ausbruch<br />

aus dem Kavernenwasserspeicher der Unterstufe genutzt werden. Der Granit aus dem<br />

Kavernenausbruch kann zum großen Teil als Frostschutz für den Ringdamm des Oberbeckens<br />

verwendet werden. Jedoch wird es aus logistischen Gründen erforderlich werden,<br />

den Granitausbruch teilweise zwischenzulagern. Vom Zwischenlager kann er wieder<br />

aufgenommen und zum Oberbecken transportiert werden. Das Granitmaterial, sofern es<br />

nicht als Frostschutzschicht am Oberbecken verwendet wird, kann auch aufbereitet und<br />

voraussichtlich als Straßenbaumaterial, als Zuschlagstoff für Beton oder für Asphaltmischgut<br />

oder als Drainschicht unter der Oberbeckendichtung Verwendung finden. Die<br />

Eignung des Granits für diese Verwendungen ist durch geotechnische Untersuchungen<br />

noch zu bestätigen. Überschüssiger Granit, der nicht in den Baumaßnahmen für die Oberund<br />

Unterstufe eingesetzt wird, kann am Steinbruch Schneidersköpfle auch längerfristig<br />

zwischengelagert und nach und nach einer Nutzung zugeführt werden.<br />

Als alternative Möglichkeiten für die Hauptbaustelleneinrichtung und zur Zwischenlagerung<br />

von Material sind Flächen am Bahnhof Raumünzach an der B462 und östlich der<br />

Schwallung bei Herrenwies an der L83 denkbar. Die Flächen können wegen ihrer Größe<br />

und dem abgeschätzten Lagervolumen voraussichtlich nur in Kombination den Steinbruch<br />

Schneidersköpfle ersetzen.<br />

05-7


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.1.1.10 Massenbewegungen<br />

Die Hauptmassen werden im Bereich des Oberbeckens bewegt. Es ist die oberflächennahe,<br />

für den Dammbau ungeeignete Schicht in die Oberbodenvorschüttung sowie das<br />

Ausbruch- und Dammschüttmaterial innerhalb des Baufeldes umzulagern.<br />

Ferner ist es erforderlich, Granitgestein als Frostschutzschicht zum Oberbecken zu transportieren.<br />

Das Granitgestein kann dabei direkt von der Ausbruchstelle oder über eine Zwischenlagerstelle<br />

zum Oberbeckenstandort transportiert werden.<br />

Die Ausbruchmassen aus dem Druckstollen werden im Bereich des Kraftwerksschachtes<br />

zu Tage gefördert und - falls direkt verwendbar - zum Oberbecken zum Einbau als Frostschutzschicht<br />

transportiert. Unbrauchbares Material wird am Steinbruch Schneidersköpfle<br />

gelagert oder in der Oberbodenschüttung des Oberbeckens eingebaut. Gleiches gilt für<br />

den Ausbruch des Kraftwerksschachtes.<br />

Die Hauptmassen sowie die nach derzeitigem Planungsstand resultierenden Transportströme<br />

und LKW-Frequenzen sind in der Anlage HPI-02 zusammengestellt.<br />

Für den Fall, dass auch die Einschnittsbereiche des Oberbeckens durch eine Granitvorschüttung<br />

gegen Frost geschützt werden müssen, würden sich die in Anlage HPI-02<br />

angegebenen Aushubmassen und Granitmassen um etwa 200.000 m³ erhöhen.<br />

5.1.1.11 Wassermanagement<br />

5.1.1.11.1 Bauzeit<br />

Das Stauziel der Schwarzenbachtalsperre liegt bei 668,5 m ü. NN, das Absenkziel bei<br />

628 m ü. NN. Während der Bauzeit des Krafthauses und des Druckstollens muss der<br />

Wasserspiegel in der Schwarzenbachtalsperre zeitweise auf maximal 645 m ü. NN<br />

beschränkt werden.<br />

5.1.1.11.2 Erstfüllung Oberbecken<br />

Bevor das neue Oberbecken das erste Mal vollständig gefüllt werden kann, muss der<br />

Wasserspiegel der Schwarzenbachtalsperre auf mindestens 658 m ü. NN angehoben<br />

werden. Für das Befüllen des Oberbeckens sind insgesamt ca. 2 Mio. m³ Wasser erforderlich,<br />

nämlich 1,8 Mio. m³ für das Becken zuzüglich 0,2 Mio. m³ für das Stollen- und<br />

Totvolumen. Die Erstfüllung des Oberbeckens wird in mehreren Abschnitten mit zwischenzeitlichen<br />

Ruhephasen erfolgen, um die erforderlichen Messungen zur Bauwerksüberwachung<br />

durchführen und auswerten zu können.<br />

5.1.1.11.3 Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks<br />

Der Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks verbraucht kein Wasser. Lediglich die Verdunstungsverluste<br />

erhöhen sich wegen der zusätzlichen Wasserspiegelfläche des Oberbeckens<br />

geringfügig.<br />

05-8


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Der maximale Wasserdurchsatz im Turbinenbetrieb beträgt ca. 72 m³/s und im Pumpbetrieb<br />

ca. 52 m³/s. Damit kann die Pendelwassermenge von ca. 1,8 Mio. m³ im Turbinenbetrieb<br />

in ca. 7 Stunden und im Pumpbetrieb in etwa 10 Stunden umgelagert werden.<br />

Die Wasserspiegelschwankung am Oberbecken zwischen Stau- und Absenkziel beträgt<br />

23,5 m.<br />

Die neue Oberstufe soll innerhalb einer Staulamelle der Schwarzenbachtalsperre von<br />

668,5 m ü. NN (Stauziel) und 658 m ü. NN (unterer Normalbetriebswasserspiegel) betrieben<br />

werden. In der folgenden Abbildung 73 ist die Beckeninhaltslinie des Oberbeckens<br />

auf dem Seekopf dargestellt. Die in der Genehmigung genannten Bewirtschaftungsgrenzen<br />

ändern sich nicht.<br />

Die durch den Pumpspeicherbetrieb verursachte Wasserspiegelschwankung in der<br />

Schwarzenbachtalsperre beträgt zwischen 3 m und 3,5 m, je nachdem, ob der Wasserspiegel<br />

in der Schwarzenbachtalsperre nahe dem Stauziel oder nahe des unteren<br />

Normalbetriebswasserspiegels liegt. Der Stauspiegel in der Schwarzenbachtalsperre verändert<br />

sich durch den Pumpspeicherbetrieb mit einer Geschwindigkeit von höchstens<br />

0,5 m pro Stunde.<br />

Die in der Genehmigung genannten Bewirtschaftungsgrenzen in der Schwarzenbachtalsperre<br />

ändern sich nicht.<br />

Die Wasserströme sind im Plan EnBW-01 dargestellt.<br />

Abbildung 73:<br />

Alternative 08 - Oberstufe Seekopf, Beckeninhaltslinie Oberbecken<br />

In Tabelle 136 werden die Randbedingungen für den Betrieb der einzelnen bestehenden<br />

und neuen Kraftwerksstandorte im Vergleich der Situation heute und zukünftig zusammengestellt.<br />

05-9


05-10<br />

Tabelle 136: Randbedingungen für den Betrieb im Vergleich der Situation heute und zukünftig<br />

Heute<br />

Stau- und Absenkziele & Nutzinhalt<br />

Zukünftig<br />

Sammelbecken<br />

Kirschbaumwasen<br />

Ausgleichsbecken<br />

Forbach<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Stauziel 447,0 m ü. NN 301,6 m ü. NN 668,5 m ü. NN<br />

Absenkziel 439,5 m ü. NN 295,5 m ü. NN 628,0 m ü. NN<br />

Nutzinhalt 0,325 Mio. m³ 0,204 Mio. m³ 14,2 Mio. m³<br />

Stauziel<br />

Absenkziel<br />

Nutzinhalt<br />

Ausbauabflüsse und Leistungen der<br />

einzelnen Kraftwerksstandorte<br />

Heute<br />

Zukünftig<br />

Wasserwege<br />

Ausbauabflüsse und Leistungen der<br />

einzelnen Kraftwerksstandorte<br />

Heute<br />

Zukünftig<br />

Wasserwege<br />

keine Änderung<br />

Murgwerk<br />

Kirschbaumwasen<br />

nach<br />

Ausgleichsbecken F.<br />

keine Änderung<br />

ca. 0,575 Mio. m³<br />

Schwarzenbachwerk<br />

Pumpbetrieb<br />

Kirschbaumwasen<br />

nach<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

keine Änderung<br />

Schwarzenbachwerk/<br />

neue Unterstufe<br />

Turbinenbetrieb<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

nach<br />

Ausgleichsbecken F.<br />

Ausbauabfluss 22 m³/s 8 m³/s 16 m³/s<br />

Leistung 22 MW 20 MW 43 MW<br />

neues Oberbecken<br />

Becken bislang<br />

nicht vorhanden<br />

ca. 994,0 m ü. NN<br />

ca. 970,5 m ü. NN<br />

ca. 1,8 Mio. m³<br />

Neue Unterstufe<br />

Pumpbetrieb<br />

Ausgleichsbecken F.<br />

nach<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

heute keine<br />

direkte Verbindung<br />

Ausbauabfluss keine direkte<br />

ca. 23 m³/s ca. 16 m³/s<br />

keine Änderung<br />

Leistung<br />

Verbindung mehr ca. 70 MW ca. 65 MW<br />

Ausbauabfluss<br />

Leistung<br />

Oberstufe<br />

Turbinenbetrieb<br />

Neues Oberbecken<br />

nach<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Oberstufe<br />

Pumpbetrieb<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

nach<br />

neues Oberbecken<br />

Oberbecken existiert noch nicht<br />

Ausbauabfluss ca. 72 m³/s ca. 52 m³/s<br />

Leistung ca. 200 MW ca. 182 MW<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.1.2 Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein)<br />

Die Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein) ist die Vorzugsalternative der Unterstufe<br />

und wird im Anschluss dargestellt.<br />

5.1.2.1 Konzept<br />

Das Oberbecken der Alternative 12 ist die bestehende Schwarzenbachtalsperre. Das<br />

Wasser wird am Entnahmeturm an der Staumauer entnommen und durch den Schwarzenbachstollen<br />

unter dem Fürfel zum bestehenden Wasserschloss geleitet. Eine neue<br />

Druckrohrleitung auf der jetzigen Rohrbahntrasse führt das Wasser dem Schachtkraftwerk<br />

auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks zu. Aus dem Schachtkraftwerk fließt das<br />

Triebwasser in ein unterirdisches Speichersystem (Kavernenwasserspeicher), das<br />

gemeinsam mit dem Ausgleichsbecken Forbach das Unterbecken bildet. Der Kavernenwasserspeicher<br />

und das Ausgleichsbecken sind über einen Stollen hydraulisch verbunden.<br />

Die zur Verfügung stehende Brutto-Fallhöhe beträgt maximal 373 m und minimal<br />

326 m. Die Horizontalentfernung des Entnahmebauwerks an der Schwarzenbachtalsperre<br />

bis zum Auslauf in den Kavernenwasserspeicher beläuft sich auf ca. 2.100 m (vgl. Plan<br />

HPI-08).<br />

Mit der erzielbaren Brutto-Fallhöhe und einer Auslegung auf 70 MW Leistung ist eine<br />

Pendelwassermenge von 0,575 Mio. m³ erforderlich, um die Anlage mit 7 Turbinenvolllaststunden<br />

betreiben zu können.<br />

Die Kenndaten der Anlage sind auf dem Plan HPI-10 zusammengefasst.<br />

5.1.2.2 Oberbecken<br />

Die Schwarzenbachtalsperre dient dem neuen Pumpspeicherkraftwerk als Oberbecken.<br />

Die Auswirkungen der geänderten Belastungen auf die Staumauer und die Hänge im<br />

Staubereich durch die schnelleren Stauspiegelschwankungen sind im weiteren Projektverlauf<br />

zu prüfen. Nach jetzigem Kenntnisstand sind jedoch keine zusätzlichen Maßnahmen<br />

zu erwarten.<br />

Über den vorhandenen Entnahmeturm auf der Wasserseite der Staumauer kann auch für<br />

das neue Pumpspeicherkraftwerk das Wasser entnommen werden.<br />

5.1.2.3 Druckstollen und Druckrohrleitung<br />

Für den ersten Abschnitt des Wasserweges wird die vorhandene Stollenverbindung<br />

(Schwarzenbachstollen) bis zum bestehenden Wasserschloss verwendet. Die erhöhte<br />

Wassermenge kann ohne Umbaumaßnahmen durch den Stollen transportiert werden.<br />

Auch das Wasserschloss ist für die erhöhte Ausbauwassermenge voraussichtlich ausreichend<br />

dimensioniert.<br />

05-11


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die bereits seit 1926 betriebene Druckrohrleitung 4 wird auf der vorhandenen Rohrbahn<br />

durch eine neue Druckrohrleitung mit einem Durchmesser von 2,5 m ersetzt.<br />

Bevor die Druckrohrleitung in das Schachtkraftwerk mündet, unterquert sie die Murgwerkleitungen<br />

und taucht kurz vor dem Schachtkraftwerk auf das Turbinenniveau ab.<br />

5.1.2.4 Schachtkraftwerk<br />

Das Schachtkraftwerk befindet sich auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

zwischen der B462 und dem südlichen Ende der vorhandenen Turbinenhalle. Das Krafthausgebäude<br />

ist über das Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks ebenerdig<br />

zugänglich.<br />

Der Krafthausschacht beherbergt Pumpturbine und Motorgenerator sowie alle Hilfseinrichtungen.<br />

Die Achse der Pumpturbine ist unter Berücksichtigung der erforderlichen<br />

Saughöhe für den Pumpbetrieb vorläufig auf 270,50 m ü. NN festgelegt. Oberwasserseitig<br />

kann der Wasserweg durch einen Kugelschieber abgesperrt werden. Unterwasserseitig<br />

befindet sich am Ende des Saugschlauches eine Klappe, die zum Absperren gegenüber<br />

dem Auslaufstollen, bzw. dem Kavernenwasserspeicher dient. Das Ausmaß des Kraftwerksgebäudes<br />

und der Betriebsebenen ist so ausgelegt, dass alle für den Betrieb notwendigen<br />

Einrichtungen untergebracht und vor Ort montiert werden können.<br />

Über einen kurzen Druckstollen wird das Triebwasser direkt in den Kavernenwasserspeicher<br />

eingeleitet.<br />

5.1.2.5 Unterbecken<br />

Das Unterbecken des neuen Pumpspeicherkraftwerks wird durch das vorhandene Ausgleichsbecken<br />

mit einem nutzbaren Volumen von 0,204 Mio. m³ sowie durch die Erweiterung<br />

durch den Kavernenwasserspeicher mit 0,371 Mio. m³ nutzbarem Volumen gebildet<br />

(vgl. Plan HPI-09). Das Ausgleichsbecken Forbach und der Kavernenwasserspeicher<br />

können durch ein Schütz abgetrennt werden. Das neue Pumpspeicherkraftwerk kann<br />

dann nur mit dem Kavernenwasserspeicher als Unterbecken betrieben werden. Es sind<br />

dann jedoch nur 4,5 Turbinenvolllaststunden möglich, sodass das Arbeitsvermögen des<br />

Pumpspeicherkraftwerks deutlich eingeschränkt ist.<br />

5.1.2.6 Unterirdische Speichererweiterung (Kavernenwasserspeicher)<br />

Der Kavernenwasserspeicher stellt ein nutzbares Speichervolumen von 0,371 Mio. m³ zur<br />

Verfügung. Er besteht aus einen unterirdischen Stollensystem, das sich aus einem<br />

Hauptstollen mit einem Querschnitt von 57 m² und neun Nebenstollen sowie einem Querstollen<br />

von je 46 m² Querschnitt zusammensetzt. Die Stollen haben eine Breite von 7 bis<br />

8 m und eine Höhe zwischen 6 und 9 m (vgl. Abbildung 74). Bei maximalem Wasserstand<br />

ist im Stollen durchgehend ein freier Wasserspiegel vorhanden. Das Triebwasser gelangt<br />

über den Kraftwerksstollen in den Hauptstollen des Kavernenwasserspeichers. Über den<br />

Hauptstollen ist der Kavernenwasserspeicher mit dem vorhandenen Ausgleichsbecken<br />

Forbach hydraulisch verbunden.<br />

05-12


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 74:<br />

Schematischer Stollenquerschnitt des Kavernenwasserspeichers<br />

Der Kavernenwasserspeicher ist über den Zufahrtsstollen Süd zugänglich, der an der<br />

B462 auf dem großen Parkplatz ca. 800 m südwestlich des Rudolf-Fettweis-Werks mündet.<br />

Bei Realisierung des Schutterstollens (alternatives Transportkonzept des Ausbruchmaterials)<br />

mündet der zugehörige kurze Zufahrtstollen Mitte nördlich der alten Brücke der<br />

B462 über die Rohrbahn gegenüber dem Rudolf-Fettweis-Werk.<br />

5.1.2.7 Auslaufbauwerk<br />

Das Auslaufbauwerk aus dem Kavernenwasserspeicher befindet sich auf der Westseite<br />

des Ausgleichbeckens Forbach kurz oberhalb der Wehranlage. Es ist mit einem Rechen<br />

inklusive Rechenreinigungsanlage und einem vollautomatischen Absperrschütz ausgestattet.<br />

Das Absperrschütz ermöglicht die hydraulische Trennung der beiden Speicher.<br />

5.1.2.8 Energieableitung<br />

Der neue Transformator wird an der Stelle der stillgelegten Transformatoren der Schwarzenbachmaschinen<br />

im sogenannten Hochspannungshaus des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

aufgestellt und durch ein Kabel mit dem Generator verbunden.<br />

Die Energieableitung erfolgt über die bestehende 110-kV Freileitung.<br />

05-13


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.1.2.9 Wegekonzept<br />

Transporte vom Rudolf-Fettweis-Werk und vom Kavernenwasserspeicher zum Steinbruch<br />

Schneidersköpfle erfolgen über die B462 und die L83. An den Ein- und Ausfahrten zum<br />

Steinbruch Schneidersköpfle, zur Baustelleneinrichtungsfläche des Kavernenwasserspeichers<br />

am Parkplatz an der B462 und zum Rudolf-Fettweis-Werk sind eventuell verkehrslenkende<br />

Maßnahmen erforderlich.<br />

Die bauzeitliche Zufahrt zum Kavernenwasserspeicher, über die auch der gesamte Ausbruch<br />

abtransportiert wird, erfolgt vom vorhandenen Parkplatz an der B462 südlich von<br />

Forbach über den Zufahrtsstollen Süd. Der weit überwiegende Teil des bauzeitlichen Verkehrs<br />

wird damit vom Ortsbereich Forbach ferngehalten. Lediglich die für den Bau des<br />

Kraftwerks erforderlichen Transporte erfolgen durch das Betriebsgelände des Rudolf-<br />

Fettweis-Werks und haben damit Auswirkungen auf den Ortsbereich von Forbach. Das<br />

Wegekonzept ist im Plan HPI-03 dargestellt.<br />

Der Zufahrtsstollen Süd wird auch für die betriebliche Zufahrt zum Kavernenwasserspeicher<br />

genutzt.<br />

Eine alternative bauzeitliche Transportroute über die bestehenden Forstwege westlich der<br />

Bundesstraße wurde ebenfalls geprüft. Die bestehenden Forstwege sind jedoch größtenteils<br />

sehr schmal und kurvenreich. Im steilen Gelände südlich und nördlich der Druckrohrleitung<br />

sind sie teilweise mit Trockensteinmauern gestützt und weisen Steigungen bis<br />

zu 16 % auf. Ein Ausbau der Forstwege auf Schwerlastverkehr unter Berücksichtigung<br />

der erforderlichen Sicherheitsanforderungen ist als sehr aufwendig einzustufen. Die Wege<br />

müssen verbreitert und im Aufbau verstärkt werden. Auf Grund des abschüssigen Geländes<br />

und Winterbetriebs sollten durchgehend Leitplanken angebracht werden. Die vorhandenen<br />

Steigungen sind für einen zügigen und reibungslosen Bauverkehr zu steil. Der<br />

Umbau dieser Wegabschnitte auf ein moderates Gefälle hätte eine Neutrassierung in<br />

großem Umfang zur Folge, der aber die voran geschilderten schwierigen Randbedingungen<br />

zu Grunde liegen. Aus den vorgenannten Gründen wurde die Wegeführung über die<br />

Forststraßen verworfen.<br />

Eine weitere, denkbare Alternative für den Transport des Ausbruchmaterials aus dem<br />

Kavernenwasserspeicher besteht in der Verwendung eines Förderbands durch einen<br />

Schutterstollen zwischen Kavernenwasserspeicher und dem Steinbruch Schneidersköpfle.<br />

Der dennoch notwendige Zufahrtstollen Mitte zum Kavernenwasserspeicher<br />

mündet am Parkplatz nördlich der alten Brücke der B462 über die Rohrbahn gegenüber<br />

dem Rudolf-Fettweis-Werk. Der Ausbruch des Zufahrtsstollens Mitte und des Schutterstollens,<br />

wie auch alle übrigen Materialtransporte müssen wie bisher vorgesehen über die<br />

am Beginn beschriebenen Wegeführungen transportiert werden.<br />

05-14


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.1.2.10 Flächennutzungen<br />

5.1.2.10.1 Permanent genutzte Flächen<br />

Die neuen Anlagen werden entweder auf bereits genutzten Flächen oder unterirdisch<br />

angelegt.<br />

Die für das Schachtkraftwerk und das Auslaufbauwerk erforderliche Fläche liegt auf dem<br />

Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks. Die neue Druckrohrleitung wird auf der<br />

bestehenden Rohrbahn verlegt.<br />

Der Kavernenwasserspeicher ist vollständig unterirdisch und nimmt nur in sehr geringem<br />

Maße Flächen an der Erdoberfläche in Anspruch.<br />

Lediglich für das Tunnelportal des gewählten Zufahrtstollens (Süd oder Mitte) zum Kavernenwasserspeicher<br />

ergibt sich ein zu vernachlässigender Bedarf an zusätzlicher Fläche.<br />

Die permanent genutzten Flächen, ihre Größen und Nutzungen sind im Plan HPI-04 dargestellt.<br />

5.1.2.10.2 Bauzeitlich genutzte Flächen<br />

Während der Bauzeit werden zusätzlich zu den permanent genutzten Flächen weitere<br />

Flächen für Baustelleneinrichtungen, Baustraßen und Lagerstätten in Anspruch genommen.<br />

Die bauzeitlichen Flächennutzungen sind im Plan HPI-04 dargestellt.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen sind auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

(westlich der Wehranlage, Mitarbeiter- und Besucherparkplatz) und an der B462 auf dem<br />

großen Parkplatz ca. 800 m südwestlich des Rudolf-Fettweis-Werks vorgesehen. Auf<br />

zuletzt genannter Fläche werden die für die Errichtung des Kavernenwasserspeichers<br />

notwendigen Einrichtungen, wie z. B. Bewetterungsanlage, Büro- und Werkzeugcontainer<br />

aufgestellt, und Zwischenlagerflächen für Materialien für Ausbau und Sicherung der Stollen<br />

vorgehalten.<br />

Die Hauptbaustelleneinrichtung für die Ausführung der Oberstufe und Unterstufe ist am<br />

Steinbruch Schneidersköpfle geplant. Am ehemaligen Steinbruch stehen ausreichend<br />

Flächen für Bürocontainer, Maschinenstellplätze etc. zur Verfügung. Falls Asphaltmischgut<br />

für die Oberbeckendichtung und Beton vor Ort hergestellt werden, kann dort auch eine<br />

zentrale Betonmischanlage sowie eine Asphaltmischanlage errichtet werden. Die Anlagen<br />

werden nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder vollständig entfernt. Die Entscheidung,<br />

ob Beton und Asphalt ganz oder teilweise vor Ort produziert oder von vorhandenen<br />

Werken der Umgebung geliefert werden, wird letztlich auf der Grundlage von Kostenüberlegungen<br />

zu treffen sein.<br />

Der Steinbruch Schneidersköpfle kann zudem auch als Zwischenlager für den Ausbruch<br />

aus dem Kavernenwasserspeicher der Unterstufe genutzt werden. Der Granit aus dem<br />

Kavernenausbruch kann zum großen Teil als Frostschutz für den Ringdamm des Oberbeckens<br />

der Oberstufe verwendet werden. Jedoch wird es aus logistischen Gründen<br />

erforderlich werden, den Granitausbruch teilweise zwischenzulagern. Vom Zwischenlager<br />

05-15


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

kann er wieder aufgenommen und zum Oberbecken transportiert werden. Granitmaterial,<br />

das nicht verwendet wird, kann aufbereitet und voraussichtlich als Straßenbaumaterial,<br />

als Zuschlagstoff für Beton oder für Asphaltmischgut oder als Drainschicht unter der<br />

Oberbeckendichtung Verwendung finden. Die Eignung des Granits für diese Verwendungen<br />

ist durch geotechnische Untersuchungen noch zu bestätigen. Überschüssiger Granit,<br />

der nicht in den Baumaßnahmen eingesetzt wird, kann am Steinbruch Schneidersköpfle<br />

auch längerfristig zwischengelagert und nach und nach einer Nutzung zugeführt werden.<br />

Als alternative Möglichkeiten für die Hauptbaustelleneinrichtung und zur Zwischenlagerung<br />

von Material sind Flächen am Bahnhof Raumünzach an der B462 und östlich der<br />

Schwallung bei Herrenwies an der L83 denkbar. Die Flächen können wegen ihrer Größe<br />

und dem abgeschätzten Lagervolumen voraussichtlich nur in Kombination den Steinbruch<br />

Schneidersköpfle ersetzen.<br />

5.1.2.11 Massenbewegungen<br />

Die Hauptmasse fällt durch den Ausbruch des Kavernenwasserspeichers an. Der ausgebrochene<br />

Granit kann in den Steinbruch Schneidersköpfle zur Zwischenlagerung und<br />

Aufbereitung gebracht werden oder ggf. direkt zum Oberbecken der Oberstufe für den<br />

Einbau in die dort benötigte Frostschutzschicht transportiert werden.<br />

Mit den Ausbruchmassen aus dem Kraftwerksschacht auf dem Betriebsgelände des<br />

Rudolf-Fettweis-Werks wird in gleicher Weise verfahren.<br />

Die Hauptmassen sowie die daraus resultierenden Transportströme und LKW-Frequenzen<br />

sind in der Anlage HPI-03 zusammengestellt.<br />

Bei der unter <strong>Kapitel</strong> 5.1.2.9 alternativ beschriebenen Transportmöglichkeit würde die<br />

Hauptmasse, der Ausbruch des Kavernenwasserspeichers, durch den Schutterstollen<br />

direkt in den Steinbruch Schneidersköpfle gebracht. Dieses Schutterkonzept würde den<br />

Baustellenverkehr im Murgtal erheblich reduzieren.<br />

5.1.2.12 Wassermanagement<br />

5.1.2.12.1 Bauzeit<br />

Die Stauhaltung in der Schwarzenbachtalsperre unterliegt während der Bauzeit der<br />

Unterstufe keinen Einschränkungen. Nach Stilllegung der Schwarzenbachmaschinen im<br />

Rudolf-Fettweis-Werk ist die Wasserabgabe aus der Talsperre nur noch über den Grundablass<br />

in den Schwarzenbach möglich.<br />

Die Stauhaltung im Ausgleichsbecken Forbach ist nur während der Herstellung des Auslaufbauwerks<br />

beeinträchtigt. Das Ausgleichsbecken muss zu dieser Zeit teilweise entleert<br />

werden. Der Abfluss der Murg wird während der gesamten Bauzeit gewährleistet.<br />

05-16


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.1.2.12.2 Erstfüllung Kavernenwasserspeicher<br />

Für die Erstfüllung des unterirdischen Kavernenwasserspeichers bestehen zwei Möglichkeiten.<br />

Zunächst kann der Kavernenwasserspeicher über den Auslaufstollen vom Ausgleichsbecken<br />

aus den Murgabflüssen befüllt werden. Die wasserrechtlichen Auflagen für<br />

die Wasserabgabe aus dem Ausgleichsbecken Forbach an die Murg sind selbstverständlich<br />

zu berücksichtigen. Gegebenenfalls kann die Wasserführung der Murg durch Abgabe<br />

von Wasser aus der Schwarzenbachtalsperre in den Schwarzenbach erhöht werden. Dieses<br />

Wasser fließt dann über die Raumünzach der Murg zu.<br />

Nach teilweiser Inbetriebnahme der Pumpturbine ist auch eine direkte Befüllung des<br />

Kavernenwasserspeichers mit Wasser aus der Schwarzenbachtalsperre möglich.<br />

Durch Nutzung des Wasserdargebotes der Murg und der Schwarzenbachtalsperre kann<br />

der Kavernenwasserspeicher innerhalb kurzer Zeit befüllt werden.<br />

5.1.2.12.3 Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks<br />

Der Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks verbraucht kein Wasser. Das Wasserregime in<br />

der Murg wird durch das Pumpspeicherkraftwerk nicht verändert. Aufgrund der unterirdischen<br />

Anordnung des zusätzlichen Wasserspeichers bleiben auch die Verdunstungsverluste<br />

unverändert.<br />

Im Turbinenbetrieb beträgt der maximale Wasserdurchsatz ca. 23 m³/s und im Pumpbetrieb<br />

ca. 16 m³/s. Damit kann die Pendelwassermenge von ca. 0,575 Mio. m³ im Turbinenbetrieb<br />

in ca. 7 Stunden und im Pumpbetrieb in etwa 10 Stunden umgelagert werden.<br />

Die Wasserspiegelschwankung im Kavernenwasserspeicher ist durch Stauziel (301,60 m<br />

ü. NN) und Absenkziel (295,50 m ü. NN) des bestehenden Ausgleichsbeckens Forbach<br />

festgelegt und beträgt 6,10 m. In der folgenden Abbildung 75 sind die Beckeninhaltslinien<br />

des Kavernenwasserspeichers und des Ausgleichbeckens Forbach jeweils für sich und in<br />

Kombination dargestellt.<br />

Die in der Genehmigung genannten Bewirtschaftungsgrenzen im Ausgleichsbecken Forbach<br />

und in der Schwarzenbachtalsperre ändern sich nicht.<br />

Die Wasserströme sind im Plan EnBW-01 dargestellt.<br />

05-17


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 75:<br />

Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein), Beckeninhaltslinie Kavernenwasserspeicher<br />

und/mit Ausgleichsbecken Forbach<br />

In Tabelle 136 werden die Randbedingungen für den Betrieb der einzelnen bestehenden<br />

und neuen Kraftwerksstandorte im Vergleich der Situation heute und zukünftig dargestellt.<br />

05-18


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.2 Beschreibung und Beurteilung des Raumes ohne Umweltsituation<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich überwiegend auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher<br />

nicht berücksichtigten Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke,<br />

Baustellenzufahrten, alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen).<br />

Die wesentlichen Vorhabensbestandteile (Beckenstandorte und Stollen) finden<br />

dann Berücksichtigung, wenn das entsprechende Kriterium noch nicht in <strong>Kapitel</strong> 4 zur<br />

Standortauswahl betrachtet wurde.<br />

Der gesamte Untersuchungsraum umfasst die an die feststehenden Vorhabensbestandteile<br />

(Becken, Oberbodenvorschüttung, alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen,<br />

Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten, Stollen) anschließenden Bereiche<br />

der Alternativen<br />

• Alternative 08 - Oberstufe Seekopf sowie<br />

• Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein).<br />

Das inhaltliche und methodische Vorgehen gliedert sich bei jedem Raumfaktor im<br />

Wesentlichen in<br />

• die Beschreibung der im Wirkraum des Vorhabens vorhandenen Raumfaktoren<br />

sowie ihre raumordnerischen Ziele und Grundsätze,<br />

• die Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Raumfaktoren und die<br />

raumordnerischen Ziele und Grundsätze sowie<br />

• eine Bewertung/Einschätzung der Raumbedeutsamkeit der Auswirkungen.<br />

Methodisch folgt die Darstellung und Bewertung dem "Gemeinsamen Leitfaden des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe,<br />

<strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die Durchführung von Raumordnungsverfahren gemäß<br />

§§ 18 und 19" (WM BW 2001, erg. 2005/2008).<br />

Eine Betrachtung erfolgt bezüglich folgender raumordnerischer Gesichtspunkte:<br />

• Allgemeine raumstrukturelle Gesichtspunkte<br />

- Raumkategorie<br />

- Lage im punktaxialen System<br />

• Regionale Freiraumstruktur (Regionalplanerische Gebietsausweisungen, Vorhandensein<br />

bestimmter Freiraumfunktionen)<br />

- Regionale Grünzüge<br />

- Grünzäsuren<br />

- Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen sowie weitere Vorrangflächen<br />

und Vorranggebiete<br />

• Schutzgebiete sowie weitere Flächen mit besonderer naturschutzfachlicher<br />

Bedeutung<br />

• Siedlungswesen<br />

05-19


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Wasserwirtschaft<br />

• Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr<br />

• Gewerbliche Wirtschaft (Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich<br />

orientierte Dienstleistungseinrichtungen)<br />

• Landwirtschaft und Fischerei<br />

• Forstwirtschaft und jagdliche Belange/Wildtiermanagement<br />

• Verkehrliche Infrastruktur<br />

• Ver- und Entsorgung<br />

• Verteidigung<br />

• Weitere raumbedeutsame Aspekte (etwa Vorrangflächen für weitere raumbedeutsame<br />

Infrastrukturmaßnahmen wie etwa Windkraftanlagen)<br />

5.2.1 Allgemeine raumstrukturelle Gesichtspunkte<br />

Im Landesentwicklungsplan und im Regionalplan sind die entsprechenden Teilräume in<br />

unterschiedliche Raumkategorien (Verdichtungsraum, Randzone um den Verdichtungsraum,<br />

Ländlicher Raum) eingeteilt. Die einzelnen Gemeinden sind Teil einer solchen<br />

Raumkategorie. Außerdem werden die einzelnen Gemeinden in ein hierarchisches, zentralörtliches<br />

System gegliedert (punktaxiales System, System der Zentralen Orte).<br />

5.2.1.1 Raumkategorie<br />

Analyse<br />

Das gesamte Vorhabengebiet und sein direktes Umfeld sind im Landesentwicklungsplan<br />

2002 als Ländlicher Raum im engeren Sinne ausgewiesen (Abbildung 76). Dabei handelt<br />

es sich um "großflächige Gebiete mit zumeist deutlich unterdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung<br />

mit sehr hohem land- bzw. forstwirtschaftlich genutztem Freiraumanteil"<br />

(Plansatz 2.1.1 Z Landesentwicklungsplan 2002).<br />

Nach Süden setzt sich der Ländliche Raum im engeren Sinne in die angrenzenden Regionen<br />

fort. Nach Westen, Norden und Osten grenzt das Umfeld des Untersuchungsraums<br />

an Randzonen um die Verdichtungsräume.<br />

05-20


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 76: Ausschnitt aus der Karte 1 (Raumkategorien) des Landesentwicklungsplans 2002,<br />

der blaue Kreis kennzeichnet die Lage des Vorhabensgebiets<br />

Bewertung - Fazit<br />

Beeinträchtigungen der Raumkategorie durch das Vorhaben können ausgeschlossen<br />

werden; das Vorhaben führt nicht zu Veränderungen der Raumkategorie. Das durch das<br />

Vorhaben betroffene Gebiet wird entsprechend der Zielvorgabe des Landesentwicklungsplans<br />

weiterhin ein "großflächiges Gebiet mit zumeist deutlich unterdurchschnittlicher<br />

Siedlungsverdichtung mit sehr hohem land- bzw. forstwirtschaftlich genutztem Freiraumanteil"<br />

sein.<br />

5.2.1.2 Lage im punktaxialen System<br />

Analyse<br />

Im Landesentwicklungsplan 2002 sind die Zentralen Orte (Ober- und Mittelzentren) und<br />

Verflechtungsbereiche (Abbildung 77) sowie die großräumigen Landesentwicklungsachsen<br />

(Abbildung 78) dargestellt, die im Regionalplan hinsichtlich ihrer regionalen und<br />

topographischen Ausprägung durch Regionale Entwicklungsachsen ergänzt werden. In<br />

den Entwicklungsachsen bündeln sich Verkehrs- und Versorgungsstränge. Somit dienen<br />

sie der Förderung des großräumigen Leistungsaustauschs.<br />

Bereiche des Vorhabensgebiets innerhalb des Murgtals sind Teil der Landesentwicklungsachse<br />

Rastatt - Kuppenheim - Gaggenau/Gernsbach - Forbach - (Freudenstadt).<br />

Regionale Entwicklungsachsen kommen im Vorhabensgebiet nicht vor (Abbildung 78 und<br />

Abbildung 79).<br />

Forbach ist im Regionalplan 2003 als Kleinzentrum ausgewiesen. Die nächsten zentralörtlich<br />

höher eingestuften Zentren innerhalb der Landesentwicklungsachse sind im Süden<br />

05-21


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Freudenstadt (Mittelzentrum) und im Norden Gaggenau und Gernsbach als Doppelzentrum<br />

(je einzeln als Mittelzentrum).<br />

Abbildung 77:<br />

Ausschnitt aus der Karte 2 (Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche) des<br />

Landesentwicklungsplans 2002;<br />

der blaue Kreis kennzeichnet die Lage des Vorhabensgebiets<br />

Abbildung 78:<br />

Ausschnitt aus der Karte 3 (Landesentwicklungsachsen) des<br />

Landesentwicklungsplans 2002;<br />

der blaue Kreis kennzeichnet die Lage des Vorhabensgebiets<br />

05-22


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 79: Ausschnitt aus der Strukturkarte des Regionalplans 2003;<br />

Vorhabensbestandteile und Baustellenzufahrten nachträglich eingefügt<br />

Bewertung - Fazit<br />

Beeinträchtigungen des zentralörtlichen Systems durch das Vorhaben können ausgeschlossen<br />

werden, das Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu den bezüglich der<br />

Entwicklungsachsen ausgewiesenen landes- und regionalplanerischen Zielen und<br />

Grundsätzen.<br />

05-23


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.2.2 Regionale Freiraumstruktur<br />

Im Regionalplan sind entsprechend den landesplanerischen Vorgaben Bereiche für die<br />

verschiedenen Freiraumfunktionen und -nutzungen ausgewiesen. Es sind dies laut Plansatz<br />

3.1 des Regionalplans 2003:<br />

• Regionale Grünzüge siehe <strong>Kapitel</strong> 5.2.2.1<br />

• Grünzäsuren siehe <strong>Kapitel</strong> 5.2.2.2<br />

• Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen siehe <strong>Kapitel</strong> 5.2.2.3<br />

- Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

- Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft<br />

- Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

- Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung<br />

- Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

• Vorranggebiete (VRG) für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe siehe <strong>Kapitel</strong><br />

5.2.2.4<br />

- Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Festgestein)<br />

- Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen (Festgestein)<br />

Die regionalplanerischen Flächenwidmungen zur Freiraumstruktur sind in der folgenden<br />

Abbildung dargestellt.<br />

05-24


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 80:<br />

Ausschnitt der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2003 Mittlerer Oberrhein;<br />

die Vorhabensbestandteile sind lagetreu eingefügt (Maßstab des Kartenausschnitts<br />

ca. 1:50.000 entsprechend Originalmaßstab der Raumnutzungskarte), Vorhabensbestandteile<br />

und Baustellenzufahrten nachträglich eingefügt<br />

05-25


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.2.2.1 Regionale Grünzüge<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Regionale Grünzüge sind im gesamten Untersuchungsraum nicht vorhanden. Der nächste<br />

Regionale Grünzug befindet sich nach Norden hin bei Gernsbach in ca. 8,5 km Entfernung,<br />

nach Süden in ca. 4 km Entfernung bei Schönmünzach (im Zuständigkeitsbereich<br />

des Regionalverbands Nordschwarzwald).<br />

Bewertung - Fazit<br />

Regionale Grünzüge sind durch das Vorhaben nicht betroffen.<br />

5.2.2.2 Grünzäsuren<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Nördlich von Forbach befindet sich die Grünzäsur Gausbach/Forbach (vgl. Abbildung 80).<br />

Sie dient dem Luftaustausch, dem Immissionsschutz, der Erholung sowie der Forstwirtschaft/Waldnutzung.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Grünzäsur ist durch das Vorhaben nicht betroffen.<br />

5.2.2.3 Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen<br />

5.2.2.3.1 Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke,<br />

Baustellenzufahrten, alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die<br />

Darstellung der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen) werden keine Flächen innerhalb<br />

Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege beansprucht.<br />

Die alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen östlich der Herrenwieser<br />

Schwallung befinden sich zwar in unmittelbarer Nähe des Schutzbedürftigen<br />

Bereichs im Schwarzenbachtal zwischen Herrenwies und der Schwarzenbachtalsperre.<br />

05-26


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Sie berücksichtigen in ihrer Abgrenzung die gemäß Landeskartierung geschützten Biotope,<br />

die maßgeblich für die Ausweisung der Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz<br />

und Landschaftspflege sind. Eine Inanspruchnahme geschützter Biotope kann somit ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Schachtkraftwerke, alternative Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerflächen sowie Baustellenzufahrten) sind aufgrund der Nicht-<br />

Inanspruchnahme von Flächen innerhalb Schutzbedürftiger Bereiche für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.2.2.3.2 Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen hinsichtlich Schutzbedürftiger Bereiche für<br />

die Landwirtschaft erfolgt in <strong>Kapitel</strong> 5.2.8.1.1.<br />

5.2.2.3.3 Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen hinsichtlich Schutzbedürftiger Bereiche für<br />

die Forstwirtschaft erfolgt in <strong>Kapitel</strong> 5.2.9.1.4.<br />

5.2.2.3.4 Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen hinsichtlich Schutzbedürftiger Bereiche für<br />

die Erholung erfolgt in <strong>Kapitel</strong> 5.2.6.1.<br />

5.2.2.3.5 Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen hinsichtlich Schutzbedürftiger Bereiche für<br />

den vorbeugenden Hochwasserschutz erfolgt in <strong>Kapitel</strong> 5.2.5.4.<br />

5.2.2.4 Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

Unter Plansatz 3.3.6.1 des Regionalplans 2003 sowie im Anhangband des Regionalbands<br />

2003 sind allgemeine Grundsätze und Vorschläge formuliert, die insbesondere auf eine<br />

nachhaltige und effektive Ausnutzung der Rohstoffvorräte hinweisen. Demnach sollen "für<br />

den Abbau von Sand und Kies sowie von Festgestein [...] zunächst vorhandene Reserven<br />

in bestehenden Konzessionen ausgeschöpft und die Möglichkeit, vorhandene oder stillgelegte<br />

Standorte in die Tiefe zu erweitern, genutzt werden. [...]." Für weitere Abbaustandorte<br />

sollen vorrangig Flächen innerhalb der regionalplanerisch ausgewiesenen<br />

Bereiche (Schutzbedürftige Bereiche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, Gebiete<br />

für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe [Festgestein] [VRG]) in Anspruch genommen<br />

werden (Plansatz 3.3.6.1 im Anhangband des Regionalplans 2003). Des Weiteren sollen<br />

"abgebaute Flächen [...] wieder in die Landschaft und den Naturhaushalt integriert werden",<br />

wobei eine Renaturierung gegenüber anderen Maßnahmen bevorzugt werden soll<br />

(Plansatz 3.3.6.1 G8 Regionalplan R2003).<br />

05-27


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Im näheren Umfeld von Raumünzach gibt es mehrere Abbaustandorte für oberflächennahe<br />

Rohstoffe (vgl. Abbildung 80).<br />

Die von der bestehenden Genehmigung erfasste Fläche nördlich von Raumünzach<br />

(Steinbruch Schneidersköpfle) ist als eine der alternativen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

während der Bauzeit vorgesehen.<br />

5.2.2.4.1 Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Festgestein)<br />

(Vorranggebiet)<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Nördlich von Raumünzach ist eine an einen bestehenden Abbaustandort angrenzende<br />

Fläche als Gebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Festgestein) ausgewiesen<br />

(vgl. Abbildung 80) (die Größe beträgt laut Angabe in der Begründung zum entsprechenden<br />

Plansatz (Plansatz 3.3.6.5) des Regionalplans 5,5 ha, die ermittelte Größe im GIS<br />

beträgt ca. 6,5 ha).<br />

In diesen Gebieten hat gemäß dem als Ziel formulierten Plansatz 3.3.6.5 (Z) des Regionalplans<br />

2003 "die Gewinnung von Festgestein Vorrang vor anderen Nutzungen. Maßnahmen<br />

und Nutzungen, die einem Abbau von Festgestein entgegen stehen oder ihn<br />

ausschließen, sind nicht zulässig". Hier werden somit geeignete Flächen von entgegen<br />

stehenden Nutzungen freigehalten, der Rohstoffabbau der nächsten 15 Jahre ist auf diese<br />

Bereiche zu konzentrieren.<br />

Diese Fläche wird für das Vorhaben zum Teil als alternative Baustelleneinrichtungs- und<br />

Zwischenlagerfläche (ca. 0,4 ha entsprechend < 10 % der Gesamtfläche des Gebiets für<br />

den Abbau oberflächennaher Rohstoffe) beansprucht. Derzeit wird auf dieser Fläche kein<br />

Festgestein abgebaut.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Eine dauerhafte vorhabensbedingte Inanspruchnahme der Vorrangfläche ist nicht vorgesehen,<br />

die Inanspruchnahme beschränkt sich auf die Bauzeit. Nach Fertigstellung des<br />

Pumpspeicherkraftwerks wird die Baustelleneinrichtungsfläche geräumt. Aufgrund der<br />

vergleichsweise geringen flächigen (< 10 % der Gesamtfläche) sowie bauzeitlich begrenzten<br />

vorhabensbedingten Inanspruchnahme steht die Nutzung der Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

grundsätzlich nicht dem Abbau von Festgestein entgegen. Raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind nicht zu erwarten.<br />

5.2.2.4.2 Gebiet zur Sicherung von Rohstoffen (Festgestein) (Vorranggebiet)<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

05-28


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Analyse<br />

Westlich an das oben beschriebene Gebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

nördlich von Raumünzach angrenzend ist die Fläche bis zur L83 als "Gebiet zur Sicherung<br />

von Rohstoffen (Festgestein) (VRG)" ausgewiesen (vgl. Abbildung 80).<br />

Diese Gebiete dienen gemäß dem als Ziel formulierten Plansatz 3.3.6.6 (Z) des Regionalplans<br />

2003 "der langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen für einen möglichen<br />

späteren Abbau. Maßnahmen und Nutzungen, die einen späteren Rohstoffabbau ausschließen<br />

oder wesentlich beeinträchtigen können, sind nicht zulässig […]".<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Fläche ist derzeit nicht als Teil der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

im Steinbruch Schneidersköpfle vorgesehen und daher nicht vom Vorhaben<br />

betroffen.<br />

Grundsätzlich würde eine bauzeitliche Inanspruchnahme als Baustelleneinrichtungs- und<br />

Zwischenlagerfläche nicht im Konflikt zur regionalplanerischen Festsetzung stehen, da<br />

durch die bauzeitlich begrenzte Nutzung der Abbau für die Zeit "in 15 bis 30 Jahren"<br />

(Begründung zu Plansatz 3.3.6.6 Regionalplan 2003) nicht beeinträchtigt ist. Raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigungen durch das Vorhaben wären auch dann nicht zu erwarten.<br />

5.2.3 Schutzgebiete<br />

Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich möglicher Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen<br />

des Vorhabens auf Schutzgebiete sind für die wesentlichen Vorhabensbestandteile<br />

der Vorzugsalternativen in den entsprechenden Abschnitten des <strong>Kapitel</strong>s 4 zur Standortauswahl<br />

dargestellt.<br />

Die folgenden Darstellungen beziehen sich daher überwiegend auf die weiteren Vorhabensbestandteile<br />

(Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerflächen).<br />

Hinsichtlich des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 werden die Ergebnisse<br />

der weitergehenden Untersuchungen zur Vorabschätzung der Natura-2000-Verträglichkeit<br />

aus dem <strong>Kapitel</strong> 6 wiedergegeben.<br />

5.2.3.1 Europäisches Schutzgebietssystem Natura 2000<br />

5.2.3.1.1.1 FFH-Gebiete (hier FFH-Gebiet DE 315-342 "Wiesen, Moore und Heiden<br />

bei Forbach")<br />

Analyse<br />

Die Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE 315-342 "Wiesen, Moore und Heiden bei Forbach"<br />

(Vorabschätzung auf Ebene des Raumordnungsverfahrens) sind in <strong>Kapitel</strong> 6 dargestellt.<br />

05-29


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Im Gesamtergebnis ergeben sich (bei Durchführung vorsorglicher schadensvermeidender<br />

Maßnahmen für die Gelbbauchunke) keine erheblichen vorhabensbedingten Beeinträchtigungen<br />

für die untersuchten Schutz- und Erhaltungsziele. Eine Beeinträchtigung des<br />

Gebiets als solches ist somit nicht zu erwarten.<br />

Durch kumulationsbedingte Wirkungen sind keine Beeinträchtigungen für die untersuchten<br />

Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Gebiets als solches<br />

ist somit auch kumulationsbedingt nicht zu erwarten.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die Maßnahmen zur Schadensvermeidung können raumbedeutsame Konflikte<br />

vermieden werden.<br />

5.2.3.1.1.2 EU-Vogelschutzgebiete (hier: DE 7415-441 "Nordschwarzwald")<br />

Analyse<br />

Die Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet DE 7415-441 "Nordschwarzwald (Vorabschätzung<br />

auf Ebene des Raumordnungsverfahrens) sind in <strong>Kapitel</strong> 6 dargestellt.<br />

Im Gesamtergebnis sind erhebliche vorhabensbedingte Beeinträchtigungen (insbesondere<br />

aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen auf dem Seekopf) hinsichtlich der<br />

Schutz- und Erhaltungsziele des Auerhuhns auch bei Durchführung von Vermeidungsund<br />

Verminderungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen.<br />

Da erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele für diese Art auch bei<br />

Realisierung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen nicht mit Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden können, liegt letztlich im worst case eine Beeinträchtigung des<br />

Gebiets als solches vor. Eine Ausnahme und die Durchführung von Maßnahmen zur<br />

Kohärenzsicherung werden erforderlich.<br />

Bezüglich des Raufußkauzes werden keine Maßnahmen zur Kohärenz erforderlich, da<br />

bereits mit der Durchführung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Beeinträchtigungen<br />

der Schutz- und Erhaltungsziele sicher ausgeschlossen werden können (Schadensvermeidung).<br />

Durch kumulationsbedingte Wirkungen sind keine Beeinträchtigungen für die untersuchten<br />

Schutz- und Erhaltungsziele zu erwarten. Eine Beeinträchtigung des Gebiets als solches<br />

ist somit kumulationsbedingt nicht zu erwarten.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die Maßnahmen zur Schadensvermeidung können raumbedeutsame Konflikte<br />

(zumindest für das Auerhuhn) nicht vermieden werden. Das erforderliche Abweichungsverfahren<br />

kann erfolgreich durchgeführt werden (vgl. entsprechende Abschnitte in <strong>Kapitel</strong><br />

6). Damit können die verbleibenden raumbedeutsamen Konflikte überwunden werden.<br />

05-30


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.2.3.2 Weitere Schutzgebiete<br />

5.2.3.2.1.1 Wasser- und Heilquellenschutzgebiete<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten<br />

durch die weiteren Vorhabensbestandteile erfolgt in den <strong>Kapitel</strong>n 5.2.5.1. und<br />

5.2.5.2.<br />

5.2.3.2.1.2 Naturschutzgebiete<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen) werden keine Flächen innerhalb<br />

von Naturschutzgebieten beansprucht.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme von Flächen innerhalb von Naturschutzgebieten<br />

bzw. der ausreichenden Entfernung zu ihnen sind keine raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

5.2.3.2.1.3 Naturdenkmale<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen) werden keine Bestandteile von<br />

Naturdenkmalen beansprucht.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme von Bestandteilen von Naturdenkmalen bzw. der<br />

ausreichenden Entfernung zu ihnen sind keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

05-31


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.2.3.2.1.4 Landschaftsschutzgebiete<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Der Parkplatz an der B462 im Murgtal, der bei Nichtverwirklichung des Schutterstollens<br />

als alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche für die Anlage des<br />

Zufahrtsstollens zum Kavernenwasserspeicher genutzt wird, befindet sich innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebiets 2.16.005 "Mittleres Murgtal". Nach Fertigstellung des Zugangsstollens<br />

sowie des Kavernenwasserspeichers kann die Fläche wieder als Parkplatz<br />

genutzt werden.<br />

Die als alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche vorgesehenen Parkplatz-<br />

und Lagerflächen am Bahnhof Raumünzach befinden sich ebenfalls innerhalb des<br />

Landschaftsschutzgebiets 2.16.005 "Mittleres Murgtal". Nach Bauzeitende werden die<br />

Flächen wieder ihrer jetzigen Funktion zugeführt.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Inanspruchnahme des Parkplatzes an der B462 als Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

steht zunächst im grundsätzlichen Konflikt zu den Vorgaben der entsprechenden<br />

Schutzgebietsverordnung, wonach es u. a. untersagt ist, Handlungen vorzunehmen,<br />

die zu nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes führen.<br />

Für die Nutzbarmachung des Parkplatzes an der B462 als Baustelleneinrichtungs- und<br />

Zwischenlagerfläche werden die Grünbestände des Parkplatzes gerodet und die Fläche<br />

planiert. Die Veränderung ist jedoch nicht dauerhaft wirksam. Nach der Fertigstellung des<br />

Zugangsstollens sowie des Kavernenwasserspeichers kann die Fläche wieder als Parkplatz<br />

genutzt werden, durch Begrünungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, ein dem<br />

jetzigen Zustand entsprechendes Aussehen wieder herzustellen. Durch die auf die Dauer<br />

der Bauzeit beschränkte Inanspruchnahme entstehen keine raumbedeutsamen Beeinträchtigungen.<br />

Im Übrigen können nach § 3 der Schutzgebietsverordnung "in besonderen<br />

Fällen" Ausnahmen von den entsprechenden Vorschriften zugelassen werden.<br />

Die Inanspruchnahme der Flächen am Bahnhof Raumünzach bewirkt keine wesentlichen<br />

nachteiligen Veränderungen des Landschaftsbildes. Die Flächen sind bereits jetzt durch<br />

ihre Funktion als Parkplatz und Lagerfläche vorbelastet, es befinden sich keine landschaftsprägenden<br />

Grünbestände auf ihnen, eine raumbedeutsame bauzeitliche Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsschutzgebiets ist daher ausgeschlossen.<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, weitere<br />

alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen auf dem Gelände des<br />

Steinbruchs Schneidersköpfle und östlich der Herrenwieser Schwallung) sind aufgrund<br />

der Nicht-Inanspruchnahme von Flächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten bzw.<br />

05-32


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

der ausreichenden Entfernung zu ihnen ebenfalls keine raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

zu erwarten.<br />

5.2.3.2.2 Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 NatSchG)<br />

und nach § 30a LWaldG<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die Anlage des Auslaufbauwerks östlich des Schachtkraftwerks der Oberstufe am<br />

Westufer der Schwarzenbachtalsperre werden bauzeitlich < 0,1 ha des geschützten Biotops<br />

2731-5216-3027 "Nordufer der Schwarzenbachtalsperre" beansprucht. Dabei wird<br />

der betroffene Bereich abgegraben und nach der Fertigstellung des Auslaufbauwerks<br />

wieder verfüllt; das Uferrelief wird einem dem jetzigen Zustand vergleichbaren Zustand<br />

wieder hergestellt.<br />

Unmittelbar östlich an die alternative Baustelleneinrichtungsfläche des Zugangsstollens<br />

Süd zum Kavernenwasserspeicher (Parkplatz an der B462 im Murgtal) grenzen zwei<br />

Teilflächen des geschützten Biotops 2731-6216-2414 "Bäche O Lachsberg" an. Eine<br />

randliche, kleinflächige Inanspruchnahme dieser Flächen während der Bauphase ist<br />

grundsätzlich möglich, mit Rodungen in diesen Bereichen ist nach derzeitigem Planungsstand<br />

jedoch nicht zu rechnen.<br />

An der Zufahrt zum Schachtkraftwerk der Oberstufe am Westufer der Schwarzenbachtalsperre<br />

befinden sich mehrere Teilflächen des geschützten Biotops 2731-5216-3021<br />

"Quellen SO Schifferwald (1)". Hierbei handelt es sich um regelmäßig überschwemmte<br />

Quellbereiche an der Grenze vom Grundgebirge (Granit) zu Sedimenten des Buntsandsteins.<br />

Eine < 0,1 ha große Teilfläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Baustellenzufahrt.<br />

Beim evtl. notwendigen Ausbau des bestehenden Forstwegs wird die betreffende<br />

Teilfläche des geschützten Biotops nicht beansprucht.<br />

An die alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen östlich der Herrenwieser<br />

Schwallung angrenzend befinden sich die geschützten Biotope 2731-5216-2011<br />

"Schwarzenbach", 2731-5216-2025 "Quelle u. Bach N Gartenbach" und 2731-5216-2027<br />

"Quellsumpf W Schwarzenbachtalsperre". Die Abgrenzung der Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerflächen ist derart, dass es zu keiner Inanspruchnahme von Flächen der<br />

genannten geschützten Biotope kommt.<br />

Betroffenheit von Biotopen aus der aktuellen Kartierung des Untersuchungsgebiets, die<br />

den Kriterien nach § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG entsprechen, sind im entsprechenden<br />

Abschnitt in <strong>Kapitel</strong> 5.3.6 (Schutzgut Pflanzen/Biotope) dargestellt.<br />

05-33


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Inanspruchnahme geschützter Biotope beschränkt sich, soweit sie tatsächlich<br />

zustande kommt, auf vergleichsweise kleine Teilflächen bzw. auf Randbereiche der Biotopflächen.<br />

Die (mögliche) Inanspruchnahme o. g. geschützter Biotope ist darüber hinaus<br />

auf die Dauer der Bauzeit beschränkt, die betroffenen Biotopflächen können nach Bauende<br />

wieder in einen dem derzeitigen Aussehen entsprechenden Zustand versetzt werden.<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Grundsätzlich muss<br />

jedoch bei einer Beeinträchtigung geschützter Biotope ein Ausnahmeverfahren beantragt<br />

und entsprechende Kompensationsmaßnahmen erbracht werden.<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerk der<br />

Unterstufe, weitere alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen auf dem<br />

Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle und östlich der Herrenwieser Schwallung)<br />

sind aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme von geschützten Biotopen bzw. der ausreichenden<br />

Entfernung zu ihnen ebenfalls keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

5.2.3.2.3 Schutzgebiete nach § 32 LWaldG (Bannwald/Schonwald)<br />

Die Darstellung möglicher Beeinträchtigungen hinsichtlich Bann- und Schonwälder erfolgt<br />

unter 5.2.9.1.3 im <strong>Kapitel</strong> zur Forstwirtschaft und den jagdlichen Belangen.<br />

5.2.3.2.4 Naturpark<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke,<br />

Baustellenzufahrten, alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die<br />

Darstellung der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Alle weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen) befinden sich wie die Beckenstandorte<br />

der Vorzugsalternativen innerhalb des Naturparks "Schwarzwald Mitte/Nord".<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Inanspruchnahme unterliegt, sofern sie zu Beeinträchtigungen führt, einem Erlaubnisvorbehalt<br />

nach § 4 der Naturparkverordnung.<br />

Demnach bedürfen "Handlungen, die den Charakter des Naturparks verändern oder dem<br />

Schutzzweck zuwiderlaufen können", der schriftlichen Erlaubnis der "jeweils örtlich<br />

zuständigen unteren Naturschutzbehörde".<br />

Nach § 4 Abs. 3 ist die Erlaubnis zu erteilen, "wenn die Handlung weder den naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften, noch dem Zweck des Naturparks oder den Feststellungen des<br />

Naturparkplans zuwiderläuft oder wenn nachteilige Wirkungen durch Auflagen oder<br />

Bedingungen abgewendet werden können. Die Erlaubnis kann unter Auflagen oder<br />

05-34


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bedingungen, befristet oder widerruflich erteilt werden. Bei der Entscheidung ist insbesondere<br />

den notwendigen Entwicklungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie<br />

den Zielen der Raumordnung Rechnung zu tragen."<br />

Entsprechend der o. g. Forderung können die nachteiligen Wirkungen durch Auflagen<br />

oder Bedingungen im Rahmen der schadensbegrenzenden Maßnahmen im Sinne von<br />

Natura-2000 sowie der sonstigen Kompensation abgewendet werden. Es ist daher von<br />

einer Erteilung der Erlaubnis auszugehen.<br />

5.2.3.3 Weitere Flächen mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung<br />

5.2.3.3.1.1 Moorkataster<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Die nördlich der L83 im Talgrund des Schwarzenbachs gelegenen, im Moorkataster<br />

Baden-Württemberg gelisteten Niedermoore 615 "Schwarzenbach-Schwallung" sowie 616<br />

"Schwarzenbach-Kohlscheuer" sind nach derzeitigem Planungsstand durch das Vorhaben<br />

nicht betroffen.<br />

Das Niedermoor 616 "Schwarzenbach-Kohlscheuer" befindet sich innerhalb des<br />

geschützten Biotops 2731-5216-2027 "Quellsumpf W Schwarzenbachtalsperre". Die<br />

Abgrenzung der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen ist derart,<br />

dass es zu keiner Inanspruchnahme von Flächen des betreffenden geschützten Biotops<br />

und damit zu einer Beeinträchtigung der Moorfläche kommt.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen) sind aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme<br />

von Moorflächen entsprechend Moorkataster Baden-Württemberg bzw. der<br />

ausreichenden Entfernung zu ihnen keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.2.3.3.1.2 Important Bird Area (IBA)<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

05-35


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Analyse<br />

Alle weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke, alternative<br />

Baustelleneinrichtungsflächen und Zwischenlagerflächen) befinden sich wie die Beckenstandorte<br />

der Vorzugsalternativen innerhalb des IBA "Nordschwarzwald".<br />

Bewertung - Fazit<br />

Das IBA "Nordschwarzwald" ist teilweise als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet worden.<br />

Bau- und anlagebedingte Auswirkungen diese Bereiche betreffend sind bereits in den<br />

entsprechenden Abschnitten des <strong>Kapitel</strong>s 4, 5 und 6 dargestellt.<br />

Gleichwohl sind die verbleibenden Bestandteile des IBA aktuell nicht als faktisches EU-<br />

Vogelschutzgebiet zu werten, da sich seit der Meldung der EU-Vogelschutzgebiete des<br />

Landes Baden-Württemberg an die EU keine neue Sachverhalte ergeben haben, die eine<br />

Nachmeldung von Teilen des IBA erforderlich machen würden.<br />

Raumbedeutsame Beeinträchtigungen durch das Vorhaben sind hinsichtlich einer anlagebedingten<br />

Inanspruchnahme der über die Flächen des EU-Vogelschutzgebiets hinausgehenden<br />

Bereiche des IBA daher ausgeschlossen.<br />

5.2.4 Siedlungswesen<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Siedlungsbereiche sind Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung. Sie dienen "der räumlichen<br />

Konzentration der Eigenentwicklung sowie der über die Eigenentwicklung hinausgehenden<br />

Siedlungstätigkeit" (Plansatz 2.3.1 N Regionalplan 2003).<br />

Der Ortsteil Forbach der Gemeinde Forbach ist im Regionalplan 2003 als Siedlungsbereich<br />

innerhalb der Entwicklungsachse ausgewiesen. Eine besondere Funktion, etwa<br />

als Schwerpunkt für Wohnen, ist nicht ausgewiesen. Auch für die Ermittlung des Bauflächenbedarfs<br />

bzw. von Siedlungserweiterungsflächen werden keine Prognoseangaben<br />

gemacht.<br />

Südlich und nördlich an den Ortsteil Forbach sowie südlich an den Ortsteil Herrenwies<br />

angrenzende Flächen sind gemäß Vorschlag V8 Plansatz 2.4.2 des Regionalplans 2003<br />

als "Regionalplanerisch abgestimmter Bereich für Siedlungserweiterung" ausgewiesen;<br />

sie sind durch das Vorhaben nicht betroffen.<br />

In der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2003 sind neben dem Ortsteil Forbach für<br />

den Vorhabensbereich und sein näheres Umfeld die Siedlungen Herrenwies und Raumünzach<br />

als bestehende Siedlungsflächen ausgewiesen.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Regionalplanerische Festsetzungen hinsichtlich der Siedlungsstruktur sind durch das<br />

Vorhaben nicht berührt. Raumbedeutsame Auswirkungen sind nicht zu erwarten.<br />

05-36


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.2.5 Wasserwirtschaft<br />

Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die wasserwirtschaftlichen Belange sind für die wesentlichen Vorhabensbestandteile der<br />

Vorzugsalternativen (Beckenstandorte und Stollen) hinsichtlich der Beeinträchtigung von<br />

Wasser- und Heilquellenschutzgebiete sowie Quellschüttungen und Oberflächengewässer<br />

bereits in den entsprechenden Abschnitten im <strong>Kapitel</strong> 4 dargestellt. Die folgenden Darstellungen<br />

beziehen sich für diese Kriterien auf die weiteren Vorhabensbestandteile<br />

(Schachtkraftwerke, alternativen Baustelleneinrichtungsflächen und Zwischenlagerflächen<br />

sowie Baustellenzufahrten).<br />

Bezüglich des Schutzbedürftigen Bereichs für den Hochwasserschutz erfolgt eine<br />

Betrachtung aller Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen, da das Kriterium in<br />

<strong>Kapitel</strong> 4 nicht berücksichtigt wurde.<br />

5.2.5.1 Wasserschutzgebiete<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Die östliche der Zufahrten zur alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

im Steinbruch Schneidersköpfle führt auf der bestehenden Steinbruchszufahrt entlang<br />

der westlichen Begrenzung der Zone II des Wasserschutzgebiets (WSG) "Gemeinde Forbach,<br />

Schneiderskopfquelle 110". Eine Zone III ist für dieses WSG nicht ausgewiesen 1 .<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass sich der genannte Weg teilweise randlich innerhalb der<br />

Schutzgebietszone befindet.<br />

Die Baustelleneinrichtungsfläche des Oberbeckens befindet sich teilweise kleinflächig (ca.<br />

0,4 ha) innerhalb der Zone III des WSG "Gemeinde Forbach Hartmannsbrunnenquelle<br />

104".<br />

Die bauzeitlich begrenzte Inanspruchnahme von ca. 0,4 ha durch die Baustelleneinrichtungsfläche<br />

des Oberbeckens innerhalb der Zone III des WSG "Gemeinde Forbach Hartmannsbrunnenquelle<br />

104" ist der dauerhaften anlagebedingten Inanspruchnahme durch<br />

Teile des Oberbeckens und der Oberbodenvorschüttung (insgesamt ca. 6,6 ha) in ihrer<br />

Auswirkung untergeordnet. Es ist eine bauzeitliche Aufhebung des Wasserschutzgebiets<br />

1 Das LRA Rastatt bestätigt (BÄUERLE 2011), dass das WSG Schneidersköpfle entgegen der textlichen<br />

Formulierung in der Schutzgebietsverordnung lediglich die Schutzzonen I und II umfasst; der Text zur<br />

Schutzgebietsverordnung, in dem eine Zone III genannt ist, enthält hier nach Auffassung des LRA Rastatt<br />

einen redaktionellen Fehler. Es gilt die Abgrenzung der Schutzzonen wie sie in der Karte des Antrags auf<br />

Festlegung des Wasserschutzgebiets "Schneiderskopfquelle" (KING, WEBER UND PARTNER 1988) dargestellt<br />

und im Kartendienst der LUBW veröffentlicht wurde.<br />

05-37


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

vorgesehen, eine Ersatzwasserversorgung ist problemlos über die Fliegenlochquelle<br />

möglich.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen sind durch die weiteren Vorhabensbestandteile<br />

nicht zu erwarten.<br />

5.2.5.2 Heilquellenschutzgebiete<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Die alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

und an der B462 befinden sich außerhalb des Untersuchungsgebiets des<br />

LGRB zur Neuabgrenzung des Heilquellenschutzgebiets Baden-Baden (Quellenschutzgebiet<br />

"211007 Bäder und Kurverwaltung B.-W. Thermalquellen"). Der überwiegende Teil<br />

der Baustellenzufahrten befindet sich innerhalb des Untersuchungsgebiets des LGRB zur<br />

Neuabgrenzung des Heilquellenschutzgebiets Baden-Baden (Quellenschutzgebiet<br />

"211007 Bäder und Kurverwaltung B.-W. Thermalquellen").<br />

Das Schachtkraftwerk des Oberbeckens auf dem Seekopf befindet sich innerhalb des<br />

Untersuchungsgebiets des LGRB am westlichen Ufer der Schwarzenbachtalsperre.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Auswirkungen auf die Schüttungen der Baden-Badener Thermalquellen durch die Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerflächen sowie die Baustellenzufahrten sind ausgeschlossen,<br />

da nicht in den Grundwasserkörper eingegriffen wird, der möglicherweise mit<br />

dem die Thermalquellen speisenden Tiefenzirkulationswasser in Verbindung steht.<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen sind durch die weiteren Vorhabensbestandteile<br />

daher ebenfalls ausgeschlossen.<br />

Hinsichtlich des Schachtkraftwerks des Oberbeckens sind messbare Auswirkungen auf<br />

die Schüttungen der Baden-Badener Thermalquellen infolge großräumiger Druckentlastung<br />

des kristallinen Grundwasserkörpers aufgrund des lokal eng begrenzten Eingriffs in<br />

den Granit nicht zu erwarten. Daher sind raumbedeutsame Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen<br />

ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

5.2.5.3 Quellschüttungen und Oberflächengewässer<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Dar-<br />

05-38


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

stellung der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Auswirkungen auf Quellschüttungen und Oberflächengewässer werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.3<br />

beim Schutzgut Wasser untersucht. Die bisher nicht berücksichtigten Vorhabensbestandteile<br />

führen zu folgenden Auswirkungen auf Quellschüttungen und Oberflächengewässer:<br />

• Schachtkraftwerke: Durch die Anlage des Auslaufbauwerks des Schachtkraftwerks<br />

an der Schwarzenbachtalsperre kommt es zu einer lokalen Veränderung der<br />

Gewässersohle der Schwarzenbachtalsperre durch die Versiegelung (Beton). In der<br />

UVS wird dies als wesentliche Auswirkung auf ein Oberflächengewässer bewertet.<br />

Eine Raumbedeutsamkeit ist jedoch aufgrund der Kleinflächigkeit nicht gegeben.<br />

Durch das neue Schachtkraftwerk auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

werden keine Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser erzeugt.<br />

• Baustellenzufahrten: Durch die Baustellenzufahrten sind keine Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Wasser zu erwarten. Die baubedingten Versiegelungen (durch Ausbau-<br />

und/oder Neubau von Wegen) sind zu kurzeitig und flächenmäßig zu gering,<br />

als dass sich signifikante Auswirkungen auf Quellschüttungen ergeben könnten.<br />

• Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen: Durch die alternativen<br />

Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen ergeben sich keine Auswirkungen auf<br />

Oberflächengewässer und Quellschüttungen.<br />

• Baubedingte Auswirkungen allgemein: Baubedingte Auswirkungen auf Oberflächengewässer<br />

und Quellwässer können durch die einschlägigen Bauvorschriften<br />

zur Behandlung von Oberflächenwasser und Bauwasser sowie zum Baubetrieb<br />

vermieden werden.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Es sind keine raumbedeutsamen Auswirkungen auf Quellen oder Oberflächengewässer<br />

zu erwarten.<br />

5.2.5.4 Schutzbedürftige Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Innerhalb des Vorhabensgebiets ist die Wasserfläche der bestehenden Schwarzenbachtalsperre<br />

in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2003 als Schutzbedürftiger<br />

Bereich für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen (vgl. Abbildung 80). "Die<br />

Schutzbedürftigen Bereiche für den vorbeugenden Hochwasserschutz [...] sind für natürliche<br />

Überflutungen und die Retention von Hochwässern sowie für Maßnahmen der<br />

Gewässerentwicklung und Auenrenaturierung zu sichern. In diesen Bereichen haben die<br />

Belange des Hochwasserschutzes Vorrang vor anderen Nutzungen. Insbesondere sind<br />

05-39


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

sie von weiterer Bebauung freizuhalten. Zwingende Vorhaben und Maßnahmen im öffentlichen<br />

Interesse sind nur dann möglich, wenn<br />

• eine Erhöhung des Schadenspotentials nicht zu befürchten ist,<br />

• kein Verlust an Retentionsraum erfolgt bzw. ein gleichwertiger Ausgleich dafür<br />

geschaffen wird,<br />

• keine Verlagerung des Gefahrenpotentials erfolgt" (Plansatz 3.3.5.2 Z1 Regionalplan<br />

2003).<br />

Eine bauliche Nutzung, welche über die in Plansatz 3.3.5.2 Z1 des Regionalplans 2003<br />

genannten Ausnahmen hinaus geht, "ist ausgeschlossen" (Plansatz 3.3.5.2 Z2 Regionalplan<br />

2003).<br />

Südwestlich der Seebachmündung in die Schwarzenbachtalsperre ist oberhalb des Uferwegs<br />

das unterirdische Schachtkraftwerk der Oberstufe geplant. Vom Schachtkraftwerk<br />

wird der Kraftwerksauslauf zunächst am Kraftwerksschacht empor geführt und mündet<br />

nach einer kurzen Horizontalstrecke unterhalb des unteren Normalbetriebswasserspiegels<br />

in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch den unterirdischen Einbau des Kraftwerksauslaufs werden die oben genannten<br />

Ziel-Bestimmungen des Plansatzes 3.3.5.2 Z1 Regionalplan 2003 nicht berührt, da mit der<br />

Anlage des Wasserauslaufs weder eine Erhöhung des Schadenspotentials oder der Verlust<br />

von Retentionsraum noch eine Verlagerung des Gefahrenpotentials verbunden ist.<br />

Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen des Schutzbedürftigen Bereichs für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz sind durch das Vorhaben nicht zu erwarten.<br />

5.2.6 Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange von Erholung/Tourismus und<br />

Fremdenverkehr/Gewerbliche Wirtschaft sind für die wesentlichen Vorhabensbestandteile<br />

der Vorzugsalternativen in den entsprechenden Abschnitten des <strong>Kapitel</strong>s 4 dargestellt.<br />

Die folgenden Darstellungen beziehen sich auf die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten,<br />

Schachtkraftwerke, alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen).<br />

5.2.6.1 Schutzbedürftige Bereiche für die Erholung<br />

Analyse<br />

Durch einen Teil der weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten zum Oberbeckenstandort<br />

auf dem Seekopf und zum Schachtkraftwerk der Oberstufe am Westufer<br />

der Schwarzenbachtalsperre sowie alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen<br />

östlich der Herrenwieser Schwallung) werden ebenfalls Flächen innerhalb<br />

des Schutzbedürftigen Bereichs in Anspruch genommen. Bezüglich des Schachtkraft-<br />

05-40


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

werks der Oberstufe ist die Inanspruchnahme dauerhaft, allerdings beschränkt sich diese<br />

Inanspruchnahme kleinflächig (< 0,2 ha) auf einen Bereich, der in dem sich bereits ein<br />

Gebäude befindet und das nicht der allgemeinen Erholungsnutzung zur Verfügung steht.<br />

Im Fall der Baustellenzufahrten und der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen<br />

östlich der Herrenwieser Schwallung ist die Inanspruchnahme auf die<br />

Dauer der Bauzeit beschränkt.<br />

Durch die noch verbleibenden weiteren Vorhabensbestandteile (weitere Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und Baustellenzufahrten) werden keine Flächen innerhalb Schutzbedürftiger<br />

Bereiche für die Erholung beansprucht, raumbedeutsame Auswirkungen sind durch<br />

sie demnach nicht zu erwarten.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Auswirkungen durch das Vorhaben auf den Fremdenverkehr resultieren aus der anlageund<br />

baubedingten Inanspruchnahme von Waldflächen, die als potenzielle Räume für die<br />

landschaftsbezogene Erholung gelten.<br />

Für die landschaftsbezogene Erholung besteht die Möglichkeit zur Verlagerung in andere<br />

Bereiche. Wesentliche Beeinträchtigungen durch die vorhabensbedingte Inanspruchnahme<br />

von für die Erholung genutzten Wegen (u. a. Westweg sowie als Baustellenzufahrten<br />

genutzte Wege) werden durch eine Neuordnung des Wegenetzes vermieden.<br />

Die kleinflächige Inanspruchnahme durch die Anlage des Schachtkraftwerks der Oberstufe<br />

schränkt die Möglichkeit zur Erholung aufgrund der Vorbelastung (s. o.) nicht weiter<br />

ein.<br />

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Fremdenverkehrsorte sind ebenfalls nicht beeinträchtigt,<br />

da durch das Vorhaben anlagebedingt keine Flächen beansprucht werden, die für<br />

den Bau von Ferienwohnungen und -siedlungen vorgesehen sind.<br />

Einrichtungen von Kurbetrieben in Forbach bleiben von wesentlichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens ebenfalls unberührt, raumbedeutsame Beeinträchtigungen sind daher ausgeschlossen.<br />

5.2.7 Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte<br />

Dienstleistungseinrichtungen<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Im Vorhabensgebiet bzw. in seinem Umfeld befinden sich keine Schwerpunkte für Industrie,<br />

Gewerbe und gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich orientierte Dienstleistungseinrichtungen<br />

sind durch das Vorhaben nicht betroffen.<br />

05-41


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.2.8 Landwirtschaft und Fischerei<br />

5.2.8.1 Landwirtschaft<br />

Im Regionalplan sind folgende allgemeine Grundsätze zur Landwirtschaft formuliert:<br />

Die Landwirtschaft soll insbesondere unter den Aspekten<br />

• Sicherung der Ernährungsbasis,<br />

• Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen,<br />

• Gestaltung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft sowie<br />

• einer an den Standort angepassten Bewirtschaftung<br />

nachhaltig erhalten und gefördert werden (Plansatz 3.3.2.1 G1 und G2 Regionalplan<br />

2003). Außerdem sollen "in Gebieten mit hohem Waldanteil [...] ausreichende Flächen als<br />

Fluren (Mindestfluren) bewirtschaftet und gepflegt werden" (Plansatz 3.3.2.1 G5 Regionalplan<br />

2003).<br />

5.2.8.1.1 Schutzbedürftige Bereiche für die Landwirtschaft<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Innerhalb des Vorhabensgebietes sind keine Schutzbedürftigen Bereiche für die Landwirtschaft<br />

ausgewiesen.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen des Vorhabens auf die Landwirtschaft sind nicht zu<br />

erwarten.<br />

5.2.8.2 Fischerei<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Regional bedeutsame, fischereilich genutzte Gewässer innerhalb des Vorhabensbereichs<br />

sind die Murg und die Schwarzenbachtalsperre. Weitere fischereilich genutzte Gewässer<br />

im Umfeld des Vorhabens sind die Raumünzach oberhalb des Sammelbeckens<br />

Erbersbronn, der Schwarzenbach und in geringem Umfang der Seebach.<br />

Eine anlagebedingte Inanspruchnahme von fischereilich genutzten Gewässern erfolgt<br />

mittelbar durch die Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein) durch den Anschluss an<br />

das Ausgleichsbecken Forbach und damit an die Murg.<br />

05-42


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Durch die Alternative 08 - Oberstufe Seekopf werden in sehr geringem Umfang (< 0,5 ha,<br />

ca. 1.000 m²) Flächen im Uferbereich und im angrenzenden Seebereich zur Anlage des<br />

Kraftwerksauslasses beansprucht. Diese Bereiche werden künftig aus Sicherheitsgründen<br />

nicht mehr uneingeschränkt der fischereilichen Nutzung zur Verfügung stehen.<br />

Durch den Bau der Stollen sind bei beiden Alternativen lokale und zeitlich begrenzte<br />

Gewässertrübungen im Bereich der Einmündung der Stollen in die Schwarzenbachtalsperre<br />

bzw. in die Murg möglich.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Fischerei an der Murg und an der Schwarzenbachtalsperre<br />

sind aufgrund der geringen Größe der beanspruchten Flächen im Bereich<br />

des Kraftwerksauslaufes bzw. im Bereich des Verbindungsstollens des Kavernenwasserspeichers<br />

zum bestehenden Ausgleichsbecken Forbach, die künftig aus Sicherheitsgründen<br />

nicht mehr fischereilich nutzbar sind, nicht zu erwarten.<br />

Wesentliche Auswirkungen auf die Fischfauna und damit auf die Fischerei aufgrund möglicher<br />

lokal begrenzter Gewässertrübungen während der Bauzeit sind nicht zu erwarten,<br />

da es auch schon jetzt bei Starkregenereignissen zum Eintrag von Trübstoffen in die<br />

betreffenden Gewässer kommt, den die Fische schadlos überstehen.<br />

Der Bau des Kavernenwasserspeichers wird darüber hinaus nicht zu einer Veränderung<br />

der Artzusammensetzung der Fischfauna in der Murg und dementsprechend auch zu keiner<br />

Beeinträchtigung der fischereilichen Nutzung an der Murg bzw. am Ausgleichsbecken<br />

Forbach führen.<br />

5.2.9 Forstwirtschaft und jagdliche Belange<br />

Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich möglicher Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen<br />

des Vorhabens auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind für die Vorzugsalternativen<br />

im entsprechenden Abschnitt in <strong>Kapitel</strong> 4 dargestellt.<br />

Die folgenden Darstellungen beziehen sich auf die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten,<br />

Schachtkraftwerke, alternative Baustelleneinrichtungsflächen).<br />

5.2.9.1.1 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen<br />

Analyse<br />

Ob und inwieweit es durch die weiteren Vorhabensbestandteile etwa im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche<br />

für den Zufahrtsstollen an der B462 oder im Bereich der Zufahrt<br />

zum Seekopf zur Beeinträchtigung von forstwirtschaftlich genutzten Flächen kommt, ist<br />

nach dem derzeitigem Planungsstand nicht hinreichend ersichtlich.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Hier sind allenfalls kleinflächige Inanspruchnahmen zu erwarten, sodass nicht von raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen auszugehen ist.<br />

05-43


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.2.9.1.2 Waldflächen mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen<br />

Analyse<br />

Das Schachtkraftwerk der Oberstufe und die dazugehörige Baustelleneinrichtungsfläche<br />

befinden sich in einem Bereich am Westufer der Schwarzenbachtalsperre, der als Erholungswald<br />

der Stufe 1 ausgewiesen ist.<br />

Teile der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Gelände des Steinbruchs<br />

Schneidersköpfle sind derzeit als Bodenschutzwald ausgewiesen. Durch die alternative<br />

Baustelleneinrichtungsfläche an der B462 werden bauzeitlich möglicherweise ebenfalls<br />

Flächen beansprucht, die als Bodenschutzwald ausgewiesen sind.<br />

Durch die alternativen Baustelleneinrichtungsflächen östlich der Herrenwieser Schwallung<br />

werden temporär Flächen beansprucht, die als Erholungswald der Stufe 2 sowie als<br />

Immissionsschutzwald ausgewiesen sind.<br />

Während der Bauzeit führen Teilstrecken der Baustellenzufahrten zu den verschiedenen<br />

Vorhabensbestandteilen durch Flächen mit folgenden Waldfunktionen:<br />

• Bodenschutzwald<br />

• Erholungswald der Stufe 2<br />

• Immissionsschutzwald<br />

Durch die alternative Baustelleneinrichtungsfläche am Bahnhof Raumünzach werden<br />

keine Waldflächen mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen beansprucht.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die Anlage des Kraftwerksgebäudes der Oberstufe kommt es sehr kleinflächig<br />

(< 0,5 ha) zum Verlust von Flächen, die als Erholungswald der Stufe 1 ausgewiesen sind.<br />

Das Kraftwerksgebäude befindet sich an einer Stelle abseits des Uferwegs, an der sich<br />

bereits ein Gebäude befindet. Durch die Anlage des Kraftwerksgebäudes kommt es zu<br />

keiner wesentlichen Veränderung der bestehenden Situation, der Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche<br />

wird nach der bauzeitlichen Inanspruchnahme wieder der forstlichen<br />

Nutzung zugeführt.<br />

Im Bereich der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

sowie der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche an der B462 ist bereits jetzt die Funktion<br />

als Bodenschutzwald aufgrund der Steinbruchnutzung bzw. der Nutzung als Parkplatz<br />

nicht erfüllt. Durch die Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche kommt es zu keiner Veränderung<br />

der bestehenden Situation. Weitere Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten.<br />

Durch die alternativen Baustelleneinrichtungsflächen östlich der Herrenwieser Schwallung<br />

werden temporär Flächen beansprucht, die als Erholungswald der Stufe 2 sowie als<br />

Immissionsschutzwald ausgewiesen sind. Die Flächen sind derzeit überwiegend Schlagfluren,<br />

sodass die Funktion als Immissionsschutzwald momentan nicht erfüllt ist. Bestehender<br />

Wald wird in vergleichsweise geringem Umfang beansprucht. Die Inanspruchnahme<br />

ist auf die Dauer der Bauzeit beschränkt. Die Wirkung hinsichtlich der Erholungsfunktion<br />

ist untergeordnet, da sich zum einen die beanspruchten Flächen entlang der<br />

05-44


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

durch das Verkehrsaufkommen vorbelasteten L83 befinden, zum anderen die Flächen<br />

überwiegend nicht durch durchgängige Wanderwege erschlossen sind und deshalb wenig<br />

bzw. nicht frequentiert sind.<br />

Die Baustellenzufahrten führen aufgrund der zeitlich beschränkten Nutzung der Waldwege<br />

nicht zu wesentlichen Beeinträchtigungen der betroffenen Waldflächen mit besonderen<br />

Schutz- und Erholungsfunktionen. Darüber hinaus werden verbleibende Beeinträchtigungen<br />

hinsichtlich der Erholungsfunktion durch die vorhabensbedingte Inanspruchnahme<br />

von für die Erholung genutzten Wegen durch eine Neuordnung des Wegenetzes<br />

vermieden.<br />

Zusammenfassend sind durch die weiteren Vorhabensbestandteile keine raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.2.9.1.3 Schutzgebiete nach § 32 LWaldG (Bannwald/Schonwald)<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile werden keine Flächen innerhalb von Bannoder<br />

Schonwäldern beansprucht.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke,<br />

alternative Baustelleneinrichtungsflächen) sind aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme von<br />

Bann- oder Schonwäldern bzw. der ausreichenden Entfernung zu ihnen keine raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.2.9.1.4 Schutzbedürftige Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile werden keine Flächen innerhalb Schutzbedürftiger<br />

Bereiche für die Forstwirtschaft beansprucht.<br />

05-45


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile (Baustellenzufahrten, Schachtkraftwerke,<br />

alternative Baustelleneinrichtungsflächen) sind aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme<br />

Schutzbedürftiger Bereiche für die Forstwirtschaft bzw. der ausreichenden Entfernung zu<br />

ihnen keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.2.9.1.5 Jagdliche Belange/Wildtiermanagement<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf die weiteren, in <strong>Kapitel</strong> 4 bisher nicht berücksichtigten<br />

Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten,<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Die Darstellung<br />

der wesentlichen Vorhabensbestandteile hinsichtlich des betreffenden Kriteriums<br />

ist bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 zur Standortauswahl erfolgt.<br />

Analyse<br />

Abschnitte der Baustellenzufahrten führen durch Waldflächen, die auch jagdlich genutzt<br />

werden. Teile der Baustellenzufahrt zum Beckenstandort auf dem Seekopf sowie zum<br />

Schachtkraftwerk der Oberstufe befinden sich innerhalb des Wildtierkorridors "Hornisgrinde/Seebach<br />

(Grindenschw. & Enzhöhen) - Hüttenköpfel/Ottersdorf (Nördliche<br />

Oberrhein-Niederung)".<br />

Bewertung - Fazit<br />

Die Belange des Wildtiermanagements werden durch Einschränkungen bzw. den vorübergehenden<br />

Verlust der Jagdmöglichkeit im Bereich der Zufahrten für die Dauer der<br />

Bauzeit beeinträchtigt sein.<br />

Allgemein besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko durch den Baustellenverkehr. Es ist mit<br />

baubedingten Beeinträchtigungen zu rechnen, da nächtlicher Baustellenverkehr im Rahmen<br />

des Vorhabens zu erwarten ist und die überwiegenden Wanderbewegungen der<br />

Wildtiere zudem in der Dämmerung und nachts während der Sommermonate stattfinden.<br />

Jedoch ist eine Reduzierung des nächtlichen LKW-Verkehrs zwischen den alternativen<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen (Steinbruch Schneidersköpfle, Parkplatz<br />

an der B462, am Bahnhof Raumünzach und östlich der Herrenwieser Schwallung)<br />

möglich.<br />

Eine Raumbedeutsamkeit hinsichtlich des Wildtierkorridors "Hornisgrinde/Seebach (Grindenschw.<br />

& Enzhöhen) - Hüttenköpfel/Ottersdorf (Nördliche Oberrhein-Niederung)" ist<br />

nicht zu erwarten, da ein Ausweichen der Tiere in vergleichsweise störungsarme Waldflächen,<br />

die im Umfeld der Becken und der Bauzuwegungen in ausreichendem Maße zur<br />

Verfügung stehen, ohne Beeinträchtigung möglich ist.<br />

05-46


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.2.10 Verkehr (Straßen- und Schienenverkehr)<br />

Die Belange des Nachrichtenverkehrs wurden bereits in den entsprechenden Abschnitten<br />

im <strong>Kapitel</strong> 4 dargestellt.<br />

Im Folgenden erfolgt für alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen eine<br />

Betrachtung hinsichtlich des regionalbedeutsamen Straßen- und Schienennetzes.<br />

5.2.10.1.1 Straßenverkehr/Regional bedeutsames Straßennetz<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Durch das Murgtal führt die B462. Sie ist im Regionalplan als Straße für den überregionalen<br />

Verkehr, Kategorie II, ausgewiesen.<br />

Südlich von Forbach zweigt die L83 nach Westen ab, sie ist als Straße für den regionalen<br />

Verkehr, Kategorie III, ausgewiesen. Über sie ist die Zufahrt zur Schwarzenbachtalsperre<br />

möglich, sie verbindet außerdem die B462 mit der westlich des Untersuchungsraums<br />

gelegenen B500 (Schwarzwaldhochstraße) (Einmündung bei Sand).<br />

Im Bereich der Alternativenstandorte und im näheren Umfeld (10 km) sind keine Maßnahmen<br />

zum Ausbau des regional bedeutsamen Straßennetzes geplant.<br />

Nach DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) 2005 (STRAßENBAUVERWALTUNG<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG, 2007) beträgt das tägliche Gesamtverkehrsaufkommen auf der<br />

B462 zwischen Forbach und Raumünzach 6.310 Kraftfahrzeuge (entspricht etwa 4,4<br />

Fahrzeugen/min). Davon entfallen 690 auf den Schwerverkehr (Busse, LKW mit mehr als<br />

3,5 t zul. Gesamtgewicht ohne bzw. mit Anhänger, Sattelfahrzeuge) (entspricht etwa 0,5<br />

Fahrzeugen/min). Bezüglich der L83 beträgt der hochgerechnete, aus Stichprobenzählstellen<br />

abgeleitete DTV-Wert bei Landesstraßen 1.680 Kraftfahrzeuge am Tag (entspricht<br />

etwa 1,2 Fahrzeugen/min). Davon entfallen 80 auf den Schwerverkehr (entspricht etwa<br />

0,05 Fahrzeuge/min bzw. 3,3 Fahrzeugen/h).<br />

Während der Bauzeit ist mit bis zu etwa 250 bis 350 LKW-Fahrten am Tag zusätzlich auf<br />

der L83 zu rechnen.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Anlagebedingt sind keine raumbedeutsamen Beeinträchtigungen hinsichtlich des regional<br />

bedeutsamen Straßennetzes zu erwarten.<br />

Die klassifizierten Straßen im Umfeld der Alternativen (insbesondere die B462 und die<br />

L83) sind geeignet, den Umfang des zu erwartenden Baustellenverkehrs zu bewältigen,<br />

sodass auch bezüglich der bauzeitlichen Nutzung keine raumbedeutsame Beeinträchtigung<br />

des bestehenden Straßennetzes zu erwarten ist.<br />

05-47


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abseits klassifizierter Straßen besteht bei der Alternative 08 - Oberstufe Seekopf die Notwendigkeit,<br />

abschnittsweise vorhandene Waldwege im Rahmen der Bauzuwegung auszubauen<br />

oder neu anzulegen. Sich hieraus ergebende Auswirkungen des Baubetriebs<br />

bzw. des Baustellenverkehrs auf die Umwelt sowie baubedingte Auswirkungen (insbesondere<br />

Beeinträchtigungen durch Schallemissionen) auf das Wohlbefinden des Menschen<br />

sind in der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsstudie beim Schutzgut Menschen<br />

einschließlich der menschlichen Gesundheit (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.9) dargestellt.<br />

5.2.10.1.2 Schienenverkehr/Regional bedeutsames Schienennetz<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Durch das Murgtal führt die Eisenbahnstrecke der Murgtalbahn, die im Regionalplan als<br />

Eisenbahn-Nebenstrecke ausgewiesen ist. Die Strecke ist mittlerweile elektrifiziert und<br />

wird von den Stadtbahnen der Albtal-Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) befahren. Über die<br />

Murgtalbahn und die nördlich und südlich angeschlossenen Gleise ist eine Verbindung<br />

zwischen Karlsruhe und Freudenstadt möglich.<br />

Ein Ausbau des Schienennetzes im Bereich der Alternativenstandorte ist derzeit nicht<br />

geplant.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Anlagebedingt werden keine Einrichtungen des Schienenverkehrs beansprucht, Materialtransporte<br />

werden über die Straße abgewickelt.<br />

Durch das Vorhaben bleibt der Schienenverkehr unberührt, bau-, anlage- und betriebsbedingt<br />

sind daher Beeinträchtigungen ausgeschlossen.<br />

5.2.11 Ver- und Entsorgung<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Die Ver- und Entsorgungsanlagen ermöglichen eine ausgewogene, bedarfsgerechte und<br />

nachhaltige Energie- und Wasserversorgung sowie eine gesicherte und umweltverträgliche<br />

Entsorgung von Abwasser und Abfällen.<br />

Die Kraftwerke des Vorhabensträgers auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

(Schwarzenbachwerk, Murgwerk und Niederdruckwerk) südlich von Forbach sowie das<br />

dortige Umspannwerk sind in der Raumnutzungskarte des Regionalplans 2003 als bestehende<br />

Einrichtungen vermerkt, ebenso die von hier nach Norden durch das Murgtal führende<br />

110-kV Freileitung.<br />

05-48


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bewertung - Fazit<br />

An den Standorten der Vorzugsalternativen sowie im Bereich der weiteren Vorhabensbestandteile<br />

sind im Regionalplan keine Ver- und Entsorgungsanlagen ausgewiesen, die<br />

zu Konflikten mit dem Vorhaben führen könnten. Vorhabensbedingte Beeinträchtigungen<br />

sind daher ausgeschlossen.<br />

5.2.12 Verteidigung<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Im gesamten Untersuchungsraum sind keine Anlagen der militärischen und zivilen Verteidigung<br />

oder des Katastrophenschutzes ausgewiesen.<br />

Bewertung - Fazit<br />

Vorhabensbedingte Auswirkungen auf Anlagen der militärischen und zivilen Verteidigung<br />

oder des Katastrophenschutzes sind ausgeschlossen.<br />

5.2.13 Weitere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen<br />

5.2.13.1 Vorranggebiet für regionalbedeutsame Windkraftanlagen<br />

Die folgende Darstellung bezieht sich auf alle Vorhabensbestandteile der Vorzugsalternativen.<br />

Analyse<br />

Etwa 3 km nordwestlich des Seekopfes ist das Vorranggebiet für regionalbedeutsame<br />

Windkraftanlagen "Urberg" (Baden-Baden) ausgewiesen. Nach Plansatz 4.2.5.2 (Z) (1)<br />

des Anhangbandes zum Regionalplan 2003 sind die Vorranggebiete "für die Errichtung<br />

und den Betrieb von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen gesichert […].<br />

In den Vorranggebieten sind alle Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Errichtung und<br />

dem Betrieb der von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen nicht vereinbar sind. Andere<br />

Ziele und Grundsätze des Regionalplans werden dort aufgehoben."<br />

Nach Plansatz 4.2.5.2 (Z) (2) gilt Folgendes:<br />

"Außerhalb der in der Raumnutzungskarte dargestellten Vorranggebiete für regionalbedeutsame<br />

Windkraftanlagen ist die Errichtung und der Betrieb von regionalbedeutsamen<br />

Windkraftanlagen in der Regel ausgeschlossen."<br />

Bewertung - Fazit<br />

Durch das Vorhaben bleiben Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen,<br />

insbesondere das Gebiet "Urberg" (Baden-Baden) nordwestlich des Seekopfes unberührt.<br />

05-49


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Energiewirtschaftliche Interessenskonflikte aufgrund einer möglichen Beanspruchung des<br />

Seekopfes als Standort für eine Windkraftanlage sind nach Maßgabe des Plansatzes<br />

4.2.5.2 (Z) (2) ebenfalls nicht zu erwarten. Vorhabensbedingte Beeinträchtigungen sind<br />

daher ausgeschlossen.<br />

5.2.14 Gesamtübersicht zu den Auswirkungen auf die raumordnerischumweltbezogenenen<br />

Prüfkriterien<br />

Ziel des <strong>Kapitel</strong>s 5.2 ist einerseits die Untersuchung der untergeordneten raumordnerischen<br />

Prüfkriterien, die bei der Standortauswahl in <strong>Kapitel</strong> 4 keine Rolle gespielt haben,<br />

und andererseits die ergänzende Untersuchung von Vorhabensbestandteilen ("weitere<br />

Vorhabensmerkmale") der Vorzugsalternativen, die in <strong>Kapitel</strong> 4 bei der Standortuntersuchung<br />

noch nicht berücksichtigt wurden (Schachtkraftwerke, Baustellenzufahrten, alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen). Zusammenfassend wird in<br />

Tabelle 137 eine synoptische Übersicht der Prüfergebnisse aller Prüfkriterien (Wesentliche<br />

und Untergeordnete) aus <strong>Kapitel</strong> 4 und <strong>Kapitel</strong> 5 in Bezug auf alle Vorhabensmerkmale<br />

der beiden Vorzugsalternativen gegeben.<br />

Tabelle 137: Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Prüfergebnis<br />

Allgemeine und raumstrukturelle Gesichtspunkte<br />

Raumkategorie<br />

Beeinträchtigungen der Raumkategorie durch das Vorhaben<br />

können ausgeschlossen werden; das Vorhaben<br />

führt nicht zu Veränderungen der Raumkategorie.<br />

Lage im punktaxialen System Beeinträchtigungen des zentralörtlichen Systems durch<br />

das Vorhaben können ausgeschlossen werden, das Vorhaben<br />

steht nicht im Widerspruch zu den bezüglich der<br />

Entwicklungsachsen ausgewiesenen landes- und regionalplanerischen<br />

Zielen und Grundsätzen.<br />

Regionale Freiraumstruktur<br />

Regionaler Grünzug<br />

Grünzäsur<br />

Regionale Grünzüge sind durch das Vorhaben nicht<br />

betroffen, Beeinträchtigungen sind daher ausgeschlossen.<br />

Grünzäsuren sind durch das Vorhaben nicht betroffen,<br />

Beeinträchtigungen sind daher ausgeschlossen.<br />

05-50


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Schutzbedürftige Bereiche von Freiräumen<br />

• für Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

• für die Landwirtschaft<br />

• für die Forstwirtschaft<br />

• für die Erholung<br />

• für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

Prüfergebnis<br />

Flächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe<br />

Gebiete für den Abbau<br />

oberflächennaher Rohstoffe<br />

(Festgestein) (Vorranggebiet)<br />

Gebiet zur Sicherung von<br />

Rohstoffen (Festgestein)<br />

(Vorranggebiet)<br />

Schutzgebiete<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Flächen Schutzbedürftiger Bereiche werden nicht beansprucht.<br />

Anlage- und baubedingt (während der Bauphase<br />

des Druckwasserstollens) sind Auswirkungen auf die<br />

innerhalb des Schutzbedürftigen Bereichs am Herrenwieser<br />

See gelegenen Quellen nicht völlig auszuschließen,<br />

wesentliche raumbedeutsame Beeinträchtigungen sind<br />

aber nicht zu erwarten.<br />

Ein möglicher Zielkonflikt kann grundsätzlich durch die<br />

Zulassung einer Abweichung gem. § 24 LplG ausgeräumt<br />

werden. Dies wird im Teil B (Zielabweichungsverfahren) für<br />

diesen Bereich vorsorglich beantragt.<br />

Wegen der Nähe zum Schutzbedürftigen Bereich für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege nordwestlich des<br />

Beckenstandorts, der überwiegend auch Bestandteil der<br />

entsprechenden Teilfläche des EU-Vogelschutzgebiets<br />

7415-441 "Nordschwarzwald" ist, wird für diesen Schutzbedürftigen<br />

Bereich ebenfalls vorsorglich die Zulassung<br />

einer Abweichung gem. § 24 LplG beantragt.<br />

siehe unten bei Landwirtschaft und Fischerei<br />

siehe unten bei Forstwirtschaft<br />

siehe unten bei Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr<br />

siehe unten bei Wasserwirtschaft<br />

Es findet eine temporäre Flächeninanspruchnahme der<br />

Vorrangfläche im Steinbruch Schneidersköpfle statt. Aufgrund<br />

der vergleichsweise geringen flächigen (< 10 % der<br />

Gesamtfläche) sowie bauzeitlich begrenzten vorhabensbedingten<br />

Inanspruchnahme steht die Nutzung der Fläche<br />

als Baustelleneinrichtungsfläche grundsätzlich nicht dem<br />

Abbau von Festgestein entgegen. Es sind daher keine<br />

raumbedeutsamen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Gebiete zur Sicherung von Rohstoffen (Festgestein)<br />

(Vorranggebiet) sind vom Vorhaben nicht betroffen, Beeinträchtigungen<br />

sind daher ausgeschlossen.<br />

05-51


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

• FFH-Gebiete<br />

• Vogelschutzgebiete<br />

Wasser- und<br />

Heilquellenschutzgebiete<br />

Naturschutzgebiete<br />

Naturdenkmale<br />

Prüfergebnis<br />

Es werden anlagebedingt keine Flächen innerhalb von<br />

FFH-Gebieten beansprucht.<br />

Hinsichtlich der östlich des Oberbeckenstandorts auf dem<br />

Seekopf gelegenen Teilfläche des FFH-Gebiets 7315-342<br />

"Wiesen, Moore und Heiden bei Forbach" sind keine raumbedeutsamen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten. Es sind<br />

keine signifikanten vorhabensbedingten Folgewirkungen<br />

auf die Hydrologie des Herrenwieser Sees und damit<br />

beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Lebensräume im<br />

Bereich des Herrenwieser Sees zu erwarten. Grundsätzlich<br />

können Beeinträchtigungen der Lebensräume am Herrenwieser<br />

See (bzgl. des Wirkpfads Hydrologie) durch Schutzmaßnahmen<br />

(z. B. Zuwässerungsmaßnahmen oder Wasserstandsregulierung<br />

im Herrenwieser See) vermieden<br />

werden.<br />

Ein raumbedeutsames Konfliktpotential hinsichtlich einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung des FFH-Gebiets 7315-342<br />

"Wiesen, Moore und Heiden bei Forbach" ist daher nicht zu<br />

erwarten,<br />

Durch die alternativen Baustelleneinrichtungsflächen im<br />

Murgtal sind ebenfalls keine raumbedeutsamen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten. Durch die Maßnahmen zur<br />

Schadensvermeidung können raumbedeutsame Konflikte<br />

hinsichtlich der Amphibienart Gelbbauchunke vollständig<br />

vermieden werden.<br />

Es werden anlagebedingt keine Flächen innerhalb von EU-<br />

Vogelschutzgebieten beansprucht.<br />

Baubedingt kommt es zu Beeinträchtigungen der nordwestlich<br />

des Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf gelegenen<br />

Randbereiche des EU-Vogelschutzgebiets 7415-<br />

441 "Nordschwarzwald".<br />

Durch die Maßnahmen zur Schadensvermeidung können<br />

raumbedeutsame Konflikte (zumindest für das Auerhuhn)<br />

nicht vermieden werden. Das erforderliche Abweichungsverfahren<br />

kann erfolgreich durchgeführt werden (vgl. entsprechende<br />

Abschnitte in <strong>Kapitel</strong> 6). Damit können die<br />

verbleibenden raumbedeutsamen Konflikte überwunden<br />

werden.<br />

siehe unten bei Wasserwirtschaft<br />

Es kommt zu keiner Flächeninanspruchnahme, mittelbare<br />

Auswirkungen sind nicht zu erwarten, Beeinträchtigungen<br />

sind daher ausgeschlossen.<br />

Der Herrenwieser See einschließlich seiner Uferbereiche<br />

ist als flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen. Raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten<br />

(vgl. Ausführungen oben zu FFH-Gebieten).<br />

05-52


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

Geschützte Biotope nach<br />

§ 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) und nach<br />

§ 30a LWaldG<br />

Schutzgebiete nach<br />

§ 32 LWaldG<br />

(Bannwald/Schonwald)<br />

Prüfergebnis<br />

Bauzeitlich ist eine temporäre Flächeninanspruchnahme<br />

von Flächen des LSG 2.16.005 "Mittleres Murgtal"<br />

(Parkplatz an der B462 und Bahnhof Raumünzach als<br />

alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen)<br />

möglich. Nach Abschluss der Bauphase werden die<br />

Flächen wieder ihrer jetzigen Nutzung zugeführt und in<br />

einen dem derzeitigen Aussehen entsprechenden Zustand<br />

versetzt. Raumbedeutsame Beeinträchtigungen sind daher<br />

nicht zu erwarten.<br />

Für den Oberbeckenstandort auf dem Seekopf ist aufgrund<br />

der aktuell vorliegenden Untersuchungen davon auszugehen,<br />

dass die bisher entsprechend der Waldbiotopkartierung<br />

nach § 30a LWaldG als Biotop 2731-5216-3013<br />

"Misse NW des Seekopfes" ausgewiesene Fläche in den<br />

überwiegenden wesentlichen Bereichen nicht den fachlichen<br />

Kriterien zur Ausweisung als geschütztes Biotop<br />

entspricht.<br />

Zur dauerhaften Inanspruchnahme von geschützten Biotopen<br />

kommt es vergleichsweise kleinflächig in den Randbereichen<br />

des nach § 30a LWaldG geschützten Biotops<br />

2731-5216-3014 "Fichtenbestand W Herrenwieser See"<br />

und des gemäß der aktuellen für die UVS durchgeführten<br />

Biotoptypenkartierung als Biotoptyp 57.33 "Beerstrauch-<br />

Tannen-Wälder mit Kiefer" erfassten zusammenhängenden<br />

Waldgebiets an den oberen Süd- bis Osthängen des<br />

Seekopfes.<br />

Die sich hieraus ergebenden Konflikte sind überwindbar,<br />

voraussichtlich müssen ein Ausnahmeverfahren beantragt<br />

und entsprechende Kompensationsmaßnahmen erbracht<br />

werden, durch die vergleichsweise kleinflächige, auf die<br />

Randbereiche beschränkte Inanspruchnahme der o. g.<br />

Biotope sind jedoch keine raumbedeutsamen Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten.<br />

Baubedingt sind im Bereich der alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerflächen östlich der<br />

Herrenwieser Schwallung Konflikte ebenfalls nicht völlig<br />

auszuschließen, Flächeninanspruchnahmen von<br />

geschützten Biotopen sind grundsätzlich möglich. Die<br />

Inanspruchnahme geschützter Biotope beschränkt sich<br />

jedoch, soweit sie tatsächlich zustande kommt, auf<br />

vergleichsweise kleine Teilflächen bzw. auf Randbereiche<br />

der Biotopflächen. Die (mögliche) Inanspruchnahme ist<br />

darüber hinaus auf die Dauer der Bauzeit beschränkt, die<br />

betroffenen Biotopflächen können nach Bauende wieder in<br />

einen dem derzeitigen Aussehen entsprechenden Zustand<br />

versetzt werden. Eine Raumbedeutsamkeit der Konflikte ist<br />

auch hier nicht zu erwarten.<br />

siehe unten bei Forstwirtschaft<br />

05-53


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Moorkataster<br />

Important Bird Area (IBA)<br />

Naturpark<br />

Siedlungswesen<br />

Siedlungswesen<br />

Wasserwirtschaft<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Prüfergebnis<br />

Teile des Ufers des Herrenwieser Sees sind als Niedermoor<br />

Nr. 614 "Moor am Herrenwieser See" im landesweiten<br />

Moorkataster ausgewiesen. Raumbedeutsame Beeinträchtigungen<br />

der Moorflächen sind nicht zu erwarten. (vgl.<br />

Ausführungen oben zu FFH-Gebieten).<br />

Die nicht als EU-Vogelschutz gemeldeten Teile des IBA<br />

sind nicht als faktisches EU-Vogelschutzgebiet zu werten,<br />

da sich seit der Meldung der EU-Vogelschutzgebiete des<br />

Landes Baden-Württemberg an die EU keine neue Sachverhalte<br />

ergeben haben, die eine Nachmeldung von Teilen<br />

des IBA erforderlich machen würden. Raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigungen sind nicht zu erwarten.<br />

Alle Vorhabensbestandteile liegen innerhalb des Naturparks.<br />

Nachteiligen Auswirkungen können durch Auflagen<br />

oder Bedingungen abgewendet werden. Es ist daher von<br />

einer Erteilung der Erlaubnis nach § 4 der Naturparkverordnung<br />

auszugehen. Raumbedeutsame Beeinträchtigungen<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen sind nicht zu erwarten,<br />

da durch das Vorhaben Regionalplanerische Festsetzungen<br />

hinsichtlich der Siedlungsstruktur nicht berührt sind.<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens auf dem Seekopf werden<br />

in vergleichsweise geringem Umfang Flächen innerhalb<br />

der Zone III des Wasserschutzgebiets (WSG)<br />

"Gemeinde Forbach Hartmannsbrunnenquelle 104"<br />

beansprucht. Eine ggf. notwendige bauzeitliche Ersatzwasserversorgung<br />

für die Gemeinde Forbach ist über die<br />

Fliegenlochquelle technisch einfach herzustellen.<br />

Bauzeitlich kommt es zu folgenden Flächeninanspruchnahmen<br />

in Wasserschutzgebieten:<br />

• östliche Zufahrt zur alternativen Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerfläche im Steinbruch<br />

Schneidersköpfle (Zone II des WSG "Gemeinde<br />

Forbach, Schneiderskopfquelle 110").<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche des Oberbeckens<br />

Seekopf: teilweise kleinflächig (ca. 0,4 ha) innerhalb der<br />

Zone III des WSG "Gemeinde Forbach Hartmannsbrunnenquelle<br />

104".<br />

Es ist jeweils eine bauzeitliche Aufhebung des Wasserschutzgebiets<br />

vorgesehen, eine Ersatzwasserversorgung<br />

ist ebenfalls problemlos über die Fliegenlochquelle möglich.<br />

Es sind daher sowohl anlage- als auch baubedingt keine<br />

raumbedeutsamen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

05-54


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Heilquellenschutzgebiete<br />

Quellschüttungen und<br />

Oberflächengewässer<br />

Prüfergebnis<br />

Durch das Vorhaben werden keine Flächen innerhalb von<br />

Heilquellenschutzgebieten beansprucht.<br />

Teile des Vorhabens (u. a. der Druckwasserstollen und das<br />

Schachtkraftwerk der Oberstufe) befinden sich innerhalb<br />

des Untersuchungsgebiets des LGRB zur Neuabgrenzung<br />

des Heilquellenschutzgebiets Baden-Baden (Quellenschutzgebiet<br />

"211007 Bäder und Kurverwaltung B.-W.<br />

Thermalquellen").<br />

Messbare Auswirkungen auf die Schüttungen der Baden-<br />

Badener Thermalquellen infolge großräumiger Druckentlastung<br />

des kristallinen Grundwasserkörpers sind aufgrund<br />

des lokal eng begrenzten Eingriffs in das Kristallin jedoch<br />

nicht zu erwarten. Daher sind raumbedeutsame Auswirkungen<br />

bzw. Beeinträchtigungen ebenfalls nicht zu<br />

erwarten.<br />

Beim Bau des Druckwasserstollens können Grundwasser<br />

führende Schichten durchstoßen werden. Während der<br />

Bauphase ist es nicht möglich, den Stollen vollständig<br />

gegen eindringendes Grundwasser abzudichten, eine<br />

vorübergehende Absenkung des Grundwasserspiegels im<br />

näheren Umfeld kann daher eintreten. Wesentlich für das<br />

Ausmaß des Einflusses auf das Grundwasser ist die<br />

Durchlässigkeit der durchbohrten geologischen Formationen<br />

sowie das evtl. Vorhandensein besonders stark<br />

Wasser führender Klüfte.<br />

Bauzeitlich kann es daher zu Veränderungen hinsichtlich<br />

des Schüttungsverhaltens von in der Nähe des Druckwasserstollens<br />

gelegenen Quellen kommen. Raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigungen, insbesondere auch im Hinblick auf<br />

den Herrenwieser See, sind nicht zu erwarten (vgl. Ausführungen<br />

oben zu FFH-Gebieten).<br />

Durch das Auslaufbauwerk des neuen Schachtkraftwerks<br />

an der Schwarzenbachtalsperre ergibt sich eine lokale<br />

Versiegelung des Gewässerbodens. Eine Raumbedeutsamkeit<br />

ist jedoch aufgrund der Kleinflächigkeit nicht gegeben.<br />

Weitere baubedingte Auswirkungen auf Oberflächengewässer<br />

und Quellwässer können durch die einschlägigen<br />

Bauvorschriften zur Behandlung von Oberflächenwasser<br />

und Bauwasser sowie zum Baubetrieb vermieden<br />

werden.<br />

05-55


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Schutzbedürftige Bereiche für<br />

den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz<br />

Prüfergebnis<br />

Erholung/Tourismus und Fremdenverkehr<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die<br />

Erholung<br />

Schwerpunkte für Industrie,<br />

Gewerbe und gewerblich<br />

orientierte Dienstleistungseinrichtungen<br />

Landwirtschaft und Fischerei<br />

Landwirtschaft /<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die<br />

Landwirtschaft<br />

Innerhalb des Vorhabensgebiets ist die Wasserfläche der<br />

bestehenden Schwarzenbachtalsperre in der Raumnutzungskarte<br />

des Regionalplans 2003 als Schutzbedürftiger<br />

Bereich für den vorbeugenden Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Durch den unterirdischen Einbau des Kraftwerksauslaufs<br />

werden die Ziel-Bestimmungen des Plansatzes 3.3.5.2 Z1<br />

Regionalplan 2003 nicht berührt, da mit der Anlage des<br />

Wasserauslaufs weder eine Erhöhung des Schadenspotentials<br />

oder der Verlust von Retentionsraum noch eine<br />

Verlagerung des Gefahrenpotentials verbunden ist.<br />

Raumbedeutsame Beeinträchtigungen des Schutzbedürftigen<br />

Bereichs für den vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

sind durch das Vorhaben daher nicht zu erwarten.<br />

Durch den Oberbeckenstandort auf dem Seekopf kommt<br />

es zur Inanspruchnahme von Flächen innerhalb eines<br />

Schutzbedürftigen Bereichs für die Erholung.<br />

Hierbei ist grundsätzlich von einem Zielkonflikt auszugehen,<br />

da das Vorhaben möglicherweise im Widerspruch zu<br />

den Festsetzungen des Plansatzes 3.3.4.2 des Regionalplans<br />

2003 steht, wonach die innerhalb der Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für die Erholung gelegenen "besonders<br />

geeigneten Freiräume mit günstiger verkehrlicher Erschließung<br />

als Erholungsgebiete" insbesondere zum "Spazieren<br />

gehen, Besichtigen, Lagern, Spiel und Sport [...] in ihrem<br />

Bestand zu sichern und qualitativ zu verbessern" sind.<br />

Ein solcher Zielkonflikt kann jedoch durch die Zulassung<br />

einer Abweichung gem. § 24 LplG grundsätzlich ausgeräumt<br />

werden.<br />

Durch die anlage- und baubedingten Inanspruchnahme<br />

von Waldflächen, die als potenzielle Räume für die landschaftsbezogene<br />

Erholung gelten, kommt es möglicherweise<br />

zu Beeinträchtigungen des Fremdenverkehrs. Für<br />

die landschaftsbezogene Erholung besteht die Möglichkeit<br />

zur Verlagerung in andere Bereiche. Wesentliche Beeinträchtigungen<br />

durch die vorhabensbedingte Inanspruchnahme<br />

von für die Erholung genutzten Wegen (u. a. Westweg<br />

sowie als Baustellenzufahrten genutzte Wege) werden<br />

durch eine Neuordnung des Wegenetzes vermieden.<br />

Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und gewerblich<br />

orientierte Dienstleistungseinrichtungen sind durch das<br />

Vorhaben nicht betroffen, Beeinträchtigungen sind daher<br />

ausgeschlossen.<br />

Innerhalb des Vorhabensgebietes sind keine Schutzbedürftigen<br />

Bereiche für die Landwirtschaft ausgewiesen,<br />

landwirtschaftlich genutzte Flächen sind vom Vorhaben<br />

nicht betroffen. Raumbedeutsame Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Landwirtschaft sind daher nicht zu<br />

erwarten.<br />

05-56


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Fischerei<br />

Fortwirtschaft und jagdliche Belange<br />

Forstwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen<br />

Prüfergebnis<br />

Im Bereich des Auslaufbauwerks an der Schwarzenbachtalsperre<br />

kommt es sehr kleinflächig aus Sicherheitsgründen<br />

zu einer dauerhaften Einschränkung der fischereilichen<br />

Nutzungsmöglichkeiten, raumbedeutsame Beeinträchtigungen<br />

sind nicht zu erwarten<br />

Beeinträchtigungen auf die Forstwirtschaft und die Forstbetriebe<br />

resultieren zunächst aus der Inanspruchnahme<br />

forstwirtschaftlich genutzter Flächen, insbesondere durch<br />

die dauerhafte anlagebedingte Inanspruchnahme im<br />

Bereich des Oberbeckens auf dem Seekopf. Die forstwirtschaftliche<br />

Nutzung auf den Dämmen des abgedichteten<br />

Oberbeckens ist aus Vorsorgegesichtspunkten künftig nicht<br />

möglich.<br />

Ob und inwieweit es durch die weiteren Vorhabensbestandteile<br />

etwa im Bereich der Baunebenfläche für den<br />

Zufahrtsstollen an der B462 oder im Bereich der Zufahrt<br />

zum Seekopf zur Beeinträchtigung von forstwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen kommt, ist nach dem derzeitigem Planungsstand<br />

nicht hinreichend ersichtlich. Hier sind allenfalls<br />

kleinflächige Inanspruchnahmen zu erwarten, so dass<br />

nicht von raumbedeutsamen Auswirkungen auszugehen<br />

ist.<br />

Der anlagebedingte Waldverlust kann aber nach der forstrechtlichen<br />

Eingriffsregelung nach § 9 Landeswaldgesetz<br />

vollständig ausgeglichen werden.<br />

05-57


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Waldflächen mit besonderer<br />

Schutz- und Erholungsfunktion<br />

Schutzgebiete nach § 32<br />

LWaldG (Bannwald/Schonwald)<br />

Schutzbedürftiger Bereich für die<br />

Forstwirtschaft<br />

Prüfergebnis<br />

Im Untersuchungsgebiet kommen als Waldflächen mit<br />

besonderer Schutz- und Erholungsfunktion nach LWaldG<br />

(Waldfunktionenkartierung) Gesetzlicher Bodenschutzwald,<br />

Immissionsschutzwald, Erholungswald Stufe 1 und Erholungswald<br />

Stufe 2 vor; Flächenüberlagerungen der einzelnen<br />

Schutzfunktionen sind möglich.<br />

Zur dauerhaften Inanspruchnahme von Waldflächen mit<br />

besonderer Schutz- und Erholungsfunktion kommt es<br />

durch das Oberbecken auf dem Seekopf (Inanspruchnahme<br />

von gesetzlichem Bodenschutzwald und Erholungswald<br />

der Stufe 2). Bezüglich der Schutzzwecke des<br />

Bodenschutzwaldes (Schutz u. a. seines Standorts und<br />

von benachbarten Flächen vor den Auswirkungen von<br />

Wasser- und Winderosion, Bodenrutschungen, Erdabbrüchen,<br />

Bodenkriechen und Steinschlag) wird auch künftig<br />

keine Gefahr für die angrenzenden Gebiete ausgehen, da<br />

durch die standsichere Anlage des Beckens der Schutz vor<br />

Gefährdung durch Erosion gewährleistet sein wird.<br />

Durch die dauerhafte Inanspruchnahme von Erholungswald<br />

wird die Nutzung zur landschaftsbezogenen Erholung<br />

künftig eingeschränkt, grundsätzlich kann der Beeich des<br />

Beckenstandorts aber auch weiterhin in Teilbereichen zu<br />

Erholungszwecken genutzt werden.<br />

Nachhaltige Beeinträchtigungen aufgrund der anlagebedingten<br />

Inanspruchnahme von Forstwegen sind durch<br />

die Neuordnung des Wegenetzes ausgeschlossen.<br />

Durch die weiteren Vorhabensbestandteile kommt es kleinflächig<br />

zu Verlusten von Flächen, die als Wald mit besonderen<br />

Schutz und Erholungsflächen kartiert sind. Entweder<br />

werden die Flächen nach Abschluss der Bauphase wieder<br />

der forstlichen Nutzung zugeführt, oder erfüllen bereits im<br />

Ist-Zustand aufgrund der gegenwärtigen Nutzung nicht die<br />

entsprechende Waldfunktion (Bodenschutzwald im Steinbruch<br />

Schneidersköpfle, Parkplatznutzung an der B462).<br />

Einige Flächen sind auch aufgrund der gegenwärtigen<br />

Biotopausstattung nicht in der Lage, die entsprechende<br />

Waldfunktion zu erfüllen (Erholungswald der Stufe 2 sowie<br />

als Immissionsschutzwald, aktuell Schlagfluren).<br />

Eine Raumbedeutsamkeit der vorhabensbedingten<br />

Beeinträchtigungen ist insgesamt nicht zu erwarten.<br />

Es kommt zu keiner Flächeninanspruchnahme, mittelbare<br />

Auswirkungen sind nicht zu erwarten, Beeinträchtigungen<br />

sind daher ausgeschlossen.<br />

Durch das Vorhaben sind aufgrund der Nicht-Inanspruchnahme<br />

Schutzbedürftiger Bereiche für die Forstwirtschaft<br />

bzw. der ausreichenden Entfernung zu ihnen keine raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

05-58


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Jagdliche Belange/<br />

Wildtiermanagement<br />

Prüfergebnis<br />

Verkehr (Straßen- und Schienenverkehr)<br />

Straßenverkehr/Regional<br />

bedeutsames Straßennetz<br />

Schienenverkehr/Regional<br />

bedeutsames Schiennetz<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Verteidigung<br />

Verteidigung<br />

Die Belange des Wildtiermanagements werden im Bereich<br />

des Oberbeckenstandorts dauerhaft eingeschränkt sein,<br />

innerhalb der Becken wird keine jagdliche Nutzung möglich<br />

sein. Im Bereich der Zufahrten und der alternativen<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen werden<br />

die jagdlichen Belange für die Dauer der Bauzeit durch<br />

Einschränkungen bzw. den vorübergehenden Verlust der<br />

Jagdmöglichkeit beeinträchtigt sein. Weiterhin ergibt sich<br />

baubedingt ein erhöhtes Kollisionsrisiko für Wildtiere. Da<br />

ein Ausweichen der Tiere in vergleichsweise störungsarme<br />

Waldflächen, die im Umfeld der Becken und der Bauzuwegungen<br />

in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen,<br />

ohne Beeinträchtigung möglich ist, sind die Auswirkungen<br />

nicht raumbedeutsam.<br />

Während der Bauzeit ist mit etwa 250 LKW-Fahrten am<br />

Tag zusätzlich auf der L83 zu rechnen. Durch den Bau der<br />

Kaverne erhöhen sich diese Fahrten auf bis zu 350 LKW-<br />

Fahrten am Tag.<br />

Die klassifizierten Straßen im Umfeld der Alternativen (insbesondere<br />

die B462 und die L83) sind geeignet, den<br />

Umfang des zu erwartenden Baustellenverkehrs zu bewältigen,<br />

so dass auch bezüglich der bauzeitlichen Nutzung<br />

keine raumbedeutsame Beeinträchtigung des bestehenden<br />

Straßennetzes zu erwarten ist.<br />

Auswirkungen des Baubetriebs bzw. des Baustellenverkehrs<br />

auf die Umwelt sowie baubedingte Auswirkungen<br />

(insbesondere Beeinträchtigungen durch Schallemissionen)<br />

auf das Wohlbefinden des Menschen sind beim<br />

Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen<br />

Gesundheit (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.9) dargestellt.<br />

Durch das Vorhaben bleibt der Schienenverkehr unberührt,<br />

vorhabensbedingt sind daher Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen.<br />

Im Bereich der Vorhabensbestandteile sind im Regionalplan<br />

keine Ver- und Entsorgungsanlagen ausgewiesen, die<br />

zu Konflikten mit dem Vorhaben führen könnten. Vorhabensbedingte<br />

Beeinträchtigungen sind daher<br />

ausgeschlossen.<br />

Im gesamten Untersuchungsraum sind keine Anlagen der<br />

militärischen und zivilen Verteidigung oder des Katastrophenschutzes<br />

ausgewiesen. Vorhabensbedingte Beeinträchtigungen<br />

sind daher ausgeschlossen.<br />

05-59


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ergebnisse der Beurteilung der Auswirkungen auf die raumordnerisch-umweltbezogenen<br />

Prüfkriterien<br />

Prüfkriterium<br />

Prüfergebnis<br />

Andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen<br />

Vorranggebiet für regionalbedeutsame<br />

Windkraftanlagen<br />

Durch das Vorhaben bleiben Vorranggebiete für regionalbedeutsame<br />

Windkraftanlagen, insbesondere das Gebiet<br />

"Urberg" (Baden-Baden) nordwestlich des Seekopfes<br />

unberührt. Energiewirtschaftliche Interessenskonflikte<br />

aufgrund einer möglichen Beanspruchung des Seekopfes<br />

als Standort für eine Windkraftanlage sind nach Maßgabe<br />

des Plansatzes 4.2.5.2 (Z) (2) ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Vorhabensbedingte Beeinträchtigungen sind daher ausgeschlossen.<br />

05-60


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3 Raumordnerische Umweltverträglichkeitsuntersuchung inklusive<br />

Betrachtung der Belange von Artenschutz und Natura 2000<br />

5.3.1 Vorgehensweise<br />

5.3.1.1 Zusammenfassende Übersicht zu Grundlagen und Methoden der<br />

Umweltverträglichkeitsstudie<br />

5.3.1.1.1 Prozess zur Information und Abstimmung über den voraussichtlichen<br />

Untersuchungsrahmen<br />

Grundlage der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) bildet der Untersuchungsrahmen. Zur<br />

gegenseitigen Information und Abstimmung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens<br />

für die zu erstellende UVS wurde am 02.09.2010 ein Abstimmungstermin durchgeführt.<br />

Der vorläufige Untersuchungsrahmen ergibt sich aus dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010) in Verbindung mit dem Protokoll zum Abstimmungstermin<br />

vom 02.09.2010 (REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE vom<br />

28.09.2010). Die jeweiligen schutzgutspezifischen Vorgaben aus dem Untersuchungsrahmen<br />

werden bei den jeweiligen Schutzgütern dargestellt.<br />

Im Protokoll zum Abstimmungstermin vom 02.09.2010 wird darauf hingewiesen, dass der<br />

Bauablauf des geplanten Vorhabens sowie die erforderlichen Baustelleneinrichtungen nur<br />

einer orientierenden/konzeptionellen Betrachtung bedürfen.<br />

5.3.1.1.2 Untersuchungsgebiet<br />

Das Untersuchungsgebiet der UVS ergibt sich aus der Summe der schutzgutspezifischen<br />

Untersuchungsgebiete und ist in Karte IUS-01 und Karte IUS-02 (maximales Untersuchungsgebiet<br />

mit Radius von 1.500 m um Vorhabensmerkmale) dargestellt. Die jeweiligen<br />

schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete werden anhand der maximalen Reichweite<br />

der vorhabensbedingten Wirkungen und Auswirkungen bemessen. Auf diese Weise<br />

ist gewährleistet, dass alle entscheidungserheblichen Sachverhalte ermittelt und bewertet<br />

werden können. Die Bestandsbeschreibungen fokussieren dabei auf die Bereiche, in<br />

denen vorhabensbedingte Auswirkungen zu erwarten bzw. nicht auszuschließen sind. Die<br />

Größe der jeweiligen schutzgutspezifischen Untersuchungsgebiete (Radius um die Vorhabensmerkmale<br />

inklusive Baustellenzufahren) variiert folglich in Abhängigkeit von den zu<br />

erwartenden Auswirkungen:<br />

• Schutzgüter Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit) und Landschaft:<br />

1.500 m. Zusätzlich werden etwaige Fernwirkungen auf weiter entfernt liegende<br />

Bergkuppen betrachtet.<br />

• Schutzgut Wechselwirkungen: 1.500 m<br />

• Schutzgüter Klima und Luft: 500 m<br />

• Schutzgüter Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt: 100 m<br />

05-61


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Schutzgüter Boden, Wasser: 100 m. Zusätzlich werden etwaige Fernwirkungen auf<br />

den Herrenwieser See und seine Quellen und Quellbäche sowie Fernwirkungen auf<br />

wasserbeeinflusste Biotope oberhalb des Kavernenwasserspeichers und der dazugehörigen<br />

Stollen sowie des Schutterstollens betrachtet.<br />

• Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: 100 m<br />

5.3.1.1.3 Grundsätze bei der Bearbeitung dieser UVS<br />

Die Erstellung der UVS beruht auf folgenden Grundsätzen:<br />

• Der Schwerpunkt der Bearbeitung liegt auf entscheidungserheblichen Aspekten.<br />

• Die Bearbeitung basiert auf der Methode der ökologischen Wirkungsanalyse.<br />

• Die Bestandsaufnahme erfolgt zielgerichtet im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen<br />

des Vorhabens.<br />

• Die Bearbeitung in der UVS erfolgt separat für die einzelnen UVPG-Schutzgüter,<br />

wobei die Folgen von Auswirkungen auf bzw. durch Wechselwirkungen zwischen<br />

den UVPG-Schutzgütern bereits bei den jeweiligen durch Wechselwirkungen<br />

betroffenen Schutzgütern berücksichtigt werden. Darüber hinaus werden in einem<br />

gesonderten Schutzgutkapitel (<strong>Kapitel</strong> 5.3.12 Wechselwirkungen) nochmals die<br />

wesentlichen Auswirkungen durch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

dargestellt.<br />

• Die Auswirkungsprognose erfolgt schutzgutbezogen und wird nach einzelnen Wirkpfaden<br />

gegliedert. Sofern sich durch das Zusammenwirken der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen andere oder stärkere Auswirkungen für ein Schutzgut ergeben,<br />

wird dies gesondert angegeben.<br />

• Die Unterscheidung der vorhabensbedingten Auswirkungen in wesentliche und<br />

untergeordnete Auswirkungen dient der Vorbereitung der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung.<br />

• Die Unterscheidung der wesentlichen vorhabensbedingten Auswirkungen in raumbedeutsame<br />

und nicht raumbedeutsame Auswirkungen dient als Grundlage für die<br />

raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

• Aussagen zu den Auswirkungen auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden in<br />

der UVS beim Schutzgut Wasser (<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.8) getroffen.<br />

• Aussagen zur Waldumwandlung, zum Artenschutz und zur Natura 2000-Verträglichkeit<br />

werden in <strong>Kapitel</strong> 6 getroffen.<br />

05-62


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.1.1.4 Bearbeitungsschritte in dieser UVS<br />

5.3.1.1.4.1 Übersicht<br />

Der Ablauf der UVS ergibt sich aus § 6 Abs. 3 UVPG und aus § 18 Abs. 2 LplG:<br />

Zitat aus § 6 Abs. 3 UVPG<br />

"(3) Die Unterlagen nach Absatz 1 müssen zumindest folgende Angaben enthalten:<br />

1. Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie<br />

Bedarf an Grund und Boden,<br />

2. Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen<br />

des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden, sowie<br />

der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und<br />

Landschaft,<br />

3. Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des<br />

Vorhabens unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein<br />

anerkannten Prüfungsmethoden,<br />

4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich des Vorhabens<br />

unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten<br />

Prüfungsmethoden sowie Angaben zur Bevölkerung in diesem Bereich, soweit die<br />

Beschreibung und die Angaben zur Feststellung und Bewertung erheblicher nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen des Vorhabens erforderlich sind und ihre Beibringung für den Träger<br />

des Vorhabens zumutbar ist,<br />

5. Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen<br />

Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die<br />

Umweltauswirkungen des Vorhabens."<br />

Zitat aus § 18 Abs. 2 LplG:<br />

"(2) Im Raumordnungsverfahren wird das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen<br />

und Maßnahmen und mit den Erfordernissen der Raumordnung abgestimmt. Das<br />

Raumordnungsverfahren schließt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen<br />

unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf […] entsprechend<br />

dem Planungsstand ein (raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung)."<br />

Es ergeben sich folgende Bearbeitungsschritte, die in den folgenden Abschnitten erläutert<br />

werden:<br />

• Beschreibung des Vorhabens mit seinen Wirkfaktoren<br />

• Beschreibung und Beurteilung des Ist-Zustands<br />

• Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

(Prognose-Zustand)<br />

- Unterscheidung in wesentliche und untergeordnete Wirkungen und Auswirkungen<br />

(Methodenbeschreibung in <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.5)<br />

05-63


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- Identifizierung raumbedeutsamer Wirkungen und Auswirkungen (Methodenbeschreibung<br />

in <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.6)<br />

Hinweis zu Angaben nach § 6 Abs. 3 Ziffer 2 UVPG: Die Rahmenkonzeption zur Vermeidung,<br />

Verminderung und Kompensation der ermittelten Konflikte wird in <strong>Kapitel</strong> 6 dargestellt.<br />

Hinweis zu Angaben nach § 6 Abs. 3 Ziffer 5 UVPG: Das in der UVS zu untersuchende<br />

Vorhaben ist das Ergebnis einer Alternativenuntersuchung (siehe <strong>Kapitel</strong> 4), bei dem auch<br />

die Belange des Naturschutzes eingehend berücksichtigt wurden. In der raumordnerischen<br />

UVS werden daher, sofern erforderlich, Ausführungsalternativen am gewählten<br />

Standort untersucht.<br />

5.3.1.1.4.2 Beschreibung des Vorhabens mit seinen Wirkfaktoren gemäß<br />

§ 6 Abs. 3 Ziffer 1 UVPG<br />

(siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2 auf Basis von <strong>Kapitel</strong> 5.1)<br />

Die bei der Auswirkungsprognose zu berücksichtigenden vorhabensbedingten Wirkungen<br />

werden aus der technischen Beschreibung des Vorhabens abgeleitet. Es erfolgt eine<br />

Untergliederung in anlagebedingte, baubedingte und betriebsbedingte Wirkungen.<br />

5.3.1.1.4.3 Beschreibung und Beurteilung des Ist-Zustands gemäß<br />

§ 6 Abs. 3 Ziffer 4 UVPG<br />

(Ist-Zustand, siehe jeweilige Schutzgutkapitel)<br />

Die schutzgutspezifischen Methoden werden in den jeweiligen Schutzgutkapiteln dargestellt.<br />

Grundsätzlich gilt Folgendes:<br />

• Die jeweiligen Schutzgüter werden anhand der beurteilungsrelevanten Leitparameter<br />

inklusive ihrer Vorbelastungen 2 beschrieben.<br />

• Die Beurteilung der Bedeutung des Bestands richtet sich nach dem jeweiligen<br />

schutzgutspezifischen Beurteilungsrahmen (z. B. Beurteilungsverfahren nach LfU<br />

2005b/KÜPFER 2010) mit den dort jeweils zu berücksichtigenden schutzgut- und<br />

naturraumspezifischen Leitbildern.<br />

• Maßgeblich für die Sachverhaltsbewertung (siehe nächster Gliederungsabschnitt)<br />

der vorhabensbedingten Auswirkungen bei allen Schutzgütern ist die Unterscheidung<br />

folgender Bedeutungsstufen:<br />

- Schutzgutausprägung von besonderer Bedeutung (inklusive Schutzgutausprägungen<br />

von hervorragender Bedeutung bei bestimmten Tiergruppen innerhalb<br />

des Schutzguts Tiere)<br />

- Schutzgutausprägung von allgemeiner Bedeutung<br />

2<br />

Die Empfindlichkeit eines Schutzguts gegenüber den Vorhabenswirkungen wird entgegen dem<br />

Vorschlag im Leitfaden nicht gesondert beim Bestand beschrieben. Die Empfindlichkeit geht<br />

jedoch gleichwohl in die Auswirkungsprognose der vorhabensbedingten Wirkungen und<br />

Auswirkungen ein.<br />

05-64


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

- Schutzgutausprägung ohne bzw. mit allenfalls geringer Bedeutung<br />

Die Ergebnisse der fünfstufigen Bestandsbeurteilungen werden entsprechend der Leitfäden<br />

(LfU 2005b/KÜPFER 2010) in eine dreistufige Beurteilungsskala überführt (Tabelle<br />

138).<br />

Tabelle 138: Definition der Wertstufen bei der Beurteilung der Bedeutung des Bestands der Schutzgüter<br />

- Grundschema<br />

Wertstufen der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung<br />

(Basismodul nach LfU<br />

2005b)<br />

Wertstufe A:<br />

Bedeutung sehr hoch<br />

Wertstufe B:<br />

Bedeutung hoch<br />

Wertstufe C:<br />

Bedeutung mittel<br />

Wertstufe D:<br />

Bedeutung gering<br />

Wertstufe E:<br />

Bedeutung sehr gering<br />

Wertstufen der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung<br />

(LfU 2005b/KÜPFER 2010)<br />

Wertstufe 1:<br />

besondere Bedeutung<br />

Wertstufe 2:<br />

allgemeine Bedeutung<br />

Wertstufe 3:<br />

geringe Bedeutung<br />

Bemerkung<br />

Schutzgutausprägungen von hervorragender Bedeutung sind in Stufe A einzuordnen.<br />

--<br />

--<br />

Wertstufe 3 bzw. Wertstufe<br />

E werden auch<br />

Beständen zugewiesen,<br />

die keine Bedeutung für<br />

das Schutzgut haben.<br />

Auch wenn der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt nach Ziffer 0.5.2.1 der allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPVwV) der Ist-Zustand bzw. der vorhersehbare Zustand bei Vorhabensrealisierung<br />

ist, erfolgt schutzgutbezogen eine Prognose bei Durchführung der Nullvariante (auch<br />

Status-quo-Prognose genannt). Die Nullvariante umfasst die Prognose des Umweltzustands<br />

ohne Verwirklichung des beantragten Vorhabens. Dies bedeutet, dass die Entwicklung<br />

im Untersuchungsgebiet beschrieben wird, die bei Nicht-Durchführung des Vorhabens<br />

zu erwarten ist. Bei der Prognose der Nullvariante werden die Entwicklungstendenzen<br />

aufgezeigt, welche die Umweltsituation im Untersuchungsgebiet innerhalb des<br />

Prognosehorizonts wahrscheinlich beeinflussen werden.<br />

5.3.1.1.4.4 Beschreibung und Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen<br />

und Auswirkungen gemäß § 6 Abs. 3 Ziffer 3 UVPG und gemäß<br />

§ 18 Abs. 2 LplG<br />

(Prognose-Zustand, siehe jeweilige Schutzgutkapitel)<br />

Beurteilung der Erheblichkeit der prognostizierten Umweltauswirkungen<br />

Für die einzelnen Schutzgüter werden die anlage-, bau- und betriebsbedingten Wirkungen<br />

und Auswirkungen beschrieben.<br />

05-65


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Es werden zunächst Art, Intensität und Umfang (räumlich, zeitlich) der Vorhabenswirkungen<br />

beschrieben. Danach wird der ermittelte Sachverhalt anhand folgender Leitfragen<br />

bewertet:<br />

• Handelt es sich um eine negative, d. h. dem Schutzgut abträgliche vorhabensbedingte<br />

Auswirkung oder um eine positive, d. h. dem Schutzgut förderliche vorhabensbedingte<br />

Auswirkung?<br />

• Handelt es sich um eine wesentliche oder um eine untergeordnete vorhabensbedingte<br />

Auswirkung?<br />

Die Methode der Differenzierung in wesentliche und untergeordnete Auswirkung wird im<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.5 näher erläutert.<br />

Beurteilung der Raumbedeutsamkeit der prognostizierten Umweltauswirkungen<br />

Für die beschriebenen anlage-, betriebs- und baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

auf die UVPG-Schutzgüter erfolgt eine Aussage zur Raumbedeutsamkeit.<br />

Die Methode zur Ermittlung der raumbedeutsamen Wirkungen und Auswirkungen wird im<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.6 näher erläutert.<br />

5.3.1.1.5 Methodik der Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft<br />

Eine zentrale Aufgabe der Umweltverträglichkeitsstudie - neben der Ermittlung und<br />

Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG - ist die Identifizierung<br />

der Wirkungen des Vorhabens, die als "erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen" im<br />

Sinne des UVPG (z. B. § 6 Abs. 3 UVPG) einzustufen sind. Sie sind von den nicht erheblichen,<br />

untergeordneten Wirkungen zu differenzieren. Die als erheblich erkannten nachteiligen<br />

Umweltauswirkungen, welche die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild betreffen, werden erheblichen Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft gleichgestellt und unterliegen damit den Verursacherpflichten zur<br />

Vermeidung, Minderung und Kompensation nach § 15 BNatSchG 3 . Sie werden in <strong>Kapitel</strong><br />

6 (Rahmenkonzeption zur Kompensation der Eingriffe) aufgegriffen.<br />

Gemäß § 15 BNatSchG gilt:<br />

"(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn<br />

zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne<br />

oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben<br />

sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu<br />

begründen.<br />

(2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnah-<br />

3<br />

Verhältnis zwischen BNatSchG/NatSchG: Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

verdrängen zurzeit (Stand 11/2011) die Regelungen des Landes-Naturschutzgesetzes von<br />

Baden-Württemberg, so auch den § 20 NatSchG. § 15 BNatSchG ist unmittelbar anzuwenden.<br />

05-66


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

men) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung,<br />

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger<br />

Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt<br />

oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die<br />

beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in<br />

gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu<br />

gestaltet ist. Festlegungen von Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen für<br />

Gebiete im Sinne des § 20 Absatz 2 Nummer 1 bis 4 und in Bewirtschaftungsplänen<br />

nach § 32 Absatz 5, von Maßnahmen nach § 34 Absatz 5 und § 44 Absatz 5 Satz 3 dieses<br />

Gesetzes sowie von Maßnahmen in Maßnahmenprogrammen im Sinne des § 82<br />

des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Anerkennung solcher Maßnahmen als Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen nicht entgegen. Bei der Festsetzung von Art und<br />

Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind die Programme und Pläne nach<br />

den §§ 10 und 11 zu berücksichtigen.<br />

(3) Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für<br />

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen,<br />

insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden<br />

nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der<br />

Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur<br />

Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen,<br />

die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes<br />

dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der<br />

Nutzung genommen werden.<br />

(4) Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in dem jeweils erforderlichen Zeitraum zu<br />

unterhalten und rechtlich zu sichern. Der Unterhaltungszeitraum ist durch die zuständige<br />

Behörde im Zulassungsbescheid festzusetzen. Verantwortlich für Ausführung, Unterhaltung<br />

und Sicherung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Verursacher oder<br />

dessen Rechtsnachfolger.<br />

(5) Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen<br />

nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu<br />

ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der<br />

Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range<br />

vorgehen.<br />

(6) Wird ein Eingriff nach Absatz 5 zugelassen oder durchgeführt, obwohl die Beeinträchtigungen<br />

nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder<br />

zu ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten. Die Ersatzzahlung<br />

bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen einschließlich der erforderlichen durchschnittlichen Kosten für<br />

deren Planung und Unterhaltung sowie die Flächenbereitstellung unter Einbeziehung<br />

der Personal- und sonstigen Verwaltungskosten. Sind diese nicht feststellbar, bemisst<br />

sich die Ersatzzahlung nach Dauer und Schwere des Eingriffs unter Berücksichtigung<br />

der dem Verursacher daraus erwachsenden Vorteile. Die Ersatzzahlung ist von der<br />

zuständigen Behörde im Zulassungsbescheid oder, wenn der Eingriff von einer Behörde<br />

durchgeführt wird, vor der Durchführung des Eingriffs festzusetzen. Die Zahlung ist vor<br />

05-67


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

der Durchführung des Eingriffs zu leisten. Es kann ein anderer Zeitpunkt für die Zahlung<br />

festgelegt werden; in diesem Fall soll eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Die<br />

Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht<br />

bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht. [..]."<br />

Das UVPG enthält keine methodischen Vorgaben und Kriterien zur Ermittlung der Erheblichkeit.<br />

Zum Erreichen einer transparenten Differenzierung wesentlicher und untergeordneter<br />

Wirkungen wird das im folgenden Schema (Abbildung 81) wiedergegebene Vorgehen<br />

angewendet. Wesentliche Wirkungen sind, soweit sie nachteilig wirken, synonym<br />

mit dem Begriff "erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen" des UVPG zu verstehen.<br />

05-68


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Haben die Projektbestandteile<br />

Wirkungen<br />

auf Flächen oder<br />

Naturhaushaltsfunktionen?<br />

ja<br />

Kommt es zu einem<br />

Verlust von Flächen oder<br />

Naturhaushaltsfunktionen?<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Bestehen rechtsverbindliche<br />

Widmungen für die<br />

zu untersuchende Fläche<br />

oder Naturhaushaltsfunktionen?<br />

ja<br />

Bestehen Widersprüche<br />

zwischen den rechtsverbindlichen<br />

Widmungen<br />

und den Projektwirkungen?<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

Welcher Art sind die<br />

Flächen oder Naturhaushaltsfunktionen?<br />

besonderer<br />

Bedeutung<br />

allgemeiner<br />

Bedeutung<br />

Sind die Projektwirkungen<br />

von prägender Intensität<br />

für die Fläche oder Naturhaushaltsfunktionen?<br />

ja<br />

nein<br />

keine<br />

Wirkung<br />

untergeordnete<br />

Wirkung<br />

wesentliche<br />

Wirkung<br />

Abbildung 81:<br />

Schema zur Differenzierung wesentlicher und untergeordneter Wirkungen<br />

(Quelle: IUS Heidelberg)<br />

Im Folgenden wird das Schema erläutert. Es gibt drei eindeutige Kriterien, die zur Einstufung<br />

einer Wirkung als "wesentlich" führen.<br />

• Wirkungen, die zum vollständigen Verlust einer Naturhaushaltsfunktion führen, sind<br />

grundsätzlich wesentlich. Hierbei ist es unbedeutend, ob die Funktion eine besondere<br />

oder lediglich eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut hat. Ebenso ist<br />

05-69


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

die Größe der betroffenen Fläche nicht bedeutend. Beispiele hierfür sind die Versiegelung<br />

von Boden oder die Beseitigung eines bestandsbedrohten Biotoptyps<br />

bzw. von Teilen davon.<br />

• Wirkungen, die im Widerspruch zu rechtsverbindlichen Widmungen nach Maßgabe<br />

der Naturschutzgesetze oder auf ihrer Grundlage erlassener Rechtsverordnungen<br />

stehen, sind ebenfalls grundsätzlich wesentlich. Beispiele sind Störungen von<br />

Vögeln in einem zu ihrem Schutz ausgewiesenen Naturschutzgebiet oder Flächeninanspruchnahme<br />

in Biotoptypen eines Schutzgebiets, die in dessen Rechtsverordnung<br />

als Schutzzweck benannt sind.<br />

• Weiterhin sind Wirkungen dann wesentlich, wenn sie bei Naturhaushaltsfunktionen<br />

oder Flächen mit besonderer oder hervorragender Bedeutung zwar nicht zum Verlust,<br />

aber zu einer Beeinträchtigung führen. Beispiele hierfür sind Einschränkungen<br />

der Eignung von Gewässern zur Fortpflanzung von Amphibien oder Verluste charakteristischer<br />

Arten in Magerrasen.<br />

Es gibt ferner zwei eindeutige Kriterien, die zu einer Einstufung der Wirkung als untergeordnet<br />

führen:<br />

• Generell als untergeordnet (und damit als nicht wesentlich) werden Wirkungen<br />

eingestuft, die von anderen Wirkungen vollständig überlagert werden.<br />

• Ebenfalls untergeordnet (und damit nicht wesentlich) sind nachteilige Wirkungen<br />

auf Funktionen allgemeiner Bedeutung, soweit sie temporär, d. h. auf höchstens<br />

wenige Jahre beschränkt bleiben.<br />

Bei sonstigen Beeinträchtigungen von Naturhaushaltsfunktionen bzw. Flächen allgemeiner<br />

Bedeutung ist anhand der Intensität, Dauer und Ausdehnung im Einzelfall zu beurteilen,<br />

ob ggf. eine Erheblichkeit vorliegt.<br />

Die Errichtung und der Betrieb des Pumpspeicherkraftwerks Forbach werden nicht nur zu<br />

Beeinträchtigungen, sondern auch zu günstigen Vorhabenswirkungen führen. Veränderungen,<br />

die zu einer höheren Funktionserfüllung führen, werden als günstige Wirkungen<br />

dargestellt. Sie sind auch dann keine Beeinträchtigungen, wenn sie Veränderungen von<br />

Naturhaushaltsfunktionen besonderer Bedeutung darstellen. Es ist jedoch möglich, dass<br />

dieselben Veränderungen bei einzelnen Naturhaushaltsfunktionen unterschiedlich wirken;<br />

sie können daher sowohl als günstige Wirkungen als auch - bei anderen Funktionen - als<br />

ggf. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen einzustufen sein.<br />

5.3.1.1.6 Methodik der Ermittlung raumbedeutsamer Umweltauswirkungen<br />

Als Grundlage für die Ermittlung der raumbedeutsamen Umweltauswirkung dient die<br />

Auswirkungsprognose der wesentlichen und untergeordneten Wirkungen und Auswirkungen.<br />

Das Landesplanungsgesetz (LplG) und der "Gemeinsame Leitfaden des Wirtschaftsministeriums<br />

Baden-Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong><br />

und Tübingen für die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18<br />

05-70


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

und 19 LplG" (WM BW 2001, erg. 2005/2008) enthält lediglich grundlegende methodischen<br />

Vorgaben und Kriterien zur Ermittlung der Raumbedeutsamkeit:<br />

"Gesetzliche Grundlagen und Hinweise auf die Bewertungsmaßstäbe der raumordnerischen<br />

Umweltverträglichkeitsuntersuchung (Ziele und Grundsätze der Raumordnung und<br />

Landesplanung in § 2 ROG, LEP und Regionalplan; ergänzend und konkretisierend fachgesetzliche<br />

umweltbezogene Zulassungsvoraussetzungen) sind anzugeben."<br />

Die Identifizierung von raumbedeutsamen Umweltauswirkungen erfolgt verbal-argumentativ<br />

und einzelfallbezogen beim Schutzgut. In <strong>Kapitel</strong> 5.3.2 wird ein Überblick über die<br />

Leitbilder und Zielsysteme gegeben, die bei der Einstufung der Raumbedeutsamkeit eine<br />

Rolle spielen.<br />

5.3.1.1.7 Methodik der Ermittlung erheblicher Beeinträchtigungen von Waldbeständen<br />

im Sinne der "Forstrechtlichen Eingriffsregelung"<br />

Zunächst wird die Definition von Wald im Sinne des Waldgesetzes dargelegt. Danach<br />

werden die gesetzlichen Bestimmungen für dauerhafte und temporäre (befristete) Waldumwandlung<br />

wiedergegeben. Abschließend wird das Prüfschema zur Ermittlung erheblicher<br />

Beeinträchtigungen in Waldbestände im Sinne des LWaldG dargelegt.<br />

Wald im Sinne des Forstrechts wird in § 2 LWaldG (Landeswaldgesetz Baden-Württemberg)<br />

definiert:<br />

"(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäume und Waldsträucher)<br />

bestockte Grundfläche.<br />

(2) Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege,<br />

Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze<br />

sowie Holzlagerplätze.<br />

(3) Als Wald gelten ferner im Wald liegende oder mit ihm verbundene<br />

1. Pflanzgärten und Leitungsschneisen,<br />

2. Waldparkplätze und Flächen mit Erholungseinrichtungen,<br />

3. Teiche, Weiher, Gräben und andere Gewässer von untergeordneter Bedeutung unbeschadet<br />

der wasser-, fischerei- und naturschutzrechtlichen Vorschriften,<br />

4. Moore, Heiden und Ödflächen, soweit sie zur Sicherung der Funktionen des angrenzenden<br />

Waldes erforderlich sind,<br />

sowie weitere dem Wald dienende Flächen.<br />

(4) In der Flur oder im bebauten Gebiet gelegene kleinere Flächen, die mit einzelnen<br />

Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind oder als Baumschulen verwendet<br />

werden, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie zum Wohnbereich<br />

gehörende Parkanlagen sind nicht Wald im Sinne dieses Gesetzes.<br />

(5) Wald im Sinne der Absätze 1 bis 3 ist in Waldverzeichnisse einzutragen. Geschützte<br />

Waldgebiete sind als solche zu kennzeichnen. Die Waldverzeichnisse werden von der<br />

Forstbehörde geführt."<br />

05-71


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Nach § 9 LWaldG (Landeswaldgesetz Baden-Württemberg) gilt folgendes zur dauerhaften<br />

Waldumwandlung:<br />

"(1) Wald darf nur mit Genehmigung der höheren Forstbehörde in eine andere Nutzungsart<br />

umgewandelt werden (Umwandlung). […]<br />

(2) Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und<br />

wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit<br />

gegeneinander und untereinander abzuwägen. Die Genehmigung soll versagt werden,<br />

wenn die Umwandlung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar<br />

ist oder die Erhaltung des Waldes überwiegend im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere<br />

wenn der Wald für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die forstwirtschaftliche<br />

Erzeugung oder die Erholung der Bevölkerung von wesentlicher Bedeutung<br />

ist.<br />

(3) Zum vollen oder teilweisen Ausgleich nachteiliger Wirkungen einer Umwandlung für<br />

die Schutz- oder Erholungsfunktionen des Waldes kann insbesondere bestimmt werden,<br />

daß<br />

1. in der Nähe als Ersatz eine Neuaufforstung geeigneter Grundstücke innerhalb<br />

bestimmter Frist vorzunehmen ist,<br />

2. ein schützender Bestand zu erhalten ist,<br />

3. sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen zu treffen sind.<br />

(4) Soweit die nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung nicht ausgeglichen werden<br />

können, ist eine Walderhaltungsabgabe zu entrichten. [...]"<br />

Nach § 11 LWaldG (Landeswaldgesetz Baden-Württemberg) gilt folgendes zur befristeten<br />

Waldumwandlung:<br />

"(1) Die höhere Forstbehörde kann die Beseitigung des Baumbestandes oder eine anderweitige<br />

Nutzung der Waldfläche befristet genehmigen, wenn<br />

1. ein öffentliches Interesse oder ein besonderes wirtschaftliches Interesse des Waldbesitzers<br />

an einer vorübergehenden anderweitigen Nutzung der Fläche besteht,<br />

2. andere öffentliche Interessen im Sinne des § 9 Abs. 2 der vorübergehenden anderweitigen<br />

Nutzung der Waldfläche nicht entgegenstehen und<br />

3. sichergestellt wird, dass die Waldfläche bis zum Ablauf einer von der höheren Forstbehörde<br />

zu bestimmenden Frist nach den in Absatz 2 bezeichneten Plänen ordnungsgemäß<br />

wieder aufgeforstet wird. Bedingungen und Auflagen können erteilt werden.<br />

(2) Der Antragsteller hat Pläne und Erläuterungen des Vorhabens sowie der Wiederaufforstung<br />

vorzulegen. § 9 Abs. 3 Nr. 2 und 3 sowie Absatz 5 gelten entsprechend."<br />

Folgende Prüffragen sind Gegenstand der Behandlung der Belange der Forstrechtlichen<br />

Eingriffsregelung:<br />

• Prüffrage 1: Kommt es zu dauerhaften oder temporären Waldumwandlungen im<br />

Sinne des LWaldG?<br />

05-72


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Prüffrage 2: Sofern es zu Waldumwandlungen kommt: Durch welche Maßnahmen<br />

sind die nachteiligen Wirkungen der Waldumwandlung für Schutz- und Erholungsfunktion<br />

des Waldes auszugleichen?<br />

Es handelt sich bei dieser Untersuchung um eine Vorabschätzung auf Bezugsebene des<br />

Raumordnungsverfahrens. Eine detaillierte und abschließende Behandlung der Forstrechtlichen<br />

Eingriffsregelung ist Gegenstand des Zulassungsverfahrens.<br />

5.3.1.2 Vorhabensmerkmale<br />

Das geplante Vorhaben besteht aus einer neuen Oberstufe mit dem Oberbecken Seekopf<br />

und dem Unterbecken Schwarzenbachtalsperre und einer neuen Unterstufe mit dem<br />

Oberbecken Schwarzenbachtalsperre und dem Unterbecken Kavernenwasserspeicher<br />

plus Ausgleichsbecken Forbach.<br />

Eine grobe Übersicht zur Lage des Vorhabensgebiets gibt Abbildung 82. In Abbildung 83<br />

wird das Zusammenwirken von Oberstufe und Unterstufe schematisch dargestellt.<br />

In Karte IUS-02 wird eine Übersicht zu den Vorhabensmerkmalen gegeben.<br />

Abbildung 82:<br />

Lage des Vorhabensgebiets<br />

Für die technische Darstellung des Vorhabens sind folgende Pläne und Anlagen wesentlich:<br />

• Plan HPI-04: Übersicht zu bauzeitlich und permanent genutzten Flächen<br />

• Plan HPI-03: Übersicht zum Wegekonzept<br />

05-73


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Anlage HPI-02: Angaben zu Hauptmassen und Transport (Bau Oberbecken Seekopf)<br />

• Anlage HPI-03: Angaben zu Hauptmassen und Transport (Bau Kaverne)<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen werden wie folgt unterteilt:<br />

• Anlagebedingte Auswirkungen: dauerhaft wirksam<br />

• Baubedingte Auswirkungen: i. d. R. temporär wirksam<br />

• Betriebsbedingte Auswirkungen: dauerhaft wirksam (Regelbetrieb), z. T. periodisch<br />

wiederkehrend temporär (Befüllungsphase, Revisionen)<br />

Die Grundlage für die Prognosen der UVS bilden die technischen Beschreibungen der<br />

Vorzugsalternativen in <strong>Kapitel</strong> 5.1.1 (Seekopf) und <strong>Kapitel</strong> 5.1.2 (Kaverne klein).<br />

Der Schwerpunkt der UVS im Raumordnungsverfahren liegt auf den anlage- und betriebsbedingten<br />

Auswirkungen der Alternativen. Im Protokoll zum Abstimmungstermin vom<br />

02.09.2010 wird darauf hingewiesen, dass der Bauablauf des geplanten Vorhabens sowie<br />

die erforderlichen Baustelleneinrichtungen nur einer orientierenden/konzeptionellen<br />

Betrachtung bedürfen.<br />

In der folgenden Übersicht wird dargestellt, welche Wirkungen des Vorhabens zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Alternative 08 - Oberstufe Seekopf,<br />

Lageplan und schematischer Längsschnitt<br />

="Oberstufe Seekopf"<br />

Alternative 12 - Unterstufe Kaverne (klein),<br />

Lageplan und schematischer Längsschnitt<br />

="Unterstufe Forbach"<br />

Abbildung 83: Schematische Übersicht der Vorzugsalternativen (Bildquelle: HPI 2011);<br />

die einzelnen Abbildungen sind in Originalgröße in <strong>Kapitel</strong> 4.1 dargestellt<br />

05-74


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.1.2.1.1 Anlagebedingte Vorhabensmerkmale<br />

Oberstufe (Oberbecken Seekopf Unterbecken Schwarzenbachtalsperre)<br />

Folgende anlagebedingten Vorhabensmerkmale sind für die Oberstufe Seekopf zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Anlage des Oberbeckens der Oberstufe auf dem Seekopf (Fassungsvermögen<br />

von 2,0 Mio. m³) mit Ringdamm, Dammkronen- und Dammfußbetriebsweg,<br />

Beckenfläche, Einlaufturm, Betriebsfläche sowie einer Oberbodenvorschüttung<br />

westlich des Beckens. Die Beckenaufstandsfläche umfasst insgesamt ca.<br />

24,8 ha (Wert nach GIS). Der Ringdamm wird luftseitig mit einer ca. 20 cm dicken<br />

Oberbodenschicht überdeckt sowie standorttypisch und standortgerecht begrünt<br />

(maximal flach wurzelnder Bewuchs zum Schutz des Dammkörpers, keine Bäume).<br />

Als versiegelt gelten die wasserseitige Dammböschung und das Becken selbst.<br />

• Die Oberfläche des Oberbeckendammes muss in einer Dicke von 1,0-1,5 m aus<br />

frostsicherem Material hergestellt werden. Das Material steht am Oberbecken nicht<br />

zur Verfügung und muss antransportiert werden.<br />

• Anlage eines neuen Pumpspeicherkraftwerks (unterirdisches Schachtkraftwerk)<br />

am westlichen Ufer der Schwarzenbachtalsperre (mit einer Leistung von 200 MW)<br />

mit nur sehr kleinflächiger oberirdischer Betriebsfläche.<br />

• Anlage eines Druckstollens (zum neuen unterirdischen Schachtkraftwerk) und<br />

eines Auslaufbauwerks 4 (vom Schachtkraftwerk zur Schwarzenbachtalsperre). Am<br />

Ende dieses Auslaufbauwerks befindet sich am Gewässergrund der Schwarzenbachtalsperre<br />

ein Auslauftrichter aus Beton. Der Auslauftrichter befindet sich<br />

unterhalb der Niedrigwasserlinie und ist daher dauerhaft wasserbedeckt.<br />

• Anlagen zur Energieableitung: Verlegung eines 110-kV Kabels vom Schachtkraftwerk<br />

zum Rudolf-Fettweis-Werk in Forbach als seeverlegtes Kabel durch die<br />

Schwarzenbachtalsperre bis zur Staumauer (auf ca. 2.000 m Länge). Das Kabel<br />

wird in der Schwarzenbachtalsperre direkt auf den Gewässergrund gelegt. Für die<br />

weitere Energieableitung sind folgende Alternativen denkbar:<br />

- Alternative A zur weiteren Energieableitung: Von der Staumauer wird das Kabel<br />

über bestehende Zugänge in den bestehenden Schwarzenbachstollen und weiter<br />

über die bestehende Rohrbahn zum Rudolf-Fettweis-Werk geführt.<br />

- Alternative B zur weiteren Energieableitung (in Abhängigkeit von der Realisierung<br />

der Transport-Alternative "Schutterstollen"): Verlegung des Kabels im vorhandenen<br />

Wegesystem bis zum Steinbruch Schneidersköpfle, von da aus Verlegung<br />

im Schutterstollen.<br />

4 Genau genommen handelt es sich um ein Bauwerk, welches dem Einlauf und Auslauf von<br />

Betriebswasser dient. Vereinfachend wird im Folgenden stets die Fließrichtung bei Turbinenbetrieb<br />

("von oben nach unten") bezeichnet.<br />

05-75


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Betriebszufahrt:<br />

- Die Betriebszufahrt zum Oberbecken führt über eine vorhandene, ggf. noch<br />

auszubauende Wegtrasse. Zu untersuchen sind vier Weg-Varianten (siehe folgende<br />

Beschreibung unter <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2.1.2). Vorzugsvariante des Vorhabensträgers<br />

ist die Weg-Variante 2.<br />

- Die Betriebszufahrt zum neuen Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre<br />

führt über den bestehenden, in Abschnitten noch auszubauenden Weg<br />

zur Schwarzenbachhütte.<br />

• Anlagen zur Dammentwässerung.<br />

• Anlagen zur Beckensicherung auf der Luftseite der Dammkrone.<br />

• Anlagen zur Betriebssicherung (Kontrollgang unter dem Becken, Betriebsweg).<br />

• Baubegleitende Maßnahmen: Umverlegung des Wanderwegs "Westweg" (Teilabschnitt).<br />

Die Details zur Umverlegung des Westwegs werden im nachgelagerten<br />

Planfeststellungsverfahren untersucht. Grundsätzlich denkbar sind Wegverläufe auf<br />

der Dammkrone des Oberbeckens und entlang des Dammfußes des Beckens,<br />

sodass für Wanderer zwei Alternativen zur Verfügung stehen; Verlegung des<br />

Bussemer Denksteins auf die westliche Seite der Oberbodenvorschüttung.<br />

Unterstufe (Oberbecken Schwarzenbachtalsperre Unterbecken Kavernenwasserspeicher<br />

+ Ausgleichsbecken Forbach)<br />

Folgende anlagebedingten Vorhabensmerkmale sind für die Unterstufe (Kavernenwasserspeicher)<br />

zu berücksichtigen:<br />

• Das Unterbecken der Unterstufe wird durch den geplanten Kavernenwasserspeicher<br />

(0,4 Mio. m³) und das bestehende Ausgleichsbecken Forbach (rund<br />

0,2 Mio. m³) gebildet. Der Kavernenwasserspeicher besteht aus einem System von<br />

Hauptstollen, Nebenstollen und Querstollen und umfasst eine unterirdische Fläche<br />

von rund 30 ha 5 . Die Verbindung vom neuen Schachtkraftwerk zum Kavernenwasserspeicher<br />

bildet der Kraftwerksstollen. Die Verbindung vom vorhandenen<br />

Ausgleichsbecken in der Murg zum Kavernenwasserspeicher bildet der Auslaufstollen.<br />

Das Tunnelportal für den Auslaufstollen umfasst eine Fläche von ca.<br />

300 m². Für den Zufahrtsstollen sind zwei Alternativen denkbar:<br />

- Alternative A: Der Zufahrtsstollen ("Zufahrtstollen Mitte") führt auf einer stark<br />

gebogenen Strecke von ca. 300 m Länge zur B462. Das Tunnelportal ("Tunnelportal<br />

Mitte") liegt südlich von Forbach und umfasst eine Fläche ca. 300 m².<br />

- Alternative B (in Abhängigkeit von der Realisierung der Transport-Alternative<br />

"Schutterstollen"): Der Zufahrtsstollen (Zufahrtstollen Süd) führt auf einer leicht<br />

gebogenen Strecke von ca. 1.090 m Länge zur B462. Das Tunnelportal ("Tunnelportal<br />

Süd") liegt in Forbach auf Höhe des Rudolf-Fettweis-Werks und<br />

umfasst eine Fläche ca. 100 m².<br />

5 Der tatsächliche Flächenbedarf durch die Summe der Flächen der Stollen ist geringer.<br />

05-76


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Anlage eines neuen Pumpspeicherkraftwerks (Schachtkraftwerk) auf dem<br />

Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks. Das seit 1926 betriebene Schwarzenbachwerk<br />

soll durch ein neues Pumpspeicherkraftwerk mit einer Leistung von ca.<br />

70 MW ersetzt werden.<br />

• Anlage einer neuen Druckrohrleitung auf der vorhandenen Trasse (oberirdische<br />

Rohrbahn).<br />

• Energieableitung: Die Energieableitung erfolgt über die vorhandene 110-kV<br />

Freileitung, es wird keine neue Leitung erforderlich.<br />

5.3.1.2.1.2 Baubedingte Vorhabensmerkmale<br />

Folgende baubedingte Vorhabensmerkmale sind zu berücksichtigen:<br />

• Durchführung von oberirdischen Bauarbeiten (z. B. Herstellung des Ringdamms<br />

des Oberbeckens etc.).<br />

• Durchführung von Bauarbeiten unter Tage (z. B. Herstellung von Stollen etc.).<br />

• Einrichtung und Baubetrieb auf zentralen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen:<br />

- Alternative 1: Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich am Steinbruch<br />

Schneidersköpfle (ca. 1,3 ha), im Anschluss daran liegt die Lagerfläche<br />

(ca. 1,8 ha), wo eine Zwischenlagerung und Aufbereitung von Ausbruchmaterial<br />

des Kavernenwasserspeichers stattfinden.<br />

- Alternative 2: Alternativ zur zentralen Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche<br />

am Steinbruch Schneidersköpfle: Die alternativen Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerflächen befinden sich östlich der Herrenwieser Schwallung (6,1 ha) und<br />

beim Bahnhof Raumünzach (0,6 ha).<br />

- Grundsätzlich wäre die Einrichtung von zentralen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

auch an anderen Orten (zu untersuchen im Planfeststellungsverfahren) möglich.<br />

• Einrichtung und Baubetrieb auf lokalen Baustelleneinrichtungsflächen:<br />

- Oberbecken Seekopf: ca. 10.000 m² nahe Oberbecken<br />

- Neues Schachtkraftwerk<br />

o Oberstufe: ca. 700 m² an der Schwarzenbachtalsperre<br />

o Unterstufe: ca. 750 m², auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-<br />

Werks<br />

- Ein-/Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher: ca. 700 m² an der B462<br />

- Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher:<br />

o Ohne Realisierung der Transport-Alternative "Schutterstollen": Tunnelportal<br />

Süd, Zufahrtsstollen Süd: ca. 5.000 m² auf dem Parkplatz an der B462 südlich<br />

von Forbach<br />

05-77


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

o Bei Realisierung der Transport-Alternative "Schutterstollen": Tunnelportal<br />

Mitte, Zufahrtsstollen Mitte), ca. 1.900 m² an der B462 in Forbach auf Höhe<br />

des Rudolf-Fettweis-Werks.<br />

• Arbeitsstreifen im Baufeld im Bereich des Oberbeckens Seekopf um die<br />

Dammaufstandsfläche und die Oberbodenvorschüttung (ca. 1,0 ha).<br />

• Transporte von Ausbruchmaterial aus dem Kavernenwasserspeicher:<br />

- Transport-Alternative 1 "LKW-Transport": Transport mit LKW durch den<br />

Zufahrtsstollen-Süd zur B462 und von dort über die L83 zum Steinbruch<br />

Schneidersköpfle.<br />

- Transport-Alternative 2 "Schutterstollen": Transport durch einen (gesondert aufzufahrenden)<br />

Schutterstollen, der direkt von dem Kavernenwasserspeicher zum<br />

Lagerplatz Steinbruch Schneidersköpfle führt (mit Tunnelportal in der Wand des<br />

Steinbruchs). Der lange "Zufahrtsstollen Süd" entfällt dementsprechend, ein<br />

kürzerer Zufahrtsstollen ("Zufahrtsstollen Mitte") wird dennoch erforderlich. Eine<br />

weitere Alternative wäre die Verlegung des Schutterstollens vom Kavernenwasserspeicher<br />

bis an einen anderen geeigneten zentralen Zwischenlagerplatz.<br />

Weitere Untersuchungen und Optimierungen, auch Zuwegungen betreffend,<br />

erfolgen im Rahmen der Planungen zum Planfeststellungsverfahren.<br />

• Bauzeitliche Zufahrtswege zum Steinbruch Schneidersköpfle: Die Zufahrt erfolgt<br />

bauzeitlich auf zwei bestehenden Wegtrassen. Die bestehenden Wegtrassen müssen<br />

für den Baubetrieb ausgebaut werden. Es wird davon ausgegangen, dass der<br />

Ausbau auf der gesamten Weglänge erfolgt. Nach Abschluss der Baumaßnahme<br />

werden die Wege wieder in den Ausgangszustand versetzt. Der Flächenbedarf<br />

(Ausbau) umfasst ca. 4.000 m².<br />

• Bauzeitlicher Zufahrtsweg zum Oberbecken Seekopf: Die Zufahrt erfolgt bauzeitlich<br />

auf bestehenden und z. T. auf neuen Wegtrassen. Die bestehenden Wegtrassen<br />

werden für den Baubetrieb ertüchtigt (u. a. Asphaltierung) und nach Abschluss<br />

der Baumaßnahme wieder in den Ausgangszustand versetzt. Neue Wegtrassen<br />

werden vollständig zurückgebaut. Zu untersuchen sind vier Weg-Varianten (die<br />

Vorzugsvariante des Vorhabensträgers ist Weg-Variante 3):<br />

- Weg-Variante 1: Länge ca. 4.700 m, Verlauf entlang des Seebachtals. Da die<br />

Alternative ca. 2.500 m entlang des Vogelschutzgebiets verläuft, sind erhebliche<br />

Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele nicht mit der erforderlichen<br />

Sicherheit auszuschließen. Entsprechend wird diese als nicht Natura 2000-verträglich<br />

zu bewertende Alternative in der UVS nicht weiter untersucht.<br />

- Weg-Variante 2: Länge ca. 2.500 m, Verlauf von der L83 durch Herrenwies,<br />

danach über Forststraßen durch den Bärenstein. Die Forststraßen müssen z. T.<br />

ausgebaut werden. Der Flächenbedarf (Ausbau, Anlage von 10 Ausweichstellen<br />

á 100 m²) umfasst ca. 1.000 m².<br />

- Weg-Variante 3: Länge ca. 3.500 m, Verlauf von der Schwallung über den<br />

Schifferwald. Vorhandene Wege werden in Teilabschnitten benutzt, z. T. wird<br />

05-78


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

ein Neubau von Wegen erforderlich (auf ca. 1.500 m Länge). Die Forststraßen<br />

müssen z. T. ausgebaut werden. Der Flächenbedarf für den Neubau<br />

umfasst ca. 13.000 m², der Flächenbedarf für den Ausbau (Anlage von 13 Ausweichstellen<br />

á 100 m²) umfasst ca. 13.000 m².<br />

- Weg-Variante 4: Länge ca. 4.000 m, Verlauf von der L83 über Schwallung durch<br />

den Schifferwald. Vorhandene Wege werden in Teilabschnitten benutzt, z. T.<br />

wird ein Neubau von Wegen erforderlich (auf ca. 1.700 m Länge). Die Forststraßen<br />

müssen z. T. ausgebaut werden. Der Flächenbedarf für den Neubau<br />

umfasst 15.000 m², der Flächenbedarf für den Ausbau (Anlage von 16 Ausweichstellen<br />

á 100 m²) umfasst 16.000 m².<br />

• Bauzeitlicher Zufahrtsweg zum neuen Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre:<br />

Die Zufahrt erfolgt bauzeitlich auf einer bestehenden Wegtrasse.<br />

Die Baustellenzufahrt muss temporär für Schwerlastverkehr ausgebaut werden.<br />

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden die Wege wieder in den Ausgangszustand<br />

versetzt. Der Flächenbedarf für den Ausbau umfasst ca. 1.000 m².<br />

• Bauzeitliche Zufahrtswege zum neuen Unterbecken: Die Zufahrt zum Kavernenwasserspeicher<br />

erfolgt über einen Zufahrtsstollen, die Zufahrt zum neuen Schachtkraftwerk<br />

erfolgt über das Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks.<br />

• Temporäre Beschränkung des Stauziels der Schwarzenbachtalsperre auf maximal<br />

645 m ü. NN (zeitweise während der Dauer der Bauzeit des Schachtkraftwerks<br />

und des Druckstollens).<br />

• Temporäre Entleerung der Stauhaltung im Ausgleichsbecken Forbach während<br />

der Herstellung des Auslaufbauwerks des Kavernenwasserspeichers. Der Abfluss<br />

der Murg wird während der gesamten Bauzeit gewährleistet.<br />

Die Bauzeit umfasst ca. 4-5 Jahre für die Oberstufe und ca. 4 Jahre für die Unterstufe.<br />

Voraussichtlich wird sich eine Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren ergeben.<br />

Die Bauarbeiten erfolgen an 6 Tagen in der Woche (außer Sonn- und Feiertags). Der<br />

Baubetrieb umfasst bis zu 24 h, wobei 2 Stunden statistisch gesehen für Revisionen 6<br />

genutzt werden:<br />

• Bei Abtransport des Ausbruchmaterials aus dem Kavernenwasserspeicher (Dauer<br />

ca. 2 Jahre) bei der Transport-Alternative "LKW-Transport" ist vorgesehen, die<br />

Transporte nachts zu reduzieren, da es möglich ist, eine gewisse Menge des Ausbruchmaterials<br />

im Stollen zwischenzulagern.<br />

• Bei Abtransport des Ausbruchmaterials aus dem Kavernenwasserspeicher (Dauer<br />

ca. 2 Jahre) bei der Transport-Alternative "Schutterstollen" ist vorgesehen, die<br />

Schutterung kontinuierlich bis zum zentralen Zwischenlager am Steinbruch Schneidersköpfle<br />

zu betreiben.<br />

6 Unter Revisionen sind z. B. Wartungen von Maschinen zu verstehen<br />

05-79


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Der Abtransport von den Zwischenlagern (Steinbruch Schneidersköpfle oder alternative<br />

Lagerflächen) zum Oberbecken Seekopf erfolgt überwiegend tagsüber (6-<br />

22 Uhr).<br />

• Sonstige Bauarbeiten (insbesondere Oberbecken Seekopf und Schachtkraftwerke):<br />

Die Arbeitszeit umfasst bis zu 24 h/Tag. Die LKW-Transporte erfolgen überwiegend<br />

tagsüber (6-22 Uhr).<br />

In Anlage HPI-02 werden Angaben zu Hauptmassen und Transport für den Bau des Seekopfs<br />

gegeben. In Anlage HPI-03 werden die entsprechenden Angaben für den Bau des<br />

Kavernenwasserspeichers gemacht.<br />

5.3.1.2.1.3 Betriebsbedingte Vorhabensmerkmale<br />

Folgende betriebsbedingte Vorhabensmerkmale sind zu berücksichtigen:<br />

• Betrieb der Oberstufe: Pump- bzw. Turbinenbetrieb zwischen Oberbecken Seekopf<br />

und Unterbecken Schwarzenbachtalsperre. Die Stromerzeugung erfolgt in<br />

einem neuen Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre. Es wird eine Pendelwassermenge<br />

von 1,8 Mio. m³ genutzt. Im Ober- und Unterbecken treten<br />

Schwankungen des Wasserstands auf, die Wasserspiegeländerungen erfolgen<br />

schneller als im Ist-Zustand.<br />

- Erstbefüllung des Oberbeckens: Für die Erstbefüllung sind insgesamt<br />

2 Mio. m³ Wasser erforderlich. Das Wasser für die Erstbefüllung wird aus der<br />

Schwarzenbachtalsperre entnommen. Dazu ist ggf. zuvor eine Anhebung des<br />

Wasserspiegels auf einen Mindestwasserspiegel von 658 m ü. NN erforderlich<br />

(ca. 3,3 Mio. m³).<br />

- Verdunstungsverluste durch die Schaffung einer zusätzlichen Wasserfläche<br />

(Oberbecken): nicht quantifizierbar.<br />

- Wasserspiegelschwankung im Oberbecken Seekopf: ca. 23,5 m.<br />

- Wasserspiegelschwankung in der Schwarzenbachtalsperre: wenige Meter<br />

innerhalb des bisher zulässigen Rahmens, genutzt wird die Staulamelle zwischen<br />

668,50 m ü. NN und 658,00 m ü. NN. Die Wasserspiegelschwankungsbreite<br />

ist abhängig von der Kombination mit dem Turbinen- oder Pumpbetrieb<br />

der Unterstufe.<br />

- Veränderung der Geschwindigkeit der Stauspiegelveränderung in der<br />

Schwarzenbachtalsperre gegenüber dem Ist-Zustand (abhängig von der Kombination<br />

mit Turbinen- oder Pumpbetrieb der Unterstufe).<br />

• Betrieb der Unterstufe: Pump- bzw. Turbinenbetrieb zwischen Oberbecken<br />

Schwarzenbachtalsperre und Unterbecken Kavernenwasserspeicher (plus<br />

Ausgleichsbecken Forbach). Die Stromerzeugung erfolgt in einem neuen<br />

Schachtkraftwerk. Es wird eine Pendelwassermenge von 0,6 Mio. m³ genutzt. Im<br />

Ober- und Unterbecken treten Schwankungen des Wasserstands auf (Oberbecken<br />

Schwarzenbachtalsperre: siehe oben, Kavernenwasserspeicher: 6,10 m).<br />

05-80


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

- Erstbefüllung des Kavernenwasserspeichers: Das Wasser für die Erstbefüllung<br />

stammt aus der Murg und/oder aus der Schwarzenbachtalsperre.<br />

- Keine Erhöhung der Verdunstungsverluste.<br />

- Wasserspiegelschwankung in der Schwarzenbachtalsperre: siehe oben.<br />

- Veränderung der Geschwindigkeit der Stauspiegelveränderung in der Schwarzenbachtalsperre<br />

gegenüber dem Ist-Zustand: siehe oben.<br />

• Betrieb der Anlagen zur Energieabführung: Aufgrund der Gewährleistung der<br />

üblichen Verlegestandards sind durch den Betrieb der Kabel zur Energieabführung<br />

keine relevanten Wirkungen und Auswirkungen (elektrische bzw. magnetische<br />

Felder oder Temperaturveränderungen) 7 für die in der UVS zu untersuchenden<br />

Schutzgüter zu erwarten.<br />

• Wartungsarbeiten/Revisionen<br />

In Tabelle 139 wird eine Übersicht zu den Werten für Pump- u. Turbinenbetrieb der neuen<br />

Unterstufe und der neuen Oberstufe gegeben.<br />

Tabelle 139: Übersicht zu den Werten für Pump- u. Turbinenbetrieb der neuen Unterstufe und der<br />

neuen Oberstufe<br />

Unterstufe Forbach<br />

Turbinenbetrieb<br />

Oberstufe Seekopf<br />

Pumpbetrieb Turbinenbetrieb Pumpbetrieb<br />

Leistung [MW] ca. 70 ca. 65 ca. 200 ca. 182<br />

Durchfluss [m³/s] ca. 23 ca. 16 ca. 72 ca. 52<br />

Volllastbetriebsstunden [h] ca. 7 ca. 10 ca. 7 ca. 10<br />

Angaben nach EnBW (11/2011)<br />

Bei allen Angaben handelt es sich um ungefähre Werte, die von vielen Faktoren (Energiewirtschaftliche<br />

Belange, Maschinenhersteller, Nennpunkt der Maschine, tatsächliche Fallhöhe, Wirkungsgrad<br />

etc.) abhängig sind.<br />

7<br />

Das Kabel besteht aus drei im Dreieck gebündelten Einzelkabeln führt Drehstrom ab (110 kV).<br />

Das Kabel wird eine maximale Leistung von 200 MW abführen. Aufgrund der Schirmung<br />

entstehen keine Elektrischen Felder. Magnetische Felder werden durch die Verlegung der<br />

Einzelkabel im Dreieck derart minimiert, sodass die Grenzwerte der 26. BImSchV, Anhang 2<br />

eingehalten werden. Die Kabelerwärmung beträgt an der Manteloberfläche des Kabels weniger<br />

als 50°C. Aufgrund einer wärmeleitfähigen Bettung des Kabels im Landbereich und der<br />

hervorragenden Wärmeabfuhr im Wasser ergibt sich keine relevante Temperaturerhöhung im<br />

Boden/im Sediment.<br />

05-81


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.1.2.1.4 Übersicht zu den anlage- und baubedingten<br />

Flächeninanspruchnahmen<br />

Tabelle 140 gibt eine Übersicht zu den anlagebedingten, Tabelle 141 zu den baubedingten<br />

direkten Flächeninanspruchnahmen. Bei allen dort angegebenen Werten handelt es<br />

sich um gerundete ca.-Angaben entsprechend dem Verfahrensstand.<br />

Anlagebedingt kommt es zusammengefasst zu einer oberirdischen Flächeninanspruchnahme<br />

von insgesamt ca. 25 ha; diese Fläche gliedert sich wie folgt auf:<br />

• unversiegelte Anlageflächen:<br />

• teilversiegelt Anlageflächen:<br />

• vollversiegelt Anlageflächen:<br />

ca. 12,4 ha<br />

ca. 0,1 ha<br />

ca. 12,6 ha<br />

Die unterirdische anlagebedingte Flächeninanspruchnahme umfasst insgesamt 31 ha;<br />

diese Fläche gliedert sich wie folgt auf:<br />

• Kavernenwasserspeicher: ca. 30 ha.<br />

• Neues Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre: ca. 0,1 ha<br />

Die tatsächliche Gesamtfläche der baubedingten Flächeninanspruchnahme gliedert sich<br />

in einer obligatorische Flächeninanspruchnahme und eine fakultative Flächeninanspruchnahme.<br />

Im worst case kommt es zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von<br />

maximal 13,5 ha. Der Wert für die fakultative Flächeninanspruchnahme richtet sich nach<br />

der Realisierung der folgenden Alternativ-Optionen.<br />

• Weg-Variante für die Baustellenzufahrten am Oberbecken Seekopf: Weg-Variante<br />

2, 3 oder 4 (Vorzugsalternative ist Weg-Variante 3): Flächeninanspruchnahme:<br />

1,0 ha bis 3,1 ha.<br />

• Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche: Sofern es nicht zur Realisierung<br />

der Transport-Alternative "Schutterstollen" kommt, sind zwei Alternativen für die<br />

zentralen Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen möglich: Alternative Steinbruch<br />

Schneidersköpfle und Alternative Schwallung/Bahnhof Raumünzach. Flächeninanspruchnahme:<br />

3,1 ha (Steinbruch Schneidersköpfle) bis 6,7 ha (Schwallung/Bahnhof<br />

Raumünzach). Hinzu kommt bei Realisierung der Steinbruch-Variante die Flächeninanspruchnahme<br />

für die Baustellenzufahrt (0,4 ha).<br />

05-82


05-83<br />

Tabelle 140: Übersicht zu den anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen<br />

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

a) Unversiegelte Flächen<br />

Oberbecken Seekopf: luftseitiger<br />

Damm<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Oberbodenvorschüttung<br />

Oberstufe: Energieableitung<br />

Die Dämme (Luftseite) werden mit einer Lage von ca. 20 cm Oberboden abgedeckt. Bewuchs der<br />

Dammböschungen darf nur in diese Oberbodenschicht eindringen.<br />

(104.609 m², Angabe nach GIS)<br />

Die Vorschüttung kann nach ökologischen und landschaftsgestalterischen Aspekten bepflanzt<br />

werden.<br />

(18.893 m², Angabe nach GIS)<br />

Verlegung als seeverlegtes Kabel durch die Schwarzenbachtalsperre: Flächenbedarf entspricht der<br />

Kabelbreite, das Kabel sinkt in den schlammigen Gewässergrund ein.<br />

Weitere Kabelverlegung (Alternative A und B): Keine Flächeninanspruchnahme<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

10,46 10,5<br />

1,89 1,9<br />

-- --<br />

Zwischensumme 12,4<br />

b) Teilversiegelte Flächen<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre:<br />

Oberirdische<br />

Betriebsflächen<br />

Wassergebundene Deckschicht, z. T. gepflastert.<br />

(590 m²) [die gesamte Betriebsfläche umfasst 1.300 m², Angabe nach HPI]<br />

0,06 0,1<br />

Verlegung des Westwegs Anschlussbereich vom Dammfuß zum vorhandenen Westweg, derzeit nicht quantifizierbar. -- --<br />

Zwischensumme 0,1<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-84<br />

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

c) Vollversiegelte Flächen<br />

Oberbecken Seekopf: Damm<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Dammkronenbetriebsweg<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Dammfußbetriebsweg<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Beckenfläche<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Betriebsfläche<br />

Oberbecken Seekopf:<br />

Betriebszufahrt<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre:<br />

Oberirdische<br />

Betriebsflächen<br />

Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre:<br />

Auslaufbauwerk<br />

Schachtkraftwerk Rudolf-Fettweis-<br />

Werk: Betriebsflächen<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre:<br />

Betriebszufahrt<br />

Kavernenwasserspeicher:<br />

Betriebsfläche/Tunnelportal für<br />

Auslaufstollen<br />

Tunnelportal Schutterstollen<br />

Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Die Dämme (Wasserseite) werden versiegelt.<br />

(59.537 m², Angabe GIS)<br />

Der Dammkronenbetriebsweg wird als versiegelte Fläche angenommen.<br />

(6.616 m², Angabe GIS)<br />

Der Dammfußbetriebsweg wird als versiegelte Fläche angenommen. Er wird im Arbeitsstreifen des<br />

Baufelds zum Oberbecken angelegt. Die Oberbodenvorschüttung erhält jedoch keinen<br />

Dammfußbetriebsweg.<br />

(8.500 m², Angabe GIS)<br />

Das Oberbecken wird versiegelt.<br />

(48.335 m³)<br />

Eingang Kontrollgang, Parkplatz.<br />

(1.000 m², Angabe nach HPI)<br />

Es wird eine der drei Weg-Varianten Nr. 2-4 (z. T. vorhandene Forstwege) genutzt. Vorzugsvariante<br />

des Vorhabensträgers ist die Weg-Variante Nr. 2.<br />

Gebäude, Deckel etc. (versiegelt).<br />

(260 m²) [die gesamte Betriebsfläche umfasst 1.300 m²]<br />

Das Auslaufbauwerk befindet sich z. T. unterirdisch. Es tritt nur im Gewässerbereich der<br />

Schwarzenbachtalsperre an die Oberfläche und wird dort mit Beton versiegelt.<br />

(1.055 m², Angabe GIS)<br />

Die Betriebsfläche umfasst ca. 750 m². Es werden Flächen auf dem Betriebsgelände des Rudolf-<br />

Fettweis-Werks westlich des bestehenden Turbinenhauses in Anspruch genommen.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

5,95 6,0<br />

0,66 0,7<br />

0,85 0,9<br />

4,83 4,8<br />

0,10 0,1<br />

-- --<br />

0,03 < 0,1<br />

0,11 0,1<br />

0,07 0,1<br />

Es wird ein vorhandener Forstweg entlang des Schwarzenbachs genutzt. -- --<br />

Rechenreinigung, Rechengutcontainer, Tunnelportal<br />

(300 m², Angabe HPI)<br />

0,03 < 0,1<br />

(ca. 50 m², Angabe GIS) 50 < 0,1<br />

Zwischensumme 12,6<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-85<br />

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Alternativen für Betriebsflächen Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher:<br />

Kavernenwasserspeicher:<br />

Betriebsfläche/Tunnelportal für<br />

Zufahrtsstollen Mitte (bei Realisierung<br />

Transportalternative<br />

"Schutterstollen")<br />

Kavernenwasserspeicher:<br />

Betriebsfläche/Tunnelportal für<br />

Zufahrtsstollen Süd (bei Realisierung<br />

Transportalternative "LKW-<br />

Transport")<br />

Betriebsfläche mit Tunnelportal<br />

(300 m²)<br />

Betriebsfläche mit Tunnelportal<br />

(100 m²)<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

0,03 < 0,1<br />

0,01 < 0,1<br />

Zwischensumme


05-86<br />

Tabelle 141: Übersicht zu den baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />

Baubedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Arbeitsstreifen und Arbeitsbereiche in Baufeldern, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Arbeitsstreifen und Arbeitsbereiche in Baufeldern<br />

Arbeitsstreifen am Böschungsfuß des<br />

Oberbeckens auf dem Seekopf<br />

Arbeitsbereich am Schachtkraftwerk<br />

und Auslaufbauwerk<br />

Arbeitsstreifen um Dammaufstandsfläche und Oberbodenvorschüttung. Zum Teil (d. h. um das<br />

Oberbecken mit Ausnahme der Oberbodenvorschüttung) wird aus dem Baufeld später der<br />

Dammfußbetriebsweg des Oberbeckens.<br />

(10.375 m², Angabe GIS)<br />

Gesamte Fläche, die von Bautätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung des<br />

Schachtkraftwerks und des Auslaufbauwerks in Anspruch genommen wird (exklusive der Baustelleneinrichtungsfläche)<br />

(3.700 m², Angabe GIS)<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

1,04 1,0<br />

0,37 0,4<br />

Zwischensumme 1,4<br />

Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Alternative 1 (Steinbruch Schneidersköpfle)<br />

Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche<br />

Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Lagerfläche Steinbruch<br />

Schneidersköpfle<br />

Teilversiegelung (temporär)<br />

(13.000 m², Angabe HPI) [Angabe GIS: 13.621 m²]<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(18.000 m², Angabe HPI) [Angabe GIS: 18.291 m²]<br />

1,30 1,3<br />

1,80 1,8<br />

Zwischensumme 3,1<br />

Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Alternative 2 (ohne Steinbruch Schneidersköpfle)<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Schwallung<br />

Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche<br />

Bahnhof Raumünzach<br />

Die Fläche setzt sich aus drei Teilflächen zusammen. Teilversiegelung (temporär).<br />

(Summe: 61.000 m², Angabe nach HPI)<br />

Teilversiegelung (temporär), Zwischenlagerung von Granit<br />

( 6.000 m², Angabe nach HPI)<br />

6,10 6,1<br />

0,60 0,6<br />

Zwischensumme 6,7<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-87<br />

Baubedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Lokale Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Oberbecken Seekopf<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Schachtkraftwerk Rudolf-<br />

Fettweis-Werk<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Auslaufstollen<br />

Kavernenwasserspeicher<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(10.000 m², Angabe HPI)<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(700 m², Angabe HPI)<br />

Die Baustelleneinrichtungsfläche liegt auf dem Betriebsgelände des Rudolf-Fettweis-Werks und<br />

ist bereits im Ist-Zustand versiegelt.<br />

(750 m², Angabe HPI)<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(700 m², Angabe HPI)<br />

Diese Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich am linken Ufer der Murg direkt vor dem<br />

Stauwehr und ist im Ist-Zustand bereits in Teilflächen versiegelt. Übrige Flächen werden von<br />

Ruderalfluren eingenommen.<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

1,00 1,0<br />

0,07 0,1<br />

0,08 0,1<br />

0,07 0,1<br />

Zwischensumme 1,3<br />

Alternativen für Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher:<br />

Alternative bei Realisierung der<br />

Transportalternative "LKW-Transport":<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Zufahrtstollen Süd<br />

Alternative bei Realisierung der Transportalternative<br />

"Schutterstollen"<br />

Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagerfläche Zufahrtsstollen Mitte<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(5.000 m²)<br />

Diese Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich direkt an der Bundesstraße an einem Parkplatz.<br />

Die Fläche ist bereits im Ist-Zustand in Teilflächen versiegelt. Übrige Flächen werden von<br />

Fettwiese und Gebüsch eingenommen.<br />

Teilversiegelung (temporär).<br />

(1.900 m²)<br />

Diese Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich direkt an der Bundesstraße an einem Parkplatz.<br />

Die Fläche ist bereits im Ist-Zustand versiegelt.<br />

0,50 0,5<br />

0,19 0,2<br />

Zwischensumme 0,2 bis 0,5<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-88<br />

Baubedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Zuwegungen<br />

Alternativen für Zufahrt Oberbecken Seekopf:<br />

Zufahrt Oberbecken Seekopf Weg-<br />

Variante 1<br />

Zufahrt Oberbecken Seekopf Weg-<br />

Variante 2<br />

Zufahrt Oberbecken Seekopf Weg-<br />

Variante 3<br />

Zufahrt Oberbecken Seekopf Weg-<br />

Variante 4<br />

Diese Alternative wird nicht geprüft, da sie nicht Natura 2000-verträglich ist (siehe Begründung<br />

in <strong>Kapitel</strong> 5.1.1, Schutzgut Tiere)<br />

Es werden vorhandene Forstwege genutzt. Es ist teilweise ein Ausbau notwendig.<br />

(Ausbau: 1.000 m², Angabe HPI)<br />

Es werden z. T. vorhandene Forstwege genutzt. Es ist teilweise ein Ausbau und ein Neubau<br />

notwendig.<br />

(Ausbau: ca. 13.000 m², Neubau: ca. 13.000 m², Angabe HPI)<br />

Es werden z. T. vorhandene Forstwege genutzt. Es ist teilweise ein Ausbau und ein Neubau<br />

notwendig.<br />

(Ausbau: ca. 15.000 m², Neubau: ca. 16.000 m², Angabe HPI)<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

-- --<br />

1,00 1,0<br />

2,60 2,6<br />

3,10 3,1<br />

Zwischensumme 1,0 bis 3,1<br />

Sonstige Zufahrten:<br />

Zufahrt Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Es wird ein vorhandener Forstweg entlang des Schwarzenbachs genutzt, der bauzeitlich für den<br />

Schwerlastverkehr ausgebaut wird.<br />

(Ausbau ca. 800 m², Angabe HPI)<br />

0,08 0,1<br />

Zwischensumme 0,1<br />

Alternativen für Zufahrten bei Realisierung Alternativen BE- und Lagerfläche Schneidersköpfle", zwingend bei Alternative "Schutterstollen":<br />

Zufahrten BE- und Lagerfläche<br />

Schneidersköpfle<br />

Es werden vorhandene Forstwege genutzt. Es ist teilweise ein Ausbau notwendig.<br />

(Ausbau ca. 4.000 m², Angabe HPI)<br />

0,40 0,4<br />

Zwischensumme 0,4<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-89<br />

Baubedingte Flächeninanspruchnahmen (derzeitiger Planungsstand)<br />

Merkmal Bemerkung Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Sonstiges<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

[ha]<br />

Stark gerundet<br />

Energieableitung: Kabelverlegung Baufeld seeverlegtes Kabel (durch die Schwarzenbachtalsperre): nicht erforderlich -- --<br />

Energieableitung (alternativ ab Staumauer<br />

bis Rudolf-Fettweis-Werk - bei<br />

Realisierung der Transport-Alternative<br />

"Schutterstollen")<br />

Die Kabelverlegung erfolgt im bestehenden Wegenetz bzw. im Schutterstollen. -- --<br />

Zwischensumme --<br />

SUMME BAUBEDINGT (ca.)<br />

maximal<br />

13,5<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.1.2.1.5 Exkurs zur Ist-Situation im Rudolf-Fettweis-Werk und zur Veränderung<br />

durch das Vorhaben<br />

Allgemeine Informationen zum Rudolf-Fettweis-Werk<br />

Das Rudolf-Fettweis-Werk in Forbach wurde in den Jahren 1914 bis 1926 errichtet, Teile<br />

der Anlage wurden innerhalb der vergangenen 30 Jahre grundsaniert. Die Gesamtanlage<br />

wird durch die EnBW betrieben. Die Anlage besteht im Ist-Zustand aus folgenden Elementen<br />

(siehe Abbildung 84, eine graphische Übersicht zum Anlagenschema des Rudolf-<br />

Fettweis-Werks im Ist-Zustand und im Planzustand wird in Plan EnBW-01 gegeben, siehe<br />

Wiedergabe des Plans in Abbildung 85):<br />

• Raumünzachwerk (gelegen an der Raumünzachfassung),<br />

• Murgwerk (im Krafthaus Forbach gelegen)<br />

• Schwarzenbachwerk (im Krafthaus Forbach gelegen)<br />

• Niederdruckwerk Forbach (am Wehr des Ausgleichsbeckens Forbach)<br />

Das vorhandene Kraftwerk im Krafthaus Forbach (Schwarzenbachwerk) wird im Ist-<br />

Zustand zu Zeiten mit Überschuss an Elektrizitätserzeugung dazu genutzt, das Wasser<br />

aus dem Sammelbecken Kirschbaumwasen über den Murgstollen und den Schwarzenbachstollen<br />

in die Schwarzenbachtalsperre zu pumpen (Pumpbetrieb). Zu Zeiten mit<br />

einem erhöhten Bedarf an Elektrizität (überwiegend tags) wird das Wasser aus der<br />

Schwarzenbachtalsperre zur Stromgewinnung im Schwarzenbachwerk genutzt (Turbinenbetrieb).<br />

05-90


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bestandssituation Rudolf-Fettweis-Werk<br />

Planungssituation mit neuer Ober- und Unterstufe<br />

Abbildung 84:<br />

Schematische Darstellung der Bestandsituation "Rudolf-Fettweis-Werk" inklusive<br />

Planungssituation mit neuer Ober- und Unterstufe (Bildquelle: ENBW 11/2011)<br />

Schwarzenbachstollen<br />

Murgstollen<br />

05-91


05-92<br />

Abbildung 85: Anlagenschema Alternative 08 - Seekopf/Alternative 12 - Kaverne (klein)<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Beschreibung der einzelnen Elemente des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

Raumünzachwerk (gelegen an der Raumünzachfassung), maximale Wirkleistung 550 kW<br />

Das Raumünzachwerk wird mit gestautem Wasser aus dem Sammelbecken Erbersbronn<br />

(gelegen zwischen Hundsbach und Raumünzach) betrieben. Dazu wird das gestaute<br />

Wasser der Raumünzach über einen Stollen zum Raumünzachwerk geleitet. Nach der<br />

Passage durch die Turbine gelangt das Wasser (über die Raumünzachfassung) in den<br />

Murgstollen.<br />

Murgwerk (im Krafthaus Forbach gelegen), maximale Wirkleistung 22 MW<br />

Das Murgwerk wird mit Wasser aus der Murg und ferner aus der Raumünzach betrieben.<br />

Dazu wird einerseits das Wasser der Murg im Sammelbecken Kirschbaumwasen (gelegen<br />

zwischen Schönmünzach und Raumünzach) gestaut und in den Murgstollen geleitet.<br />

Der Murgstollen (Druckstollen) ist ca. 5,6 km lang und führt vom Sammelbecken Kirschbaumwasen<br />

(auch Murgtalsperre genannt) zum Wasserschloss I. In den Murgstollen wird<br />

an der Raumünzachfassung zusätzlich das Wasser aus der Raumünzach (gesammelt im<br />

zwischen Hundsbach und Raumünzach gelegenen Sammelbecken Erbersbronn, nach<br />

Passage des Raumünzachwerks) eingeleitet. Vom Wasserschloss I gelangt das Wasser<br />

über oberirdische Druckrohrleitungen zum Murgwerk im Krafthaus Forbach. Dort kann das<br />

Wasser entweder zur Stromerzeugung genutzt werden (mit anschließender Ausleitung in<br />

das Ausgleichsbecken Forbach) oder über das mit dem Murgwerk in Verbindung stehende<br />

Schwarzenbachwerk durch eine Rohrleitung zum Wasserschloss II und von dort<br />

über den Schwarzenbachstollen (Druckstollen) zur Schwarzenbachtalsperre gepumpt<br />

werden.<br />

Schwarzenbachwerk (im Krafthaus Forbach), maximale Wirkleistung 43 MW<br />

Die Energiegewinnung im Schwarzenbachwerk wird mit dem Wasser aus der Schwarzenbachtalsperre<br />

betrieben. Die Schwarzenbachtalsperre sammelt einerseits das Wasser des<br />

namensgebenden Schwarzenbachs und des Seebachs, die durch die Schwarzenbach-<br />

Staumauer aufgestaut werden. Weiterhin wird Wasser aus den Quellbächen der Raumünzach<br />

(Biberach und Hundsbach: Biberachfassung und Hundsbachfassung) und durch<br />

den Raumünzachstollen (ca. 5,2 km lang) zugeführt. Nicht zuletzt wird die Schwarzenbachtalsperre<br />

durch das Wasser von den niederschlagsreichen Hängen und durch<br />

Grundwasserzufluss gespeist. Das Wasser aus der Schwarzenbachtalsperre wird durch<br />

den Schwarzenbachstollen und die oberirdische Rohrleitung zum Schwarzenbachwerk<br />

geführt. Nach der Passage der Turbine wird das Wasser in das Ausgleichsbecken Forbach<br />

geleitet. Das Schwarzenbachwerk kann ebenfalls in umgekehrter Richtung Wasser<br />

aus dem Sammelbecken Kirschbaumwasen (herangeführt über den Murgstollen) in die<br />

Schwarzenbachtalsperre pumpen.<br />

Niederdruckwerk Forbach (an der Staumauer des Ausgleichsbeckens Forbach gelegen),<br />

maximale Wirkleistung 2,2 MW.<br />

Zur Energieerzeugung wird das Wasser aus dem Ausgleichsbecken bzw. aus der Murg<br />

genutzt.<br />

05-93


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Vorhabensbedingte Änderungen im Rudolf-Fettweis-Werk<br />

Durch das geplante Vorhaben ändern sich die Wege des Betriebswassers im Rudolf-<br />

Fettweis-Werk wie in Abbildung 86 dargestellt:<br />

• Durch den Wegfall des Schwarzenbachwerks und die Entkopplung des neuen<br />

Schachtkraftwerks der geplanten Unterstufe vom Murgwerk entfällt die bisherige<br />

Möglichkeit, das Murgwasser bei Bedarf aus dem Sammelbecken Kirschbaumwasen,<br />

welches über den Murgstollen herangeführt wird, im Krafthaus Forbach<br />

umzuleiten und in die Schwarzenbachtalsperre hochzupumpen. Gleiches gilt für<br />

das Wasser aus der Raumünzach, welches über die Raumünzachfassung in den<br />

Murgstollen gelangt.<br />

• Durch das neue Schachtkraftwerk der geplanten Unterstufe entsteht die Möglichkeit,<br />

Murgwasser aus dem Unterbecken der Unterstufe (bestehend aus dem Kavernenwasserspeicher<br />

und dem Ausgleichsbecken Forbach) in die Schwarzenbachtalsperre<br />

zu pumpen. Insgesamt wird dadurch die Wasserwälzung zwischen dem<br />

Ausgleichsbecken und der Schwarzenbachtalsperre erst ermöglicht.<br />

• Die Anteile des in die Schwarzenbachtalsperre gepumpten Wassers unterschiedlicher<br />

Herkunft ändern sich: Im Ist-Zustand werden Murgwasser aus dem Sammelbecken<br />

Kirschbaumwasen und Wasser aus der Raumünzachfassung in die<br />

Schwarzenbachtalsperre gepumpt. Zukünftig gelangt das Wasser aus diesen beiden<br />

Sammelbecken erst über eine Durchmischung im Ausgleichsbecken Forbach<br />

(mit Wasser aus der Talsperre und aus der Murg) in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

05-94


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Derzeitiger Zustand<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Geplante Änderung<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Kirschbaumwasen<br />

Kirschbaumwasen<br />

Krafthaus Forbach mit Murgwerk<br />

+ Schwarzenbachwerk<br />

Krafthaus<br />

Murgwerk<br />

Schachtkraftwerk<br />

Kaverne<br />

Ausgleichsbecken Forbach<br />

Ausgleichsbecken Forbach<br />

Abbildung 86:<br />

Schematische Übersicht zu den Veränderungen im Rudolf-Fettweis-Werk,<br />

siehe auch Plan EnBW-01 in Abbildung 85<br />

Randbedingungen für den Betrieb im Rudolf-Fettweis-Werk - Ist-Zustand und Plan-<br />

Zustand<br />

Sammelbecken Kirschbaumwasen<br />

• Änderung:<br />

• Stauziel:<br />

• Absenkziel:<br />

keine Änderung<br />

446,8 m ü. NN<br />

439,5 m ü. NN<br />

• Beckeninhalt: 0,310 Mio. m³<br />

• Mindestwasserführung: Nach dem gültigen Altrecht (Erlaubnis vom 31.03.1914)<br />

besteht keine Vorgabe zur Mindestwasserführung in der Murg zwischen Sammelbecken<br />

Kirschbaumwasen und Ausgleichsbecken Forbach. Das gesamte Wasser<br />

der Murg kann genutzt werden.<br />

05-95


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Sammelbecken Erbersbronn<br />

• Änderung:<br />

• Stauziel:<br />

• Absenkziel:<br />

05-96<br />

keine Änderung<br />

523,50 m ü. NN<br />

519,50 m ü. NN<br />

• Beckeninhalt: 0,017 Mio. m³<br />

• Mindestwasserführung: Nach dem gültigen Altrecht (Erlaubnis vom 31.03.1914)<br />

besteht keine Vorgabe zur Mindestwasserführung in der Raumünzach zwischen<br />

Sammelbecken Erbersbronn und Ausgleichsbecken Forbach. Das gesamte Wasser<br />

der Raumünzach kann genutzt werden.<br />

Ausgleichsbecken Forbach<br />

• Änderung:<br />

• Stauziel:<br />

• Absenkziel:<br />

keine Änderung<br />

301,6 m ü. NN<br />

295,5 m ü. NN<br />

• Beckeninhalt: 0,204 Mio. m³<br />

• Mindestwasserführung: Nach Bedingung Nr. 1 der bereits o. g. Erlaubnis ergibt sich<br />

die Verpflichtung, dass die natürliche Wasserführung der Murg und ihrer Nebenflüsse<br />

beim Ausfluss aus dem Ausgleichsbecken bei Forbach wiederhergestellt<br />

werden muss. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur bis zu einer Wassermenge<br />

von 10,8 m³/s. Damit schreibt das Altrecht eine Mindestwassergabe von maximal<br />

10,8 m³/s vor, die jedoch bei geringerer Wasserführung der Murg auch unterschritten<br />

werden kann. Die Mindestwasserabgabe des Ausgleichsbeckens Forbach ist<br />

abhängig vom Murgzufluss oberhalb des Sammelbeckens Kirschbaumwasen.<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

• Änderung:<br />

• Stauziel:<br />

• Absenkziel:<br />

• Beckeninhalt:<br />

keine Änderung<br />

668,5 m ü. NN<br />

628,0 m ü. NN<br />

Stauvolumen von 14,4 Mio. m³ (Nutzvolumen 14,2 Mio. m³)<br />

• Mindestwasserführung: Es besteht keine Regelung zur Mindestwasserführung.<br />

Umsetzung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie<br />

Zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist bis 2020 der gute ökologische<br />

Zustand in der Murg herzustellen. Entsprechende Maßnahmen (Maßnahmen zur Herstellung<br />

der Durchgängigkeit, Regelungen zur Mindestwasserführung) werden unabhängig<br />

von der Planung des Pumpspeicherkraftwerks Forbachs von den zuständigen Behörden<br />

verlangt.<br />

Da das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach zu keinen Veränderungen an den vorhandenen<br />

Stauanlagen oder Abflüssen führt und damit keine Auswirkungen auf die Errei-


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

chung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie hat (siehe detaillierte Darstellung in <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.3.8 innerhalb des Schutzgutkapitels Wasser), ergibt sich keine Notwendigkeit, im Rahmen<br />

des Vorhabens die seitens der zuständigen Behörden geforderten Optimierungen an<br />

den Stauanlagen durchzuführen.<br />

Die gemäß Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des<br />

Bewirtschaftungszieles "guter ökologischer Zustand" sind Gegenstand eines gesonderten<br />

Verfahrens. Daher wird dieses Themenfeld im Rahmen der UVS nicht weiter berücksichtigt.<br />

05-97


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.2 Leitbilder und Zielsystem<br />

Die Leitbilder und das Zielsystem für die Schutzgüter bilden Bewertungsmaßstäbe für die<br />

Verträglichkeit des Vorhabens mit den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und<br />

Landesplanung. Sie werden durch das schutzgutspezifische Zusammenführen der Vorgaben<br />

aus den folgenden übergeordneten Planungen und gesetzlichen Vorgaben ermittelt:<br />

• Grundsätze der Raumordnung gemäß § 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG)<br />

• Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002<br />

• Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003<br />

• Flächennutzungsplan Gemeinde Forbach 2004<br />

• Landschaftsrahmenpläne 8 ; Landschaftsrahmenplan Nordschwarzwald (LRP) 1982<br />

und Landschaftsrahmenplan Mittlerer Oberrhein (LRP) 1989<br />

• Landschaftspläne: Landschaftsplan Gemeinde Forbach (2004); ferner: Landschaftsplan<br />

Stadt Baden-Baden, Landschaftsplan Gemeinde Baiersbronn (1991)<br />

und Landschaftsplan Gemeinde Bühl (2000)<br />

• Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG)<br />

• Bestehende und geplante Schutzgebiete nach NatSchG (Nationalparke, Naturschutzgebiete,<br />

Naturdenkmale, Geschütze Grünbestände) bzw. nach WG (Wasserschutzgebiet,<br />

Heilquellenschutzgebiete)<br />

• Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG)<br />

• Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG) in<br />

Verbindung mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)<br />

• Landeswaldgesetz Baden-Württemberg (LWaldG) in Verbindung mit dem Bundes-<br />

Waldgesetz (BWaldG)<br />

• Landesweite Kartierungen wie Kartierung der geschützten Biotope und Waldfunktionenkartierung<br />

• Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg (DSchG)<br />

8<br />

Mit einer Aktualisierung der Landschaftsrahmenpläne ist laut Auskunft der Regionalverbände im<br />

Jahr 2011 nicht mehr zu rechnen.<br />

05-98


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.3 Schutzgut Wasser<br />

5.3.3.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.3.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzgutes Wasser in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UVPG. In Bezug auf oberirdische Binnengewässer und das<br />

Grundwasser im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 3 BNatSchG gilt Folgendes:<br />

"(3) Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

sind insbesondere […]<br />

3. Meeres- und Binnengewässer vor Beeinträchtigungen zu bewahren und ihre natürliche<br />

Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik zu erhalten; dies gilt insbesondere für<br />

natürliche und naturnahe Gewässer einschließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen<br />

Rückhalteflächen; Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen<br />

zu erfolgen; für den vorsorgenden Grundwasserschutz sowie für einen ausgeglichenen<br />

Niederschlags-Abflusshaushalt ist auch durch Maßnahmen des Naturschutzes<br />

und der Landschaftspflege Sorge zu tragen, "<br />

Oberirdische Gewässer sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wie folgt definiert<br />

(§ 3 Nr. 1 WHG):<br />

"1. Oberirdische Gewässer: das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende<br />

oder aus Quellen wild abfließende Wasser"<br />

Das Grundwasser ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wie folgt definiert<br />

(§ 3 Nr. 3 WHG):<br />

"3. Grundwasser: das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer<br />

Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht"<br />

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schafft einen Ordnungsrahmen für den Schutz<br />

der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des<br />

Grundwassers. Die §§ 33-35 WHG dienen der Umsetzung der Umweltziele der WRRL.<br />

Die übergeordneten Ziele der WRRL sind in Artikel 1 der WRRL festgelegt, die verbindlichen<br />

Umweltziele sind in Artikel 4 WRRL festgelegt und werden im <strong>Kapitel</strong> 0 dargestellt.<br />

In Baden-Württemberg wurden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme nach<br />

WRRL erarbeitet, denen der Landtag am 26.11.2009 zugestimmt hat. In diesen Bewirtschaftungsplänen<br />

und Maßnahmenprogrammen werden u. a. für jede Flussgebietseinheit<br />

die Bewirtschaftungsziele definiert und Maßnahmen zur Problemlösung konzipiert.<br />

5.3.3.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

05-99


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

ergeben sich folgende weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010):<br />

"In Bezug auf die hydrogeologischen Auswirkungen des Vorhabens auf Grundwasser und<br />

Wasserwegigkeiten werden vorhandene Unterlagen (auch bereits vorliegende Erkenntnisse<br />

von Bohrungen) ausgewertet. Darüber hinaus beabsichtigt die Vorhabensträgerin<br />

die Vornahme von Bohrungen am Standort Seekopf mit einer Tiefe von 20 bis 30 m sowie<br />

eine Tiefbohrung (400 m). […]. Das Ende 2009 ausgewiesene Wasserschutzgebiet auf<br />

Gemarkung Baden-Baden ist zu berücksichtigen. Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung<br />

der Gemeinde Forbach - insbesondere während der Bauzeit - ist nachzuweisen;<br />

ggfs. Ist die Machbarkeit einer Ersatzwasserversorgung zu belegen. Die geologische<br />

Situation im engen und weiteren Untersuchungsraum - sich daraus ggf. ergebende Fragestellungen<br />

und Erkundungsnotwendigkeiten - werden in einem Fachgespräch mit dem<br />

geologischen Landesamt Baden-Württemberg erörtert.<br />

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Abflussverhältnisse der Murg sind<br />

darzustellen; dabei sind die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie entsprechend zu berücksichtigen.<br />

[…]. Zur stofflichen Situation an der Schwarzenbachtalsperre beabsichtigt die<br />

Vorhabensträgerin die Erstellung eines limnologischen Fachberichts."<br />

"Mögliche Auswirkungen auf Quellschüttungen, Quellbereiche und Gewässer - wie den<br />

Herrenwieser See - durch Veränderungen der hydrogeologischen Situation sind darzustellen."<br />

Grundsätzlich wird bei der Bestandsbeschreibung und der Bestandsbeurteilung dem Kriterienkatalog<br />

des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />

und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die<br />

Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001,<br />

erg. 2005/2008) gefolgt:<br />

Nachfolgend werden die Beschreibungsfaktoren für Oberflächengewässer aus dem o. g.<br />

Leitfaden zitiert:<br />

• "Lage, Bedeutung und Nutzung der Oberflächengewässer (Quellen, Fließgewässer,<br />

Stillgewässer, Bewässerungsanlagen)<br />

• Zustand, ökologische Qualität und Nutzungsfähigkeit der Oberflächengewässer:<br />

- Naturnähe<br />

- Ökomorphologische Bewertung<br />

- Pflanzen- und Tierwelt<br />

- Chemische und biologische Wasserqualität<br />

- Selbstreinigungsvermögen<br />

• Abflussverhältnisse<br />

• Verbindung zum Grundwasser<br />

• Überschwemmungsgebiete"<br />

05-100


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Im Folgenden werden die Beschreibungsfaktoren für das Grundwasser aus dem o. g. Leitfaden<br />

zitiert:<br />

• "Beschreibung von Art und Eigenschaften der Locker- und Festgesteine, der<br />

Grundwasserleiter und der Deckschichten (z. B. Aufbau und Mächtigkeit von<br />

Grundwasserleitern, Grundwasserstockwerke, Grundwasserfließrichtung, Wasserscheiden,<br />

Grundwasserflurabstände, Durchlässigkeit und Klüftung der Gesteinsschichten)<br />

• Lage zu vorhandenen und geplanten Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten<br />

und Grundwasserschonbereichen<br />

• Lage zu vorhandenen und geplanten Wasserentnahmen bzw. -nutzungen, Verwendungszweck<br />

• Grundwasserneubildungsrate<br />

• Grundwassergüte<br />

• Vorbelastung durch Altlasten, Landwirtschaft, Industrie etc."<br />

Soweit möglich und sinnvoll werden bei Oberflächengewässern zur ökologischen<br />

Zustandsabschätzung die ökologische Qualitätskomponenten (ÖKG) nach WRRL und für<br />

die chemische Zustandsabschätzung die chemischen Qualitätskomponenten (CKG)<br />

herangezogen (Lfu 2005a).<br />

Die Beurteilung der Bestandsbedeutung bzw. zur Zustandsabschätzung für das Grundwasser<br />

orientiert sich darüber hinaus an folgenden nach LfU (2005b) beurteilungsrelevanten<br />

Funktionen:<br />

• Funktion Grundwasserdargebot<br />

• Funktion Grundwasserneubildung<br />

• Funktion Grundwasserschutz<br />

Zusammenfassend werden in einem gesonderten <strong>Kapitel</strong> (5.3.3.8) die Auswirkungen auf<br />

die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) betrachtet.<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Wasser umfasst alle Flächen, in denen vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen auf die oben genannten Parameter nicht auszuschließen<br />

sind. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit die Vorhabensflächen und Zufahrten in<br />

einem Umkreis von 100 m. Zusätzlich werden der Bestand und etwaige Auswirkungen<br />

durch Bau, Anlage und Betrieb des Oberbeckens auf den Herrenwieser See und seine<br />

Quellen und Quellbäche (außerhalb 100-m-Radius) untersucht. Gleiches gilt für Bau,<br />

Anlage und Betrieb von neuen Stollen und dem geplantem Kavernenwasserspeicher.<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Wasser ist in Karte IUS-03-1 dargestellt.<br />

05-101


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.3.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

5.3.3.1.3.1 Oberflächengewässer<br />

Die Bestandsbeurteilung basiert auf dem siebenstufigen Bewertungsverfahren für die Gewässerstrukturgüte<br />

(LAWA 2000) und ergänzend auf der Gewässergüte. Die Bedeutungsstufen<br />

für die Gewässerstrukturgüte und die Gewässergüte werden, sofern möglich,<br />

anhand vorhandener Daten übernommen und entsprechend LfU (2005b)/KÜPFER (2010)<br />

transformiert (siehe Tabelle 142).<br />

Tabelle 142: Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer: Beurteilungsrahmen<br />

Bezeichnung der Bedeutungsstufen<br />

(nach<br />

LAWA 2000)<br />

[Gewässerstrukturgüte]<br />

1 (unverändert)<br />

2 (gering verändert)<br />

Ergänzende<br />

Beurteilung:<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutungsstufen<br />

(nach LAWA 2000)<br />

[Gewässergüte]<br />

I (unbelastet)<br />

I-II (gering belastet)<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutung im<br />

Modell<br />

(nach LfU 2005b/<br />

KÜPFER 2010)<br />

Wertstufe A:<br />

Bedeutung sehr<br />

hoch<br />

3 (mäßig verändert) II (mäßig belastet) Wertstufe B:<br />

Bedeutung hoch<br />

4 (deutlich verändert) II-III (kritisch belastet) Wertstufe C:<br />

Bedeutung mittel<br />

5 (stark verändert) III (stark verschmutzt) Wertstufe D:<br />

Bedeutung gering<br />

6 (sehr stark verändert)<br />

7 (vollständig verändert)<br />

III-IV (sehr stark<br />

verschmutzt)<br />

IV (übermäßig<br />

verschmutzt)<br />

Wertstufe E:<br />

Bedeutung sehr<br />

gering<br />

Wertstufen der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung (nach LfU<br />

2005b)<br />

Wertstufe 1:<br />

besondere Bedeutung<br />

Wertstufe 2:<br />

allgemeine Bedeutung<br />

Wertstufe 3:<br />

geringe Bedeutung<br />

5.3.3.1.3.2 Grundwasser<br />

Die Bestandsbeschreibung und Bestandsbeurteilung des Schutzguts Wassers, Teil<br />

Grundwasser, folgt LfU (2005b)/KÜPFER (2010). Folgende Kriterien werden zur Beschreibung<br />

und Beurteilung der oben genannten Funktionen herangezogen:<br />

• Hauptkriterium: Durchlässigkeit der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen<br />

Einheit (kf-Werte)<br />

• Nebenkriterium: Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung (Deckschichten,<br />

Nutzung)<br />

• Hilfskriterium: Schutzgebiete (Wasserschutzgebiete)<br />

Der Beurteilungsrahmen ergibt sich nach LfU (2005b)/KÜPFER (2010) wie folgt<br />

(Tabelle 143):<br />

05-102


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 143: Schutzgut Wasser, Teil Grundwasser: Beurteilungsrahmen Hauptkriterium "Durchlässigkeit<br />

der oberen grundwasserführenden hydrogeologischen Einheiten"<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutung im Modell<br />

(nach LfU<br />

2005b/KÜPFER 2010)<br />

Wertstufe A:<br />

Bedeutung sehr hoch<br />

Wertstufe B:<br />

Bedeutung hoch<br />

Wertstufe C:<br />

Bedeutung mittel<br />

Wertstufe D:<br />

Bedeutung gering<br />

Wertstufe E:<br />

Bedeutung sehr gering<br />

Hauptkriterium*: Durchlässigkeit<br />

der oberen grundwasserführenden<br />

hydrogeologischen Einheiten<br />

z. B. Schotter<br />

z. B. junge Talfüllungen, Sande<br />

z. B. Umlagerungssedimente,<br />

Quellkalke, Konglomerate,<br />

Sandsteinkeuper, Muschelkalke<br />

Grundwassergeringleiter I<br />

Grundwassergeringleiter als Überlagerung<br />

eines Grundwasserleiters<br />

Grundwassergeringleiter II<br />

Grundwassergeringleiter als Überlagerung<br />

eines Grundwasserleiters<br />

Versiegelte Flächen<br />

Wertstufen der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung<br />

(nach LfU 2005b)<br />

Wertstufe 1:<br />

besondere Bedeutung<br />

Wertstufe 2:<br />

allgemeine Bedeutung<br />

Wertstufe 3:<br />

geringe Bedeutung<br />

* Beispiele für geologische Formationen werden in LfU (2005b) gegeben und hier nicht vollständig<br />

wiedergegeben<br />

5.3.3.1.4 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen unter anderem<br />

auf folgenden Datengrundlagen:<br />

• Daten und Maßnahmenplanungen im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

- REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2009a): Bewirtschaftungsplan Bearbeitungsgebiet<br />

Oberrhein (Baden-Württemberg) gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie<br />

(2000/60/EG)<br />

- REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2009b): TGB-Begleitdokumentation.<br />

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Murg-Alb (34) mit Wasserkörper "Freifließende<br />

Rheinstrecke, unterhalb Staustufe Iffezheim bis oberhalb Lautermündung"<br />

- REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2005a): Bericht zur Bestandsaufnahme<br />

im Teilbearbeitungsgebiet 34 Murg-Alb<br />

- REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHE (2005b): Bericht zur Bestandsaufnahme<br />

Bearbeitungsgebiet Oberrhein (baden-württembergischer Teil. Textband).<br />

• Digitaler Wasser- und Bodenatlas Baden-Württemberg (WaBoA) (UM BW 2007)<br />

• LfU (2004a): Mittlere Abflüsse und Mittlere Niedrigwasserabflüsse in Baden-<br />

Württemberg (Dokumentation mit CD-ROM)<br />

05-103


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Auswertung vorhandener Daten wie Luftbilder und topographische Karten, Höhenmodell,<br />

planerische Vorgaben wie Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan,<br />

Schutzgebietsausweisungen etc.<br />

5.3.3.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.3.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Der Bestand zum Oberflächengewässer und zum Grundwasser im Untersuchungsgebiet<br />

(einschließlich der Abgrenzung und Bewertung der Wasserkörper nach WRRL) ist in<br />

Karte IUS-03-1 dargestellt.<br />

5.3.3.2.1.1 Oberflächengewässer<br />

Einführung<br />

Zu berücksichtigen sind diejenigen Gewässer, für die vorhabensbedingte Auswirkungen<br />

nicht mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen sind:<br />

Folgende Bereiche sind insbesondere untersuchungsrelevant:<br />

• Quellen und Quellbäche (im Bereich der Oberstufe Seekopf)<br />

• Quellen im Bereich Schneiderskopf/Schneidersköpfle 9<br />

• Quellen und Quellbäche im Umfeld der neuen Stollen und des Kavernenwasserspeichers<br />

(insbesondere Holderbach und Frankenbach)<br />

• Stillgewässer<br />

- Herrenwieser See<br />

- Schwarzenbachtalsperre<br />

- Ausgleichsbecken Forbach (Murg)<br />

• Fließgewässer<br />

- Seebach<br />

- Schwarzenbach<br />

- Holderbach und Frankenbach<br />

Zuerst wird die Gliederung der Wasserkörper im Untersuchungsgebiet nach Wasserrahmenrichtlinie<br />

dargestellt.<br />

Danach erfolgt eine Bestandsbeschreibung der einzelnen Gewässer nach den Kriterien<br />

aus des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und<br />

der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die Durchführung<br />

9<br />

Gemäß topographischer Karte werden nördlich des "Steinbruchs Schneidersköpfle" die<br />

Bergkuppen mit "Schneiderskopf" und "Schneiderköpfle" bezeichnet. Der Name des dortigen<br />

Wasserschutzgebiets greift den Ortsnamen "Schneiderskopf" auf.<br />

05-104


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001, erg.<br />

2005/2008). Die Beschreibung erfolgt getrennt für die Oberflächengewässer getrennt<br />

nach Gewässertypen Quellen/Quellbächen, Stillgewässern und Fließgewässern.<br />

Am Ende des <strong>Kapitel</strong>s wird eine Übersicht zu den Abflussverhältnissen der Fließgewässer<br />

im Untersuchungsgebiet sowie zu den Wasserspiegelschwankungen der Schwarzenbachtalsperre<br />

gegeben.<br />

Gliederung nach Wasserrahmenrichtlinie<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bearbeitungsgebiet "Oberrhein"<br />

(UM BW 2011), Teilbearbeitungsgebiet Murg-Alb (Nr. 34) mit den folgenden Wasserkörpern<br />

(siehe Karte IUS- 03-1):<br />

• Flusswasserkörper (alle Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 10 km² gehören<br />

zu Flusswasserkörpern)<br />

- WK 34-01-or4 "Murg bis inklusive Raumünzach (Schwarzwald)" und<br />

- WK 34-02-or4 "Murg unterhalb Raumünzach bis inklusive Michelbach (Schwarzwald)",<br />

• Seewasserkörper (alle Seen > 50 ha gelten als Seewasserkörper):<br />

- "Schwarzenbach Talsperre"<br />

In Tabelle 151 (<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.8, Seite 181) wird eine Übersicht zur Gefährdungs- und<br />

Zustandseinschätzung für die genannten Wasserkörper gegeben.<br />

Quellen und Quellbäche<br />

Quellen und Quellbäche im Umfeld des Seekopfs<br />

Lage, Größe<br />

Es befinden sich diverse Quellen und Quellbäche im Bereich des Seekopfs. Im Zuge der<br />

hydrogeologischen Untersuchungen wurden die wichtigsten Quellaustritte kartiert. Diese<br />

Quellaustritte werden zusammen mit ihren oberirdischen Einzugsgebieten in Karte IUS-<br />

03-1 dieser UVS wiedergegeben, ein Detailausschnitt für den Bereich des Seekopfs ist in<br />

Abbildung 88 dargestellt.<br />

Abbildung 87 gibt einen Eindruck von ausgewählten Quellen im Umfeld des Seekopfs.<br />

05-105


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Quellen am Herrenwieser See - westliche<br />

Quellgruppe (Foto: IUS 11/2011)<br />

Quellen am Herrenwieser See - südliche<br />

Quellgruppe (Foto: IUS 11/2011)<br />

Quelle 1 (Foto: IUS 11/2011) Quelle 2 (Foto: IUS 11/2011)<br />

Abbildung 87:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von den Quellen im Umfeld<br />

des Seekopfs (Quelle: IUS (11/2011)<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Die Quellen werden in vier Gruppen unterteilt:<br />

• Quellaustritte im Bereich der Kare direkt unterhalb des Seekopfs<br />

• Quellaustritte im Seebachtal<br />

• Quellaustritte im Übergang Deckgebirge/kristalliner Sockel südlich bis östlich des<br />

Seekopfs<br />

• Quellaustritte nordwestlich der Badener Höhe<br />

Die (oberirdischen) Einzugsgebiete der Quellen im Umfeld des Seekopfs werden wie folgt<br />

untergliedert:<br />

• Einzugsgebiete Seebach<br />

- Oberer Seebach-Nord<br />

- Oberer Seebach mit Quelle 2 und Quelle 1<br />

05-106


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

- Mittlerer Seebach mit Herrenwieser See<br />

- Unterer Seebach<br />

• Einzugsgebiete Schwarzenbach<br />

- Schwarzenbach oberhalb Herrenwies<br />

- Oberer Schwarzenbach<br />

- Hartmannsbrunnenquelle<br />

- Mittler Schwarzenbach<br />

- Unterer Schwarzenbach und Quellhorizonte<br />

• Einzugsgebiete Schwarzenbachtalsperre und Quellen<br />

• Einzugsgebiet Beurer Graben<br />

• Einzugsgebiet Bernstein<br />

05-107


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 88:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Abgrenzung der oberirdischen<br />

Einzugsgebiete von Quellen im Bereich des Seekopfs<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Bei den Quellaustritten im Bereich der Kare handelt es sich um Hangschuttquellen, die<br />

überwiegend durch den sogenannten "Zwischenabfluss" (interflow) gespeist werden. Zum<br />

Teil kann bei den Quellen im Umfeld des Herrenwieser Sees nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass diese einen, wenn auch sehr geringen, Grundwasseranteil aus den Schichten<br />

des Buntsandsteins erhalten.<br />

05-108


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Naturnahe Quellen und Quellbäche gelten nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) als geschützte Biotope.<br />

Nutzung<br />

Einige der Quellen werden zur Trinkwasserversorgung genutzt.<br />

Fliegenlochquelle<br />

• Nutzung der Fliegenlochquelle: Die Fliegenlochquelle liegt unterhalb der Streitmannsköpfe<br />

im "Fliegenloch". Ihr Quellbach führt in den Seebach. Sie schüttet relativ<br />

konstant über 20 l/s. Die Fliegenlochquelle dient zur Trinkwasserversorgung<br />

(Genehmigung für 5 l/s) von Forbach und Raumünzach.<br />

• Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet dient das Wasserschutzgebiet<br />

"Blindsee-Wulzberg-Fliegenloch-Höfelsbrunnenquelle" der Gemeinde Forbach.<br />

Zone III des Wasserschutzgebiets befindet sich auf der Bergkuppe sowie an den<br />

Hängen der Streitmannsköpfe. Die Zone II des Wasserschutzgebiets (vier Teilgebiete)<br />

befindet sich etwas tiefer gelegen an den Hängen.<br />

Hartmannsbrunnenquelle<br />

• Nutzung der Hartmannsbrunnenquelle: Die Hartmannsbrunnenquelle liegt unterhalb<br />

des Seekopfs am Schwarzenbach. Ihr Quelllauf mündet in den Schwarzenbach. Sie<br />

schüttet stets zwischen 2 und 10 l/s. Die Hartmannsbrunnenquelle dient zur Trinkwasserversorgung<br />

des Ortes Herrenwies (genehmigt: 4 l/s, tatsächliche Wasserentnahme:<br />

ca. 0,6 l/s).<br />

• Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet dient das Wasserschutzgebiet<br />

"Hartmannsquelle der Gemeinde Forbach". Zone III des Wasserschutzgebiets<br />

befindet sich im Bereich der Badener Höhe und des Seekopfs. Die Zone II des<br />

Wasserschutzgebiets befindet sich darunter am Hang.<br />

Vorbelastungen<br />

Es sind keine Einflussfaktoren (z. B. diffuse oder punktuelle Emissionsquellen) bekannt,<br />

die als wesentliche Vorbelastung für die Quellen und Quellbäche im Untersuchungsgebiet<br />

gewertet werden können.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL:<br />

Für Quellen wurden im Bewirtschaftungsplan keine Maßnahmenplanungen aufgestellt.<br />

Quellen im Bereich Schneiderskopf/Schneidersköpfle<br />

Lage, Größe<br />

Auf der östlichen Seite des Sattels am Schneidersköpfle befindet sich die Schneiderskopfquelle<br />

(als Brunnen gefasst), deren Quellbach in Richtung Murgtal fließt.<br />

05-109


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Auf der westlichen Seite des Sattels befindet sich nach Darstellung des Flächennutzungsplans<br />

(GEMEINDE FORBACH 2004a) eine weitere Quelle (Brunnen). Diese konnte<br />

jedoch bei den aktuellen Erfassungen nicht nachgewiesen werden.<br />

Die Lage der Quellen bzw. der Brunnen wurden auf Basis der Topographischen Karte und<br />

des Flächennutzungsplans der Gemeinde Forbach verortet. Die Lage der dortigen Quellen<br />

und Brunnen ist in Karte IUS-03-1 dargestellt.<br />

Abbildung 89 gibt einen Eindruck von der Schneiderskopfquelle.<br />

Quellfassung der Schneiderskopfquelle<br />

Überlauf des Fassungsbehälters<br />

Abbildung 89:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von der Schneiderskopfquelle<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Es handelt sich bei der Schneiderskopfquelle um eine Schuttquelle.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Zu den Abflussverhältnissen liegen keine Aufzeichnungen vor.<br />

Die Schüttung der Schneiderskopfquelle beträgt zwischen 0,25 und 0,83 l/s.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Naturnahe Quellen und Quellbäche gelten nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) als geschützte Biotope.<br />

Nutzung<br />

• Nutzung der Schneiderskopfquelle: Die Schneiderskopfquelle liegt auf ca. 600-<br />

610 m ü. NN (auf der zur Murg hin gewandten Seite des Sattels). Angaben zur<br />

Schüttung liegen nicht vor. Nach aktuellem Kenntnisstand wird die Quelle derzeit<br />

nicht für die Trinkwasserversorgung genutzt. Die zukünftige Nutzung der Quelle ist<br />

unklar. Nach Auskunft der Gemeinde Forbach ist eine Wiederinbetriebnahme der<br />

Quelle derzeit nicht geplant, allerdings wird die Nutzung auch nicht aufgegeben.<br />

Hintergrund ist, dass das Wasser zur Trinkwassernutzung zunächst entsäuert werden<br />

müsste.<br />

05-110


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Schneiderskopfquelle dient<br />

das Wasserschutzgebiet "Schneiderskopfquelle" der Gemeinde Forbach. Zone II<br />

des Wasserschutzgebiets befindet sich nördlich des Schneiderskopfs im Übergang<br />

zum Lachsberg. Eine Zone III ist nicht ausgewiesen.<br />

Vorbelastungen<br />

Es sind keine Einflussfaktoren (z. B. diffuse oder punktuelle Emissionsquellen) bekannt,<br />

die als wesentliche Vorbelastung für diese Quelle im Untersuchungsgebiet gewertet werden<br />

können. Aufgrund des gegenwärtigen Säuregehalts ist das Quellwasser nicht zur<br />

Trinkwassernutzung geeignet.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für Quellen wurden im Bewirtschaftungsplan keine Maßnahmenplanungen aufgestellt.<br />

Quellen im Bereich oberhalb des Kavernenwasserspeichers und der neuen Stollen<br />

Lage, Größe<br />

Im Bereich oberhalb des Kavernenwasserspeichers befinden sich Quellen/Quellbereiche<br />

(Vernässungsbereiche aus denen ein Abfluss entsteht) und einige Quellbäche.<br />

Die Quellläufe münden im Süden in den Holderbach und im Norden in den Frankenbach.<br />

Die Quellen oberhalb des Kavernenwasserspeichers münden in ein Gerinne, das direkt in<br />

die Murg fließt.<br />

Im Zuge der hydrogeologischen Untersuchungen wurden die wichtigsten Quellaustritte<br />

kartiert. Diese Quellaustritte werden in Karte IUS-03-1 dieser UVS wiedergegeben.<br />

Abbildung 90 gibt einen Eindruck von ausgewählten Quellen oberhalb des Kavernenwasserspeichers.<br />

Nördliche Quelle<br />

Mittlere Quelle<br />

Abbildung 90:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von den Quellen oberhalb<br />

des Kavernenwasserspeichers<br />

05-111


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Es handelt sich im genannten Bereich um Quellaustritte innerhalb des Forbach-Granits.<br />

Oberhalb des Kavernenwasserspeichers sind Quellaustritte feststellbar, die in der Regel<br />

eine eher geringe Schüttung aufweisen und oft als Blockschuttquellen und Quellbereich<br />

im Granit ausgebildet sind.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Zu den Abflussverhältnissen liegen keine Aufzeichnungen vor.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Naturnahe Quellen und Quellbäche gelten nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) als geschützte Biotope.<br />

Nutzung<br />

Es ist keine Nutzung der o. g. Quellen bekannt.<br />

Vorbelastungen<br />

Es sind keine Einflussfaktoren (z. B. diffuse oder punktuelle Emissionsquellen) bekannt,<br />

die als wesentliche Vorbelastung für diese Quelle im Untersuchungsgebiet gewertet werden<br />

können.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für Quellen wurden im Bewirtschaftungsplan keine Maßnahmenplanungen aufgestellt.<br />

Stillgewässer<br />

Herrenwieser See<br />

Lage, Größe<br />

Der Herrenwieser See befindet sich auf einer Höhe von ca. 830 m auf dem Gebiet der<br />

Gemeinde Forbach nordwestlich der Schwarzenbachtalsperre an der Nordostseite des<br />

Seekopfs. Die Seefläche umfasst ca. 2 ha. Die Tiefe des Sees beträgt ca. 9-10 m.<br />

Abbildung 91 gibt einen Eindruck vom Herrenwieser See und seinen Ufern.<br />

05-112


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Blick vom östlichen Ufer auf das Nordufer<br />

Blick vom westlichen Ufer auf das Nordufer<br />

Abbildung 91:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom Herrenwieser See<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Der Herrenwieser See gilt als Karsee, d. h. er ist eiszeitlich durch Hanggletscher entstanden.<br />

Der Herrenwieser See zeichnet sich durch eine hohe Naturnähe aus.<br />

Es liegen keine Angaben zur Gewässergüte oder zur Gewässerstrukturgüte vor.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Zusammengefasst wird der Herrenwieser See vor allem aus Quellgewässern gespeist,<br />

deren Wasser sich zwei räumlich voneinander getrennten Quellgruppen zuordnen lässt<br />

(Quellgruppe westlich des Herrenwieser Sees und Quellgruppe südlich des Herrenwieser<br />

Sees). Beide Quellgruppen werden überwiegend durch den Zufluss von Niederschlagswasser<br />

aus Hangschuttdecken der Karwand gespeist. Es ist nicht sicher auszuschließen,<br />

dass ein geringer Anteil der Quellschüttungen aus Grundwasser des umliegenden Festgesteins<br />

gebildet wird, das durch die Tiefensickerung im Bereich des Seekopfs entsteht.<br />

Aus dem Herrenwieser See fließt der Seegraben (ca. 13 l/s mittlerer Abfluss). Der Seegraben<br />

ist ein Zufluss des Seebachs. Der Seebach mündet in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Der Herrenwieser See zählt als Karsee zum Biotoptyp 13.11 (Natürliches Stillgewässer im<br />

Moorbereich). Er zählt damit zum FFH-Lebensraumtyp [3160] Dystrophe Seen und Teiche.<br />

Die Ufer des Herrenwieser Sees bzw. der Karboden werden vom Biotoptyp 31.20<br />

(Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor) eingenommen und zählen damit zum FFH-<br />

Lebensraumtyp [7140] Übergangs- und Schwingrasenmoore bzw. zum FFH-Lebensraumtyp<br />

[7150] Senken mit Torfmoorsubstraten (Rhynchosporion); die beiden Lebensraumtypen<br />

überlagern sich dort. Insgesamt gelten der Karsee, der Karboden und die Karwand<br />

als geschützte Biotope nach der amtlichen Biotopkartierung.<br />

05-113


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die Seefläche einschließlich der Ufer gehört zum FFH-Gebiet "Wiesen, Moore und Heiden<br />

bei Forbach". Weiterhin ist der Herrenwieser See als Naturdenkmal geschützt.<br />

Nutzung<br />

Ehemals wurde der Herrenwieser See als "Schwallung" (Wasserspeicher) genutzt. Durch<br />

die Schwallung wurde der Wasserdurchfluss in der Murg temporär erhöht, um Holz flussabwärts<br />

zu transportieren. Infolge der Nutzung als Schwallung mit regelmäßigen Wasserstandsänderungen<br />

wurde der Prozess der Seeverlandung unterbrochen. Aktuell findet<br />

keine Nutzung des Sees als Schwallung statt, dadurch können Verlandungsprozesse<br />

wieder stattfinden.<br />

Vorbelastungen<br />

Es sind keine Faktoren bekannt, die als wesentliche Vorbelastung für den Herrenwieser<br />

See im Untersuchungsgebiet gewertet werden können.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für den Herrenwieser See liegen keine Maßnahmenplanungen aus dem<br />

Bewirtschaftungsplan vor. Ein Managementplan für das Natura 2000-Gebiet "Wiesen,<br />

Moore und Heiden bei Forbach" liegt ebenfalls nicht vor.<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Lage, Größe:<br />

Die ca. 2 km lange Schwarzenbachtalsperre liegt an der L83 ca. 10 km südöstlich von<br />

Forbach. Der Stausee umfasst eine Fläche von ca. 66 ha (bezogen auf das Stauziel).<br />

Abbildung 92 gibt einen Eindruck von der Schwarzenbachtalsperre und ihren Ufern.<br />

Blick von der Staumauer<br />

Blick von der Einmündung des Seebachs<br />

Abbildung 92:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck von der Schwarzenbachtalsperre<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Bei der Schwarzenbachtalsperre handelt es sich um ein künstliches Gewässer, welches<br />

durch den Aufstau des Schwarzenbachs und des Seebachs im Jahr 1926 entstanden ist.<br />

05-114


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Gemäß Bestandserfassung zur WRRL wird der Seewasserkörper als künstliches Gewässer<br />

klassifiziert. Durch die Nutzung als Speicherbecken für die Energiegewinnung ergeben<br />

sich stark schwankende Wasserspiegellagen. Die Ufer des Sees sind daher weitgehend<br />

unbewachsen.<br />

Die Schwarzenbachtalsperre gehört nach LAWA zum Gewässertyp 8 10 . Es handelt sich<br />

um einen Seewasserkörper nach WRRL, für den gemäß den Berichten zur WRRL<br />

Zustandsbeschreibungen und Zustandsbewertungen vorliegen.<br />

Die Schwarzenbachtalsperre ist nach der Bestandsaufnahme gemäß WRRL aktuell als<br />

mesotroph zu bezeichnen, für den Referenzzustand (potentiell natürliche Trophie) sind<br />

oligotrophe Verhältnisse anzusetzen. Die Bewertung zum ökologischen Potential und zum<br />

chemischen Zustand lautet "nicht gefährdet".<br />

Eine Klassifizierung der Gewässergüte und der Gewässerstrukturgüte für den Seewasserkörper<br />

(Bestandserfassung WRRL) liegt nicht vor.<br />

Von BOOS (2011) wird die Gewässergüte wie folgt eingestuft (die Herleitung der von dort<br />

angesetzten Werte zur Beurteilung der Gewässergüte wird hier stark zusammenfassend<br />

wiedergeben):<br />

• Wassertemperatur<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 11 für die Wassertemperatur in der<br />

Schwarzenbachtalsperre liegt bei maximal 28 °C.<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 12 für die Wassertemperatur im Abfluss zur<br />

Murg liegt bei < 20 °C.<br />

- Die oberflächennahen Wassertemperaturen der Schwarzenbachtalsperre<br />

schwanken zwischen 3-4 °C (Februar 2008) und 21-22 °C (27.07.2008).<br />

- Fazit: keine Defizite.<br />

• Sauerstoffgehalt<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 13 für das Kriterium "Anteil der sauerstofffreien<br />

Schicht über Grund" in der Schwarzenbachtalsperre liegt bei maximal<br />

30 % Sauerstoffgehalt.<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 14 für das Kriterium "Sauerstoffgehalt im<br />

Abfluss zur Murg" liegt bei > 7 mg/l.<br />

- Es ist hinsichtlich der Sauerstoffversorgung des Wasserkörpers von insgesamt<br />

sehr guten Verhältnissen auszugehen, sodass insbesondere durch Sauerstoffmängel<br />

verursachte Defizitentwicklungen ausgeschlossen werden können. Der<br />

Anteil der sauerstofffreien Schicht über Grund in der Schwarzenbachtalsperre<br />

10 Gewässertyp 8: Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet: Ca2+ < 15 mg/l,<br />

VQ10 > 1,5 km²/106 m³).<br />

11 Quelle: Fischgewässerverordnung des Landes Baden-Württemberg (FischGew-BW) zitiert in BOOS (2011)<br />

12 Quelle: LAWA-AO 2007 für Bäche und Flüsse zitiert in BOOS (2011)<br />

13 Quelle: LfU (2004) zitiert in BOOS (2011)<br />

14 Quelle: LAWA-AO 2007 (2004) zitiert in BOOS (2011)<br />

05-115


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

beträgt < 2 % (Berechnungsgrundlage: Minimaler Sauerstoffgehalt am<br />

19.08.2008 in einer Tiefe zwischen 37,5 m und 38 m: 1-2 mg/l).<br />

- Fazit: keine Defizite.<br />

• Gesamt-Phosphor<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 15 liegt bei maximal 0,07 mg/l im Sommer<br />

und bei maximal 0,1 mg/l im Frühjahr.<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 16 für das Kriterium "Gesamtphosphor im<br />

Abfluss zur Murg " liegt bei < 10 mg/l (Sommer), < 100 µg/l (Winter).<br />

- Der Phosphorgehalt in der Schwarzenbachtalsperre im Freiwasser beträgt 35-<br />

40 µg/l im Sommer und 15-20 µg/im Frühjahr). Der Trophiekennwert (Phosphor<br />

gesamt, Mittelwert je Wintermesserungen, Mittelwert je Sommermessung)<br />

beträgt 0,0187 mg/l = 18,7 µg/l (Winter) und 0,0266 mg/l = 26,6 µg/l.<br />

- Fazit: keine Defizite.<br />

• Sichttiefe<br />

- Der angesetzte "Empfehlungswert" 17 liegt bei mindestens 1,14 m mittlerer Sichttiefe<br />

im Zeitraum zwischen Mai und September.<br />

- Empfehlungswerte für Fließgewässer bestehen nicht.<br />

- Die Sichttiefe in der Seemitte der Schwarzenbachtalsperre schwankt 2008 zwischen<br />

3,6 m (19.02.2008) und 0,5 m (29.07.2008). Das arithmetische Mittel,<br />

welches zur Beurteilung herangezogen wird, beträgt 1,83 m. Zeitweilig kommt<br />

es zu einem Rückgang bis zu 0,5 m Sichttiefe).<br />

- Fazit: im Mittel keine Defizite.<br />

• Chlorophyll-a<br />

- Der angesetzte Wert zur Beurteilung der bzgl. Chlorophyll-a-Gehalte" 18 liegt bei<br />

maximal 34 µg/l (Chlorophyll-a).<br />

- Empfehlungswerte für Fließgewässer bestehen nicht.<br />

- Die Chlorophyll-a-Gehalte an der Oberfläche der Schwarzenbachtalsperre<br />

schwanken zwischen ca. 0,3 µg/l (15.12.2008) und ca. 82,4 µg/l (29.07.2008).<br />

Der Trophiekennwert für Chlorophyll-a erreichte in der Schwarzenbachtalsperre<br />

2008 einen Wert von 22,85 µg/l und zeigte damit einen Trophiestatus von<br />

15 Quelle: Trophieklassifikation auf Basis des Gesamtphosphors nach LAWA (2001) zitiert in Boos (2011),<br />

Schwarzenbachtalsperre = Gewässer mit Trophiegrad "eutroph 2" (Gesamtphosphor 55-100 µg/l<br />

[Frühjahr], 44-70 µg/l [Sommer]).<br />

16 Quelle: LAWA-AO 2007 (2004) zitiert in BOOS (2011)<br />

17 Quelle: Trophieklassifikation auf Basis der Sichttiefe nach LAWA (2001) zitiert in Boos (2011),<br />

Schwarzenbachtalsperre = Gewässer mit Trophiegrad "eutroph 2" (Sichttiefe 1,76-1,14 m)<br />

18 Quelle: Trophieklassifikation auf Basis der Chlorophyll-a-Gehalte nach LAWA (2001) zitiert in Boos (2011),<br />

Schwarzenbachtalsperre = Gewässer mit Trophiegrad "eutroph 2" (Chlorophyll-a-Gehalte: 19,4-34 µg/l).<br />

05-116


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

"eutroph 2". Es kommt zeitweise zu massiven Anstiegen der Chlorophyll-a-Konzentrationen.<br />

- Fazit: Mittelwerte im Grenzwertbereich und zeitweise massive Anstiege.<br />

• Blaualgen 19<br />

- Das Baden ist in der Schwarzenbachtalsperre gemäß § 26 Abs. 2 Wassergesetz<br />

Baden-Württemberg nicht erlaubt, folglich handelt es sich dort um kein<br />

Badegewässer. Hilfsweise werden dennoch die für Badegewässer dienenden<br />

Empfehlungswerte des UBA 20 für die Beurteilung des Blaualgenthemas bei der<br />

Bewertung der Schwarzenbachtalsperre herangezogen. Für eine Blaualgenkonzentration<br />

von < 10 C mg/l gibt es gemäß UBA keine Einschränkung. Für eine<br />

Blaualgenkonzentration von > 100 C mg/l empfiehlt das UBA ein Badeverbot.<br />

- Starke Blaualgenvorkommen waren in den Jahren 2002-2009 besonders während<br />

der Sommermonate Mai bis September zu beobachten. Der berechnete<br />

Wert für den Ist-Zustand beträgt maximal 49 C mg/l (Cyanobakterien, in Dispersion).<br />

Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurde ein nicht näher spezifiziertes<br />

Algenwachstum in der Schwarzenbachtalsperre festgestellt. Im Stauwasser<br />

der Talsperre kommt es alljährlich zu Blaualgenblüten. Folgende Faktoren<br />

fördern das Blaualgenwachstum in der Schwarzenbachtalsperre: geringes Puffervermögen<br />

gegenüber Phosphoreinträgen, ständige Nährstoffnachlieferung,<br />

niedrige Nitratgehalte und erhöhte Wasserturbulenzen.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Die Schwarzenbachtalsperre erhält Wasser aus fünf oberirdischen Zuflüssen (siehe<br />

Tabelle 144), davon macht der Anteil des durch das Schwarzenbachwerk eingepumpten<br />

Murgwassers ca. ein Drittel aus (die folgend genannten Werte stellen Mittelwerte aus den<br />

Daten der Jahre 2000-2009 dar):<br />

Tabelle 144: Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Durchschnittlicher Jahreszufluss der<br />

Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre<br />

Gewässer (Zuflüsse zur<br />

Schwarzenbachtalsperre)<br />

Durchschnittlicher Jahreszufluss<br />

im Zeitraum 2000-2010 [m³/Jahr]<br />

Anteil am<br />

Gesamtzufluss [%]<br />

Schwarzenbach 23.904.288 21,2<br />

Seebach 6.205.706 5,5<br />

Raumünzach (via<br />

Raumünzachstollen)<br />

42.427.561 37,6<br />

Murg (via Murgstollen und<br />

Schwarzenbachwerk)<br />

40.095.515 35,6<br />

Überlauf Hotel 63.072 0,1<br />

19 Blaualgen sind Bakterien (Cyanobakterien), die in der Lage sind, Fotosynthese zu betreiben. Es handelt<br />

sich folglich nicht um echte Algen. Cyanobakterien gehören mit zu den ältesten Lebensformen auf der<br />

Erde. Da einige Blaualgenarten in der Lage sind, Toxine (Gifte) zu bilden, können sie eine Gefahr für<br />

Badende darstellen.<br />

20 Quelle: UBA (2003), zitiert in Boos (2011).<br />

05-117


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

In Abbildung 99 bis Abbildung 105 werden die Abflussverhältnisse der Zuflüsse zur<br />

Schwarzenbachtalsperre anhand der Messdaten der EnBW veranschaulicht. Tabelle 147<br />

gibt eine tabellarische Übersicht über die Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre (Messwerte<br />

EnBW).<br />

Die Wasserverweilzeit in der Schwarzenbachtalsperre beträgt im Mittel 31 Tage.<br />

Darüber hinaus fließt der Schwarzenbachtalsperre Niederschlags- und Grundwasser der<br />

Umgebung zu.<br />

Der Betrieb der Schwarzenbachtalsperre wird durch folgende weiteren Parameter charakterisiert:<br />

• Stauvolumen: 14,4 Mio. m³, Nutzvolumen: 14,2 Mio. m³<br />

• Stauziel: 668,5 m ü. NN, Absenkziel: 628,0 m. ü. NN<br />

• Differenz zwischen Stauziel und Absenkziel (maximal Wasserstandsschwankungen):<br />

40,5 m<br />

Der mittlere Wasserstand in der Schwarzenbachtalsperre beträgt 658,6 m ü. NN (Angaben<br />

nach EnBW 11/2011, gemittelt aus den Jahren 2005 bis 2010, siehe Abbildung 106).<br />

Es besteht keine Regelung zur Mindestwasserabgabe in den Schwarzenbach.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Die Schwarzenbachtalsperre zählt zum Biotoptyp 13.91 (Naturferner Bereich eines Sees,<br />

Weihers, Teichs). Dieser Biotoptyp weist keinen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw.<br />

nach § 32 NatSchG) oder nach FFH-Richtlinie auf.<br />

Nutzung<br />

Die Schwarzenbachtalsperre wird zur Energieerzeugung (Oberbecken des Schwarzenbachwerks<br />

im Rudolf-Fettweis-Werk der EnBW) genutzt (siehe Beschreibung zum Rudolf-<br />

Fettweis-Werk in <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2.1.4). Weiterhin findet eine Freizeitnutzung statt (u. a.<br />

Tretbootfahren). Das Baden ist nicht gestattet.<br />

Vorbelastungen<br />

Folgende Faktoren wirken im Wesentlichen belastend auf die Bestandssituation in der<br />

Schwarzenbachtalsperre:<br />

• Blaualgen-Problematik<br />

• Künstliche Wasserstandsregulierung<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Im Folgenden wird aus der Begleitdokumentation zum TGB Murg-Alb (34) zum Bewirtschaftungsplan<br />

zitiert:<br />

"Die Aufstellung eines wegen des regelmäßigen Auftretens von Blaualgenblüten möglicherweise<br />

operativen Überwachungsprogramms für die Schwarzenbach-Talsperre kann<br />

05-118


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

erst nach Auswertung des laufenden Untersuchungsprogramms des Instituts für Seenforschung<br />

erfolgen."<br />

Ausgleichsbecken Forbach (Murg)<br />

Lage, Größe<br />

Das ca. 7 km lange Ausgleichsbecken liegt an der B462 stromab des Rudolf-Fettweis-<br />

Werks kurz vor dem Ortseingang Forbach. Es befindet sich auf einer Höhe von ca. 300 m<br />

und umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.<br />

Abbildung 93 gibt einen Eindruck vom Ausgleichsbecken.<br />

Blick in Richtung Kavernenwasserspeicher auf den geplanten Bereich des Einlauf-/Auslaufstollens<br />

Abbildung 93:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom Ausgleichsbecken Forbach<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Beim Ausgleichsbecken Forbach handelt es sich um ein künstliches Gewässer, welches<br />

durch den Aufstau der Murg entstanden ist. Durch die Nutzung für die Energiegewinnung<br />

ergeben sich schwankende Wasserspiegellagen. Die Ufer des Ausgleichsbeckens sind<br />

kaum von Vegetation bewachsen.<br />

Gemäß Bestandserfassung zur WRRL gilt die Murg im Bereich von Forbach als erheblich<br />

verändertes Gewässer (ab der Eisenbahnbrücke). Oberhalb von Forbach gilt die Murg als<br />

abschnittsweise "natürlich".<br />

05-119


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die Murg im Bereich des Ausgleichsbeckens gehört nach LAWA zum Gewässertyp 9<br />

(Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsflüsse). Es handelt sich um einen Fließgewässerkörper<br />

nach WRRL, für den gemäß den Berichten zur WRRL Zustandsbeschreibungen<br />

und Zustandsbewertungen vorliegen. Die Murg im Bereich des Ausgleichsbeckens<br />

gehört zum Wasserkörper WK 34-02-or4 "Murg unterh. Raumünzach bis inklusive<br />

Michelbach (Schwarzwald)".<br />

Die Gewässergüte wird mit "mäßig belastet" (II) angegeben, die Gewässerstrukturgüte mit<br />

"stark verändert" (von der Eisenbahnbrücke bis zum Ortsausgang Forbach). Oberhalb der<br />

Eisenbahnbrücke wird die Gewässerstrukturgüte als "gering verändert" klassifiziert.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Das Ausgleichsbecken Forbach erhält Wasser aus folgenden oberirdischen Zuflüssen:<br />

• Murg<br />

• Schwarzenbachtalsperre (mit Wasser aus dem Sammelbecken Kirschbaumwasen,<br />

Sammelbecken Erbersbronn und aus Schwarzenbach und Seebach)<br />

Für die Murg gelten folgende Regelungen zur Mindestwasserführung:<br />

• Sammelbecken Kirschbaumwasen: keine Regelung zum Mindestwasserabfluss<br />

• Ausgleichsbecken Forbach: Nach Bedingung Nr. 1 der bereits o. g. Erlaubnis ergibt<br />

sich die Verpflichtung, dass die natürliche Wasserführung der Murg und ihrer<br />

Nebenflüsse beim Ausfluss aus dem Ausgleichsbecken bei Forbach wiederhergestellt<br />

werden muss. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur bis zu einer Wassermenge<br />

von 10,8 m³/s. Damit schreibt das Altrecht eine Mindestwassergabe von<br />

maximal 10,8 m³/s vor, die jedoch bei geringerer Wasserführung der Murg auch<br />

unterschritten werden kann. Die Mindestwasserabgabe des Ausgleichsbeckens<br />

Forbach ist abhängig vom Murgzufluss oberhalb des Sammelbeckens Kirschbaumwasen.<br />

Die Murg ist von der Einmündung der Raumünzach bis Forbach nicht mit Hochwasserschutzdämmen<br />

versehen. Die Aue ist wegen der Lage in einem engen, gekerbten Tal<br />

sehr schmal. Entsprechend ergeben sich bei Hochwasserereignissen nur kleinflächige<br />

Überschwemmungsflächen.<br />

Der Betrieb des Ausgleichsbeckens Forbach wird durch folgende weiteren Parameter<br />

charakterisiert:<br />

• Stauvolumen: 0,225 Mio. m³, Nutzvolumen: 0,204 Mio. m³<br />

• Stauziel: 301,6 m ü. NN, Absenkziel: 295,5 m. ü. NN<br />

• Differenz zwischen Stauziel und Absenkziel (maximal Wasserstandsschwankungen):<br />

6,1 m<br />

05-120


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Das Ausgleichsbecken Forbach zählt zum Biotoptyp 12.42 (Stark ausgebauter Flussabschnitt).<br />

Es weist damit keinen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) auf. Der Bereich ist keinem FFH-Lebensraumtyp zuzuordnen.<br />

Nutzung<br />

Das Ausgleichsbecken Forbach wird durch die EnBW betrieben. Es dient einerseits als<br />

Ausgleichsbecken für das Schwarzenbachwerk (mit Oberstufe Schwarzenbachtalsperre)<br />

und andererseits als Ausgleichsbecken für das Murgwerk (Oberbecken Sammelbecken<br />

Kirschbaumwasen bzw. Murgtalsperre). Weiterhin wird das Wasser des Ausgleichsbeckens<br />

zur Energieerzeugung im Niederdruckwerk Forbach (gelegen an der Staumauer<br />

des Ausgleichsbeckens) genutzt.<br />

Vorbelastungen<br />

Folgende Faktoren wirken im Wesentlichen belastend auf die Bestandssituation am Ausgleichsbecken<br />

Forbach:<br />

• Fehlende Durchgängigkeit<br />

• Künstliche Wasserstandsregulierung<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Im Folgenden wird der Handlungsbedarf gemäß Bewirtschaftungsplan für den Wasserkörper<br />

WK 34-02-or4 "Murg unterh. Raumünzach bis inklusive Michelbach (Schwarzwald)"<br />

dargestellt:<br />

Das Umwelt- und Bewirtschaftungsziel ist eine Verbesserung der Hydromorphologischen<br />

Qualitätskomponenten durch folgende Maßnahmen:<br />

• Verbesserung der Durchgängigkeit,<br />

• Herstellung der Durchgängigkeit in den Lachsprogrammgewässern und<br />

• Herstellung der Durchgängigkeit in Programmstrecken.<br />

Die Programmstrecke im Wasserkörper WK 34-02-or4 reicht von km 20,54 bis<br />

km 46,32. Die Programmstrecke nennt zur Zielerreichung Maßnahmen zu den<br />

Aspekten Durchgängigkeit, Wasserkraft und Gewässerstruktur:<br />

• Durchgängigkeit: Es sind 15 Wanderungshindernisse durchgängig zu gestalten (in<br />

beiden Richtungen).<br />

• Wasserkraft: Es ist darüber hinaus die Sicherstellung ausreichender Restwassermengen<br />

in den Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen erforderlich.<br />

• Gewässerstruktur: Es sind eine Entfernung von Ufersicherungen und der Abtrag<br />

von Vorland innerhalb der Dämme der Murg zur Schaffung von ökologischen Trittsteinen<br />

vorgesehen.<br />

05-121


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Fließgewässer<br />

Seebach<br />

Lage, Größe<br />

Der Seebach umfasst ca. 3.300 m Fließlänge und mündet in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

Unter anderem bildet der Ausfluss des Herrenwieser Sees (Seegraben) einen Zufluss des<br />

Seebachs. Weitere Zuflüsse befinden sich unterhalb des Badener Sattels, der Badener<br />

Höhe und der Streitmannsköpfe.<br />

Abbildung 94 gibt einen Eindruck vom Seebach.<br />

Bild 1 Bild 2<br />

Bild 3 Bild 4<br />

Abbildung 94:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer: Eindruck vom Seebach<br />

(Quelle: IUS [Foto 11/2011])<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Der Seebach ist dem Gewässertyp 5 (Silikatische Mittelgebirgsbäche) zuzuordnen. Er<br />

zeichnet sich durch eine hohe Naturnähe aus.<br />

Es liegen keine Angaben zur Gewässergüte oder zur Gewässerstrukturgüte vor.<br />

05-122


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Tabelle 147 gibt einen tabellarischen Überblick über die Abflusswerte im Seebach (Messwerte<br />

der EnBW). Abbildung 97und Abbildung 98 veranschaulichen die Messwerte der<br />

EnBW.<br />

Der mittlere Niedrigwasserabfluss des Seebachs in die Schwarzenbachtalsperre<br />

schwankt im Zeitraum von 2001-2010 zwischen 71 l/s (Juli) bis 189 l/s (März).<br />

Daten zur Wasserführung im Oberlauf liegen nicht vor. Es ist bekannt, dass der Oberlauf<br />

im Sommer nahezu austrocknen kann. Es wird vermutet, dass ein Teil des Wassers im<br />

Geröll im nahen Untergrund versickert und abfließt.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Der Seebach zählt zum Biotoptyp 12.11 (Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs).<br />

Es weist damit einen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 NatSchG) auf.<br />

Abschnitte mit mehr als 1 m Breite sind dem FFH-Lebensraumtyp [3260] Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-<br />

Batrachion zuzuordnen.<br />

Nutzung<br />

Das Wasser des Seebachs wird in der Schwarzenbachtalsperre zur Energiegewinnung<br />

genutzt, siehe vorherige Abschnitte.<br />

Zur Nutzung des Herrenwieser Sees (und des Seebachs) als "Schwallung": siehe vorheriger<br />

Abschnitt.<br />

Vorbelastungen<br />

Die Wasserführung im Seebach wird (wenn auch nur in geringem Umfang) durch die<br />

Wasserentnahme an der Fliegenlochquelle beeinflusst.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für den Seebach liegen keine Bewirtschaftungsziele aus dem Bewirtschaftungsplan vor.<br />

Ein Managementplan für das Natura 2000-Gebiet "Wiesen, Moore und Heiden bei Forbach"<br />

liegt ebenfalls nicht vor.<br />

Schwarzenbach (oberhalb und unterhalb der Schwarzenbachtalsperre)<br />

Lage, Größe<br />

Der Schwarzenbach fließt im Untersuchungsgebiet weitgehend parallel zur L83<br />

und mündet in die Schwarzenbachtalsperre. Nach Passage der Schwarzenbachtalsperre<br />

(ca. 2 km) fließt der Schwarzenbach nach ca. 2 km Fließstrecke in die Raumünzach.<br />

Nach kurzer Strecke mündet die Raumünzach in die Murg.<br />

05-123


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Der Schwarzenbach ist dem Gewässertyp 5 (Silikatische Mittelgebirgsbäche) zuzuordnen.<br />

Er zeichnet sich durch eine hohe Naturnähe aus.<br />

Der Schwarzenbach gilt nach WRRL (mit Ausnahme des aufgestauten Seekörpers) als<br />

natürliches Gewässer.<br />

Die Gewässergüte oberhalb des Sees wird als "unbelastet" (I), unterhalb des Stausees<br />

als "gering belastet" (I-II) klassifiziert.<br />

Die Gewässerstrukturgüte im Bereich der Schwarzenbachtalsperre wird überwiegend mit<br />

"vollständig verändert" angegeben. Ein kleiner Teil im oberen Bereich des Sees wird als<br />

"sehr stark verändert" klassifiziert. Nach der Passage des Stausees erlangt der Schwarzenbach<br />

die Stufe "deutlich verändert", oberhalb des Stausees weist der Schwarzenbach<br />

noch die Gewässerstrukturgüte "unverändert auf".<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Tabelle 147 gibt einen tabellarischen Überblick über die Abflusswerte im Schwarzenbach<br />

(Messwerte der EnBW). Abbildung 99 und Abbildung 100 veranschaulichen die Messwerte<br />

der EnBW.<br />

Der Schwarzenbach verfügt im Zeitraum von 2001 bis 2010 über einen mittleren Niedrigwasserabfluss<br />

von 192 l/s (Juli) bis zu 393 l/s (April).<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Der Schwarzenbach zählt zum Biotoptyp 12.11 (Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs).<br />

Es weist damit einen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw.<br />

§ 32 NatSchG) auf. Der Bereich ist dem FFH-Lebensraumtyp [3260] Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

zuzuordnen.<br />

Nutzung<br />

Das Wasser des Schwarzenbachs wird in der Schwarzenbachtalsperre zur Energiegewinnung<br />

genutzt, siehe vorherige Abschnitte.<br />

Ehemals wurde bei der Ortschaft Herrenwies die sogenannte "Herrenwieser Schwallung"<br />

betrieben. Mittels eines Staudamms wurde bis 1856 das Wasser des Schwarzenbachs<br />

aufgestaut und zum Holztransport gezielt abgelassen.<br />

Vorbelastung<br />

Die Wasserführung und Gewässerstruktur im Schwarzenbach unterhalb der Talsperre<br />

werden deutlich durch die Stauhaltung und den Kraftwerksbetrieb der Schwarzenbachtalsperre<br />

bzw. des Rudolf-Fettweis-Werks beeinflusst.<br />

05-124


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für den Schwarzenbach liegen keine Maßnahmenplanungen aus dem Bewirtschaftungsplan<br />

vor.<br />

Holderbach und Frankenbach<br />

Lage, Größe<br />

Holderbach und Frankenbach fließen im Untersuchungsgebiet aus Richtung des Fürfels<br />

zur Murg, wobei der Holderbach oberhalb von Forbach und der Frankenbach in Forbach<br />

in die Murg mündet.<br />

Abbildung 95 gibt einen Eindruck vom Holderbach.<br />

Holderbach<br />

Abbildung 95:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer:<br />

Eindruck vom Holderbach<br />

05-125


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Gewässertyp, Naturnähe, ökologische Qualität<br />

Die beiden Bäche sind dem Gewässertyp 5 (Silikatische Mittelgebirgsbäche) zuzuordnen.<br />

Sie zeichnen sich durch eine hohe Naturnähe aus.<br />

Es liegen keine Angaben zur Gewässergüte oder zur Gewässerstrukturgüte vor.<br />

Wasserhaushalt, Abflussverhältnisse, Verbindung zum Grundwasser, Überschwemmungsgebiete<br />

Es liegen keine näheren Informationen vor.<br />

Biotope, Schutzstatus<br />

Der Holderbach zählt zum Biotoptyp 12.11 (Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs).<br />

Gleiches gilt für den Frankenbach.<br />

Sie weisen damit einen Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw. § 32 NatSchG) auf. Die<br />

Bäche sind weiterhin ab 1 m Breite dem FFH-Lebensraumtyp [3260] Flüsse der planaren<br />

bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

zuzuordnen.<br />

Nutzung<br />

Es liegen keine näheren Informationen vor.<br />

Vorbelastung<br />

Die Wasserführung und Gewässerstruktur im Schwarzenbach unterhalb der Talsperre<br />

werden deutlich durch die Stauhaltung und den Kraftwerksbetrieb der Schwarzenbachtalsperre<br />

bzw. des Rudolf-Fettweis-Werks beeinflusst.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Für den Holderbach und den Frankenbach liegen keine Maßnahmenplanungen aus dem<br />

Bewirtschaftungsplan vor.<br />

Übersicht zu Abflussdaten im Untersuchungsgebiet<br />

im Unter-<br />

Im folgenden Abschnitt wird eine Übersicht zu den Abflussverhältnissen 21<br />

suchungsgebiet gegeben.<br />

Berechnete Abflussdaten gemäß LfU (2004a) für die Fließgewässer im Untersuchungsgebiet<br />

In Tabelle 145 wird eine Kurzübersicht zu den Abflussdaten ausgewählter Fließgewässer<br />

(berechnete MQ- und MNQ-Werte gemäß LfU [2004a]) gegeben.<br />

21 MQ: Mit dem Begriff "Mittlerer Abfluss" (MQ) wird der langjährige durchschnittliche Abfluss<br />

eines Entwässerungssystems in m³/s bezeichnet.<br />

MNQ: Mit dem Begriff (MNQ) wird der "Mittlere Niedrigwasserabfluss" eines Abflusssystems in<br />

m³/s bezeichnet. Der MNQ ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der niedrigsten<br />

Abflüsse gleichartiger Zeitabschnitte für die Jahre eines Betrachtungszeitraums.<br />

05-126


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 145: Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer: Berechnete* Abflusswerte für ausgewählte<br />

Fließgewässer im Untersuchungsgebiet<br />

Gewässer MQ (ca. m³/s) MNQ (ca. m³/s)<br />

Seebach oberhalb Mündung in den Schwarzenbach 0,22 0,04<br />

Schwarzenbach oberhalb Schwarzenbachtalsperre 1,10 0,20<br />

Murg unterhalb Ausgleichsbecken Forbach (ohne<br />

Berücksichtigung der Stauwirkung)<br />

Raumünzach an der Einmündung zur Murg<br />

(ohne Berücksichtigung der Ausleitungen)<br />

12,42 2,87<br />

2,76 0,52<br />

Holderbach** 0,04 0,01<br />

Frankenbach** 0,04 0,01<br />

Berechnung nach LfU (2004a)<br />

* Bei den berechneten Abflusswerten ist eine Fehlerquote von 20 % zu berücksichtigen.<br />

** Die Einzugsgebiete von Holderbach und Frankenbach umfassen eine Fläche von ca. 1 km². Für die<br />

Berechnung von Abflusswerten sind, der Berechnungsmethode entsprechend, grundsätzlich nur<br />

Einzugsgebiete ab 5 km² Größe zulässig. Entsprechend handelt es sich bei den berechneten<br />

Werten um grobe Schätzwerte.<br />

Statistische Werte des Landespegels an der Murg<br />

In Tabelle 146 werden die statistischen Werte des Landespegels "Pegel Schwarzenberg/<br />

Murg" gemäß Hochwasservorhersagezentrale des Landes Baden-Württemberg (LUBW<br />

2011e) 22 dargestellt.<br />

Tabelle 146: Schutzgut Wasser, Teil oberirdische Gewässer: Statistische Werte des Landespegels<br />

"Pegel Schwarzenberg/Murg"<br />

Parameter Pegelhöhe (m) Pegelabfluss<br />

(m³/s)<br />

Niedrigster Wasserstand (Abfluss) der Jahre 1984-2003:<br />

18.10.1990<br />

0,05 0,65<br />

Mittelwert niedrigster Wasserstände (Abflüsse) der Jahre<br />

1984-2003 (MNQ)<br />

Mittelwert Wasserstand (Abfluss) der Jahre 1984-2003<br />

(MQ)<br />

0,10 1,73<br />

0,24 7,17<br />

2-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss) 1,51 127<br />

10-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss) 2,23 226<br />

20-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss) 2,42 264<br />

50-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss) 2,65 315<br />

100-jährlicher HW-Wasserstand (-abfluss) 2,83 353<br />

Quelle: Statistische Werte des Landespegels "Pegel Schwarzenberg/Murg" gemäß<br />

Hochwasservorhersagezentrale des Landes Baden-Württemberg (LUBW 2011e)<br />

22 http://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/<br />

05-127


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Gemessene Abfluss-Werte der EnBW an der Murg<br />

In Abbildung 96 werden die gemessenen Werte der EnBW für den Abfluss der Murg als<br />

Tageslinie im Zeitraum 2000-2011 dargestellt.<br />

Zufluss (m³/s)<br />

350,00<br />

Abfluss der Murg 2000-2011<br />

300,00<br />

250,00<br />

200,00<br />

150,00<br />

100,00<br />

50,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

max min Ø<br />

Abbildung 96: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abfluss der Murg (Tageslinie, 2000-<br />

2011) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS, Pegel der EnBW oberhalb des<br />

Sammelbeckens Kirschbaumwasen)<br />

Gemessene Abflusswerte für die Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre<br />

In Tabelle 147 wird eine tabellarische Übersicht zu den Abflussdaten der Zuflüsse zur<br />

Schwarzenbachtalsperre gegeben, in den folgenden Abbildungen (Abbildung 99 bis<br />

Abbildung 103) werden die gemessenen Abflusswerte (gemittelter maximaler Jahresabfluss,<br />

gemittelter mittlerer Jahresabfluss, gemittelter minimaler Jahresabfluss) der<br />

Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre graphisch veranschaulicht.<br />

Im Folgenden werden die wesentlichen Informationen dieser Tabellen und Abbildungen<br />

zusammengefasst:<br />

Seebach<br />

• Der maximale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Maximalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 1,47 m³/s.<br />

• Der minimale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Minimalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 0,11 m³/s.<br />

• Der mittlere Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Mittelwerte im Zeitraum<br />

1997-2010) beträgt 0,20 m³/s.<br />

05-128


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Der höchste gemessene Abfluss liegt bei 6,56 m³/s. Der niedrigste gemessene<br />

Abfluss liegt bei 0,06 m³/s.<br />

Schwarzenbach<br />

• Der maximale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Maximalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 7,07 m³/s.<br />

• Der minimale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Minimalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 0,30 m³/s.<br />

• Der mittlere Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Mittelwerte im Zeitraum<br />

1997-2010) beträgt 0,76 m³/s.<br />

• Der höchste gemessene Abfluss liegt bei 27,15 m³/s. Der niedrigste gemessene<br />

Abfluss liegt bei 0,12 m³/s.<br />

Raumünzachüberleitung<br />

• Der maximale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Maximalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 8,15 m³/s.<br />

• Der minimale Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Minimalwerte im<br />

Zeitraum 1997-2010) beträgt 0,42 m³/s.<br />

• Der mittlere Abfluss (Durchschnitt aus den Jahresmitteln der Mittelwerte im Zeitraum<br />

1997-2010) beträgt 1,29 m³/s.<br />

• Der höchste gemessene Abfluss liegt bei 12,9 m³/s. Der niedrigste gemessene<br />

Abfluss liegt bei 0,18 m³/s.<br />

In Abbildung 105 wird eine stark vereinfachte Übersicht der täglichen Abflusswerte<br />

(Gesamtzufluss aus Schwarzenbach, Seebach und Raumünzachüberleitung der vergangenen<br />

10 Jahre (2001 bis 2011) gegeben. Der mittlere Abfluss für diesen Gesamtzufluss<br />

beträgt im Zeitraum 1997-2010 2,25 m³/s.<br />

05-129


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 147: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflussdaten von Schwarzenbach,<br />

Seebach, Raumünzachüberleitung zur Schwarzenbachtalsperre<br />

Seebach<br />

Jahr<br />

Zuflussmenge pro<br />

Jahr (in 1.000 m³)<br />

Maximaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Minimaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Mittlerer Abfluss<br />

(m³/s)<br />

Höchster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit<br />

höchstem Abfluss<br />

Niedrigster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit niedrigstem<br />

Abfluss<br />

August, November,<br />

1997 5.818 1,34 0,09 0,18 9,16 Februar 0,07 Dezember<br />

1998 5.898 2,02 0,09 0,19 15,70 Oktober 0,05 August<br />

1999 6.434 1,32 0,12 0,20 4,10 Februar 0,07 September<br />

2000 7.433 2,16 0,13 0,24 5,18 Juli 0,09 Juli<br />

2001 7.559 2,37 0,12 0,24 7,72 Dezember 0,07 August<br />

2002 7.975 2,55 0,09 0,25 10,60 März 0,00 März, Juli, Dezember<br />

2003 3.874 0,50 0,08 0,12 1,44 März 0,05 September<br />

2004 4.566 1,87 0,07 0,14 17,42 Januar 0,03 Juli, August<br />

2005 4.850 0,99 0,09 0,16 4,96 Januar 0,05 Dezember<br />

2006 5.305 1,02 0,16 0,18 3,56 Oktober 0,04 August<br />

2007 7.471 1,75 0,13 0,24 4,54 Mai 0,05 März<br />

2008 6.311 1,13 0,12 0,20 3,13 März 0,02 Juli<br />

2009 6.396 0,61 0,13 0,20 1,44 Dezember 0,08 Oktober, November<br />

2010 6.650 0,91 0,14 0,21 2,85 Dezember 0,11 August<br />

Durchschnitt<br />

6.181 1,47 0,11 0,20 6,56 ./. 0,06 ./.<br />

Schwarzenbach<br />

Jahr<br />

Zuflussmenge pro<br />

Jahr (in 1.000 m³)<br />

Maximaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Minimaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Mittlerer Abfluss<br />

(m³/s)<br />

Höchster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit<br />

höchstem Abfluss<br />

Niedrigster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit niedrigstem<br />

Abfluss<br />

1997 22.494 6,87 0,30 0,71 39,32 Februar 0,10 Februar<br />

1998 25.087 9,85 0,32 0,80 70,00 Oktober 0,11 Mai<br />

1999 28.190 8,49 0,37 0,89 24,80 April 0,19 September<br />

2000 28.470 9,79 0,38 0,90 32,12 Juli 0,11 Juni<br />

2001 30.979 11,33 0,35 0,98 32,12 Dezember 0,19 August<br />

2002 33.733 10,96 0,34 1,08 25,50 Januar 0,00 Juli, Dezember<br />

2003 15.893 3,48 0,25 0,50 8,85 Januar 0,06 September<br />

2004 18.805 8,84 0,25 0,59 70,00 Januar 0,15 Juli<br />

2005 17.597 4,40 0,25 0,56 16,20 Januar 0,09 Oktober<br />

2006 21.367 4,77 0,26 0,68 12,82 März 0,08 August<br />

2007 28.732 7,33 0,31 0,91 16,75 Mai 0,19 November<br />

2008 22.626 5,59 0,31 0,71 14,98 März 0,15 Juli<br />

2009 20.787 3,26 0,29 0,66 6,46 April 0,19 September, Oktober<br />

2010 20.709 4,04 0,27 0,66 10,22 Dezember 0,12 Juli<br />

Durchschnitt<br />

23.962 7,07 0,30 0,76 27,15 ./. 0,12 ./.<br />

Raumünzachüberleitung<br />

Jahr<br />

Zuflussmenge pro<br />

Jahr (in 1.000 m³)<br />

Maximaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Minimaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Mittlerer Abfluss<br />

(m³/s)<br />

Höchster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit<br />

höchstem Abfluss<br />

Niedrigster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit niedrigstem<br />

Abfluss<br />

März, April, Mai, Juni,<br />

1997 22.353 4,25 0,14 0,71 12,80 Februar 0,00 Juli, August, Nov.<br />

1998 38.390 8,21 0,39 1,22 13,00 Oktober, November 0,23 August<br />

1999 48.968 9,44 0,60 1,55 13,00 März, Dezember 0,25 September<br />

2000 52.293 10,25 0,53 1,65 13,00 Feb., Mai, Juli, Sept. 0,03 Oktober<br />

2001 55.811 10,24 0,56 1,77 13,00<br />

Feb., März, Juni,<br />

Sept., Nov. 0,32 August<br />

2002 54.555 9,84 0,46 1,74 13,00<br />

Januar, Feb., März,<br />

Juli, Nov., Dez. 0,00 Juli, Dezember<br />

2003 30.459 6,28 0,43 0,96 13,00 Januar 0,23 August, September<br />

2004 34.798 7,70 0,34 1,10 13,00 Januar 0,17 August<br />

2005 31.976 6,93 0,32 1,01 13,00 Januar, Februar 0,17 September, November<br />

2006 38.435 8,14 0,35 1,22 13,00 März 0,11 August<br />

2007 47.070 9,10 0,39 1,50 12,62 Dezember 0,25 April, Mai<br />

2008 41.575 9,13 0,50 1,31 12,71 November 0,25 Juli<br />

2009 37.356 7,34 0,44 1,18 12,66 April 0,22 Oktober<br />

2010 37.140 7,23 0,44 1,18 12,77 August 0,22 Juli<br />

Durchschnitt<br />

40.799 8,15 0,42 1,29 12,90 ./. 0,18 ./.<br />

Natürlicher Zufluss zur Schwarzenbachtalsperre (Summe aus Zufluss Schwarzenbach, Seebach und Raumünzach-Überleitung)<br />

Jahr<br />

Zuflussmenge pro<br />

Jahr (in 1.000 m³)<br />

Maximaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Minimaler Abfluss,<br />

Jahresmittel (m³/s)<br />

Mittlerer Abfluss<br />

(m³/s)<br />

Höchster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit<br />

höchstem Abfluss<br />

Niedrigster Abfluss,<br />

Extremwert (m³/s)<br />

Monat mit niedrigstem<br />

Abfluss<br />

1997 50.665 12,46 0,53 1,61 61,28 Februar 0,26 November<br />

1998 69.374 19,99 0,81 2,20 98,70 Oktober 0,46 August<br />

1999 82.590 18,64 1,08 2,62 33,37 Februar 0,51 September<br />

2000 88.196 22,16 1,12 2,79 49,65 Juli 0,49 Oktober<br />

2001 94.349 23,76 1,04 2,99 52,64 Dezember 0,58 August<br />

2002 96.260 22,98 0,96 3,07 48,40 März 0,00 Juli, Dezember<br />

2003 50.227 10,15 0,79 1,59 23,18 Januar 0,34 September<br />

2004 58.175 18,39 0,68 1,84 100,42 Januar 0,28 Juni<br />

2005 54.422 12,13 0,70 1,73 33,38 Januar 0,34 Oktober<br />

2006 65.402 13,55 0,68 2,07 28,02 Oktober 0,22 August<br />

2007 87.398 17,99 0,87 2,64 33,55 Mai 0,61 November<br />

2008 70.467 15,64 0,95 2,22 30,75 März 0,47 Juli<br />

2009 64.451 11,07 0,87 2,04 20,08 März 0,53 Oktober<br />

2010 64.501 12,13 0,84 2,05 25,73 Dezember 0,33 Juli<br />

Durchschnitt<br />

71.177 16,50 0,85 2,25 45,65 ./. 0,39 ./.<br />

(Quelle: EnBW 11/2011, Werte der Jahre 1997-2010)<br />

05-130


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Seebach-Abflüsse 1997-2010<br />

Abfluss (m³/s)<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Maximaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Minimaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Mittlerer Abfluss (m³/s)<br />

Abbildung 97:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse des Seebachs (mittlere<br />

Maximalwerte, Ø-Werte, mittlere Minimalwerte) an der Einmündung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre (1997-2010) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

Abfluss des Seebachs 2000-2011<br />

Zufluss (m³/s)<br />

80,00<br />

70,00<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

max min Ø<br />

Abbildung 98:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut) im Seebach an der<br />

Einmündung zur Schwarzenbachtalsperre (Tageslinie, 2000-2011)<br />

(Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

05-131


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Schwarzenbach-Abflüsse 1997-2010<br />

Abfluss (m³/s)<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Maximaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Minimaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Mittlerer Abfluss (m³/s)<br />

Abbildung 99:<br />

Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse im Schwarzenbach<br />

(mittlere Maximalwerte, Ø-Werte, mittlere Minimalwerte) an der Einmündung zur<br />

Schwarzenbachtalsperre 1997-2010) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

Abfluss des Schwarzenbachs 2000-2011<br />

Zufluss (m³/s)<br />

80,00<br />

70,00<br />

60,00<br />

50,00<br />

40,00<br />

30,00<br />

20,00<br />

10,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

max min Ø<br />

Abbildung 100: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut) im Schwarzenbach<br />

an der Einmündung zur Schwarzenbachtalsperre (Tageslinie, 2000-2011)<br />

(Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

05-132


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Raumünzachüberleitung-Abflüsse 1997-2010<br />

Abfluss (m³/s)<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Maximaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Minimaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Mittlerer Abfluss (m³/s)<br />

Abbildung 101: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der Raumünzach-<br />

Überleitung (mittlere Maximalwerte, Ø-Werte, mittlere Minimalwerte) zur<br />

Schwarzenbachtalsperre (1997-2010) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

Zufluss (m³/s)<br />

14,00<br />

Abfluss der Raumünzach-Überleitung 2000-2011<br />

12,00<br />

10,00<br />

8,00<br />

6,00<br />

4,00<br />

2,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

max min Ø<br />

Abbildung 102: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der Raumünzach-<br />

Überleitung an der Einmündung zur Schwarzenbachtalsperre (1997-2010)<br />

(Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

05-133


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abfluss (m³/s)<br />

25,00<br />

Natürlicher Zufluss zur Schwarzenbachtalsperre-Abflüsse 1997-2010<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Maximaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Minimaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Mittlerer Abfluss (m³/s)<br />

Abbildung 103: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse (absolut) in der<br />

Raumünzach-Überleitung an der Einmündung zur Schwarzenbachtalsperre<br />

(Tageslinie, 2000-2011) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

Abfluss (m³/s)<br />

25,00<br />

Natürlicher Zufluss zur Schwarzenbachtalsperre-Abflüsse 1997-2010<br />

20,00<br />

15,00<br />

10,00<br />

5,00<br />

0,00<br />

1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Jahr<br />

Maximaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Minimaler Abfluss, Jahresmittel (m³/s) Mittlerer Abfluss (m³/s)<br />

Abbildung 104: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflüsse der natürlichen Zuflüsse<br />

(mittlere Maximalwerte, Ø-Werte, mittlere Minimalwerte) zur Schwarzenbachtalsperre<br />

(1997-2010) (Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS; natürlicher Zufluss zur<br />

Schwarzenbachtalsperre = Summe von Schwarzenbach, Seebach und Raumünzach-<br />

Überleitung)<br />

05-134


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Gesamtzuflüsse Schwarzenbachtalsperre 2000-2011<br />

Zufluss (m³/s)<br />

120,00<br />

100,00<br />

80,00<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

0,00<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Jahr<br />

max min Ø<br />

Abbildung 105: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Abflusssumme der natürlichen<br />

Zuflüsse zur Schwarzenbachtalsperre (Tageslinie, 2000-2011)<br />

(Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS)<br />

Gemessene Wasserspiegellagen für die Schwarzenbachtalsperre<br />

In Abbildung 106 wird eine Übersicht zur Wasserstandsschwankung in der Schwarzenbachtalsperre<br />

gegeben.<br />

Der Mittelwert der Lage des Stauspiegels im dargestellten Zeitraum beträgt 658,6 m<br />

ü. NN (Angabe nach EnBW 11/2011).<br />

05-135


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Stauhöhe Schwarzenbachtalsperre 2005-2010<br />

Stauhöhe (m+NN)<br />

670,00<br />

665,00<br />

660,00<br />

655,00<br />

650,00<br />

645,00<br />

640,00<br />

635,00<br />

Jahr<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2009 2010<br />

Stauhöhe (m+NN)<br />

Abbildung 106: Schutzgut Wasser, Teil Oberirdische Gewässer: Veränderung der Lage des Stauspiegels<br />

in der Schwarzenbachtalsperre (2005-2010)<br />

(Quelle: Daten der EnBW, Graphik: IUS; der Mittelwert der Lage des Stauspiegels im<br />

dargestellten Zeitraum beträgt 658,6 m ü. NN [Angabe nach EnBW 11/2011])<br />

5.3.3.2.1.2 Grundwasser<br />

Gliederung nach WRRL<br />

Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bearbeitungsgebiet "Oberrhein"<br />

(UM BW 2011), Teilbearbeitungsgebiet Murg-Alb (Nr. 34) mit den folgenden Grundwasserkörpern<br />

• Kristallin des Schwarzwaldes (Nr. 14.1)<br />

• Buntsandstein des Schwarzwaldes (Nr. 11.1)<br />

In Tabelle 151 wird eine Übersicht zur Gefährdungs- und Zustandseinschätzung für die<br />

genannten Wasserkörper gegeben.<br />

Grundwasservorkommen und Grundwasserleiter<br />

Unterirdisches Wasser liegt vor als:<br />

• interflow (Zwischenabfluss)<br />

• schwebendes Grundwasservorkommen<br />

• Hauptgrundwasservorkommen<br />

05-136


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Interflow (Zwischenabfluss)<br />

Dem interflow kommt insbesondere an den steilen Hängen im Untersuchungsgebiet eine<br />

Bedeutung zu. Beim interflow handelt sich um einen Anteil des Niederschlagswassers,<br />

welcher oberflächennah in den Hangschuttdecken versickert, aber nicht bis zur Grundwasseroberfläche<br />

gelangt. Der interflow fließt in den Hangschuttdecken hangparallel zum<br />

Tal. Er speist am Fuße der Hänge zahlreiche, oft diffuse Quellaustritte.<br />

Schwebendes Grundwasservorkommen<br />

Schwebende Grundwasservorkommen, d. h. Grundwasservorkommen, die über dem tieferen,<br />

eigentlichen Grundwasserleiter liegen, treten insbesondere am Seekopf auf. Das<br />

dortige schwebende Grundwasservorkommen wird durch einen Anteil des Niederschlagswassers<br />

gebildet, welches in Klüfte eindringt und dann über Tonsteinlagen im Badischen<br />

Bausandstein aufgestaut wird. Die weitere Versickerung wird dadurch verzögert.<br />

Hauptgrundwasservorkommen<br />

Das Hauptgrundwasservorkommen wird von dem tiefer versickernden Wasser gebildet<br />

und befindet sich in den geklüfteten Sandsteinen der Tigersandstein-Formation. Lokal<br />

reicht das Vorkommen auch bis in die ECK-Formation hinein.<br />

Ein geringer Anteil des Wassers versickert weiter in den Forbach-Granit.<br />

Grundwasserneubildung<br />

Nach DIN 4049 ist die Grundwasserneubildung der Zugang von infiltriertem Wasser zum<br />

Grundwasser. Die räumliche Verteilung der Grundwasserneubildung wird durch die Faktoren<br />

Niederschlag, Verdunstung und die laterale Abflusskomponente bestimmt.<br />

Gemäß WaBoA (2007) wird die mittlere jährliche Grundwasserneubildung im Bereich des<br />

Seekopfs mit Schwarzenbachtalsperre mit > 600 mm angegeben. Im Bereich des Murgtals<br />

beträgt die Grundwasserneubildung > 400-500 mm.<br />

Grundwassergüte<br />

Die Grundwasserbeschaffenheit (und damit die Grundwassergüte) wird von geogenen<br />

(gesteinsbürtigen) und anthropogenen Faktoren bestimmt. Die Grundwasserbeschaffenheit<br />

ist u. a. abhängig von der Art und Mächtigkeit der Deckschicht, den physikalischen<br />

und chemischen Eigenschaften des Grundwasserleiters und der Austauschhäufigkeit.<br />

Somit weisen Grundwässer unterschiedliche Eigenschaften z. B. hinsichtlich Mineralisationsgrad,<br />

pH, Sauerstoffgehalt (Redoxpotential) oder Temperatur auf. Anthropogene<br />

Einflüsse treten z. T. diffus auf, wie z. B. Stoffeinträge durch die Landwirtschaft oder durch<br />

Industrieemissionen. Direkte bzw. punktuelle Belastungen des Grundwassers können<br />

z. B. bei Unfällen oder Leckagen erfolgen.<br />

Das Grundwasser aus den sedimentären Schichten des Buntsandsteins zeichnet sich<br />

durch eine geringe Leitfähigkeit und eine geringe Wasserhärte aus. Der pH-Wert liegt im<br />

sauren Bereich und der Anteil an aggressiver Kohlensäure ist relativ hoch. Im Zuge der<br />

Erkundungen von Seekopf und Kavernenwasserspeicher wurden Grundwasserproben<br />

untersucht. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass als Folge des niedrigen pH-Werts des<br />

05-137


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

einsickernden Niederschlagswassers teilweise Eisen-, Mangan- und Aluminium-Gehalte<br />

auftreten können, die oberhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung (TVO) liegen.<br />

Sämtliche anderen untersuchten Parameter hielten die Grenzwerte der TVO ein.<br />

Die Grundwasserbeschaffenheit wird nach WaBoA (2007) wie folgt angeben (Medianwerte<br />

1980-1999, sofern nicht anders angegeben: Erwartungswerte 23 , Werte in eckigen<br />

Klammern: Grenzwerte nach Trinkwasserschutzverordnung, siehe Tabelle 148):<br />

Tabelle 148: Schutzgut Wasser, Teil Grundwasser: Grundwasserbeschaffenheit nach WaBoA (2007)<br />

Parameter Messwert Grenzwert<br />

pH-Wert 6,5 [6,5-9,5]<br />

Sauerstoff 9-10 mg/l [kein Grenzwert]<br />

Temperatur 8-9 °C [kein Grenzwert]<br />

Gesamthärte < 1 mmol/l [kein Grenzwert]<br />

Nitrat < 10 mg/l [50 mg/l]<br />

Summe PSM (Pflanzenschutzmittel<br />

und Schädlingsbekämpfungsmittel)<br />

Cadmium<br />

Summe PAK:<br />

1-5 % Überschreitungswahrscheinlichkeit<br />

des Schwellenwerts<br />

von 0,1 µ/l<br />

25-50 % Überschreitungswahrscheinlichkeit<br />

des Schwellenwerts<br />

von 0,0002 mg/l<br />

10-25 % Überschreitungswahrscheinlichkeit<br />

des Schwellenwerts<br />

von 0,01 µ/l<br />

[0,5 Mikrogramm/l]<br />

[0,005 mg/l]<br />

[kein Grenzwert]<br />

Das Grundwasser im Untersuchungsgebiet befindet sich nach der Zustandseinschätzung<br />

der WRRL in einem "guten Zustand" (Datenstand 05/2004).<br />

Grundwasserschutz (Grundwasserüberdeckung, Schutzgebiete)<br />

Grundwasserüberdeckung<br />

Das Schutzpotential (Grundwasserüberdeckung) wird nach der Bestandserfassung zur<br />

WRRL als "gering" eingestuft. Im Grundwasserkörper "Buntsandstein des Schwarzwalds"<br />

wird der z. T. geklüftete Buntsandstein von nur geringmächtigen wasserdurchlässigen<br />

Böden bedeckt. Im Grundwasserkörper "Kristallin des Schwarzwalds" ist auch von wasserdurchlässigen<br />

Böden auszugehen, das Grundwasser zirkuliert dort oberflächennah.<br />

Schutzgebiete<br />

Wasserschutzgebiete<br />

Die Lage der Wasserschutzgebiete inklusive der jeweiligen Schutzzonen ist in Karte IUS-<br />

03-1 dargestellt.<br />

23 Bei einem Erwartungswert handelt es sich um den theoretischen, vorausgesagten Mittelwert<br />

einer Verteilung. Der Mittelwert einer Verteilung beruht hingegen auf tatsächlichen<br />

Messergebnissen.<br />

05-138


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Im vorherigen Abschnitt (Oberflächengewässer, Quellen) wurde bereits dargestellt, dass<br />

die Wasserschutzgebiete "Blindsee-Wulzberg-Fliegenloch-Höfelsbrunnenquelle" (Gemeinde<br />

Forbach) und "Hartmannsquelle" (Gemeinde Forbach) zum Schutz der Trinkwassernutzung<br />

in Forbach, Raumünzach und Herrenwies dienen.<br />

Das Wasserschutzgebiet "Schneiderskopfquelle" (Nähe Baustelleneinrichtungs- und<br />

Lagefläche Steinbruch Schneidersköpfle) dient aktuell nicht der Trinkwasserversorgung.<br />

Weitere Hinweise zum WSG "Schneiderskopfquelle": Seitens des Landratsamts Rastatt<br />

wurde bestätigt, dass das WSG Schneidersköpfle entgegen der textlichen Formulierung in<br />

der Schutzgebietsverordnung lediglich die Schutzzonen I und II umfasst; der Text zur<br />

Schutzgebietsverordnung, wo eine Zone III genannt ist, enthält nach Auffassung Landratsamts<br />

Rastatt einen redaktionellen Fehler. Es gilt die Abgrenzung der Schutzzonen wie<br />

in der Karte des Antrags auf Festlegung des Wasserschutzgebiets Schneiderskopfquelle<br />

(KING, WEBER UND PARTNER 1988) dargestellt und im Kartendienst der LUBW veröffentlicht.<br />

Heilquellenschutzgebiete<br />

Das Heilquellenschutzgebiet für die Thermalquellen Baden-Baden (Schutzgebietsnummer<br />

211007) befindet sich ca. 3,5 km westlich des geplanten Kavernenwasserspeichers, siehe<br />

Karte IUS-03-1.<br />

Alle geplanten Maßnahmen liegen außerhalb des aktuellen Heilquellenschutzgebiets aber<br />

teilweise innerhalb des Untersuchungsraums für die geplante Neuabgrenzung des Heilquellenschutzgebiets<br />

des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB).<br />

Nach heutigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Thermal- und Heilquellen<br />

von Baden-Baden aus dem im Nordschwarzwälder Granit zirkulierenden Tiefengrundwasser<br />

gespeist werden. Dieses Grundwasser entsteht durch die Niederschläge auf den<br />

Höhenzügen des Nordschwarzwalds, die in den anstehenden Granit einsickern und sich -<br />

dem natürlichen Gefälle folgend - über ein zusammenhängendes Kluftnetz im Granitkörper<br />

in größere Tiefen und zur Seite hin ausbreiten. Es werden Zirkulationstiefen von rund<br />

3.000 m angenommen. Nur ein sehr kleiner Teil dieses Grundwassers tritt in den Thermalquellen<br />

von Baden-Baden wieder zu Tage. Das Thermalwasser ist vermutlich mehrere<br />

zehntausend Jahre alt (BENDER 1995). Die Thermalquellen treten artesisch auf einer<br />

Höhe von knapp 200 m ü. NN aus, d. h. dass gespannte Grundwasser-Verhältnisse vorliegen.<br />

Solche Systeme können empfindlich auf hydraulische Entlastung reagieren. Eine<br />

Druckverminderung in demjenigen kristallinen Grundwasserkörper, der mit dem Thermalwasser<br />

von Baden-Baden hydraulisch in Verbindung steht, könnte theoretisch einen<br />

Rückgang der Quellschüttungen herbeiführen.<br />

Momentan findet eine Neubearbeitung des Heilquellenschutzgebiets statt (hydrogeologisches<br />

Zwischengutachten des LGRB vom 30.08.2004). Nach Auffassung des LGRB<br />

könnte sich das unterirdische Einzugsgebiet über das oberirdische Einzugsgebiet hinaus<br />

weiter Richtung Süden und Osten erstrecken. Für die weiteren Untersuchungen zur Neuabgrenzung<br />

des Schutzgebietes wurde daher vom LGRB ein Untersuchungsraum definiert,<br />

der über die Grenzen des Schutzgebiets hinausreicht und das nach heutigen Vor-<br />

05-139


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

stellungen das gesamte denkbare Bildungsgebiet für das Thermalwasser sicher umfasst<br />

(siehe Karte IUS-03-1).<br />

Grundwassernutzung<br />

Im vorherigen Abschnitt (Oberflächengewässer, Quellen) wurde bereits dargestellt, dass<br />

die Fliegenlochquelle und die Hartmannsbrunnenquelle zur Trinkwassernutzung der Ortschaften<br />

Forbach und Raumünzach bzw. Herrenwies herangezogen werden. Die Lage<br />

der Quellen bzw. der Brunnen ist in Karte IUS-03-1 dargestellt.<br />

Vorbelastungen<br />

Im Untersuchungsgebiet gibt es keine Nutzungen, die Belastungen des Grundwassers<br />

erwarten ließen. Eine Übersicht zu Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen gibt die<br />

Bestandskarte zum Schutzgut Boden (Karte IUS-04-1). Darin ist ersichtlich, dass keine<br />

derartigen Flächen oder Flächen mit Grundwassergefährdung im Untersuchungsgebiet<br />

liegen.<br />

Die Schneiderskopfquelle ist aktuell durch einen hohen Säuregehalt vorbelastet.<br />

Maßnahmenplanung Bewirtschaftungsplan WRRL<br />

Die Umwelt- und Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser im TGB 34 werden erreicht,<br />

da das Grundwasser sich in einem guten mengenmäßigen Zustand und in einem guten<br />

chemischen Zustand befindet. Gefährdete Grundwasserkörper wurden im TGB 34 nicht<br />

ausgewiesen. Konkrete Maßnahmenplanungen liegen für das Untersuchungsgebiet nicht<br />

vor.<br />

5.3.3.2.2 Bedeutung<br />

Die Bedeutung der Oberflächengewässer und des Grundwassers ist in Karte IUS-03-1<br />

veranschaulicht.<br />

5.3.3.2.2.1 Oberflächengewässer<br />

Quellen und Quellbäche (im Bereich der Oberstufe Seekopf)<br />

Den naturnahen Quellen und Quellbächen im Untersuchungsgebiet kommt aufgrund ihrer<br />

naturnahen Gewässerstruktur und der hohen Gewässergüte (z. T. Nutzung zur Trinkwasserversorgung)<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

Stillgewässer<br />

Herrenwieser See<br />

Für den Herrenwieser See liegen keine Angaben zur Gewässerstruktur oder Gewässergüte<br />

vor. Aufgrund seiner besonderen Lebensraumfunktion und seiner hohen Naturnähe<br />

kommt dem Herrenwieser See eine besondere Bedeutung zu.<br />

05-140


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Der sehr naturfernen (bzw. künstlichen) Schwarzenbachtalsperre kommt aufgrund ihrer<br />

geringen Gewässerstrukturgüte (überwiegend sehr stark verändert) eine lediglich geringe<br />

Bedeutung zu. Angaben zur Gewässergüte liegen nicht vor.<br />

Ausgleichsbecken Forbach (Murg)<br />

Dem Ausgleichsbecken Forbach als Teil der Murg kommt aufgrund der geringen Gewässerstrukturgüte<br />

(stark verändert) eine lediglich geringe Bedeutung zu. Aufgrund der relativ<br />

hohen Gewässergüte (II = mäßig belastet) erfolgt eine Aufwertung, sodass dem Ausgleichsbecken<br />

in der Gesamtbewertung eine allgemeine Bedeutung zukommt.<br />

Stillgewässer im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Für das Stillgewässer und die Überschwemmungsfläche im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

liegen keine Angaben zur Gewässerstruktur oder Gewässergüte vor. Aufgrund besonderer<br />

Lebensraumfunktionen und der relativ hohen Naturnähe kommt dem Bereich eine<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Fließgewässer<br />

Seebach<br />

Für den Seebach liegen keine Angaben zur Gewässerstruktur oder Gewässergüte vor.<br />

Aufgrund seiner relativ hohen Naturnähe kommt dem Seebach eine besondere Bedeutung<br />

zu.<br />

Schwarzenbach (oberhalb und unterhalb der Schwarzenbachtalsperre)<br />

Aufgrund der Einstufung der Gewässerstrukturgüte (unverändert) kommt dem Bereich<br />

oberhalb der Schwarzenbachtalsperre eine besondere Bedeutung zu. Unterhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre kommt dem Schwarzenbach ebenfalls eine besondere Bedeutung<br />

zu, da die hohe Gewässergüte (I-II = gering belastet) zu einer Aufwertung führt.<br />

Allein nach der Gewässerstrukturgüte kommt dem Schwarzenbach unterhalb des Stausees<br />

eine allgemeine Bedeutung zu.<br />

Holderbach und Frankenbach<br />

Für die beiden Bäche liegen keine Angaben zur Gewässerstruktur oder Gewässergüte<br />

vor. Aufgrund ihrer relativ hohen Naturnähe kommt sowohl dem Holderbach als auch dem<br />

Frankenbach eine besondere Bedeutung zu.<br />

5.3.3.2.2.2 Grundwasser<br />

Dem Grundwasser im Untersuchungsgebiet kommt insgesamt eine besondere Bedeutung<br />

zu:<br />

• Die Grundwasserneubildung ist hoch.<br />

• Die Schutzfunktion der Grundwasserüberdeckung ist eher gering.<br />

05-141


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Die Grundwasserbeschaffenheit ist gut.<br />

• Die anthropogenen Vorbelastungen sind eher gering (z. B. keine landwirtschaftliche<br />

Nutzung, keine Altlasten).<br />

• Das Grundwasser wird zum Teil zur Trinkwassergewinnung genutzt (Fliegenlochquelle,<br />

Hartmannsbrunnenquelle; mit entsprechenden Wasserschutzgebieten).<br />

5.3.3.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

5.3.3.3.1.1 Oberflächengewässer<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich ohne Realisierung des Vorhabens<br />

wesentliche Änderungen an der Bestandssituation der Oberflächengewässer ergeben<br />

werden.<br />

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit , dass die bereits beschriebenen Maßnahmen aus<br />

dem Maßnahmenprogramm des Bewirtschaftungsplans nach WRRL für die Programmstrecke<br />

der Murg umgesetzt werden und damit u. a. zu einer Verbesserung der Durchgängigkeit<br />

in der Murg beitragen.<br />

Der Verlandungsprozess im Herrenwieser See wird sich, wenn auch mit geringer Geschwindigkeit,<br />

fortsetzen.<br />

5.3.3.3.1.2 Grundwasser<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich ohne Realisierung des Vorhabens<br />

wesentliche Änderungen an der Bestandssituation des Grundwassers ergeben werden.<br />

5.3.3.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - allgemeine Hinweise<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser werden in Karte IUS-03-2 veranschaulicht.<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen hinsichtlich des Schutzguts Wasser zu prüfen:<br />

Oberflächengewässer<br />

• "Veränderung der Wasserführung (auf u. U. Trockenlegung) und -qualität von Oberflächengewässern<br />

• Gewässerzerstörung, Verrohrung, -verlegung<br />

• Beeinträchtigung von Überschwemmungsbereichen<br />

• Veränderung der Gewässerökologie (Fauna/Flora, Selbstreinigungsvermögen,<br />

Geschiebehaushalt u. a.)<br />

• Wasserentnahme für anlagenspezifische Zwecke"<br />

05-142


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Grundwasser<br />

• "Eingriffe in das Grundwasserregime<br />

• Verminderung der Schutzwirkung der Grundwasserüberdeckung und der Deckschichten<br />

• Grundwasserspiegelabsenkung, Grundwasserspiegelanstieg<br />

• Änderung der Grundwasserneubildungsrate<br />

• Veränderung der Grundwasserqualität (Schadstoffeinträge)"<br />

Sofern Auswirkungen auf das Grundwasser Folgewirkungen auf Quellschüttungen und<br />

Oberflächengewässer erzeugen, sind diese Auswirkungen bereits in den Auswirkungskapiteln<br />

zum Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer (<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.5) dargestellt<br />

und werden im Auswirkungskapitel beim Grundwasser (<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.6) nicht wiederholt.<br />

5.3.3.5 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Oberflächengewässer<br />

5.3.3.5.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.5.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch die Anlage des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) zu erwarten.<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Schaffung einer neuen, naturfernen Wasserfläche durch das Oberbecken auf dem<br />

Seekopf wesentliche Auswirkung (positiv)<br />

• Verringerung von Quellschüttungen (z. T. mit Folgewirkungen auf Bäche)<br />

- durch die Versiegelung im Bereich des Oberbeckens und potentielle Folgewirkungen<br />

auf Seebach, Schwarzenbach und Herrenwieser See überwiegend<br />

untergeordnete Auswirkungen, nur z. T. wesentliche Auswirkungen<br />

- infolge der Drainagewirkung eines potentiell nicht vollständig abgedichteten<br />

Kavernenwasserspeichers wesentliche Auswirkung<br />

- infolge der Drainagewirkung eines potentiell nicht vollständig abgedichteten<br />

Schutterstollens wesentliche Auswirkung (vermeidbar)<br />

• Verringerung des Abflusses des Holderbachs infolge der Drainagewirkung eines<br />

potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernen-Zufahrtsstollens (Kavernenzufahrtsstollen<br />

Süd) wesentliche Auswirkung (vermeidbar)<br />

• Veränderung der Gewässersohle der Schwarzenbachtalsperre<br />

- durch die Verlegung des seeverlegten Kabels untergeordnete Auswirkung<br />

- durch die Herstellung des Auslaufbauwerks wesentliche Auswirkung<br />

05-143


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Potentielle Auswirkungen auf die Quellschüttung der Baden-Badener Thermalquellen<br />

durch die Druckentlastungswirkung des Stollensystems des Kavernenwasserspeichers<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

• Temporäre Erhöhung des Oberflächenabflusses durch den Verlust von Böden und<br />

der Vegetationsbedeckung auf den Dämmen des Oberbeckens untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

5.3.3.5.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Schaffung einer neuen, naturfernen Wasserfläche durch das Oberbecken auf dem<br />

Seekopf<br />

Das geplante Oberbecken auf dem Seekopf ist als naturfernes Oberflächengewässer<br />

anzusprechen. Die Wasserfläche im Oberbecken wird maximal ca. 10,8 ha (Summe aus<br />

der Fläche der wasserseitigen Damms [6,0 ha] und der Beckenfläche [4,8 ha]) umfassen.<br />

Hinsichtlich der Gewässergüte werden sich mesotrophe bis eutrophe Verhältnisse einstellen,<br />

die voraussichtlich weitgehend stabil bleiben werden. Es sind geringe Sedimentationen<br />

durch eingetragene Schwebstoffe und Algenwachstum zu erwarten.<br />

Die vorhabensbedingte Auswirkung ist - aus Sicht des Schutzguts Wasser - als wesentlich<br />

positive Auswirkung zu werten, da es zu einer Neuschaffung von Gewässerfläche<br />

kommt.<br />

Verringerung von Quellschüttungen durch die Versiegelung im Bereich des Oberbeckens<br />

und potentielle Folgewirkung auf Seebach, Schwarzenbach und Herrenwieser<br />

See<br />

Im Bereich des Oberbeckens kommt es zu einer Versiegelung von 12,5 ha Fläche (durch<br />

die Anlage des wasserseitigen Damms, der Beckenfläche, des Dammfuß- und des,<br />

Dammkronenbetriebswegs sowie der Betriebsfläche). Diese Fläche entspricht ca. 4,8 %<br />

der Fläche der oberirdischen Einzugsgebiete von umliegenden Quellen, siehe Tabelle<br />

149. Die Betroffenheit der unterirdischen Einzugsgebiete der Quellen ist nicht quantifizierbar.<br />

Die Grundwasserneubildung wird durch die Versiegelung reduziert. Grundwasser wird in<br />

der Folge in einem reduzierten Umfang in Form von Quellen an die Oberfläche treten und<br />

zu einer Verminderung der Speisung von Quellbächen und damit zu einer Verminderung<br />

der Abflüsse in Fließgewässern führen.<br />

Zunächst werden die Auswirkungen auf die Quellen und dann die jeweiligen Folgewirkungen<br />

auf Fließgewässer und Stillgewässer dargestellt.<br />

05-144


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 149: Schutzgut Wasser: Anlagebedingte Betroffenheit oberirdischer Einzugsgebiete von<br />

Quellen (Darstellung der oberirdischen Einzugsgebiete siehe Abbildung 87)<br />

Fläche<br />

Einzugsgebiet<br />

[m²]<br />

689.543<br />

612.278<br />

339.191<br />

109.150<br />

Einzugsgebiet<br />

EZ Hartmannsbrunnenquelle<br />

EZ mittlerer<br />

Schwarzenbach<br />

Betroffene<br />

Fläche [m²]<br />

Planung/Betroffene<br />

Fläche in % der<br />

Einzugsgebietsfläche<br />

versiegelt<br />

8.243 Beckenfläche X<br />

14.292 Damm (wasserseitig) X<br />

33.267 Damm (luftseitig) --<br />

1.603 Dammkronenbetriebsweg<br />

X<br />

1.985 Dammfußbetriebsweg X<br />

1.057 Betriebsfläche X<br />

8.007 Oberbodenvorschüttung<br />

gesamt 68.454 10 % --<br />

davon versiegelt 27.324 4 % X<br />

12.438 Beckenfläche X<br />

17.166 Damm (wasserseitig) X<br />

34.320 Damm (luftseitig) --<br />

1.974 Dammkronenbetriebsweg<br />

2.674 Dammfußbetriebsweg X<br />

gesamt 68.572 11 %<br />

davon versiegelt 34.252 5,6 % X<br />

EZ Herrenwieser See,<br />

gehört zu EZ mittlerer<br />

Seebach, eventuell aber<br />

auch unterer Seebach<br />

885 Damm (luftseitig) --<br />

1 Dammkronenbetriebs<br />

weg<br />

654 Dammfußbetriebsweg X<br />

gesamt 1.539 0 % --<br />

davon versiegelt 654 0 % X<br />

EZ Quelle 1, gehört zu EZ<br />

oberer Seebach<br />

17.827 Beckenfläche X<br />

14.639 Damm (wasserseitig) X<br />

18.761 Damm (luftseitig) --<br />

1.513 Dammkronenbetriebs<br />

weg<br />

1.264 Dammfußbetriebsweg X<br />

8.678 Oberbodenvorschüttung<br />

gesamt 62.682 57 % --<br />

davon versiegelt 36.224 33 % X<br />

--<br />

X<br />

X<br />

X<br />

--<br />

05-145


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Fläche<br />

Einzugsgebiet<br />

[m²]<br />

74.575<br />

808.618<br />

992.343<br />

Summe<br />

aller<br />

Einzugsgebiete:<br />

2.633.355<br />

(263,3 ha)<br />

Einzugsgebiet<br />

EZ Quelle 2 gehört zu EZ<br />

oberer Seebach<br />

Betroffene<br />

Fläche [m²]<br />

2.207 Oberbodenvorschüttung<br />

Planung/Betroffene<br />

Fläche in % der<br />

Einzugsgebietsfläche<br />

versiegelt<br />

gesamt 2.207 3 % --<br />

davon versiegelt 0 0 % X<br />

EZ oberer Seebach (ohne<br />

Quelle 1 und 2)<br />

9.826 Beckenfläche X<br />

13.439 Damm (wasserseitig) X<br />

17.376 Damm (luftseitig) --<br />

1.524 Dammkronenbetriebsweg<br />

1.902 Dammfußbetriebsweg X<br />

gesamt 44.067 5 % --<br />

davon versiegelt 26.691 3 % X<br />

EZ oberer Seebach gesamt<br />

(mit Quelle 1 und 2)<br />

Davon versiegelt<br />

(mit Quelle 1 und 2)<br />

gesamt 247.531<br />

(ca. 24,8 ha)<br />

unversiegelt 122.376<br />

(ca. 12,2 ha)<br />

versiegelt: 125.155<br />

(ca. 12,5 ha)<br />

108.956 11 % --<br />

62.915 6 % X<br />

--<br />

X<br />

9,4 % --<br />

4,6 % --<br />

4,8 % X<br />

Auswirkungen auf Quellen<br />

Es kommt zu Auswirkungen auf folgende Quellen bzw. Einzugsgebiete von Quellen, siehe<br />

Tabelle 149:<br />

• Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Seebach - Herrenwieser See<br />

• Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach<br />

- Quelle 1<br />

- Übrige Quellen<br />

• Hartmannsbrunnenquelle<br />

• Quellen am mittleren Schwarzenbach<br />

Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Seebach - Herrenwieser See<br />

Bezüglich der Quellen im Einzugsgebiet des Herrenwieser Sees kommt es zu einem Verlust<br />

von ca. 12 % des unterirdischen Einzugsgebiets (vgl. <strong>Kapitel</strong> 4.5.3.1.1.1). Das oberirdische<br />

Einzugsgebiet der Quellen ist anlagebedingt nicht betroffen. Zu Zeiten, in denen<br />

05-146


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

die Quellschüttung nur noch vom Grundwasseranteil gespeist wird (Trockenwetterabfluss),<br />

reduziert sich die Quellschüttung demnach gegenüber den heutigen Verhältnissen<br />

um maximal 12 %. In der überwiegenden Zeit, d. h. wenn der Anteil des Zwischenabflusses<br />

an der Quellschüttung überwiegt, wird die Reduktion des Grundwasseranteils<br />

nicht mess- und beobachtbar sein.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird, da von der Auswirkung naturschutzfachlich<br />

wertvolle Quellvegetation nachteilig betroffen sein kann, als wesentlich bewertet. Dies gilt<br />

auch, obwohl es sich um eine geringe Reduzierung der Quellschüttung handelt, die lediglich<br />

kurze Zeit während Trockenwetterphasen auftreten kann.<br />

Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach - Quelle 1:<br />

Bezüglich der Quelle 1 kommt es zu einem Verlust von ca. 33 % des oberirdischen Einzugsgebiets.<br />

Es kommt zu einer Reduzierung der Quellschüttung nach Regenfällen oder<br />

nach der Schneeschmelze von über 30 %. Auch die Dauer der Quellschüttung wird sich<br />

vermindern. In Trockenzeiten werden nur geringe Auswirkungen auftreten, da es sich um<br />

eine episodische Quelle handelt.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als wesentlich bewertet, da es sich um eine<br />

deutliche Reduzierung der Quellschüttung handelt.<br />

Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach - übrige Quellen (Quelle 2):<br />

Bezüglich der übrigen Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach kommt es zu keinem<br />

direkten Verlust des oberirdischen Einzugsgebiets, sodass hier nicht von einer Schüttungsreduzierung<br />

auszugehen ist. Das oberirdische Einzugsgebiet wird teilweise durch<br />

die Oberbodenvorschüttung (unversiegelt: Flächenanteil: 3 %) betroffen.<br />

Nach SEEGER (1986) weist die Quelle 2 auch langfristige Fließkomponenten auf. Diese<br />

stammen eventuell aus einem vom oberirdischen Einzugsgebiet abweichenden unterirdischen<br />

Einzugsgebiet. Aufgrund der Lage der Quelle in einem Kar, dessen Steilwand eher<br />

zur Badener Höhe hin orientiert ist, wird prognostiziert, dass es wenig wahrscheinlich ist,<br />

dass ein signifikanter Anteil der Quellschüttung aus der Grundwasserneubildung im<br />

Bereich des Oberbeckens stammt.<br />

Es kommt zu keiner Schüttungsreduzierung. Auch die Grundwasseraustritte, die das Niedermoor<br />

Nr. 613 "Badener Höhe" speisen, reduzieren sich nicht.<br />

Damit sind für diese Quellen keine vorhabensbedingten Auswirkungen zu erwarten.<br />

Hartmannsbrunnenquelle:<br />

Bezüglich der Hartmannsbrunnenquelle kommt es zu einem Verlust von ca. 4 % des<br />

oberirdischen Einzugsgebiets. Betroffen ist Zone III des dazugehörigen Wasserschutzgebiets.<br />

Es kommt zu einer Reduzierung der Quellschüttung proportional zur betroffenen<br />

Einzugsgebietsfläche.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird vorsorglich als wesentlich bewertet, da es<br />

sich hier um eine für die Trinkwassernutzung genutzte Quelle handelt. Da jedoch nur ein<br />

kleiner Teil der Quellschüttung für Trinkwasserzwecke genutzt wird und die Trinkwasser-<br />

05-147


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

versorgung für Herrenwies gesichert bleibt, handelt es sich um keinen raumbedeutsamen<br />

Konflikt.<br />

Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Schwarzenbach:<br />

Bezüglich der übrigen Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Schwarzenbach kommt es zu<br />

einem Verlust von ca. 6 % des oberirdischen Einzugsgebiets. Es kommt zu einer Reduzierung<br />

der Quellschüttung von maximal 6 %.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als untergeordnet bewertet, da es sich um<br />

keine deutliche Reduzierung der Quellschüttung handelt.<br />

Auswirkungen auf Seebach und Schwarzenbach<br />

Durch die Versiegelung kann es in der Folge zu einer Abflussreduzierung des Seebachs<br />

um ca. 2,5 l/s und des Schwarzenbachs um ca. 2,5 l/s kommen (GBM/MAILÄNDER GEO<br />

CONSULT 2011a). Vor dem Hintergrund der natürlichen Schwankungsbreite der Abflusswerte<br />

in den Bächen werden diese sehr geringen prognostizierten Abflussreduzierungen<br />

als nicht signifikant für das Abflussregime der Fließgewässer erachtet:<br />

• 2,5 l/s entsprechen beim Seebach ca. 5 % des niedrigsten in den vergangenen<br />

10 Jahren gemessenen mittleren Abflusswertes. Bei Zugrundelegung des Trockenjahrs<br />

1971 reduziert sich der Abfluss um ca. 1,1 l/s. Dieser Wert entspricht dann<br />

5,5 % des niedrigsten in den vergangenen 10 Jahren gemessenem mittleren<br />

Abflusswertes. Diese Veränderungen werden ggf. im Oberlauf des Seebachs feststellbar<br />

sein. Allerdings fällt der Oberlauf des Seebachs bereits im Ist-Zustand in<br />

Trockenzeiten frei (das Wasser fließt dann im Hangschutt des nahen Untergrunds<br />

ab). Im Bachlauf unterhalb der Einmündung des Quellbachs der Fliegenlochquelle<br />

ist der Einfluss der Abflussminderung nicht mehr feststellbar.<br />

• 2,5 l/s entsprechen beim Schwarzenbach ca. 1,3 % des niedrigsten in den vergangenen<br />

10 Jahren gemessenem mittleren Abflusswertes.<br />

Da es sich um geringe Auswirkungen auf das Abflussregime handelt, die zu keinen deutlichen<br />

Folgewirkungen auf die ökologischen und chemischen Qualitätskomponenten der<br />

beiden Fließgewässer führen können, ist diese vorhabensbedingte Auswirkung als untergeordnet<br />

zu bewerten.<br />

Auswirkungen auf den Herrenwieser See<br />

Es kann derzeit nicht hinreichend belegt werden, dass die Versiegelung im Bereich des<br />

Oberbeckens keinen Einfluss auf die Quellschüttungen der den Herrenwieser See speisenden<br />

Quellen hat. Es ist nicht sicher auszuschließen, dass die den Herrenwieser See<br />

speisenden Quellen vor allem in Trockenzeiten (d. h. wenn kein bzw. wenig Wasser aus<br />

dem interflow zur Verfügung steht) nahezu vollständig aus der Grundwasserkomponente<br />

(welches aus der Versickerung im Bereich des Seekopfs stammen kann) gespeist wird.<br />

Das Auftreten von Trockenwetterphasen im Schwarzwald ist nicht auszuschließen.<br />

Wegen der jeweils nur geringen Dauer von Trockenwetterphasen, ist es nach derzeitigen<br />

05-148


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Erkenntnissen nicht ersichtlich, dass sich signifikante Folgewirkungen auf den Herrenwieser<br />

See ergeben.<br />

Erste Ergebnisse der laufenden Zufluss-/Abflussmessungen zeigen, dass unmittelbar<br />

nach Niederschlagsereignissen relative Maxima der Zufluss-/Abfluss- und Seespiegelkurven<br />

auftreten. Zufluss, Abfluss und Seespiegel gehen im Anschluss an das Niederschlagsereignis<br />

schnell wieder zurück.<br />

In der Messperiode Mitte August war ein Rückgang des Zuflusses aus den drei gemessenen<br />

Zuläufen um rund 90 % innerhalb von 8 Tagen zu verzeichnen; der Seespiegel ging<br />

in diesem Zeitraum um rund 10 cm zurück. Daraus kann gefolgert werden, dass bei länger<br />

anhaltender niederschlagsfreier Zeit der Seespiegel um wenige cm pro Woche sinkt;<br />

der Zufluss wird in diesen Zeiten zunehmend aus der Grundwasserkomponente gespeist,<br />

im worst case zu 100 %.<br />

Das geplante Oberbecken versiegelt ca 12 % des Einzugsgebiets des den Quellen zufließenden<br />

Grundwassers (siehe <strong>Kapitel</strong> 4.5.3.1.1.1). Für Trockenwetterphasen, in denen die<br />

Quellschüttung im worst case bis zu 100 % von Grundwasser gespeist wird, ist folglich<br />

anzunehmen, dass die Quellschüttungen vorhabensbedingt um bis zu 12 % geringer<br />

ausfallen als heute.<br />

Bei Absinken des Seespiegels von wenigen cm pro Woche beträgt der vorhabensbedingte<br />

Anteil am Absinken des Seespiegels damit weniger als 1 cm pro Woche. Es ist<br />

überdies unwahrscheinlich, dass solch langanhaltende Trockenperioden auftreten, die zu<br />

einem vorhabensbedingten Absinken des Seespiegels von über 10 cm führen.<br />

Wie oben dargestellt, handelt es sich bei den prognostizierten Auswirkungen um eine sehr<br />

geringe Auswirkung auf das Abflussregime der Quellzuflüsse des Herrenwieser Sees, die<br />

messtechnisch nicht erfassbar sein werden:<br />

• Trockenwetterphasen mit 100% Grundwasseranteil an den Quellschüttungen<br />

(i. d. R. selten, nicht lang andauernd): 12 % Minderung der Quellschüttungen nicht<br />

auszuschließen<br />

• Übrige Zeit (Dominanz des interflows): Reduktion des Grundwasserzustroms macht<br />

sich nicht bemerkbar<br />

Deutliche Folgewirkungen auf den Wasserhaushalt des Herrenwieser Sees sind nicht zu<br />

erwarten. Es handelt sich entsprechend um eine untergeordnete vorhabensbedingte<br />

Auswirkung.<br />

05-149


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Verringerung der Quellschüttung infolge der Drainagewirkung eines potentiell nicht<br />

vollständig abgedichteten Kavernenwasserspeichers inklusive Auslaufstollen 24<br />

Sofern der Kavernenwasserspeicher sowie sein Auslaufstollen nach der Bauphase nicht<br />

vollständig abgedichtet werden können, kann es möglicherweise zu einer dauerhaften<br />

Schüttungsbeeinträchtigung der darüber liegenden Quellen kommen. Betroffen sind fünf<br />

Quellen/Quellbereiche (im Forbach-Granit, siehe Karte IUS-03-2. Folgewirkungen auf die<br />

aus den betroffenen Quellen gespeisten Quellläufe können nicht vollständig ausgeschlossen<br />

werden. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Murg sind jedoch mit Sicherheit<br />

auszuschließen.<br />

Der Umfang der Schüttungsbeeinträchtigung ist nicht näher quantifizierbar. Da die Quellen<br />

oberhalb des Kavernenwasserspeichers im Wesentlichen von einem so genannten<br />

"Deckschichtenabfluss" gespeist werden, der durch die Anlage der Stollen nicht beeinflusst<br />

werden kann, ergeben sich voraussichtlich nur geringe Auswirkungen.<br />

Da es sich um eine dauerhafte und nicht quantifizierbare Auswirkung handelt und im<br />

Auswirkungsbereich Biotope vorhanden sind, die als geschützte Waldbiotope kartiert worden<br />

sind (Biotop-Nr. 2398: "Bach südlich Forbach", siehe Karte IUS-5-1-4) wird diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist<br />

nicht gegeben.<br />

Eine Vermeidung der Schüttungsreduzierung von Quellen infolge Gebirgsdrainage kann<br />

grundsätzlich durch Abdichtung der Stollen und Schächte erreicht werden.<br />

Verringerung der Quellschüttung der Schneiderskopfquelle infolge der Drainagewirkung<br />

eines potentiell nicht vollständig abgedichteten Schutterstollens<br />

Sofern bei Realisierung des Schutterstollens (es handelt sich um eine Alternative gegenüber<br />

der Alternative "südlicher Kavernen-Zufahrtsstollen") nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

keine vollständige Abdichtung im Stollen hergestellt werden kann, können quantitative<br />

Beeinflussungen der Schneiderskopfquelle im gleichnamigen Wasserschutzgebiet<br />

verbleiben.<br />

Es ist gegenwärtig zu vermuten, dass beim Auffahren des Stollens im unverwitterten Granit<br />

nur sehr geringe Auswirkungen zu erwarten sind, da davon ausgegangen werden<br />

kann, dass die Quelle ihr Wasser ausschließlich aus oberflächennahem Abfluss bezieht<br />

(die Schneiderskopfquelle wird in der wasserrechtlichen Erlaubnis als "Schuttquelle"<br />

beschrieben). Aufgrund des gegenwärtig relativ geringen Kenntnisstandes sind Schüttungsbeeinträchtigungen<br />

jedoch nicht auszuschließen.<br />

Da es sich um eine dauerhafte und nicht näher quantifizierbare Auswirkung handelt und<br />

im Auswirkungsbereich ein Wasserschutzgebiet mit einer gefassten (wenn auch gegen-<br />

24<br />

Durch die Anlage des Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind (bei vollständiger<br />

Abdichtung der Stollen) keine anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten. Es ist nicht davon auszugehen,<br />

dass der Kavernenwasserspeicher vollständig abgedichtet wird, sondern nur die Bereiche mit größeren<br />

Wasserzutritten. Es kann es zu einer Schüttungsbeeinträchtigung von Quellen kommen, sofern der<br />

Kavernenwasserspeicher nicht vollständig abgedichtet werden kann (worst case-Annahme).<br />

05-150


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

wärtig und zukünftig aufgrund des niedrigen pH-Wertes nicht genutzten) Trinkwasserquelle<br />

vorhanden sind, wird diese vorhabensbedingte Auswirkung vorsorglich als<br />

wesentlich bewertet.<br />

Eine Vermeidung der Schüttungsreduzierung von Quellen infolge Gebirgsdrainage kann<br />

grundsätzlich durch Abdichtung der Stollen und Schächte erreicht werden.<br />

Verringerung des Abflusses des Holderbachs infolge der Drainagewirkung eines<br />

potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernen-Zufahrtsstollens (Zufahrtsstollen<br />

Süd)<br />

Sofern der südliche Kavernen-Zufahrtsstollen (es handelt sich um eine alternative Zufahrt<br />

gegenüber der Alternative "Schutterstollen") nach der Bauphase nicht vollständig abgedichtet<br />

werden kann, sind dauerhafte Auswirkung auf den Abfluss des Holderbachs<br />

(bezogen auf die unteren 100 m des Holderbachs) nicht auszuschließen.<br />

Der Unterlauf des Holderbachs wird oberflächennah (in einer Tiefe von ca. 40 m) vom<br />

Zufahrtsstollen unterquert. Sofern es beim Stollenvortrieb zu einer Auflockerung des<br />

Gebirges bis an die Oberfläche kommt, wären ohne Abdichtungsmaßnahmen Wasserzutritte<br />

aus dem Holderbach in den Zufahrtsstollen nicht auszuschließen. In der Folge<br />

könnte sich die Wasserführung im Unterlauf des Holderbachs reduzieren. Der Umfang der<br />

Abflussreduzierung (nicht näher quantifizierbar) wird als derart gering erachtet, dass Auswirkungen<br />

auf den Wasserhaushalt der Murg mit Sicherheit auszuschließen sind. Dies ist<br />

einerseits darin begründet, dass lediglich der Unterlauf des Holderbachs betroffen ist und<br />

die Wirkung der Drainage nicht eine so große Intensität erreichen wird, dass vorhabensbedingt<br />

nennenswerte Wassermengen aus dem Holderbach in den Untergrund abgeleitet<br />

werden. Überdies trägt der Holderbach bereits jetzt nicht wesentlich zum Abfluss der<br />

Murg bei. Folglich ist nicht zu erwarten, dass sich durch mögliche Veränderungen im<br />

Abflussregime des Holderbachs signifikante Folgewirkungen auf die Murg ergeben werden.<br />

Da es sich im beschriebenen Fall um eine dauerhafte und nicht quantifizierbare Auswirkung<br />

auf den Holderbach handeln würde und im Auswirkungsbereich Biotope vorhanden<br />

sind, die als geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG (bzw. § 30 BNatSchG) kartiert worden<br />

sind (Biotop-Nr. 3237: "Holderbach beim Haulerberg", siehe Karte IUS-5-1-4) wird<br />

diese vorhabensbedingte Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Eine Vermeidung der Drainagewirkung durch den Zufahrtsstollen kann grundsätzlich<br />

durch Abdichtung der Wasserzutritte erreicht werden. Dies ist nach Mitteilung des Vorhabensträgers<br />

schon während des Baus möglich.<br />

Veränderung der Gewässersohle der Schwarzenbachtalsperre durch die Herstellung<br />

des Auslaufbauwerks<br />

Am Ende dieses Auslaufbauwerks befindet sich am Gewässergrund der Schwarzenbachtalsperre<br />

ein Auslauftrichter aus Beton. Der Auslauftrichter befindet sich unterhalb<br />

der Niedrigwasserlinie und ist daher dauerhaft wasserbedeckt. Es kommt damit zu einer<br />

wesentlichen Veränderung der Gewässerstruktur auf einer lokal eng begrenzten Fläche<br />

05-151


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

(0,1 ha). Die vorhabensbedingten Auswirkungen durch die Versiegelung des Gewässergrunds<br />

im Bereich des Auslaufsbauwerks werden als wesentlich bewertet.<br />

5.3.3.5.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung der Gewässersohle der Schwarzenbachtalsperre durch die Verlegung<br />

des seeverlegten Kabels<br />

Es wird davon ausgegangen, dass das seeverlegte Kabel auf den Gewässergrund gelegt<br />

wird.<br />

Infolge der Aufbringung des Kabels auf den Gewässergrund der Schwarzenbachtalsperre<br />

kommt es zu zunächst zu einer Veränderung der Oberfläche. Es wird im Weiteren davon<br />

ausgegangen, dass das Kabel aufgrund seines Gewichtes überwiegend in den schlammigen<br />

Untergrund des Gewässersediments einsinkt.<br />

Insgesamt werden die beschriebenen Veränderungen des Gewässergrunds als untergeordnet<br />

bewertet, da die Gewässerstruktur der Schwarzenbachtalsperre einerseits<br />

bereits künstlich ist und andererseits aufgrund des Einsinkens in den Schlamm von keiner<br />

nachhaltigen Veränderung der Gewässerstruktur auszugehen ist.<br />

Potentielle Auswirkungen auf die Quellschüttung der Baden-Badener Thermalquellen<br />

durch die Druckentlastungswirkung des Stollensystems des Kavernenwasserspeichers<br />

Das geplante Stollensystem liegt im kristallinen Grundwasserkörper, der Richtung Murg<br />

entwässert. Durch die Drainagewirkung des Stollensystems kommt es zu einer Druckentlastung<br />

in diesem Grundwasserkörper. Da eine Verbindung des Tiefenzirkulationssystems<br />

mit den Thermalquellen von Baden-Baden zumindest theoretisch denkbar ist, sind<br />

Auswirkungen durch die Druckentlastung auf die Schüttung der Baden-Badener-Thermalquellen<br />

prinzipiell nicht auszuschließen.<br />

Eine großräumige Druckentlastung des kristallinen Grundwasserkörpers mit messbaren<br />

Auswirkungen auf die Schüttung der Baden-Badener Thermalquellen ist jedoch ausschließen.<br />

Begründet ist dies damit, dass die Reichweite der maximal bewirkten Grundwasserabsenkung<br />

im Forbach-Granit bei bis zu 100 m beidseits des Kavernenwasserspeichers<br />

liegt und demzufolge eine Fläche von rund 450.000 m² innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

für die Neuabgrenzung des Heilquellenschutzgebiets von einer möglichen<br />

Grundwasserabsenkung im Forbach-Granit betroffen ist. Diese Fläche liegt am<br />

äußersten Rande des Gebiets für die Neuabgrenzung des Heilquellenschutzgebiets und<br />

entspricht dabei nur 0,3 % dieses Gebiets (Gesamtgröße: 157,6 km²).<br />

Da messbare Auswirkungen auf die Quellschüttung/Schüttung der Thermalquellen von<br />

auszuschließen sind, ist diese prinzipiell denkbare Auswirkung nicht als Auswirkung im<br />

Sinne der UVS zu bewerten.<br />

05-152


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Temporäre Erhöhung des Oberflächenabflusses durch den Verlust von Böden und<br />

der Vegetationsbedeckung auf den Dämmen des Oberbeckens<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten haben die Böden an den Dammflächen (Luftseite) noch<br />

nicht die volle Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf erreicht. Dies gilt insbesondere,<br />

so lange sich noch kein Bewuchs auf den Dammflächen eingestellt hat, der<br />

den Abfluss von Niederschlagswasser verzögert. Es ist daher nicht auszuschließen, dass<br />

sich in der ersten Zeit nach Abschluss der Bauarbeiten der Oberflächenabfluss lokal<br />

erhöht.<br />

Die Erhöhung des Oberflächenabflusses an den wasserseitigen Dammflächen ist vernachlässigbar,<br />

da dieses Wasser im Becken zurückgehalten wird.<br />

Insgesamt ist diese vorhabensbedingte Auswirkung als untergeordnet zu bewerten, da<br />

sie aufgrund ihrer geringen Dimension keine Folgewirkung auf die im Untersuchungsgebiet<br />

zu betrachtenden Oberflächengewässer entfaltet.<br />

5.3.3.5.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.5.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch die Anlage des Oberbeckens der<br />

Oberstufe (Seekopf) zu erwarten.<br />

Die folgenden baubedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Einleitung von Grundwasser aus der Bauwasserhaltung in Oberflächengewässer <br />

wesentliche Auswirkung (tatsächlich untergeordnet, da vermeidbar)<br />

• Eintrag von verunreinigtem Oberflächenwasser aus den Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerflächen in Oberflächengewässer wesentliche Auswirkung<br />

(tatsächlich untergeordnet, da vermeidbar)<br />

• Temporärer Eintrag von Trübstoffen und Schadstoffen in Quellen infolge des Baubetriebs<br />

auf dem Seekopf und dem Betrieb der alternativen Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerfläche Steinbruch Schneidersköpfle überwiegend untergeordnete<br />

Auswirkung, nur z. T. wesentlich (tatsächlich untergeordnet, da vermeidbar)<br />

• Temporäre Flächeninanspruchnahme, Sedimentaufwirbelung und Sedimentumlagerung<br />

infolge von Bauarbeiten in der Schwarzenbachtalsperre (Kabelverlegung,<br />

Herstellung des Schwanenhalsauslaufs) untergeordnete Auswirkung<br />

• Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels beim Stollenbau<br />

- im Umfeld des Druckstollens der neuen Oberstufe mit Folgewirkung auf Quellschüttungen<br />

und Oberflächengewässer untergeordnete Auswirkung<br />

- im Umfeld des Kavernenwasserspeichers mit Folgewirkung auf Quellschüttungen<br />

keine gesonderte baubedingte Bewertung, anlagebedingt: wesentliche<br />

Auswirkung<br />

05-153


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- im Umfeld des Zufahrtsstollens Süd mit Folgewirkung auf die Abflussverhältnisse<br />

im unteren Abschnitt des Holderbachs wesentliche Auswirkung<br />

(vermeidbar)<br />

- im Umfeld des Schutterstollens mit Folgewirkung auf Quellschüttungen (Schneiderskopfquelle)<br />

keine gesonderte baubedingte Bewertung, anlagebedingt:<br />

wesentliche Auswirkung<br />

• Temporäre Beschränkung des Stauziels der Schwarzenbachtalsperre auf maximal<br />

645,00 m ü. NN während der Dauer der Bauzeit des Schachtkraftwerks und des<br />

Druckstollens untergeordnete Auswirkung<br />

• Temporäre Entleerung der Stauhaltung im Ausgleichsbecken Forbach während der<br />

Herstellung des Auslaufbauwerks des Kavernenwasserspeichers untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

5.3.3.5.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Einleitung von Grundwasser aus der Bauwasserhaltung in Oberflächengewässer<br />

(vermeidbar)<br />

Aufgrund der niedrigen pH-Werte des einsickernden Niederschlagswassers weist das<br />

Grundwasser im Bereich des Seekopfs und des Kavernenwasserspeichers teilweise hohe<br />

Eisen-, Mangan- und Aluminiumkonzentrationen auf. Durch die Bauwasserhaltung kommen<br />

Trübstoffe hinzu.<br />

Sofern es zu einer Einleitung von (unbehandeltem) Grundwasser aus der Bauwasserhaltung<br />

in Oberflächengewässer kommt, ist eine Beeinträchtigung der Gewässerökologie<br />

nicht auszuschließen, da hohe Konzentrationen von Eisen, Mangan und Aluminium<br />

toxisch auf Fische und das Makrozoobenthos wirken können und eine Schädigung von<br />

Algen und Wasserflöhen durch Aluminium bewirkt werden kann.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als wesentlich bewertet.<br />

Sofern das Bauwasser nach dem Stand der Technik aufbereitet wird, kann diese wesentliche<br />

Auswirkung vermieden werden.<br />

Eintrag von verunreinigtem Oberflächenwasser aus den Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerflächen in Oberflächengewässer (vermeidbar)<br />

Sofern es zu einer Einleitung von (unbehandeltem) Oberflächenwasser aus den Baustelleneinrichtungsflächen<br />

in Oberflächengewässer kommt, ist eine Beeinträchtigung der<br />

Gewässerökologie nicht auszuschließen.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als wesentlich bewertet.<br />

Sofern das Oberflächenwasser aus den Baustelleneinrichtungsflächen nach dem Stand<br />

der Technik aufbereitet wird, kann diese wesentliche Auswirkung vermieden werden.<br />

05-154


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Temporärer Eintrag von Trübstoffen und Schadstoffen in Quellen infolge des Baubetriebs<br />

auf dem Seekopf und dem Betrieb der alternativen Baustelleneinrichtungsund<br />

Zwischenlagerfläche Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Im Zuge des Baubetriebs ist es nicht auszuschließen, dass es beim Lösen von Gesteinen<br />

zum Eintrag von Feinmaterial in den klüftigen Untergrund kommt. Aufgrund der hohen<br />

Fließgeschwindigkeit und des geringen Filterpotentials im Kluftwasserleiter ist es nicht<br />

auszuschließen, dass das Feinmaterial bis hin zu Quellen und Quellbächen transportiert<br />

wird. Infolge der Trübung kann es zu einer Verschlechterung der Wasserqualität kommen.<br />

Gleiches würde für Schadstoffe gelten, die durch Handhabungsverluste oder bei möglichen<br />

Havarien in den Untergrund gelangen könnten.<br />

Zur Vermeidung von Handhabungsverlusten und Havarien im Zuge des Baubetriebs<br />

kommen jedoch die geltenden Bauvorschriften zur Anwendung.<br />

Folgende Quellen und Quellläufe sind durch baubedingte Auswirkungen betroffen:<br />

• Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Seebach - Herrenwieser See: Das oberirdische<br />

Einzugsgebiet dieser Quellen ist nur geringfügig betroffen. Das Baufeld befindet<br />

sich weitgehend außerhalb des oberirdischen Einzugsgebiets. Da aktuell nicht ausgeschlossen<br />

werden kann, dass das unterirdische Einzugsgebiet der Quellen bis in<br />

den Bereich des Baufelds reicht, kann ein Trübstoffeintrag für diese Quellen nicht<br />

sicher ausgeschlossen werden. Art und Umfang der Auswirkungen sind als sehr<br />

gering und daher als untergeordnet zu bewerten.<br />

• Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach:<br />

- Quelle 1: 57 % des oberirdischen Einzugsgebiets dieser Quelle befinden sich im<br />

Baufeld des Oberbeckens. Es ist mit signifikanten Auswirkungen zu rechnen.<br />

Die Auswirkungen werden daher als wesentlich bewertet.<br />

- Quelle 2: 3 % des oberirdischen Einzugsgebiets dieser Quelle befinden sich im<br />

Baufeld des Oberbeckens. Es ist nicht mit signifikanten Auswirkungen zu rechnen.<br />

Die Auswirkungen werden daher als untergeordnet bewertet.<br />

- Übrige Quellen (ohne Quelle 1 und 2): 5 % des oberirdischen Einzugsgebiets<br />

dieser Quellen befinden sich im Baufeld des Oberbeckens. Es ist nicht mit signifikanten<br />

Auswirkungen zu rechnen. Die Auswirkungen werden daher als<br />

untergeordnet bewertet.<br />

• Hartmannsbrunnenquelle: 10 % des oberirdischen Einzugsgebiets dieser Quelle<br />

befinden sich im Baufeld des Oberbeckens. Es ist nicht mit signifikanten Auswirkungen<br />

zu rechnen. Da jedoch erhöhte Anforderungen an die Wasserqualität bei<br />

Trinkwassernutzung zu stellen sind (die Hartmannsbrunnenquelle dient zur Trinkwasserversorgung<br />

des Ortes Herrenwies) ist die Auswirkung als wesentlich zu<br />

bewerten. Für den Bedarf des Ortes Herrenwies kann für die Bauzeit problemlos<br />

eine Ersatzwasserversorgung über die Fliegenlochquelle hergestellt werden,<br />

sodass wesentliche Beeinträchtigungen der Trinkwasserversorgung vermieden werden<br />

können.<br />

05-155


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Quellen am mittleren Schwarzenbach: 11 % des oberirdischen Einzugsgebiets dieser<br />

Quellen befinden sich im Baufeld des Oberbeckens. Es ist nicht mit signifikanten<br />

Auswirkungen zu rechnen. Die Auswirkungen werden daher als untergeordnet<br />

bewertet.<br />

• Die östliche der Zufahrten zur zentralen Zwischenlagerfläche am Steinbruch<br />

Schneidersköpfle führt auf der bestehenden Zufahrt entlang der westlichen Begrenzung<br />

der Zone II des Wasserschutzgebiets (WSG) "Gemeinde Forbach, Schneiderskopfquelle<br />

110". Eine Zone III ist für dieses WSG in der maßgebenden Karte<br />

nicht ausgewiesen.<br />

• Es ist nicht auszuschließen, dass sich der genannte Weg teilweise randlich innerhalb<br />

der Schutzgebietszone befindet. Auswirkungen auf die Nutzung des Trinkwassers<br />

der Schneiderskopfquelle sind nicht zu erwarten, da sich der Baustellenverkehr<br />

auf den vorhandenen Weg beschränkt und es zu keinen Einflüssen auf die<br />

Prozesse der Grundwasserneubildung kommt. Lediglich bei einem Unfall kann es<br />

zu Einträgen von Schadstoffen in das Grundwasser kommen, sofern die Zuwegung<br />

noch nicht die Anforderungen nach RiStWag (Richtlinien für bautechnische Maßnahmen<br />

an Straßen in Wasserschutzgebieten) erfüllt. Grundsätzlich ist eine Zuwegung<br />

auch ausschließlich über die westliche Zufahrt möglich. Überdies wird die<br />

Quelle weder gegenwärtig noch in absehbarer Zukunft zur Trinkwassergewinnung<br />

genutzt. Die Auswirkungen werden daher als untergeordnet bewertet.<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels im Umfeld des Kavernenwasserspeichers<br />

mit Folgewirkung auf Quellschüttungen und Oberflächengewässer<br />

Durch den Bau des Kavernenwasserspeichers und der Stollen kann es während der Bauzeit,<br />

d. h. solange die Stollen noch nicht abgedichtet sind, zu einer temporären und lokalen<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels kommen. In der Folge sind Beeinträchtigungen<br />

der Quellschüttungen in den darüber liegenden Quellen nicht auszuschließen.<br />

Die baubedingte Auswirkung der oben beschriebenen Drainagewirkung wird durch die<br />

sich fortsetzende anlagebedingte Drainagewirkung überlagert (infolge einer nicht vollständigen,<br />

anlagebedingten Abdichtung, siehe dortige Sachverhaltsbewertung und Bewertungsbegründung:<br />

wesentliche Auswirkung). Eine gesonderte baubedingte Sachverhaltsbewertung<br />

ist somit nicht erforderlich.<br />

Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist<br />

nicht gegeben.<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels im Umfeld des Zufahrtsstollens<br />

Süd mit Folgewirkung auf den unteren Abschnitt des Holderbachs (vermeidbar)<br />

Sofern der Zufahrtsstollen Süd (es handelt sich um eine alternative Zufahrt gegenüber der<br />

Alternative "Schutterstollen") während der Bauphase nicht ausreichend abgedichtet wird,<br />

sind baubedingte Auswirkungen auf den Abfluss des Holderbachs (bezogen auf die unteren<br />

100 m des Holderbachs) nicht auszuschließen. Hintergrund ist, dass der Zufahrtsstollen<br />

Süd den Holderbach in einer Tiefe von ca. 40 m unterfährt. Baubedingt kann es zu<br />

einer Auflockerung des Gebirges kommen. Der Umfang der Abflussreduzierung (nicht<br />

05-156


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

quantifizierbar) wird als sehr gering erachtet. Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der<br />

Murg sind mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Auch wenn es sich um eine temporäre und nicht quantifizierbare Auswirkung handelt, wird<br />

im oben beschriebenen Fall die vorhabensbedingte Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Dies ist darin begründet, dass sich im Auswirkungsbereich Biotope befinden, die als<br />

geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG (bzw. § 30 BNatSchG) kartiert worden sind (Biotop-Nr.<br />

3237: "Holderbach beim Haulerberg", siehe Karte IUS-5-1-4)<br />

Sofern eine sukzessive und ausreichende lokale Abdichtung des Stollens erfolgt, sind die<br />

oben beschrieben wesentlichen Auswirkungen zu vermeiden. Die verbleibenden Auswirkungen<br />

sind dann als lediglich untergeordnet zu bewerten.<br />

Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist<br />

(mit oder ohne Abdichtungsmaßnahmen) nicht gegeben.<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels im Umfeld des Schutterstollens<br />

mit Folgewirkung auf Quellschüttungen<br />

Durch den Bau des Schutterstollens kann es während der Bauzeit zu einer temporären<br />

und lokalen Absenkung des Grundwasserspiegels kommen. In der Folge sind Beeinträchtigungen<br />

der Quellschüttungen in den darüber liegenden Quellen nicht auszuschließen.<br />

Die baubedingte Auswirkung der oben beschriebenen Drainagewirkung wird durch die<br />

sich fortsetzende anlagebedingte Drainagewirkung überlagert (infolge einer nicht vollständigen,<br />

anlagebedingten Abdichtung, siehe dortige Sachverhaltsbewertung und Bewertungsbegründung:<br />

wesentliche Auswirkung). Eine gesonderte baubedingte Sachverhaltsbewertung<br />

ist somit nicht erforderlich.<br />

Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist im<br />

Bereich des Wasserschutzgebiets "Schneiderskopfquelle" gegeben.<br />

5.3.3.5.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Sedimentaufwirbelung und Sedimentumlagerung infolge von Bauarbeiten in der<br />

Schwarzenbachtalsperre (Kabelverlegung, Herstellung des Schwanenhalsauslaufs)<br />

Im Zuge der Kabelverlegung in der Schwarzenbachtalsperre (vom Schachtkraftwerk zur<br />

Staumauer) und der Herstellung des Schwanenhalsauslaufs (Nähe Schachtkraftwerk, Bau<br />

in offener Bauweise mit anschließender Verfüllung) ist davon auszugehen, dass es durch<br />

die temporäre Flächeninanspruchnahme und den Baubetrieb zu einer temporären Aufwirbelung<br />

und Umlagerung von Gewässersediment kommt.<br />

Diese vorhabensbedingten Auswirkungen werden als untergeordnet bewertet, da sie<br />

keine nachhaltigen negativen Folgewirkungen auf die Strukturen und Funktionen des<br />

Gewässers haben werden.<br />

05-157


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau des Druckstollens<br />

der neuen Oberstufe mit potentiellen Folgewirkungen auf Quellen, Fließgewässer<br />

und Stillgewässer<br />

Im Zuge des Baus des neuen Druckstollens werden Grundwasser führende Schichten<br />

durchstoßen. Da das Stollenbauwerk während der Bauphase aus technischen Gründen<br />

nicht gegen eindringendes Grundwasser abgedichtet werden kann, ist davon auszugehen,<br />

dass das Grundwasser bzw. Schichtwasser im Umfeld des Stollenbauwerks in das<br />

Bauwerk eindringt und abgeleitet werden muss. In der Folge bildet sich ein Grundwasser-<br />

Absenktrichter im Umfeld des Bauwerks aus. Die Größe des Absenktrichters (Durchmesser<br />

und Tiefe) ist von der Durchlässigkeit bzw. der hydraulischen Leitfähigkeit 25 des<br />

umgebenden Gesteins bzw. des zufälligen Auftretens von stark Wasser führenden Klüften<br />

abhängig.<br />

Aufgrund der im Zuge der Erkundungsbohrungen und Bohrlochversuche ermittelten<br />

Gebirgsdurchlässigkeiten wurden folgende Absenkbereiche ermittelt:<br />

• Badischer Bausandstein: Es wurde ein zeitweise auftretendes Grundwasservorkommen<br />

festgestellt. Der kf-Wert beträgt 10 -4 bis 10 -6 m/s. Es wird keine Absenkung<br />

prognostiziert.<br />

• Grenzbereich Badischer Bausandstein - ECK-Formation: Es wurde ein vermutlich<br />

dauerhaft auftretendes Grundwasservorkommen festgestellt. Der kf-Wert<br />

beträgt 10 -6 m/s. Es wird eine Absenkung von bis zu 30 m beidseits des Stollens<br />

prognostiziert.<br />

• ECK-Konglomerat-Sandstein: Es wurde im Bereich des geplanten Druckstollens<br />

eine vermutlich nur sehr geringe Wasserführung festgestellt. Der kf-Wert<br />

beträgt 10 8 m/s. Es wird eine Absenkung von bis zu < 5 m beidseits des Stollens<br />

prognostiziert.<br />

• Tigersandstein-Formation: Diese Formation wurde nahezu wassergefüllt angetroffen.<br />

Der kf-Wert beträgt 10 -7 bis 10 -8 m/s. Es wird eine Absenkung von bis zu 40 m<br />

beidseits des Stollens prognostiziert.<br />

• Forbach-Granit: Diese Formation wurde nahezu wassergefüllt angetroffen. Der kf-<br />

Wert beträgt 5*10 -8 bis 1*10 -8 m/s. Es wird eine Absenkung von bis zu 20 m prognostiziert.<br />

Auswirkungen auf Quellen<br />

Während der Bauzeit des Druckstollens (d. h. bevor der Druckstollen abgedichtet wird)<br />

kann es zu Auswirkungen auf folgende Quellen bzw. Einzugsgebiete von Quellen kommen:<br />

• Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Seebach - Herrenwieser See<br />

25<br />

Mit Hilfe von kf-Werten wird die hydraulische Leitfähigkeit beschrieben. Bei einem kf-Wert handelt es sich<br />

um einen rechnerischen Wert, durch den die Durchlässigkeit von Böden oder Gesteinen für Wasser<br />

quantifiziert wird. Zum Beispiel besitzen Kiese eine relativ hohe hydraulische Leitfähigkeit (ca. 10 -1 bis<br />

10 -2 m/s). Tone besitzen eine relativ geringe hydraulische Leitfähigkeit (ca. < 10 -9 m/s).<br />

05-158


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach<br />

- Quelle 1<br />

- übrige Quellen<br />

• Quellen am unteren Seebach<br />

• Quellen am mittleren Schwarzenbach<br />

• Unterer Schwarzenbach und Quellhorizonte<br />

• Schwarzenbachtalsperre und Quellen<br />

Quellen im Einzugsgebiet mittlerer Seebach - Herrenwieser See<br />

Es ergeben sich keine relevanten Auswirkungen auf die den Herrenwieser See speisenden<br />

Quellen:<br />

• Baubedingt ist keine Betroffenheit der Abflusskomponente der Deckschichten<br />

(interflow) und damit des Hauptzuflusses der Quellgruppen am Herrenwieser See<br />

gegeben.<br />

• Baubedingte Auswirkungen auf die Quellgruppen am Herrenwieser See können sich<br />

nur auf die Abflusskomponente des Grundwassers (schwebendes Grundwasser)<br />

ergeben.<br />

• Der Druckstollen verläuft in einem Abstand von mindestens 200 m zu den Quellen<br />

am Herrenwieser See. Eine direkte Beeinflussung der Quellen durch den Grundwasserabsenktrichters<br />

ist nicht gegeben.<br />

• Auch wenn der Grundwasserabsenktrichter im potentiellen Grundwasserzustrombereich<br />

der südlichen Quellgruppe am Herrenwieser See liegt und somit eine<br />

Beeinflussung möglich ist, ist keine signifikante Schüttungsreduzierung der südlichen<br />

Quellen zu erwarten, da der Grundwasserzustrom zu der südlichen Quellgruppe<br />

nicht vollständig, sondern nur teilweise und temporär unterbrochen wird.<br />

Dies geht aus der berechneten Lage und Ausdehnung des Absenktrichters hervor<br />

(Abbildung 107). Überdies fließt das auf der Grenze Bausandstein/ECK-Formation<br />

aufgestaute Grundwasser den Quellen im Wesentlichen aus östlicher Richtung zu,<br />

während der Druckstollen sich südöstlich der Quellen befindet<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird folglich als untergeordnet bewertet.<br />

05-159


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 107: Schutzgut Wasser: Absenkung des Grundwassers beim Bau des Druckrohrstollens<br />

vom Oberbecken Seekopf zur Schwarzenbachtalsperre<br />

Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach - Quelle 1 und übrige Quellen<br />

Für die Quellen im Einzugsgebiet des oberen Seebachs wird die Wahrscheinlichkeit als<br />

sehr gering erachtet, dass sich Auswirkungen innerhalb der Bauphase ergeben.<br />

Folglich werden diese potentiellen vorhabensbedingten Auswirkungen als untergeordnet<br />

bewertet. Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt<br />

werden, ist nicht gegeben.<br />

Quellen am unteren Seebach<br />

Für die Quellen im Einzugsgebiet des unteren Seebachs wird es als unwahrscheinlich<br />

erachtet, dass sich Auswirkungen innerhalb der Bauphase ergeben. Eventuell entstehen<br />

Auswirkungen durch lateralen Wasserentzug auf die beiden nah am Wasserweg gelegenen<br />

Quellen.<br />

Folglich werden diese potentiellen vorhabensbedingten Auswirkungen als untergeordnet<br />

bewertet. Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt<br />

werden, ist nicht gegeben.<br />

Quellen am mittleren Schwarzenbach<br />

Für die Quellen im Einzugsgebiet des mittleren Schwarzenbachs wird die Wahrscheinlichkeit<br />

als sehr gering erachtet, dass sich Auswirkungen innerhalb der Bauphase ergeben.<br />

05-160


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Folglich werden diese potentiellen vorhabensbedingten Auswirkungen als untergeordnet<br />

bewertet. Eine Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt<br />

werden, ist nicht gegeben.<br />

Unterer Schwarzenbach und Quellhorizonte<br />

Für die östlichen Quellaustritte im Einzugsgebiet des unteren Schwarzenbachs (östlich<br />

des Mündungsbereichs des Schwarzenbachs) wird eine Betroffenheit nicht vollständig<br />

ausgeschlossen, wenn eine starke Drainage des gestauten Wassers oberhalb des<br />

Grundgebirges einsetzt.<br />

Diese vorhabensbedingten Auswirkungen werden als untergeordnet bewertet. Eine<br />

Beeinträchtigung von Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist nicht<br />

gegeben.<br />

Schwarzenbachtalsperre und Quellen<br />

Das Einzugsgebiet der Schwarzenbachtalsperre ist durch die Bauphase des Druckstollens<br />

am stärksten betroffen. Es weist jedoch nur wenig Quellen auf. Diese vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen werden als untergeordnet bewertet. Eine Beeinträchtigung von<br />

Quellen, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, ist nicht gegeben.<br />

Potentielle Folgewirkungen auf Oberflächengewässer<br />

Auf den Schwarzenbach und den Seebach ergeben sich durch die z. T. baubedingt nicht<br />

auszuschließenden Verminderungen von Quellschüttungen keine signifikanten Folgewirkungen.<br />

Auch auf die Hydrologie des Herrenwieser Sees (und damit beeinträchtigende Auswirkungen<br />

auf die Lebensräume im Bereich des Herrenwieser Sees) sind keine signifikanten<br />

Folgewirkungen zu erwarten. Dies ist insbesondere darin begründet, dass sich keine<br />

relevanten Auswirkungen auf die den Herrenwieser See speisenden Quellen ergeben,<br />

siehe auch vorangegangener Abschnitt. Überdies stammt die Gesamtwassermenge der<br />

den Herrenwieser See speisenden Quellen nur zu ca. 30 % aus der südlichen Quellgruppe.<br />

Die Minderung der Quellschüttung für die südliche Quellgruppe wird insgesamt<br />

als so gering erachtet, dass sie, vor dem Hintergrund der Gesamtwassermenge, die dem<br />

Herrenwieser See zufließt, keinen signifikanten Einfluss hat und sich nicht spürbar auf die<br />

wasserhaushaltliche Situation des Herrenwieser Sees auswirken wird .<br />

Temporäre Beschränkung des Stauziels der Schwarzenbachtalsperre zeitweise<br />

während der Dauer der Bauzeit des Schachtkraftwerks und des Druckstollens<br />

Da die temporäre Beschränkung des Stauziels innerhalb des bisher genehmigten Rahmens<br />

liegt wird, diese vorhabensbedingte Auswirkung als untergeordnet bewertet.<br />

Temporäre Entleerung der Stauhaltung im Ausgleichsbecken Forbach während der<br />

Herstellung des Auslaufbauwerks des Kavernenwasserspeichers<br />

Da sich die temporäre Entleerung des Ausgleichsbeckens innerhalb des bisher genehmigten<br />

Rahmens zum Ausgleichsbecken bewegt, wird diese vorhabensbedingte Auswir-<br />

05-161


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

kung als untergeordnet bewertet. Zudem ist während der gesamten Bauzeit der Abfluss<br />

der Murg gesichert.<br />

5.3.3.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.5.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch den Pump- bzw. Turbinenbetrieb<br />

der Unter- und Oberstufe zu erwarten. Da der Druckstollen am Seekopf nach der<br />

Bauphase technisch abgedichtet ist, findet kein mess- und beobachtbarer Wasseraustritt<br />

oder Zutritt statt. Somit werden Änderungen des Wasserregimes angrenzender Quellen<br />

und weiterer Oberflächengewässer vermieden.<br />

In <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2.1.4 wird eine Übersicht zur Ist-Situation im Rudolf-Fettweis-Werk und<br />

zur Veränderung durch das Vorhaben gegeben (siehe auch Abbildung 84, Abbildung 85<br />

und Abbildung 86).<br />

Die folgenden betriebsbedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Veränderung des Wasserstands in der Schwarzenbachtalsperre infolge der Erstbefüllung<br />

des Oberbeckens untergeordnete Auswirkung<br />

• Veränderung des Wasserstands in der Schwarzenbachtalsperre bzw. im<br />

Ausgleichsbecken Forbach infolge der Erstbefüllung des Kavernenwasserspeicher<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

• Veränderung der Wege des Betriebswassers im Rudolf-Fettweis-Werk durch den<br />

Bau des neuen Schachtkraftwerks in Forbach und den Wegfall des ehemaligen<br />

Schwarzenbachwerks keine Bewertung, Bewertung erfolgt beim jeweilig betroffenen<br />

Gewässer<br />

• Veränderungen der Wasserbeschaffenheit in der Schwarzenbachtalsperre infolge<br />

einer stärkeren Durchmischung durch den Betrieb von Ober- und Unterstufe <br />

wesentliche Auswirkung (positiv)<br />

• Erhöhung der Verdunstungsverluste durch die Schaffung einer neuen Wasserfläche<br />

des Oberbeckens der Oberstufe untergeordnete Auswirkung<br />

• Eintrag von Nährstoffen und Feinsedimente in Gewässer durch Ablass von<br />

Betriebswasser bei Revision des Oberbeckens und des Unterbeckens untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass sich vorhabensbedingt keine Veränderungen an den<br />

Abflussverhältnissen der Murg ergeben.<br />

05-162


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.3.5.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung der Wege des Betriebswassers im Rudolf-Fettweis-Werks durch den<br />

Bau des neuen Schachtkraftwerks in Forbach und den Wegfall des ehemaligen<br />

Schwarzenbachwerks<br />

Wie bereits in <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2.1.5 dargestellt ändern sich die Wege des Betriebswassers<br />

im Rudolf-Fettweis-Werk (Abbildung 86):<br />

• Durch den Wegfall des Schwarzenbachwerks und die Entkopplung des neuen<br />

Schachtkraftwerks der geplanten Unterstufe vom Murgwerk entfällt die bisherige<br />

Möglichkeit, das Murgwasser bei Bedarf aus dem Sammelbecken Kirschbaumwasen,<br />

welches über den Murgstollen herangeführt wird, im Krafthaus Forbach<br />

umzuleiten und in die Schwarzenbachtalsperre hochzupumpen. Gleiches gilt für<br />

das Wasser aus der Raumünzach, welches über die Raumünzachfassung in den<br />

Murgstollen gelangt.<br />

• Durch das neue Schachtkraftwerk der geplanten Unterstufe entsteht die Möglichkeit,<br />

Murgwasser aus dem Unterbecken der Unterstufe (bestehend aus dem Kavernenwasserspeicher<br />

und dem Ausgleichsbecken Forbach) in die Schwarzenbachtalsperre<br />

zu pumpen. Insgesamt wird dadurch die Wasserwälzung zwischen dem<br />

Ausgleichsbecken und der Schwarzenbachtalsperre erst ermöglicht.<br />

• Die Anteile des in die Schwarzenbachtalsperre gepumpten Wassers unterschiedlicher<br />

Herkunft ändern sich: Im Ist-Zustand werden Murgwasser aus dem Sammelbecken<br />

Kirschbaumwasen und Wasser aus der Raumünzachfassung in die<br />

Schwarzenbachtalsperre gepumpt. Zukünftig gelangt das Wasser aus diesen beiden<br />

Sammelbecken erst über eine Durchmischung im Ausgleichsbecken Forbach<br />

(mit Wasser aus der Talsperre und aus der Murg) in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen auf die Wege des Betriebswassers und deren<br />

Konsequenzen für die Strukturen und Funktionen der betroffenen Gewässer werden im<br />

folgenden Abschnitt gesondert beurteilt.<br />

Veränderungen der Wasserbeschaffenheit in der Schwarzenbachtalsperre infolge<br />

einer stärkeren Durchmischung durch den Betrieb von Ober- und Unterstufe<br />

Die folgenden Prognosen beruhen auf BOOS (2011). Es wird von folgenden Voraussetzungen<br />

26 ausgegangen:<br />

• Veränderung der Wasserzusammensetzung des Wassers, welches aus dem Kavernenwasserspeichers<br />

bzw. aus dem Ausgleichsbecken Forbach in die Schwarzenbachtalsperre<br />

gepumpt wird: Es ist davon auszugehen, dass das Wasser, welches<br />

aus dem Ausgleichsbecken Forbach bzw. aus dem Kavernenwasserspeicher in die<br />

26 BOOS (2011) nimmt für die Prognosen zur Planvariante folgende tägliche Pendelwassermengen an:<br />

Oberstufe: 0,9 Mio. m³, Unterstufe: 0,4 Mio. m³. Diese Pendelwassermengen werden an einem erwarteten,<br />

durchschnittlichen Betriebstag benötigt. Diese Angaben stellen aus Umweltsicht in Verbindung mit der<br />

Blaualgenthematik eine konservative Randbedingung dar. Technisch ist eine Pendelwassermenge für die<br />

Oberstufe von über 1,8 Mio. m³, für die Unterstufe von über 0,6 Mio. m³ möglich.<br />

05-163


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Schwarzenbachtalsperre gepumpt wird, deutlich geringere Konzentrationen an<br />

Nährstoffen (insbesondere Orthophosphat 27 ) enthält als das Wasser, welches im<br />

Ist-Zustand über den Murgstollen und das Schwarzenbachwerk in die Schwarzenbachtalsperre<br />

gepumpt wird. Als Grund wird hierfür vor allen Dingen die Beimischung<br />

von nährstoffärmerem Wasser der Zuflüsse Schwarzenbach, Seebach und<br />

Raumünzach-Überleitung im rückfließenden Wasser aus dem Stausee genannt.<br />

• Pendelwassermengen:<br />

- Pendelwassermenge Oberstufe: Durch das neue Schachtkraftwerk an der<br />

Schwarzenbachtalsperre kann die Pendelwassermenge von ca. 1,8 Mio. m³ im<br />

Turbinenbetrieb in ca. 7 h (Wasserdurchsatz: 72 m³/s) und beim Pumpbetrieb in<br />

ca. 10 h (Wasserdurchsatz: 52 m³/s) umgelagert werden.<br />

- Pendelwassermenge Unterstufe: Durch das neue Schachtkraftwerk in Forbach<br />

kann die Pendelwassermenge von ca. 0,6 Mio. m³ im Turbinenbetrieb in ca. 7 h<br />

(Wasserdurchsatz: 23 m³/s) und beim Pumpbetrieb in ca. 10 h (Wasserdurchsatz:<br />

16 m³/) umgelagert werden.<br />

• Volumen der Speicherbecken:<br />

- Volumen Oberbecken Seekopf: ca. 2,0 Mio. m³ (Nutzvolumen 1,8 Mio. m³)<br />

- Volumen Schwarzenbachtalsperre: ca. 14,4 Mio. m³ (Nutzvolumen 14,2<br />

Mio. m³)<br />

- Volumen Unterbecken: ca. 0,6 Mio. m³ (Kavernenwasserspeicher:<br />

ca. 0,4 Mio. m³, Ausgleichsbecken Forbach: ca. 0,2 Mio. m³), jeweils Nutzvolumen<br />

Vorhabensbedingt werden in der Schwarzenbachtalsperre, mit Ausnahme des Kriteriums<br />

"Blaualgenbiomasse", alle "Empfehlungswerte" für die Gewässergüte eingehalten:<br />

• Wassertemperatur: Aufwärmungseffekte ergeben sich aufgrund des Energieverlustes<br />

beim Pump- und Turbinenbetrieb: Der Energieeintrag in die Schwarzenbachtalsperre<br />

beträgt 375 mW/h (aufgrund des Betriebs der Oberstufe) bzw. 131 mW/h<br />

(Betrieb der Unterstufe). Die vorhabensbedingte Gewässerwärmung wird - wenn<br />

überhaupt - nur lokal im direkten Umfeld der Druckstollen - mess- und beobachtbar<br />

sein.<br />

• Epilimnische Wasserschicht 28 : Es kommt zu einer Vergrößerung der epilimnischen<br />

Wasserschicht durch die intensivere Durchmischung des Wasserkörpers und die<br />

dadurch bewirkte deutliche Absenkung der Sprungschicht. Trotz der Turbulenz<br />

27 Orthophosphat: genauere Bezeichnung für Phosphat: PO 4 3− , Orthophosphat ist ein Pflanzennährstoff. Bei<br />

einem Überangebot an Phosphat können in der Folge Veralgungen (in Stillgewässern) und Verkrautungen<br />

(in Fließgewässern) eintreten.<br />

28 Mit dem Begriff Epilimnion wird die Oberflächenschicht bzw. die obere wärmere Wasserschicht eines<br />

geschichteten, stehenden Gewässers bezeichnet. Das Epilimnion wird durch das Metalimnion<br />

(Sprungschicht), in der die Temperatur über mehrere Tiefenmeter sprunghaft abnimmt, von der unteren<br />

kälteren Wasserschicht (Hypolimnion) abgetrennt. Zur Ausbildung der Schichtung kommt es während der<br />

Sommerstagnationsphase, bei der nur im Epilimnion eine Zirkulation stattfindet.<br />

05-164


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

durch den Pumpbetrieb bleibt die Schichtung in den Sommermonaten, die zur Ausbildung<br />

einer warmen oberflächennahen Wasserschicht führt, bestehen.<br />

• Sauerstoff: Aufgrund der hohen Wasseraustauschraten und der dadurch verursachten<br />

starken Wasserumwälzung wird über die gesamte Wassersäule eine sehr gute<br />

Sauerstoffversorgung erreicht. Nur im tiefsten Teil der Schwarzenbachtalsperre<br />

kann sich unterhalb des Betriebsauslasses kurzzeitig ein Sauerstoffdefizit mit<br />

Sauerstoffkonzentrationen von < 2 mg/l ergeben (die betroffene Fläche entspricht<br />

1 % der Gesamtseefläche).<br />

• Phosphor: Die Phosphorwerte zeigen ein geringes Niveau und bleiben deutlich<br />

unter den Größenordnungen für einen eutrophen Status.<br />

• Nitrat: Infolge der vergrößerten epilimnischen Schicht ergibt sich während der<br />

Vegetationsphase ein deutlicher Rückgang der Nitratkonzentration.<br />

• Chlorophyll-a: Die Chlorophyll-a-Gehalte erreichen ein Maximum von 23,3 µg/l und<br />

verweisen damit auf einen etwas höheren Trophiestatus als die Phosphorwerte.<br />

• Blaualgen: Es sind deutliche Verbesserungen in Bezug zum Referenzzustand<br />

(Istzustand) zu erwarten. So ist mit einer erheblichen Reduzierung der Blaualgen zu<br />

rechnen, da die verstärkte Turbulenz durch den intensiveren Wasseraustausch mit<br />

nunmehr zwei Becken Teile der Blaualgenbiomasse in Tiefenbereiche verfrachtet,<br />

in denen ein weiteres Wachstum aufgrund der Lichtlimitierung unterbleibt. Der Wert<br />

für die Blaualgenbiomasse (Cyanobakterien) erreicht maximal 20 C mg/l (derzeit bis<br />

zu 49 C mg/l). Die Blaualgenentwicklung erreicht zwar Werte oberhalb des vom<br />

UBA für Badegewässer eingeführten unteren Empfehlungswertes von 10 C mg/l,<br />

unter dem das Baden unbedenklich ist (Hinweis: Das Baden ist in der Schwarzenbachtalsperre<br />

verboten), bleibt aber deutlich unter der Stufe von 100 C mg/l, ab der<br />

das UBA empfiehlt, ein Badeverbot zu erteilen.<br />

Insgesamt sind die vorhabensbedingten Veränderungen der Wasserqualität der Schwarzenbachtalsperre<br />

als wesentlich und positiv zu bewerten.<br />

5.3.3.5.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung des Wasserstands in der Schwarzenbachtalsperre infolge der Erstbefüllung<br />

des Oberbeckens Seekopf<br />

Das Wasser für die Erstbefüllung wird aus der Schwarzenbachtalsperre entnommen.<br />

Bevor das neue Oberbecken das erste Mal vollständig gefüllt werden kann, muss der<br />

Wasserspiegel der Schwarzenbachtalsperre auf mindestens 658 m ü. NN angehoben<br />

werden. Für das Befüllen des Oberbeckens sind insgesamt ca. 2 Mio. m³ Wasser erforderlich,<br />

nämlich 1,8 Mio. m³ für das Becken zuzüglich 0,2 Mio. m³ für das Stollen- und<br />

Totvolumen. Die Erstfüllung des Oberbeckens wird über einen längeren Zeitraum<br />

(> 4 Wochen) in mehreren Abschnitten mit zwischenzeitlichen Ruhephasen erfolgen, um<br />

die erforderlichen Messungen zur Bauwerksüberwachung durchführen und auswerten zu<br />

können.<br />

05-165


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Es ergibt sich je Pumpphase eine Absenkung des Wasserstands in der Schwarzenbachtalsperre.<br />

Da es sich bei diesen Veränderungen des Wasserstands jeweils um Änderungen innerhalb<br />

des bislang genehmigten Rahmens handelt, ist diese vorhabensbedingte Auswirkung<br />

als untergeordnet zu bewerten.<br />

Veränderung des Wasserstands in der Schwarzenbachtalsperre bzw. im Ausgleichsbecken<br />

Forbach infolge der Erstbefüllung des Kavernenwasserspeichers<br />

Für die Erstbefüllung des Kavernenwasserspeichers sind insgesamt ca. 0,4 Mio. m³ Wasser<br />

erforderlich. Das Wasser hierfür kann einerseits aus der Murg gewonnen werden<br />

(über den Auslaufstollen vom Ausgleichsbecken). Andererseits kann auch Wasser aus<br />

der Schwarzenbachtalsperre genutzt werden, welches über den Weg Schwarzenbach,<br />

Raumünzach und Murg aus dem Ausgleichsbecken entnommen werden kann. Nach<br />

teilweiser Inbetriebnahme kann der Kavernenwasserspeicher auch direkt aus der<br />

Schwarzenbachtalsperre befüllt werden.<br />

Diese vorhabensbedingten Veränderungen werden als untergeordnet bewertet, da sie<br />

sich im Rahmen der bisherigen wasserrechtlichen Genehmigungen bewegen.<br />

Erhöhung der Verdunstungsverluste durch die Schaffung einer neuen Wasserfläche<br />

des Oberbeckens der Oberstufe<br />

Der Betrieb der geplanten Ober- und Unterstufe verbraucht kein Wasser. Durch die<br />

zusätzliche Wasseroberfläche im Bereich des Oberbeckens Seekopf kommt es jedoch zu<br />

einer geringfügigen Erhöhung der Verdunstungsverluste.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als untergeordnet bewertet, da sie zu keinen<br />

relevanten zusätzlichen Wasserentnahmen aus den Fließgewässern (Murg, Schwarzenbach<br />

etc.) führen wird.<br />

Eintrag von Nährstoffen und Feinsedimenten in Gewässer durch Ablass von<br />

Betriebswasser bei Revision des Oberbeckens und des Unterbeckens<br />

Bereits im Ist-Zustand werden die Schwarzenbachtalsperre und die zwei Becken in der<br />

Murg regelmäßig entleert. Für Revisionen müssen auch das neue Becken auf dem Seekopf<br />

und der Kavernenwasserspeicher vollständig entleert werden. Dies wird voraussichtlich<br />

nur in sehr langjährigen Abständen (> 1 Dekade) der Fall sein.<br />

Es wird von folgenden Annahmen ausgegangen:<br />

• Das Wasser aus den Speicherbecken wird voraussichtlich eutroph sein. Dies entspricht<br />

dem natürlichen Gütezustand von Stillgewässern im Tief- und Hügelland<br />

Mitteleuropas. Es ist weiterhin nicht auszuschließen, dass Feinsedimente im Auslasswasser<br />

enthalten sind.<br />

• Die Restentleerung ist für das Oberbecken Seekopf über den neuen Druckstollen in<br />

die Schwarzenbachtalsperre geplant.<br />

• Die Restentleerung ist für den Kavernenwasserspeicher in das Ausgleichsbecken<br />

Forbach geplant.<br />

05-166


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Eventuelle Restentleerungen der Schwarzenbachtalsperre und des Ausgleichsbeckens<br />

Forbach sind nicht Gegenstand dieser UVS, da diese Stauhaltungen<br />

bereits in anderen Verfahren genehmigt worden sind und sich durch die Nutzung<br />

dieser Stauhaltungen durch das Vorhaben "Pumpspeicherkraftwerk Forbach" keine<br />

Änderungen am bisher genehmigten Betrieb ergeben.<br />

Bei Einleitung des Wassers aus den Speicherbecken in ein anderes Oberflächengewässer<br />

wird es zu einer lediglich temporären Belastung durch Nährstoffe und Feinsedimente<br />

kommen. Dies ist wie folgt begründet:<br />

• Das Wasser der Schwarzenbachtalsperre ist als mesotroph einzustufen. Durch die<br />

Einleitung von mesotrophem Wasser aus dem Oberbecken Seekopf in die Schwarzenbachtalsperre<br />

sind keine Veränderungen zu erwarten. Etwaige Feinsedimente<br />

können sich am Seeboden absetzen.<br />

• Das Wasser im Kavernenwasserspeicher ist - wie auch das Wasser in der Schwarzenbachtalsperre<br />

- als mesotroph einzustufen. Das Wasser im Ausgleichsbecken<br />

Forbach ist hinsichtlich der Gewässergüte als "mäßig belastet" (II) einzustufen.<br />

Durch den Abfluss in der Murg werden sich etwaige Beeinträchtigungen rasch<br />

infolge von Verdünnungsprozessen abschwächen. Spätestens nach intensiveren<br />

Niederschlägen mit höheren Abflussereignissen werden keine Auswirkungen mehr<br />

feststellbar sein.<br />

Die Auswirkungen durch die revisionsbedingte Einleitung von Wasser aus dem Oberbecken<br />

des Seekopfs in die Schwarzenbachtalsperre und aus dem Kavernenwasserspeicher<br />

in das Ausgleichsbecken Forbach bzw. in die Murg werden als untergeordnet<br />

bewertet, da die Einleitungen zu keinen nachhaltigen negativen Auswirkungen auf die<br />

Strukturen und Funktionen der Gewässer führen werden.<br />

5.3.3.6 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Grundwasser<br />

5.3.3.6.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.6.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Sofern anlagebedingte Auswirkungen auf das Grundwasser Folgewirkungen auf Quellschüttungen<br />

und Oberflächengewässer erzeugen, sind diese Auswirkungen bereits in den<br />

Auswirkungskapiteln zum Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer enthalten. Die<br />

Auswirkungskapitel zum Wasser, Teil Grundwasser beschränken sich auf die übrigen<br />

Auswirkungen, die sich nicht auf Quellschüttungen auswirken.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch die Anlage des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) zu erwarten. Der neue Druckstollen der Oberstufe ist nach dem<br />

Bau technisch abgedichtet. Es ist kein mess- und beobachtbarer Wasseraustritt oder<br />

Wasserzutritt zu erwarten.<br />

05-167


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Veränderung des Bodenwasserregimes unterhalb des Oberbeckens am Seekopf<br />

durch die Veränderung des Wasserrückhaltepotentials des Bodens untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

• Flächeninanspruchnahme von Wasserschutzgebieten z. T. wesentliche Auswirkung<br />

• Anlagebedingte Schüttungsreduzierung der Schneiderskopfquelle infolge der<br />

Drainagewirkung des Schutterstollens wesentliche Auswirkung<br />

5.3.3.6.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Flächeninanspruchnahme von Wasserschutzgebieten<br />

Im Folgenden wird die anlagebedingte Betroffenheit von Wasserschutzgebieten dargestellt:<br />

• Teile des Oberbeckens inklusive Damm liegen innerhalb des Wasserschutzgebiets<br />

"Hartmannsbrunnenquelle" (Nr. 110), betroffen ist die Zone III des Wasserschutzgebiets.<br />

Die betroffene Fläche beträgt insgesamt ca. ca. 6,9 ha. Der betroffene<br />

unversiegelte Anteil des Wasserschutzgebiets beträgt ca. ca. 4,1 ha, der versiegelte<br />

Anteil beträgt ca. 2,8 ha. Die versiegelte Fläche entspricht 4,8 % des Wasserschutzgebiets.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Betroffenheit des Wasserschutzgebiets "Hartmannsbrunnenquelle"<br />

als wesentlich beurteilt. Die anlagebedingten Auswirkungen auf<br />

Quellschüttungen wurden detailliert bereits im <strong>Kapitel</strong> 5.3.5.5 beschrieben und bewertet.<br />

Anlagebedingte Schüttungsreduzierung der Schneiderskopfquelle infolge der Drainagewirkung<br />

des Schutterstollens<br />

Die Auswirkungsbeschreibung durch die anlagebedingte Schüttungsreduzierung der<br />

Schneiderskopfquelle, gelegen im gleichnamigen Wasserschutzgebiet, ist bereits in<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.5.5 dargestellt und wird nicht wiederholt.<br />

Bezüglich der Auswirkungsbewertung gilt: Da es sich um eine dauerhafte und nicht näher<br />

quantifizierbare Auswirkung handelt und im Auswirkungsbereich ein Wasserschutzgebiet<br />

mit einer gefassten (wenn auch gegenwärtig und zukünftig aufgrund des niedrigen pH-<br />

Wertes nicht genutzten) Trinkwasserquelle vorhanden sind, wird diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung vorsorglich als wesentlich bewertet.<br />

Eine Vermeidung der Schüttungsreduzierung von Quellen infolge Gebirgsdrainage kann<br />

grundsätzlich durch Abdichtung der Stollen und Schächte erreicht werden.<br />

05-168


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.3.6.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung des Bodenwasserregimes unterhalb des Oberbeckens am Seekopf<br />

durch die Veränderung des Wasserrückhaltepotentials des Bodens<br />

Es kommt zu einer kleinräumigen Veränderung des Bodenwasserregimes direkt unterhalb<br />

des geplanten Damms (luftseitig). Infolge des geringen Wasserrückhaltepotentials der<br />

Dammfläche kann es in Trockenzeiten zu geringeren Zuflüssen und bei Niederschlägen<br />

zu erhöhten Zuflüssen in diesen Bereichen kommen.<br />

Insgesamt ist diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer Kleinräumigkeit als<br />

untergeordnet zu bewerten.<br />

5.3.3.6.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.6.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Sofern baubedingte Auswirkungen auf das Grundwasser Folgewirkungen auf Quellschüttungen<br />

und Oberflächengewässer erzeugen, sind diese Auswirkungen bereits in den<br />

Auswirkungskapiteln zum Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer enthalten.<br />

Die folgenden baubedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Flächeninanspruchnahme von Wasserschutzgebieten z. T. wesentliche Auswirkungen<br />

• Baubedingte Schüttungsreduzierung der Schneiderskopfquelle infolge der<br />

Drainagewirkung des Schutterstollens wesentliche Auswirkung<br />

• Baubedingte Verschmutzung des Grundwassers infolge von Wasseraustritten beim<br />

Stollenbau bzw. durch Versickerung von verunreinigtem Oberflächenwasser aus<br />

den Baustelleneinrichtungsflächen in den Grundwasserleiter wesentliche Auswirkung<br />

(tatsächlich untergeordnet, da vermeidbar)<br />

5.3.3.6.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Flächeninanspruchnahme von Wasserschutzgebieten<br />

Im Folgenden wird die baubedingte Betroffenheit von Wasserschutzgebieten dargestellt:<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Oberbecken Seekopf: Die baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

umfasst 4.331 m² des Wasserschutzgebiets Hartmannsbrunnenquelle<br />

(Nr. 104), betroffen ist die Zone III. Die Auswirkungen auf die Quellschüttung<br />

wurden bereits im <strong>Kapitel</strong> 5.3.5.5 beschrieben und bewertet.<br />

• Zuwegung Lagerfläche Schneidersköpfle: Die baubedingte Flächeninanspruchnahme<br />

des Wasserschutzgebiets Schneiderskopfquelle (Nr. 110) ist nicht quantifizierbar,<br />

betroffen ist die Zone II. Die Auswirkungen auf die Quellschüttung wurden<br />

bereits im <strong>Kapitel</strong> 5.3.5.5 beschrieben und bewertet.<br />

05-169


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die vorhabensbedingte Betroffenheit des Wasserschutzgebiets "Schneiderskopfquelle"<br />

wird als untergeordnet beurteilt, die des Wasserschutzgebiets "Hartmannsbrunnenquelle"<br />

jedoch insgesamt als wesentlich.<br />

Die Auswirkungen auf Quellschüttungen wurden detailliert bereits im <strong>Kapitel</strong> 5.3.5.5<br />

beschrieben und bewertet.<br />

Baubedingte Schüttungsreduzierung der Schneiderskopfquelle infolge der Drainagewirkung<br />

des Schutterstollens<br />

Die Auswirkungsbeschreibung durch die baubedingte Schüttungsreduzierung der Schneiderskopfquelle,<br />

gelegen im gleichnamigen Wasserschutzgebiet, ist bereits in <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.5.5 dargestellt und wird hier nicht wiederholt.<br />

Bezüglich der Auswirkungsbewertung gilt: Da es sich um eine nicht näher quantifizierbare<br />

Auswirkung handelt und im Auswirkungsbereich ein Wasserschutzgebiet mit einer<br />

gefassten (wenn auch gegenwärtig und zukünftig aufgrund des niedrigen pH-Wertes nicht<br />

genutzten) Trinkwasserquelle vorhanden sind, wird diese vorhabensbedingte Auswirkung<br />

vorsorglich als wesentlich bewertet.<br />

Baubedingte Verschmutzung des Grundwassers infolge von Wasseraustritten beim<br />

Stollenbau bzw. durch Versickerung von verunreinigtem Oberflächenwasser aus<br />

den Baustelleneinrichtungsflächen in den Grundwasserleiter (vermeidbar)<br />

Sofern es zu einer Versickerung von (unbehandeltem) Bauwasser oder von unbehandeltem<br />

Oberflächenwasser aus den Baustelleneinrichtungsflächen in den Grundwasserleiter<br />

kommt, ist eine Beeinträchtigung der Qualität und Nutzbarkeit des Grundwassers nicht<br />

auszuschließen.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird als wesentlich bewertet.<br />

Sofern bei der Bautätigkeit der Stand der Technik angewendet wird, kann diese wesentliche<br />

Auswirkung vermieden werden.<br />

5.3.3.6.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Flächeninanspruchnahme von Wasserschutzgebieten<br />

Die vorhabensbedingte Betroffenheit des Wasserschutzgebiets "Schneiderskopfquelle"<br />

durch die Zufahrt zur Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

wird als untergeordnet beurteilt, siehe oben.<br />

5.3.3.6.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.3.6.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Sofern betriebsbedingte Auswirkungen auf das Grundwasser Folgewirkungen auf Quellschüttungen<br />

und Oberflächengewässer erzeugen, sind diese Auswirkungen bereits in den<br />

Auswirkungskapiteln zum Schutzgut Wasser, Teil Oberflächengewässer enthalten. Es<br />

sind daher in diesem <strong>Kapitel</strong> keine weiteren Auswirkungen zu beschreiben.<br />

05-170


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Eine Ausnahme stellt der Betrieb des Kavernenwasserspeichers als Unterbecken der<br />

Unterstufe dar.<br />

Die folgende betriebsbedingte Auswirkung ist zu erwarten:<br />

• Wasseraus- oder Zutritte im Stollensystem des Kavernenwasserspeichers infolge<br />

der Drainagewirkung eines potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernenwasserspeichers<br />

inklusive Auslaufstollen untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.3.6.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Siehe oben, Auswirkungen sind bereits bei den Oberflächengewässern beschrieben.<br />

5.3.3.6.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Wasseraus oder -zutritte im Stollensystem des Kavernenwasserspeichers infolge<br />

der Drainagewirkung eines potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernenwasserspeichers<br />

inklusive Auslaufstollen<br />

Sofern der Kavernenwasserspeicher sowie sein Auslaufstollen nach der Bauphase nicht<br />

vollständig abgedichtet werden können, kann es möglicherweise zu dauerhaften Wasserzutritten<br />

aus dem umliegenden Grundwasserleiter in den Kavernenwasserspeicher sowie<br />

zu Wasseraustritten aus dem Kavernenwasserspeicher in den umliegenden Grundwasserleiter<br />

kommen.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird in Bezug auf das Grundwasser als untergeordnet<br />

beurteilt, da hierdurch keine nennenswerten Veränderungen des mengenmäßigen<br />

oder chemischen Zustands des Grundwassers zu erwarten sind. Das Grundwasser<br />

im Granit ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht relevant. Folgewirkungen dieses Wirkpfads<br />

auf die Verminderung der Quellschüttungen wurden bereits bei den oberirdischen<br />

Gewässern als wesentlich beurteilt.<br />

5.3.3.7 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen - Grundwasser<br />

und Oberflächengewässer<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten Planungen ergeben sich folgende<br />

Leitbilder und Ziele für das Grundwasser:<br />

• Sicherung des Grundwassers in Menge und Qualität als landschaftsökologischer<br />

Faktor und als Grundlage der Trinkwassergewinnung, v. a. in Wasserschutzgebieten<br />

• Sicherung der Heil- und Thermalquellen von Baden-Baden<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten Planungen ergeben sich folgende<br />

Leitbilder und Ziele für Oberflächengewässer:<br />

• Sicherung und Entwicklung von unbeeinträchtigten, naturnahen Oberflächengewässern<br />

• Sicherung des Retentionsvermögens der Landschaft<br />

05-171


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein<br />

wiedergeben:<br />

Plansatz 1.6.3 Regionalplan 2003: "G (7) Zur Gewährleistung einer hohen Qualität und<br />

ausreichenden Menge des Grundwassers sollen<br />

• die Infiltration des Niederschlags in den Untergrund erhalten bzw. wieder hergestellt,<br />

• Drainagen feuchter Gebiete unterlassen,<br />

• der Eintrag von Stoffen in das Grundwasser, die dessen Eigenschaften nachteilig<br />

verändern können, verhindert<br />

werden."<br />

Plansatz 1.6.3 Regionalplan 2003: "G (8) Die Qualität der fließenden und stehenden<br />

Gewässer soll gesichert und entwickelt werden; die Abflussmengen der Fließgewässer<br />

sollen die jeweilige Mindestwasserführung nicht unterschreiten. Hierzu sollen insbesondere<br />

• die Gewässer und ihre natürlichen Ausdehnungsräume als Lebensräume erhalten<br />

bzw. wieder hergestellt,<br />

• durchgängige Gewässerrandstreifen angelegt,<br />

• der Eintrag von Fremdstoffen in die Oberflächengewässer verhindert<br />

werden."<br />

Durch das Vorhaben kommt es infolge der Versiegelungen zu einer unvermeidbaren Verringerung<br />

der Grundwasserneubildung und zu einer Verminderung der Speisung von<br />

Quellbächen und Abflüssen in Fließgewässern. Insgesamt sind jedoch negative Folgewirkungen<br />

auf wasserabhängige Lebensräume wie z. B. die Moore am Herrenwieser See<br />

nicht zu erwarten. Eine lokale Beeinträchtigung von Quellvegetation durch Schüttungsreduzierung<br />

kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung von Herrenwies bleibt trotz der anlagebedingten<br />

Schüttungsreduzierung der Hartmannsbrunnenquelle gewährleistet, da die<br />

Quellschüttung im Ist-Zustand nur z. T. für Trinkwasserzwecke genutzt wird. Wesentliche<br />

baubedingte Beeinträchtigungen der Wasserversorgung von Herrenwies sind durch eine<br />

Ersatzwasserversorgung über die Fliegenlochquelle vermeidbar.<br />

Die Schneiderskopfquelle wird zurzeit nicht zur Trinkwasserversorgung genutzt. Beeinträchtigungen<br />

sind unter Beachtung der einschlägigen Bauvorschriften im Bereich der<br />

Zuwegungen zur Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche Schneidersköpfle nicht zu<br />

erwarten.<br />

Eine Beeinträchtigung der Quellschüttung der Baden-Badener-Thermalquellen wird ausgeschlossen<br />

Als vermeidbar werden die bauzeitlichen Beeinträchtigungen von Gewässern durch die<br />

Einleitung von Wasser aus der Bauwasserhaltung gewertet.<br />

05-172


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Auf die Wasserbeschaffenheit in der Schwarzenbachtalsperre ergeben sich infolge der<br />

stärkeren Durchmischung positive Auswirkungen.<br />

Das Retentionsvermögen der Landschaft wird durch das Vorhaben nicht signifikant eingeschränkt.<br />

Die Abflüsse in den Vorflutern werden gegenüber dem natürlichen Zustand<br />

nicht wesentlich verändert.<br />

Insgesamt sind damit die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser<br />

als z. T. als raumbedeutsam zu bewerten. Die wesentlichen Wirkungen und Auswirkungen<br />

sind hinsichtlich ihrer Raumbedeutsamkeit zusammenfassend in Tabelle 150 dargestellt.<br />

Tabelle 150: Schutzgut Wasser: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen und Auswirkungen<br />

Auswirkung<br />

Anlagebedingt<br />

Schaffung einer neuen Wasserfläche<br />

(Oberbecken Seekopf)<br />

Verringerung der Grundwasserneubildung<br />

durch Versiegelung im<br />

Bereich Oberbecken Seekopf mit<br />

Folgewirkung auf Quellschüttungen,<br />

Abfluss von Fließgewässern<br />

Verringerung von Quellschüttungen<br />

durch Drainagewirkung des nicht<br />

vollständig abgedichteten<br />

Kavernenwasserspeichers<br />

Druckentlastungswirkung des Stollensystems<br />

des Kavernenwasserspeichers<br />

mit potentieller Folgewirkung auf die<br />

Schüttung der Baden-Badener<br />

Thermalquellen<br />

Flächeninanspruchnahme in<br />

Wasserschutzgebieten<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

Ca. 11 ha<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Versiegelung von ca. 5 % des oberirdischen<br />

Einzugsgebiets von umliegenden Quellen<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Schüttungsreduzierung der Quellen um 3-33 %<br />

Auswirkungen auf Quellvegetation sind nicht völlig<br />

auszuschließen<br />

(z. T. raumbedeutsam)<br />

Abflussreduzierung von Seebach und Schwarzenbach<br />

um je ca. 5 l/s. Auswirkungen auf wasserabhängige<br />

Lebensräume sind auszuschließen<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

12%ige Minderung des Grundwasserzustroms zum<br />

Herrenwieser See. Auswirkungen auf wasserabhängige<br />

Lebensräume sind auszuschließen<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung der<br />

Ortschaft Herrenwies sind auszuschließen<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Nicht quantifizierbar<br />

(raumbedeutsam)<br />

Auswirkungen auf die Quellschüttung sind<br />

auszuschließen<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Hartmannsbrunnenquelle: ca. 6,9 ha<br />

(raumbedeutsam)<br />

05-173


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Auswirkung<br />

Baubedingt<br />

Einleitung von Bauwasser in Oberflächengewässer<br />

mit potentiell toxischen<br />

Konzentrationen von Eisen, Mangan<br />

oder Aluminium und Trübstoffen<br />

Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung<br />

der Ortschaft Herrenwies<br />

durch bauzeitlichen Eintrag von<br />

Trübstoffen/Schadstoffen in die<br />

Hartmannsbrunnenquelle<br />

Flächeninanspruchnahme in<br />

Wasserschutzgebieten<br />

Betriebsbedingt<br />

Veränderung der Wege des Betriebswassers<br />

im Rudolf-Fettweis-Werk<br />

Veränderung der Wasserbeschaffenheit<br />

in der Schwarzenbachtalsperre durch<br />

die stärkere Durchmischung (wesentlich<br />

positive Auswirkung)<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

Auswirkung vermeidbar durch Aufbereitung des<br />

Bau- und Betriebswassers<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Auswirkung vermeidbar durch Schaffung einer<br />

bauzeitlichen Ersatzwasserversorgung über die<br />

Fliegenlochquelle<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Hartmannsbrunnenquelle: ca. < 0,5 ha<br />

(Baustelleneinrichtungsfläche)<br />

Schneiderskopfquelle: nicht quantifizierbar<br />

(raumbedeutsam)<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

(nicht raumbedeutsam)<br />

5.3.3.8 Auswirkungen auf die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie<br />

5.3.3.8.1 Rechtliche Grundlagen<br />

5.3.3.8.1.1 Übergeordnete Ziele nach Art. 1 Wasserrahmenrichtlinie<br />

Die übergeordneten Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind in Artikel 1 WRRL<br />

festgelegt<br />

"a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des<br />

Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme<br />

und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,<br />

b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen<br />

Schutzes der vorhandenen Ressourcen,<br />

c) Anstreben eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt,<br />

unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen,<br />

Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder<br />

schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären<br />

gefährlichen Stoffen;<br />

d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers<br />

und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und<br />

e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren,"<br />

05-174


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

womit beigetragen werden soll<br />

• zu einer ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter<br />

Qualität, wie es für eine nachhaltige, ausgewogene und gerechte Wassernutzung<br />

erforderlich ist;<br />

• zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung;<br />

• […]."<br />

5.3.3.8.1.2 Verbindliche Umweltziele für oberirdische Gewässer nach<br />

Art. 4 Wasserrahmenrichtlinie<br />

Die verbindlichen Umweltziele sind in Artikel 4 WRRL festgelegt. Bei oberirdischen<br />

Gewässern gelten folgende Ziele (Art. 4 Abs.1 a):<br />

"[…]<br />

i) die Mitgliedstaaten führen […] die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung<br />

des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern;<br />

ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper,<br />

vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte<br />

Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie<br />

gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen<br />

gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des<br />

Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;<br />

iii) die Mitgliedstaaten schützen und verbessern alle künstlichen und erheblich veränderten<br />

Wasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie<br />

gemäß den Bestimmungen des Anhang V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß<br />

Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8<br />

ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer<br />

zu erreichen;<br />

iv) die Mitgliedstaaten führen gemäß Artikel 16 Absätze 1 und 8 die notwendigen Maßnahmen<br />

durch mit dem Ziel, die Verschmutzung durch prioritäre Stoffe schrittweise zu<br />

reduzieren und die Einleitungen, Emissionen und Verluste prioritärer gefährlicher Stoffe<br />

zu beenden oder schrittweise einzustellen;<br />

[…]"<br />

5.3.3.8.1.3 Verbindliche Umweltziele für Grundwasser nach Art. 4 Wasserrahmenrichtlinie<br />

Beim Grundwasser sind nach WRRL folgende Ziele zu erreichen (Art. 4 Abs.1 b WRRL):<br />

"i) die Mitgliedstaaten führen […] die erforderlichen Maßnahmen durch, um die Einleitung<br />

von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen und eine Verschlechterung<br />

des Zustands aller Grundwasserkörper zu verhindern;<br />

ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Grundwasserkörper und<br />

gewährleisten ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung mit<br />

05-175


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen<br />

des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 so wie<br />

der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7, unbeschadet des Absatzes 8 und vorbehaltlich<br />

des Artikels 11 Absatz 3 Buchstabe j) einen guten Zustand des Grundwassers zu erreichen;<br />

iii) die Mitgliedstaaten führen die erforderlichen Maßnahmen durch, um alle signifikanten<br />

und anhaltenden Trends einer Steigerung der Konzentration von Schadstoffen aufgrund<br />

der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umzukehren und so die Verschmutzung des<br />

Grundwassers schrittweise zu reduzieren. […];"<br />

5.3.3.8.1.4 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer gemäß § 27 Wasserhaushaltsgesetz<br />

In § 27 WHG werden die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer definiert:<br />

"(1) Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich<br />

verändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass<br />

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden<br />

wird und<br />

2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht<br />

werden.<br />

(2) Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft<br />

werden, sind so zu bewirtschaften, dass<br />

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen<br />

Zustands vermieden wird und<br />

2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder<br />

erreicht werden"<br />

5.3.3.8.1.5 Bewirtschaftungsziele für Grundwasser gemäß § 47 Wasserhaushaltsgesetz<br />

In § 47 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden die Bewirtschaftungsziele für das<br />

Grundwasser definiert:<br />

"(1) Das Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass<br />

1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands<br />

vermieden wird;<br />

2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen<br />

auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;<br />

3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht<br />

werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleichgewicht<br />

zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.<br />

05-176


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

(2) Die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer 3 sind bis zum 22. Dezember 2015<br />

zu erreichen. Fristverlängerungen sind in entsprechender Anwendung des § 29 Absatz 2<br />

bis 4 zulässig.<br />

(3) Für Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen nach Absatz 1 gilt § 31 Absatz 1, 2<br />

Satz 1 und Absatz 3 entsprechend. Für die Bewirtschaftungsziele nach Absatz 1 Nummer<br />

3 gilt darüber hinaus § 30 entsprechend mit der Maßgabe, dass nach Satz 1 Nummer 4<br />

der bestmögliche mengenmäßige und chemische Zustand des Grundwassers zu erreichen<br />

ist."<br />

5.3.3.8.1.6 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz<br />

In § 31 WHG werden die Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen für Gewässer definiert.<br />

"(1) Vorübergehende Verschlechterungen des Zustands eines oberirdischen Gewässers<br />

verstoßen nicht gegen die Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 30, wenn<br />

1. sie auf Umständen beruhen, die<br />

a) in natürlichen Ursachen begründet oder durch höhere Gewalt bedingt sind und die<br />

außergewöhnlich sind und nicht vorhersehbar waren oder<br />

b) durch Unfälle entstanden sind,<br />

2. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Verschlechterung<br />

des Gewässerzustands und eine Gefährdung der zu erreichenden Bewirtschaftungsziele<br />

in anderen, von diesen Umständen nicht betroffenen Gewässern zu verhindern,<br />

3. nur solche Maßnahmen ergriffen werden, die eine Wiederherstellung des vorherigen<br />

Gewässerzustands nach Wegfall der Umstände nicht gefährden dürfen und die im Maßnahmenprogramm<br />

nach § 82 aufgeführt werden und<br />

4. die Auswirkungen der Umstände jährlich überprüft und praktisch geeignete Maßnahmen<br />

ergriffen werden, um den vorherigen Gewässerzustand vorbehaltlich der in § 29<br />

Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Gründe so bald wie möglich wiederherzustellen.<br />

(2) Wird bei einem oberirdischen Gewässer der gute ökologische Zustand nicht erreicht<br />

oder verschlechtert sich sein Zustand, verstößt dies nicht gegen die Bewirtschaftungsziele<br />

nach den §§ 27 und 30, wenn<br />

1. dies auf einer neuen Veränderung der physischen Gewässereigenschaften oder des<br />

Grundwasserstands beruht,<br />

2. die Gründe für die Veränderung von übergeordnetem öffentlichen Interesse sind oder<br />

wenn der Nutzen der neuen Veränderung für die Gesundheit oder Sicherheit des Menschen<br />

oder für die nachhaltige Entwicklung größer ist als der Nutzen, den die Erreichung<br />

der Bewirtschaftungsziele für die Umwelt und die Allgemeinheit hat,<br />

3. die Ziele, die mit der Veränderung des Gewässers verfolgt werden, nicht mit anderen<br />

geeigneten Maßnahmen erreicht werden können, die wesentlich geringere nachteilige<br />

05-177


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Auswirkungen auf die Umwelt haben, technisch durchführbar und nicht mit unverhältnismäßig<br />

hohem Aufwand verbunden sind und<br />

4. alle praktisch geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, um die nachteiligen Auswirkungen<br />

auf den Gewässerzustand zu verringern.<br />

Bei neuen nachhaltigen Entwicklungstätigkeiten des Menschen im Sinne des § 28 Nummer<br />

1 ist unter den in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Voraussetzungen auch eine Verschlechterung<br />

von einem sehr guten in einen guten Gewässerzustand zulässig.<br />

(3) Für Ausnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 29 Absatz 2 Satz 2 entsprechend.<br />

5.3.3.8.2 Vorgehensweise<br />

Innerhalb dieses Abschnitts erfolgt eine Untersuchung, ob das Vorhaben "Pumpspeicherkraftwerk<br />

Forbach" mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie bzw. mit den Bewirtschaftungszielen<br />

für Oberflächengewässer gemäß § 27 und für das Grundwasser gemäß § 47<br />

WHG vereinbar ist.<br />

Die folgende Untersuchung gliedert sich in folgende Arbeitsschritte:<br />

• Identifizierung der durch das Vorhaben betroffenen Wasserkörper (Oberflächenwasserkörper,<br />

Grundwasserkörper)<br />

• Kurzbeschreibung der Zustandseinschätzung nach WRRL<br />

• Kurzbeschreibung der vorhabensbedingten Auswirkungen auf die betroffenen Wasserkörper<br />

• Beantwortung folgender Leitfragen bzgl. Oberflächengewässer:<br />

- Kommt es zu einer vorhabensbedingten Verschlechterung des chemischen<br />

Zustands und des ökologischen Zustands (bzw. des ökologischen Potentials)?<br />

- Wird vorhabensbedingt eine Verbesserung der Gewässer zum guten chemischen<br />

und zum guten ökologischen Zustand (bzw. zum guten ökologischen<br />

Potential) erschwert? Konkret: Werden die gemäß Bewirtschaftungsplan erforderlichen<br />

Maßnahmen ganz oder teilweise behindert?<br />

• Beantwortung folgender Leitfragen bzgl. Grundwasser:<br />

- Kommt es zu einer vorhabensbedingten Verschlechterung des mengenmäßigen<br />

und chemischen Zustands und des Grundwassers?<br />

- Wird vorhabensbedingt eine Verbesserung des mengenmäßigen und chemischen<br />

Zustands und des Grundwassers erschwert? Konkret: Werden die<br />

gemäß Bewirtschaftungsplan erforderlichen Maßnahmen ganz oder teilweise<br />

behindert?<br />

- Kommt es vorhabensbedingt zu einer Behinderung der angestrebten Trendumkehr<br />

bzgl. ansteigender Schadstoffkonzentrationen?<br />

05-178


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Fazit<br />

Der Begriff der Zustandsverschlechterung wird in dieser Untersuchung wie folgt definiert:<br />

• Graduelle Verschlechterungen: Graduelle Verschlechterungen führen nicht zu einer<br />

Veränderung der Zustandseinschätzung in eine andere Potential- bzw. Zustandsklasse.<br />

• Deutliche Verschlechterungen: Deutliche Verschlechterungen führen zu einer<br />

Veränderung der Zustandseinschätzung in eine andere Potential- bzw. Zustandsklasse.<br />

Als Bezugseinheit gilt jeweils der gesamte Wasserkörper. Derzeit ist es teilweise noch<br />

umstritten, ob schon graduelle Verschlechterung oder erst deutliche Verschlechterungen<br />

zum Ausnahmeverfahren nach § 31 WHG führen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird<br />

den Vorgaben der Common Implementation Strategy, Redaktionsgruppe "Umweltziele<br />

und Ausnahmen" (CIS 2006), gefolgt.<br />

"2.2 Was gilt als Verschlechterung des Zustands und des Potentials?<br />

Der ökologische Zustand (oder das Potential) eines Wasserkörpers ist durch "Klassen"<br />

(zum Beispiel: sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht) bestimmt. Die Klassen des<br />

ökologischen Zustands oder Potentials werden auf der Grundlage spezifischer Kriterien<br />

und Stufengrenzwerte gemäß Anhang V der WRRL festgelegt. Im Sinne von Art. 4 Abs. 7<br />

bezieht sich das Ziel der Verhinderung einer Verschlechterung des Zustandes auf Übergänge<br />

zwischen den Klassen und nicht auf Veränderungen innerhalb der Klassen (siehe<br />

auch Papier zu Umweltzielen, Abschnitt 2). Für negative Veränderungen innerhalb einer<br />

Klasse brauchen die Mitgliedstaaten Art. 4 Abs. 7 somit nicht anzuwenden."<br />

5.3.3.8.3 Identifizierung der durch das Vorhaben betroffenen Wasserkörper<br />

inklusive Kurzbeschreibung der Zustandseinschätzung nach Wasserrahmenrichtlinie<br />

In der folgenden Tabelle 151 sind die durch das Vorhaben betroffenen Wasserkörper<br />

zusammenfassend inklusive einer Kurzbeschreibung der Zustandseinschätzung nach<br />

WRRL dargestellt.<br />

05-179


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

05-180


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 151: Belange WRRL: Betroffene Wasserkörper und Zustandseinschätzung im Ist-Zustand<br />

Parameter<br />

Oberflächenwasserkörper<br />

Grundwasserkörper<br />

Seewasserkörper<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Flusswasserkörper<br />

34-01-or4 "Murg bis inklusive Raumünzach<br />

(Schwarzwald)"<br />

Flusswasserkörper<br />

34-02-or4 "Murg unterhalb Raumünzach bis<br />

inklusive Michelbach (Schwarzwald)"<br />

Grundwasserkörper<br />

11.1 "Buntsandstein des<br />

Schwarzwalds"<br />

Grundwasserkörper<br />

14.1 "Kristallin des<br />

Schwarzwalds"<br />

Betroffene Gewässer im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Diverse Quellen im Bereich des Seekopfs<br />

Schwarzenbach<br />

Seebach<br />

Stillgewässer im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Ausgleichsbecken Forbach (Murg) Bereich des Seekopfs Bereich der<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Bereich des<br />

Kavernenwasserspeichers<br />

Bereich von Forbach<br />

Einstufung als künstliches<br />

oder erheblich verändertes<br />

Gewässer gemäß Karte K 5.1<br />

(siehe Abbildung 108)<br />

Schwarzenbachtalsperre: künstliches<br />

Gewässer<br />

Nein (bezogen auf die betroffenen Gewässer)<br />

Ausgleichsbecken Forbach: erheblich verändertes<br />

Gewässer<br />

-- --<br />

Gefährdungsabschätzung der<br />

Flüsse und Seen gemäß<br />

Karte 7.8<br />

ÖZ = nicht gefährdet<br />

CZ = nicht gefährdet<br />

ÖKG I = nicht gefährdet<br />

ÖKG II = möglicherweise gefährdet<br />

ÖKG III = nicht gefährdet<br />

ÖKG IV = möglicherweise gefährdet<br />

CKG I+II = nicht gefährdet<br />

ÖKG I = möglicherweise gefährdet<br />

ÖKG II = möglicherweise gefährdet<br />

ÖKG III = nicht gefährdet<br />

ÖKG IV = möglicherweise gefährdet<br />

CKG I+II = nicht gefährdet<br />

-- --<br />

Überwachungsergebnisse<br />

gemäß Karte K 4.2.1<br />

(ökologischer und chemischer<br />

Zustand Seewasserkörper)<br />

gemäß Karte K 4.2.2 (ökologischer<br />

und chemischer<br />

Zustand Seewasserkörper)<br />

und<br />

gemäß Karte K 9.8<br />

(Ergebnis der erstmaligen<br />

Beschreibung: Zustand der<br />

Grundwasserkörper)<br />

Fischfauna: keine Angaben<br />

Makrozoobenthos: keine Angaben<br />

Makrophyten und Phytobenthos: keine<br />

Angaben<br />

Phytoplankton: mäßig<br />

Hydromorphologie: keine Angaben<br />

Physikalisch-chemische Kenngrößen:<br />

nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Flussgebietsspez. Schadstoffe:<br />

gut, Ziel erreicht<br />

Chemischer Zustand: gut<br />

Fischfauna: unbefriedigend<br />

Makrozoobenthos: gut<br />

Makrophyten und Phytobenthos: gut<br />

Phytoplankton: gut<br />

Durchgängigkeit: nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Morphologie: gut, Ziel erreicht<br />

Wasserhaushalt: nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Physikalisch-chemische Kenngrößen: nicht gut,<br />

Ziel verfehlt<br />

Flussgebietsspez. Schadstoffe: gut, Ziel erreicht<br />

Chemischer Zustand: gut<br />

Fischfauna: keine Angaben<br />

Makrozoobenthos: mäßig<br />

Makrophyten und Phytobenthos: keine Angaben<br />

Phytoplankton: gut<br />

Durchgängigkeit: nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Morphologie: nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Wasserhaushalt nicht gut, Ziel verfehlt<br />

Physikalisch-chemische Kenngrößen: gut, Ziel<br />

erreicht<br />

Flussgebietsspez. Schadstoffe: gut, Ziel erreicht<br />

Chemischer Zustand: gut<br />

"in gutem Zustand"<br />

"in gutem Zustand"<br />

Maßnahmenprogramm<br />

(Eine kartographische Veranschaulichung<br />

zur Maßnahmenplanung<br />

für die Murg im<br />

Wasserkörper ist den Karten<br />

K7-1-a und K7-1b der<br />

Begleitdokumentation zum<br />

Bewirtschaftungsplan zu<br />

entnehmen)<br />

Es liegt noch keine konkrete<br />

Maßnahmenplanungen vor<br />

Für die betroffenen Gewässer liegen keine<br />

Maßnahmenplanungen vor.<br />

Maßnahmen Programmstrecke:<br />

Optimierung von Wanderungshindernissen<br />

(15 Stück)<br />

Sicherstellung ausreichender Restwassermengen<br />

in den Ausleitungsstrecken von<br />

Wasserkraftanlagen<br />

Entfernung von Ufersicherungen und Abtrag von<br />

Vorland innerhalb der Dämme der Murg<br />

Es liegen keine konkreten<br />

Maßnahmenplanungen vor.<br />

Es liegen keine konkreten<br />

Maßnahmenplanungen vor.<br />

Terminierung der<br />

Zielerreichung<br />

Fristverlängerung zur Erreichung der Ziele<br />

bis 2021<br />

Fristverlängerung zur Erreichung der Ziele bis<br />

2021<br />

Fristverlängerung zur Erreichung der Ziele bis<br />

2021<br />

-- --<br />

05-181


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

05-182


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 108: Schutzgut Wasser: Übersicht zu künstlichen Wasserkörpern und erheblich<br />

veränderten Wasserkörpern (Quelle: Karte K 5.1 "Bewirtschaftungspläne und<br />

Maßnahmenprogramm" [Stand 03/2010])<br />

05-183


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.3.8.4 Prognose Oberflächengewässer<br />

Auf Basis der Ergebnisse der UVS zum Schutzgut Wasser (siehe vorangegangene<br />

Abschnitte) ist nicht zu erwarten, dass es zu einer vorhabensbedingten Verschlechterung<br />

des chemischen Zustands bzw. des ökologischen Zustands/ökologischen Potentials von<br />

Wasserkörpern kommt.<br />

Dies ist wie folgt begründet:<br />

• Der Herrenwieser See wird durch das Vorhaben nicht nachhaltig und nachteilig hinsichtlich<br />

seiner ökologischen und chemischen Qualitätskomponenten verändert. Es<br />

ist allenfalls in Trockenzeiten eine geringfügige Zuflussdrosselung der den See<br />

speisenden Quellen zu erwarten, die jedoch nicht zu nachhaltigen Veränderungen<br />

der Strukturen und Funktionen im Gewässer führen wird (aufgrund der natürlichen<br />

Schwankungsbreite der Seewasserstände nicht mess- und beobachtbar). Es handelt<br />

sich im schlimmsten Fall um Auswirkungen, die als graduelle Verschlechterung<br />

zu bewerten sind.<br />

• Schwarzenbachtalsperre: Die Schwarzenbachtalsperre wird durch das Vorhaben<br />

nicht nachhaltig und nachteilig hinsichtlich seiner ökologischen und chemischen<br />

Qualitätskomponenten verändert. Es kommt vielmehr betriebsbedingt zu einer<br />

deutlichen Verbesserung der ökologischen Situation (die jedoch zu keiner Aufwertung<br />

von Qualitätskomponenten führen wird). Baubedingt sind temporäre Beeinträchtigungen<br />

zu erwarten. Es handelt sich insgesamt im worst case um Auswirkungen,<br />

die als graduelle Verschlechterung zu bewerten sind.<br />

• Ausgleichsbecken Forbach: Das Ausgleichsbecken Forbach (als Teil der Murg) wird<br />

durch das Vorhaben nicht nachhaltig und nachteilig hinsichtlich seiner ökologischen<br />

und chemischen Qualitätskomponenten verändert.<br />

• Quellen im Bereich des Seekopfs, im Bereich des Kavernenwasserspeichers und<br />

Schneiderskopfquelle: Die Quellen und Quellschüttungen werden durch das Vorhaben<br />

nicht nachhaltig und nachteilig hinsichtlich ihrer ökologischen und chemischen<br />

Qualitätskomponenten verändert.<br />

05-184<br />

- Es ist baubedingt mit temporären Stoffeinträgen in die Quellen zu rechnen<br />

(Bereich des Seekopfs).<br />

- Es ist bau- und anlagebedingt mit Schüttungsreduzierungen zu rechnen (Quellen<br />

im Umfeld des Seekopfs, Quellen im Umfeld des Kavernenwasserspeichers,<br />

Schneiderskopfquelle)<br />

- Es handelt sich insgesamt im worst case um Auswirkungen, die als graduelle<br />

Verschlechterung zu bewerten sind.<br />

• Schwarzenbach und Seebach: Schwarzenbach und Seebach werden durch das<br />

Vorhaben nicht nachhaltig und nachteilig hinsichtlich ihrer ökologischen und chemischen<br />

Qualitätskomponenten verändert. Es kommt anlagebedingt zu einer geringfügigen<br />

Abflussreduzierung in den beiden Bächen. Baubedingt sind temporäre<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten. Es handelt sich im worst case um Auswirkungen,<br />

die als graduelle Verschlechterung zu bewerten sind.


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Holderbach: Der Holderbach wird durch das Vorhaben nicht nachhaltig und nachteilig<br />

hinsichtlich seiner ökologischen und chemischen Qualitätskomponenten verändert.<br />

Es kommt baubedingt zu einer geringfügigen Abflussreduzierung im unteren<br />

Abschnitt des Bachs. Anlagebedingt ist eine Abflussreduzierung nicht zu erwarten,<br />

da davon ausgegangen werden kann, dass der südliche Kavernen-Zufahrtsstollen<br />

in diesem Bereich abgedichtet wird. Es handelt sich im worst case um Auswirkungen,<br />

die als graduelle Verschlechterung zu bewerten sind.<br />

Auf Basis der Auswertung der Maßnahmenplanungen aus dem Bewirtschaftungsplan ist<br />

nicht zu erwarten, dass es durch das Vorhaben zu einer Behinderung der Maßnahmen für<br />

die Programmstrecke im Wasserkörper 34-02-or4 "Murg unterhalb Raumünzach bis inklusive<br />

Michelbach (Schwarzwald)" kommen wird.<br />

Dies ist wie folgt begründet:<br />

• Ausgleichsbecken Forbach (Murg): An der Wasserführung der Murg zwischen<br />

Kirschbaumwasen und Forbach ändert sich vorhabensbedingt nichts. Die Maßnahmenplanungen<br />

an den Programmstrecken der Murg werden durch das Vorhaben<br />

nicht behindert. An den bestehenden Stauhaltungen für das Rudolf-Fettweis-<br />

Werk ergeben sich keine vorhabensbedingten Änderungen hinsichtlich der Stauoder<br />

Absenkziele oder Beckeninhalte.<br />

• Schwarzenbachtalsperre: Es liegen noch keine konkreten Maßnahmenplanungen<br />

für die Schwarzenbachtalsperre vor. Vorhabensbedingt sind Verbesserungen hinsichtlich<br />

der Gewässerqualität zu erwarten. Eine Behinderung von etwaigen künftigen<br />

Verbesserungsmaßnahmen ist nicht erkennbar.<br />

5.3.3.8.5 Prognose Grundwasser<br />

Auf Basis der Ergebnisse der UVS zum Schutzgut Wasser (siehe vorangegangene<br />

Abschnitte) ist nicht zu erwarten, dass es zu einer dauerhaften und deutlichen vorhabensbedingten<br />

Verschlechterung des mengenmäßigen oder des chemischen Zustands von<br />

Grundwasserkörpern kommt.<br />

Anlagebedingt kommt es lediglich zu einer graduellen Verschlechterung durch die Verminderung<br />

der Grundwasserneubildungsrate im Zuge der Versiegelung durch das Oberbecken<br />

auf dem Seekopf, da trotz der z. T. deutlichen Auswirkungen auf die Grundwasserleiter<br />

keine Veränderung der Zustandseinschätzung in eine andere Potential- bzw.<br />

Zustandsklasse zu erwarten ist. Bei den zu erwartenden Auswirkungen handelt es sich<br />

um Größenordnungen, die in Hinblick auf Nutzungsmöglichkeiten des Grundwassers zur<br />

Trinkwassergewinnung oder in Hinblick auf die Schüttung von Quellen nicht relevant sind.<br />

Es werden vor allen Dingen die schwebenden Grundwasservorkommen im Badischen<br />

Bausandstein und an der Grenze zwischen Badischem Bausandstein und Eckschem<br />

Konglomerat betroffen. Beide lokal eng begrenzten Grundwasservorkommen werden<br />

aktuell nicht genutzt, auch eine zukünftige Nutzung ist nicht zu erwarten. Die Grundwasservorkommen<br />

im Zechstein (Hauptaquifer) werden kaum von anlagebedingten Auswirkungen<br />

betroffen.<br />

05-185


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Auswirkungen auf die Schüttung der Baden-Badener Thermalquellen sind auszuschließen.<br />

Es ist ebenfalls nicht zu erwarten, dass eine Verbesserung des mengenmäßigen oder<br />

chemischen Zustands des Grundwassers erschwert wird. Konkrete Maßnahmenplanungen<br />

liegen für das Untersuchungsgebiet nicht vor.<br />

Weiterhin ist das Vorhaben nicht dazu geeignet, eine Behinderung der angestrebten<br />

Trendumkehr bzgl. ansteigender Schadstoffkonzentrationen zu bewirken. Dies ist darin<br />

begründet, dass durch das geplante Vorhaben keine Schadstoffe emittiert werden.<br />

5.3.3.8.6 Fazit<br />

Insgesamt werden die Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer gemäß<br />

§ 27 WHG und für Grundwasser gemäß § 47 WHG nicht vorhabensbedingt beeinträchtigt.<br />

05-186


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4 Schutzgut Boden<br />

5.3.4.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.4.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Abs. 1 Nr. 2 UVPG. Böden im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 2 BNatschG sind:<br />

" … so zu erhalten, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können […]"<br />

Böden sind im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) wie folgt definiert<br />

(§ 2 Abs. 1 BBodSchG):<br />

"(1) Boden im Sinne dieses Gesetzes ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger<br />

der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile<br />

(Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser<br />

und Gewässerbetten."<br />

Die Bodenfunktionen werden wie folgt definiert (§ 2 Abs. 2 BBodSchG):<br />

"(2) Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes<br />

1. natürliche Funktionen als<br />

a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,<br />

b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,<br />

c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der<br />

Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz<br />

des Grundwassers,<br />

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie<br />

3. Nutzungsfunktionen als<br />

a) Rohstofflagerstätte,<br />

b) Fläche für Siedlung und Erholung,<br />

c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,<br />

d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und<br />

Entsorgung."<br />

Böden sind vor schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG zu<br />

schützen. Schädliche Bodenveränderungen sind demnach Beeinträchtigungen der<br />

Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche<br />

Belästigungen herbeizuführen.<br />

05-187


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.4.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Als Beurteilungsgegenstand für das Schutzgut Boden dienen folgende Bodenfunktionen:<br />

• Funktion als Lebensraum für Bodenorganismen 29<br />

• Funktion als Standort für die natürliche Vegetation (= Funktion als Standort für<br />

naturnahe Vegetation)<br />

• Funktion als Standort für Kulturpflanzen (= Funktion für die natürliche Bodenfruchtbarkeit)<br />

• Funktion als Filter und Puffer für Schadstoffe<br />

• Ausgleichskörper im Wasserhaushalt<br />

• Funktion als landschaftsgeschichtliche Urkunde mit der natur- und kulturgeschichtlichen<br />

Urkunde<br />

Grundsätzlich wird bei der Bestandsbeschreibung und der Bestandsbeurteilung dem Kriterienkatalog<br />

des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />

und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die<br />

Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001,<br />

erg. 2005/2008) gefolgt.<br />

Im Folgenden werden die Beschreibungsfaktoren für "Geologie und Böden" aus dem o. g.<br />

Leitfaden zitiert:<br />

"Geologie<br />

• Geographisch-geologischer Überblick (geologische Entwicklungsgeschichte)<br />

• Tektonischer Aufbau, Schichtenfolge von Gesteinsarten<br />

• Deckschichtenaufbau und -mächtigkeit<br />

• Besondere geologische Erscheinungsformen<br />

• Lagerstätten und Rohstoffe<br />

• Hydrogeologie s. 3.3.4.1.1 30 "<br />

"Böden<br />

• Räumliche Gliederung des Bodeninventars anhand seiner Funktionen i.S. des § 1<br />

BBodSchG […]<br />

• Vorbelastungen physikalischer und chemischer Art"<br />

29 Die Bodenfunktion "Funktion als Lebensraum für Bodenorganismen" wird bei LUBW (2010)<br />

nicht mehr aufgeführt.<br />

30 Der Aspekt Hydrogeologie wird im <strong>Kapitel</strong> 5.3.3 (Wasser, Teil Grundwasser) behandelt.<br />

05-188


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Boden umfasst alle Flächen, in denen vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen auf die oben genannten Parameter nicht auszuschließen<br />

sind. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit die Vorhabensflächen und die Baustellenzufahrten/Baufelder<br />

inklusive einer Zone von 100 m. Es ist in Karte IUS-04-1 dargestellt.<br />

5.3.4.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Der Bestandsbeschreibung und Bestandsbeurteilung des Schutzguts Boden folgt LUBW<br />

(2010a). Die Beurteilung der Bedeutung der Bodenfunktion "Archive für die Natur- und<br />

Kulturgeschichte" erfolgt separat in Anlehnung an LUBW & LGRB (2008).<br />

Zur Bestandsbeschreibung erfolgen zunächst ein kurzer Abriss der Geologie und Bodenentwicklung<br />

im Untersuchungsgebiet und danach eine Beschreibung der vorkommenden<br />

Bodentypen. Schließlich wird die Bedeutung für die Bodenfunktionen im Untersuchungsgebiet<br />

entsprechend der digitalen Bodenkarte M 1:50.000 übernommen und soweit erforderlich<br />

ergänzt. Die Transformationsregeln zwischen verschiedenen Beurteilungsmodellen<br />

sind in Tabelle 152 dargestellt.<br />

Tabelle 152: Schutzgut Boden: Beurteilungsrahmen<br />

Bezeichnung der Bedeutungsstufen<br />

nach LUBW<br />

(2010a) bzw. LUBW (2011a,<br />

Entwurf)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

3<br />

(hoch)<br />

2<br />

(mittel)<br />

1<br />

(gering)<br />

0<br />

(keine, versiegelte Flächen)<br />

Bezeichnung der Bedeutung<br />

im Modell nach LfU (2005b/<br />

KÜPFER 2010)<br />

Wertstufe A:<br />

Bedeutung sehr hoch<br />

Wertstufe B:<br />

Bedeutung hoch<br />

Wertstufe C:<br />

Bedeutung mittel<br />

Wertstufe D:<br />

Bedeutung gering<br />

Wertstufe E:<br />

Bedeutung sehr gering<br />

Wertstufen der naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung<br />

(nach LfU 2005b)<br />

Wertstufe 1:<br />

besondere Bedeutung<br />

Wertstufe 2:<br />

allgemeine Bedeutung<br />

Wertstufe 3:<br />

geringe Bedeutung<br />

5.3.4.1.4 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen auf den hier<br />

aufgeführten Datengrundlagen:<br />

• Digitalen Bodenkarte von Baden-Württemberg im Maßstab 1:50.000 (REGIE-<br />

RUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG, Stand April 2011)<br />

• Kartierung der Nutzungs- und Biotoptypen<br />

• Geotop-Kataster Baden-Württemberg (LGRB-Mapserver Geotop-Kataster, Stand<br />

2008)<br />

05-189


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Moorkataster Baden-Württemberg (Moorkataster im Daten- und Kartendienst der<br />

LUBW, Stand 2011: LUBW 2011c)<br />

• Abfrage zum Altlastenkataster Baden-Württemberg (Schriftliche Mitteilung des<br />

Landratsamts Rastatt vom 25.07.2011).<br />

• Auswertung vorhandener Daten wie Luftbilder und topographische Karten, Höhenmodell,<br />

planerische Vorgaben wie Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan,<br />

Schutzgebietsausweisungen etc.<br />

5.3.4.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.4.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

5.3.4.2.1.1 Geographisch-geologischer Überblick<br />

Gologischen Schichtfolge<br />

Im Untersuchungsgebiet ist die geologische Schichtfolge durch einen kristallinen Sockel<br />

aus Forbach-Granit gekennzeichnet, der durch sedimentäre Decksichten des Perms<br />

(Zechstein), der Trias (Buntsandstein) und des Quartärs überlagert ist<br />

Lagerungsverhältnisse und Tektonik<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb des Nordschwarzwalds. Dieser Teil des Mittelgebirges<br />

ist durch das granitische Grundgebirge und die überlagernden permischen und<br />

triassischen Sedimente gekennzeichnet und gehört zur tektonischen Einheit "Süddeutsche<br />

Großscholle". Die ursprünglich mehr oder weniger horizontal abgelagerten Schichtenfolgen<br />

des Deckgebirges (Buntsandstein und Perm) des Nordschwarzwaldes wurden<br />

durch tektonische Prozesse im Zusammenhang mit der Auffaltung der Alpen angehoben<br />

(GK 7315 Bühlertal, GEYER & GWINNER 2010) und mit etwa 1°-2° nach Südost bis Südsüdost<br />

verkippt. Lokal können, z. B. durch Verstellungen an Störungen, auch größere<br />

Einfallwinkel auftreten. Entsprechend dem geotektonischen Spannungsfeld in der süddeutschen<br />

Großscholle ist mit einem horizontalen Spannungsfeld in südöstlicher/ nordwestlicher<br />

Richtung zu rechnen.<br />

In Tabelle 153 wird eine geologische Übersicht der anstehenden Gesteine und der<br />

regionalen durchschnittlichen Mächtigkeiten gegeben.<br />

05-190


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 153: Schutzgut Boden: Geologische Übersicht: Gesteine und regionale durchschnittliche<br />

Mächtigkeiten<br />

Formation Abteilung Stufe, Gesteine Mächtigkeiten<br />

Quartär Pleistozän Schuttdecken<br />

Trias<br />

Buntsandstein<br />

Ferner Geröllablagerungen der älteren<br />

Talterrassen und jüngste Bildungen in<br />

den Tälern<br />

Mittlerer Buntsandstein:<br />

Vogesensandstein-Formation (sV):<br />

Geröllsandstein (sVg)<br />

Badischer Bausandstein (sVs)<br />

ca. 1-3 m,<br />

evtl. unterhalb<br />

Karriegel bis mehrere<br />

10er Meter<br />

30-50 m<br />

130-150 m<br />

Unterer Buntsandstein:<br />

ECK-Formation (suE):<br />

ECK-Konglomerat-Sandstein (suEo)<br />

ECK-Grobsandstein (suEu)<br />

Perm Zechstein Tigersandstein-Formation (zT):<br />

Tigersandstein (zTs)<br />

Basiskonglomerat (zTg)<br />

Kristallliner<br />

Sockel<br />

50-60 m<br />

40-60 m<br />

Granit Forbach-Granit (GFO) --<br />

5.3.4.2.1.2 Bestand Bodentypen<br />

Bestand Bodentypen - Übersicht<br />

Der Bestand an Bodentypen (auf Grundlage der digitalen Bodenkarte im Maßstab<br />

1:50.000) ist in Karte IUS-04-1 dargestellt. Die Darstellung zum Bodenschutzwald nach<br />

der Waldfunktionenkartierung ist in Abbildung 117, <strong>Kapitel</strong> 5.3.6 (Schutzgut Pflanzen/Biotope)<br />

dargestellt. Folgende Bodentypen kommen im Untersuchungsgebiet vor:<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Grundgebirgs-Schwarzwald"<br />

• Regosol, Skeletthumusboden und Ranker aus Granit-Hangschutt<br />

• Podsolige Braunerde aus Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial<br />

• Podsol-Braunerde aus Hangschutt (Grundgebirgs- und Buntsand-steinmaterial)<br />

• Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt<br />

• Auensilikatrohboden und (Locker-)Syrosem aus jungen Flussschottern<br />

• Braunerde und Ranker-Braunerde aus Granit<br />

• Braunerde aus Granit<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Buntsandstein-Schwarzwald"<br />

• Brauner Auenboden-Auengley aus Auensand und -lehm<br />

05-191


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Podsolige Braunerde und Podsol-Braunerde aus schuttreichen Fließerden<br />

• Podsol und Podsol-Regosol aus Sandsteinschutt<br />

• Braunerde-Podsol und Podsol aus würmzeitlichen Terrassenschottern<br />

• Gley, Nassgley und Kolluvium-Gley aus Abschwemmmassen über Sandsteinschutt<br />

• Hanggley, Nasshanggley, Gley, Gley-Stagnogley, Quellengley, Anmoorgley u.<br />

Moorgley aus Sandstein- o. Kristallinschutt (Granitschutt)<br />

• Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein<br />

• Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein<br />

• Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

• Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Bestand Bodentypen - Kurzbeschreibung<br />

Das Ausgangsmaterial für die Bodenentwicklung im Untersuchungsgebiet bilden folgende<br />

Gesteine:<br />

• Festgesteine: Granit, Buntsandstein<br />

• Lockergesteine: Hangschutt, Fließerden, Abschwemmmassen, Flussschotter, Terrassenschotter,<br />

Auensand/Auenlehm<br />

In Tabelle 157 wird eine nähere Beschreibung (Ausgangsmaterial, Relief, Bodenkundliche<br />

Kennwerte) der vorkommenden Bodentypen anhand der Datenblätter zur digitalen<br />

Bodenkarte gegeben. Dort wird ebenfalls beschrieben, wo die Bodentypen im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommen.<br />

Nach der Waldfunktionenkartierung handelt es sich bei den Standorten am Seekopf und<br />

am Steinbruch Schneidersköpfle um Bereiche, welche die Kriterien des Gesetzlichen<br />

Bodenschutzwaldes nach § 30 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg erfüllen 31 .<br />

Im Folgenden werden die vorkommenden Haupt-Bodentypen übersichtsartig charakterisiert<br />

(vgl. SCHEFFER & SCHACHTSCHABEL 1998).<br />

Landböden (terrestrische Böden)<br />

Syrosem<br />

Der Bodentyp Syrosem bezeichnet ein Initialstadium der Bodenentwicklung auf Festgesteinen.<br />

Der humose Oberboden ist nur sehr lückig und geringmächtig ausgebildet. Das<br />

31 § 30 LWaldG:<br />

"(1) Bodenschutzwald ist Wald auf erosionsgefährdeten Standorten, insbesondere auf 1.<br />

rutschgefährdeten Hängen,2.felsigen oder flachgründigen Steilhängen,3.Standorten, die zur<br />

Verkarstung neigen, und 4.Flugsandböden.<br />

(2) Der Waldbesitzer hat Bodenschutzwald so zu behandeln, dass eine standortgerechte<br />

ausreichende Bestockung erhalten bleibt und ihre rechtzeitige Erneuerung gewährleistet ist. Die<br />

Forstbehörde kann nach Anhörung des Waldbesitzers Bewirtschaftungsmaßnahmen im<br />

Einzelfall anordnen. […]<br />

05-192


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Festgestein ist höchstens 30 cm tief und mechanisch zerkleinert. Syroseme entwickeln<br />

sich auf Kalkgestein weiter zu Rendzinen, auf Silikatgesteinen weiter zu Rankern. Syroseme<br />

treten vor allem in Erosionslagen von Bergregionen auf.<br />

Lockersyrosem<br />

Der Bodentyp Lockersyrosem bezeichnet ein Initialstadium der Bodenentwicklung auf<br />

Lockergesteinen. Der humose Oberboden ist durchgehend vorhanden aber nur sehr<br />

geringmächtig ausgeprägt. Lockersyroseme entwickeln sich rasch weiter zu Regosolen<br />

(auf Silikatgestein) oder zu Pararendzinen (auf Mergel) oder zu Pelosolen (auf Tonstein).<br />

Das Syrosemstadium der Bodenentwicklung bleibt nur an Standorten erhalten, an denen<br />

die Vegetation ständig gestört wird.<br />

Ranker<br />

Der Bodentyp Ranker bezeichnet einen Bodentyp, der sich durch Humusakkumulation<br />

und Verwitterung aus einem Syrosem (Bodenentwicklung auf Festgestein) entwickelt.<br />

Ranker sind an Standorten zu finden, an denen Erosion eine Weiterentwicklung behindert.<br />

Regosol<br />

Der Bodentyp Regosol bezeichnet einen Bodentyp, der sich durch Humusakkumulation<br />

und Verwitterung aus einem Lockersyrosem (Bodenentwicklung auf Lockergestein) entwickelt.<br />

Der humose Oberboden geht direkt in das Lockergestein über. Regosole sind<br />

kleinflächig auf Dünen oder auf erodierbaren Landflächen zu finden.<br />

Braunerde<br />

Braunerden zeichnen sich vor allen Dingen durch einen braun gefärbten Verbraunungshorizont<br />

unter dem humosen Oberbodenhorizont aus. Der Verbraunungs- und Verlehmungsprozess<br />

wird durch die Silikatverwitterung ausgelöst. Braunerden können aus<br />

Rankern, Regosolen oder Pararendzinen hervorgehen.<br />

Podsol<br />

Podsole entwickeln sich vor allen Dingen sofern folgende Bedingungen gegeben sind:<br />

hohe Niederschläge in Verbindung mit hoher Luftfeuchte und niedriger Jahresmitteltemperatur,<br />

durchlässige, calcium- und magnesiumarme Gesteine und Vegetation mit<br />

geringen Nährstoffansprüchen und nährstoffarmen Vegetationsrückständen. Kennzeichnend<br />

für einen Podsol sind eine mächtige Humusauflage aus Rohhumus sowie ein Auswaschungs-<br />

bzw. Ausbleichungshorizont mit einem darunter liegenden Anreicherungshorizont<br />

aus sogenannten Sesquioxide (Eisensesquioxid, Aluminiumsesquioxid).<br />

Eine Besonderheit für den Schwarzwald stellen nach SCHEFFER & SCHACHTSCHABEL<br />

(1998) die Bändchen-Staupodsole auf. Diese treten in durchgehend feuchten Hochlagen<br />

> 800 m auf Sandsteinfließerden auf. Sie weisen eine wellig ausgebildete, harte "Eisenschwarte"<br />

von 1-5 mm Dicke in ca. 30-120 m Tiefe auf. Durch diese nicht durchwurzelbaren<br />

"Schwarten" kann das Wasser stark gestaut werden.<br />

Bändchen-Staupodsole gelten nach RP Karlsruhe (1999) als seltene Bodentypen.<br />

05-193


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Stagnogley<br />

Stagnogleye gehören zu den von Stauwasser beeinflussten Böden. Durch den Stauwassereinfluss<br />

kommt es zur charakteristischen Nassbleiche des Oberbodens, bei der Eisen,<br />

Mangan und z. T. auch Aluminium gelöst werden und über größere Strecken transportiert<br />

werden können. Anders als beim Podsol erfolgt praktisch keine Umlagerung der gelösten<br />

Stoffe in den Unterboden. Stagnogleye treten insbesondere in hochgelegenen Verebnungen<br />

von Mittelgebirgen auf.<br />

Grundwasserböden (semiterrestrische Böden)<br />

Gley<br />

Durch den Einfluss von sauerstoffarmem Grundwasser kommt es bei Gleyen zur Ausbildung<br />

des typischen dunklen Reduktionshorizonts mit gelösten Eisen- und Manganverbindungen.<br />

Oberhalb des Reduktionshorizonts ist ein Oxidationshorizont ausgebildet, wo<br />

die durch kapillaren Aufstieg hingelangten Eisen- und Manganverbindungen oxidieren und<br />

eine rostartige Färbung bilden.<br />

Auenböden<br />

Als Böden der Fluss- und Bachtäler sind Aueböden entweder von periodischen Überflutungen<br />

und/oder von Druck- und Qualmwasser beeinflusst. Im Unterschied zu den Gleyen<br />

weisen Aueböden in den oberen 80 cm des Bodens keine redoximorphen Merkmale auf.<br />

05-194


05-195<br />

Tabelle 154: Schutzgut Boden: Bestandsbeschreibung: Wesentliche Merkmale der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Böden gemäß digitaler Bodenkarte<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Grundgebirgs-Schwarzwald"<br />

a1 - Regosol, Skeletthumusboden<br />

und<br />

Ranker aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

A203 - Podsolige<br />

Braunerde aus<br />

Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial<br />

Schuttmassen, meist aus Granit oder<br />

permzeitlichem Quarzporphyr<br />

(Hangschutt, Oberlage), örtlich<br />

anstehender Fels<br />

Grundgebirgszersatz, meist überdeckt<br />

von skelettreicher Kristallin-Fließerde<br />

(Granit-Fließerde) mit deutlichem<br />

Buntsandsteineinfluss<br />

Relief meist steile und sehr steile<br />

Hänge und Hangrücken,<br />

stellenweise mit Felsbildungen<br />

stark geneigte Scheitelbereiche,<br />

Verebnungen und Flachhänge im<br />

Grundgebirge unterhalb der<br />

Buntsandsteinstufe<br />

Feldkapazität: sehr gering (80-130 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering (30-50 mm)<br />

Luftkapazität: sehr hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: sehr hoch bis äußerst<br />

hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering<br />

(20-50 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: sehr flach bis tief<br />

Waldhumusform: typischer und moderartiger<br />

Mull bis typischer Moder<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(90-240 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering bis mittel<br />

(60-110 mm)<br />

Luftkapazität: mittel<br />

Wasserdurchlässigkeit: mittel bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis mittel<br />

(40-160 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: rohhumusartiger Moder<br />

Umgebung Steinbruch<br />

Schneidersköpfle<br />

Über dem<br />

Kavernenwasserspeicher<br />

Insbesondere Hänge des<br />

Schwarzenbachtals<br />

Bereich der Baustelleneinrichtungs-<br />

und<br />

Lagerfläche an der<br />

Herrenwieser Schwallung<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-196<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

A204 - Podsol-<br />

Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgsund<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

A209 - Podsolige<br />

Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Meist Hangschutt (hauptsächlich<br />

zweischichtig mit Buntsandstein-<br />

Grundgebirgsmischmaterial über<br />

"nur" Grundgebirgsmaterial); selten<br />

Fließerden (Deck- über Basislage) mit<br />

nach unten abnehmendem<br />

Buntsandsteingehalt<br />

meist stark skeletthaltiger, sandiger<br />

Hangschutt, stellenweise von sehr<br />

stark grusiger Oberlage überdeckt,<br />

selten Fließerde (Basislage) über<br />

anstehendem Granit oder<br />

Quarzporphyr des Rotliegenden<br />

überwiegend stark bis sehr stark<br />

geneigte Hänge, teilweise mit<br />

bewegtem Kleinrelief (Kerben,<br />

Mulden, Quellnischen,<br />

Verflachungen usw.)<br />

steile bis sehr steile Hänge<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(80-230 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering bis mittel<br />

(60-110 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis mittel<br />

(40-130 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mäßig tief bis tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: Mullartiger Moder bis<br />

rohhumusartiger Moder<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(80-160 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering (60-80 mm)<br />

Luftkapazität: mittel, stellenweise gering<br />

Wasserdurchlässigkeit: mittel bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis mittel<br />

(40-110 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis tief<br />

Waldhumusform: typischer Moder<br />

Hänge des<br />

Schwarzenbachtals<br />

oberhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

bei der Schwallung<br />

Hänge an der<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

Umgebung Steinbruch<br />

Schneidersköpfle<br />

Baustelleneinrichtungsflächen<br />

entlang der<br />

Bundesstraße.<br />

Baustelleneinrichtungsflächen<br />

an der<br />

Herrenwieser Schwallung<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-197<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

A210 - Auensilikatrohboden<br />

und (Locker-<br />

) Syrosem aus jungen<br />

Flussschottern<br />

A212 - Braunerde und<br />

Ranker-Braunerde aus<br />

Granit<br />

A213 - Braunerde aus<br />

Granit<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

holozäne, sehr junge<br />

Schwarzwaldschotter (überwiegend<br />

Granit)<br />

Granit oder Quarzporphyr des<br />

Rotliegenden, meist mit sehr geringmächtiger,<br />

stark skeletthaltiger und<br />

sandig-lehmiger Fließerde (Decklage)<br />

Granit und Quarzporphyr des<br />

Rotliegenden, meist mit geringmächtiger,<br />

stark skeletthaltiger und sandiglehmiger<br />

Fließerde (Decklage)<br />

junges, bei starkem Hochwasser<br />

überflutetes Flussbett der steil in<br />

den Granit eingeschnittenen Murg;<br />

häufig mit Felsblöcken<br />

überwiegend schwach bis stark<br />

geneigte rundlich-schmale<br />

Scheitelbereiche und steile<br />

Hangrücken<br />

ebene bis schwach geneigte breite<br />

Scheitelbereiche und Hangrücken<br />

Feldkapazität: sehr gering (20-100 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering (10-50 mm)<br />

Luftkapazität: sehr hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: äußerst hoch,<br />

stellenweise sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering<br />

(10-50 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: sehr gering<br />

Gründigkeit: sehr flach bis mittel tief,<br />

Unterboden schlecht durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: -<br />

Feldkapazität: sehr gering (30-120 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(20-60 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: sehr hoch bis äußerst<br />

hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis gering<br />

(20-80 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: flach bis mittel tief<br />

Waldhumusform: rohhumusartiger Moder<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering (90-<br />

190 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering (50-80 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: mittel bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: gering bis mittel<br />

(50-150 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief<br />

Waldhumusform: rohhumusartiger Moder<br />

Nur sehr kleinflächig im<br />

UG:<br />

Bereich des Murgtals<br />

Nur sehr kleinflächig im<br />

UG:<br />

Seitentäler der Murg<br />

Nur sehr kleinflächig im<br />

UG:<br />

Bereiche Unterhalb des<br />

Fürfels<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-198<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Buntsandstein-Schwarzwald"<br />

a6 - Brauner<br />

Auenboden-Auengley<br />

aus Auensand und -<br />

lehm<br />

b17 - Podsolige<br />

Braunerde und Podsol-<br />

Braunerde aus schuttreichen<br />

Fließerden<br />

Auensand und -lehm ebene bis wellige Talsohlen Feldkapazität: sehr gering bis mittel (110-<br />

300 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering bis hoch<br />

(70-160 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch<br />

Sorptionskapazität: gering bis mittel<br />

(60-200 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: typischer und moderartiger<br />

Mull bis typischer Moder<br />

Sandsteinschutt und schuttreiche<br />

Fließerden über Sandstein des<br />

Mittleren Buntsandsteins<br />

Plateauflächen, gewölbte Scheitelbereiche<br />

von Bergrücken und<br />

schwach bis mittel geneigte<br />

Hochflächenränder sowie mittel<br />

geneigte bis steile Talhänge<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering (90-<br />

150 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering (50-90 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis sehr hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: mittel bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis gering<br />

(30-100 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: sehr gering<br />

Gründigkeit: mittel tief bis tief<br />

Waldhumusform: typischer Moder bis<br />

Rohhumus<br />

Nur kleinflächig im UG<br />

(Randlich zur Baustellenzufahrt<br />

des Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre):<br />

Bereich der alternativen<br />

zentralen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Lagerflächen<br />

an der Herrenwieser<br />

Schwallung<br />

Bereich des<br />

Schwarzenbachtals<br />

Hänge am<br />

Schwarzenbachtal<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-199<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

b47 - Gley, Nassgley<br />

und Kolluvium-Gley aus<br />

Abschwemmmassen<br />

über Sandsteinschutt<br />

b48 -<br />

Hanggley,<br />

Nasshanggley, Gley,<br />

Gley-Stagnogley,<br />

Quellengley,<br />

Anmoorgley und<br />

Moorgley aus<br />

Sandstein- oder<br />

Kristallinschutt<br />

(Granitschutt)<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

holozäne Abschwemmmassen, z. T.<br />

geringmächtig über Sandsteinschutt<br />

oder Fließerden aus Material des<br />

Oberen Buntsandsteins<br />

Hangschutt aus Sandstein und/oder<br />

Kristallingestein (Granit), vereinzelt<br />

Beimengung von Rotliegendmaterial;<br />

Hangschutt örtlich geringmächtig über<br />

Gneis- oder Granitzersatz; stellenweise<br />

dünne Decke aus lehmigsandigen<br />

holozänen<br />

Abschwemmmassen<br />

schmale Muldentälchen, örtlich mit<br />

schmaler Sohle im Zentrum<br />

schwach bis stark geneigte Hänge,<br />

flache Talanfangsmulden, hängige<br />

Muldentälchen, Nischen und<br />

Verflachungen v.a. im<br />

Übergangsbereich vom Buntsandstein<br />

zum Grundgebirge<br />

Feldkapazität: gering (190-260 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: mittel bis hoch<br />

(100-150 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: gering bis hoch<br />

Sorptionskapazität: mittel (100-140 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mäßig tief bis tief, Unterboden sehr<br />

schlecht durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: typischer und moderartiger<br />

Mull bis typischer Moder<br />

Feldkapazität: gering bis mittel (150-350 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: mittel bis hoch<br />

(90-160 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: gering bis mittel<br />

(50-200 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis tief, Unterboden<br />

schlecht durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: -<br />

Sehr kleinflächig im<br />

Untersuchungsgebiet:<br />

Bereich des Seebachtals<br />

Entlang des<br />

Schwarzenbachtals<br />

Bereich der Baustellenzufahrt<br />

zum neuen<br />

Schachtkraftwerk an der<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-200<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

b82 - Bändchenstagnogley<br />

aus<br />

Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

b83 - Bändchen(stau)-<br />

podsol aus Fließerden<br />

auf Buntsandstein<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

Sandsteinschutt, Sandsteinschutt<br />

führende Fließerden und<br />

Sandsteinzersatz<br />

Sandsteinschutt, Sandsteinschutt<br />

führende Fließerden und<br />

Sandsteinzersatz<br />

ebene bis schwach geneigte<br />

Hochlagen im Grindenschwarzwald<br />

Scheitelbereiche und Oberhänge<br />

meist schmaler Bergrücken sowie<br />

Plateauränder, meist schwach bis<br />

mittel geneigt<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering (100-<br />

150 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering bis mittel<br />

(50-120 mm)<br />

Luftkapazität: mittel<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch, Unterboden sehr<br />

gering<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis mittel<br />

(30-120 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief,<br />

Unterboden sehr schlecht durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: Feuchtmoder bis<br />

Feuchtrohhumus<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering (100-<br />

150 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering (50-90 mm)<br />

Luftkapazität: mittel bis hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch, Unterboden sehr<br />

gering bis gering<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis mittel<br />

(30-120 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief,<br />

Unterboden sehr schlecht durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: Rohhumus bis<br />

Feuchtrohhumus<br />

Oberer Kuppenbereich<br />

des Seekopfs<br />

Mittlerer Kuppenbereich<br />

des Seekopfs<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-201<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

b84 - Podsol, Podsol-<br />

Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus<br />

Hangschutt<br />

b85 - Bändchenpodsol,<br />

Podsol-Ranker<br />

und Podsol-Regosol<br />

aus Hangschutt<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

blockreicher Hangschutt überwiegend<br />

aus Material des Mittleren<br />

Buntsandsteins<br />

überwiegend blockreicher Hangschutt<br />

vorherrschend stark geneigte bis<br />

steile, meist gestreckte Hänge<br />

schwach bis stark geneigte<br />

Plateauränder und konvexe bis<br />

gestreckte Oberhänge<br />

Feldkapazität: sehr gering (50-90 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(30-60 mm)<br />

Luftkapazität: hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: sehr hoch, Unterboden<br />

stellenweise gering<br />

Sorptionskapazität: sehr gering (15-<br />

30 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: Rohhumus<br />

Feldkapazität: sehr gering (40-80 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(30-60 mm)<br />

Luftkapazität: hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: sehr hoch, Unterboden<br />

stellenweise gering<br />

Sorptionskapazität: sehr gering (15-<br />

30 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mittel tief bis mäßig tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: Rohhumus<br />

Hangbereiche unterhalb<br />

des Seekopfs und im<br />

Seebachtal (Bereich der<br />

Baustellenzufahrten)<br />

Unterer Kuppenbereich<br />

des Seekopfs<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-202<br />

Bodentyp<br />

(farbliche Hervorhebung<br />

= Betroffen<br />

durch Vorhaben)<br />

b154 - Podsol und<br />

Podsol-Regosol aus<br />

Sandsteinschutt<br />

b155 - Braunerde-<br />

Podsol und Podsol aus<br />

würmzeitlichen<br />

Terrassenschottern<br />

Ausgangsmaterial Relief Kennwerte Vorkommen im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

blockreicher Buntsandstein-<br />

Hangschutt und würmzeitliche<br />

Moränensedimente<br />

würmzeitliche Terrassenschotter aus<br />

Buntsandsteinmaterial mit<br />

kiesärmerer Deckschicht (Decklage)<br />

steile Karwände größerer Kare und<br />

kleinere Kare im Nordschwarzwald<br />

mit überwiegend steilen und sehr<br />

steilen Hängen (Karwand),<br />

teilweise mit wallförmigem<br />

Karriegel<br />

ebene bis schwach geneigte<br />

Niederterrassenflächen in<br />

Buntsandsteintälern<br />

Die farbig unterlegten Bodentypen werden von bau- oder anlagebedingten Vorhabensmerkmalen betroffen<br />

Feldkapazität: sehr gering (50-100 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: sehr gering bis gering<br />

(30-70 mm)<br />

Luftkapazität: hoch bis sehr hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering (10-<br />

40 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: flach bis mäßig tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: rohhumusartiger Moder bis<br />

Rohhumus<br />

Feldkapazität: sehr gering bis gering (80-<br />

170 mm)<br />

Nutzbare Feldkapazität: gering (60-90 mm)<br />

Luftkapazität: mittel, Unterboden hoch<br />

Wasserdurchlässigkeit: hoch bis sehr hoch<br />

Sorptionskapazität: sehr gering bis gering<br />

(30-80 mol/z/ m²)<br />

Erodierbarkeit: -<br />

Gründigkeit: mäßig tief bis tief,<br />

Unterboden mäßig durchwurzelbar<br />

Waldhumusform: rohhumusartiger Moder bis<br />

Rohhumus<br />

Karwände am<br />

Herrenwieser See und<br />

Karwände an der<br />

Badener Höhe<br />

Nur kleine Fläche am<br />

Rande des Untersuchungsgebiets:<br />

Baustelleneinrichtungsund<br />

Lagefläche<br />

Herrenwieser Schwallung<br />

Seitental vom<br />

Schwarzenbachtal (am<br />

unteren Gartenbachweg)<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4.2.1.3 Bestand Moore (Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte)<br />

Nach SCHEFFER & SCHACHTSCHABEL (1998) sind Moore wie folgt definiert:<br />

"Moore sind hydromorphe Böden mit über 3 dm mächtigem Torfhorizont und starken<br />

Reduktionsmerkmalen des Mineralkörpers. Es handelt sich um organische Böden, deren<br />

Humushorizonte häufig mehrere Meter mächtig sind und mindestens 30 %, meist aber<br />

wesentliche mehr org. Substanz enthalten. Böden mit unter 3 dm mächtigen Torflagen<br />

oder Humusgehalten von 15…30 % werden als Moor- oder Anmoorgleye zu den Mineralböden<br />

gestellt […]"<br />

Gemäß LUBW & LGRB (2008) ist die Schichtenfolge der organischen Reste in Torfen<br />

eine Geschichte von Pflanzengesellschaften und damit eine Urkunde zur Klima- und<br />

Vegetationsgeschichte eines Moores und seiner Umgebung. Torfe von Mooren können<br />

auch Urkunde der Kulturgeschichte einer Landschaft sein, wenn z. B. Menschen in Moore<br />

verändert eingegriffen haben.<br />

Die Moore/Torfe in Baden-Württemberg werden seit ca. 1910 im Moorkataster erfasst.<br />

Der Bestand an Mooren (auf Grundlage der Daten des Moorkatasters, LUBW 2011c) ist in<br />

Karte IUS-04-1 dargestellt.<br />

In Tabelle 155 wird eine Übersicht zu den in der Nähe des Untersuchungsgebiets bzw.<br />

innerhalb des Untersuchungsgebiets vorkommenden Mooren des Moorkatasters gegeben.<br />

Nur eines der Moore gemäß Moorkataster befindet sich im Untersuchungsgebiet:<br />

Das Moor Nr. 616: "Schwarzenbach Kohlscheuer". Nach aktueller Bestandserfassung der<br />

Biotope (siehe Karte IUS-05-1-3) handelt es sich bei der innerhalb des Moorkatasters<br />

verorteten Fläche nicht um ein Moor, sonder um den Biotoptyp "Schlagflur" (Code 35.50).<br />

Ein sumpfig-mooriger Standort wurde allerdings in der Nähe der Fläche aus dem Moorkataster,<br />

außerhalb der Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche, kartiert. Es handelt sich<br />

dabei um den Biotoptyp "Hochstaudenflur quelliger, sumpfiger oder mooriger Standorte"<br />

(Code 35.41). Hiermit wird deutlich, dass die Flächenzuweisung im Moorkataster maßstabsbedingt<br />

z. T. verzerrt sein kann.<br />

Tabelle 155: Schutzgut Boden: Bestand Moore gemäß Moorkataster (Funktion als Archiv der Naturund<br />

Kulturgeschichte) in der Nähe zum Untersuchungsgebiet<br />

Nr. in<br />

Karte<br />

IUS-04-1<br />

Bezeichnung Beschreibung Lage im Untersuchungsgebiet<br />

613 "Badener Höhe" Niedermoor<br />

614<br />

615<br />

616<br />

"Moor am<br />

Herrenwieser See"<br />

"Schwarzenbach<br />

Schwallung"<br />

"Schwarzenbach<br />

Kohlscheuer"<br />

Niedermoor<br />

Niedermoor<br />

Niedermoor<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet, aber in direkter Nähe<br />

(Oberbecken Seekopf)<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet, aber in räumlicher Nähe<br />

(Oberbecken Seekopf)<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet, aber in räumlicher Nähe<br />

(Baustellenzufahrten)<br />

Im Untersuchungsgebiet<br />

(innerhalb der alternativen zentralen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Lagerfläche an der Herrenwieser<br />

Schwallung)<br />

05-203


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Exkurs zum Vorhandensein einer "Misse" am Seekopf<br />

(siehe auch textliche Ausführungen zur Biotoptypenkartierung im genannten Bereich im<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.6.2 Bestand Biotoptypen)<br />

In der Waldfunktionenkartierung wird dargestellt, dass sich auf dem Seekopf der Moortyp<br />

"Misse" befindet. Missen werden nach LUBW (2011d) wie folgt beschrieben:<br />

"Ein im Nordschwarzwald und in den östlichen Bereichen des mittleren und südlichen<br />

Schwarzwaldes anzutreffender Moortyp sind die Missen. Andere gebräuchliche Bezeichnungen<br />

für Misse sind Miß, Müß oder Müsse.<br />

Nach alter Beschreibung sind Missen schlechtwüchsige Waldungen der Hochflächen, die<br />

zur Vermoorung neigen. Floristisch sind die Missen den mit Wald bestockten Hochmooren<br />

ähnlich, wobei ihre Entstehung sowohl auf natürliche Standortsverhältnisse als auch auf<br />

Nutzungen zurückgeführt werden kann. In Kamm-, Sattel- und Muldenlagen haben sich<br />

auf abflussträgen Standorten bei kaltem Klima und hohen Niederschlägen, von Staunässe<br />

geprägte Böden entwickelt. Sie weisen zum Teil mächtige Rohhumusauflagen auf. Im<br />

Gegensatz zu jungen Grindenmooren mit einer nur schwachen Torfauflage werden in<br />

Missen wie der Seemisse am Ruhestein Torfmächtigkeiten von mehreren Metern erreicht.<br />

Die Missen blieben von wirtschaftlichen Einflüssen über viele Jahrhunderte weitgehend<br />

verschont. Dies änderte sich im 19. Jh., als in der verödeten Landschaft aus Not auf die<br />

Missen zurückgegriffen wurde. Der Übergang zur Stallfütterung und der Strohmangel, weil<br />

Ackerbau in diesen Höhenlagen kaum möglich war, zwang die Waldbauern dazu, auch in<br />

den Missen Einstreu zu gewinnen. Dazu wurden die Zwergsträucher alle 8 bis 12 Jahre<br />

gemäht. In die ursprünglichen Zwergstrauchgesellschaften war auch das Pfeifengras<br />

(Molinia caerulea) eingestreut, das sich, durch eine späte Mahd gefördert, ausbreitete. Es<br />

entstanden die Streumissen. Durch Entwässerungsmaßnahmen und Mineralstoffentzug<br />

infolge intensiver Streugewinnung, bei der meist die Torfmoosdecke mit abgezogen<br />

wurde, lichtete der Wald immer mehr auf. Der Anteil an offenen Flächen im Wald betrug<br />

mehr als ein Drittel; der noch vorhandene lichte Wald bestand dabei meistens aus verkrüppelten<br />

und schwachwüchsigen Bäumen. Im 20. Jh. Nahm die Streugewinnung in den<br />

Missen erheblich an Bedeutung ab und wurde nach 1960 ganz eingestellt.<br />

Anfang des 19. Jh. Begannen Versuche, die Missen waldbaulich stärker zu nutzen. Dazu<br />

wurden die noch heute erkennbaren Entwässerungsgräben angelegt und die Missen dann<br />

häufig in reine Kiefernwälder umgewandelt. "<br />

Aufgrund von Bohrstockuntersuchungen im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass es sich bei<br />

der kartierten Fläche nicht um eine Misse handelt. Die erforderlichen Torfmächtigkeiten<br />

für die Zuordnung zum Moor von > 30 cm werden fast auf der gesamtem Fläche unterschritten<br />

(siehe Abbildung 109). Nur im Südosten der Fläche gibt es eine Torfschicht, die<br />

eine Mächtigkeit von > 30 cm aufweist. Es handelt sich bei dieser Fläche um einen<br />

Bereich mit allenfalls anmoorigen Böden.<br />

Dieses Untersuchungsergebnis deckt sich mit dem Datenbestand des Moorkatasters,<br />

siehe vorheriger Abschnitt. Im Moorkataster wird die "vermeintliche Misse auf dem Seekopf"<br />

nicht dargestellt.<br />

05-204


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Im Übrigen gilt folgendes gemäß RP KA (2011a) 32 : "Die bisherigen Erkundungen zu einer<br />

vermeintlichen Misse am Seekopf ergaben bisher keine Erkenntnisse, die das Vorhandensein<br />

eines solchen Biotops bestätigen würden."<br />

Abbildung 109: Schutzgut Boden: Ergebnis zur Untersuchung der Torfmächtigkeit im Bereich der in<br />

der Waldfunktionenkartierung als "Misse" kartierten Fläche auf dem Seekopf;<br />

rote Zahlen: Mächtigkeit von Rohhumus und Torf in cm,<br />

rote gestrichelte Linie: Abgrenzung der "Misse NW Seekopf"<br />

32 Protokoll des RP Karlsruhe vom 10.05.2011 zum Fachgespräch am 07.04.2011, durchgeführt<br />

u. a. mit Vertretern der Referate 51, 52, 55, 56)<br />

05-205


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.4.2.1.4 Bestand Geotope (Funktion als Zeugnisse und Urkunden der Landschaftsentwicklung)<br />

Geotope sind erdgeschichtliche Bildungen der unbelebten Natur, die Kenntnisse über die<br />

Entwicklung der Erde oder des Lebens vermitteln. Sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen,<br />

Böden, Mineralen und Fossilien sowie einzelnen Naturschöpfungen und natürliche<br />

Landschaftsteile (Definition der Ad-hoc-AG Geotopschutz aus dem Jahr 1996). Geotope<br />

besitzen per se keinen Schutzstatus. Sie können z. B. als Naturdenkmal nach Naturschutzrecht<br />

ausgewiesen werden.<br />

Der Bestand an Geotopen (auf Grundlage der Daten des LGRB) ist in Karte IUS-04-1<br />

dargestellt. In Tabelle 156 wird eine Übersicht zu den im Untersuchungsgebiet bzw. zu<br />

den in der Nähe des Untersuchungsgebiets vorkommenden Geotopen gegeben.<br />

Nur das Geotop Nr. 8 "Steinbrüche im Gebiet Raumünzach" liegt direkt im Untersuchungsgebiet,<br />

alle anderen Geotope liegen außerhalb, aber in relativer räumlicher<br />

Nähe zum Untersuchungsgebiet.<br />

Tabelle 156: Schutzgut Boden: Bestand Geotope gemäß LGRB (Funktion als Zeugnisse und Urkunden<br />

der Landschaftsentwicklung) im Untersuchungsgebiet bzw. in der Nähe des<br />

Untersuchungsgebiets<br />

Nr. in<br />

Karte<br />

IUS-04-1<br />

Bezeichnung<br />

(jeweils Zitat)<br />

Beschreibung<br />

(Zitat gemäß Geotop-Steckbrief)<br />

Lage im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

2<br />

"Kar über dem<br />

Seegrund wenig E<br />

der Badener Höhe"<br />

"Halbkreisförmige Karform in 910 m NN,<br />

geöffnet nach NNO und entstanden in der<br />

Bausandstein-Formation (sus) des Unteren<br />

Buntsandsteins. Die Karwand steigt ca. 50 m<br />

über dem Karboden an. Am hinteren<br />

Karbodenrand befinden sich noch Reste<br />

eines älteren, höheren Bodens<br />

(Mehrphasenkar)."<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet,<br />

aber im Kartenausschnitt<br />

sichtbar<br />

3<br />

"Herrenwiessee<br />

etwas NW der<br />

Schwarzenbachtalsperre"<br />

"Der Herrenwieser See liegt an der Nordostseite<br />

des 1.001 m NN hohen Seekopfs etwas<br />

nordwestlich der Schwarzenbach Talsperre<br />

und bildet einen länglichen, nach Nordnordosten<br />

ausgerichteten Karsee. Die Seeoberfläche<br />

liegt bei etwa 829 m NN, die Karwände<br />

steigen bis fast 1.000 m NN an. Der See<br />

entstand in der letzten Eiszeit (Würm-Eiszeit,<br />

die vor ca. 11.000 Jahren endete) durch das<br />

Aushobeln eines kleinen Kargletschers im<br />

Mittleren Buntsandstein. Der See wird von<br />

Moorflächen umgeben."<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet,<br />

aber im Kartenausschnitt<br />

sichtbar<br />

8<br />

"Steinbrüche im<br />

Gebiet<br />

Raumünzach"<br />

"Im Gebiet um Raumünzach befinden sich<br />

mehrere Steinbrüche, in denen Granit aufgeschlossen<br />

ist. Es handelt sich um typischen<br />

Forbach-Granit (GFO) mit Klüftung nach zwei<br />

Richtungen. Bei Auflassung wäre die Erhaltung<br />

eines typischen Profils wünschenswert."<br />

Direkt im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

(Steinbruch<br />

Schneidersköpfle)<br />

05-206


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Nr. in<br />

Karte<br />

IUS-04-1<br />

Bezeichnung<br />

(jeweils Zitat)<br />

Beschreibung<br />

(Zitat gemäß Geotop-Steckbrief)<br />

Lage im<br />

Untersuchungsgebiet<br />

9<br />

"Steinbrüche im<br />

Gebiet<br />

Raumünzach"<br />

"Im Gebiet um Raumünzach wurden drei<br />

inzwischen aufgelassene Steinbrüche angelegt,<br />

die mehr oder weniger gute Einblicke in<br />

das anstehende Gestein bieten. Es handelt<br />

sich hierbei um einen typischen grobkörnigen<br />

Forbachgranit (GFO), von überwiegend<br />

rötlicher bis grauer Farbe mit einem deutlichen<br />

Kluftnetz nach zwei Richtungen, was<br />

den Abbau bedeutend erleichterte."<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet,<br />

aber im Kartenausschnitt<br />

sichtbar<br />

10<br />

15<br />

"Steinbrüche im<br />

Gebiet<br />

Raumünzach"<br />

"Eulenfelsen,<br />

Forbach-<br />

Gausbach"<br />

"Im Gebiet um Raumünzach befinden sich<br />

mehrere Steinbrüche, in denen Granit aufgeschlossen<br />

ist. Es handelt sich um typischen<br />

Forbach-Granit (GFO) mit Klüftung nach zwei<br />

Richtungen. Bei Auflassung wäre die Erhaltung<br />

eines typischen Profils wünschenswert."<br />

"Der Eulenfelsen bildet am Westufer der<br />

Murg hoch über Forbach eine markante Felsgruppe.<br />

Die Felsen bestehen aus Forbach-<br />

Granit (GFO) und neigen stark zur Wollsackverwitterung<br />

entlang von Klüften, wodurch<br />

große rundliche Formen entstehen."<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet,<br />

aber im<br />

Kartenausschnitt sichtbar<br />

Nicht im Untersuchungsgebiet,<br />

aber im Kartenausschnitt<br />

sichtbar<br />

5.3.4.2.1.5 Bestand Altlasten und altlastenverdächtiger Flächen (Altablagerungen<br />

und Altstandorte)<br />

Altlasten und altlastverdächtige Flächen werden in § 2 Absatz 5 und 6 BBodSchG wie<br />

folgt definiert:<br />

(5) Altlasten im Sinne dieses Gesetzes sind<br />

1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle<br />

behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und<br />

2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung<br />

einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche<br />

Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit<br />

hervorgerufen werden.<br />

(6) Altlastverdächtige Flächen im Sinne dieses Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte,<br />

bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger<br />

Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.<br />

Es wurde eine Datenabfrage zu Altlasten und Altstandorten bei der zuständigen Behörde<br />

(Landratsamt Rastatt, Umweltamt) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Datenabfrage sind<br />

in Karte IUS-04-1 dargestellt.<br />

Im Ergebnis ist folgendes festzustellen:<br />

• Nur eine Altablagerung ("Sachsenbrunnen") befindet sich in der Nähe zum Untersuchungsgebiet<br />

bei Herrenwies. Für diese Altlastenfläche besteht der Handlungsbedarf<br />

B (= es wurde eine schädliche Bodenveränderungen für den Wirkungspfad<br />

05-207


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Boden-Grundwasser festgestellt, eine Sanierung ist jedoch im Sinne von § 4 Abs. 7<br />

BBodSchV nicht verhältnismäßig).<br />

• Nur ein Altstandort ("Krämer Tankstelle"), befindet sich im Untersuchungsgebiet<br />

innerhalb der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche Bahnhof Raumünzach.<br />

Für diesen Altstandort besteht Handlungsbedarf B (= es wurde eine<br />

schädliche Bodenveränderungen für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser festgestellt,<br />

eine Sanierung ist jedoch im Sinne von § 4 Abs. 7 BBodSchV nicht verhältnismäßig).<br />

• Die Mehrzahl der Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen befindet sich Forbach.<br />

5.3.4.2.1.6 Vorbelastungen<br />

Als Vorbelastung für das Schutzgut Boden im Untersuchungsgebiet bzw. angrenzend zum<br />

Untersuchungsgebiet sind im Wesentlichen folgende Faktoren zu nennen:<br />

• Veränderung der Vegetationsbedeckung auf dem Seekopf infolge der Entstehung<br />

von Windwurfflächen des Orkans "Lothar" im Dezember 1999: Durch die erhöhte<br />

Sonneneinstrahlung, Bodenfeuchte und Störung des Bodenaufbaus auf der Windwurffläche<br />

(z. B. aufgestellte Wurzelteller) kann der im Boden enthaltene Humus<br />

rascher mineralisiert werden. Die Bodenfunktionen können theoretisch eingeschränkt<br />

sein.<br />

• Veränderung der Bodenbeschaffenheit durch den Betrieb des Steinbruchs und der<br />

Brecheranlage im Bereich Schneidersköpfle (Fa. VSG Schwarzwald-Granit-Werke<br />

GmbH): Infolge des Rohstoffabbaus ist es im Bereich der Steinbruchfläche und<br />

Lagerflächen insbesondere zu Bodenverlusten durch Bodenabtrag und Bodenauftrag<br />

gekommen. Entsprechend ist der Bereich als Bodeneinheit 501 "Rohstoffabbaufläche"<br />

in der digitalen Bodenkarte m 1:50.000 dargestellt. Da entsprechend<br />

der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen (Erweiterungs-Genehmigung<br />

vom 23.07.1997 durch das LRA Rastatt) bereits während des Steinbruchbetriebs<br />

eine sukzessive Renaturierung (als Teil der Rekultivierungsmaßnahmen)<br />

erfolgen soll, konnten bereits auf Teilflächen der Abbau- und Lagerflächen Bodenentwicklungsprozesse<br />

stattfinden.<br />

• Verluste von Böden durch Überdeckung/Abgrabung in Steinbrüchen.<br />

• Bodenversiegelung durch Anlage von Verkehrswegen und Siedlungen.<br />

• Eintrag von Schadstoffen durch verkehrsbedingte Emissionen entlang der Landesund<br />

Bundesstraße.<br />

• Veränderung der Bodenentwicklung durch langjährige Fichtenbestockung: Infolge<br />

der Veränderung der Humusform (Rohhumus) kann ein Podsolierungsprozess ausgelöst<br />

werden, der zu einer Herabsetzung des Filter- und Puffervermögens von<br />

Schadstoffen führt.<br />

• Ferner: Veränderung der Bodenchemie durch die Auswirkungen des sogenannten<br />

sauren Regens.<br />

05-208


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abseits der Siedlungs- und Infrastrukturflächen sind nur gering Vorbelastungen zu erwarten.<br />

5.3.4.2.2 Bedeutung<br />

In Karte IUS-04-2 wird die Beurteilung der Bedeutung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden<br />

Bodentypen je Bodenfunktion (Standort für die natürliche Vegetation, Standort<br />

für Kulturpflanzen, Filter- und Puffer für Schadstoffe, Ausgleichskörper im Wasserhaushalt)<br />

dargestellt. Die Gesamtbedeutung ist in Karte IUS-04-3 dargestellt; die Beurteilung<br />

entstammt jeweils der digitalen Bodenkarte 33 im Maßstab 1:50.000. Zwei<br />

Bodenfunktionen werden in der digitalen Bodenkarte nicht beurteilt:<br />

• Bodenfunktionen "Lebensraum für Bodenorganismen": Nach LUBW (2010a) ist<br />

keine gesonderte Bewertung dieser Bodenfunktion erforderlich. Die Bedeutung für<br />

diese Bodenfunktionen kann nach eigener Einschätzung für alle Bodentypen vorsorglich<br />

mit "mittel" (Wertstufe 2) beurteilt werden. Es erfolgt keine kartographische<br />

Darstellung.<br />

• Bodenfunktionen "Landschaftsgeschichtliche Urkunde/natur- und kulturgeschichtliche<br />

Urkunde". Eine hohe Bedeutung erreichen nach LUBW & LGRB (2008) im<br />

Untersuchungsgebiet diejenigen Bereiche, die als Geotope zu klassifizieren sind<br />

(und damit wichtige Zeugnisse und Urkunden der Landschaftsentwicklung darstellen,<br />

siehe Tabelle 156) und Bereiche, die als Moore zu klassifizieren sind (und<br />

damit wichtige Funktionen als Archiv der Natur und Kulturgeschichte übernehmen,<br />

siehe Tabelle 155). Die Geotope und Moore sind in Karte IUS-04-1 dargestellt.<br />

Tabelle 157 gibt eine Übersicht zur Bestandsbeurteilung der einzelnen Bodenfunktionen.<br />

Von besonderer Bedeutung (Gesamtbedeutung nach digitaler Bodenkarte) sind folgende<br />

Bodentypen (Gesamtbewertung der Bodenfunktion mit Wertstufe 4 oder 3):<br />

• Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Grundgebirgs-Schwarzwald":<br />

- a1 - Regosol, Skeletthumusboden und Ranker aus Granit-Hangschutt<br />

- A210 - Auensilikatrohboden und (Locker-)Syrosem aus jungen Flussschottern<br />

• Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Buntsandstein-Schwarzwald":<br />

- a6 - Brauner Auenboden-Auengley aus Auensand und -lehm<br />

- b48 - Hanggley, Nasshanggley, Gley, Gley-Stagnogley, Quellengley, Anmoorgley<br />

u. Moorgley aus Sandstein- o. Kristallinschutt (Granitschutt)<br />

- b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein<br />

- b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: Dieser Bodentyp<br />

gilt zusätzlich nach RP Karlsruhe (1999) als seltener Bodentyp<br />

33 Die Berücksichtigung der Effekte durch den Windwurf auf dem Seekopf werden in der digitalen<br />

Bodenkarte nicht berücksichtigt, auf den Windwurfflächen ist z. T. von einer Minderung der<br />

Bodenfunktionen auszugehen.<br />

05-209


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

- b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

- b154 - Podsol und Podsol-Regosol aus Sandsteinschutt<br />

- b155 - Braunerde-Podsol und Podsol aus würmzeitlichen Terrassenschottern<br />

Für eine hohe Bedeutung der o. g. Bodentypen sind teils die hohe Bedeutung der Funktion<br />

"Standort für die natürliche Vegetation" oder die hohe Bedeutung der Funktion "Ausgleichskörper<br />

im Wasserhaushalt" relevant.<br />

Alle übrigen Böden im Untersuchungsgebiet sind von allgemeiner Bedeutung (Gesamtbewertung<br />

der Bodenfunktion mit Wertstufe 2):<br />

Böden mit geringer Bedeutung (Gesamtbewertung der Bodenfunktion mit Wertstufe 1<br />

oder 0) kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.<br />

Besonderer Hinweis zur Bodenbeurteilung im Bereich des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

(dargestellt als Rohstoffabbaufläche in der digitalen Bodenkarte, keine Bodenbeurteilung<br />

vorliegend): Es ist davon auszugehen, dass alle Bereiche, die keine offenen Felsbildungen<br />

darstellen (insbesondere alle Bereiche, die eine Vegetationsdecke aufweisen, siehe<br />

Biotoptypen Karte IUS-05, Blatt 1 bis 5), als Böden aufzufassen sind. Für diese Flächen<br />

wird daher im worst case von mindestens allgemeiner Bedeutung für die o. g. Bodenfunktionen<br />

ausgegangen.<br />

05-210


Tabelle 157: Schutzgut Boden: Bestandsbeurteilung der Bodentypen nach den Bodenfunktionen<br />

05-211<br />

Bodentyp im Untersuchungsgebiet<br />

(Nr., Bodentyp) Funktion 1:<br />

Standort für natürliche<br />

Vegetation/<br />

naturnahe Vegetation<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Grundgebirgs-Schwarzwald"<br />

a1<br />

Regosol, Skeletthumusboden und Ranker<br />

aus Granit-Hangschutt<br />

A203<br />

Podsolige Braunerde aus Grundgebirgsund<br />

Buntsandsteinmaterial<br />

A204<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

A209<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

A210<br />

Auensilikatrohboden und (Locker-) Syrosem<br />

aus jungen Flussschottern<br />

A212<br />

Braunerde und Ranker-Braunerde aus Granit<br />

A213<br />

Braunerde aus Granit<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

3<br />

(hoch)<br />

3<br />

(hoch)<br />

"keine oder sehr hohe<br />

Bewertung"<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

3<br />

(hoch)<br />

"keine oder sehr hohe<br />

Bewertung"<br />

Funktion 2:<br />

Standort für Kulturpflanzen/natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit<br />

1<br />

(gering)<br />

2<br />

(mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

2<br />

(mittel)<br />

1<br />

(gering)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

2<br />

(mittel)<br />

Bodenfunktionen<br />

Funktion 3:<br />

Filter und Puffer für<br />

Schadstoffe<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

Funktion 4:<br />

Ausgleichskörper<br />

Wasserhaushalt<br />

2<br />

(mittel)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

2<br />

(mittel)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

im<br />

2<br />

(mittel)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

Gesamtbewertung<br />

(ohne<br />

Funktion 5)<br />

4,00<br />

(sehr hoch)<br />

1,83<br />

(mittel)<br />

1,67<br />

(mittel)<br />

1,67<br />

(mittel)<br />

4,00<br />

(sehr hoch)<br />

1,5<br />

(mittel)<br />

2,17<br />

(mittel)<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-212<br />

Bodentyp im Untersuchungsgebiet<br />

(Nr., Bodentyp) Funktion 1:<br />

Standort für natürliche<br />

Vegetation/<br />

naturnahe Vegetation<br />

Bodentypen in der Bodengroßlandschaft "Buntsandstein-Schwarzwald<br />

a6<br />

Brauner Auenboden-Auengley aus<br />

Auensand und -lehm<br />

b17<br />

Podsolige Braunerde und Podsol-<br />

Braunerde aus schuttreichen Fließerden<br />

b47<br />

Gley, Nassgley und Kolluvium-Gley aus<br />

Abschwemmmassen ³ber Sandsteinschutt<br />

b48<br />

Hanggley, Nasshanggley, Gley, Gley-<br />

Stagnogley, Quellengley, Anmoorgley u.<br />

Moorgley aus Sandstein- o.<br />

Kristallinschutt (Granitschutt)<br />

b82<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

b83<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

b84<br />

Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

b85<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

b154<br />

Podsol und Podsol-Regosol aus<br />

Sandsteinschutt<br />

b155<br />

Braunerde-Podsol und Podsol aus<br />

würmzeitlichen Terrassenschottern<br />

"keine oder sehr hohe<br />

Bewertung"<br />

3<br />

(hoch)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

Funktion 2:<br />

Standort für Kulturpflanzen/natürliche<br />

Bodenfruchtbarkeit<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1<br />

(gering)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

2<br />

(mittel)<br />

Bodenfunktionen<br />

Funktion 3:<br />

Filter und Puffer für<br />

Schadstoffe<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1<br />

(gering)<br />

1,5<br />

(gering bis mittel)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

1<br />

(gering)<br />

Funktion 4:<br />

Ausgleichskörper<br />

Wasserhaushalt<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

3,5<br />

(hoch bis sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

2,5<br />

(mittel bis hoch)<br />

2<br />

(mittel)<br />

2<br />

(mittel)<br />

2<br />

(mittel)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

im<br />

Gesamtbewertung<br />

(ohne<br />

Funktion 5)<br />

2,67<br />

(hoch)<br />

1,67<br />

(mittel)<br />

2,17<br />

(mittel)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4<br />

(sehr hoch)<br />

4,0<br />

(sehr hoch)<br />

4,0<br />

(sehr hoch)<br />

Nicht bewertet wurden: Abtragflächen oder verfüllte Flächen, Siedlungen, Gewässer und Rohstoffabbauflächen<br />

Die Funktion "Landschaftsgeschichtliche Urkunde" geht nicht aus den Bodendaten der digitalen Bodenkarte von Baden-Württemberg, M 1:50.000, hervor<br />

und wird in dieser Tabelle nicht berücksichtigt.<br />

4 = sehr hohe Bedeutung, 3,5 = sehr hohe bis hohe Bedeutung, 3 = hohe Bedeutung, 2,5 = hohe bis mittlere Bedeutung,<br />

2 = mittlere Bedeutung, 1,5 = geringe bis mittlere Bedeutung, 1 = gering Bedeutung, 0,5 = gering bis sehr gering, 0 = sehr geringe Bedeutung<br />

grüne Hervorhebungen: Bodenfunktion/Gesamtbewertung ≥ 2,5<br />

graue Hervorhebung: Bodentyp wird durch bau- oder anlagebedingte Vorhabensmerkmale betroffen<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich ohne Realisierung des Vorhabens<br />

wesentliche Änderungen an der Bestandssituation der Böden innerhalb des Prognosezeitraums<br />

ergeben werden.<br />

Die bereits eingesetzte Wiederbewaldung auf dem Seekopf wird sich stetig fortsetzen,<br />

sodass sich potentiell vorhandene Vorbelastungen der Bodenfunktionen zurückbilden<br />

werden.<br />

Die bereits eingesetzte Bodenbildung in Teilbereichen des Steinbruchs wird sich stetig<br />

fortsetzen. Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsauflagen<br />

(Erweiterungs-Genehmigung vom 23.07.1997 durch das LRA Rastatt) hat bereits während<br />

des Steinbruchbetriebs eine sukzessive Renaturierung (als Teil der Rekultivierungsmaßnahmen)<br />

zu erfolgen. Entsprechend konnten bereits auf Teilflächen der Abbau- und<br />

Lagerflächen Bodenentwicklungsprozesse stattfinden. Auffüllmaßnahmen im Rahmen der<br />

Rekultivierung sind ausschließlich mit Eigenmaterial geplant. Ein Ende des Steinbruchbetriebs<br />

und damit die erforderlichen Maßnahmen zur Rekultivierung (Auffüllung) sind<br />

derzeit nicht absehbar.<br />

5.3.4.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden werden in Karte IUS-04-3 veranschaulicht.<br />

Eine tabellarische Übersicht zu den anlage- und baubedingten Flächeninanspruchnahmen<br />

von Böden geben Tabelle 158 und Tabelle 159.<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen hinsichtlich des Schutzguts Boden zu prüfen:<br />

"Auswirkungen auf Rohstoffvorkommen durch Überbauung, Zerschneidung oder<br />

Verbrauch<br />

Auswirkung auf die Funktionen der Böden i.S. von § 1 BBodSchG durch<br />

• Ausfall (Überbauung, Versiegelung)<br />

• Massenversatz (Abträge, Aufträge, Umlagerung) und Profilstörung (v.a. qualitative<br />

Aussagen, evtl.. quantitative Aussage)<br />

• Mechanische Verdichtung<br />

• Stoffliche Einträge"<br />

05-213


05-214<br />

Tabelle 158: Schutzgut Boden: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von Böden<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Bodentyp (Name)<br />

Vollständiger Verlust von Bodenfunktionen durch Bodenversiegelung (Versiegelung und Teilversiegelung)<br />

Oberbecken -<br />

wasserseitiger Damm<br />

Versiegelung<br />

b82<br />

b83<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Bundsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche (m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

4,00 (sehr hoch) 2.973 0,3<br />

4,00 (sehr hoch) 31.048 3,1<br />

4,00 (sehr hoch) 25.516 2,6<br />

Zwischensumme -- 6,0<br />

Oberbecken - Beckenfläche<br />

Versiegelung<br />

b82<br />

b83<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Bundsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

4,00 (sehr hoch) 718 < 0,1<br />

4,00 (sehr hoch) 26.784 2,7<br />

4,00 (sehr hoch) 20.833 2,1<br />

Zwischensumme -- 4,8<br />

Oberbecken -<br />

Dammkronenbetriebsweg<br />

Versiegelung<br />

b82<br />

b83<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

4,00 (sehr hoch) 308 < 0,1<br />

4,00 (sehr hoch) 2.201 0,2<br />

4,00 (sehr hoch) 4.106 0,4<br />

Zwischensumme -- 0,6<br />

Oberbecken -<br />

Dammfußbetriebsweg<br />

(der Großteil des Arbeitsstreifens<br />

am Dammfuß wird<br />

später durch die Fläche des<br />

Dammfußbetriebswegs<br />

eingenommen)<br />

Versiegelung<br />

b82<br />

b83<br />

b84<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

4,00 (sehr hoch) 1.085 0,1<br />

4,00 (sehr hoch) 1.549 0,2<br />

4,00 (sehr hoch) 2.947 0,3<br />

4,00 (sehr hoch) 4.795 0,5<br />

Zwischensumme -- 1,1<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-215<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Oberbecken -<br />

Betriebsfläche<br />

Auswirkung<br />

Versiegelung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

b82<br />

b83<br />

Bodentyp (Name)<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Bundsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

4,00 (sehr hoch)<br />

4,00 (sehr hoch)<br />

Fläche (m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

1.000 0,1<br />

Zwischensumme -- 0,1<br />

Oberbecken -<br />

Betriebszufahrt<br />

Im worst case:<br />

Versiegelung<br />

-- Noch nicht ermittelbar. Die Auswirkung<br />

hängt ab von der Wahl eine der Weg-<br />

Varianten als Betriebszufahrt<br />

-- * *<br />

Schachtkraftwerk<br />

Versiegelung, A204 Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

1,67 (mittel) 1.300 0,1<br />

Schwarzenbachtalsperre - Teilversiegelung<br />

(Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial)<br />

Betriebsfläche 34<br />

(GIS: (0,1)<br />

1.125)<br />

Zwischensumme -- 0,1<br />

Verlegung des<br />

Wanderwegs "Westweg"<br />

Teilversiegelung b85 Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

Zwischensumme * *<br />

Tunnelportal Auslaufstollen Versiegelung -- Eine Qualifizierung der betroffenen Bodentypen<br />

--<br />

300 m² < 0,1<br />

Tunnelportal Mitte<br />

durch die Tunnelportale wird auf<br />

Ebene des Raumordnungsverfahrens noch<br />

300 m² < 0,1<br />

Tunnelportal Süd nicht vorgenommen.<br />

100 m² < 0,1<br />

Tunnelportal Schutterstollen<br />

50 m² < 0,1<br />

Zwischensumme -- max.<br />

0,1<br />

Summe Versieglung -- 12,6<br />

34 Die Betriebsfläche des Schachtkraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre ist überwiegend unterirdisch gelegen und umfasst nach Angaben von HPI<br />

ca. 1.300 m². Ein Teil der oberirdischen Betriebsfläche wird versiegelt sein (ca. 300 m²), ein anderer Teil wird teilversiegelt sein (ca. 400 m²).<br />

Vereinfachend wurde in dieser Tabelle die Gesamtsumme der Betriebsfläche als versiegelt eingerechnet.<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-216<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Bodentyp (Name)<br />

Verlust/Einschränkung von Bodenfunktionen durch Bodenüberdeckung (ohne Versiegelung)<br />

Oberbecken - luftseitiger<br />

Damm<br />

Bodenüberdeckung<br />

b82<br />

b83<br />

b84<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial)<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche (m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

4,00 (sehr hoch) 1.743 0,2<br />

4,00 (sehr hoch) 5.360 0,5<br />

4,00 (sehr hoch) 21.393 2,1<br />

4,00 (sehr hoch) 76.114 7,6<br />

Zwischensumme -- 10,5<br />

Oberbecken -<br />

Oberbodenvorschüttung<br />

Bodenüberdeckung<br />

b82<br />

b83<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden über<br />

Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf<br />

Buntsandstein<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

4,00 (sehr hoch) 12.401 1,2<br />

4,00 (sehr hoch) 5.636 0,6<br />

4,00 (sehr hoch) 856 0,1<br />

Zwischensumme -- 1,9<br />

Summe Bodenüberdeckung -- 12,4<br />

SUMME GESAMT ANLAGEBEDINGT -- 25,2<br />

* = Bilanzierung auf Ebene des Raumordnungsverfahrens nicht möglich<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-217<br />

Tabelle 159: Schutzgut Boden: Baubedingte Flächeninanspruchnahme von Böden<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Bodentyp (Name)<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden im Bereich von Arbeitsstreifen und Arbeitsbereichen in Baufeldern<br />

Oberbecken –<br />

Arbeitsstreifen<br />

(der Großteil des Baufelds<br />

wird später durch die Fläche<br />

des Dammfußbetriebswegs<br />

eingenommen)<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

b82<br />

b83<br />

b84<br />

b85<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden<br />

über Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden<br />

auf Buntsandstein<br />

Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

4,00 (sehr hoch) 1.085 0,1<br />

4,00 (sehr hoch) 1.549 0,2<br />

4,00 (sehr hoch) 2.947 0,3<br />

4,00 (sehr hoch) 4.795 0,5<br />

Zwischensumme -- 1,1<br />

Arbeitsbereich Schachtkraftwerk<br />

und<br />

Auslaufbauwerk<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

A204<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

1,67 (mittel) 3.700 0,4<br />

Zwischensumme -- 0,4<br />

Summe Arbeitsstreifen und Arbeitsbereiche in Baufeldern -- 1,5<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-218<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Bodentyp (Name)<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Alternative zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Steinbruch Schneidersköpfle<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

501 Rohstoffabbaufläche keine Bewertung<br />

vorliegend<br />

A209<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

13.124 1,3<br />

1,67 (mittel) 498 < 0,1<br />

Zwischensumme -- 1,4<br />

Steinbruch<br />

Schneidersköpfle -<br />

Lagerfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

501 Rohstoffabbaufläche keine Bewertung<br />

vorliegend<br />

A209<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

16.523 1,7<br />

1,67 (mittel) 1.768 0,2<br />

Zwischensumme -- 1,9<br />

Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Schwallung und Bahnhof Raumünzach<br />

östlich Herrenwieser<br />

Schwallung - Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

A203<br />

A204<br />

A209<br />

a6<br />

b155<br />

Podsolige Braunerde aus Grundgebirgsund<br />

Buntsandsteinmaterial<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial)<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

Brauner Auenboden-Auengley aus<br />

Auensand und -lehm<br />

Braunerde-Podsol und Podsol aus<br />

würmzeitlichen Terrassenschottern<br />

1,83 (mittel) 24.112 2,4<br />

1,67 (mittel) 6.341 0,6<br />

1,67 (mittel) 3.588 0,4<br />

2,67 (hoch) 24.737 2,5<br />

4,00 (sehr hoch) 2.474 0,2<br />

Zwischensumme -- 6,1<br />

Bahnhof Raumünzach -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

A209<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

1,67 (mittel) 6.117 0,6<br />

Zwischensumme -- 0,6<br />

Summe alternative zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen -- 3,3-<br />

6,7-<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-219<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Obligatorische Lokale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Oberbecken - Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

b82<br />

b83<br />

Bodentyp (Name)<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden<br />

über Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden<br />

auf Buntsandstein<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

4,00 (sehr hoch) 8.828 0,9<br />

4,00 (sehr hoch) 1.696 0,2<br />

Zwischensumme -- 1,1<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

A204<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

1,67 (mittel) 700 0,1<br />

Zwischensumme -- 0,1<br />

Schachtkraftwerk Rudolf-<br />

Fettweis-Werk -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

-- Böden der Siedlungsbereiche, z. T.<br />

versiegelt<br />

-- 750 0,1<br />

Zwischensumme -- 0,1<br />

Ein-/Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

A210<br />

Auensilikatrohboden und (Locker-)<br />

Syrosem aus jungen Flussschottern<br />

4,00 (sehr hoch) 1.037 0,1<br />

Zwischensumme -- 0,1<br />

Summe lokale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen -- 1,3<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-220<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Auswirkung<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

Bodentyp (Name)<br />

Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen -Tunnelportale Zufahrtsstollen Kaverne<br />

Alternative: Kavernenwasserspeicher<br />

- Zufahrtsstollen<br />

Süd - Baustelleneinrichtungsfläche<br />

und<br />

Tunnelportal<br />

Alternative: Kavernenwasserspeicher<br />

- Zufahrtsstollen<br />

Mitte - Baustelleneinrichtungsfläche<br />

und<br />

Tunnelportal<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

Bodenauf- und<br />

Abtrag, Bodenverdichtung<br />

-- Diese Baustelleneinrichtungsfläche<br />

befindet sich direkt an der Bundesstraße<br />

an einem Parkplatz. Die Fläche ist<br />

bereits im Ist-Zustand in Teilflächen<br />

versiegelt. Übrige Flächen werden von<br />

Fettwiese und Gebüsch eingenommen.<br />

Es werden versiegelte Böden bzw.<br />

anthropogene Auftragsböden betroffen.<br />

-- Diese Baustelleneinrichtungsfläche<br />

befindet sich direkt an der Bundesstraße<br />

an einem Parkplatz. Die Fläche ist<br />

bereits im Ist-Zustand versiegelt.<br />

Es werden versiegelte Böden bzw.<br />

anthropogene Auftragsböden betroffen.<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

-- 5.000 0,5<br />

-- 1.900 0,2<br />

Zwischensumme -- 0,2-0,5<br />

Summe Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen Zufahrtsstollen * max.<br />

0,5<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden im Bereich der Baustellenzufahrten durch Aus- und/oder Neubau von<br />

Wegen<br />

Alternative Baustellenzufahrten zum Oberbecken Seekopf<br />

Oberbecken - Baustellenzufahrt<br />

Alternative 2<br />

Versiegelung<br />

(Ausbau: ca.<br />

1.000 m²)<br />

Zwischensumme 0,1 ha<br />

(ca. 0,0 ha Neubau, 0,1 ha Neubau)<br />

b17<br />

b82<br />

b83<br />

b84<br />

b85<br />

Podsolige Braunerde und Podsol-<br />

Braunerde aus Sandsteinschutt<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden<br />

über Buntsandstein<br />

Bändchen(stau)podsol aus Fließerden<br />

auf Bundsandstein<br />

Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

1,67 (mittel) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-221<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Oberbecken - Baustellenzufahrt<br />

Alternative 3<br />

Auswirkung<br />

Zwischensumme 2,6 ha<br />

(ca. 1,3 ha Neubau, 1,3 ha Neubau)<br />

Oberbecken - Baustellenzufahrt<br />

Alternative 4<br />

Zwischensumme 3,1 ha<br />

(ca. 1,5 ha Neubau, 1,6 ha Neubau)<br />

Versiegelung<br />

(Ausbau: ca.<br />

13.000 m², Neubau:<br />

ca. 13.000 m²)<br />

Versiegelung<br />

(Ausbau: ca.<br />

15.000 m², Neubau:<br />

ca. 16.000 m²)<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

A204<br />

b82<br />

b84<br />

b85<br />

A204<br />

b82<br />

b84<br />

b85<br />

Bodentyp (Name)<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden<br />

über Buntsandstein<br />

Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

Bändchenstagnogley aus Fließerden<br />

über Buntsandstein<br />

Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-<br />

Regosol aus Hangschutt<br />

Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und<br />

Podsol-Regosol aus Hangschutt<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

1,67 (mittel) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

1,67 (mittel) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

Summe Zufahrten Oberbecken * max.<br />

3,1<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-222<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Sonstige Baustellenzufahrten<br />

Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre -<br />

Baustellenzufahrt<br />

Auswirkung<br />

Versiegelung<br />

(Ausbau auf ca.<br />

800 m²)<br />

Bodentyp<br />

(Kürzel)<br />

A204<br />

b48<br />

Bodentyp (Name)<br />

Podsol-Braunerde aus Hangschutt<br />

(Grundgebirgs- und<br />

Buntsandsteinmaterial)<br />

Hanggley, Nasshanggley, Gley, Gley-<br />

Stagnogley, Quellengley, Anmoorgley, u.<br />

Moorgley aus Sandstein- o.<br />

Kristallinschutt (Granitschutt)<br />

Bodenbewertung<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

(m²)<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

1,67 (mittel) * *<br />

4,00 (sehr hoch) * *<br />

Summe -- 0,1<br />

Baustelleneinrichtungsund<br />

Lagerfläche Steinbruch<br />

Schneidersköpfle -<br />

Baustellenzufahrt<br />

Versiegelung<br />

(Ausbau auf ca.<br />

4.000 m²)<br />

A209<br />

A1<br />

Podsolige Braunerde aus Granit-<br />

Hangschutt<br />

Regosol, Skeletthumusboden und<br />

Ranker aus Granit-Hangschutt<br />

1,67 (mittel) * *<br />

4,00 (hoch) * *<br />

Zwischensumme -- 0,4<br />

Summe sonstige Zufahrten -- 0,5<br />

SUMME GESAMT BAUBEDINGT -- 13,6<br />

* = Bilanzierung auf Ebene des Raumordnungsverfahrens nicht möglich<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.4.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch die Anlage des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) zu erwarten. Die neue Druckrohrleitung zum neuen Schachtkraftwerk<br />

in Forbach verläuft auf der vorhandenen Rohrbahn. Es kommt zu keinen neuen<br />

Flächeninanspruchnahmen, da die alte Druckrohrleitung zurückgebaut wird. Der Kavernenwasserspeicher<br />

führt zu keinen anlagebedingten Auswirkungen auf Böden.<br />

Der Verlust von Bodenschutzwald im Bereich des Seekopfs (15,4 ha) führt zu keiner<br />

Gefahr für die angrenzenden Gebiete, da durch die standsichere Anlage der Becken der<br />

Schutz vor Gefährdung durch Erosion gewährleistet sein wird. Im Bereich der zentralen<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche Schneidersköpfle ist bereits jetzt die<br />

Funktion als Bodenschutzwald aufgrund der Steinbruchnutzung nicht erfüllt. Durch die<br />

Nutzung als Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche kommt es zu keiner Veränderung<br />

der bestehenden Situation.<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Vollständiger Verlust von Bodenfunktion durch Bodenversiegelung wesentliche<br />

Auswirkung:<br />

- im Bereich der wasserseitigen Dämme des Oberbeckens am Seekopf inklusive<br />

Dammkronenbetriebsweg und Dammfußbetriebsweg<br />

- im Bereich der Beckenfläche des Oberbeckens am Seekopf<br />

- im Bereich der Betriebsfläche für das Oberbecken am Seekopf<br />

- im Bereich der Betriebszufahrt für das Oberbecken am Seekopf<br />

- im Bereich der Verlegung des Wanderwegs "Westweg"<br />

- im Bereich des neuen Schachtkraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre<br />

• Verlust/Einschränkung von Bodenfunktionen durch Bodenüberdeckung (ohne<br />

Versiegelung) wesentliche Auswirkung:<br />

- im Bereich der luftseitigen Dämme des Oberbeckens am Seekopf<br />

- im Bereich der Oberbodenvorschüttung<br />

• Veränderung des Bodenwasserhaushalts im Umfeld des Oberbeckens durch die<br />

Dämme und die Versiegelung untergeordnete Auswirkung<br />

05-223


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.4.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Vollständiger Verlust von Bodenfunktion durch Bodenversiegelung<br />

wasserseitigen Dämme des Oberbeckens am Seekopf (mit Dammkronenbetriebsweg und<br />

Dammfußbetriebsweg) und dortige Beckenfläche<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens auf dem Seekopf kommt es zunächst zu einem<br />

Bodenabtrag und einer Überschüttung von Böden. In den betroffenen Flächen kommt es<br />

nach Fertigstellung des Beckens zum Teil zu einem vollständigen Verlust von Bodenfunktionen<br />

durch Versiegelung mit Asphaltbeton. Betroffen sind die wasserseitigen Dammflächen<br />

(6,0 ha) mit dem Dammkronenbetriebsweg (0,6 ha), dem Dammfußbetriebsweg (0,9<br />

ha) und die Beckenfläche selber (4,8 ha). Die Funktionserfüllung der versiegelten Flächen<br />

wird mit Wertstufe 0 angesetzt.<br />

Durch die wasserseitige Dammfläche sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 2.973 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 31.048 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

25.516 m²<br />

Durch die Beckenfläche sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 718 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 26.784 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

20.833 m²<br />

Durch den Dammkronenbetriebsweg sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 308 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 2.201 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

4.106 m²<br />

Durch den Dammfußbetriebsweg sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 1.085 m²<br />

• b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 1.549 m²<br />

• b84 - Podsol , Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt: 2.947 m²<br />

• b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

4.795 m²<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

05-224


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Betriebsfläche für das Oberbecken am Seekopf<br />

Die vollversiegelte Betriebsfläche umfasst 1.000 m² (Angabe nach HPI, Angabe nach GIS<br />

abweichend) Die Funktionserfüllung der versiegelten Flächen wird mit Wertstufe 0 angesetzt.<br />

Es sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

Betriebszufahrt für das Oberbecken am Seekopf<br />

Art und Umfang der anlagebedingten Auswirkungen durch die Betriebszufahrt richtet sich<br />

nach der Wahl der Weg-Variante.<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten wird ggf. die bereits für die Bauphase genutzte Zufahrt<br />

als Betriebszufahrt genutzt. In diesem Fall erfolgt ein Rückbau auf das betrieblich erforderliche<br />

Maß, welches geringere Anforderungen aufweist als das bauzeitlich erforderliche<br />

Maß.<br />

Ist dies nicht möglich, muss die Betriebszufahrt über eine der übrigen Weg-Varianten in<br />

Verbindung mit einer Ertüchtigung auf das betrieblich erforderliche Maß erfolgen.<br />

Grundsätzlich ist die anlagebedingten Versiegelungen durch die Herstellung Betriebszufahrt<br />

kleinflächiger als die baubedingte Versiegelung durch die Herstellung Baustellenzufahrt.<br />

Zur Vermeidung redundanter textlicher Ausführung wird daher auf die Auswirkungsprognose<br />

der baubedingten Auswirkungen im <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.4.2 verwiesen.<br />

Die vorhabensbedingten Auswirkungen (Verbreiterungsbereiche mit Versiegelungen)<br />

einer Betriebszufahrt werden als wesentlich bewertet.<br />

Hinweis: Die geringsten anlagebedingten Auswirkungen weist Weg-Variante 2 auf. Die<br />

Vorzugsvariante des Vorhabensträgers für die Wahl der Baustellenzufahrt ist die Weg-<br />

Variante 3, für die Wahl der Betriebszufahrt die Weg-Variante 2.<br />

Verlegung des Wanderwegs "Westweg"<br />

Durch die Verlegung des Westwegs kommt es nordöstlich unterhalb des Beckens beim<br />

Anschluss des neu verlegten Westwegs an den vorhandenen Westweg zu einer Flächeninanspruchnahme<br />

von Böden. Der Flächenbedarf für die Verlegung des Westwegs kann<br />

aktuell noch nicht bilanziert werden.<br />

Die Funktionserfüllung der neuen ggf. teilversiegelten Wegfläche wird vorsorglich mit<br />

Wertstufe 0 angesetzt.<br />

Folgender Bodentyp ist betroffen:<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

Flächenbedarf nicht quantifizierbar<br />

05-225


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird vorsorglich als wesentlich bewertet.<br />

Bereich des neuen Schachtkraftwerks an der Schwarzenbachtalsperre<br />

Die Betriebsfläche umfasst 1.300 m² (Angabe nach HPI). Ein Teil der Fläche wird teilversiegelt<br />

(590 m²), der andere Teil wird vollversiegelt (260 m²). Die übrigen Flächen der<br />

Betriebsfläche sind unterirdisch und werden wieder mit Boden angefüllt. Die Funktionserfüllung<br />

der teil- und vollversiegelten Flächen wird mit Wertstufe 0 angesetzt. Vereinfachend<br />

wird auf Ebene des Raumordnungsverfahrens die gesamte Fläche des Schachtkraftwerks<br />

als versiegelt angenommen.<br />

Es ist folgender Bodentyp betroffen:<br />

• Bodentyp a204 - Podsol-Braunerde aus Hangschutt: 1.300 m² (Angabe nach GIS:<br />

1.125 m²).<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

Verlust/Einschränkung von Bodenfunktionen durch Bodenüberdeckung (ohne Versiegelung)<br />

Luftseitige Dämme des Oberbeckens am Seekopf und dortige Oberbodenvorschüttung<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens auf dem Seekopf kommt es zunächst zu einem<br />

Bodenabtrag und einer Überschüttung von Böden. In den betroffenen Flächen kommt es<br />

nach Fertigstellung des Beckens auf den luftseitigen, unversiegelten Dammflächen<br />

(10,5 ha) und im Bereich der Oberbodenvorschüttung (1,9 ha) zu einem Teilverlust bzw.<br />

zu einer Einschränkung von Bodenfunktionen:<br />

• Luftseitige Dammflächen: Für die Herstellung des Dammkörpers wird das Material<br />

aus der Beckenfläche verwendet. Da dieses Material (Vogesensandstein) nicht als<br />

dauerhaft frostbeständig eingeschätzt wird, ist die Zufuhr von frostsicherem Material<br />

erforderlich. Mit diesem Material wird der Sandstein-Dammkörper ca. 1-1,5 m überschüttet.<br />

Dies kann mit dem Granit aus dem Ausbruch des Kavernenwasserspeichers<br />

erfolgen. Die Schicht aus frostsicherem Material wird luftseitig wiederum mit<br />

einer humosen Schicht aus Oberbodenmaterial (Material aus der Beckenaufstandsfläche)<br />

in einer Mächtigkeit von ca. 20 cm überdeckt. Bewuchs, der ausschließlich<br />

diese Schicht zur Durchwurzelung nutzt, ist zulässig.<br />

• Oberbodenvorschüttung: Für die Herstellung der Oberbodenvorschüttung wird das<br />

humose Oberbodenmaterial verwendet, welches aus der Becken- und Dammaufstandsfläche<br />

vor Baubeginn gewonnen wird und nicht für die Andeckung der luftseitigen<br />

Dammböschungen benötigt wird. Auch tief wurzelnder Bewuchs ist zulässig.<br />

Eine kleine Teilfläche der Oberbodenvorschüttung wird von der Umverlegung des<br />

Wanderwegs "Westweg" betroffen (der Flächenbedarf ist aktuell nicht quantifizierbar).<br />

Insgesamt handelt sich bei der oberen Auftragsschicht der genannten Bereiche um durchwurzelbares<br />

(funktionsfähiges), gebietstypisches Material.<br />

05-226


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Nach der Arbeitshilfe des LUBW (2011a, Abstimmungsentwurf 07.02.2011) handelt es<br />

sich bei Aufschüttungen grundsätzlich um Auswirkungen, die mit einem vollständigen<br />

Funktionsverlust einhergehen. Durch den Auftrag einer durchwurzelbaren, funktionsfähigen<br />

Bodenschicht werden die Folgen der o. g. Auswirkungen gemildert. Die<br />

Funktionserfüllung der Böden wird nach LUBW (2011a, Abstimmungsentwurf 07.02.2011)<br />

zukünftig wie folgt angesetzt:<br />

• Luftseitige Dammflächen: Wertstufe 1 (da die Mächtigkeit der durchwurzelbaren<br />

Bodenschicht > 20 cm < 50 cm beträgt)<br />

• Oberbodenvorschüttung: Wertstufe 2 (da die Mächtigkeit der durchwurzelbaren<br />

Bodenschicht > 50 cm beträgt)<br />

Luftseitige Dammflächen: Es sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 1.743 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 5.360 m²<br />

• Bodentyp b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

21.393 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

76.114 m²<br />

Oberbodenvorschüttung: Es sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 12.401 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 5.636 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

856 m²<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Überdeckung wird als wesentliche<br />

bewertet.<br />

5.3.4.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung des Bodenwasserhaushalts im Umfeld des Oberbeckens durch die<br />

Dämme und die Versiegelung<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten haben die Böden an den Dammflächen (Luftseite) noch<br />

nicht die volle Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf erreicht. Es ist daher<br />

nicht auszuschließen, dass sich in der ersten Zeit nach Abschluss der Bauarbeiten der<br />

Oberflächenabfluss lokal erhöht.<br />

Die Erhöhung des Oberflächenabflusses an den wasserseitigen Dammflächen ist vernachlässigbar,<br />

da dieses Wasser im Becken zurückgehalten wird.<br />

Die Erhöhung des Oberflächenabflusses an den luftseitigen Dammflächen kann zu einer<br />

Veränderung des Bodenwasserhaushalts unterhalb des Damms führen. Bei Niederschlägen<br />

werden die unterhalb des Damms liegenden Flächen mehr Wasser erhalten. In Trockenzeiten<br />

ist von einer geringen Wasserzuführung auszugehen.<br />

05-227


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Insgesamt ist diese vorhabensbedingte Auswirkung als untergeordnet zu bewerten, da<br />

es sich um eine sehr lokale Auswirkung handelt und die Bodenfunktionen weiterhin erfüllt<br />

werden.<br />

5.3.4.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.4.4.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen im Zuge der Herstellung des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) sowie durch die Herstellung der Baustellenzufahrten,<br />

der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zu erwarten:<br />

• Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden<br />

(Bodenauf- und Abtrag, Bodenverdichtung) im Bereich von Arbeitsstreifen/Arbeitsbereichen<br />

in Baufeldern wesentliche Auswirkung:<br />

- Arbeitsstreifen am Oberbecken Seekopf<br />

- Arbeitsbereich am Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

• Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden<br />

(Bodenauf- und Abtrag, Versiegelung und Teilversiegelung sowie Bodenverdichtung)<br />

im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen wesentliche<br />

Auswirkung:<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Oberbecken Seekopf<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher<br />

- Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche Schneidersköpfle<br />

- Alternative Baustelleneinrichtungsfläche Herrenwieser Schwallung/Bahnhof<br />

Raumünzach<br />

• Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden (Versiegelung)<br />

im Bereich der Baustellenzufahrten durch Aus- und/oder Neubau von<br />

Wegen wesentliche Auswirkung:<br />

- Baustellenzufahrt Oberbecken Seekopf<br />

- Baustellenzufahrt Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

- Baustellenzufahrt Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Hinweis: Auch wenn gemäß Moorkataster ein Moor im Bereich der alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Lagerfläche an der Herrenwieser Schwallung kartiert ist, kommt<br />

es an dieser Stelle zu keinen Auswirkungen auf Moorböden und damit auch nicht auf die<br />

Bodenfunktion "Landschaftsgeschichtliche Urkunde". Dies ist darin begründet, dass<br />

innerhalb der Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche auf Basis der aktuellen Biotoptypenkartierung<br />

keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dort ein Moor vorhanden ist,<br />

siehe vorherige Abschnitte zur Bestandsbeschreibung.<br />

05-228


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4.4.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden<br />

(Bodenauf- und Abtrag, Versiegelung und Teilversiegelung sowie Bodenverdichtung)<br />

im Bereich von Arbeitsbereichen/Arbeitsstreifen von Baufeldern<br />

Arbeitsstreifen Seekopf<br />

Das Baufeld (abzüglich der Damm- und Beckenaufstandsfläche) umfasst nur sehr geringe<br />

Flächen (Arbeitsstreifen von ca. 1,1 ha) um die Dämme und die Oberbodenvorschüttung,<br />

da der Bau des Oberbeckens sehr flächensparend ausgeführt wird.<br />

Die Funktionserfüllung in den betroffenen Bereichen wird während der Bauzeit mit Wertstufe<br />

0 angesetzt, da es zu Verlusten von Bodenfunktionen durch lokale Abtrags- und<br />

Auftragsvorgänge und Bodenverdichtung kommen kann. Bei fachgerechter Wiederherstellung<br />

bzw. Rekultivierung des Arbeitsstreifens können nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

weitgehend vermieden werden und die ursprünglichen Bodenfunktionen wieder hergestellt<br />

werden. Für empfindliche Böden (insbesondere verdichtungsempfindliche Böden) ist nicht<br />

von einer vollständigen Wiederherstellung der Bodenfunktionen auszugehen. Vorsorglich<br />

wird pauschal von einem dauerhaften Verlust aller Bodenfunktionen auf 10 % der betroffenen<br />

Fläche ausgegangen. Es ergibt sich damit ein rechnerischer Bodenverlust auf ca.<br />

0,1 ha.<br />

Es werden folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: 1.085 m²<br />

rechnerischer Bodenverlust von 109 m²<br />

• Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: 1.549 m²<br />

rechnerischer Bodenverlust von 155 m²<br />

• Bodentyp b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

2.947 m² rechnerischer Bodenverlust von 295 m²<br />

• Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

4.795 m² rechnerischer Bodenverlust von 480 m²<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen wird als wesentlich bewertet.<br />

Baufeld Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

Das Baufeld umfasst 3.700 m² (inklusive aller oberirdischen Betriebsflächen). Für die Herstellung<br />

des Schachtkraftwerks ist eine Abgrabung von Boden erforderlich. Die Funktionserfüllung<br />

in den betroffenen Bereichen wird während der Bauzeit mit Wertstufe 0<br />

angesetzt, da es zu Verlusten von Bodenfunktionen durch lokale Abtrags- und Auftragsvorgänge<br />

und Bodenverdichtung kommen kann.<br />

Bei fachgerechter Wiederherstellung bzw. Rekultivierung des Baufelds (sofern nicht als<br />

oberirdische Betriebsfläche versiegelt oder teilversiegelt) können nachhaltige Beeinträchtigungen<br />

weitgehend vermieden werden und die ursprünglichen Bodenfunktionen wieder<br />

hergestellt werden. Für empfindliche Böden (insbesondere verdichtungsempfindliche<br />

Böden) ist nicht von einer vollständigen Wiederherstellung der Bodenfunktionen auszuge-<br />

05-229


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

hen. Vorsorglich wird pauschal von einem dauerhaften Verlust aller Bodenfunktionen auf<br />

10 % der betroffenen Fläche ausgegangen.<br />

Es wird folgender Bodentypen betroffen:<br />

• A204 - Podsol-Braunerde aus Hangschutt (Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial):<br />

3.700 m²<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen wird als wesentlich bewertet.<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden<br />

(Bodenauf- und Abtrag, Versiegelung und Teilversiegelung sowie Bodenverdichtung)<br />

im Bereich der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Durch die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen kommt es zu Flächeninanspruchnahmen<br />

und Beeinträchtigungen in folgendem Flächenumfang:<br />

• Obligatorische Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen:<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Oberbecken Seekopf: 1,1 ha<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk der Schwarzenbachtalsperre:<br />

< 0,1 ha<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Ein-Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher:<br />

0,1 ha<br />

• Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Steinbruch Schneidersköpfle:<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Schneidersköpfle: 1,4 ha<br />

- Lagerfläche Schneidersköpfle: 1,9 ha<br />

• Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Schwallung und Bahnhof<br />

Raumünzach:<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche östlich Herrenwieser Schwallung: 6,1 ha<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Raumünzach: 0,6 ha<br />

• Baustelleneinrichtungsflächen für Tunnelportale Kavernenwasserspeicher:<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher: 0,5 ha<br />

Folgende Baustelleneinrichtungsfläche auf bereits versiegelten Böden erzeugt keine Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Boden:<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk Rudolf-Fettweis-Werk: vorhandenes<br />

Betriebsgelände<br />

Durch die Flächeninanspruchnahme kommt es mitunter zu Auf- oder Abtrag von Böden,<br />

zu Teilversiegelungen und Versiegelungen und zu Bodenverdichtungen. Wie beim<br />

Arbeitsstreifen für das Oberbecken Seekopf wird die Funktionserfüllung in den betroffenen<br />

Bereichen während der Bauzeit mit Wertstufe 0 angesetzt. Nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

werden die Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen wieder in den ursprünglichen<br />

Zustand versetzt. Wie bereits oben dargestellt, ergeben sich rechnerische Bodenverluste<br />

von 10 % der betroffenen Fläche unter der Annahme, dass nach der Herrichtung<br />

der betroffenen Flächen nicht alle Bodenfunktionen wieder hergestellt werden können.<br />

05-230


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Zu berücksichtigen ist, dass die Flächen im Steinbruch Schneidersköpfle z. T. noch durch<br />

den Steinbruchbetrieb vorbelastet sind, sich z. T. aber auch schon wieder durch das<br />

Ablaufen von Bodenbildungsprozessen regeneriert haben. Es ist davon auszugehen, dass<br />

alle Bereiche, die keine offenen Felsbildungen darstellen (insbesondere alle Bereiche, die<br />

eine Vegetationsdecke aufweisen, siehe Karte IUS-05-1 (Bestand Biotope), Blatt 5 als<br />

Böden mit mindestens allgemeiner Bedeutung aufzufassen sind. Durch die Nutzung als<br />

Baustelleneinrichtungsfläche und Lagerfläche werden die bereits örtlich stattgefundenen<br />

Rekultivierungsprozesse unterbrochen und "auf Null" zurückgesetzt.<br />

Ein Granitfelsen des Geotop Nr. 8 "Steinbrüche im Gebiet Raumünzach" (Geschütztes<br />

Biotop Nr. 7316-3153) liegt inmitten der geplanten Lagerfläche. Der Granitfelsen wurde im<br />

Zuge des Steinbruchbetriebs ausgespart und mit einer Schutzzone umgeben. Es wird<br />

davon ausgegangen, dass diese Schutzzone auch im Rahmen der Nutzung als Lagerfläche<br />

für den Bau des Pumpspeicherkraftwerks Forbach eingehalten wird, sodass keine<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktion "Landschaftsgeschichtliche Urkunde/natur- und<br />

kulturgeschichtlichen Urkunde" zu erwarten sind.<br />

Folgende Bodentypen sind betroffen:<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Oberbecken Seekopf<br />

- Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein:<br />

8.828 m², rechnerischer Bodenverlust von 883 m²<br />

- Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein:<br />

1.696 m², rechnerischer Bodenverlust von 170 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Auslaufstollen: z. T. unversiegelte Ruderalfläche<br />

- Bodentyp A210 - Auensilikatrohboden und (Locker-)Syrosem aus jungen Flussschottern:<br />

1.037 m², rechnerischer Bodenverlust von 104 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Schneidersköpfle:<br />

- Bodentyp 501 - "Rohstoffabbaufläche": 13.124 m², rechnerischer Bodenverlust<br />

von 1.312 m²<br />

- Bodentyp A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: 498 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 50 m²<br />

• Lagerfläche Schneidersköpfle:<br />

- Bodentyp 501 - "Rohstoffabbaufläche": 16.523 m², rechnerischer Bodenverlust<br />

von 1.652 m²<br />

- Bodentyp A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: 1.768 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 177 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Bahnhof Raumünzach:<br />

- Bodentyp A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: 6.117 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 612 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Herrenwieser Schwallung:<br />

- Bodentyp A203 - Podsolige Braunerde aus Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial:<br />

24.112 m², rechnerischer Bodenverlust von 2.411 m²<br />

05-231


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- Bodentyp A204 - Podsol-Braunerde aus Hangschutt: 6.341 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 634 m²<br />

- Bodentyp A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: 3.588 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 359 m²<br />

- Bodentyp a6 - Brauner Auenboden-Auengley aus Auensand und -lehm:<br />

24.737 m², rechnerischer Bodenverlust von 2.474 m²<br />

- Bodentyp b155 - Braunerden-Podsol und Podsol aus würmzeitlichen Terrassenschottern:<br />

2.474 m², rechnerischer Bodenverlust von 247 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre:<br />

- Bodentyp A204 - Podsol-Braunerde aus Hangschutt: 175 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 18 m²<br />

• Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenausfahrt (Kavernenwasserspeicher): vorhandener<br />

Parkplatz an der B462, z. T. unversiegelt Offenlandfläche<br />

- Bodentyp A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: 5.375 m², rechnerischer<br />

Bodenverlust von 538 m²<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen wird als wesentlich bewertet.<br />

Verlust von Bodenfunktionen durch bauzeitliche Inanspruchnahme von Böden<br />

(Versiegelung) im Bereich der Baustellenzufahrten durch Aus- und/oder Neubau<br />

von Wegen 35<br />

Baustellenzufahrt Oberbecken Seekopf<br />

Durch die Baustellenzufahrten zum Oberbecken Seekopf kommt es zu folgenden<br />

Flächeninanspruchnahmen durch Neubau (gesamte Wegbreite) bzw. Ausbau (nur Verbreiterungsbereiche)<br />

von Wegabschnitten:<br />

• Alternative 2: Neubau: 0 ha, Ausbau: 0,1 ha<br />

• Alternative 3: Neubau: 1,3 ha Ausbau: 1,3 ha<br />

• Alternative 4: Neubau: 1,5 ha, Ausbau: 1,6 ha<br />

Die Funktionserfüllung in den von Neubau oder Ausbau betroffenen Wegabschnitten wird<br />

bauzeitlich mit Wertstufe 0 angesetzt, da es durch die Versiegelung zu einem vollständigen<br />

Verlust von Bodenfunktionen kommt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Baustellenzufahrt<br />

zum Oberbecken zurückgebaut.<br />

Sofern die bauzeitliche Zufahrt als Betriebszufahrt genutzt werden kann, erfolgt der Rückbau<br />

auf das betrieblich erforderliche Maß.<br />

Sofern der Rückbau eine fachgerechte Rekultivierung der Flächen umfasst, können nachhaltige<br />

Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen weitgehend vermieden werden und die<br />

ursprünglichen Bodenfunktionen wieder hergestellt werden. Für empfindliche Böden (ins-<br />

35 Es wird davon ausgegangen, dass für den Aus- oder Neubau von Wegen keine gesonderten<br />

Baufelder in Ansatz gebracht werden müssen.<br />

05-232


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

besondere verdichtungsempfindliche Böden) ist nicht von einer vollständigen Wiederherstellung<br />

der Bodenfunktionen auszugehen. Vorsorglich kann pauschal von einem<br />

dauerhaften Verlust aller Bodenfunktionen auf 10 % der betroffenen Fläche ausgegangen<br />

werden.<br />

Je Alternative kommt es zu einer Betroffenheiten von Bodentypen in den Bereichen, wo<br />

eine Neuanlage von Wegen oder eine Wegverbreiterung notwendig ist. Eine Quantifizierung<br />

der betroffenen Flächenanteile von Böden ist auf Ebene des Raumordnungsverfahrens<br />

noch nicht möglich.<br />

• Alternative 2:<br />

- Bodentyp b17 - Podsolige Braunerde und Podsol-Braunerde aus schuttreichen<br />

Fließerden: keine Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: keine<br />

Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b83 - Bändchen(stau)podsol aus Fließerden auf Buntsandstein: keine<br />

Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus: keine Quantifizierung<br />

möglich.<br />

- Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus<br />

Hangschutt: keine Quantifizierung möglich.<br />

• Alternative 3:<br />

- Bodentyp A204 - Podsolige Braunerde aus Hangschutt: keine Quantifizierung<br />

möglich.<br />

- Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: keine<br />

Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

keine Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus<br />

Hangschutt: keine Quantifizierung möglich.<br />

• Alternative 4:<br />

- Bodentyp A204 - Podsolige Braunerde aus Hangschutt: keine Quantifizierung<br />

möglich.<br />

- Bodentyp b82 - Bändchenstagnogley aus Fließerden über Buntsandstein: keine<br />

Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b84 - Podsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus Hangschutt:<br />

keine Quantifizierung möglich.<br />

- Bodentyp b85 - Bändchenpodsol, Podsol-Ranker und Podsol-Regosol aus<br />

Hangschutt: keine Quantifizierung möglich.<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

05-233


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Baustellenzufahrt Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

Durch die Baustellenzufahrt zum neuen Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre<br />

kommt es durch den Ausbau des vorhandenen Forstwegs entlang des Schwarzenbachs<br />

zu einer Flächeninanspruchnahme von ca. 0,1 ha.<br />

Die Funktionserfüllung in den von Ausbau betroffenen Wegabschnitten wird mit Wertstufe<br />

0 angesetzt, da es durch die Versiegelung zu einem vollständigen Verlust von Bodenfunktionen<br />

kommt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Wegeverbindung als<br />

Betriebszufahrt genutzt. Es erfolgt ein Rückbau auf das betrieblich erforderliche Maß. Zur<br />

Entwicklung der betroffenen Böden gelten die oben bereits getroffenen Aussagen in<br />

Abhängigkeit von einer fachgerechten Rekultivierung. Auch hier wird vorsorglich von<br />

einem dauerhaften Verlust aller Bodenfunktionen auf 10 % der betroffenen Fläche ausgegangen.<br />

Es sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• Bodentyp A204 - Podsol-Braunerde aus Hangschutt (Grundgebirgs- und Buntsandsteinmaterial):<br />

keine Quantifizierung möglich.<br />

• Bodentyp b48 - Hanggley, Nassgley, Gley, Quellgley, Anmoorgley und Moorgley:<br />

keine Quantifizierung möglich.<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

Baustellenzufahrt Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Durch die Baustellenzufahrt zur alternativen Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche im<br />

Steinbruch Schneidersköpfle kommt es durch den Ausbau der vorhandenen Forstwege zu<br />

einer Flächeninanspruchnahme von ca. 0,4 ha.<br />

Die Funktionserfüllung in den von Ausbau betroffenen Wegabschnitten wird mit Wertstufe<br />

0 angesetzt, da es durch die Versiegelung zu einem vollständigen Verlust von<br />

Bodenfunktionen kommt. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt ein Rückbau. Zur Entwicklung<br />

der betroffenen Böden gelten die oben bereits getroffenen Aussagen in Abhängigkeit<br />

von einer fachgerechten Rekultivierung. Auch hier wird vorsorglich von einem dauerhaften<br />

Verlust aller Bodenfunktionen auf 10 % der betroffenen Fläche ausgegangen.<br />

Es sind folgende Bodentypen betroffen:<br />

• A209 - Podsolige Braunerde aus Granit-Hangschutt: keine Quantifizierung möglich.<br />

• a1 - Regosol, Skeletthumusboden und Ranker aus Granit-Hangschutt: keine<br />

Quantifizierung möglich.<br />

Der vollständige Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung wird als wesentlich<br />

bewertet.<br />

5.3.4.4.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine untergeordneten baubedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

05-234


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.4.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.4.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.4.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.4.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.4.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten Planungen ergeben sich folgende<br />

Leitbilder und Ziele für den Boden:<br />

• Erhalt von Böden und ihren natürlichen Funktionen, insbesondere der naturraumtypischen<br />

Vielfalt an Bodeneigenschaften<br />

• Erhalt von Böden mit besonderer Bedeutung für Kulturpflanzen<br />

• Archiv von Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein<br />

wiedergeben:<br />

"G (4) Der Boden soll in seinem Ausmaß bewahrt und pfleglich genutzt werden. Dazu<br />

sollen insbesondere<br />

• die Flächeninanspruchnahme durch Besiedlung, infrastrukturelle Einrichtungen und<br />

oberflächennahe Rohstoffgewinnung auf das unbedingt notwendige Mindestmaß<br />

begrenzt,<br />

• diese Nutzungsansprüche auf vorbelastete, weniger bedeutsame und weniger<br />

empfindliche Böden gelenkt,<br />

• Böden mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit von anderen Nutzungen freigehalten,<br />

• der Bodenaushub sparsam und schonend durchgeführt und sinnvoll verwertet,<br />

• die Erosion verringert und<br />

• die Bodenrohstoffe in größtmöglichem Umfang durch Recyclingprodukte substituiert<br />

werden."<br />

"G (5) Der Boden soll in seinen natürlichen Eigenschaften erhalten werden. Diese sind bei<br />

der Nutzung zu berücksichtigen. Dazu sollen insbesondere<br />

• Bodenverdichtungen, Veränderungen des Bodenaufbaus und Veränderungen der<br />

Standorteigenschaften durch Bodenentwässerung vermieden,<br />

05-235


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• der emissions- und nutzungsbedingte Eintrag von Schadstoffen und der übermäßige<br />

Nährstoffeintrag soweit wie möglich verringert<br />

werden."<br />

"G (6) Bestehende Beeinträchtigungen des Bodens sollen abgebaut werden, soweit dies<br />

keine anderweitigen Schäden mit sich bringt. Dazu sollen<br />

• nicht mehr genutzte, versiegelte Flächen rückgebaut und rekultiviert,<br />

• Vollversiegelungen durch wasserdurchlässige Beläge ersetzt, sofern es die Nutzungsart<br />

zulässt,<br />

• schadstoffbelastete Böden saniert oder zumindest gesichert werden."<br />

Das Vorhaben führt zum unvermeidbaren und nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht<br />

weiter verminderbaren Verlust von Boden bzw. der Bodenfunktionen. Dies steht im<br />

Widerspruch zum Leitbild der Erhaltung von Böden und ihren Funktionen.<br />

Betroffen ist u. a. der im Regierungsbezirk Karlsruhe seltene Bodentyp Bändchen-Staupodsol<br />

(b83).<br />

Böden mit einer hohen oder sehr hohen Leistungsfähigkeit für Kulturpflanzen (Landwirtschaft)<br />

sind nicht betroffen. Eine gute landwirtschaftliche Eignung in den betroffenen Flächen<br />

ist unter den heutigen ökonomischen Rahmenbedingungen nicht gegeben.<br />

Böden mit einer Bedeutung als Archiv der Naturgeschichte sind nicht betroffen. Das<br />

Geotop im Bereich der Lagerfläche Steinbruch Schneidersköpfle kann durch Aussparung<br />

geschont werden, sodass es zu keinen raumbedeutsamen Auswirkungen kommt.<br />

Es kommt zu einem Verlust von 15,4 ha Bodenschutzwald. Der Verlust von Bodenschutzwald<br />

im Bereich des Seekopfs führt zu keiner Gefahr für die angrenzenden<br />

Gebiete, da durch die standsichere Anlage der Becken der Schutz vor Gefährdung durch<br />

Erosion gewährleistet sein wird. Im Bereich der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

und Zwischenlagerfläche Schneidersköpfle ist bereits jetzt die Funktion als Bodenschutzwald<br />

aufgrund der Steinbruchnutzung nicht erfüllt. Durch die Nutzung als Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerfläche kommt es zu keiner Veränderung der bestehenden<br />

Situation. Es entstehen diesbezüglich keine raumbedeutsamen Auswirkungen<br />

Insgesamt sind damit die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Boden<br />

z. T. als raumbedeutsam zu bewerten.<br />

05-236


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.5 Schutzgüter Klima und Luft<br />

5.3.5.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.5.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung der Schutzgüter Klima und Luft in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UVPG. Die beiden Schutzgüter werden zusammenfassend<br />

behandelt.<br />

Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sind<br />

Luft und Klima im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 4 BNatschG:<br />

"[…] auch durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu schützen;<br />

dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung<br />

wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen; […]"<br />

5.3.5.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Im Informations- und Abstimmungsprozess wurde deutlich gemacht, dass kleinklimatische<br />

Untersuchungen (z. B. Nebelbildung im Bereich des Oberbeckens) für das Raumordnungsverfahren<br />

nicht erforderlich sind. Großklimatische Auswirkungen wurden bereits im<br />

Informations- und Abstimmungsprozess ausgeschlossen.<br />

Es werden folgende beurteilungsrelevante Parameter untersucht:<br />

• bioklimatische Situation<br />

• lufthygienische Situation<br />

Das schutzgutbezogene Untersuchungsgebiet der Schutzgüter Klima und Luft umfasst<br />

alle Flächen, in denen vorhabensbedingte Auswirkungen auf die oben genannten Parameter<br />

nicht auszuschließen sind. Es ist in Karte IUS-02 dargestellt.<br />

5.3.5.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG", (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) ergänzt und überarbeitet im November 2005 und November 2008,<br />

werden hinsichtlich der Beschreibung und Beurteilung des Bestandes auch<br />

• die meso- und kleinklimatische Situation (bioklimatische Aspekte, Temperatur-/Niederschlags-<br />

und Windverhältnisse, Berg-Talwindsysteme, Zahl- und Häufigkeit von<br />

Inversionswetterlagen, Kaltluftentstehung und -abflüsse, großflächig-frischluftprodu-<br />

05-237


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

zierende oder luftverbessernde Flächen, örtlich bedeutsame Luftaustauschbahnen)<br />

sowie<br />

• Immissionsschutzgebiete<br />

berücksichtigt.<br />

Als sogenannte Immissionsschutzgebiete gelten die als Immissionsschutzwald im Rahmen<br />

der Waldfunktionenkartierung abgegrenzten Bereiche (siehe Abbildung 117 in <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.6, Schutzgut Pflanzen/Biotope).<br />

Für die Beurteilung von Flächeneinheiten für das Schutzgut Klima wird folgender Beurteilungsrahmen<br />

nach LfU (2005b) verwendet (Tabelle 160):<br />

Tabelle 160: Schutzgut Klima: Beurteilungsrahmen (nach LfU 2005b)<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutung im Modell (nach<br />

LfU 2005b/KÜPFER 2010)<br />

Sehr hoch<br />

(Stufe A)<br />

Hoch<br />

(Stufe B)<br />

Mittel<br />

(Stufe C)<br />

Gering<br />

(Stufe D)<br />

Sehr gering<br />

(Stufe E)<br />

Wertstufen der<br />

naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung (nach LfU<br />

2005b)<br />

Wertstufe 1: besondere<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 2: allgemeine<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 3: geringe<br />

Bedeutung<br />

Kriterien<br />

Siedlungsrelevante Kaltluftleitbahnen<br />

Steilhänge in Siedlungsnähe (Neigung<br />

> 5° bzw. 8,5 %)<br />

Bioklimatisch besonders aktive<br />

Flächen (z. B. Wald, große<br />

Streuobstkomplexe)<br />

Klimaschutzwald<br />

Siedlungsrelevante Kaltluftentstehungsgebiete<br />

(Neigung 2°bis 5° bzw.<br />

3,5-8,5 %)<br />

Kaltluftleitbahnen ohne direkte Siedlungsrelevanz<br />

Bioklimatisch aktive Flächen (z. B.<br />

kleine Waldflächen, vereinzelte Streuobstwiesen)<br />

Kaltluftentstehungsgebiete mit geringer<br />

Neigung (nicht siedlungsrelevante<br />

Kaltluftentstehungsgebiete)<br />

Flächen, auf denen weder eine nennenswerte<br />

Kalt- bzw. Frischluftentstehung<br />

gegeben ist noch wesentliche<br />

Belastungen bestehen<br />

klimatisch wenig belastete Gebiete,<br />

z. B. durchgrünte Wohngebiete<br />

klimatisch stark belastete Gebiete, von<br />

denen Belastungen auf angrenzende<br />

Bereich ausgehen<br />

05-238


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Maßgeblich für die Beurteilung der Luftgüte sind die Immissionswerte der 39. BImSchV<br />

(Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)<br />

und der TA Luft (Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) sowie die Luftqualitätsrichtlinie<br />

(Richtlinie 2008/50/EG).<br />

Sie sind für Forbach als staatlich anerkannter Luftkurort bedeutsam.<br />

Zur Beurteilung von Flächeneinheiten für die Luft werden nach dem Rahmen der LfU<br />

(2005b) die folgenden Kriterien (Tabelle 161) verwendet:<br />

Tabelle 161: Schutzgut Luft: Beurteilungsrahmen (nach LfU 2005b)<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutung im Modell<br />

(nach LfU 2005b/<br />

KÜPFER 2010)<br />

Sehr hoch<br />

(Stufe A)<br />

Hoch<br />

(Stufe B)<br />

Mittel<br />

(Stufe C)<br />

Gering<br />

(Stufe D)<br />

Sehr gering<br />

(Stufe E)<br />

Wertstufen der<br />

naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung (nach LfU<br />

2005b)<br />

Wertstufe 1: besondere<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 2: allgemeine<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 3: geringe<br />

Bedeutung<br />

Kriterien<br />

Lufthygienisch besonders aktive Flächen<br />

(z. B. Wald, große Streuobstkomplexe)<br />

Lufthygienisch aktive Flächen (z. B. kleine<br />

Waldflächen, vereinzelte<br />

Streuobstwiesen)<br />

Flächen, auf denen keine wesentlichen<br />

Belastungen bestehen<br />

Lufthygienisch wenig belastete Gebiete,<br />

z. B. durchgrünte Wohngebiete<br />

Lufthygienisch stark belastete Gebiete,<br />

von denen Belastungen auf angrenzende<br />

Bereich ausgehen<br />

5.3.5.1.4 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen auf folgenden<br />

Datengrundlagen:<br />

• Auswertung von Daten des Deutschen Wetterdienstes und der Daten aus dem Klimaatlas<br />

Oberrhein Mitte-Süd<br />

• Auswertung von Angaben zu Klimaschutzwäldern, Immissionsschutzwäldern, Emissionen<br />

und Schadstoffausbreitung<br />

• Auswertung der Kartierung von Nutzungs- und Biotoptypen<br />

• Auswertung der Angaben aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Forbach<br />

(GEMEINDE FORBACH 2004b)<br />

05-239


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.5.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.5.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

5.3.5.2.1.1 Klima<br />

Klimatische Einordnung<br />

Das Klima im Untersuchungsgebiet ist insgesamt gemäßigt ozeanisch/humid geprägt.<br />

Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den höchsten Kuppenbereichen und den<br />

tiefsten Tallagen hinsichtlich der Niederschläge und der Temperaturen, nach Osten hin ist<br />

das Klima mehr kontinental getönt (d. h. geprägt).<br />

Bioklimatisch wichtige Bereiche<br />

Das Murgtal und das Schwarzenbachtal unterhalb der Staumauer der Schwarzenbachtalsperre<br />

sind im Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 (dort Karte 2) als bioklimatisch<br />

wichtige Bereiche ausgewiesen (siehe Abbildung 110). Hinsichtlich der bioklimatisch<br />

wichtigen Bereiche sind im Regionalplan mehrere Grundsätze formuliert.<br />

Nach Plansatz 3.3.1.1 (13) (G) sollen sie "zur Sicherung und Verbesserung der bioklimatischen<br />

Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushaltes erhalten oder wieder hergestellt werden.<br />

Für die Funktion, Frischluft an die Siedlungen heranzuführen, sollen die zu den<br />

Siedlungsflächen führenden Luftaustauschbahnen in den Seitentälern des Rheingrabens<br />

und des Murgtals sowie die zum Rheingraben gerichteten Hangzonen südlich des Murgtals<br />

als Kaltluftentstehungsgebiete und die Lüftungsschneisen im Bereich der Siedlungen<br />

gesichert und entwickelt werden." Gemäß Plansatz 3.3.1.1 (14) (G) sollen "die Luftaustauschbahnen<br />

und Lüftungsschneisen […] von Hindernissen wie riegelartigen baulichen<br />

Anlagen, Baumstreifen, Dämmen und dergleichen freigehalten werden. Abgase, Abwärme<br />

und Stäube sind von den Luftaustauschbahnen, Lüftungsschneisen und Hangzonen fernzuhalten.<br />

[…]."<br />

Darüber hinaus ist nach Plansatz 3.3.1.1 (15) (G) "vor Nutzungsänderung in den bioklimatisch<br />

wichtigen Bereichen der Nachweis ihrer bioklimatischen Unbedenklichkeit zu<br />

erbringen."<br />

05-240


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 110: Schutzgut Klima/Luft: Bioklimatisch wichtige Bereiche (Quelle: Regionalplan Mittlerer<br />

Oberrhein 2003); die bioklimatisch wichtigen Bereiche sind grün dargestellt.<br />

Die folgende Abbildung 111 gibt einen Überblick über die Häufigkeit des Auftretens von<br />

Wärmebelastung und Kältestress im Zeitraum 1951 bis 1980. Es wird deutlich, dass<br />

innerhalb des Untersuchungsgebiets mit Ausnahme der höhergelegenen Bereiche des<br />

Schwarzenbachtals sowie der Höhenzüge (hier ist häufig mit Kältestress zu rechnen)<br />

meist keine relevanten bioklimatischen Vorbelastungen bestehen. Insbesondere die<br />

Siedlungsgebiete im Murgtal sind nur selten bis gelegentlich einer Wärmebelastung bzw.<br />

Kältestress ausgesetzt.<br />

05-241


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 111: Schutzgut Klima/Luft: Bioklimatische Situation im Umfeld des Untersuchungsgebiets<br />

(Quelle: Klimaatlas Mitte-Süd, 1995); blauer Kreis: Lage des Untersuchungsgebiets.<br />

Temperatur<br />

Durch die unterschiedliche Höhenlage liegt im Untersuchungsgebiet eine starke Differenzierung<br />

der Jahresmitteltemperaturen vor. In den Tallagen liegen die Jahresmitteltemperaturen<br />

etwa bei 8 °C bis 9 °C, in den mittleren Höhenlagen um 600 m etwa 7 °C. In den<br />

Kuppenlagen unter ca. 5 °C. In Tabelle 162 (Jahresgang) und Tabelle 165 (Jahresdurchschnitt)<br />

sind Mittelwerte der Normalperiode 1961 bis 1990 (Quelle: Deutscher Wetterdienst,<br />

DWD 2011a) dargestellt. In der Abbildung 112 ist die Jahresdurchschnittstemperatur<br />

für den Zeitraum 1951 bis 1980 dargestellt.<br />

Der Talraum der Murg ist im Untersuchungsgebiet vergleichsweise wärmebegünstigt (vgl.<br />

Abbildung 112), als Vergleich hierzu dienen auch die Stationen Wildbad (östlich des<br />

Murgtals) sowie Bühlertal-Obertal (westlich des Murgtals), da aus dem Murgtal selbst<br />

keine entsprechenden Temperaturwerte vorliegen.<br />

05-242


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 162: Schutzgut Klima/Luft: Mittlerer Jahresgang der Temperatur ausgewählter Stationen im<br />

Umfeld des Untersuchungsgebiets für die Normalperiode 1961 bis 1990<br />

(Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD 2011a)<br />

Station<br />

Höhe<br />

in m ü.<br />

NN Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

Hornisgrinde<br />

1.119 -2,6 -2,3 -0,3 3,0 7,4 10,6 12,9 12,5 10,1 6,6 1,0 -1,6<br />

Baiers-<br />

bronn-<br />

622 -0,8 0,1 2,5 5,8 10,4 13,8 15,7 15,0 12,2 8,2 3,1 0,2<br />

Obertal<br />

Enzkloesterle<br />

600 -1,1 -0,5 2,1 5,4 10,0 13,4 15,4 14,6 11,8 7,6 2,6 -0,2<br />

Bühlertal-<br />

Obertal<br />

478 0,4 1,1 4,9 8,5 13,1 15,9 18,3 17,5 14,6 10,0 4,7 1,6<br />

Wildbad 385 0,0 1,0 3,6 7,0 11,5 14,8 16,7 15,9 12,9 8,8 3,8 0,9<br />

B.-B.-<br />

Geroldsau<br />

240 0,9 2,3 5,4 8,8 13,1 16,1 18,1 17,4 14,5 10,0 5,1 2,0<br />

Abbildung 112: Schutzgut Klima/Luft: Jahresdurchschnittstemperatur für den Zeitraum 1951 bis 1980<br />

(Quelle: Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, 1995); blauer Kreis: Lage des<br />

Untersuchungsgebiets.<br />

05-243


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Dem Landschaftsplan der Gemeinde Forbach (GEMEINDE FORBACH 2004b) können folgende<br />

Angaben entnommen werden (Tabelle 163):<br />

Tabelle 163: Schutzgut Klima/Luft: Angaben nach Landschaftsplan der Gemeinde Forbach<br />

Kriterium<br />

Temperaturen im Januar<br />

(niedrigstes Monatsmittel in °C)<br />

Temperaturen im Juli<br />

(höchstes Monatsmittel n °C)<br />

Mittlere Anzahl der Eistage<br />

(Höchstwert der Temperatur unter 0 °C)<br />

Mittlere Zahl der Frosttage<br />

(Tiefstwerte der Temperatur unter 0 °C)<br />

Wert für<br />

Forbach im<br />

Murgtal<br />

Wert für<br />

Herrenwies<br />

-0,0 -1,5<br />

17,6 13,9<br />

23,5 38,3<br />

110,0 139,5<br />

Mittlere Zahl der Sommertage mit Höchstwerten über 25 °C 25,0 11,9<br />

Quelle: Landschaftsplan der Gemeinde Forbach (GEMEINDE FORBACH 2004b) aus Basis des dortigen<br />

Klimagutachtens<br />

Niederschläge<br />

Die Verteilung der jährlichen Niederschlagsmengen im Nordschwarzwald ist vor allem<br />

durch die Stauwirkung des Schwarzwaldkammes bedingt. Während der durchschnittliche<br />

Jahresniederschlag im Oberrheintal noch bei Werten von meist unter 900 mm liegt, steigt<br />

er nach Osten mit zunehmender Höhenlage stetig an. In den Kammlagen des Nordschwarzwalds<br />

werden bis zu mehr als 2.000 mm mittlerer Jahresniederschlag erreicht.<br />

Östlich des Schwarzwaldkamms nimmt die Niederschlagsmenge wegen der Lage im<br />

Windschatten wieder generell ab.<br />

In Tabelle 164 (Jahresgang) und Tabelle 165 (Jahresdurchschnitt) sind Mittelwerte der<br />

Normalperiode 1961 bis 1990 (Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD 2011b) dargestellt.<br />

In der Abbildung 113 ist die räumliche Verteilung der Jahresniederschlagssummen dargestellt.<br />

Man erkennt deutlich die Unterschiede im Untersuchungsgebiet zwischen den<br />

vergleichsweise sehr niederschlagsreichen Höhenzügen um die Schwarzenbachtalsperre<br />

und den niederschlagsärmeren Talbereichen der Murg.<br />

05-244


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 164: Schutzgut Klima/Luft: Niederschlagsjahresgang ausgewählter Stationen im Umfeld des<br />

Untersuchungsgebiets für die Normalperiode 1961 bis 1990<br />

(Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD 2011b)<br />

Höhe Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez<br />

in m<br />

Station ü. NN<br />

Hornisgrinde 1.119 164,0 138,7 159,8 149,2 180,2 190,4 165,2 153,3 139,7 145,2 167,3 177,7<br />

Baiers-bronn- 916 182,2 155,3 159,6 148,9 171,5 186,9 166,5 163,8 140,2 162,8 180,1 188,3<br />

Ruhest.<br />

Forb.-Herrenwies<br />

750 178,3 147,5 163,8 154,3 174,6 169,1 148,0 146,2 127,6 142,2 185,8 193,6<br />

Baiersbronn- 622 151,6 126,1 130,6 119,1 114,7 135,2 109,3 111,1 98,1 107,8 149,8 170,2<br />

Obertal<br />

Enzkloesterle 600 136,8 117,3 118,6 113,7 120,5 128,2 104,4 104,4 82,9 94,0 137,6 145,2<br />

Bühlertal- 478 96,7 99,3 109,8 126,4 145,2 176,9 120,6 120,8 108,1 96,1 130,3 120,5<br />

Obertal<br />

Wildbad 385 112,5 103,2 105,8 108,6 112,9 120,7 92,3 95,9 75,2 84,2 127,4 122,2<br />

B.-B.-<br />

Geroldsau<br />

240 87,1 78,7 90,3 99,5 115,7 124,1 96,8 103,3 82,3 85,2 104,2 100,4<br />

Abbildung 113: Schutzgut Klima/Luft: Durchschnittliche Jahresniederschlagssummen für den<br />

Zeitraum 1951 bis 1980 (Quelle: Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, 1995);<br />

blauer Kreis: Lage des Untersuchungsgebiets.<br />

05-245


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 165: Schutzgut Klima/Luft: Jahresdurchschnittstemperatur sowie jährliche Niederschlagssumme<br />

ausgewählter Stationen im Umfeld des Untersuchungsgebiets für die Normalperiode<br />

1961 bis 1990 (Quelle: Deutscher Wetterdienst, DWD 2011a, b)<br />

Station<br />

Höhe<br />

in m ü. NN<br />

Jahresdurchschnittstemperatur<br />

in °C<br />

Summe der Niederschläge im<br />

Jahr in mm<br />

Hornisgrinde 1.119 4,8 1.930,8<br />

Baiersbronn-Ruhesein 916 k. A. 2.006,0<br />

Forbach-Herrenwies 750 k. A. 1.930,9<br />

Baiersbronn-Obertal 622 7,2 1.523,7<br />

Enzkloesterle 600 6,8 1.403,5<br />

Bühlertal-Obertal 478 9,2 1.450,7<br />

Wildbad 385 8,1 1.260,9<br />

Baden-Baden-Geroldsau 240 9,5 1.167,6<br />

Nebeltage/Inversionswetterlagen<br />

Im gesamten Untersuchungsgebiet ist mit einer vergleichsweise geringen Anzahl an<br />

Nebeltagen zu rechnen. In Abbildung 114 ist dargestellt, mit welcher Häufigkeit Nebel im<br />

Winterhalbjahr auftritt. Demnach ist im Untersuchungsgebiet mit nur einer vergleichsweise<br />

geringen Nebelwahrscheinlichkeit von maximal etwa 10 % (bezogen auf die Tage im<br />

Winterhalbjahr) zu rechnen.<br />

Die Abbildung 114 zeigt zudem die typische Situation, wie sie bei schwacher Höhenströmung<br />

im Zusammenhang mit Inversionswetterlagen auftritt (viel Nebel sowie Kälte im<br />

Oberrheintal und freie Sicht/keine Bewölkung und höhere Temperaturen auf den Höhen<br />

des Schwarzwalds). Inversionswetterlagen treten im Winterhalbjahr vergleichsweise<br />

häufig im Untersuchungsgebiet auf. In Abbildung 115 ist durch den Temperaturverlauf<br />

eine sehr ausgeprägte Inversionssituation wiedergegeben.<br />

05-246


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 114: Schutzgut Klima/Luft: Nebelhäufigkeit im Winterhalbjahr, Angabe in Prozent<br />

(Quelle: Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, 1995);<br />

blauer Kreis: Lage des Untersuchungsgebiets.<br />

05-247


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 115: Schutzgut Klima/Luft: Tagesgang bei Winterwetter mit ausgeprägter Temperaturinversion<br />

vom 16. bis 18. Januar 1982 (Quelle: Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, 1995)<br />

Windverhältnisse, Kaltluftentstehung und lokaler/regionaler Luftaustausch<br />

Der Austausch von Luft erfolgt durch horizontale und vertikale Prozesse. Der horizontale<br />

Austausch ist dabei hauptsächlich von der Windgeschwindigkeit, der vertikale Austausch<br />

von der thermischen Schichtung und Turbulenz der Atmosphäre abhängig.<br />

Im Untersuchungsgebiet treten hauptsächlich Winde aus westlichen und östlichen Richtungen<br />

auf. Bedingt durch die Geländeformen können lokal Abweichungen hiervon auftreten.<br />

So findet beispielsweise im annähernd in Nordsüdrichtung verlaufenden Murgtal<br />

eine Kanalisierung der Strömung in Nordsüdrichtung statt.<br />

Bei Strahlungswetterlagen (wolkenarme Hochdruckwetterlagen mit klaren, windschwachen<br />

Nächten) entsteht eine bodennahe Kaltluftschicht. Diese ist umso ausgeprägter, je<br />

negativer die Strahlungsbilanz, je geringer die Wärmezufuhr aus den tieferen Bodenschichten<br />

und je schwächer der Luftaustausch mit der darüber liegenden Atmosphäre ist.<br />

Die größte Häufigkeit besteht von Sommer bis Frühherbst.<br />

In ebenem Gelände bleibt die bodennahe Kaltluft an Ort und Stelle liegen. In geneigtem<br />

Gelände setzt sie sich infolge von horizontalen Dichteunterschieden (kalte Luft besitzt<br />

eine höhere Dichte als warme Luft) hangabwärts in Bewegung. Dieser Prozess ist von der<br />

05-248


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Hangneigung und dem Dichteunterschied abhängig. Die Reibungskraft bremst die abfließende<br />

Luft.<br />

In Geländeeinschnitten fließen die Hangabwinde zusammen und es kann ein mehr oder<br />

weniger mächtiger Talabwind (= Bergwind) entstehen. Die vertikale Mächtigkeit und die<br />

Geschwindigkeit des Talabwinds hängen im Wesentlichen von der Fläche des Einzugsgebiets,<br />

der Kaltluftproduktionsrate, dem Talgefälle und den "Rauigkeiten" im Talbereich<br />

ab. In Tälern und Mulden kann sich durch Ansammlung der Kaltluft ein Kaltluftsee ausbilden.<br />

Hangabwinde setzen ein, wenn sich der Erdboden deutlich abkühlt. Dies ist - abhängig<br />

von der Exposition des Hanges - in den Nachmittags- und Abendstunden der Fall. An<br />

nicht besonnten Hängen setzen die Hangabwinde bereits vor Sonnenuntergang ein,<br />

sofern sie nicht von einem stärkeren Bergwind (Talabwind) überlagert werden. Sie dauern<br />

die Nacht über an. Wenn der Hang am Morgen wieder besonnt wird, endet der Hangabwind.<br />

Bergwinde setzen gegenüber den Hangabwinden später ein. Sie beginnen meist erst<br />

nach Sonnenuntergang. In den Morgenstunden dauern sie länger.<br />

Nachts bilden sich bei Strahlungswetterlagen Inversionen aus, da sich durch Wärmeabstrahlung<br />

des Erdbodens eine bodennahe Kaltluftschicht entwickelt. In solchen Fällen<br />

lagert warme Luft über der bodennahen kalten Luft. Hierdurch wird der vertikale Luftaustausch<br />

stark reduziert, sodass thermische Belastungen schlecht abtransportiert werden.<br />

Dies gilt vor allem für Mulden und Ebenen, in denen sich Kaltluft sammelt. Bei diesen<br />

Wetterlagen kommt den thermisch induzierten Windsystemen, insbesondere den Kaltluftabflüssen,<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

Typische Kaltluftentstehungsgebiete innerhalb des Untersuchungsgebiets sind die hochgelegenen,<br />

flach geneigten Kuppenbereiche oberhalb des Schwarzenbachtals und des<br />

Murgtals. Hierzu zählt auch die Kuppe des Seekopfes. Ein Teil der Kaltluft fließt dem<br />

Murgtal zu, über das Murgtal fließt die Kaltluft Richtung Oberrheintal ab (siehe Abbildung<br />

116).<br />

05-249


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 116: Schutzgut Klima/Luft: Vorherrschende oberflächennahe Windverhältnisse in den<br />

Sommernächten (Quelle: Klimaatlas Oberrhein Mitte-Süd, 1995);<br />

blauer Kreis: Lage des Untersuchungsgebiets.<br />

05-250


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.5.2.1.2 Luft<br />

Vorbelastungen bezüglich der Konzentration von Luftschadstoffen (i. w. Stickoxide und<br />

Feinstaub) bestehen im Untersuchungsgebiet vor allem entlang der B462 und der L83. In<br />

diesen Bereichen können Auswirkungen durch das Vorhaben, insbesondere durch den<br />

Baustellenverkehr, nicht von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

In Tabelle 166 wird eine Übersicht zu den Luftqualitäts-Richtwerten für Kurorte gegeben.<br />

Tabelle 166: Luftqualitäts-Richtwerte für Kurorte 2005<br />

Schadstoff Heilanzeige Kurgebiet<br />

(µg/m³)<br />

Feinstaub (PM10)<br />

Ruß<br />

Stickstoffdioxid<br />

Benzol<br />

Ortszentrum<br />

(µg/m³)<br />

Ortszentrum<br />

(µg/m³)<br />

mHA 15,0 18,0 20,0<br />

oHA 17,0 20,0 24,0<br />

mHA 1,5 1,8 4,5<br />

oHA 1,7 2,1 5,5<br />

mHA 15,0 20,0 28,0<br />

oHA 18,0 24,0 34,0<br />

mHA -- -- 4,0<br />

oHA -- -- 5,0<br />

(Quelle: Air-Pollution Info [2011]) 36 ;<br />

mHA = mit Heilanzeige "Atemwegserkrankung", oHA = ohne Heilanzeige "Atemwegserkrankung"<br />

Stickstoffdioxid (NO 2 )<br />

Stickstoffdioxid entsteht zu geringeren Anteilen unmittelbar als Emission von Verbrennungsprozessen<br />

und zum überwiegenden Anteil durch Umwandlung emittierten Stickstoffmonoxids<br />

(NO) in der Luft. Es gilt als typische verkehrsbedingte Luftverunreinigung.<br />

In der 39. BImSchV sind die folgenden Grenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren<br />

festgesetzt:<br />

• 40 µg/m³ als Jahresmittelwert, bei einer Irrelevanzschwelle von 1,2 µg/m³<br />

• 200 µg/m³ als Schwelle, die von maximal 18 Stundenmittelwerten pro Jahr überschritten<br />

werden darf<br />

Die einschlägigen Luftqualitäts-Richtwerte für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten<br />

und Heilbrunnen sind (Air-Pollution Info 2011):<br />

• Im Kurgebiet: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 18 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 15 µg/m³<br />

36 Zitat Air-Pollution Info (2011): "Der Deutsche Heilbäderverband e.V. hat im Jahr 2005 gemeinsam mit dem<br />

Deutschen Tourismusverband e.V. im Rahmen der Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von<br />

Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen von den Grenzwerten der 22. BImSchV abgeleitete<br />

Luftqualitäts-Richtwerte festgelegt. Diese Tabelle gibt eine Übersicht über die im Jahr 2005 geltenden<br />

Werte."<br />

05-251


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Im Ortszentrum: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 24 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 20 µg/m³<br />

• Im Verkehrszentrum: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 34 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 28 µg/m³<br />

Feinstaub PM 10<br />

Feinstaub ist definitionsgemäß solcher Staub, der eingeatmet die Lunge erreichen kann.<br />

PM 10 ist als Staub definiert, der einen Abscheider passiert, welcher Partikel mit einem<br />

aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 µm zu 50 % zurückhält. Er entsteht nicht nur<br />

durch Verbrennungsprozesse, sondern zu wesentlichen Teilen auch durch Abrieb beim<br />

Straßenverkehr.<br />

In der 39. BImSchV sind die folgenden Grenzwerte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren<br />

festgesetzt:<br />

• 40 µg/m³ als Jahresmittelwert, bei einer Irrelevanzschwelle von 1,2 µg/m³<br />

• 50 µg/m³ als Mittelwert über 24 Stunden, der nicht öfter als 35 Mal im Jahr überschritten<br />

werden darf<br />

Die einschlägigen Luftqualitäts-Richtwerte für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten<br />

und Heilbrunnen sind (Air-Pollution Info 2011):<br />

• Im Kurgebiet: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 17 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 15 µg/m³<br />

• Im Ortszentrum: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 20 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 18 µg/m³<br />

• Im Verkehrszentrum: ohne Heilanzeige Atemwegserkrankungen 24 µg/m³, mit Heilanzeige<br />

Atemwegserkrankungen 20 µg/m³<br />

Feinstaub PM 2,5<br />

In der 39. BImSchV sind die folgenden Werte zum Schutz vor Gesundheitsgefahren festgesetzt:<br />

Eine Konzentration von 25 µg/m³ gilt seit 2010 als Zielwert und ab 2015 als Grenzwert.<br />

Feinstaub PM 2,5 ist eine lungengängige Feinstaubfraktion, die 50 % der Teilchen mit<br />

einem Durchmesser von ≤ 2,5 µm enthält. PM 2,5 ist somit eine Teilmenge von PM 10 .<br />

Luftqualitäts-Richtwerte für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen<br />

wurden bislang nicht benannt, Air-Pollution Info (2011) bezieht sich auf PM10.<br />

5.3.5.2.2 Bedeutung<br />

Sehr hohe Bedeutung für Klima und Luft haben nach dem Bewertungsrahmen der LfU<br />

(2005b) die größeren Waldgebiete im gesamten Untersuchungsgebiet, die Kuppenbereiche<br />

der Bergrücken oberhalb des Schwarzenbachtals und des Murgtals, sowie das<br />

Murgtal selbst als Kaltluftleitbahn (vgl. Abbildung 116).<br />

05-252


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Von mittlerer bis geringer Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft sind nach dem<br />

Bewertungsrahmen der LfU (2005b) die Siedlungsbereiche (insbesondere von Forbach).<br />

5.3.5.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

5.3.5.3.1.1 Klima<br />

Ein nachweisbarer Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet ist<br />

bei Nicht-Durchführung des Vorhabens (Nullvariante) nicht zu erwarten. Die meso- und<br />

kleinklimatischen Verhältnisse sind wesentlich durch das Relief und die vorherrschenden<br />

großklimatischen Gegebenheiten geprägt.<br />

Durch den gegenwärtigen Klimawandel sind folgende vom Vorhaben unabhängige Veränderungen<br />

in der Zeit von 2020 bis 2050 für das Klima im Schwarzwald zu erwarten<br />

(bezogen auf die Normalperiode 1961 bis 1990) (www.klimatrends.de):<br />

• Erhöhung der Durchschnittstemperatur im Winter um 1,1 °C<br />

• Erhöhung der Winterniederschläge um ca. 3 %<br />

• Erhöhung der Herbst- und Frühjahrsniederschläge um jeweils ca. 11 %<br />

Demnach werden die Winter tendenziell milder, die Niederschläge erhöhen sich geringfügig,<br />

fallen aufgrund höherer Temperaturen aber vermehrt als Regen (BURAND 2009).<br />

5.3.5.3.1.2 Luft<br />

Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens (Nullvariante) wird sich die Qualität der Luft im<br />

Untersuchungsgebiet nicht in raumbedeutsamem Maßstab ändern. Am Zustand des<br />

Schutzgutes Luft (vor allem der Luftqualität und den Belastungen) wird sich zukünftig nur<br />

dann etwas ändern, wenn Belastungsquellen in der Umgebung und vor allem in der<br />

Hauptwindrichtung entstehen.<br />

5.3.5.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - allgemeine Hinweise<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen hinsichtlich des Schutzguts Klima und Luft zu prüfen:<br />

• "Auswirkungen des Vorhabens auf das Meso- und Kleinklima (z. B. durch Emissionen,<br />

Geländeveränderungen, Vegetationsveränderungen)<br />

• Auswirkungen auf das Schutzgut Luft durch Emissionen (Schadstoffe, Stäube etc.)"<br />

Auswirkungen auf den im Untersuchungsgebiet vorhandenen Immissionsschutzwald werden<br />

im <strong>Kapitel</strong> 5.3.6 (Schutzgut Pflanzen/Biotope) dargestellt.<br />

05-253


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.5.5 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Schutzgut Klima<br />

5.3.5.5.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.5.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Veränderung der Durchlüftungsverhältnisse infolge des<br />

Damms auf dem Seekopf untergeordnete Auswirkung<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />

durch die Anlagen des Oberbeckens auf dem Seekopf untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Veränderung der Besonnungssituation durch Dämme<br />

auf dem Seekopf (Verschattung) untergeordnete Auswirkung<br />

Durch die Anlage des Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind keine<br />

anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.5.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.5.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Oberbecken der Oberstufe: Veränderung der Durchlüftungsverhältnisse infolge des<br />

Damms auf dem Seekopf<br />

Thermischen Windsystemen kommt bei austauscharmen Wetterlagen eine besondere<br />

Bedeutung zur bioklimatischen Entlastung zu. Insbesondere können Kaltluftabflüsse die<br />

lokalen Durchlüftungsverhältnisse maßgebend prägen. Nutzungsänderungen (z. B.<br />

Umwandlung von Wald in Gewässer) und Änderungen der Geländeform (z. B. Aufschüttung<br />

von Dämmen) haben Einfluss auf die Kaltluftbildung und den Kaltluftabfluss. Im<br />

Ergebnis einer Simulation der nächtlichen Kaltluftabflüsse zur Umweltverträglichkeitsstudie<br />

innerhalb des Raumordnungsverfahrens "Pumpspeicherkraftwerk Atdorf" im Südschwarzwald<br />

(Gutachten zu den Auswirkungen auf das Schutzgut Klima: IMA 2010 37 )<br />

wurde festgestellt, dass großräumig keine spürbaren Änderungen der Kaltluftsituation zu<br />

erwarten sind. Dies ist darin begründet, dass die Verluste an Kaltluftproduktionsflächen<br />

durch das Oberbecken, gemessen an den gesamten Kaltlufteinzugsgebieten, sehr gering<br />

sind. Lokal können zu Beginn der Kaltluftabflüsse am Abend geringe Änderungen erwartet<br />

werden. Das in der UVS zum Raumordnungsverfahren Atdorf betrachtete Oberbecken ist<br />

um ein vielfaches größer dimensioniert als das Oberbecken auf dem Seekopf. Daher können<br />

Beeinträchtigungen der Kaltluftabflüsse bzw. der Frischluftzufuhr in den umliegenden<br />

37 http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1310743/rpf-ref21-atdorf-mappe9-<br />

gutachten-schutzgut-klima.pdf<br />

05-254


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tälern durch das wesentlich kleinere Oberbecken auf dem Seekopf ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

als untergeordnet eingestuft.<br />

Oberbecken der Oberstufe: Verlust von Waldflächen als klimaökologische Ausgleichsräume<br />

durch die Anlagen des Oberbeckens auf dem Seekopf<br />

Ausgedehnte Wälder wirken durch Dämpfung von Temperaturextremen ausgleichend auf<br />

das Klima. Die Waldflächen auf dem Seekopf sind in der Waldfunktionenkartierung nicht<br />

als Klimaschutzwald, sondern als Bodenschutzwald und Erholungswald dargestellt. Insgesamt<br />

gehen durch das Oberbecken auf dem Seekopf 23,8 ha forstwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen verloren.<br />

Die Wasserfläche des Beckens wird eine dem Wald grundsätzlich ähnliche ausgleichende<br />

Wirkung auf das Klima haben, indem die Luft über ihr am Tage kühler und während der<br />

Nacht wärmer als über Offenland ist. Wegen der Ausdehnung des Waldes in der Umgebung<br />

des Seekopfs sind keine spürbaren Auswirkungen in Siedlungsgebieten zu erwarten.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

und der geringen Bedeutung der Wälder auf dem Seekopf für das Klima als untergeordnet<br />

eingestuft.<br />

Oberbecken der Oberstufe: Veränderung der Besonnungssituation durch Dämme<br />

auf dem Seekopf (Verschattung)<br />

Die Hochlagen auf dem Seekopf erhalten bei klarem Himmel nahezu den ganzen Tag<br />

Sonne. Im Planfall treten am nördlichen und östlichen Rand des Ringdamms Reduktionen<br />

der Sonnenscheindauer ein. Markante Verschattungen, die zu einer wesentlichen Reduzierung<br />

der Sonnenscheindauer führen, sind durch das Dammbauwerk nicht zu erwarten.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

als untergeordnet eingestuft.<br />

5.3.5.5.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.5.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Durch den Bau des Oberbeckens der Oberstufe (Seekopf) sowie durch den Bau des<br />

Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind keine Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

5.3.5.5.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine baubedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

05-255


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.5.5.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine baubedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.5.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.5.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden betriebsbedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Veränderungen der thermischen Verhältnisse im<br />

Bereich der Becken und in ihrer Umgebung durch die Wasserfläche auf dem Seekopf<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Verstärkung der Nebelbildung durch die Wasserfläche<br />

auf dem Seekopf untergeordnete Auswirkung<br />

Durch den Betrieb des Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind<br />

keine anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.5.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.5.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Oberbecken der Oberstufe: Veränderungen der thermischen Verhältnisse im<br />

Bereich der Becken und in ihrer Umgebung durch die Wasserfläche auf dem Seekopf<br />

Der geplante künstliche Wasserkörper auf dem Seekopf stellt einen Wärmespeicher dar.<br />

Er wirkt deshalb ausgleichend auf die Tagesgänge der Temperatur. Die tagsüber eingestrahlte<br />

Sonnenenergie wird teilweise zur Verdunstung und Erwärmung des Wasserkörpers<br />

umgesetzt. Die Luft erwärmt sich deshalb über der Wasserfläche weit weniger als<br />

über sonstigen Oberflächen. In der Nacht wird die Wärmeenergie an die darüber streichende<br />

Luft übertragen. Der Tagesgang der Lufttemperatur über den Gewässern und im<br />

näheren Umfeld ist deshalb geglättet.<br />

Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die geringere Lufttemperatur während<br />

den Tagstunden bzw. die erhöhte Lufttemperatur während den Nachtstunden in der<br />

Umgebung durch Diffusion ausbreitet, d. h. die überwiegenden Effekte sind aufgrund der<br />

Windrichtungsverteilung östlich und westlich des Oberbeckens zu erwarten.<br />

Durch die Verdünnung der anders temperierten Luft ist sich mit zunehmender Entfernung<br />

zu den Gewässern ein Rückgang der Effekte zu erwarten.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

als untergeordnet eingestuft.<br />

05-256


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Oberbecken der Oberstufe: Verstärkung von Nebelbildung durch die Wasserflächen<br />

auf dem Seekopf<br />

Am Seekopf wird die Nebelsituation durch das Auftreten von Wolkennebel und Hochnebel<br />

bestimmt. Da Wolkennebel durch großräumige Vorgänge verursacht wird, hat das Speicherbecken<br />

keinen Einfluss auf diese Nebelart. Auch auf die Zahl der Tage mit Hochnebel<br />

hat das Speicherbecken keinen Einfluss.<br />

Strahlungsnebel durch Abkühlung der Luft über dem Oberbecken infolge des Zustroms<br />

von Kaltluft kann ebenfalls nahezu ausgeschlossen werden, da im Bereich des Oberbeckens<br />

keine großräumigen Kaltluftzuflüsse stattfinden und die Beckeninnenfläche zu<br />

klein ist, um in ausreichendem Maß Kaltluft zu produzieren.<br />

Über dem Oberbecken auf dem Seekopf kann Nebel entstehen, wenn die Luft kälter als<br />

das Wasser ist. Bei sehr windschwachen Wetterlagen ist eine Verfrachtung des sich über<br />

dem Wasser bildenden Dampfnebels aus dem Becken hinaus nicht zu erwarten. Entsteht<br />

Nebel bei Kaltluftabflüssen durch Übersättigung der wassernahen Luftschicht, kann nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass Nebelschwaden aus dem Becken nach Südwesten mitgerissen<br />

werden. Durch die Absinkbewegung und die damit verbundene Erwärmung<br />

lösen sich diese Schwaden bald auf.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

als untergeordnet eingestuft.<br />

5.3.5.6 Wirkungs- und Auswirkungsprognose - Schutzgut Luft<br />

5.3.5.6.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.6.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Oberbecken der Oberstufe: Verlust der Filterfunktion von Waldflächen durch die<br />

Anlagen des Oberbeckens auf dem Seekopf untergeordnete Auswirkung<br />

Durch die Anlage des Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind keine<br />

anlagebedingten Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.6.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.6.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Oberbecken der Oberstufe: Verlust der Filterfunktion von Waldflächen durch die<br />

Anlagen des Oberbeckens auf dem Seekopf<br />

Grundsätzlich weisen Wälder aufgrund ihrer Filterwirkung eine Immissionsschutzfunktion<br />

auf. Die Waldflächen auf dem Seekopf sind in der Waldfunktionenkartierung nicht als<br />

05-257


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Immissionsschutzwald, sondern als Bodenschutzwald und Erholungswald dargestellt.<br />

Insgesamt gehen durch das Oberbecken auf dem Seekopf 23,8 ha forstwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen verloren. Wegen der Ausdehnung des Waldes in der Umgebung des<br />

Seekopfs sind keine spürbaren Auswirkungen in Siedlungsgebieten zu erwarten.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

und der geringen Bedeutung der Wälder auf dem Seekopf für das Schutzgut Luft als<br />

untergeordnet eingestuft.<br />

5.3.5.6.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.6.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgende baubedingte Auswirkung ist zu erwarten:<br />

• Oberbecken der Oberstufe und Unterbecken der Unterstufe: Emission von Luftschadstoffen<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.5.6.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.5.6.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Oberbecken der Oberstufe und Unterbecken der Unterstufe: Emission von Luftschadstoffen<br />

Durch den Baubetrieb und den Baustellenverkehr zur Herstellung des Oberbeckens der<br />

Oberstufe auf dem Seekopf und durch die Herstellung des Unterbeckens der Unterstufe<br />

(Kavernenwasserspeicher) kommt es zu vorhabensbedingten Zusatzbelastungen bezüglich<br />

Stickstoffdioxid und Feinstäuben. Es liegen derzeit keine Hinweise dafür vor, dass für<br />

einen der in der 39. BImSchV genannten Luftschadstoffe eine Überschreitung zu erwarten<br />

ist.<br />

Insgesamt wird diese vorhabensbedingte Auswirkung aufgrund ihrer geringen Dimension<br />

als untergeordnet eingestuft.<br />

5.3.5.6.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.5.6.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Durch den Betrieb des Oberbeckens der Oberstufe (Seekopf) sowie durch den Betrieb<br />

des Unterbeckens der Unterstufe (Kavernenwasserspeicher) sind keine Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

5.3.5.6.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

05-258


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.5.6.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine untergeordneten betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

5.3.5.7 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten Planungen ergeben sich folgende<br />

Leitbilder und Ziele für die Schutzgüter Klima und Luft:<br />

• Sicherung klimaökologischer Ausgleichsräume<br />

• Sicherung der Luftzirkulations- und Hangwindsysteme<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein<br />

wiedergeben:<br />

Plansatz 1.6.4 Regionalplan 2003 "G (9) Belastungen von Luft und Klima sollen gering<br />

gehalten werden. Hierzu sollen<br />

• Emissionen aus Quellen innerhalb und außerhalb der Region vermieden,<br />

• natürliche Belüftungs- und Ausgleichssysteme funktionsfähig erhalten<br />

werden."<br />

Der Beckenstandort am Seekopf erfüllt aufgrund der gegenwärtigen Flächennutzung als<br />

Wald grundsätzlich die Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum. Die Waldflächen<br />

sind jedoch in der Waldfunktionenkartierung nicht als Klimaschutzwald dargestellt und<br />

liegen nicht im bioklimatisch wichtigen Bereich gemäß Karte 2 des Regionalplans (siehe<br />

Abbildung 110). Durch die Anlage des Oberbeckens kommt es zum Verlust von Waldflächen.<br />

Eine Raumbedeutsamkeit ist aufgrund der geringen Dimension und der Bedeutung<br />

der Waldflächen im Ist-Zustand nicht gegeben.<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens kommt es zu einer geringfügigen Änderung der<br />

Durchlüftungsverhältnisse. Eine beeinträchtigende Auswirkung auf die Kaltluftabflüsse<br />

bzw. auf die Frischluftzufuhr der umliegenden Täler ist nicht zu erwarten. Eine Raumbedeutsamkeit<br />

ist aufgrund der geringen Dimension nicht gegeben.<br />

Die bauzeitliche Emission von Luftschadstoffen führt voraussichtlich zu keinen beeinträchtigenden<br />

Immissionen. Es liegen keine Hinweise dafür vor, dass es zu einer Überschreitung<br />

der einschlägigen Grenzwerte kommt. Eine Raumbedeutsamkeit ist folglich<br />

nicht gegeben.<br />

Insgesamt sind damit die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das die Schutzgüter<br />

Klima und Luft als nicht raumbedeutsam zu bewerten.<br />

05-259


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6 Schutzgut Pflanzen/Biotope 38<br />

5.3.6.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.6.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzgutes Pflanzen in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UVPG. Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts sind nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatschG:<br />

"[…] wild lebende […] Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und<br />

Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten<br />

[…]."<br />

Pflanzen sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wie folgt definiert<br />

(§ 7 Abs. 2 Nr. 2 BNatSchG):<br />

"2. Pflanzen:<br />

a) wild lebende, durch künstliche Vermehrung gewonnene sowie tote Pflanzen wild<br />

lebender Arten,<br />

b) Samen, Früchte oder sonstige Entwicklungsformen von Pflanzen wild lebender Arten,<br />

c) ohne Weiteres erkennbare Teile von Pflanzen wild lebender Arten und<br />

d) ohne Weiteres erkennbar aus Pflanzen wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse;<br />

als Pflanzen im Sinne dieses Gesetzes gelten auch Flechten und Pilze."<br />

5.3.6.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Es wurde eine flächendeckende Kartierung der Biotoptypen nach der Kartiervorgabe des<br />

Landes Baden-Württemberg (LUBW 2009) durchgeführt. Biotopeigenschaften wurden<br />

erfasst, soweit sie für das Schutzgut beurteilungsrelevant sind oder für die Ermittlung faunistischer<br />

Potentiale bedeutend sind.<br />

38 Mit dem Begriff Biotop wird der Lebensraum einer Lebensgemeinschaft (Biozönose) bezeichnet<br />

(BLAB 1993). Ein Biotop kann vegetationstypologisch und/oder landschaftsökologisch definiert<br />

sein. Mit dem Begriff Biotoptyp wird eine abstrahierte Erfassungseinheit bezeichnet, durch die<br />

Biotope zusammengefasst werden, die sich hinsichtlich wesentlicher Eigenschaften nicht unterscheiden.<br />

Sowohl der Begriff Biotop als auch der Begriff Biotoptyp sind wertfrei. Nur bestimmte<br />

Biotope bzw. Biotoptypen können im konkreten Fall ein gesetzlich besonders geschütztes<br />

Biotop nach § 30 BNatSchG darstellen.<br />

05-260


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Als Beurteilungsgegenstand für das Schutzgut Pflanzen/Biotope dienen folgende Kriterien,<br />

die bereits die beurteilungsrelevanten Kriterien nach LfU (2005b) antizipieren (Naturnähe,<br />

Bedeutung als Standort für gefährdete/geschützte Arten und Bedeutung als Indikator<br />

für standörtliche und naturräumliche Eigenart)<br />

• Status als FFH-Lebensraumtyp (gleichzeitig Status als Biotop nach<br />

§ 19 BNatSchG (Biotop im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

• Schutzstatus als geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) und nach § 30a LWaldG)<br />

• Gefährdungsstatus nach Roter Liste Biotoptypen (Bundsweit/Landesweit)<br />

• Biotopwert nach Biotopwertliste der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg<br />

(ÖKVO)<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Pflanzen/Biotope umfasst alle Flächen, in<br />

denen vorhabensbedingte Auswirkungen auf die oben genannten Parameter nicht auszuschließen<br />

sind. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit den Bereich von 100 m um die<br />

Vorhabensflächen sowie zusätzlich die Karwand, das Kar mit dem Herrenwieser See und<br />

das Seebachtal. Im Bereich Oberhalb des Kavernenwasserspeichers wurde die Kartierung<br />

auf wasserabhängige Biotoptypen fokussiert.<br />

Das Untersuchungsgebiet ist in Karte IUS-05-1-1 dargestellt.<br />

5.3.6.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Die Bestandsbeschreibung erfolgt getrennt nach Obergruppen. Es werden jeweils Beispiele<br />

für die charakterisierenden Pflanzenarten gegeben.<br />

Zur Bestandsbeurteilung erfolgt zunächst eine Einzelbeurteilung folgender Kriterien:<br />

• Status als FFH-Lebensraumtyp (gleichzeitig Status als Biotop nach<br />

§ 19 BNatSchG 39 (Biotop im Sinne des Umweltschadensgesetzes): Ja/Nein, Angabe<br />

des Typs<br />

• Schutzstatus als geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) und nach § 30a LWaldG): Ja/Nein<br />

• Gefährdungsstatus nach Roter Liste Biotoptypen (Bundsweit/Landesweit):<br />

Angabe des Gefährdungsgrads<br />

• Biotopwert nach Biotopwertliste der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg<br />

(ÖKVO): fünfstufig (zur Aggregation der Wert stufen siehe Tabelle 167)<br />

39 Arten und Biotope im Sinne des § 19 BNatSchG (Arten und natürliche Lebensräume im Sinne<br />

des Umweltschadensgesetzes):<br />

Arten im Sinne des § 19 BNatSchG (bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes) sind alle<br />

Vogelarten nach Vogelschutz-Richtlinie und Arten nach den Anhängen II und IV FFH-Richtlinie.<br />

Natürliche Lebensräume im Sinne des § 19 BNatSchG (bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

sind Lebensräume europäischer Vogelarten, Lebensraumtypen nach Anhang I der<br />

FFH-RL und Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Anhang IV-Arten der FFH-RL.<br />

05-261


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Anschließend erfolgt eine dreistufige Gesamtbeurteilung, bei der folgendes Schema<br />

angewendet wird:<br />

• Wertstufe 1:<br />

- alle Biotope, die einen Status als FFH-LRT oder als geschütztes Biotop oder als<br />

gefährdetes Biotop besitzen (inklusive Biotope der Vorwarnliste)<br />

- alle Biotope, die mindestens 17 Ökopunkte aufweisen<br />

• Wertstufe 2:<br />

- Alle Biotope, die mehr als 9 aber weniger als 17 Ökopunkte aufweisen<br />

• Wertstufe 3:<br />

- Alle Biotope, die maximal 8 Ökopunkte aufweisen<br />

Tabelle 167: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zur Zuordnung von Wertstufen nach LfU (2005b),<br />

KÜPFER (2010), ÖKVO)<br />

Wertstufe Basismodul<br />

(LfU 2005b)<br />

5<br />

(sehr hohe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung)<br />

4<br />

(hohe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung)<br />

3<br />

(mittlere naturschutzfachliche<br />

Bedeutung)<br />

2<br />

(geringe naturschutzfachliche<br />

Bedeutung)<br />

1<br />

(keine bis sehr geringe<br />

naturschutzfachliche<br />

Bedeutung)<br />

Wertspanne<br />

Standardmodul<br />

(ÖKOKONTO-<br />

VERORDNUNG)<br />

Bezeichnung der<br />

Bedeutung im Modell<br />

(nach LfU 2005b/<br />

KÜPFER 2010)<br />

33-64 Wertstufe A:<br />

Bedeutung sehr hoch<br />

17-32 Wertstufe B:<br />

Bedeutung hoch<br />

9-16 Wertstufe C:<br />

Bedeutung mittel<br />

5-8 Wertstufe D:<br />

Bedeutung gering<br />

1-4 Wertstufe E:<br />

Bedeutung sehr gering<br />

Wertstufen der<br />

naturschutzfachlichen<br />

Bedeutung<br />

(nach LfU 2005b,<br />

KÜPFER 2010)<br />

Wertstufe 1:<br />

besondere<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 2:<br />

allgemeine<br />

Bedeutung<br />

Wertstufe 3:<br />

geringe Bedeutung<br />

5.3.6.1.4 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen auf folgenden<br />

Datengrundlagen:<br />

• Kartierung der Nutzungs- und Biotoptypen<br />

• Kartierung der Quellen<br />

• Auswertung der amtlichen Kartierung der nach § 32 NatSchG und nach<br />

§ 30a LWaldG geschützten Biotoptypen (und damit auch nach § 30 BNatSchG)<br />

05-262


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Auswertung vorhandener Daten wie Luftbilder und topographische Karten, Höhenmodell,<br />

planerische Vorgaben wie Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan,<br />

Schutzgebietsausweisungen etc.<br />

5.3.6.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.6.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Der Bestand ist in Karte IUS-05-1 (Blatt 1-5) dargestellt.<br />

Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen werden folgend nach den Obergruppen<br />

des LUBW-Kartierschlüssels (LUBW 2009) beschrieben; es kommen folgende<br />

Obergruppen vor:<br />

• Gewässer: Quellen (Obergruppe 11), Fließgewässer (Obergruppe 12) und Stillgewässer<br />

(Obergruppe 13)<br />

• Terrestrisch-morphologische Biotoptypen: Offene Felsbildungen (Obergruppe 21)<br />

und Geomorphologische Sonderformen (Obergruppe 22)<br />

• Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen: Hoch- und Übergangsmoore<br />

(Obergruppe 32), Niedermoore und Sümpfe (Obergruppe 32), Wiesen<br />

und Weiden (Obergruppe 33), Tauch- und Schwimmblattvegetation, Quellfluren,<br />

Röhrichte und Großseggenriede (Obergruppe 34), Saumvegetation, Dominanzbestände,<br />

Hochstauden- und Schlagfluren (Obergruppe 35) und Heiden, Mager-,<br />

Sand- und Trockenrasen (Obergruppe 36)<br />

• Gehölzbestände und Gebüsche: Feldgehölze und Feldhecken (Obergruppe 41),<br />

Gebüsche (Obergruppe 42) und Naturraum- und standortfremde Gebüsche und<br />

Hecken (Obergruppe 44)<br />

• Wälder: Moorwälder (Obergruppe 51), Bruch-, Sumpf- und Auwälder (Obergruppe<br />

52), Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder (Obergruppe 54),<br />

Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte (Obergruppe 55), Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder<br />

mittlerer Standorte (Obergruppe 56), Nadelwälder (Obergruppe<br />

57), Sukzessionswälder (Obergruppe 58), Naturferne Waldbestände (Obergruppe<br />

59)<br />

• Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen (Obergruppe 06)<br />

In Tabelle 168 wird eine Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen des Biotopschutzes<br />

nach Naturschutzgesetz (BNatSchG, NatSchG) und nach Landeswaldgesetz (LWaldG)<br />

gegeben.<br />

In der gesamten UVS wird von geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 NatSchG) bzw. nach § 30a LWaldG) gesprochen, da die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

zurzeit die Regelungen des Landes-Naturschutzgesetzes von<br />

Baden-Württemberg verdrängen. Eine Ausnahme bilden weitere vom Land gesetzlich<br />

geschützte Biotope (Höhlen, Dolinen, Feldhecken, Feldgehölze, Hohlwege, Trockenmau-<br />

05-263


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

ern und Steinriegel, jeweils in der freien Landschaft) für die landesgesetzlichen Regelungen<br />

weiterhin gelten).<br />

Tabelle 168: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zum gesetzlichen Biotopschutz:<br />

Zitate aus BNatSchG, NatSchG und LWaldG<br />

Zitat § 30 BNatSchG (Besonders geschützte Biotope)<br />

"(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden<br />

gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz).<br />

(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope<br />

führen können, sind verboten:<br />

1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer<br />

und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen<br />

oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,<br />

2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,<br />

Binnenlandsalzstellen,<br />

3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-,<br />

Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und<br />

Gebüsche trockenwarmer Standorte,<br />

4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und<br />

Lärchen-Arvenwälder,<br />

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche,<br />

6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen,<br />

Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige Marine Makrophytenbestände,<br />

Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche<br />

Kies-, Grobsand- und Schillgründe im meeres- und Küstenbereich.<br />

Die Verbote des Satzes 1 gelten auch für weitere von den Ländern gesetzlich geschützte Biotope.<br />

[…]<br />

Zitat § 32 Abs. 1 NatSchG (Besonders geschützte Biotope)<br />

"(1) Die folgenden Biotope in der in der Anlage zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung sind besonders<br />

geschützt:<br />

1. Moore, Sümpfe, naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Streuwiesen, Röhrichtbestände und Riede,<br />

seggen- und binsenreiche Nasswiesen;<br />

2. natürliche und naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und<br />

der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder<br />

naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, Quellbereiche,<br />

naturnahe Uferbereiche und naturnahe Bereiche der Flachwasserzone des Bodensees;<br />

3.offene Binnendünen, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen, Gebüsche<br />

und naturnahe Wälder trockenwarmer Standorte, jeweils einschließlich ihrer Staudensäume, Krummholzgebüsche;<br />

4. offene Felsbildungen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände;<br />

5. Höhlen, Dolinen;<br />

6. Feldhecken, Feldgehölze, Hohlwege, Trockenmauern und Steinriegel, jeweils in der freien Landschaft."<br />

05-264


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Zitat § 30 a (Abs. 1+2) LWaldG (Biotopschutzwald)<br />

"(1) Biotopschutzwald ist Wald, der dem Schutz und der Erhaltung von seltenen Waldgesellschaften sowie<br />

von Lebensräumen seltener wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere dient.<br />

(2) Zum Biotopschutzwald gehören<br />

1. naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,<br />

2. regional seltene, naturnahe Waldgesellschaften,<br />

3. Tobel, Klingen, Kare und Toteislöcher im Wald mit naturnaher Begleitvegetation,<br />

4. Wälder als Reste historischer Bewirtschaftungsformen und strukturreiche Waldränder<br />

in der in der Anlage zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung. Der Schutz weiterer Biotope im Wald,<br />

insbesondere von naturnahen Bruch-, Sumpf- und Auwäldern sowie von naturnahen Wäldern trockenwarmer<br />

Standorte einschließlich ihrer Staudensäume, richtet sich nach § 32 des Naturschutzgesetzes."<br />

5.3.6.2.1.1 Quellen (Obergruppe 11)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 11.11 (Sickerquellen): Vorkommen im Schwarzenbachtal am nördlichen Hang des<br />

Schwarzenbachs, unterhalb der Karwand westlich des Herrenwieser Sees, im Seebachtal,<br />

an den Hängen des Frankenbachtals (nördlich der geplanten Kaverne)<br />

• 11.12 (Fließquellen): Vorkommen unterhalb der Karwand westlich des Herrenwieser<br />

Sees, im Seebachtal<br />

Schutzstatus:<br />

• Die naturnahen Quellen einschließlich der vom Quellwasser geprägten Umgebung<br />

sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG) geschützt<br />

("Quellbereiche").<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

Die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Quellen sind überwiegend "Naturnahe<br />

Sickerquellen" (11.11) und entspringen alle in bewaldeten Flächen. Sie sind der<br />

Ursprung zahlreicher kleiner Bäche und Rinnsale, die nach meist kurzem Lauf der Murg<br />

oder dem Schwarzenbach zufließen. Bei zwei der Quellen handelt es sich um den<br />

Ursprung des Seebaches am Nordhang des Seekopfes, dem noch einige weitere kleine,<br />

dem Seebach zufließende Quellen entspringen.<br />

Mehrere dem Schwarzenbach zufließende Sickerquellen entspringen im südöstlichen<br />

Schifferwald im Übergangsbereich zwischen Buntsandstein und Granit. Östlich der<br />

Streitmannsköpfe entspringen nordwestlich des Wasserschlosses mehrere Quellen im<br />

Gewann "Vordere Hailert", zu denen weiter talabwärts zahlreiche, meist schwach schüttende<br />

Sickerquellen an den Talhängen des Frankenbaches hinzukommen.<br />

Die Sickerquellen sind meistens von typischen Quellfluren, Waldsimsenfluren oder<br />

feuchten Hochstaudenfluren umgeben, siehe folgende Textabschnitte. Oft sind Quellaustritte<br />

auch am Massenauftreten der Wald-Hainsimse (Luzula silvatica) zu erkennen. Nicht<br />

selten sind Vermoorungen der Quellgebiete, die im Fall der Seebachquellen großflächig<br />

ausfallen können.<br />

05-265


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Neben den zahlreichen Sickerquellen gibt es einige "Fließquellen" (11.12), meist mit<br />

geringer Schüttung, die sich im Untersuchungsgebiet vor allem unterhalb der Karwand<br />

und oberhalb des Herrenwieser Sees befinden.<br />

5.3.6.2.1.2 Fließgewässer (Obergruppe 12)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 12.11 (Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs): u. a. Abschnitte des<br />

Schwarzenbachs und des Seebachs, Frankenbach und Holderbach 40<br />

• 12.21 (Mäßig ausgebauter Bachabschnitt): Unterlauf des Gartenbaches, eines Seitenbachs<br />

des Schwarzenbachs Nähe Schwallung<br />

• 12.22 (Stark ausgebauter Bachabschnitt): Gartenbach bei L83<br />

• 12.30 (Naturnaher Flussabschnitt): Abschnitt der Murg Nähe Bahnhof Raumünzach<br />

• 12.41 (Mäßig ausgebauter Flussabschnitt): Murg in der Nähe des Ausgleichsbeckens<br />

Forbach<br />

• 12.42 (Stark ausgebauter Flussabschnitt): Abschnitte der Murg<br />

Schutzstatus:<br />

• Die naturnahen Fließgewässer sind nach § 30 BNatSchG (bzw. § 32 Abs. 1<br />

Nr. 2 NatSchG geschützt ("Natürliche und naturnahe Bereiche fließender Binnengewässer").<br />

Der Schutz schließt die naturnahe Ufervegetation ein.<br />

• Die Murg und alle größeren Bäche (> 1 m breit) im Untersuchungsgebiet zählen<br />

zum FFH-Lebensraumtyp [3260] "Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit<br />

Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion", da sie in der<br />

Regel zumindest spärlich von Wassermoosen, im Falle der Murg auch von Höheren<br />

Wasserpflanzen besiedelt werden (mindestens 1 % Deckung).<br />

Bei den Bächen handelt es sich fast ausschließlich um "Naturnahe Mittelgebirgsbäche"<br />

(12.11), deren Breite oft unter einem Meter liegt. Nur zwei Abschnitte wurden als "mäßig<br />

ausgebauter Bachabschnitt" (12.21) kartiert.<br />

Das Wasser der u. a. vom Seekopf kommenden Bäche sammelt der Schwarzenbach, der<br />

die gleichnamige Talsperre mit Wasser speist, bevor er der Raumünzach zufließt. Nach<br />

der Murg ist der Schwarzenbach das bedeutendste Fließgewässer. Oberhalb des Stausees<br />

ist er ein mäßig schnell fließender Bach von ca. 3-5 m Breite, mit steinigem Bett und<br />

überwiegend steilen Ufern. Begleitet wird der naturnahe Bachlauf von naturfernen Fichten-Beständen<br />

und gelegentlich von schmalen Staudenfluren. Erlen und Weiden sind am<br />

Ufer nur vereinzelt anzutreffen. Unterhalb der Talsperre unterliegt der hier tief in das<br />

Gelände eingeschnittene Bach episodischen Wasserschwankungen, weist aber auch hier<br />

mit seinem blockreichen, steinigen Bett einen naturnahen Charakter bei gestörter<br />

Abflussdynamik auf.<br />

40 Gewässer des Biotoptyps 12.11 mit < 1 m Breite wurden nicht als Polygon sondern als Linie<br />

kartiert.<br />

05-266


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Der nächst größere Bach im Untersuchungsgebiet ist der einer vermoorten Verebnung am<br />

nördlichen Oberhang des Seekopfes entspringende Seebach, der kurz vor der Mündung<br />

in die Schwarzenbachtalsperre, verstärkt durch mehrere Zuflüsse, eine Breite von 3-4 m<br />

erreicht. Die überwiegend naturnahen Ufer sind auf kurzen Strecken mit Mauern befestigt,<br />

um einem bachbegleitenden Forstweg die nötige Stabilität zu verleihen. Eine auetypische<br />

Vegetation ist allerdings am Seebach noch weniger ausgebildet als am Schwarzenbach<br />

oberhalb der Talsperre. Die Ufer werden durchgehend von Nadelhölzern begleitet, Erlen<br />

und Weiden kommen fast überhaupt nicht vor. Bachbegleitende Staudenfluren, die vor<br />

allem aus der Wald-Hainsimse (Luzula silvatica) bestehen, wachsen nur an einigen Gleitufern<br />

und im Mündungsbereich weniger Zuflüsse in etwas größerer Ausdehnung. Auetypische<br />

Gehölze, in diesem Fall Weidengebüsche, treten erst kurz vor der Mündung in<br />

Erscheinung.<br />

Der größte Zufluss des Seebaches ist der Seegraben, der den Herrenwieser See entwässert.<br />

Nur auf den ersten 100 Metern handelt es sich beim Seegraben um ein träge<br />

fließendes, von Schnabelsegge (Carex rostrata), Torfmoosen und Pfeifengras (Molinia<br />

caerulea) eingefasstes Moorgewässer. Nach der Unterführung unter einem Forstweg<br />

fließt er bei starkem Gefälle in einem blockreichen Bett dem mittleren Teil des Seebaches<br />

zu. Auf dem größten Teil seiner Strecke verläuft der Abfluss in einer Schlucht (22.60),<br />

umgeben ist der Seegraben von einem lichten Nadelholzbestand, eine Aue ist nur<br />

ansatzweise ausgebildet.<br />

Zahlreiche Rinnsale und kleine Bäche entspringen an den steilen Oberhängen des Murgtals<br />

und erreichen nach zumeist gestrecktem Verlauf die Murg. Sie verlaufen meist im<br />

Wald und weisen durchweg ein steiniges bis blockreiches Bett auf. Begleitet werden diese<br />

Bäche mit ihrem starken Gefälle von schmalen Streifen mit Schwarzerle und Bergahorn,<br />

stellenweise von Weiden-Feuchtgebüsch (Salix cinerea, S. aurita), oder kleinflächig ausgeprägten<br />

Hochstaudenfluren, oft mit Rührmichnichtan (Impatiens noli-tangere), Drüsigem<br />

Springkraut (Impatiens glandulifera), Grauem Alpendost (Adenostyles alliariae) und<br />

Hänge-Segge (Carex pendula). Nicht selten ist aber eine typische bachbegleitende<br />

Vegetation nicht ausgebildet und auenuntypische, meist gepflanzte Baumarten (Fichte,<br />

Tanne, Buche) reichen bis an die Bäche heran. Da sich das Untersuchungsgebiet bandartig<br />

entlang der Zuwege zu den geplanten Baustellen und dem Seebach hinzieht, liegt in<br />

vielen Fällen nur die Teilstrecke eines Bächleins innerhalb des Untersuchungsgebietes.<br />

Ein besonderer Fall ist der Frankenbach südwestlich Forbach, der seinen weitgehend<br />

gestreckten Lauf in teilweise beweideten, teilweise gemähten Heustadelwiesen 41 nimmt.<br />

Am Talrand verlaufende Parallelgräben, verlegte, begradigte und teilweise ausgemauerte<br />

Fließstrecken zeugen zumindest im Oberlauf von Anpassungen des ursprünglichen Verlaufs<br />

an die Erfordernisse der Wiesenbewässerung 42 . Diese Strecke wurde als "mäßig<br />

ausgebauter Bachabschnitt" (12.21) kartiert, der Oberlauf und die bachabwärts<br />

41 Der Begriff "Heustadelwiese" bezeichnet eine spezielle Form der Wiesennutzung, bei der das<br />

geerntete Heu auf der Wiese in einem "Heustadel" belassen wird. Diese Bewirtschaftungsform<br />

wurde von Tirolern in den Schwarzwald gebracht, die sich dort nach dem 30jährigen Krieg<br />

nieder ließen.<br />

42 Die Wiesenbewässerung fand vor allen Dingen zum Zwecke des Schneeschmelzens im<br />

Frühjahr statt.<br />

05-267


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

anschließende Strecke wurden als naturnah eingestuft. Dem schmalen Bach fließen oder<br />

sickern von den Talhängen und dem Talgrund mehrere Quellen zu.<br />

Aufgrund der oft starken Beschattung, geringer Dimensionen und zumindest periodisch<br />

hoher Fließgeschwindigkeiten sind die Bäche des Untersuchungsgebietes fast völlig frei<br />

von Höheren Wasserpflanzen, während vor allem in den größeren Bächen, wie dem Seebach<br />

und dem Schwarzenbach Wassermoose und Algen streckenweise weit verbreitet<br />

sind. Nur im oberen Seegraben wächst etwas Flutender Schwaden (Glyceria fluitans). Die<br />

häufigste Art ist das Lebermoos Scapania undulata, das auch in den kleinsten Rinnsalen<br />

auftritt, darüber hinaus wurden Amblystegium fluviatile, Brachythecium rivulare, Rhynchostegium<br />

riparioides und Hygrohypnum ochraceum gefunden. Fontinalis antipyretica<br />

wächst in zwei kleinen Zuflüssen zum Seebach. Fädige Grünalgen sind im Schwarzenbach<br />

und im mittleren und unteren Seebach weit verbreitet. Es handelt sich aber nicht um<br />

die vor allem in Niederungsfließgewässern weit verbreiteten, eutraphenten Vaucheriaund<br />

Cladophora-Arten, sondern um Arten der Gattungen Tribonema, Ulothrix und<br />

Microspora, die eine gute Wasserqualität anzeigen (GUTOWSKI & FÖRSTER 2009).<br />

Außerhalb des Untersuchungsgebiets ist die frei fließende Strecke der Murg dem Biotoptyp<br />

"Naturnaher Flussabschnitt" (12.30) zuzuordnen. Der Hauptteil der naturnahen<br />

Strecke liegt zwischen dem Stausee-Ende bei Kirschbaumwasen und dem Staubecken in<br />

Forbach. Das Flussbett besteht überwiegend aus großen rundlichen Blöcken und Steinen,<br />

stellenweise auch aus anstehendem Fels. Ruhig fließende Abschnitte wechseln mit kleinen<br />

Katarakten ab. Bei Niedrigwasser liegt ein erheblicher Teil des Flussbettes trocken<br />

und erweckt den Eindruck einer riesigen Geröllhalde. Das Wasser bleibt dann zum Teil in<br />

Gumpen stehen. Schwankungen des Wasserstandes können durch den Staubetrieb der<br />

Kraftwerke beeinflusst sein, sind aber in erster Linie naturbedingt.<br />

Die Murg enthält als einziges Fließgewässer im Untersuchungsgebiet kleinere Bestände<br />

des Flutenden Hahnenfußes (Ranunculus fluitans) und beherbergt daher wenigstens<br />

abschnittsweise eine fragmentarische "Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Fließgewässer"<br />

(34.12). Reicher ausgebildet ist die Moosvegetation mit Hygrohypnum ochraceum,<br />

Brachythecium rivulare, Rhynchostegium riparioides, Fontinalis antipyretica und<br />

Schistidium rivulare. Allerdings ist ihre Deckung ebenfalls gering.<br />

Als "Ausgebauter Flussabschnitt" (12.40) sind die Stauhaltungen der Murg bei Kirschbaumwasen<br />

und Forbach einzustufen. Die im Untersuchungsgebiet befindlichen<br />

Abschnitte mit ihren überwiegend betonierten oder gemauerten Ufern wurden den "Stark<br />

ausgebauten Flussabschnitten" (12.42) zugeordnet.<br />

5.3.6.2.1.3 Stillgewässer (Obergruppe 13)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 13.11 (Natürliches Stillgewässer im Moorbereich): Herrenwieser See<br />

• 13.20 (Tümpel oder Hüle): östliches Ende der geplanten Alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Lagefläche bei der Schwallung<br />

• 13.91 (Naturferner Bereich eines Sees): Schwarzenbachtalsperre<br />

05-268


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Schutzstatus:<br />

• Natürliche Stillgewässer im Moor (Herrenwieser See) sind nach § 30 BNatSchG<br />

(bzw. nach § 32 NatSchG) geschützt, einschließlich ihrer Ufer.<br />

• Der Herrenwieser See zählt zum FFH-Lebensraumtyp [3160] Dystrophe Seen und<br />

Teiche.<br />

Der von einem Übergangs- und Schwingrasenmoor umgebene Herrenwieser See zählt<br />

als dystropher, huminsäurereicher See zum Biotoptyp "Natürliche Stillgewässer im<br />

Moor" (13.11). Der bis 9,5 M tiefe See ist 1,8 ha groß und liegt auf 830 M ü. NN unterhalb<br />

der Karwand, die den Seekopf nach Osten abschließt. Der Abfluss erfolgt über den<br />

"Seegraben" nach Norden zum Seebach.<br />

In die Kategorie "Naturferner Bereich eines Sees" (13.91) ist die offene Wasserfläche<br />

der Schwarzenbachtalsperre einzuordnen, die zu einem kleinen Teil innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

liegt. Ein Bewuchs mit Wasserpflanzen ist nicht vorhanden und wegen<br />

der stark schwankenden Wasserstände auch nicht zu erwarten.<br />

5.3.6.2.1.4 Offene Felsbildungen (Obergruppe 21)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 21.11 (Natürliche offene Felsbildung [einschließlich Felsbänder]): Vorkommen im<br />

Steinbruch Schneidersköpfle<br />

• 21.12 (Anthropogen freigelegte Felsbildung [Steinbrüche, Felsanschnitte]: Vorkommen<br />

im Teil-Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenausfahrt<br />

und im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

• 21.41 (Anthropogene Gesteinshalde): Vorkommen im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

Schutzstatus:<br />

• Die offenen Felsbildungen sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 Abs. 1 Nr. 4 NatSchG) geschützt ("Offene Felsbildungen").<br />

• Die Felsen mit lebensraumtypischen Farn- oder Blütenpflanzen zählen zum FFH-<br />

Lebensraumtyp [8220] "Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation" und/oder zum FFH-<br />

Lebensraumtyp [8230] "Pionierrasen auf Silikatfelskuppen". Im zeitlichen Rahmen<br />

der Kartierung war es nicht möglich, die zahlreichen Felsen detailliert zu untersuchen.<br />

Eine Zuordnung zu den oben genannten LRT anhand kennzeichnender<br />

Arten wurde deshalb nur in einigen Fällen durchgeführt. Es ist davon auszugehen,<br />

dass eine große Zahl von Felsbildungen im Untersuchungsgebiet den Kriterien des<br />

LRT 8220, in Einzelfällen des LRT 8230 entspricht.<br />

"Natürliche offene Felsbildungen" (21.11) sind im Murgtal häufig und nicht selten recht<br />

großflächig ausgebildet. Da größere Felsbildungen im Nordschwarzwald nur in der unteren<br />

Bergstufe vorkommen (OBERDORFER 1938) ist dieser Biotoptyp im Buntsandstein der<br />

Hochlagen um das obere Schwarzenbach-Tal dagegen recht selten. Besonders schöne,<br />

teilweise auch hohe Felsen mit der für den Granit typischen "Wollsack"-Verwitterung<br />

ragen an vielen Stellen entlang der Murg auf, allerdings nur außerhalb der untersuchten<br />

05-269


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Teilgebiete. Neben den großen Felsbildungen gibt es noch eine erhebliche Zahl von kleineren<br />

Felsen (> 20 m² Felsfläche) an allen etwas steileren Hangpartien des Murgtals und<br />

seiner größeren Zuflüsse. Viele Felsen sind teilweise von Moos- und Flechtenrasen überwachsen<br />

und weisen auf Absätzen und Kuppen Bodenbildung auf, welche die Entwicklung<br />

von Kräutern, Sträuchern und Bäumen ermöglicht.<br />

"Anthropogen freigelegte Felsbildungen" (21.12) sind fast ebenso weit verbreitet wie<br />

die natürlichen Felsen, da durch Granitabbau, sowie Wege- und Straßenbau im engen<br />

Murgtal regelmäßig Gesteinsschichten angeschnitten wurden. Große Flächen mit offenem<br />

Fels findet man im aufgelassenen Steinbruch Schneidersköpfle und vor allem entlang der<br />

B462. Der Bewuchs der hier im Zuge des Straßenbaus angeschnittenen Granite unterscheidet<br />

sich nicht, zumindest nicht bei oberflächlicher Inspektion, von der Vegetation<br />

natürlicher Felsen.<br />

Felsen bieten nur wenigen Höheren Pflanzen gute Wuchsmöglichkeiten. Daher gehören<br />

Flechten und Moose, denen bereits kleine Ritzen zum Überleben genügen, zu den<br />

Erstbesiedlern. Nach Lüth (1999) ist an trockenen Wuchsorten vor allem mit den Moosen<br />

Racomitrium- und Grimmia-Arten zu rechnen, die Flechten sind meist krustig und mit der<br />

Landkartenflechte (Rhizocarpon geographicum), sowie Parmelia- und Umbilicaria-Arten<br />

vertreten. Diese Arten besiedeln auch häufig Steinblöcke. An feuchten, meist beschatteten<br />

Stellen sind Lebermoose häufiger, z. B. Scapania nemorosa und Diplophyllum albicans.<br />

Sind Spalten mit Feinerde vorhanden, kommen an beschatteten Stellen häufig<br />

Braunstieliger Streifenfarn (Asplenium trichomanes), Tüpfelfarn (Polypodium vulgare) und<br />

Hügel-Weidenröschen (Epilobium collinum) vor. Felsspalten und besonnte Stellen auf den<br />

Köpfen mit dünner Feinerde-Auflage werden von Gräsern, v.a. von Rotem Straußgras<br />

(Agrostis capillaris) und Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) besiedelt. Regelmäßig<br />

treten Besenheide (Calluna vulgaris) und Edel-Gamander (Teucrium scorodonia) auf.<br />

Sind größere Spalten vorhanden, gesellen sich zu den Gräsern und Kräutern auch<br />

Gehölze. Hänge-Birke (Betula pendula), Besenginster (Sarothamnus scoparius), Kiefer<br />

(Pinus silvestris), Vogelbeere (Sorbus aucuparia) und Traubeneiche (Quercus petraea)<br />

leiten zum Traubeneichen-Heidewald (Betulo-Quercetum) über. Regelmäßig von Gehölzen<br />

befreit werden aus Sicherheitsgründen die Felsbildungen entlang der B462. Hierdurch<br />

wird auch die Sukzession zu Gehölz-Beständen unterbrochen und größere Felspartien als<br />

Wuchsort für die oben genannten, meist lichtliebenden Arten freigehalten.<br />

"Anthropogene Gesteinshalden" (21.41) nehmen im aufgelassenen Steinbruch Schneidersköpfle<br />

größere Flächen ein. Sie sind nur zum Teil schütter besiedelt mit Gräsern und<br />

aufkommenden Gehölzen.<br />

5.3.6.2.1.5 Geomorphologische Sonderformen (Obergruppe 22)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• Als Nebencode "922": 22.40 (Kar): Vorkommen am Kar des Herrenwieser Sees<br />

• 22.60 (Schlucht, Tobel oder Klinge): Vorkommen im Teil-Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Kavernenausfahrt, an der L83 Nähe Schwallung und am<br />

Seegraben<br />

05-270


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Schutzstatus:<br />

• Kare und "Schlucht, Tobel oder Klinge" sind nach § 30 a Abs. 2 Nr. 3 LWaldG<br />

geschützt (w81, w82)<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

Bei der kesselförmigen Eintiefung am Osthang des Seekopfes handelt es sich um ein<br />

"Kar" (22.40). Die Karwand mit den naturnahen Waldbeständen und der Karmulde mit<br />

dem Herrenwieser See werden nicht gesondert als eigener Biotoptyp 22.40 kartiert, sondern<br />

mit dem Nebencode 922 ("im Kar") verschlüsselt.<br />

Dem Biotoptyp "Schlucht, Tobel oder Klinge" (22.60) wurden ein tief eingeschnittenes<br />

Bachtal südlich Forbach und ein kurzer, tiefe Gelände-Einschnitt in der Nähe der Herrenwieser<br />

Schwallung zugeordnet, deren spärlich ausgeprägte oder unspezifische Vegetation<br />

eine eindeutige Zuordnung zu einem vegetationskundlich definierten Biotoptyp erschwerten.<br />

Tief eingeschnitten in den Buntsandstein ist der dem Seebach zufließende Seegraben<br />

(verschlüsselt mit Code Nr. 920) auf einer Länge von ca. 500 M.<br />

5.3.6.2.1.6 Hoch- und Übergangsmoore (Obergruppe 32)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 31.20 (Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor): Randvermoorung des Herrenwieser<br />

Sees.<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Übergangs- und Zwischenmoore sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG) geschützt.<br />

• Übergangs- und Schwingrasenmoore mit Vorkommen des Rynchosporetum albae<br />

zählen zum FFH-Lebensraumtyp [7140], Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion)<br />

zum FFH-Lebensraumtyp [7150]. Dem FFH-Lebensraumtyp [7150] entsprechen<br />

Schlenken im Übergangs- oder Zwischenmoor. Hinweis: Die beiden FFH-Lebensraumtypen<br />

überlagern sich räumlich.<br />

Hinweis: Die ehemalige Missenfläche wurde teils als Schlagfläche (35.50), teils als Sukzessionswald<br />

kartiert (58.40). Die aktuellen Erkundungen haben keine Erkenntnisse<br />

dazu erbracht, die das Vorhandensein einer Missefläche auf dem Seekopf bestätigen<br />

würden. Informationen zur "vermeintlichen Misse am Seekopf" befinden sich an folgenden<br />

Stellen in der UVS:<br />

• <strong>Kapitel</strong> 5.3.6.2.1.10 (Schutzgut Pflanzen/Biotope: Saumvegetation, Dominanzbestände,<br />

Hochstauden- und Schlagfluren [Obergruppe 35])<br />

• <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.2.1.3 (Schutzgut Boden: Bestand Moore [Funktion als Archiv der<br />

Natur- und Kulturgeschichte])<br />

Das den Herrenwieser See auf allen Seiten umgebende Verlandungsmoor ist den<br />

"Übergangs- und Zwischenmooren" (31.20) zuzuordnen. Es besteht aus Schwingrasen<br />

mit geschlossener Torfmoos-Decke, der mit zunehmender Entfernung vom Ufer<br />

05-271


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

durchsetzt ist mit lockeren Schnabelseggen- und Pfeifengras-Beständen, Zwergsträuchern<br />

sowie eingestreuten Gehölzgruppen. Unterschiedliche Ausprägungen wurden<br />

durch die entsprechenden Codes für die jeweiligen Artengruppen (z. B. 518 - seggenreich)<br />

verschlüsselt. Die meisten der vorkommenden Arten lassen sich den Hochmoor-<br />

(Oxycocco-Sphagnetea) und Zwischenmoor (Scheuchzerietalia)-Gesellschaften zuordnen.<br />

Der Schwingrasen wird gebildet von den Torfmoosen Sphagnum angustifolium, S. auriculatum,<br />

S. cuspidatum, S. fallax, S. girgensohnii, S. Magellanicum, S. palustre, S.<br />

papillosum, S. rubellum und S. russowii (HÖLZER, schriftl. Mitt.). Zu diesen gesellen sich<br />

eine Reihe Höherer Pflanzen, unter denen Moor-Wollgras (Eriophorum vaginatum),<br />

Moosbeere (Vaccinium oxycoccus), Rasenbinse (Trichophorum cespitosum) und<br />

Schnabelsegge (Carex rostrata) häufig vorkommen. Auch der Rundblättrige Sonnentau<br />

(Drosera rotundifolia) besiedelt stellenweise in großen Mengen die Schwingrasen.<br />

Weniger häufig treten Krähenbeere (Empetrum nigrum), Stern-Segge (Carex echinata)<br />

und Grau-Segge (Carex canescens) auf. Nasse Schlenken (am Westufer) werden<br />

zudem von Blumenbinse (Scheuchzeria palustris) und Schlamm-Segge (Carex limosa)<br />

besiedelt. An etwas trockeneren Stellen am Ostufer tritt Heidekraut (Calluna vulgaris)<br />

auf. Weitere Zwergsträucher sind Rauschebeere (Vaccinium uliginosum) und Heidelbeere<br />

(Vaccinium myrtillus), die etwas weiter vom Ufer entfernt, zusammen mit Beständen<br />

von Schnabelsegge und Pfeifengras, vor allem auf der Ostseite größeren Raum<br />

einnehmen. Kleinere Gehölzgruppen werden von Latsche (Pinus mugo), Birke und<br />

Fichte gebildet. Sie gehen am Ost- und Südufer in einen Rauschbeeren-Fichten-Moorwald<br />

über.<br />

Nach HÖLZER (mdl. Mitt.) hat sich die Vegetation des Randmoores seit den 1970er Jahren<br />

kaum verändert. Auch in der Biotopkartierung werden fast dieselben Arten genannt,<br />

die auch 2011 vorgefunden wurden (STEINHEBER, BTK 1993).<br />

5.3.6.2.1.7 Niedermoore und Sümpfe (Obergruppe 32)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 32.31 (Waldsimsen-Sumpf): Heustadelwiesen des Frankenbachtals<br />

• 32.33 (Sonstiger Waldfreier Sumpf): am Herrenwieser See<br />

Schutzstatus:<br />

• Die waldfreien Sümpfe sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG) geschützt ("Sümpfe").<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

Dem Biotoptyp "Waldfreier Sumpf" (32.30) zugeordnete Bestände besiedeln nasse,<br />

wasserstauende Mulden oder die Umgebung von Grundwasseraustritten.<br />

Der "Waldsimsen-Sumpf" (32.31) kommt häufig in den Heustadelwiesen des Frankenbachtals<br />

vor. Es handelt sich durchweg um Quellsümpfe, in denen die Waldsimse (Scirpus<br />

sylvaticus) die vorherrschende Art ist. Neben der Waldsimse treten regelmäßig<br />

Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris), Wiesen-Knöte-<br />

05-272


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

rich (Polygonum bistorta) und Mädesüß (Filipendula ulmaria) auf. Weitere Waldsimsen-<br />

Bestände, in denen auch der Teich-Schachtelhalm (Equisetum fluviatile) vorkommt, gibt<br />

es in brachgefallenen Nasswiesen im Gewann Hailert südwestlich Forbach.<br />

5.3.6.2.1.8 Wiesen und Weiden (Obergruppe 33)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 33.00 (Wiesen und Weiden): darunter sind nicht weiter zuzuordnende Grasflächen<br />

gefasst, die sich im Wald, neben Forstwegen und in Schneisen oder entlang der<br />

B462 befinden.<br />

• 33.23 (Nasswiesen basenarme Standorte): am Frankenbach und beim Seebachhof<br />

• 33.40 (Wirtschaftswiese mittlerer Standorte): kleinflächig bei Forbach<br />

• 33.41 (Fettwiese mittlerer Standorte): vor allem im Bereich der Ortschaft Herrenwies<br />

• 33.43 (Magerwiese mittlerer Standorte): kleinflächig in der Ortschaft Herrenwies<br />

• 33.52 (Fettweide mittlerer Standorte): im mittleren Frankenbachtal südwestlich Forbach<br />

• 33.62 (Rotationsgrünland oder Grünlandansaat): eingesäte Kleinfläche auf dem<br />

Seekopf<br />

• 33.80 (Zierrasen): Vorkommen im Siedlungsbereich von Herrenwies<br />

Schutzstatus:<br />

• Kein Status nach § 30 BNatSchG (bzw. § 32 NatSchG)<br />

• Die Magerwiesen zählen zum FFH-Lebensraumtyp [6510] "Magere Flachland-Mähwiese".<br />

Dem Biotoptyp "Wiesen und Weiden" (33.) gehört im waldreichen Untersuchungsgebiet<br />

nur ein geringer Teil der Fläche an.<br />

Die Nasswiesen basenarmer Standorte (33.23) kommen im Untersuchungsgebiet am<br />

Frankenbach und am Hang unterhalb des Seebachhofes vor. Die überwiegend beweideten<br />

Heustadelwiesen im Frankenbachtal sind zwar nass, aber selten typisch ausgebildet.<br />

Übergänge zu feuchten Hochstaudenfluren bei schwacher oder fehlender Beweidung und<br />

eutrophen Fettweiden (33.52) bei intensiver Beweidung sind häufig. mehrere aufgelassene<br />

Nasswiesen am oberen Frankenbach wurden von Drüsigem Springkraut (Impatiens<br />

glandulifera) und Adlerfarn erobert.<br />

Häufige Gräser der Nasswiesen sind Honiggras (Holcus lanatus) und Ruchgras (Anthoxanthum<br />

odoratum), die sicher auch durch eine frühere Bewässerung der Wiesen gefördert<br />

wurden. Darüber hinaus findet man die im Schwarzwald weit verbreiteten Feuchtezeiger<br />

Wald-Binse (Juncus acutiflorus), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos-cuculi), Sumpf-<br />

Pippau (Crepis paludosa), Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Wiesen-Knöterich (Polygonum<br />

bistorta), Sumpf-Dotterblume (Caltha palustris) und Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis<br />

scorpioides) vor. Besonders in den Wiesen am Frankenbach sind Hochstauden<br />

05-273


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

regelmäßig mit Wald-Engelwurz (Angelica silvestris), Mädesüß (Filipendula ulmaria) und<br />

Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre) vertreten, an nassen, quelligen Stellen ist die Waldsimse<br />

(Scirpus sylvaticus) häufig, die bei massenhaftem Auftreten zum Waldsimsen-<br />

Sumpf überleitet.<br />

Die "Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte" (33.40) sind im Untersuchungsgebiet als<br />

"Fettwiese" (nährstoffreiche Glatthaferwiese; 33.41) oder als "Magerwiese" (magere<br />

Glatthaferwiese; 33.43) ausgebildet. Fragmente und Übergänge der "Montanen Magerwiese<br />

mittlerer Standorte" (Goldhaferwiese; 33.44) wurden den "bodensauren Magerrasen"<br />

bei Herrenwies (36.40) zugeordnet. Wirtschaftswiesen spielen im Untersuchungsgebiet<br />

nur eine untergeordnete Rolle.<br />

In den Fettwiesen (33.41) treten neben dem Glatthafer (Arrhenatherum elatius) eine<br />

kleine Zahl weiterer Obergräser sowie die Kräuter Wiesen-Labkraut (Galium album),<br />

Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) und Sauerampfer (Rumex acetosa) regelmäßig<br />

auf. Wiesen- und Hain-Flockenblume (Centaurea jacea und C. nigra) vermitteln bereits zu<br />

den Mageren Wiesen. Feuchtezeiger wie der große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis),<br />

Wiesen-Knöterich (Polygonum bistorta) und montane Arten, v.a. Frauenmantel<br />

(Alchemilla spp.), treten in den hochgelegenen Wiesen in Herrenwies und unterhalb des<br />

Seebachhofes zu den obengenannten Arten hinzu. Kleine Streuobstbestände gibt es nur<br />

noch in wenigen Wiesen im Murgtal bei Forbach.<br />

Die "Magerwiesen" (33.43), sind im Untersuchungsgebiet nur mit einer Fläche im Ort<br />

Herrenwies vertreten. Typisch für Magerwiesen ist ein hoher Anteil an Untergräsern,<br />

sowie, neben den Flockenblumen, eine größere Zahl von Kräutern, unter denen Hornklee<br />

(Lotus corniculatus) und Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare) besonders auffällig<br />

sind.<br />

Auf einem nicht unerheblichen Teil der als "Wirtschaftswiesen mittlerer Standorte"<br />

(33.40) ausgewiesenen Flächen kommen auch Magerkeitszeiger vor, besonders auf<br />

solchen, die in der Nähe technischer Bauwerke im Vorland der Murg liegen oder an der<br />

B462 breitere Streifen einnehmen und als Begleitgrün extensiv gemäht und nicht gedüngt<br />

werden. Mehrere dieser Flächen mit überwiegend wiesenartigem Charakter weisen<br />

zudem einen recht hohen Anteil von ruderalen Arten auf.<br />

Im Frankenbachtal wurde ein Teil des feuchten Grünlandes der "Fettweide mittlerer<br />

Standorte" (33.52) zugeordnet. Es handelt sich um intensiv von Rindern beweidete grasreiche<br />

Flächen im Talgrund des mittleren und unteren Abschnittes, in dem die oben<br />

genannten Feuchtezeiger etwas zurücktreten, dafür aber die Flatterbinse (Juncus effusus)<br />

hinzukommt. Diese Flächen wurden in die Kartierung mit einbezogen, da der Boden<br />

zumindest stellenweise anmoorig ist.<br />

Bei einer kleinen Fläche an einem Wegrand auf dem Seekopf handelt es sich um eine<br />

Einsaat mit Futterklee-Arten und Saat-Lein (Linum usitatissimum). Es handelt sich wohl<br />

um eine Jägerwiese, die als "Grünlandansaat" (33.62) anzusprechen ist.<br />

Ein Sportplatz und eine Rasenfläche im Siedlungsbereich von Herrenwies wurden dem<br />

Biotoptyp "Zierrasen" (33.80) zugeteilt.<br />

05-274


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Unter dem allgemeinen Begriff "Wiesen und Weiden" (33.00) ist überdies eine Reihe<br />

von Grasflächen aufgeführt, die weder dem eigentlichen Wirtschaftsgrünland noch der<br />

ausdauerenden Ruderalvegetation zugeordnet werden konnten. Sie befinden sich im<br />

Wald, neben Forstwegen und in Waldschneisen.<br />

5.3.6.2.1.9 Tauch- und Schwimmblattvegetation, Quellfluren, Röhrichte und<br />

Großseggenriede (Obergruppe 34)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 34.12 (Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Stillgewässer): Vorkommen im<br />

Herrenwieser See<br />

• 34.21 (Vegetation einer Kies- oder Sandbank): Vorkommen am Ufer der<br />

Schwarzenbachtalsperre 43<br />

• 34.31 (Quellfluren kalkarmer Standorte): Vorkommen am Nordhang des Seekopfes,<br />

im Seebachtal, südwestlich von Forbach, im Schifferwald<br />

• 34.56 (Rohrglanzgras-Röhricht): Vorkommen am Ufer der Schwarzenbachtalsperre,<br />

sowie kleinflächig am Schwarzenbach in Herrenwies<br />

• 34.65 (Schnabelseggen-Ried): Vorkommen am Herrenwieser See<br />

Schutzstatus:<br />

• Die "Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Stillgewässer" ist geschützt, sofern<br />

sie in einem nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG)<br />

geschützten Gewässer vorkommt, was im Falle des Herrenwieser Sees zutrifft<br />

(FFH-Lebensraumtyp 3160, siehe dort unter Biotoptyp 13.11).<br />

• Die "Vegetation einer Kies- oder Sandbank" ist nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG) geschützt ("Natürliche und naturnahe Bereiche stehender<br />

Binnengewässer"). Sie zählt zum FFH-Lebensraumtyp" [3130] "Oligo- bis<br />

mesotrophe, stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder<br />

der Isoëto-Nanojuncetea".<br />

• Die Quellfluren sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 NatSchG)<br />

geschützt ("Quellbereiche").<br />

• Die Röhrichte und Großseggenriede sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach<br />

§ 32 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG) geschützt ("Röhrichtbestände und Riede").<br />

Die "Tauch- oder Schwimmblattvegetation der Stillgewässer" (34.12) ist nur im Herrenwieser<br />

See vertreten. Hier ist am Ostufer ein schmaler Teichrosengürtel ausgebildet.<br />

Weitere, kleine Bestände der Teichrose (Nuphar lutea) befinden sich am Westufer.<br />

43 Zum Zeitpunkt der Biotoptypenkartierung befand sich der Wasserstand der<br />

Schwarzenbachtalsperre unterhalb des normalen betrieblichen Absenkniveaus. Die<br />

Bestandsdarstellung im Bereich der Schwarzenbachtalsperre (Biotoptyp 13.91 - Naturferne<br />

Bereich eines Sees) wurde jedoch anhand der Stauzielhöhe für die Schwarzenbachtalsperre<br />

(668,5 m ü. NN) festgesetzt.<br />

05-275


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Beschränkt auf die untere, nach einer erheblichen Absenkung des Wasserstandes vor<br />

nicht langer Zeit trockengefallene Uferzone der Schwarzenbachtalsperre ist eine vergängliche<br />

Gesellschaft, die der "Vegetation einer Kies- oder Sandbank" (34.21) 44 zugeordnet<br />

wurde. Sie besteht fast ausschließlich aus annuellen Arten, unter denen die in Baden-<br />

Württemberg sehr seltene und vom Aussterben bedrohte (RL Baden-Württemberg 1)<br />

Knorpelblume (Illecebrum verticillatum) von herausragender Bedeutung ist. Viele Tausend<br />

Exemplare dieser Art wachsen hier zusammen mit Krötenbinse (Juncus bufonius),<br />

Ampfer-Knöterich (Persicaria lapathifolia), Acker-Spörgel (Spergula arvensis), Hunds-<br />

Straußgras (Agrostis canina), Rotem Fuchsschwanz (Alopecurus aequalis) und weiteren<br />

ephemeren Arten. Diese Zwergbinsen-Gesellschaften sind für ihre Entwicklung auf<br />

feuchte, offene Standorte angewiesen und entwickeln sich nur dann, wenn ein Teichboden,<br />

in diesem Fall ein Talsperren-Boden, trockenfällt. Sie können viele Jahre bis Jahrzehnte<br />

als Samen in der Diasporenbank des überstauten Gewässerbodens überdauern.<br />

Quellfluren kalkarmer Standorte (34.31) bilden im Untersuchungsgebiet häufig den<br />

Bewuchs von Sickerquellen. Es handelt sich überwiegend um Milzkraut-Quellfluren (Chrysosplenietum<br />

oppositifolii). Regelmäßig treten das Gegenblättrige Milzkraut (Chrysosplenium<br />

oppositifolium), Wald-Schaumkraut (Cardamine flexuosa), Quell-Sternmiere (Stellaria<br />

alsine) und Hain-Gilbweiderich (Lysimachia nemorum) auf, daneben kommen Bitteres<br />

Schaumkraut (Cardamine amara), Behaarter Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum) und<br />

häufig mehrere quelltypische Moose (Philonotis-Arten, Brachythecium rivulare) vor. Milzkraut-Quellfluren<br />

kommen am mittleren Seebach, an Quellen im südöstlichen Schifferwald<br />

im Übergangsbereich zwischen Buntsandstein und Granit und südwestlich von Forbach<br />

im Hailert am Ursprung eines Zulaufs zum Frankenbach vor. Außerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

findet man größere Milzkrautfluren auf Grundwasser-Austritten mehrfach<br />

innerhalb von Erlen-Eschen-Wäldern an der Murg und an den Unterhängen des Murgtales.<br />

Typisch für die Hochlagen des Untersuchungsgebietes ist eine Massenentwicklung der<br />

Wald-Hainsimse (Luzula silvatica) im Umkreis der Quellaustritte, insbesondere um die<br />

großflächigen Sickerquellen (11.11) des Seebaches und der Zuläufe vom Kar zum Herrenwieser<br />

See. Zusammen mit Torfmoosen (v.a. Sphagnum palustre) und, auf weniger<br />

nassen Stellen, mit weiteren feuchtigkeitsliebenden Moosen (z. B. Polytrichum commune)<br />

tritt die Wald-Hainsimse an die Stelle der Milzkraut-Quellfluren (Chrysosplenietum oppositifolii).<br />

Oft ist auch der Verlauf der Quellabflüsse an dem begleitenden Band der Wald-<br />

Hainsimse zu erkennen, sofern die betreffenden Rinnsale und Bäche durch offenes<br />

Gelände oder in lichten Wäldern fließen.<br />

Röhrichte und Großseggenriede sind im Untersuchungsgebiet nur mit dem "Rohrglanzgras-Röhricht"<br />

(34.56) vertreten. Neben einem hochstaudenreichen Bestand am<br />

Schwarzenbach in Herrenwies nehmen Rohrglanzgras-Röhrichte in den höheren, seit<br />

44 Zum Zeitpunkt der Biotoptypenkartierung befand sich der Wasserstand der<br />

Schwarzenbachtalsperre unterhalb des normalen betrieblichen Absenkniveaus. Die<br />

Bestandsdarstellung im Bereich der Schwarzenbachtalsperre (Biotoptyp 13.91 - Naturferne<br />

Bereich eines Sees) wurde jedoch anhand der Stauzielhöhe für die Schwarzenbachtalsperre<br />

(668,5 m ü. NN) festgesetzt.<br />

05-276


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

längerem trockengefallenen Zonen des Schwarzenbachtalsperren-Ufers größere Flächen<br />

ein. Diese Röhrichte schließen nicht dicht zusammen. In den Zwischenräumen findet man<br />

noch viele Arten der Zwergbinsen-Gesellschaft, die den trockengefallenen Boden der Talsperre<br />

zuerst besiedelt haben.<br />

Die Schnabelsegge (Carex rostrata) bildet nur im südlichen Teil des Randmoores am Herrenwieser<br />

See einen geschlossenen Bestand. Dieser wurde als "Schnabelseggen-Ried"<br />

(34.65) ausgewiesen, da er im Übergangsbereich zwischen dem Fichten-Moorwald und<br />

Schwingrasen liegt. Kleinere, meist lockere Schnabelseggen-Bestände am Ufer des Herrenwieser<br />

Sees wurden als Zwischenmoor (31.20) kartiert.<br />

5.3.6.2.1.10 Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstauden- und Schlagfluren<br />

(Obergruppe 35)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt, in der folgenden Aufzählung wird nur in besonderen<br />

Fällen auf das Vorkommen im Untersuchungsgebiet hingewiesen:<br />

• 35.10 (Saumvegetation mittlerer Standorte)<br />

• 35.31 (Brennnessel-Bestand)<br />

• 35.34 (Adlerfarn-Bestand)<br />

• 35.38 (Bestand des Drüsigen Springkrautes)<br />

• 35.39 (Sonstiger Dominanzbestand)<br />

• 35.41 (Hochstaudenflur quelliger, sumpfiger oder Mooriger Standorte): Vorkommen<br />

am Frankenbach<br />

• 35.42 (Gewässerbegleitende Hochstaudenflur): Vorkommen am Frankenbach, am<br />

Schwarzenbach unterhalb von Herrenwies<br />

• 35.50 (Schlagflur)<br />

• 35.60 (Ruderalvegetation)<br />

• 35.61 (Annuelle Ruderalvegetation)<br />

• 35.62 (Ausdauernde Ruderalvegetation trockenwarmer Standorte)<br />

• 35.63 (Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte)<br />

• 35.64 (Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation)<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Hochstaudenfluren sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 Abs. 1 NatSchG)<br />

geschützt; überwiegend als Nr. 2 ("uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen<br />

Vegetation", Quellbereiche") oder als Nr. 1 ("Moore, Sümpfe").<br />

• Feuchte Hochstaudenfluren zählen zum FFH-Lebensraumtyp" [6430] "Feuchte<br />

Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe".<br />

Die "Saumvegetation mittlerer Standorte" (35.10) kommt im Untersuchungsgebiet vor<br />

allem an Waldwegen vor, konnte aber im vorgegebenen Maßstab nur in Ausnahmefällen<br />

05-277


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

als eigenständiger Biotoptyp kartiert werden. Es handelt sich überwiegend um nitrophytische<br />

Säume mit Brennnessel (Urtica dioica), Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Stinkendem<br />

Storchschnabel (Geranium robertianum), Giersch (Aegopodium podagraria),<br />

Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) und weiteren stickstoffliebenden, schattenverträglichen<br />

Arten auf frischen, nährstoffreichen Standorten. Oft sind diese Säume durchsetzt<br />

von Neophyten, unter denen Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) und Drüsiges<br />

Springkraut (Impatiens glandulifera) häufig auftreten. Als Saumvegetation kartiert wurden<br />

ein trockenliegender Graben in Herrenwies, der überwiegend von mehreren Weidenröschen-Arten<br />

(Epilobium spp.) besiedelt wird.<br />

Hochwüchsige, im Wesentlichen von einer konkurrenzkräftigen krautigen Pflanzenart aufgebauten<br />

"Dominanzbestände" (35.30) kommen in verschiedenen Alternativen vor.<br />

Häufig entwickeln sich Dominanzbestände auf Kahlschlagflächen oder nach sonstigen<br />

Bodenstörungen.<br />

"Brennessel-Dominanzbestände" (35.31) sind im Untersuchungsgebiet mehrfach auf<br />

feuchten, brachgefallenen Wiesen anzutreffen, aber insgesamt nicht häufig.<br />

Schlagflächen höherer Lagen werden bevorzugt vom Adlerfarn (Pteridium aquilinum)<br />

besiedelt. Er bildet häufig zwischen aufkommenden Gehölzen meist kleinere, gelegentlich<br />

aber auch großflächige "Adlerfarn-Bestände" (35.34). Der Adlerfarn ist auch in Sukzessionswäldern<br />

und lichten Nadelwäldern der Hochlagen weit verbreitet und neben der Heidelbeere<br />

die wohl häufigste Art der Krautschicht. Auch die weniger nassen Bereiche einiger<br />

brachliegender Nasswiesen am Frankenbach und seinen Zuläufen wurden von diesem<br />

hochwüchsigen Farn erobert.<br />

"Dominanzbestände des Drüsigen Springkrauts" (35.38) sind vor allem im Murgtal<br />

anzutreffen. Impatiens glandulifera wird unterhalb ca. 700 M häufig und kann entlang von<br />

Rinnsalen und auf feuchten Flächen dichte Bestände bilden, die andere krautige Arten<br />

weitgehend ausschließen. Häufig wird auch das Erscheinungsbild von Schlagflächen im<br />

Murgtal bis in die Oberhänge durch die hier massenhaft auftretende Art bestimmt, die sich<br />

nach Durchforstungen oft explosionsartig vermehrt. Am Frankenbach und einigen seiner<br />

Zuläufe wurden große Teile brachgefallener Nasswiesen vom Drüsigen Springkraut<br />

besiedelt.<br />

"Hochstaudenfluren" (35.40) sind im Gebiet nicht selten, treten im Untersuchungsgebiet<br />

aber nie so stark in Erscheinung wie im Südschwarzwald, wo die Hahnenfuß-Kälberkropf-<br />

Fluren mit dem Eisenhutblättrigen Hahnenfuß (Ranunculus aconitifolius) und dem<br />

Behaarten Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum) auf langen Strecken Fließgewässer und<br />

Gräben säumen. Die meisten Hochstaudenfluren lassen sich den "Gewässerbegleitenden<br />

Hochstaudenfluren" (35.42) zuordnen. Oft sind sie nur kleinflächig ausgebildet und<br />

stehen im Unterwuchs von bachbegleitenden Erlen-Eschen-Galeriewäldern entlang der<br />

kleinen Murg-Zuflüsse. Einige gewässerbegleitende Staudenfluren enthalten mit dem<br />

recht häufigen Grauen Alpendost (Adenostyles alliariae) eine kennzeichnende Art der<br />

Hochstaudenfluren hochmontaner Lagen (33.43). Weitere regelmäßig auftretende Arten<br />

sind neben dem Behaarten Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum), Mädesüß (Filipendula<br />

ulmaria) und in tieferen Lagen Rührmichnichtan (Impatiens noli-tangere).<br />

05-278


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Einige kleine Hochstauden-Bestände wachsen entlang von Bächen und Rinnsalen im<br />

Murgtal. Zum Teil stark mit Drüsigem Springkraut durchsetzt sind Bestände am oberen<br />

Frankenbach, zum Teil haben sie auch beinahe den Charakter von Quellfluren, sofern sie<br />

gemäht oder beweidet sind. Ein von Quellrinnen durchzogener Bestand befindet sich südlich<br />

des Schwarzenbachs unterhalb von Herrenwies. Neben der häufigen Waldsimse<br />

kommen u. a. Sumpf-Vergißmeinnicht (Myosotis scorpioides) und sogar der Teich-Wasserstern<br />

(Callitriche stagnalis) vor. Weitere kleine Hochstaudenfluren wachsen am<br />

Schwarzenbach bei Herrenwies, allerdings unterhalb der Kartierschwelle und oft vom<br />

Rohrglanzgras dominiert.<br />

"Hochstaudenfluren quelliger, sumpfiger oder Mooriger Standorte" (35.41) weisen<br />

oft dieselben Arten auf, die auch gewässerbegleitend vorkommen. Häufig sind Rührmichnichtan<br />

(Impatiens noli-tangere), das sich den Platz allerdings meist mit dem Drüsigen<br />

Springkraut (Impatiens glandulifera) teilen muss und Mädesüß (Filipendula ulmaria), das<br />

sich vor allem auf brach liegenden, quelligen Nasswiesen findet. An quelligen Stellen<br />

nahe dem Frankenbach kommen auch Quell-Sternmiere (Stellaria alsine), Waldsimse<br />

(Scirpus silvaticus) und Sumpfdotterblume (Caltha palustris) vor und leiten damit zu den<br />

Quellfluren über.<br />

Durch Rodung oder Windwurf entstandene Flächen im Wald werden alsbald von Pionierarten<br />

besiedelt. In diesen als Schlagfluren (35.50) bezeichneten Flächen gehören neben<br />

Pioniergehölzen (v.a. Birke, Zitter-Pappel, Vogelbeere) hochwüchsige, auffällige Kräuter<br />

wie Hain-Greiskraut (Senecio ovatus), Roter Fingerhut (Digitalis purpurea) und Wald-Weidenröschen<br />

(Epilobium angustifolium) zu den Erstbesiedlern. Allerdings sind in den<br />

Hochlagen des Untersuchungsgebietes zumindest die beiden letztgenannten Arten nur<br />

mehr spärlich vertreten, wie dies schon Oberdorfer (1938) feststellte. Adlerfarn (Pteridium<br />

aquilinum), Himbeere (Rubus idaeus) und rasch aufkommende Nadelhölzer bestimmen<br />

oftmals das Bild einer hochgelegenen Fläche in einem frühen Sukzessionsstadium.<br />

Auch in tieferen Lagen treten die hochwüchsigen Kräuter in Schlagfluren nicht in ausgedehnten<br />

und dichten Beständen auf, wie dies in anderen Regionen des Schwarzwaldes<br />

nicht selten der Fall ist. Das Erscheinungsbild von Schlagflächen im Murgtal wird häufig<br />

durch das massenhaft auftretende Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) bestimmt.<br />

Daneben erreicht die Brombeere (Rubus fruticosus) regelmäßig höhere Deckungsgrade.<br />

Auf mageren, trockenen Böden können dagegen Gräser wie Drahtschmiele<br />

(Deschampsia flexuosa) und Rotes Straußgras (Agrostis tenuis) zur Dominanz kommen.<br />

Den Zwergstrauch- und Ginsterheiden nahestehende Bestände trifft man auf dem Seekopf<br />

an. Es handelt sich um zwergstrauchreiche Flächen, die als Schlagflur oder Wald<br />

anzusprechen sind, da es sich um Bestände handelt, die aus Wald-Biotopen hervorgegangen<br />

sind und nicht durch Beweidung oder jährlich einmalige Mahd offengehalten<br />

wurden. Sie können der Preiselbeer-Heidekraut-Heide (Vaccinio-Callunetum) zugeordnet<br />

werden. Gemeinsam ist ihnen die Vorherrschaft von Zwergsträuchern und ein spärlicher<br />

Gehölz-Aufwuchs mit Fichte und Kiefer. Neben der Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) ist<br />

die Besenheide vorherrschend, Preiselbeere (Vaccinium vitis-idaea), Rauschbeere (Vaccinium<br />

uliginosum) und Borstgras (Nardus stricta) sind ebenfalls vertreten. Auf dem See-<br />

05-279


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

kopf leiten Vernässungszeiger, neben der seltenen Rauschebeere vor allem Pfeifengras<br />

(Molinia caerulea) und verschiedene Torfmoose zu den Feuchtheiden über.<br />

Eine dieser Beschreibung entsprechende größere Fläche im westlichen Teil der heute fast<br />

waldfreien Hochfläche des Seekopfes südöstlich der Badener Höhe wurde 1993 im Zuge<br />

der Biotopkartierung als "Gipfelmisse mit Geißelmoos-Fichtenwald" erfasst. Der<br />

damals noch vorhandene Wald befand sich "im Übergangsstadium vom Rauschbeeren-<br />

Fichtenwald zum Geißelmoos-Fichten-Wald" (Steinheber in BTK 1994). 2003 waren nur<br />

noch jüngere Fichten und reichlich Schlagreisig zu finden, eine Folge des Sturms Lothar<br />

im Jahr 1999. Die als Misse ausgewiesene Fläche liegt in einer vernässten Verebnung, in<br />

der allerdings, vermutlich schon vor längerer Zeit, Entwässerungsgräben angelegt wurden<br />

(Steinheber in BTK 2003). Torfauflagen > 30 cm konnten im Rahmen der BTK 1994 nur<br />

im Südosten der Missenfläche festgestellt werden. Ein letzter Wuchsort der Rauschbeere,<br />

die 1993 als "bereits verschwunden" gemeldet wurde, ist hier noch vorhanden. Neben den<br />

Zwergsträuchern sind mit Pfeifengras und Binsen (Juncus squarrosus, J. effusus) weitere<br />

Nässezeiger anzutreffen. Die ehemalige Missenfläche wurde teils als Schlagfläche<br />

(35.50), teils als Sukzessionswald kartiert (58.40).<br />

Im Übrigen gilt folgendes gemäß RP Karlsruhe (2011) 45 : "Die bisherigen Erkundungen zu<br />

einer vermeintlichen Misse am Seekopf ergaben bisher keine Erkenntnisse, die das Vorhandensein<br />

eines solchen Biotops bestätigen würden." Weitere Informationen zur ehemaligen<br />

Misse sind in <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.2.1.3 (Schutzgut Boden) enthalten.<br />

Die Schlagfluren sind je nach Bestandesalter und Standort unterschiedlich stark mit Pioniergehölzen<br />

und Resten des früheren Waldbestandes durchsetzt. Der Verbuschungsgrad<br />

der Schlagfluren und weitere Zusatzmerkmale (v. a. Vorkommen von Überhältern) wurden<br />

mit Codes erfasst.<br />

Der Ruderalvegetation (35.60) werden Bestände aus Pionierpflanzen auf nicht oder<br />

wenig genutzten, durch mechanische Störungen oder Eutrophierung beeinflussten Flächen<br />

zugerechnet.<br />

Die "Annuelle Ruderalvegetation" (35.61) ist im aufgelassenen Steinbruch Schneidersköpfle<br />

recht weit verbreitet. Einjähriger Feinstrahl (Erigeron annuus), das Moos<br />

Polytrichum piliferum, Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) und Flaches Rispengras (Poa<br />

compressa) sind die vorherrschenden, den grusigen Boden nur schütter bedeckenden<br />

Arten. Den wasserstauenden Charakter des Untergrundes zeigen die in Mulden vorherrschenden<br />

Binsen (Juncus articulatus, J. bufonius) und Seggen (Carex pendula).<br />

Eine Fläche an der tiefsten Stelle des Steinbruchs weist neben den zugeordnet Arten eine<br />

Reihe von Nässezeigern auf. Neben der zahlreich vertretenen Glanzfrüchtigen Binse<br />

(Juncus articulatus) wachsen auf der periodisch überfluteten Fläche Ausläufertreibendes<br />

Straußgras (Agrostis stolonifera), Flammender Hahnenfuß (Ranunculus flammula), Roter<br />

Fuchsschwanz (Alopecurus aequalis) und Flutender Schwaden (Glyceria fluitans). Das<br />

Wasser stammt aus Grundwasseraustritten am Fuß des Steinbruchs.<br />

45 Protokoll des RP KA zum Fachgespräch am 07.04.2011 (durchgeführt u. a. mit Vertretern der<br />

Referate 51, 52, 55, 56)<br />

05-280


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Oberhalb des Steinbruchs befinden sich auf flachgründigem Boden weitere ruderal<br />

geprägte Bestände, in denen zusätzlich einige Arten der Magerwiesen (z. B. Euphrasia<br />

rostkoviana) auftreten. Sie wurden der "Ausdauernden Ruderalvegetation trockenwarmer<br />

Standorte" (35.62) zugerechnet. Auf tiefgründigerem Boden gehen die Bestände<br />

in eine "Grasreiche Ausdauernde Ruderalvegetation" (35.64) über, in der zusätzlich<br />

neben mehrjährigen Kräutern auch Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos), Wald-<br />

Schwingel (Festuca altissima), einige Arten der Schlagfluren und eindringende Himbeeren<br />

und Brombeeren auftreten. Weitere grasreiche, ruderale Flächen wurden im Einzugsbereich<br />

von Parkplätzen und Straßen kartiert.<br />

Eine "Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter, nährstoffreicher Standorte"<br />

(35.63) ist im waldreichen Untersuchungsgebiet nur an wenigen Stellen so großflächig<br />

ausgebildet, dass sie als eigene Einheit kartiert werden konnte. Es handelt sich nur<br />

zum Teil um Bestände mit hohen Deckungsanteilen nitrophytischer Stauden, denn auch<br />

offene, mäßig dicht schließende Bestände aus zwei- bis mehrjährigen Arten mäßig trockener<br />

bis feuchter Standorte wurden hierher gestellt. Größere, zusammenhängende<br />

Flächen, in denen neben typischen Ruderalarten Arten der Magerwiesen, der Schlagfluren<br />

und aufkommende Birken und Weiden wachsen, befinden sich am Oberhang der<br />

Schwarzenbachtalsperre.<br />

5.3.6.2.1.11 Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen (Obergruppe 36)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 36.41 (Borstgrasrasen): Vorkommen im Teil-Untersuchungsgebiet der Baustellenzufahrt<br />

Seekopf - Weg-Variante 2 (Ortschaft Herrenwies)<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Borstgrasrasen sind ab einer Größe von 500 m² nach § 30 BNatSchG (bzw.<br />

nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG) geschützt ("Trocken- und Magerrasen").<br />

• Sie zählen zum FFH-Lebensraumtyp [6230] "Artenreiche, montane Borstgrasrasen".<br />

"Magerrasen bodensaurer Standorte" (36.40) konzentrieren sich um den Ort Herrenwies.<br />

Es handelt sich um großflächige, gut ausgeprägte Borstgrasrasen (36.41), die<br />

vorwiegend in Mulden und auf flachen Hanglagen vorkommen. Neben dem bestandsbildenden<br />

Borstgras (Nardus stricta) sind Feld-Hainsimse (Luzula campestris), Kreuzblümchen<br />

(Polygala vulgaris), Pillen-Segge (Carex pilulifera), Harz-Labkraut (Galium saxatile)<br />

und Bärwurz (Meum athamanticum) verbreitet. Feuchte Stellen werden auch von Torfmoosen<br />

(Sphagnum teres, Sphagnum flexuosum) besiedelt, deren Bestand in jüngster<br />

Zeit allerdings zurückgegangen ist (HÖLZER, schriftl. Mitt.).<br />

Die Borstgrasrasen gehen häufig in Magerwiesen über, was lokal am Zurücktreten der<br />

Charakterarten der Borstgrasrasen zu sehen ist.<br />

05-281


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6.2.1.12 Feldgehölze und Feldhecken (Obergruppe 41)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 41.10 (Feldgehölz): Vorkommen kleinflächig im Teil-Untersuchungsgebiet der Baustellenzufahrt<br />

Seekopf - Weg-Variante 2<br />

• 41.20 (Gebüsch mittlerer Standorte)<br />

Status nach § 30 BNatSchG und nach FFH-Richtlinie, Anhang I:<br />

• Feldgehölze sind ab einer Größe von 250 m², die Feldhecken ab einer Länge von<br />

20 m nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32 Abs. 1 Nr. 6 NatSchG) geschützt<br />

("Feldhecken, Feldgehölze").<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

In einer überwiegend von Wald bedeckten Region sind "Feldgehölze" und "Feldhecken"<br />

recht seltene Erscheinungen. Beim Ort Herrenwies wurde ein kleiner Gehölzbestand als<br />

"Feldgehölz" (41.10) kartiert.<br />

5.3.6.2.1.13 Gebüsche (Obergruppe 42)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 42.20 (Gebüsch mittlerer Standorte): Vorkommen z. B. beim Parkplatz an der B462<br />

• 42.25 ("Haselgebüsch") 46: Vorkommen z. B. beim Bahnhof Raumünzach<br />

• 42.31 (Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch) : Vorkommen z. B. am Seebach<br />

beim Seebachhof bzw. an der Schwarzenbachtalsperre<br />

• 42.40 (Uferweidengebüsch): Vorkommen z. B. an der Murg beim Ausgleichsbecken<br />

Forbach<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Gebüsche feuchter Standorte sind nach § 30 BNatSchG (bzw. nach § 32<br />

Abs. 1 NatSchG) geschützt (als "Sümpfe nach Nr. 1 oder als "Natürliche und naturnahe<br />

Bereiche fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen<br />

uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation" nach Nr. 2.<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

Die "Gebüsche" (42.), flächige, überwiegend aus Sträuchern aufgebaute Gehölzbestände,<br />

werden im Untersuchungsgebiet fast durchgehend von der Hasel (Corylus avellana)<br />

dominiert, unabhängig davon, ob sie auf "trockenwarmen" oder "mäßig feuchten<br />

bis mäßig trockenen" Standorten wachsen. Ihre Hauptverbreitung haben sie entlang der<br />

B462 und der parallel hierzu laufenden Bahnlinie sowie entlang des Murgweges auf der<br />

östlichen Talseite. Häufig sind Haselgebüsche auch als Waldmantel ausgebildet.<br />

46 Dieser Biotoptyp taucht im Kartierschlüssel nicht auf. Er wurde im Rahmen der Kartierung<br />

vergeben, um den speziellen Verhältnissen vor Ort Rechnung zu tragen.<br />

05-282


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

An ost- und nordost-exponierten Steilhängen überwiegen "Gebüsche mittlerer Standorte"<br />

(42.20). Hierzu wurden auch von aufkommenden bzw. nach Umtrieb neu ausschlagenden<br />

Buchen, Fichten und Berg-Ahorne durchsetzte Haselbestände gerechnet. Zu diesem<br />

Biotoptyp gehören auch mehrere, aus Hasel aufgebaute Waldmäntel und Gebüsche<br />

in steilen Lagen unterhalb der B462, die aber nur zu einem kleinen Teil im Untersuchungsgebiet<br />

liegen. Weitere typische Straucharten der "Gebüsche mittlerer Standorte"<br />

sind im Gebiet selten oder fehlen ganz.<br />

Nicht selten sind "Gebüsche feuchter Standorte" (42.30) im Untersuchungsgebiet. Sie<br />

bestehen überwiegend aus Grau-Weide (Salix cinerea) und Öhrchen-Weide (Salix aurita),<br />

gelegentlich sind Purpurweide (Salix purpurea) und Faulbaum (Frangula alnus) beigemischt.<br />

Größere Bestände ziehen sich an der Schwarzenbach-Mündung in die Talsperre<br />

und am oberen nördlichen Rand der Schwarzenbachtalsperre entlang. Sie lassen<br />

sich fast immer dem "Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch" (42.31) zuordnen.<br />

Gebüsche aus diesen Arten begleiten gelegentlich auf kurzer Strecke kleinere<br />

Zuflüsse zur Murg, so z. B. südwestlich von Forbach und nahe der Baustelleneinrichtungsfläche<br />

an der B462. Sie wachsen besonders dort, wo an Hängen flächig Grundwasser<br />

austritt.<br />

5.3.6.2.1.14 Naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken (Obergruppe<br />

44)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 44.12 (Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten ([Zierstrauchanpflanzung]): Vorkommen<br />

kleinflächig am Seekopf<br />

Schutzstatus:<br />

• Kein Status nach § 30 BNatSchG<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

"Naturraum- und standortfremde Hecken und Gebüsche" (44.) mit gebietsfremden Arten<br />

oder in der Ausprägung als intensiv gepflegter Heckenzaun (z. B. Hainbuchen- oder<br />

Koniferenhecke) kommen fast nur im besiedelten Bereich vor. Ein kleines "Gebüsch aus<br />

nicht heimischen Straucharten" (44.12) gibt es beim Bussemer Denkstein auf dem<br />

Seekopf. Es handelt sich um ein gepflanztes Rhododendron-Gebüsch, das offensichtlich<br />

unter den dortigen Klimabedingungen hervorragend gedeiht.<br />

5.3.6.2.1.15 Wälder - Allgemeine Informationen<br />

"Wälder" (5.) sind im kartierten Untersuchungsgebiet, unabhängig von Höhenlage und<br />

Exposition, die vorherrschende Vegetation. Je nach Höhenstufe treten bestimmte zonale<br />

Baumarten in den Vordergrund und bestimmen das Waldbild. Nach einer auf Oberdorfer<br />

(1938) zurückgehenden Einteilung folgt auf eine unterhalb 500 m ü. NN durch die relative<br />

Häufigkeit der Traubeneiche charakterisierten Eichenstufe ein bis ca. 800 m reichender<br />

Buchen-Tannen-Gürtel, der von Buchen-Tannen-Fichten-Mischwäldern abgelöst wird.<br />

Eine je nach Exposition zwischen 900 m und 1.100 m beginnende Fichtenstufe wird im<br />

Untersuchungsgebiet nur in lokalklimatisch bedingten Ausnahmefällen erreicht. Verändert<br />

05-283


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

wird das Erscheinungsbild der Wälder durch die bis in die jüngere Zeit erfolgte Förderung<br />

der Fichte, die von Oberdorfer in der Höhenstufe unterhalb von 700 m als vollkommen<br />

"künstlich" bezeichnet wird und die ihre "Lebenschance" erst oberhalb von 900 m erhält.<br />

5.3.6.2.1.16 Moorwälder (Obergruppe 51)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 51.20 (Rauschbeeren-Fichten-Moorwald): Vorkommen am Herrenwieser See und<br />

im Bereich des Zulaufs zum Herrenwieser See<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Bestände der "Sumpf- bzw. Feuchtwälder" (51.20) sind nach § 30 BNatSchG<br />

(bzw. nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG) geschützt (1.4 - "Naturnahe Sumpfwälder").<br />

• Moorwälder zählen zum prioritären FFH-Lebensraumtyp [*91D0].<br />

Der "Rauschbeeren-Fichten-Moorwald" (51.20) ist im Untersuchungsgebiet auf die in<br />

Kaltluftlage befindliche glazigene Hohlform beim Herrenwieser See am Fuße des Kars<br />

östlich des Seekopfes beschränkt. Absolut vorherrschend in der Baumschicht ist die<br />

Fichte, die recht strukturreiche Bestände aufbaut.<br />

Auf dem nassen, vermoorten Boden gedeihen neben weitläufigen Torfmoos-Decken weitere<br />

feuchteliebende Moose, die in Fichtenwäldern weit verbreitet sind (Bazzania trilobata,<br />

Dicranum scoparium, Polytrichum commune, Rhytidiadelphus loreus). Gewöhnlicher<br />

Dornfarn (Dryopteris carthusiana), Pfeifengras und Heidelbeere sind nicht selten.<br />

Beschränkt auf den Sumpfwald westlich des Herrenwieser Sees sind Schnabel-Segge<br />

(Carex rostrata), Stern-Segge (Carex echinata) und Moor-Wollgras (Eriophorum vaginatum).<br />

Nachgewiesen wurden hier auch die Torfmoose Sphagnum nemoreum und<br />

Sphagnum squarrosum (HÖLZER, schriftl. Mitt.). Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica) und<br />

Sprossender Bärlapp (Lycopodium annotinum) kommen zudem häufig in der Krautschicht<br />

des quelligen Waldes um den Zulauf zum Herrenwieser See vor.<br />

5.3.6.2.1.17 Bruch-, Sumpf- und Auwälder (Obergruppe 52)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 52.23 (Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald): Vorkommen kleinflächig im Teil-<br />

Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenausfahrt rechts der<br />

Bahnlinie<br />

• 52.31 (Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald): Vorkommen am Schwarzenbachtal<br />

unterhalb der Talsperre<br />

• 52.32 (Schwarzerlen-Eschen-Wald): Vorkommen kleinflächig im Teil-Untersuchungsgebiet<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenausfahrt, südwestlich von<br />

Forbach im Hailert<br />

• 52.33 (Gewässerbegleitender Auwaldstreifen): Vorkommen südwestlich von Forbach<br />

im Hailert<br />

05-284


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Bestände der "Sumpf- bzw. Feuchtwälder" (52.20) sind nach § 30 BNatSchG<br />

(bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 1 NatSchG) geschützt ("Naturnahe Sumpfwälder"). Der<br />

Bestand des "Waldziest-Hainbuchen-Stieleichenwald" (52.23) gehört zum FFH-<br />

Lebensraumtyp [9160] "Subatlantische oder mitteleuropäische Stieleichenwälder<br />

oder Eichen-Hainbuchenwälder".<br />

• Die Bestände des "Schwarzerlen-Eschen-Wald" (52.32) und des Gewässerbegleitender<br />

Auwaldstreifen (52.33) sind nach § 30 BNatSchG (§ 32 Abs. 1 Nr. 1<br />

NatSchG) geschützt ("Naturnahe Auwälder") und zählen zum prioritären FFH-<br />

Lebensraumtyp [*91E0] "Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior".<br />

"Bruch-, Sumpf- und Auwälder" (52.) sind nicht an eine bestimmte Höhenstufe gebunden,<br />

aber naturgemäß in der Murgaue am weitesten verbreitet. "Sumpf- bzw. Feuchtwälder"<br />

(52.20) sind kaum vertreten.<br />

Ein feuchter, von Hainbuchen und Stieleichen dominierter kleiner Bestand mit dichtem<br />

Unterwuchs aus Rührmichnichtan (Impatiens noli-tangere) nahe der Murg wurde dem<br />

"Waldziest-Hainbuchen-Stieleichenwald" (52.23) zugeordnet.<br />

Der "Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald" (52.31) kommt im Untersuchungsgebiet am<br />

Schwarzenbach unterhalb der Talsperre vor. Die strukturreichen Bestände werden von<br />

Erle (Alnus glutinosa) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) aufgebaut, sind aber stark<br />

durchsetzt mit Fichte und Buche. Hasel und Strauchweiden (Salix cinerea) sind in der<br />

Strauchschicht häufig, die Krautschicht wird beherrscht vom Drüsigen Springkraut (Impatiens<br />

glandulifera), häufig sind Brenn-Nessel und Rührmichnichtan (Impatiens noli-tangere).<br />

Weiter verbreitet ist der Biotoptyp "Schwarzerlen-Eschen-Wald" (52.32), der (überwiegend<br />

außerhalb des Untersuchungsgebietes) vor allem an den quelligen Unterhängen<br />

und flächigen Grundwasser-Austritten in der Murg-Aue das Bild bestimmt. Dieser Biotoptyp<br />

kommt aber auch entlang kleinerer Quellbäche und Rinnsale vor und ist daher auch<br />

an den Mittel- und Oberhängen, entlang einiger Bäche und Rinnsale südwestlich von Forbach,<br />

anzutreffen. Ein flächig ausgebildeter Bestand, dessen Unterwuchs aus Pfeifengras,<br />

Brombeere und Waldsimse besteht, stockt im Hailert, daran unterhalb anschließend<br />

ist entlang des abfließenden Bächleins ein schmaler "Gewässerbegleitender<br />

Auwaldstreifen" (52.33) ausgebildet, der neben Erlen auch reichlich Fichte enthält.<br />

Die Artenzusammensetzung der Krautschicht von Auewäldern im Untersuchungsgebiet<br />

variiert erheblich. Recht häufig sind Frauenfarn (Athyrium filix-femina), Rührmichnichtan<br />

(Impatiens noli-tangere) und Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera). An quelligen,<br />

sickerfeuchten Standorten treten regelmäßig Arten der Quellfluren (Chrysosplenium oppositifolium,<br />

Cardamine amara) bestandsbildend auf. Weniger häufig sind Sumpf-Dotterblume<br />

(Caltha palustris) und Wald-Sternmiere (Stellaria nemorum) sowie die Gewöhnliche<br />

Traubenkirsche (Prunus padus), die in der Strauchschicht einiger Auewälder im Murgtal<br />

auftritt. Keineswegs immer handelt es sich bei den Arten der Krautschicht vorherrschend<br />

um Feuchtezeiger. Recht häufig kommt auf sandigen, recht durchlässigen Böden in der<br />

Murg-Aue eine überwiegend aus Frischezeigern aufgebaute krautige Vegetation vor. In<br />

05-285


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

den bachbegleitenden Erlenstreifen beim Wasserschloss südwestlich von Forbach und<br />

benachbarten Bachauen sind Arten feuchter, hochmontaner Hochstaudenfluren mit<br />

Eisenhutblättrigem Hahnenfuß (Ranunculus aconitifolius), Behaartem Kälberkropf (Chaerophyllum<br />

hirsutum) und Grauem Alpendost (Adenostyles alliariae) im Unterwuchs häufig.<br />

Fragmentarisch ausgebildete Auewälder der Typen 52.31 und 52.32 werden als "Gewässerbegleitender<br />

Auwaldstreifen" (52.33) kartiert. Hierzu wurde die schmale Aue mit<br />

einem gelegentlich von Fichten und Tannen unterbrochenen Erlenstreifen entlang eines<br />

kleinen Baches im Hailert südwestlich Forbach gerechnet.<br />

5.3.6.2.1.18 Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder (Obergruppe 54)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 54.10 (Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwald frischer bis feuchter Standorte):<br />

Vorkommen kleinflächig im Teil-Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Rudolf-Fettweis-Werk [am rechten Murg-Ufer]<br />

• 54.11 (Ahorn-Eschen-Schluchtwald): Vorkommen z. B. beim Bahnhof Raumünzach<br />

• 54.13 (Ahorn-Eschen-Blockwald): Vorkommen kleinflächig im Teil-Untersuchungsgebiet<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenausfahrt<br />

Schutzstatus:<br />

• Die Schlucht- und Blockwälder sind nach § 30a Abs. Nr. 1 LWaldG geschützt<br />

("Naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder").<br />

• Sie repräsentieren den prioritären FFH-Lebensraumtyp [*9180] "Schlucht- und<br />

Hangmischwälder (Tilio-Acerion)".<br />

"Schlucht-, Blockhalden und Hangschuttwälder" (54.) kommen vor allem in steilen Lagen<br />

entlang der Murg vor, meist anschließend am flussbegleitenden Erlengürtel oder auch<br />

direkt bis an die Murg reichend. Es handelt sich, auch in südwestexponierter Lage, fast<br />

ausschließlich um "Schlucht- oder Blockwälder feuchter bis frischer Standorte"<br />

(54.10). Sie können im Gebiet als "Ahorn-Eschen-Blockwald" (54.13) ausgebildet sein.<br />

Im Untersuchungsgebiet nehmen sie nur eine geringe Fläche ein.<br />

Der Ahorn-Eschen-Blockwald besiedelt vor allem die steilen, blockübersäten Hänge an<br />

der Murg. Da viele Kennarten der Strauch- und Krautschicht des Ahorn-Eschen-<br />

Schluchtwaldes in den Wäldern des Untersuchungsgebietes nicht vorkommen (vgl. Biotopkartierung<br />

1994) oder selten sind, konnten die betreffenden Bestände den beiden Biotoptypen<br />

nicht immer sicher zugeordnet werden. Aufgrund ihrer Baumartenzusammensetzung<br />

und ihrer Lage an Steilhängen des Murgtals wurden auch haselreiche, niederwaldartige,<br />

aber durchgewachsene und nicht mehr zu den Gebüschen zu stellende<br />

Bestände mit artenreicher Baumschicht als Block- bzw. Schluchtwälder kartiert. Sie liegen<br />

zumeist zwischen der B462 und der parallel darunter verlaufenden Bahnlinie und haben<br />

wahrscheinlich kurze Umtriebszeiten. Neben dem Hasel sind besonders Berg- und Spitzahorn,<br />

Traubeneiche, Buche und Hainbuche häufig und regelmäßig anzutreffen. Sie stehen<br />

oft in engem räumlichem Kontakt zu Haselgebüschen. Obwohl einige der Baumarten<br />

(v. a. Hainbuche), begünstigt durch die (vermutlich) kurzen Umtriebszeiten, stärker am<br />

05-286


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bestandesaufbau beteiligt sind als es der potentiellen natürlichen Vegetation entsprechen<br />

würde, ist eine Zuordnung zu den "Naturfernen Waldbeständen" nicht angemessen, da<br />

eine weitgehende Übereinstimmung zwischen Standort und Baumartenzusammensetzung<br />

besteht. Ein weiterer Bestand befindet sich nicht an der Murg, sondern südwestlich von<br />

Forbach nahe der Frankenbach-Quelle. Auf feuchtem Untergrund wachsen neben dem<br />

die Baumschicht dominierenden Berg-Ahorn Buche und Hasel. Alte Quermauern in dem<br />

blockreichen, steilen Gelände lassen auf eine ehemalige Nutzung als (Heustadel)-Wiese<br />

schließen.<br />

Auffällig ist die weite Verbreitung und Häufigkeit der Buche in den von Blockwäldern<br />

eingenommenen Steillagen des Untersuchungsgebietes. Offensichtlich ist die Bewegung<br />

von Steinschutt am Hang oder Steinschlag zu gering, als dass die gegen Stammverletzung<br />

besonders empfindliche Buche hiervon Maßgeblich beeinflusst wird. Neben der<br />

Buche treten auch Fichten und Tannen regelmäßig in den Block- und Schluchtwäldern<br />

auf.<br />

5.3.6.2.1.19 Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte (Obergruppe 55)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 55.12 (Hainsimsen-Buchen-Wald): Sehr kleinflächig im Teil-Untersuchungsgebiet<br />

Steinbruch Schneidersköpfle und im Teil-Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche<br />

zur Kavernenausfahrt.<br />

Schutzstatus:<br />

• Als nach § 30a LWaldG geschützt gelten die natürlichen und naturnahen Bestände,<br />

die in den von der Forstverwaltung vorgegebenen Wuchsbezirken liegen. Da das<br />

Untersuchungsgebiet in einem von der Forstverwaltung vorgegebenen Wuchsbezirk<br />

liegt, sind die vorgefundenen Bestände als gesetzlich geschützt anzusehen.<br />

Der Hainsimsen-Buchenwald entspricht dem FFH-Lebensraumtyp [9110] "Hainsimsen-Buchenwälder".<br />

"Buchenreiche Wälder mittlerer Standorte" (55.) sind im Untersuchungsgebiet in der Talund<br />

unteren Bergstufe anzutreffen. Selten handelt es sich um reine Buchenwälder, denn<br />

die Weiß-Tanne (Abies alba) ist regelmäßig am Bestandesaufbau beteiligt. Buchen-Tannenwälder<br />

(früher als Fageto-Abietetum bezeichnet) herrschen in der von OBERDORFER<br />

(1938) als Buchen-Tannengürtel bezeichneten Zone zwischen 500 und 800 m ü. NN<br />

natürlicherweise vor. In der Talstufe gesellen sich regelmäßig Traubeneiche (Quercus<br />

petraea) und Edelkastanie (Castanea sativa) hinzu, in höheren Lagen werden Nadelhölzer<br />

zunehmend dominant. Allerdings sind Fichten, entweder gepflanzt oder durch<br />

Samenflug eingewandert, fast in allen Buchenwäldern zu finden.<br />

Naturgemäß kommt in dem von Granit und Buntsandstein aufgebauten Untersuchungsgebiet<br />

fast ausschließlich der "Hainsimsen-Buchenwald basenarmer Standorte"<br />

(55.12) vor. Er ist artenarm, meist beherrschen die Arten Heidelbeere (Vaccinium myrtillus),<br />

Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa) und Weiße Hainsimse (Luzula luzuloides)<br />

das Bild der Krautschicht. Im Untersuchungsgebiet werden diesem Biotoptyp zugeordnete<br />

Bestände nur randlich berührt. Es handelt sich daher nur um kleinste Flächen.<br />

05-287


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6.2.1.20 Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder mittlerer Standorte (Obergruppe<br />

56)<br />

Folgender Biotoptyp wurde festgestellt:<br />

• 56.30 (Hainsimsen-Traubeneichen-Wald): Vorkommen kleinflächig am Murghang<br />

im Teil-Untersuchungsgebiet Baustelleneinrichtungsfläche Kavernenauslauf<br />

Schutzstatus:<br />

• Status nach § 30a LWaldG<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie.<br />

Die "Eichenwälder mittlerer Standorte" (56.) sind mit dem "bodensauren Hainsimsen-<br />

Traubeneichen-Wald (56.30) vertreten.<br />

Östlich und westlich der Murg wachsen am unteren Mittelhang, in der Eichenstufe (< 500<br />

M ü. NN) lichte Bestände aus zahlreichen, schwachwüchsigen Traubeneichen an süd- bis<br />

west-exponierten, felsigen Hängen. Die standörtlichen Verhältnisse lassen vermuten,<br />

dass es sich um natürliche Vorkommen handelt und nicht um Hainsimsen-Buchenwälder,<br />

in denen die Traubeneiche auf Kosten der Buche gefördert wurde (vgl. MEISTERHANS<br />

1999). Derartige Bestände, von OBERDORFER (1938) als Traubeneichen-Heidewald<br />

(Betulo-Quercetum) bezeichnet, sind dem "Bodensauren Hainsimsen-Traubeneichen-<br />

Wald" (56.30) zuzuordnen. Im Untersuchungsgebiet tragen flachgründige, felsige Partien<br />

direkt oberhalb der B462 diesen Vegetationstyp. Neben der Traubeneiche kommen vor<br />

allem Kiefer und Besenginster (Cytisus scoparius) vor, in der Krautschicht sind<br />

Trockenheits- und Magerkeitszeiger zu finden, u. a. Hainsimse (Luzula luzuloides),<br />

Drahtschmiele (Deschampsia flexuosa), Heidekraut (Calluna vulgaris), Edel-Gamander<br />

(Teucrium scorodonia), Wald-Habichtskraut (Hieracium murorum), sowie zahlreiche<br />

Moose und Flechten. Feuchte Ausbildungen sind durch das Pfeifengras (Molinia caerulea),<br />

üppige Bestände der Heidelbeere und Wald-Hainsimse (Luzula silvatica) gekennzeichnet.<br />

5.3.6.2.1.21 Nadelwälder (Obergruppe 57)<br />

Hinweis: Die Beerstrauch-Tannenwälder (57.32 und 57.33) wurden<br />

entsprechend den Vorgaben des Kartierschlüssels abgegrenzt.<br />

In der Baumschicht weisen die Bestände am Seekopf mitunter hohe Anteile<br />

(bis 30 % ) der Fichte auf.<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 57.20 (Geißelmoos-Fichten-Wald): Vorkommen am Kar beim Herrenwieser See<br />

• 57.32 (Beerstrauch-Tannen-Wald): Vorkommen am Seekopf, am Kar beim Herrenwieser<br />

See<br />

• 57.33 (Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer): Vorkommen am Seekopf, am Kar<br />

beim Herrenwieser See<br />

05-288


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• 57.39 ("Bergmischwälder") [Kategorie existiert im LUBW-Kartierschlüssel nicht,<br />

Erläuterung siehe folgender Text]: Vorkommen am Seekopf<br />

Schutzstatus:<br />

• Natürliche und naturnahe Bestände gelten als geschützt nach § 30a LWaldG.<br />

• Bis auf den Biotoptyp 57.39 sind die erfassten Biotoptypen vorsorglich dem FFH-<br />

Lebensraumtyp [9410] montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-<br />

Piceetea) zuzuordnen. Auch wenn die kartierten Flächen nach gegenwärtigem<br />

Stand der Forschung außerhalb des natürlichen Verbreitungsgebiets der Fichte liegen,<br />

müssen diese Einheiten nach LUBW (2009e) dem FFH-LRT zugeordnet werden.<br />

Nadelwälder sind in den höheren Lagen des Untersuchungsgebiets durchweg aspektbildend.<br />

Ein erheblicher Teil wurde dem Biotoptyp der "Naturnahen Nadelwälder" (57.)<br />

zugeordnet. Die Abgrenzung gegenüber den "Naturfernen Waldbeständen" (59.) ist in<br />

vielen Fällen problematisch, da es wenig Anhaltspunkte für eine sichere Unterscheidung<br />

gibt. Die meisten der heutigen Waldbestände der Hochlagen im Untersuchungsgebiet sind<br />

forstlich begründet oder haben doch erhebliche forstliche Eingriffe erfahren. Daraus von<br />

vornherein "Naturferne" abzuleiten, würde zu einem Ausschluss fast aller Waldbestände<br />

im Untersuchungsgebiet führen. Zudem ist zu erwarten, dass nach Windwürfen und sonstigen<br />

Kalamitäten in der Regel ungefähr gleichaltrige Bestände aus wenigen Nadelholz-<br />

Arten auflaufen, die sich von forstlich begründeten Beständen strukturell nicht allzu sehr<br />

unterscheiden. In höheren Lagen liefert auch die Krautschicht kaum Anhaltspunkte für<br />

eine Unterscheidung in naturnahe und naturferne Bestände, da keine der vorkommenden<br />

Arten auf eine "naturnahe" Waldgesellschaft beschränkt ist.<br />

Als wichtigstes Abgrenzungskriterium zwischen "naturnahen" und "naturfernen" Waldbeständen<br />

bleibt der Anteil nicht gebietsheimischer Baumarten. Von entscheidender<br />

Bedeutung hierbei ist die Einschätzung der Fichte als heimische bzw. nicht-heimische<br />

Baumart. Die hohe Vitalität und Konkurrenzkraft, sowie ihre starke Naturverjüngung in den<br />

Hochlagen lassen vermuten, dass die Fichte im Untersuchungsgebiet zumindest oberhalb<br />

900 M ü. NN ein natürlicher Bestandteil der Wälder ist. Dem steht entgegen, dass das<br />

Untersuchungsgebiet nach derzeitigen Stand der Forschung außerhalb des natürlichen<br />

Verbreitungsgebietes der Fichte liegt (HÖLZER & HÖLZER 1995 und mdl. Mitt.). Die<br />

Ausbreitung der Fichte im mittleren und östlichen Nord-Schwarzwald steht mit dem Einsetzen<br />

verstärkter Waldrodungen in Zusammenhang und lässt sich erst seit dem späten<br />

Mittelalter pollenanalytisch nachweisen (HÖLZER & HÖLZER 1995). Nach Wolf (mdl.)<br />

würde die Fichte aber auch in der potentiellen natürlichen Vegetation nur eine untergeordnete<br />

Rolle spielen. Auf lange Sicht wäre bei Auflassen forstlicher Nutzung mit einem<br />

starken Rückgang der Fichte zu rechnen (HÖLZER, mdl. Mitt.). Dominierende Baumarten<br />

der Wälder in höheren Lagen des Untersuchungsgebietes wären Tanne und die heute in<br />

den Hochlagen (> 800 m) seltene Buche (OBERDORFER 1938, WOLF, mdl. Mitt.).<br />

Aufgrund dieser Befunde ist bereits die Einstufung von Waldbeständen mit einem geringen<br />

Fichtenanteil als "naturnah" fraglich und würde bei strenger Auslegung zu einer<br />

Zuordnung der meisten Bestände des Untersuchungsgebietes in die Kategorie "Natur-<br />

05-289


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

ferne Waldbestände" (59.) führen. Daher wird weitgehend der Empfehlung (FVA 2007;<br />

MiCHIELS, mdl. Mitt., LUBW 2009e) gefolgt, einen Anteil von maximal 30 % nicht gebietsheimischen<br />

Baumarten (Fichte, Douglasie) als Abgrenzungskriterium für "naturnahe",<br />

Nadelholz-dominierte hochmontane Wälder zu verwenden. Vor diesem Hintergrund kann<br />

ein erheblicher Teil der Waldbestände einem "naturnahen" Waldtyp, dem "Tannen- oder<br />

Fichten-Tannen-Wald" (57.30) zugeordnet werden. Die durch § 30a LWaldG geschützten<br />

Biotoptypen müssen eine überwiegend aus standortheimischen Baumarten bestehende<br />

Baumschicht und eine weitgehende Übereinstimmung von Standort, Waldbestand<br />

und Bodenvegetation aufweisen. Bei strukturell reichen Beständen wurden auch höhere<br />

Fichten-Anteile bei der Klassifizierung toleriert als in den streng aus 1 bis 2 Altersklassen<br />

aufgebauten Beständen. Ausgenommen sind hiervon natürlich die auf Sonderstandorten<br />

vorkommenden Geißelmoos-Fichten-Wälder".<br />

Dem "Geißelmoos-Fichten-Wald" (57.20) wurde der Fichtenwald zugeordnet, der den<br />

unteren Teil der Karwand beim Herrenwieser See einnimmt. Dieser Biotoptyp kommt vor<br />

allem in der hochmontanen Stufe des Schwarzwaldes in Kaltluftsenken bzw. in Muldenlage<br />

vor. Typisch ist die Dominanz der Fichte. Im Kar baut die Fichte einen strukturreichen<br />

Bestand auf, der zudem mehrere Quellen enthält. Sauerklee (Oxalis acetosella), Draht-<br />

Schmiele (Deschampsia flexuosa), Wald-Hainsimse (Luzula sylvatica), Breitblättriger<br />

Dornfarn (Dryopteris dilatata) und Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) bilden die Krautschicht.<br />

Sprossender Bärlapp (Lycopodium annotinum) ist reichlich vertreten. In der gut<br />

ausgebildeten Moosschicht sind Hylocomium splendens, Polytrichum commune und Bazzania<br />

trilobata häufig.<br />

Ein erheblicher Teil der naturnahen Nadelwälder im Untersuchungsgebiet wurde dem für<br />

nährstoff- und basenarme Standorte der Hochlagen typischen "Beerstrauch-Tannen-<br />

Wald" (57.32) zugerechnet. Tanne und Fichte beherrschen die Baumschicht und sind<br />

auch dominierend in der Strauchschicht, andere Baumarten treten stark zurück. Auf den<br />

sauren, rohhumusreichen Böden des Buntsandsteins bilden Heidelbeere und Moose<br />

dichte, üppige Decken aus. Besonders Rhytidiadelphus loreus, Dicranum scoparium und<br />

Polytrichum commune sind weit verbreitet und gut entwickelt, daneben kommen Plagiothecium<br />

undulatum, Hylocomium splendens und Bazzania trilobata vor, letztere eher selten,<br />

aber dann oft in großen Herden. Regelmäßig eingestreut sind Wurmfarne (Dryopteris<br />

dilatata, D. carthusiana) Rippenfarn (Blechnum spicant) und Preiselbeere (Vaccinium<br />

vitis-idaea), der Sprossende Bärlapp (Lycopodium annotinum) hingegen ist ziemlich selten.<br />

Beerstrauch-Tannen-Wälder wachsen im östlichen Teil des Seekopfes, im mittleren<br />

Karbereich und am Seebach in Höhenlagen zwischen 700 m und 1.000 m.<br />

In den höchsten Lagen des Schwarzwaldes wird der Beerstrauch-Tannen-Wald oft vom<br />

"Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer" (57.33) abgelöst. Dieser unterscheidet sich<br />

durch die deutlich stärkere Beteiligung der Kiefer am Aufbau der Baumschicht und einen<br />

noch höheren Anteil von ausgesprochenen Versauerungszeigern, z. B. dem Moos Leucobryum<br />

glaucum. Auch die Besenheide tritt im Unterwuchs dieser Wälder verstärkt in<br />

Erscheinung. Den "Kiefernreichen Beerstrauch-Tannen-Wäldern" zugeordnete Bestände<br />

kommen weitflächig am Südhang des Seekopfes, auf der Kuppe und im oberen Kar in<br />

Höhenlagen zwischen 700 m und 1.000 m vor. Dieser Biotoptyp hat einen weit größeren<br />

Anteil an der gesamten kartierten Fläche als der Beerstrauch-Tannen-Wald.<br />

05-290


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

In Höhenlagen zwischen 400 m und 850 m gibt es im Untersuchungsgebiet mehrere<br />

Waldbestände, die zu etwa gleichen Teilen von Buchen, Tannen und Fichten gebildet<br />

werden. Weil die Fichte im Untersuchungsgebiet nicht heimisch (HÖLZER & HÖLZER<br />

1995), aber in allen Höhenlagen fast flächendeckend verbreitet ist, müssten diese<br />

Bestände unter Inkaufnahme erheblicher Abweichungen von den Beschreibungen im<br />

LUBW-Schlüssel (2009a) entweder den Buchenwäldern basenarmer Standorte (55.10),<br />

oder den Tannenwäldern (57.30) zugeschlagen werden. Eine Zuordnung zu den "Naturfernen<br />

Waldbeständen" (59.) verbietet sich ebenfalls, da Waldbestände mit dieser<br />

Zusammensetzung vor allem in höheren Lagen weit eher der potentiellen natürlichen<br />

Vegetation des Untersuchungsgebietes entsprechen und damit "naturnäher" wären als<br />

reine Nadelwälder (WOLF, mdl. Mitt.). Oft vermitteln diese als "Bergmischwald" (57.39)<br />

bezeichneten Bestände, zumindest sofern sie älter sind, einen strukturreichen Eindruck<br />

und unterscheiden sich kaum von naturnahen Fichten- und Tannenwäldern mit Buchenbeimischung<br />

im natürlichen Fichtenareal des Hoch- und Ostschwarzwaldes. Pflanzensoziologisch<br />

sind die "Bergwälder" jedoch nicht zu fassen. Ihre Krautschicht ist in höheren<br />

Lagen kaum von der Krautschicht benachbarter reiner Nadelwälder zu unterscheiden.<br />

Neben Heidelbeere, Hainsimse und mehreren Wurmfarn-Arten (Dryopteris spp.) kommen<br />

auch häufig Rohhumus-Zeiger vor, u. a. die Moose Leucobryum glaucum und Rhytidiadelphus<br />

loreus, sowie der Rippenfarn (Blechnum spicant). Diese Arten findet man sogar<br />

noch in Beständen, die auf flachgründigem Boden über Granit direkt oberhalb der Murg<br />

stocken.<br />

5.3.6.2.1.22 Sukzessionswälder (Obergruppe 58)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 58.11 (Sukzessionswald aus Laubbäumen - langlebige Bäume)<br />

• 58.13 (Sukzessionswald aus Laubbäumen - kurzlebige Bäume)<br />

• 58.20 (Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen)<br />

• 58.21 Sukzessionswald mit überwiegendem Laubbaumanteil)<br />

• 58.22 (Sukzessionswald mit überwiegendem Nadelbaumanteil)<br />

• 58.40 (Sukzessionswald aus Nadelbäumen [Nadelbaumanteil über 90 % ])<br />

• 58.41 (Waldkiefern-Sukzessionswald): Steilwand Steinbruch Schneidersköpfle<br />

• 58.42 (Fichten-Sukzessionswald [kein Moorwald])<br />

Schutzstatus:<br />

• Kein Status nach § 30 BNatSchG oder § 30 a LWaldG<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

Ausgedehnte "Sukzessionswälder" (58.) haben sich in der jüngeren Vergangenheit auf<br />

den Windwurfflächen des Seekopfs entwickelt. Sie sind zumeist nach der großflächigen<br />

Vernichtung der Wälder durch den Sturm "Lothar", zum Teil auch nach anderen Sturmwürfen<br />

entstanden. Die Verteilung von Laub- und Nadelhölzern folgt im Allgemeinen der<br />

05-291


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Verteilung der in der jeweiligen Höhenstufe vorherrschenden Baumarten. In den höheren<br />

Lagen kommen nur "Sukzessionswälder aus Nadelbäumen" (58.40) vor, in den tieferen<br />

Lagen (unterhalb ca. 700 M) sind "Sukzessionswälder aus Laub- und Nadelbäumen"<br />

(58.20) häufiger. Aus Laubbäumen bestehende Sukzessionswälder findet man nur im<br />

Umkreis des Steinbruchs Schneidersköpfle. Häufiger als der meist von Birken dominierte<br />

"Sukzessionswald aus kurzlebigen Bäumen" (58.13) kommt der "Sukzessionswald<br />

aus langlebigen Bäumen" (58.11) vor, in welchem vor allem Schwarz-Erle und Bergahorn,<br />

seltener auch Buche häufig sind.<br />

Unter den gemischten Sukzessionswäldern sind "Gemischte Sukzessionswälder mit<br />

überwiegendem Nadelbaumanteil" (58.22) wesentlich häufiger als solche mit "überwiegendem<br />

Laubbaumanteil" (58.21).<br />

Allgemein sind auf den Sukzessionsflächen der Hochlagen Fichte, Kiefer und Tanne die<br />

häufigsten Baumarten, seltener sind Buche, Birke und Vogelbeere. Auf dem Seekopf gibt<br />

es daher nur "Sukzessionswälder aus Nadelbäumen" (58.40) oder bei absoluter Vorherrschaft<br />

der Fichte "Fichten-Sukzessionswälder" (58.42). Fast immer bedeckt ein<br />

mehr oder minder dichter Teppich aus Heidelbeere, in den höchsten Lagen auch unter<br />

Beteiligung der Besenheide den Boden. Die Verteilung der Baumarten ist in den Sukzessionsflächen<br />

der Höhenlagen allerdings keineswegs gleichförmig. Auf dem Seekopf z. B.<br />

herrschen im westlichen Teil Fichten vor, gegen Osten nimmt der Anteil der Kiefern deutlich<br />

zu. Der Anteil der Tanne ist insgesamt geringer als z. B. auf dem Nägeliskopf. Große<br />

Teile des Seekopfes im Westen zeigen auch einen nur geringen Verbuschungsgrad, da<br />

hier offenbar das Aufkommen von Gehölzen durch dichte Teppiche aus Heidelbeere und<br />

stellenweise aus Besenheide behindert wird. Sehr gehölzarme Bestände wurden zu den<br />

Schlagfluren gestellt. Ein weithin sichtbares Kennzeichen der hochgelegenen Windwurfflächen<br />

ist die große Zahl von stehenden Tothölzern, aber auch von Überhältern und<br />

lockeren Baumgruppen, die den Windwurf unbeschadet überstanden haben. Vielfach<br />

wurden forstliche Eingriffe und Pflanzungen auf Sukzessionsflächen vorgenommen, sind<br />

aber vor allem in den hohen Lagen oft kaum als solche zu erkennen. Ausgelichtet wurden<br />

häufig nadelholzreiche Bestände, wobei besonders der üppige Fichtenaufwuchs der Säge<br />

zum Opfer fiel. Ein sicheres Kennzeichen von Pflanzungen in Hochlagen (> 850 M) ist ein<br />

hoher Anteil von Buchen.<br />

Im oberen, offenen Bereich der Steilwand des Steinbruchs Schneidersköpfle wachsen in<br />

flacheren Partien mit geringer Erdüberdeckung einige kleine, aus jungen Kiefern bestehende<br />

Gruppen. Sie wurden dem "Waldkiefern-Sukzessionswald" (58.41) zugerechnet.<br />

5.3.6.2.1.23 Naturferne Waldbestände (Obergruppe 59)<br />

Folgende Biotoptypen wurden festgestellt:<br />

• 59.10 (Naturferner Laubbaum-Bestand)<br />

• 59.12 (Erlenbestand): Zufahrt Steinbruch Schneidersköpfle<br />

• 59.20 (Naturferner Mischbestand aus Laub- und Nadelbäumen)<br />

• 59.21 (Mischbestand mit überwiegendem Laubbaumanteil)<br />

05-292


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• 59.22 (Naturferner Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil)<br />

• 59.40 (Naturferner Nadelbaum-Bestand)<br />

• 59.42 (Naturferner Waldkiefern-Bestand)<br />

• 59.44 (Naturferner Fichtenbestand)<br />

Schutzstatus:<br />

• Kein Status nach § 30 BNatSchG oder § 30 a LWaldG<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

"Naturferne Waldbestände" (59.) nehmen im Untersuchungsgebiet rund zwei Fünftel der<br />

gesamten Fläche ein, rund ein Drittel davon wiederum entfällt allein auf "Nadelbaum-<br />

Bestände" (59.40). Unter diesen überwiegen bei weitem "Naturferne Fichtenbestände"<br />

(59.44), die im ganzen Gebiet vorkommen, aber ihre größte Verbreitung oberhalb der Talsperre<br />

am Schwarzenbach haben, dessen Tal sie zusammen mit Nadelbaum-Beständen,<br />

in denen ebenfalls die Fichte vorherrscht, fast vollständig einnehmen. Ebenfalls weit verbreitet<br />

sind sie im Seebach-Tal und am Nordhang des Seekopfes. Bestände aus Fichte,<br />

oft mit Beimischung von Tanne und Douglasie, bedecken ebenfalls große Flächen in den<br />

Teil-Untersuchungsgebieten im Murgtal und nahe dem Steinbruch Schneidersköpfle. Die<br />

Krautschicht "naturferner" Bestände ist uneinheitlich ausgebildet, von der Bestandesdichte<br />

abhängig und pflanzensoziologisch nicht zu fassen. Sie gleicht im Allgemeinen der<br />

Krautschicht benachbarter naturnaher Waldbestände.<br />

Ein fast reiner "Erlenbestand" (59.12) mit geringem Anteil an Bergahorn und Sal-Weide<br />

bedeckt den Steilhang unterhalb der Zufahrt zum Steinbruch Schneidersköpfle.<br />

Im Bereich des Steinbruchs Schneidersköpfle befindet sich ein lichter, kleinflächiger<br />

"Waldkiefern-Bestand" (59.42) auf flachgründigem Boden.<br />

Weit verbreitet sind ebenfalls "Mischbestände aus Laub- und Nadelbäumen" (59.20),<br />

die fast nur in tieferen Lagen vorkommen.<br />

"Naturferne Mischbestände mit überwiegendem Nadelbaum-Anteil" (59.22), in denen<br />

sich die vorherrschende Fichte mit Kiefern, Douglasien, Buchen, Ahorn und Tannen den<br />

Platz teilt, sind weit häufiger als "Naturferne Mischbestände mit überwiegendem<br />

Laubbaum-Anteil" (59.21). Letztere sind im Murgtal zu finden, während Nadelholz-dominierte<br />

Mischbestände bis über 800 M Höhe anzutreffen sind.<br />

5.3.6.2.1.24 Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen (Obergruppe 06)<br />

Folgende Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturfläche kommen im Untersuchungsgebiet<br />

vor:<br />

• 60.10 "Von Bauwerken bestandene Fläche": Siedlungsbereiche von Forbach und<br />

Herrenwies<br />

• 60.20 "Straße, Weg oder Platz": Ufer der Murg in Forbach (Nähe Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Kavernenauslauf)<br />

05-293


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• 60.21 "Völlig versiegelte Straße oder Platz": Straßen in Forbach und Herrenwies,<br />

L83 und B462<br />

• 60.23 "Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter": Befestigte<br />

Waldwege (insbesondere im Bereich des Seekopfs und des Steinbruchs<br />

Schneidersköpfle)<br />

• 60.24 "Unbefestigter Weg oder Platz": Unbefestigte Waldwege (insbesondere im<br />

Bereich des Seekopfs)<br />

• 60.25 "Grasweg": Einzelne Waldwege im Waldbereich unterhalb des Seekopfs<br />

• 60.30 "Gleisbereich": Vorkommen im Bereich Murgtal nähe Parkplatz Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Kavernenzufahrt<br />

• 60.41 "Lagerplatz": Vorkommen im Bereich Steinbruch Schneidersköpfle<br />

• 60.50 "Kleine Grünfläche": Vorkommen im Siedlungsbereich von Herrenwies<br />

• 60.60 "Garten": Vorkommen im Siedlungsbereich von Herrenwies<br />

• 60.63 "Mischtyp von Nutzung Ziergarten": Vorkommen im Siedlungsbereich von<br />

Forbach und Herrenwies<br />

Schutzstatus:<br />

• Kein Status nach § 30 BNatSchG oder § 30 a LWaldG<br />

• Kein Status nach FFH-Richtlinie<br />

5.3.6.2.2 Vorbelastungen<br />

Vorbelastungen der Biotoptypen und der Vegetation im Untersuchungsgebiet gehen<br />

hauptsächlich auf intensive, nicht standortangepasste Land- und Forstwirtschaft zurück.<br />

Weitere Vorbelastungen resultieren aus der Rohstoffgewinnung und der Ausbreitung<br />

invasiver Pflanzenarten.<br />

5.3.6.2.3 Bedeutung<br />

Die Bedeutung des Bestands ist in Karte IUS-5-2-1 und Karte IUS-5-2-2 dargestellt.<br />

Tabelle 169 gibt eine Übersicht zur Bedeutung der kartierten Biotoptypen (Status nach<br />

Roter Liste Baden-Württemberg, Status nach Roter Liste Deutschlands, Status als<br />

geschützter Biotop, Status als FFH-Lebensraumtyp (gleichzeitig Status als "natürliche<br />

Lebensraumtyp im Sinne des § 19 BNatSchG) sowie Ökopunkte nach Ökokontoverordnung).<br />

In Tabelle 170 wird eine Übersticht zu den im Untersuchungsgebiet vorkommenden, nach<br />

§ 30 BNatSchG (bzw. § 32 NatSchG bzw. § 30a LWaldG) geschützten Biotoptypen der<br />

amtlichen Kartierung gegeben.<br />

Eine besondere Bedeutung wird denjenigen Biotoptypen zugewiesen, die entweder einen<br />

Status als geschützter oder gefährdeter Lebensraumtyp aufweisen oder eine Biotopbewertung<br />

(Punktwert) von mindestens 17 Punkten erreichen.<br />

05-294


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Als Bereiche mit Wertstufe 1 (besondere Bedeutung) sind z. B. folgende Bereiche zu<br />

nennen:<br />

• Herrenwieser See, Karwand am Herrenwieser See, Schwarzenbach, Seebach,<br />

Frankenbach, Holderbach, Murg, Waldbereiche südlich des Seekopfs, Borstgrasrasen<br />

bei Herrenwies oder Teile des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

Als Bereiche mit Wertstufe 2 (allgemeine Bedeutung) sind z. B. folgende Bereiche zu<br />

nennen:<br />

• Waldbereiche nördlich des Seekopfs, Hänge im Schwarzenbachtal oder Hänge im<br />

Seebachtal.<br />

Als Bereiche mit Wertstufe 3 (geringe Bedeutung) sind z. B. folgende Bereiche zu nennen:<br />

• Siedlungsbereiche von Herrenwies, Forbach oder die Verkehrsflächen am Bahnhof<br />

Raumünzach.<br />

Eine Übersicht der Waldbestände mit besonderen Schutzfunktionen in Relation zu den<br />

Vorhabensmerkmalen ist in Abbildung 117 enthalten. Es kommen folgende (sich teilweise<br />

überschneidende) Kategorien im Untersuchungsgebiet vor (die Kategorien Klimaschutzwald,<br />

Wasserschutzwald und Sichtschutzwald kommen im Untersuchungsgebiet nicht<br />

vor): Gesetzlicher Bodenschutzwald, Immissionsschutzwald, Erholungswald Stufe 1 und<br />

Erholungswald Stufe 2.<br />

05-295


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

05-296


PSW Forbach Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 117: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Waldflächen mit besonderer Schutz- und Erholungsfunktion gemäß Waldfunktionenkartierung<br />

05-297


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

05-298


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 169: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zur Bedeutung der kartierten Biotoptypen im Untersuchungsgebiet<br />

Code<br />

(LUBW)<br />

Bezeichnung<br />

(LUBW)<br />

Obergruppe 1 - Gewässer<br />

FFH-LRT<br />

(Code)<br />

FFH-LRT<br />

(Bezeichnung)<br />

§ 30 BNatSchG<br />

(bzw.<br />

§ 32 NatSchG)<br />

§ 30a LWaldG RL D<br />

(BfN 2006)<br />

RL D (Code)<br />

RL BW<br />

(LUBW 2002)<br />

Orientierend:<br />

Ökopunkte<br />

(ÖKVO 2010)**<br />

11.11 Sickerquelle -- -- X -- 2 22.01.01 3 k. A. Wertstufe 1<br />

11.12 Fließquelle -- -- X -- keine Angabe Keine<br />

V 38 Wertstufe 1<br />

Entsprechung<br />

12.11 47 Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des<br />

Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion"<br />

X -- 2 23.01.01 3 35 Wertstufe 1<br />

12.21 Mäßig ausgebauter Bachabschnitt 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des<br />

Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

Gesamtbewertung<br />

(dreistufig)<br />

-- -- 2-3 23.02.01 nicht gefährdet 16 Wertstufe 1<br />

12.22 Stark ausgebauter Bachabschnitt -- -- -- -- 2-3 23.02.01 keine Einstufung 8 Wertstufe 1<br />

12.30 Naturnaher Flussabschnitt 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des<br />

Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

12.41 Mäßig ausgebauter Flussabschnitt 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des<br />

Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion<br />

X -- 2 23.01.01 3 35 Wertstufe 1<br />

-- -- 2-3 23.02.02 3 16 Wertstufe 1<br />

12.42 Stark ausgebauter Flussabschnitt -- -- -- -- nicht gefährdet 23.03.02 keine Einstufung 8 Wertstufe 3<br />

13.11 Natürliches Stillgewässer im Moorbereich 3160 Dystrophe Seen und Teiche X -- 2 24.01.01 2 64 Wertstufe 1<br />

13.20 Tümpel oder Hüle 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ<br />

Magnopotamion oder Hydrocharition<br />

X -- 2-3 24.04.05 2 26 Wertstufe 1<br />

13.91 Naturferner Bereich eines Sees -- -- -- -- nicht gefährdet 24.07 keine Angabe 11 Wertstufe 3<br />

Obergruppe 2 - Terrestrisch-morphologische Biotoptypen<br />

21.11 Natürliche offene Felsbildung (einschließlich<br />

Felsbänder)<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung<br />

(Steinbrüche, Felsanschnitte)<br />

8220 bzw.<br />

8230<br />

8220 bzw.<br />

8230<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation bzw. Silikatfelsen mit<br />

Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-<br />

Veronicion dillenii<br />

Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation bzw. Silikatfelsen mit<br />

Pioniervegetation des Sedo-Scleranthion oder des Sedo albi-<br />

Veronicion dillenii<br />

X -- 3 32.01.02.01 3 53 Wertstufe 1<br />

X -- 3 32.01.02.01 nicht gefährdet 23 Wertstufe 1<br />

21.41 Anthropogene Gesteinshalden -- -- -- -- nicht gefährdet 32.11.01.02 nicht gefährdet 23 Wertstufe 1<br />

22.40 48 Kar -- -- -- -- -- -- -- -- Wertstufe 1<br />

22.60 49 Tobel oder Klinge -- -- -- X keine Angabe Keine Angabe nicht gefährdet k. A. Wertstufe 1<br />

47<br />

48<br />

49<br />

Gewässer des Biotoptyps 12.11 mit < 1 m Breite wurden als Linie kartiert. Sie erfüllen nicht die Kriterien zur Einstufung als FFH-Lebensraumtyp.<br />

Im Bereich des Kars und der Karwand werden die speziell vor Ort vorkommenden Biotope kartiert, die Zusatzinformation "in Kar" wird über den Nebencode 922 verschlüsselt. Entsprechend werden die Statusangaben der dort liegenden Biotope jeweils<br />

bei den speziellen Biotoptypen behandelt.<br />

Der Biotoptyp "Tobel oder Klinge" wurde in der vorliegenden Kartierung z. T. als eigener Biotoptyp kartiert (z. B. Bachtal südlich Forbach). Z. T. wurde der Biotoptyp als Zusatzinformation (Nebencode 920) verschlüsselt<br />

05-299


Raumordnungsverfahren PSW Forbach<br />

Code<br />

(LUBW)<br />

Bezeichnung<br />

(LUBW)<br />

FFH-LRT<br />

(Code)<br />

Obergruppe 3 - Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen<br />

31.20 Natürliches Übergangs- oder Zwischenmoor 7140 bzw.<br />

7150<br />

FFH-LRT<br />

(Bezeichnung)<br />

Übergangs- und Schwingrasenmoore mit Vorkommen des<br />

Rynchosporetum albae [7140], Torfmoor-Schlenken<br />

(Rhynchosporion) [7150]<br />

§ 30 BNatSchG<br />

(bzw.<br />

§ 32 NatSchG)<br />

§ 30a LWaldG RL D<br />

(BfN 2006)<br />

RL D (Code)<br />

RL BW<br />

(LUBW 2002)<br />

Orientierend:<br />

Ökopunkte<br />

(ÖKVO 2010)**<br />

Gesamtbewertung<br />

(dreistufig)<br />

X -- 1-2 36.02.02 2 64 Wertstufe 1<br />

32.31 Waldsimsen-Sumpf -- -- X -- 2 22.01.01 nicht gefährdet 17 Wertstufe 1<br />

32.33 Sonstiger Waldfreier Sumpf -- -- X -- keine Angaben Keine Angaben nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

33.00 50 Wiesen und Weiden -- -- -- -- keine Angaben Keine Angaben keine Angaben k. A. k. A.<br />

33.23 Nasswiesen basenarme Standorte -- -- X -- 2-3 35.02.04 3 26 Wertstufe 1<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte -- -- -- -- 2 34.07.01 V 13 Wertstufe 1<br />

33.43 Magerwiese mittlerer Standorte 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis,<br />

-- -- 2 34.07.01 3 21 Wertstufe 1<br />

Sanguisorba officinalis)<br />

33.52 Fettweide mittlerer Standorte -- -- -- -- 2 34.07.01.02 nicht gefährdet 13 Wertstufe 2<br />

33.62 Rotationsgrünland oder Grünlandansaat -- -- -- -- nicht gefährdet 34.08.01 nicht gefährdet 5 Wertstufe 3<br />

33.80 Zierrasen -- -- -- -- nicht gefährdet 34.09.02 nicht gefährdet 4 Wertstufe 3<br />

34.12 Tauch- oder Schwimmblattvegetation der 3160 Dystrophe Seen und Teiche X -- 2 24.01.01 V k. A. Wertstufe 1<br />

Stillgewässer<br />

34.21 Vegetation einer Kies- oder Sandbank 51 3130 Oligo- bis mesotrophe, stehende Gewässer mit Vegetation der<br />

X -- 2 24.08.03 2 26 Wertstufe 1<br />

Littorelletea uniflorae und/oder der Isoëto-Nanojuncetea<br />

34.31 Quellfluren kalkarmer Standorte -- -- X -- 2 22.01.01 3 38 Wertstufe 1<br />

34.56 Rohrglanzgras-Röhricht -- -- X -- nicht gefährdet 38.06 nicht gefährdet 17 Wertstufe 1<br />

34.65 Schnabelseggen-Ried -- -- X -- 2 37.01.02 3 28 Wertstufe 1<br />

35.11 Nitrophytische Saumvegetation -- -- -- -- nicht gefährdet 39.03.02 nicht gefährdet 12 Wertstufe 2<br />

35.31 Brennnessel-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 39.06.03.02 nicht gefährdet 8 Wertstufe 3<br />

35.34 Adlerfarn-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 39.07.01 nicht gefährdet 8 Wertstufe 3<br />

35.38 Bestand des Drüsigen Springkrautes -- -- -- -- nicht gefährdet 39.05.02 nicht gefährdet 8 Wertstufe 3<br />

35.39 Sonstiger Dominanzbestand -- -- -- -- keine Angabe Keine nicht gefährdet 8 Wertstufe 3<br />

Entsprechung<br />

35.41 Hochstaudenflur quelliger, sumpfiger oder 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis<br />

X -- 2-3 39.03.01.02.01 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

mooriger Standorte<br />

alpinen Stufe<br />

35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis<br />

X -- 3 39.04 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

alpinen Stufe<br />

35.50 Schlagflur -- -- -- -- nicht gefährdet 39.02.01 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

35.60 Ruderalvegetation -- -- -- -- 3 39.06 keine Angabe 11 Wertstufe 1<br />

35.61 Annuelle Ruderalvegetation -- -- -- -- keine Angabe Keine nicht gefährdet 11 Wertstufe 2<br />

Entsprechung<br />

35.62 Ausdauernde Ruderalvegetation<br />

trockenwarmer Standorte<br />

-- -- -- -- 3 39.06. V 15 Wertstufe 1<br />

35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis<br />

feuchter Standorte<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 39.06.03.02 V 11 Wertstufe 1<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation -- -- -- -- nicht gefährdet 39.06.03.02 nicht gefährdet 11 Wertstufe 2<br />

36.41 Borstgrasrasen 6230 Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem<br />

europäischen Festland) auf Silikatböden)<br />

X -- 2 34.06.01.02 2 37 Wertstufe 1<br />

50 Es handelt sich um 2 grasreiche Flächen im Wald, die keinen ruderalen Charakter haben und auch nicht als echte Wirtschaftswiesen gelten können.<br />

51 Zum Zeitpunkt der Biotoptypenkartierung befand sich der Wasserstand der Schwarzenbachtalsperre unterhalb des normalen betrieblichen Absenkniveaus. Die Bestandsdarstellung im Bereich der Schwarzenbachtalsperre<br />

(Biotoptyp 13.91 - Naturferne Bereich eines Sees) wurde jedoch anhand der Stauzielhöhe für die Schwarzenbachtalsperre (668,5 m ü. NN) festgesetzt.<br />

05-300


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Code<br />

(LUBW)<br />

Bezeichnung<br />

(LUBW)<br />

Obergruppe 4 - Gehölzbestände und Gebüsche<br />

FFH-LRT<br />

(Code)<br />

FFH-LRT<br />

(Bezeichnung)<br />

§ 30 BNatSchG<br />

(bzw.<br />

§ 32 NatSchG)<br />

§ 30a LWaldG RL D<br />

(BfN 2006)<br />

RL D (Code)<br />

RL BW<br />

(LUBW 2002)<br />

Orientierend:<br />

Ökopunkte<br />

(ÖKVO 2010)**<br />

41.10 Feldgehölz -- -- X -- 3 41.02.02 V 17 Wertstufe 1<br />

42.10 Gebüsche trockenwarmer Standorte -- -- X -- 3 41.01.05 keine Angabe Keine Angabe Wertstufe 1<br />

42.20 Gebüsch mittlerer Standorte -- -- -- -- 3 41.01.04 keine Angabe 16 Wertstufe 1<br />

42.25 "Haselgebüsch" 52 -- -- -- -- 3 41.01.04 keine Angabe keine Angabe Wertstufe 1<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch -- -- X -- 3 41.01.01 V 23 Wertstufe 1<br />

42.40 Uferweidengebüsch *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

(Zierstrauchanpflanzung)<br />

Obergruppe 5 - Wälder<br />

Gesamtbewertung<br />

(dreistufig)<br />

X -- 2-3 41.01.02 2 23 Wertstufe 1<br />

-- -- -- -- Nicht gefährdet 41.04.01 keine Einstufung 6 Wertstufe 3<br />

51.20 Rauschbeeren-Fichten-Moorwald 91D0 Moorwälder X -- 2 44.01.01 V 53 Wertstufe 1<br />

52.23 Waldziest-Hainbuchen-Stieleichen-Wald 9160 Subatlantische oder mitteleuropäische Stieleichenwälder oder<br />

Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion betuli)<br />

52.31 Hainmieren-Schwarzerlen-Auwald *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

52.32 Schwarzerlen-Eschen-Wald *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

52.33 Gewässerbegleitender Auwaldstreifen *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-<br />

Padion, Alnion incanae, Salicion albae)<br />

54.10 Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwald<br />

frischer bis feuchter Standorte<br />

X -- 2 43.07.02 3 38 Wertstufe 1<br />

X -- 2-3 43.04.01.03 2 36 Wertstufe 1<br />

X -- 3 43.03.01 3 28 Wertstufe 1<br />

X -- 2-3 43.04.01 3 28 Wertstufe 1<br />

9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) -- X 3 43.06 keine Angabe 38 Wertstufe 1<br />

54.11 Ahorn-Eschen-Schluchtwald 9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) -- X 3 43.06.01 nicht gefährdet 38 Wertstufe 1<br />

54.13 Ahorn-Eschen-Blockwald 9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) -- X 3 43.06.01 nicht gefährdet 38 Wertstufe 1<br />

55.12 53 Hainsimsen-Buchen-Wald 9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) -- X 2-3 43.07.04.03 V 33 Wertstufe 1<br />

56.30 Hainsimsen-Traubeneichen-Wald -- -- -- X 2-3 43.08.01.01 3 38 Wertstufe 1<br />

57.20 Geißelmoos-Fichten-Wald 9410 Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-<br />

Piceetea)<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald 9410 Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-<br />

Piceetea)<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer 9410 Montane bis alpine, bodensaure Fichtenwälder (Vaccinio-<br />

Piceetea)<br />

-- X 2 44.03.02.01 nicht gefährdet 41 Wertstufe 1<br />

-- X 2 44.03.05 3 36 Wertstufe 1<br />

-- X 2 44.03.05 3 36 Wertstufe 1<br />

57.39 54 "Bergmischwälder" -- -- -- -- Keine Angaben Keine keine Angabe 33 55 Wertstufe 1<br />

Entsprechung<br />

58.11 Sukzessionswald aus Laubbäumen -<br />

langlebige Bäume<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

58.13 Sukzessionswald aus Laubbäumen -<br />

kurzlebige Bäume<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

58.20 Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen -- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 keine Angabe 19 Wertstufe 1<br />

58.21 Sukzessionswald mit überwiegendem<br />

Laubbaumanteil<br />

58.22 Sukzessionswald mit überwiegendem<br />

Nadelbaumanteil<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen<br />

(Nadelbaumanteil über 90 % )<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 keine Angabe 19 Wertstufe 1<br />

58.41 Waldkiefern-Sukzessionswald (kein Moorwald) -- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 V 19 Wertstufe 1<br />

52 Dieser Biotoptyp taucht im Kartierschlüssel nicht auf. Er wurde im Rahmen der Kartierung vergeben, um den speziellen Verhältnissen vor Ort Rechnung zu tragen (Ausprägung mit Hasel).Im Übrigen ist dieser Biotoptyp wie der<br />

Biotoptyp 42.20 zu beurteilen.<br />

53 Es handelt sich bei diesem Waldtyp teilweise um eine regional seltene naturnahe Waldgesellschaft.<br />

54 Dieser Biotoptyp taucht im Kartierschlüssel nicht auf. Er wurde im Rahmen der Kartierung vergeben, um den speziellen Verhältnissen vor Ort Rechnung zu tragen.<br />

55 Nach der ÖKVO liegt für diesen Biotoptyp keine Bestandbewertung vor. Die hier getroffene Bestandsbewertung wurde aufgrund der Kenntnisse vor Ort vergeben.<br />

05-301


Raumordnungsverfahren PSW Forbach<br />

Code<br />

(LUBW)<br />

Bezeichnung<br />

(LUBW)<br />

FFH-LRT<br />

(Code)<br />

FFH-LRT<br />

(Bezeichnung)<br />

§ 30 BNatSchG<br />

(bzw.<br />

§ 32 NatSchG)<br />

§ 30a LWaldG RL D<br />

(BfN 2006)<br />

RL D (Code)<br />

RL BW<br />

(LUBW 2002)<br />

Orientierend:<br />

Ökopunkte<br />

(ÖKVO 2010)**<br />

58.42 Fichten-Sukzessionswald (kein Moorwald) -- -- -- -- nicht gefährdet 42.03 nicht gefährdet 19 Wertstufe 1<br />

59.10 Naturferner Laubbaum-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 43.09 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

59.12 Erlen-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 43.09 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

59.20 Naturferner Mischbestand aus Laub- und<br />

Nadelbäumen<br />

59.21 Mischbestand mit überwiegendem<br />

Laubbaumanteil<br />

59.22 Naturferner Mischbestand mit überwiegendem<br />

Nadelbaumanteil<br />

Gesamtbewertung<br />

(dreistufig)<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

59.42 Naturferner Waldkiefern-Bestand -- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand -- -- -- -- nicht gefährdet 44.04 nicht gefährdet 14 Wertstufe 2<br />

Obergruppe 6 - Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche -- -- -- -- nicht gefährdet -- keine Einstufung 1 Wertstufe 3<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz -- -- -- -- nicht gefährdet -- keine Angabe 1 Wertstufe 3<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz -- -- -- -- nicht gefährdet -- keine Einstufung 1 Wertstufe 3<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke;<br />

Kies oder Schotter<br />

-- -- -- -- nicht gefährdet -- nicht gefährdet 2 Wertstufe 3<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz -- -- -- -- 3 bzw. nicht 52.02.06 (Weg) V 3 Wertstufe 1<br />

gefährdet<br />

bzw. 51.02.<br />

(Fläche)<br />

60.25 Grasweg -- -- -- -- 3 52.02.06 V 6 Wertstufe 1<br />

60.30 Gleisbereich -- -- -- -- -- -- nicht gefährdet 2 Wertstufe 3<br />

60.41 Lagerplatz -- -- -- -- -- -- keine Einstufung 2 Wertstufe 3<br />

60.50 Kleine Grünfläche -- -- -- -- -- -- keine Angabe 4 Wertstufe 3<br />

60.60 Garten -- -- -- -- -- -- keine Angabe 6 Wertstufe 3<br />

60.63 Mischtyp von Nutzung Ziergarten -- -- -- -- -- -- nicht gefährdet 6 Wertstufe 3<br />

Biotoptypen, die bei einem Einzelkriterium eine besondere Bedeutung aufweisen, wurden, ebenso wie die Gesamtbewertung, farbig unterlegt. Die Bewertungsregeln sind im vorangegangen Abschnitt erläutert. Vereinfacht gilt: Sofern bei<br />

einem einzelnen Kriterium eine besondere Bedeutung erreicht wird, besitzt der Biotoptyp auch in der Gesamtbewertung eine besondere Bedeutung (Wertstufe 1).<br />

X = trifft zu, -- = trifft nicht zu<br />

FFH-LRT = FFH-Lebensraumtyp (Code), gleichzeitig natürliche Lebensräume im Sinne des § 19 BNatSchG bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes<br />

* = Prioritärer FFH-Lebensraumtyp, ** = Feinmodul/pauschaler Normalwert nach ÖKVO: Es wurde im Sinne einer orientierenden Bewertung unabhängig von der tatsächlichen Biotopausprägung vor Ort stets der Normalwert des Feinmoduls<br />

vergeben. Im Planfeststellungsverfahren ist diese orientierende Biotopbewertung für die vorhabensbedingt betroffenen Flächen zu konkretisieren.<br />

Status nach Roter Liste Baden-Württemberg (LUBW 2002) bzw. Roter Liste Deutschlands (BfN 2006):<br />

0 = verschwunden oder vernichtet, 1 = vom Verschwinden oder von der Vernichtung bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste<br />

Klassifizierung der Ökopunkte nach ÖKVO in Bedeutungsstufen:<br />

Wertstufe 1 = 17-64, Wertstufe 2 = 9-16, Wertstufe 3 = 1-8<br />

Wertstufen Gesamtbewertung: Wertstufe 1:<br />

besondere Bedeutung, Wertstufe 2: allgemeine Bedeutung, Wertstufe 3: geringe Bedeutung<br />

05-302


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 170: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht der geschützten Biotope gemäß amtlicher<br />

Kartierung<br />

Quelle<br />

Biotop-<br />

Nummer<br />

Typenbezeichnung<br />

(jeweils Zitat)<br />

Biotoptyp<br />

(jeweils Zitat)<br />

1 173152163146 Magerrasen und Feuchtheide<br />

bei Herrenwies<br />

1 173162163220 Frankenbach<br />

südwestlich Forbach<br />

1 173162163227 Trockenmauern im<br />

Gewann Lindenhalde<br />

1 173162163237 Holderbach beim<br />

Haulerberg<br />

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauchund<br />

Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer<br />

Staudensäume<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Hohlwege, Trockenmauern, Steinriegel<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273152162011 Schwarzenbach Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273152162025 Quelle u. Bach N<br />

Gartenbach<br />

2 273152162027 Quellsumpf W<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

2 273152162028 Schwarzenbachtalsperre<br />

-Feuchtgebüsch-<br />

2 273152162029 Schwarzenbach<br />

Talsperre Südufer<br />

2 273152162076 Gartenbach O Hoher<br />

Ochsenkopf<br />

2 273152162294 Magerrasen in<br />

Herrenwies (4)<br />

2 273152162295 Magerrasen in<br />

Herrenwies (5)<br />

2 273152162623 Naßwiese und Feuchtgebüsch<br />

SO Seebachhof<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede,<br />

Gewässervegetation<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauchund<br />

Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer<br />

Staudensäume<br />

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauchund<br />

Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer<br />

Staudensäume<br />

Streuwiesen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen<br />

2 273152163013 Misse NW Seekopf Moore, Sümpfe, Röhrichtbestände, Riede,<br />

Gewässervegetation<br />

2 273152163014 Fichtenbestand W<br />

Herrenwieser See<br />

2 273152163015 Kar am Herrenwieser<br />

See<br />

Naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,<br />

regional seltene naturnahe Waldgesellschaften<br />

Tobel und Klingen im Wald, Kare und Toteislöcher im<br />

Wald mit naturnaher Begleitvegetation<br />

2 273152163016 Herrenwieser See Altarme, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer<br />

(einschließlich des Bodensees), Moorgewässer<br />

2 273152163017 Schlucht N Herrenwieser<br />

See<br />

Tobel und Klingen im Wald, Kare und Toteislöcher im<br />

Wald mit naturnaher Begleitvegetation<br />

2 273152163018 Seebach NO Herrenwies Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

05-303


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Quelle<br />

Biotop-<br />

Nummer<br />

Typenbezeichnung<br />

(jeweils Zitat)<br />

Biotoptyp<br />

(jeweils Zitat)<br />

2 273152163019 Quelle N Seebachhof Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273152163021 Quellen SO Schifferwald<br />

(1)<br />

2 273152163022 Quellen SO Schifferwald<br />

(2)<br />

2 273152163027 Nordufer der<br />

Schwarzenbachtalsperre<br />

2 273152163401 Karboden am<br />

Herrenwieser See<br />

2 273162162366 Felsband S und N<br />

Forbach<br />

05-304<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

Naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und<br />

Hangschuttwälder, regional seltene naturnahe<br />

Waldgesellschaften<br />

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162162388 Bach SW Forbach Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162389 Quelle SW Forbach Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162390 Sukzessionsfläche SW<br />

Forbach<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

2 273162162391 Quellige Wiese SW<br />

Forbach<br />

2 273162162392 Naßwiese N<br />

Wasserschloss<br />

2 273162162393 Magerrasen NW<br />

Wasserschloss<br />

2 273162162394 Bach NW<br />

Wasserschloss<br />

2 273162162395 Schachertfelsen u.<br />

Blockhalde NW<br />

Wasserschloss<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Trocken- und Magerrasen, Wacholder- Zwergstrauchund<br />

Ginsterheiden jeweils einschließlich ihrer<br />

Staudensäume<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162162396 Bach S Forbach (1) Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162397 Quelle und Tümpel NO<br />

Wasserschloss<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162398 Bach S Forbach (2) Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162399 Naßwiese O<br />

Wasserschloss<br />

2 273162162400 Felsen N und NW<br />

Lachsberg<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Quelle<br />

Biotop-<br />

Nummer<br />

Typenbezeichnung<br />

(jeweils Zitat)<br />

Biotoptyp<br />

(jeweils Zitat)<br />

2 273162162401 Blockhalde am<br />

Wasserschloss<br />

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162162403 Bach S Wasserschloss Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162405 Sukzessionsfläche SW<br />

Holdereck<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

2 273162162406 Sukzessionsfläche N<br />

Haulerberg<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

2 273162162411 Naßwiese NO Lachsberg Nicht geschützte Biotope<br />

2 273162162413 Fels O Lachsberg Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162162414 Bäche O Lachsberg Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162162415 Sukzessionsfläche N<br />

Stangenbruck<br />

Nicht geschützte Biotope<br />

2 273162162609 Buchenbestände am<br />

Lachsberg S Forbach<br />

2 273162163090 Stürmerfelsen SW<br />

Lachsberg<br />

2 273162163148 Quellgebiet Rotenbronn<br />

N Raumünzach<br />

2 273162163149 Schwarzenbach S<br />

Talsperre<br />

Naturnahe Schlucht-, Blockhalden- und<br />

Hangschuttwälder, regional seltene naturnahe<br />

Waldgesellschaften<br />

Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

2 273162163150 Blockhalde N Fallbrücke Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162163153 Felsen O Fallbrücke Felsbildungen, Block-, Schutt- und Geröllhalden,<br />

Höhlen, Dolinen, Binnendünen, Lehm- und<br />

Lösswände<br />

2 273162163221 Murg von Kirschbaumwasen<br />

bis Forbach<br />

Quellbereiche, natürliche und naturnahe Bereiche<br />

fließender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer,<br />

regelmäßig überschwemmte Bereiche<br />

1 = amtliche Offenland-Kartierung § 32 NatSchG;<br />

2 = amtliche Waldbiotopkartierung nach § 30a LWaldG<br />

Nicht geschützte Biotope: Diese Flächen wurden bei der Waldbiotopkartierung auskartiert, erfüllen<br />

aber nicht die Kriterien für einen Schutzstatus<br />

* = Die ehemalige Missenfläche wurde teils als Schlagfläche (35.50), teils als Sukzessionswald<br />

kartiert (58.40), siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.6.2.1.10 (Bestandsbeschreibung Biotoptypen-Obergruppe<br />

Saumvegetation, Dominanzbestände etc.). Weitere Hinweise zur Misse (aktuelle Untersuchungsergebnisse<br />

zur Torfmächtigkeit) werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.2.1.3 (Schutzgut Boden) gegeben.<br />

Gemäß RP Karlsruhe (2011a) 56 gilt: Die bisherigen Erkundungen zu einer vermeintlichen Misse am<br />

Seekopf ergaben bisher keine Erkenntnisse, die das Vorhandensein eines solchen Biotops bestätigen<br />

würden."<br />

56 Protokoll des RP KA zum Fachgespräch am 07.04.2011 (durchgeführt u. a. mit Vertretern der<br />

Referate 51, 52, 55, 56)<br />

05-305


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich ohne Realisierung des Vorhabens<br />

wesentliche Änderungen an der Bestandssituation der Biotope ergeben werden.<br />

Nicht prognostiziert werden können - bezogen auf das tatsächliche Eintreten des Ereignisses<br />

- Veränderungen der Lebensräume infolge von Katastrophenereignissen wie<br />

Orkane, die zu ausgedehnten Windwurfflächen führen können. Beim Eintreten eines solchen<br />

Ereignisses ist mit grundlegenden Veränderungen des Lebensraums zu rechnen,<br />

die u. U., etwa bei Betroffenheit eines monotonen Fichtenforstes, zu einer Erhöhung der<br />

Strukturvielfalt sowie der Veränderung des Artgefüges führen.<br />

Im Folgenden werden - sofern erkennbar - die Entwicklungstendenzen für die Teilbereiche<br />

des Untersuchungsgebiets gelistet:<br />

• Herrenwieser See: Der Verlandungsprozess im Herrenwieser See wird sich, wenn<br />

auch mit geringer Geschwindigkeit, fortsetzen.<br />

• Windwurfflächen Seekopf: Die bereits eingesetzte Wiederbewaldung auf dem Seekopf<br />

wird sich stetig fortsetzen.<br />

• Waldbereiche allgemein: Für Entwicklung der Waldbestände ist insbesondere die in<br />

den Staatsforsten vorgeschriebene naturnahe Ausrichtung der Forstwirtschaft vergleichsweise<br />

günstig. Bei einer weiteren Zunahme der Brennholznutzung können<br />

Verschlechterungen durch geringere Totholzanteile und häufigere Störungen eintreten.<br />

• Steinbruch Schneidersköpfle: Entsprechend der immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsauflagen (Erweiterungs-Genehmigung vom 23.07.1997 durch das<br />

LRA Rastatt) hat bereits während des Steinbruchbetriebs eine sukzessive Renaturierung<br />

(als Teil der Rekultivierungsmaßnahmen) zu erfolgen. Entsprechend konnten<br />

bereits auf Teilflächen der Abbau- und Lagerflächen Sukzessionsprozesse<br />

stattfinden. Auffüllmaßnahmen im Rahmen der Rekultivierung sind ausschließlich<br />

mit Eigenmaterial geplant. Ein Ende des Steinbruchbetriebs und damit die erforderlichen<br />

Maßnahmen zur Rekultivierung (Auffüllung) sind derzeit nicht absehbar.<br />

5.3.6.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope werden in Karte IUS-05-3 (Blatt 1<br />

und 2) veranschaulicht.<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen hinsichtlich des Schutzguts Pflanzen/Biotoptypen zu prüfen:<br />

"Auswirkungen des Vorhabens<br />

• Verlust von […] Pflanzenbeständen<br />

05-306


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Verminderung von Artenreichtum und -vielfalt, Beeinflussung des typischen Artenspektrums<br />

insbesondere Rote-Liste-Arten<br />

• Veränderung von Biotopen/Habitaten und Ökosystemen<br />

• Vertreibung kulturflüchtender Arten (durch Lärm, Erschütterung etc.) aus bisherigen<br />

Ruhezonen<br />

• Zerschneidung ökologisch zusammenhängender Flächen, Verhinderung ökologischer<br />

Austauschprozesse (Isolation von Populationen, […])"<br />

5.3.6.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.6.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Anlagebedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen durch die Anlage des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) zu erwarten.<br />

Die neue Druckrohrleitung zum neuen Schachtkraftwerk in Forbach verläuft auf der vorhandenen<br />

Rohrbahn. Es kommt zu keinen neuen Flächeninanspruchnahmen, da die alte<br />

Druckrohrleitung zurückgebaut wird.<br />

Der Kavernenwasserspeicher führt zu keinen direkten anlagebedingten Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Pflanzen/Biotope.<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Dauerhafte direkte Flächeninanspruchnahme von Biotopen (Biotopumwandlung<br />

und Biotopverlust) durch anlagebedingte Vorhabensmerkmale wesentliche<br />

Auswirkung<br />

- Biotopumwandlung im Bereich der Vorhabensflächen<br />

- Verlust von Biotopen - allgemein<br />

- Verlust von geschützten Biotopen<br />

- Verlust von FFH-Lebensraumtypen (gleichzeitig natürliche Lebensräume im<br />

Sinne des § 9 BNatSchG (bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

• Indirekte Auswirkungen auf Biotoptypen durch Veränderung des Wasserhaushalts<br />

infolge anlagebedingter Vorhabensmerkmale<br />

- Verringerung von Quellschüttungen durch die Versiegelung im Bereich des<br />

Oberbeckens und potentielle Folgewirkung auf Seebach, Schwarzenbach und<br />

Herrenwieser See z. T. untergeordnete Auswirkung, z. T. wesentliche Auswirkung<br />

- Veränderung des Bodenwasserhaushalts im Umfeld des Oberbeckens durch<br />

die Dämme und die Versiegelung und potentielle Folgewirkung auf die Vegetation<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

05-307


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- Verringerung der Quellschüttung infolge der Drainagewirkung eines potentiell<br />

nicht vollständig abgedichteten Kavernenwasserspeicher inklusive Auslaufstollen<br />

wesentliche Auswirkung (vermeidbar)<br />

• Verringerung des Abflusses des Holderbachs infolge der Drainagewirkung eines<br />

potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernen-Zufahrtsstollens (Zufahrtsstollen<br />

Süd) wesentliche Auswirkung (vermeidbar)<br />

• Dauerhafte Umwandlung von Wald (mit Verlust von Waldentwicklungstypen und mit<br />

Verlust von Standortswald) 57 wesentliche Auswirkung<br />

57 Waldentwicklungstypen (WET) umfassen Waldbestände mit vergleichbarem waldbaulichen<br />

Ausgangszustand und vergleichbarer Zielsetzung. Sie stellen somit Straten für Auswertung und<br />

Planung im Rahmen der waldbaulichen Behandlung und Betriebsführung dar.<br />

Der Begriff "Standortseinheit" stellt im Südwestdeutschen Verfahren der Forstlichen<br />

Standortskartierung die waldökologische Grundeinheit dar, auf deren kartierter Fläche<br />

annähernd einheitliche Existenzbedingungen für die Waldökosysteme vorliegen.<br />

Der Standortswald bildet die lokale natürliche Baumartenzusammensetzung im Bereich einer<br />

Standortseinheit ab; er wird für die flächenhaft kartierten Standortseinheiten im Sinne einer<br />

heutigen potentiellen natürlichen Vegetation hergeleitet. Er bietet damit die Grundlage für die<br />

Einstufung der Naturnähe der Baumartenzusammensetzung von Wäldern. Im Standortswald<br />

werden Haupt-, Neben- und Pionierbaumarten unterschieden. (Quelle: LUBW 2011b:<br />

http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/206969/)<br />

05-308


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.6.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Direkte Flächeninanspruchnahme von Biotopen (Biotopumwandlung und Biotopverlust)<br />

Biotopumwandlung im Bereich der Vorhabensflächen<br />

Vorhabensbedingt kommt es durch die Flächeninanspruchnahmen zu einer Biotopumwandlung.<br />

Durch Biotopumwandlung kommt es einerseits zu Verlusten von bestimmten<br />

Lebensräumen (hier vor allen Dingen naturnaher Waldbiotope) und andererseits zu Neuschaffung<br />

von Lebensräumen (hier: überwiegend technische bzw. anthropogen geprägte<br />

Biotope). Da die Verluste von Lebensräumen in den folgenden Textabschnitten gesondert<br />

bewertet werden, erübrigt sich eine gesonderte Auswirkungsbewertung für den Wirkpfad<br />

"Biotopumwandlung".<br />

Tabelle 171 gibt eine Übersicht über die Art der Biotopumwandlung im Bereich der Flächen<br />

mit anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen.<br />

Tabelle 171: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingten Biotopumwandlungen im<br />

Bereich anlagebedingter Flächeninanspruchnahmen<br />

Vorhabensmerkmal Bemerkung Prognose Biotoptyp (Code)<br />

Oberstufe<br />

Oberbecken Seekopf - luftseitiger<br />

Damm<br />

Oberbecken Seekopf -<br />

Dammkronenbetriebsweg und<br />

Dammfußbetriebsweg<br />

Oberbecken Seekopf -<br />

wasserseitiger Damm<br />

Oberbecken Seekopf -<br />

Beckenfläche<br />

Oberbecken Seekopf -<br />

Oberbodenvorschüttung<br />

Oberbecken Seekopf - Betriebsfläche<br />

Oberbecken Seekopf -<br />

Betriebszufahrt<br />

unversiegelt,<br />

Die Dämme (Luftseite) werden<br />

mit einer Lage von ca. 20 cm<br />

Oberboden abgedeckt. Bewuchs<br />

der Dammböschungen darf nur<br />

in diese Oberbodenschicht eindringen.<br />

Eine Sukzession der<br />

Dammböschung zu Wald ist nicht<br />

gestattet.<br />

Die Entwicklung der Biotoptypen<br />

auf der Fläche ist abhängig von<br />

der Pflegeintensität. Der Damm<br />

wird standorttypisch bzw. standortgerecht<br />

begrünt.<br />

Vorgesehen ist eine wiederkehrende<br />

Pflege, die das<br />

Aufkommen größerer Bäume<br />

verhindert.<br />

versiegelt Voll versiegelter Weg (60.21)<br />

oder Schotterweg (60.23)<br />

versiegelt, Wasserfläche Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

versiegelt, Wasserfläche<br />

Die Vorschüttung kann nach<br />

ökologischen und landschaftsgestalterischen<br />

Aspekten<br />

bepflanzt und gepflegt werden<br />

Eine Sukzession der Dammböschung<br />

zu Wald ist grundsätzlich<br />

gestattet.<br />

versiegelt,<br />

Parkplatz<br />

Unversiegelt, je nach Wahl der<br />

Zufahrtsalternative aber Ausbau<br />

bzw. Neubau erforderlich<br />

Entspricht: Biotoptyp "offene<br />

Wasserfläche eines<br />

Stausees"(13.62)<br />

Abhängig von der Art der<br />

Bepflanzung.<br />

Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

Schotterweg (60.23)<br />

Verlegter Westweg am Seekopf schmaler Wanderweg Schotterweg (60.23)<br />

Schachtkraftwerks Schwarzenbachtalsperre<br />

- Betriebsfläche<br />

Teilversiegelte Flächen Schotterweg (60.23)<br />

Vollversiegelte Flächen Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

05-309


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Vorhabensmerkmal Bemerkung Prognose Biotoptyp (Code)<br />

Schachtkraftwerks Schwarzenbachtalsperre<br />

- Betriebszufahrt<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

- Auslaufbauwerk<br />

Unterstufe<br />

Kavernenwasserspeicher -<br />

Auslaufstollen: Betriebsfläche/Tunnelportal<br />

Kavernenwasserspeicher -<br />

Zufahrtsstollen:<br />

Betriebsfläche/Tunnelportal<br />

Schutterstollen:<br />

Betriebsfläche/Tunnelportal<br />

Unversiegelt, je nach Wahl der<br />

Zufahrtsalternative aber Ausbau<br />

bzw. Neubau erforderlich<br />

Vollversiegelte Fläche<br />

*zum gegenwärtigen Planungsstand nicht quantifizierbar<br />

Schotterweg (60.23)<br />

Naturferner Bereich eines Stillgewässers<br />

(13.90)<br />

versiegelt Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

versiegelt Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

versiegelt Voll versiegelte Fläche (60.21)<br />

Verlust von Biotopen - allgemein<br />

Anlagebedingt kommt es örtlich zum Verlust von Biotoptypen. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen, da es sich um einen Verlust von Strukturen<br />

und Funktionen für das Schutzgut handelt.<br />

Tabelle 172 gibt eine Übersicht zum anlagebedingten Verlust von Biotoptypen gemäß der<br />

aktuell durchgeführten Biotoperfassung; in Tabelle 173 werden die anlagebedingten<br />

Biotopverluste nach Vorhabensmerkmalen aufgeschlüsselt.<br />

05-310


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 172: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten von Biotoptypen<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Gewässer<br />

Biotoptyp -Bezeichnung<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

13.91 Naturferner Bereich eines Sees 0,10 WS 3<br />

Terrestrisch-morphologische Biotoptypen<br />

Zwischensumme 0,10 --<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 0,06 WS 1<br />

35.50 Schlagflur 7,41 WS 2<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 0,02 WS 2<br />

Gehölzbestände und Gebüsche<br />

Wälder<br />

Zwischensumme 7,49 --<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch 0,02 WS 1<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten 0,03 WS 3<br />

Zwischensumme 0,05 --<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald 0,29 WS 1<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer 1,68 WS 1<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen 13,38 WS 1<br />

58.42 Fichten-Sukzessionswald (kein Moorwald) 0,11 WS 1<br />

59.10 Naturferner Laubbaum-Bestand < 0,01 WS 2<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand 0,05 WS 2<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand 0,97 WS 2<br />

Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen<br />

Zwischensumme 16,48 --<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche 0,01 WS 3<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz < 0,01 WS 3<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 0,01 WS 3<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke 0,47 WS 3<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz 0,23 WS 1<br />

60.25 Grasweg 0,17 WS 1<br />

Zwischensumme 0,89 --<br />

SUMME GESAMT 25,01 --<br />

05-311


05-312<br />

Tabelle 173: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten von Biotoptypen - Differenziert nach Vorhabensmerkmalen<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Oberbecken Seekopf<br />

Oberbecken -<br />

wasserseitiger Damm<br />

Oberbecken -<br />

luftseitiger Damm<br />

Biotoptyp<br />

(Code<br />

Biotoptyp-Bezeichnung<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche Verlust<br />

[ha]<br />

35.50 Schlagflur WS 2 2,10<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

(Zierstrauchanpflanzung)<br />

WS 3 0,01<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer WS 1 0,11<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 3,68<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 0,04<br />

60.25 Grasweg WS 1 0,01<br />

Zwischensumme 5,95<br />

35.50 Schlagflur WS 2 1,98<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

(Zierstrauchanpflanzung)<br />

WS 3 < 0,01<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald WS 1 0,23<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer WS 1 1,40<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 5,23<br />

58.42 Fichten-Sukzessionswald (kein Moorwald) WS 1 0,09<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand WS 2 0,85<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,43<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 < 0,01<br />

60.25 Grasweg WS 1 0,16<br />

Zwischensumme 10,46<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-313<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Oberbecken - Beckenfläche<br />

Oberbecken -<br />

Dammkronenbetriebsweg<br />

Oberbecken -<br />

Dammkronenbetriebsweg<br />

Biotoptyp<br />

(Code<br />

Biotoptyp-Bezeichnung<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche Verlust<br />

[ha]<br />

35.50 Schlagflur WS 2 1,66<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 3,06<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 0,12<br />

Zwischensumme 4,84<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,24<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

(Zierstrauchanpflanzung)<br />

WS 3 0,01<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer WS 1 0,02<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil über 90 %) WS 1 0,39<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 < 0,01<br />

60.25 Grasweg WS 1 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,66<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,24<br />

44.12 Gebüsch aus nicht heimischen Straucharten<br />

(Zierstrauchanpflanzung)<br />

WS 3 0,01<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer WS 1 0,02<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil über 90 %) WS 1 0,39<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 < 0,01<br />

60.25 Grasweg WS 1 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,66<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


05-314<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Oberbecken -<br />

Dammfußbetriebsweg<br />

(zuvor Arbeitsstreifen<br />

Oberbecken)<br />

Biotoptyp<br />

(Code<br />

Biotoptyp-Bezeichnung<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche Verlust<br />

[ha]<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,04<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald WS 1 0,06<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer WS 1 0,15<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 0,45<br />

58.42 Fichten-Sukzessionswald (kein Moorwald) WS 1 0,02<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand WS 2 0,11<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,02<br />

60.25 Grasweg WS 1 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,85<br />

Oberbecken - Betriebsfläche 58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 0,10<br />

Oberbecken -<br />

Oberbodenvorschüttung<br />

Zwischensumme 0,10<br />

35.50 Schlagflur WS 2 1,36<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil > 90 %) WS 1 0,48<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 0,06<br />

Schachtkraftwerke (Schwarzenbachtalsperre und Rudolf-Fettweis-Werk)<br />

Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre -<br />

Oberirdische Betriebsfläche<br />

Zwischensumme 1,90<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch WS 1 0,01<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 0,04<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,01<br />

Zwischensumme 0,06<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-315<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Biotoptyp<br />

(Code<br />

Biotoptyp-Bezeichnung<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

Fläche Verlust<br />

[ha]<br />

Schachtkraftwerk<br />

13.91 Naturferner Bereich eines Sees WS 3 0,10<br />

Schwarzenbachtalsperre -<br />

Auslaufbauwerk 58 42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch WS 1 0,01<br />

Zwischensumme 0,11<br />

Schachtkraftwerk Rudolf-<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte WS 1 0,06<br />

Fettweis-Werk - Betriebsfläche<br />

59.10 Naturferner Laubbaum-Bestand WS 2 < 0,01<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche WS 3 0,01<br />

Zwischensumme 0,07<br />

Obligatorische Stollen (Ein- und Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher)<br />

Ein-/Auslaufstollen -<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation WS 2 0,02<br />

Kavernenwasserspeicher -<br />

Betriebsfläche<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz WS 3 < 0,01<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,01<br />

Alternative Zufahrtsstollen (Zufahrtsstollen Mitte und Süd)<br />

Zufahrtsstollen Mitte,<br />

Tunnelportal -Kavernenwasserspeicher<br />

-Betriebsfläche<br />

Zufahrtsstollen Süd, Tunnelportal<br />

Kavernenwasserspeicher<br />

–Betriebsfläche<br />

Zwischensumme 0,03<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte) WS 1 < 0,01<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,03<br />

Zwischensumme 0,03<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand WS 2 0,01<br />

Zwischensumme 0,01<br />

SUMME GESAMT 25,00<br />

58 Zum Zeitpunkt der Biotoptypenkartierung befand sich der Wasserstand der Schwarzenbachtalsperre unterhalb des normalen betrieblichen<br />

Absenkniveaus. Die Bestandsdarstellung im Bereich der Schwarzenbachtalsperre (Biotoptyp 13.91 - Naturferne Bereich eines Sees) wurde jedoch<br />

anhand der Stauzielhöhe für die Schwarzenbachtalsperre (668,5 m ü. NN) festgesetzt.<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Verlust von geschützten Biotopen<br />

Anlagebedingt kommt es örtlich zum Verlust geschützter Biotope. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen.<br />

Tabelle 174 gibt eine Übersicht zum anlagebedingten Verlust von geschützten Biotopen<br />

gemäß der aktuell durchgeführten Biotoperfassung.<br />

Tabelle 175 gibt eine Übersicht zum anlagebedingten Verlust von geschützten Biotopen<br />

gemäß der amtlichen Biotopkartierung.<br />

Tabelle 174: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten von geschützten<br />

Biotopen - aktuelle Biotopkartierung<br />

Code Biotoptyp -Bezeichnung Schutzstatus<br />

Fläche Verlust<br />

[ha]<br />

Schutzstatus nach § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs 1 < 0,01<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte)<br />

1 < 0,01<br />

34.56 Rohrglanzgras-Röhricht 1 0,07<br />

35.41 Fettwiese mittlerer Standorte 1 0,12<br />

35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 1 0,01<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch 1 0,02<br />

Schutzstatus nach § 30a LWaldG<br />

Zwischensumme 0,22<br />

22.60 Schlucht, Tobel oder Klinge 2 0,19<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald 2 0,29<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit Kiefer 2 1,68<br />

1 = Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw. § 32 NatSchG),<br />

2 = Schutzstatus nach § 30a LWaldG<br />

Zwischensumme 2,16<br />

SUMME GESAMT 2,38<br />

05-316


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 175: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten von geschützten<br />

Biotopen - amtliche Biotopkartierung geschützter Biotope<br />

Quelle (amtliche<br />

Kartierung)<br />

Kartierung § 32 NatSchG Offenland BW<br />

Biotop-Nummer Typenbezeichnung Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

1 -- -- --<br />

Waldbiotopkartierung<br />

Zwischensumme 0,00<br />

2 2731-5216-3013 Misse NW Seekopf* 2,73<br />

2 2731-5216-3014 Fichtenbestand W Herrenwieser See 1,06<br />

Zwischensumme 3,79<br />

SUMME GESAMT 3,79<br />

1 = Kartierung § 32 NatSchG Offenland BW<br />

2 = Waldbiotopkartierung<br />

* = Die ehemalige Missenfläche wurde teils als Schlagfläche (35.50), teils als Sukzessionswald kartiert<br />

(58.40), siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.6.2.1.10 (Bestandsbeschreibung Biotoptypen-Obergruppe Saumvegetation,<br />

Dominanzbestände etc.). Weitere Hinweise zur Misse (aktuelle Untersuchungsergebnisse zur<br />

Torfmächtigkeit) werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.2.1.3 (Schutzgut Boden) gegeben.<br />

Gemäß RP Karlsruhe (2011a) 59 gilt: "Die bisherigen Erkundungen zu einer vermeintlichen Misse am<br />

Seekopf ergaben bisher keine Erkenntnisse, die das Vorhandensein eines solchen Biotops bestätigen<br />

würden."<br />

Verlust von FFH-Lebensraumtypen (gleichzeitig natürliche Lebensräume im Sinne des<br />

§ 19 BNatSchG bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

Anlagebedingt kommt es örtlich zum Verlust von Biotoptypen, die einen Status als FFH-<br />

Lebensraumtyp nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie aufweisen. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen.<br />

Tabelle 176 gibt eine Übersicht zum anlagebedingten Verlust von FFH-Lebensraumtypen<br />

gemäß der aktuell durchgeführten Biotoperfassung.<br />

59 Protokoll des RP KA zum Fachgespräch am 07.04.2011 (durchgeführt u. a. mit Vertretern der<br />

Referate 51, 52, 55, 56)<br />

05-317


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 176: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu anlagebedingte Verlusten von FFH-<br />

Lebensraumtypen - aktuelle Biotopkartierung<br />

Code FFH-<br />

Lebensraumtyp<br />

FFH-Lebensraumtyp-<br />

Bezeichnung<br />

3260 Flüsse der planaren bis montanen<br />

Stufe mit Vegetation des<br />

Ranunculion fluitantis und des<br />

Callitricho-Batrachion<br />

8220/8230 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

bzw. Silikatfelsen<br />

mit Pioniervegetation des<br />

Sedo-Scleranthion oder des<br />

Sedo albi-Veronicion dillenii<br />

9410<br />

Montane bis alpine, bodensaure<br />

Fichtenwälder (Vaccinio-<br />

Piceetea)<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Biotoptyp -Bezeichnung<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines<br />

Mittelgebirgsbachs<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

< 0,01<br />

Zwischensumme < 0,01<br />

21.12 Anthropogen freigelegte<br />

Felsbildung (Steinbrüche,<br />

Felsanschnitte)<br />

< 0,01<br />

Zwischensumme < 0,01<br />

57.32 Beerstrauch-Tannen-Wald 0,29<br />

57.33 Beerstrauch-Tannen-Wald mit<br />

Kiefer<br />

1,68<br />

Zwischensumme 1,97<br />

SUMME GESAMT 1,97<br />

Dauerhafte Umwandlung von Wald (mit Verlust von Bestandstypen und mit Verlust<br />

von Standortswald)<br />

Im Folgenden wird der Umfang der dauerhaften Umwandlung von Wald nach § 9 LWaldG<br />

durch das Pumpspeicherkraftwerk Forbach dargelegt.<br />

Vorhabensbedingt kommt es durch folgende anlagebedingten Vorhabensmerkmale zu<br />

einem dauerhaften Verlust von Wald im Sinne des Waldgesetzes:<br />

• Oberbecken Seekopf (luftseitiger und wasserseitiger Damm und Wasserfläche,<br />

zzgl. Dammfußbetriebsweg): Die luftseitigen Dämme des Oberbeckens am Seekopf<br />

können nach Realisierung des Vorhabens nicht als Waldstandort gewertet werden,<br />

da aus technischen Gründen keine Entwicklung von Wald zulässig ist.<br />

• Oberbodenvorschüttung Oberbecken Seekopf: Grundsätzlich ist im Bereich der<br />

Oberbodenvorschüttung aus technischer Sicht die Entwicklung zu Wald gestattet.<br />

Vorsorglich wird im Bereich der Oberbodenvorschüttung davon ausgegangen, dass<br />

sich dort kein Wald entwickelt. Dies ist darin begründet, dass auf der Oberbodenvorschüttung<br />

ggf. ein Aussichtspunkt errichtet werden soll. Im worst case können<br />

die Fläche dann nicht oder nur teilweise als Wald im Sinne des Waldgesetzes gelten.<br />

• Betriebsfläche Oberbecken Seekopf (sehr kleinflächig)<br />

• Betriebsfläche Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre (sehr kleinflächig,<br />

ohne das in der Schwarzenbachtalsperre gelegene Auslaufbauwerk)<br />

Es kommt insgesamt zu einer anlagebedingten Flächeninanspruchnahme von ca. 25 ha<br />

Wald. Betroffen sind in dieser Fläche 15,4 ha gesetzlicher Bodenschutzwald und ca.<br />

05-318


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

14,4 ha Erholungswald der Stufe 2 (die Flächen für gesetzlichen Bodenschutzwald und<br />

Erholungswald überschneiden sich teilweise).<br />

In dieser Flächensumme sind auch Flächen enthalten, die gegenwärtig unbestockt sind<br />

(z. B. Gestrüppe und Schlagfluren auf Windwurfflächen). Sie gehören nach<br />

§ 2 Abs. 2 LWaldG ebenfalls zum Wald. Die vorhabensbedingte Umwandlung von Wald<br />

ist als wesentliche Auswirkung zu bewerten.<br />

In Tabelle 177 werden Informationen zu den betroffenen Waldentwicklungstypen und<br />

Altersklassen gegeben. Tabelle 178 gibt eine Übersicht zur anlagebedingten Inanspruchnahme<br />

von Waldstandorten nach der forstlichen Standortkartierung.<br />

Tabelle 177: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Anlagebedingte Waldumwandlung: Betroffene Waldentwicklungstypen<br />

und Altersklassen<br />

Waldentwicklungstypen Altersklasse Fläche Verlust [ha]<br />

Douglasien-Mischwald 6 0,13<br />

Zwischensumme 0,13<br />

Fichten-Mischwald<br />

1/0 10,22<br />

2 12,52<br />

5 0,61<br />

10 0,05<br />

Zwischensumme 23,40<br />

Mischwald-extensiv W 0,13<br />

Zwischensumme 0,13<br />

Tannen-Mischwald P 1,37<br />

Zwischensumme 1,37<br />

SUMME GESAMT 25,03<br />

(Quelle: Datenstand FoGIS): Staatswald Raststatt: 2006, Gemeindewald Forbach: 2005,<br />

Heiligenfonds Forbach: 2006, Murgschifferschaft: 2011, Datenstand Standortskartierung:<br />

Gemeindewald Forbach, Heiligenwald und Staatswald: 1989, Murgschifferschaft: 2011<br />

1/0 = zweischichtiger Bestand: 1 bis 10 Jahre alt/Blöse, 2= 11 bis 20 Jahre alt, 5= 41 bis 50 Jahre alt, 6<br />

= 51 bis 60 Jahre alt, 10 = 91 bis 100 Jahre alt, P = Plenterwaldbestand (gemischte Altersstruktur), W =<br />

Wachstumsphase.<br />

Tabelle 178: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Anlagebedingte Waldumwandlung: Betroffene<br />

Standortswälder<br />

Bezeichnung des Standortswalds<br />

Fläche Verlust [ha]<br />

Buchen-Tannen-Wald 0,13<br />

Fichten-Tannen-Kiefern-Wald 1,92<br />

Tannen-Fichten-Buchen-Wald 0,57<br />

Tannen-Fichten-Kiefern-Wald 22,44<br />

Summe Verlust Standortswald insgesamt 25,06<br />

(Quelle: Datenstand FoGIS): Staatswald Raststatt: 2006, Gemeindewald Forbach: 2005,<br />

Heiligenfonds Forbach: 2006, Murgschifferschaft: 2011, Datenstand Standortskartierung:<br />

Gemeindewald Forbach, Heiligenwald und Staatswald: 1989, Murgschifferschaft: 2011<br />

05-319


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Indirekte Auswirkungen auf Biotoptypen durch Veränderung des Wasserhaushalts<br />

infolge anlagebedingter Vorhabensmerkmale<br />

Verringerung von Quellschüttungen durch die Versiegelung im Bereich des Oberbeckens<br />

und potentielle Folgewirkung auf Seebach, Schwarzenbach und Herrenwieser See<br />

Im Folgenden werden die Folgewirkungen der bereits beim Schutzgut Wasser (<strong>Kapitel</strong><br />

5.3.3.5) ermittelten Auswirkungen durch die anlagebedingte Versiegelung/Reduzierung<br />

der Grundwasserneubildung durch das Oberbecken auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope<br />

beschrieben.<br />

Durch die Verringerung der Grundwasserneubildung ergeben sich folgende Auswirkungen:<br />

• Veränderung von Quellschüttungen:<br />

05-320<br />

- Verringerung der Quellschüttung der Quellen im Einzugsgebiet oberer Seebach<br />

- Herrenwieser See: Es kommt dort zu einer maximal 12%igen Minderung der<br />

Quellschüttung in Trockenzeiten durch den verminderten Grundwasserzustrom.<br />

Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird, da von der Auswirkung naturschutzfachlich<br />

wertvolle Quellvegetation nachteilig betroffen sein kann, als<br />

wesentlich bewertet. Dies gilt auch, obwohl es sich um eine geringe Reduzierung<br />

der Quellschüttung handelt, die lediglich kurze Zeit während Trockenwetterphasen<br />

auftreten kann. Quellvegetation gilt als vergleichsweise empfindlich<br />

gegenüber Grundwasserveränderungen.<br />

- Verringerung der Quellschüttung der Quelle 1 (vgl. Karte IUS-03-1) im Einzugsgebiet<br />

oberer Seebach: Bezüglich der Quelle 1 kommt es zu einer Versiegelung<br />

von ca. 33 % des oberirdischen Einzugsgebiets. Es kann daher zu einer Reduzierung<br />

der Quellschüttung nach Regenfällen oder nach der Schneeschmelze<br />

von "über 30 %" kommen. Auch die Dauer der Quellschüttung wird sich vermindern.<br />

In Trockenzeiten werden nur geringe Auswirkungen auftreten, da es sich<br />

um eine episodische Quelle handelt. Diese vorhabensbedingte Auswirkung wird<br />

als wesentlich bewertet, da es sich um eine deutliche Reduzierung der Quellschüttung<br />

handelt und Folgewirkungen auf die Quellvegetation nicht auszuschließen<br />

sind.<br />

- Quellschüttung der Quelle 2 (vgl. Karte IUS-03-1) im Einzugsgebiet oberer Seebach<br />

- übrige Quellen: keine Auswirkungen, da kein direkter Verlust (Versiegelung)<br />

des oberirdischen Einzugsgebiets stattfindet.<br />

- Verringerung der Quellschüttung der Hartmannsbrunnenquelle proportional zur<br />

versiegelten Einzugsgebietsfläche (maximal 4 %). Die Auswirkungen auf diese<br />

zur Trinkwassergewinnung genutzten Quelle werden beim Schutzgut Wasser<br />

beschrieben und bewertet.<br />

- Verringerung der Quellschüttung im Einzugsgebiet mittlerer Schwarzenbach: Es<br />

kommt dort (proportional zur versiegelten Einzugsgebietsfläche) zu einer maximal<br />

5,6%igen Minderung der Quellschüttung nach Regenfällen oder nach der<br />

Schneeschmelze. Diese vorhabensbedingten Auswirkungen werden jeweils als


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

untergeordnet bewertet, da es sich um keine deutliche Reduzierung der Quellschüttung<br />

handelt und Folgewirkungen auf die Vegetation auszuschließen sind.<br />

• Veränderung des Abflusses von Seebach und Schwarzenbach: Vorhabensbedingt<br />

kann es durch die Versiegelung zu einer Abflussreduzierung des Schwarzenbachs<br />

um maximal ca. 2,5 l/s und des Seebachs um maximal ca. 2,5 l/s kommen. Vor<br />

dem Hintergrund der natürlichen Schwankungsbreite der Abflusswerte in den<br />

Bächen werden diese sehr geringen prognostizierten Abflussreduzierungen als<br />

nicht signifikant für das Abflussregime der Fließgewässer erachtet. Folglich wird<br />

diese geringe Auswirkung als untergeordnet bewertet.<br />

• Veränderung des Wasserhaushalts im Herrenwieser See (siehe Prognosegrundlage<br />

hierzu im <strong>Kapitel</strong> 5.3.3.5 beim Schutzgut Wasser): Es ist es nach derzeitigen<br />

Erkenntnissen nicht zu erwarten dass sich durch die versiegelungsbedingte Reduzierung<br />

der Quellschüttung der Quellen am Herrenwieser See in Trockenzeiten<br />

(maximal 12 %) signifikante Folgewirkungen auf den Herrenwieser See und die<br />

Artenzusammensetzung der dortigen Biotoptypen (Verlandungsmoor: "Übergangsund<br />

Zwischenmooren", Code 31.20) ergeben. Dies ist darin begründet, dass es unwahrscheinlich<br />

ist, dass langanhaltende Trockenperioden auftreten, die zu einem<br />

projektbedingten Absinken des Seespiegels von über 10 cm führen. Eine entsprechende<br />

Veränderung der Grundwasserstände in den umliegenden Mooren ist somit<br />

ebenso unwahrscheinlich. Folglich werden die Auswirkungen auf den Herrenwieser<br />

See und seine Ufervegetation als untergeordnet bewertet.<br />

Veränderung des Bodenwasserhaushalts im Umfeld des Oberbeckens durch die Dämme<br />

und die Versiegelung mit möglichen Folgen für die Vegetation<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten haben die Böden an den Dammflächen (Luftseite) noch<br />

nicht die volle Funktion als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf erreicht. Dies gilt insbesondere,<br />

so lange sich noch nicht umfangreicher Bewuchs auf den Dammflächen eingestellt<br />

hat, der den Abfluss von Niederschlagswasser weiter verzögert. Es ist daher nicht<br />

auszuschließen, dass sich in der ersten Zeit nach Abschluss der Bauarbeiten der Oberflächenabfluss<br />

lokal erhöht. Sofern es zu einer Veränderung des Bodenwasserhaushalts<br />

unterhalb des Damms kommt, werden die dortigen Vegetationsbestände bei Niederschlägen<br />

mehr Wasser erhalten. In Trockenzeiten ist von einer geringen Wasserzuführung<br />

auszugehen.<br />

Insgesamt ist diese vorhabensbedingte Auswirkung als untergeordnet zu bewerten, da<br />

es sich um eine sehr lokale Auswirkung handelt und sich durch die geringe Veränderung<br />

des Bodenwasserhaushalts keine signifikanten Veränderungen der Vegetation ergeben.<br />

Verringerung der Quellschüttung infolge der Drainagewirkung eines potentiell nicht vollständig<br />

abgedichteten Kavernenwasserspeichers inklusive Auslaufstollen<br />

Sofern der Kavernenwasserspeicher sowie sein Auslaufstollen nach der Bauphase nicht<br />

vollständig abgedichtet werden können, kann es möglicherweise zu einer dauerhaften<br />

Schüttungsbeeinträchtigung der darüber liegenden Quellen kommen. Betroffen sind fünf<br />

Quellen/Quellbereiche (im Forbach-Granit). Folgewirkungen auf die aus den betroffenen<br />

05-321


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Quellen gespeisten Quellläufe können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Auswirkungen<br />

auf den Wasserhaushalt der Murg sind jedoch mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Der Umfang der Schüttungsbeeinträchtigung ist nicht quantifizierbar. Da die Quellen<br />

oberhalb des Kavernenwasserspeichers im Wesentlichen von einem sogenannten<br />

"Deckschichtenabfluss" gespeist werden, der durch die Anlage der Stollen nicht beeinflusst<br />

werden kann, ergeben sich voraussichtlich nur geringe Auswirkungen.<br />

Da es sich um eine dauerhafte und nicht quantifizierbare Auswirkung handelt und im<br />

Auswirkungsbereich Biotope vorhanden sind, die als geschützte Waldbiotope kartiert worden<br />

sind (Biotop-Nr. 2398: "Bach südlich Forbach", siehe Karte IUS-5-1-4) wird diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Eine Vermeidung der Schüttungsreduzierung von Quellen infolge Gebirgsdrainage kann<br />

grundsätzlich durch Abdichtung der Stollen und Schächte erreicht werden.<br />

Verringerung des Abflusses des Holderbachs infolge der Drainagewirkung eines<br />

potentiell nicht vollständig abgedichteten Kavernen-Zufahrtsstollens (Zufahrtsstollen<br />

Süd)<br />

Sofern der südliche Kavernen-Zufahrtsstollen (es handelt sich um eine alternative Zufahrt<br />

gegenüber der Alternative "Schutterstollen") nach der Bauphase nicht vollständig abgedichtet<br />

werden kann, sind dauerhafte Auswirkungen auf den Abfluss des Holderbachs<br />

(bezogen auf die unteren 100 m des Holderbachs) nicht auszuschließen.<br />

Hintergrund ist, dass der südliche Zufahrtsstollen den Holderbach in einer Tiefe von ca.<br />

40 m unterfährt. Baubedingt kann es zu einer Auflockerung des Gebirges kommen.<br />

Der Umfang der Abflussreduzierung wird als gering erachtet (siehe Prognosegrundlage in<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.5 beim Schutzgut Wasser). Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Murg<br />

sind jedoch mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Da es sich im beschriebenen Fall um eine dauerhafte und nicht quantifizierbare Auswirkung<br />

handeln würde und im Auswirkungsbereich Biotope vorhanden sind, die als<br />

geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG (bzw. § 30 BNatSchG) kartiert worden sind (Biotop-Nr.<br />

3237: "Holderbach beim Haulerberg", siehe Karte IUS-5-1-4) wird diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Eine Vermeidung der Drainagewirkung durch den Zufahrtsstollen kann grundsätzlich<br />

durch Abdichtung der Stollen und Schächte erreicht werden. Dies ist nach Mitteilung des<br />

Vorhabensträgers schon während des Baus möglich.<br />

In diesem Falle ist höchstwahrscheinlich davon auszugehen, dass der Zufahrtsstollen<br />

lokal abgedichtet wird, sodass diese wesentliche vorhabensbedingte Auswirkung vollständig<br />

vermieden werden kann.<br />

5.3.6.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Bei den untersuchten Wirkpfaden treten sowohl untergeordnete als auch wesentliche<br />

anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen auf.<br />

05-322


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Zur Verbesserung der Lesbarkeit der einzelnen Wirkpfade wurden die untergeordneten<br />

Wirkungen und Auswirkungen bereits im vorangegangenen <strong>Kapitel</strong> 5.3.6.4.1.2 (wesentliche<br />

anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen) dargestellt und werden hier nicht<br />

noch einmal wiederholend dargestellt.<br />

5.3.6.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.6.4.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Baubedingte Auswirkungen sind im Wesentlichen im Zuge der Herstellung des Oberbeckens<br />

der Oberstufe (Seekopf) sowie durch die Herstellung der Baustellenzufahrten,<br />

der Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen zu erwarten:<br />

• Temporäre direkte Flächeninanspruchnahme von Biotopen (Biotopumwandlung<br />

und Biotopverlust) durch baubedingte Vorhabensmerkmale wesentliche Auswirkung<br />

- Biotopumwandlung im Bereich der Vorhabensflächen<br />

- Verlust von Biotopen - allgemein<br />

- Verlust von geschützten Biotopen<br />

- von FFH-Lebensraumtypen (gleichzeitig natürliche Lebensräume im Sinne des<br />

§ 19 BNatSchG bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

• Temporäre (befristete) Umwandlung von Wald (mit Verlust von Bestandstypen und<br />

mit Verlust von Standortswald) wesentliche Auswirkung<br />

• Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau des Druckstollens<br />

der neuen Oberstufe mit potentiellen Folgewirkungen auf Quellen und Oberflächengewässer<br />

im Bereich des Herrenwieser Sees untergeordnete Auswirkung<br />

• Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels<br />

- durch den Bau der Kavernenstollen mit Folgewirkungen auf Quellschüttungen<br />

oberhalb des Kavernenwasserspeichers wesentliche Auswirkung (vermeidbar)<br />

- durch den Bau des Zufahrtstollens Süd mit Folgewirkungen auf die Abflussverhältnisse<br />

im unteren Abschnitt des Holderbachs wesentliche Auswirkung<br />

(vermeidbar)<br />

• Indirekte Beeinträchtigungswirkung auf empfindliche Vegetationsbestände durch<br />

baustellenbedingten Staubeintag untergeordnete Auswirkung<br />

05-323


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.6.4.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Direkte baubedingte Flächeninanspruchnahme von Biotopen (Biotopumwandlung<br />

und Biotopverlust)<br />

Biotopumwandlung im Bereich der Vorhabensflächen<br />

Baubedingt kommt es durch die Flächeninanspruchnahmen (Baustelleneinrichtungsfläche,<br />

Lagerflächen, Baustellenzufahrten, Arbeitsstreifen/Arbeitsbereiche) zu Biotopumwandlungen.<br />

Durch Biotopumwandlung kommt es zum temporären Verlust der<br />

ursprünglichen Biotoptypen zugunsten der Neuschaffung der "Baustellenbiotope".<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die bauzeitlich genutzten Flächen wieder in den<br />

Ausgangszustand versetzt, sodass sich die ursprünglichen Biotoptypen wieder entwickeln<br />

werden.<br />

Da die baubedingten Verluste von Lebensräumen in den folgenden Textabschnitten<br />

gesondert bewertet werden, erübrigt sich eine Auswirkungsbewertung für die Biotopumwandlung.<br />

Hinweis: Die Größe der baubedingten Flächeninanspruchnahme richtet sich nach der<br />

Realisierung der Planungsvarianten für die Weg-Varianten zum Seekopf (Weg-Varianten<br />

2-4) sowie nach der Realisierung der Planungsvarianten für die zentrale Baustelleneinrichtungs-<br />

und Lagerfläche (Steinbruch Schneidersköpfle oder Schwallung).<br />

Die jeweiligen Bereiche mit Flächeninanspruchnahmen für die Weg-Varianten können in<br />

diesem Planungszustand nicht genau lokalisiert werden, es werden daher hierfür keine<br />

Flächenwerte angegeben.<br />

Tabelle 179 gibt eine Übersicht über die Art der Biotopumwandlung im Bereich der Flächen<br />

mit anlagebedingten Flächeninanspruchnahmen.<br />

05-324


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 179: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Biotopumwandlungen im<br />

Bereich baubedingter Flächeninanspruchnahmen<br />

Vorhabensmerkmal<br />

Bemerkung/Prognose Biotoptyp (Code)<br />

Arbeitsstreifen/Arbeitsbereiche<br />

in Baufeldern<br />

Obligatorische Baustelleneinrichtungsflächen<br />

Alternative Baustelleneinrichtungs-<br />

und<br />

Lagerflächen<br />

Baustellenzufahrten<br />

Oberbecken Seekopf - Arbeitsstreifen:<br />

Die Fläche umfasst einen kleinräumigen Bereich um das Oberbecken.<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als unversiegelte, stark verdichtete Rohbodenfläche<br />

anzusehen.<br />

Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre - Arbeitsbereich:<br />

Während der Bauzeit ist die gesamte Baustelle von Bodenabgrabungen<br />

betroffen.<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Oberbecken Seekopf.<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als vollversiegelt anzusehen.<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als vollversiegelt anzusehen.<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Auslaufstollen Kavernenwasserspeicher.<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als vollversiegelt anzusehen.<br />

Baustelleneinrichtungsfläche Zufahrtsstollen Kavernenwasserspeicher<br />

(Zufahrtsstollen Mitte oder Zufahrtsstollen Süd):<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als vollversiegelt anzusehen.<br />

Alternative (zentrale) Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche (Steinbruch<br />

Schneidersköpfle oder Herrenwieser Schwallung/Bahnhof Raumünzach)<br />

Während der Bauzeit ist die Fläche als vollversiegelt anzusehen.<br />

Baustellenzufahrten Oberbecken Seekopf: Eine der Weg-Variante (2, 3 oder 4):<br />

• Bei Weg-Variante 2 wird lediglich ein Ausbau (Asphaltierung plus örtliche<br />

Verbreiterung) erforderlich.<br />

• Bei Weg-Variante 3 wird neben einem Ausbau (Asphaltierung plus örtliche<br />

Verbreiterung) auch ein Neubau erforderlich.<br />

• Bei Weg-Variante 4 wird neben einem Ausbau (Asphaltierung plus örtliche<br />

Verbreiterung) auch ein Neubau erforderlich.<br />

Die Flächen sind baubedingt als voll versiegelt anzusehen.<br />

Baustellenzufahrt Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre:<br />

wird ein Ausbau (Asphaltierung plus örtliche Verbreiterung).<br />

Die Flächen sind baubedingt als voll versiegelt anzusehen.<br />

Baustellenzufahrt Steinbruch Schneidersköpfle:<br />

Es wird ein Ausbau (Asphaltierung plus örtliche Verbreiterung).<br />

Die Flächen sind baubedingt als voll versiegelt anzusehen.<br />

Baubedingte Verlust von Biotopen - allgemein<br />

Baubedingt kommt es örtlich zum Verlust von Biotoptypen. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen, da es sich um einen Verlust von Strukturen<br />

und Funktionen für das Schutzgut handelt.<br />

Tabelle 180 gibt eine Übersicht zum baubedingten Verlust von Biotoptypen gemäß der<br />

aktuell durchgeführten Biotoperfassung; in Tabelle 181 werden die Verluste je Vorhabensmerkmal<br />

aufgeschlüsselt.<br />

05-325


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 180: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten von Biotoptypen -<br />

aktuelle Biotopkartierung<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Gewässer<br />

Biotoptyp -Bezeichnung<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs < 0,01 WS 1<br />

13.20 Tümpel oder Hüle < 0,01 WS 1<br />

Zwischensumme < 0,01<br />

Terrestrisch-morphologische Biotoptypen<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte) 0,03 WS 1<br />

21.41 Anthropogene Gesteinshalden 0,42 WS 1<br />

22.60 Schlucht, Tobel oder Klinge 0,03 WS 1<br />

Zwischensumme 0,48 --<br />

Gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte 0,26 WS 1<br />

35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 0,01 WS 1<br />

35.50 Schlagflur 4,08 WS 2<br />

35.61 Annuelle Ruderalvegetation 0,56 WS 2<br />

35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte < 0,01 WS 1<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation 0,21 WS 2<br />

Zwischensumme 5,12 --<br />

Gehölzbestände und Gebüsche<br />

42.20 Gebüsch mittlerer Standorte 0,21 WS 1<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch 0,01 WS 1<br />

Zwischensumme 0,22 --<br />

Wälder<br />

57.39 "Bergmischwälder" 0,16 WS 1<br />

58.11 Sukzessionswald aus Laubbäumen - langlebige Bäume 1,06 WS 1<br />

58.13 Sukzessionswald aus Laubbäumen - kurzlebige Bäume 0,16 WS 1<br />

58.20 Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen 0,04 WS 1<br />

58.21 Sukzessionswald mit überwiegendem Laubbaumanteil 0,01 WS 1<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil über 90 %) 0,62 WS 1<br />

58.41 Waldkiefern-Sukzessionswald (kein Moorwald) 0,08 WS 1<br />

59.10 Naturferner Laubbaum-Bestand 0,03 WS 2<br />

59.12 Erlen-Bestand 0,30 WS 2<br />

59.20 Naturferner Mischbestand aus Laub- und Nadelbäumen 0,35 WS 2<br />

59.22 Naturferner Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil 0,21 WS 2<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand 1,11 WS 2<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand 0,93 WS 2<br />

Zwischensumme 5,06 --<br />

Biotoptypen der Siedlungs- und Infrastrukturflächen<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche 0,04 WS 3<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz 0,34 WS 3<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz 0,47 WS 3<br />

60.23 Weg oder Platz mit wasser-gebundener Decke; Kies oder Schotter 0,20 WS 3<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz 0,18 WS 1<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

05-326


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Biotoptyp -Bezeichnung<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

60.30 Gleisbereich 0,05 WS 3<br />

60.41 Lagerplatz 0,04 WS 3<br />

60.50 Kleine Grünfläche 0,03 WS 3<br />

Zwischensumme 1,35 --<br />

SUMME GESAMT 12,22 --<br />

Wertstufe<br />

(Gesamtbewertung)<br />

05-327


0328<br />

Tabelle 181: Baubedingter Flächenverlust von Biotoptypen - aufgeschlüsselt je Vorhabensmerkmal<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Biotoptyp<br />

(Kürzel)<br />

Arbeitsstreifen und Arbeitsbereiche in Baufeldern<br />

Oberbecken - Seekopf -<br />

Arbeitsstreifen<br />

(Anteil, der später nicht zum<br />

Dammfußbetriebsweg wird)<br />

Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre -<br />

Arbeitsbereich<br />

(Anteil, der später nicht<br />

oberird. Betriebsfläche wird)<br />

Biotoptyp-Bezeichnung Wertstufe (Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

(ha)<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,08<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil über 90 %) WS 1 0,11<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,19<br />

35.63 Ausdauernde Ruderalvegetation frischer bis feuchter Standorte WS 1 < 0,01<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch WS 1 0,01<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 0,05<br />

Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Alternative 1 (Steinbruch Schneidersköpfle)<br />

Schneidersköpfle -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Zwischensumme 0,06<br />

21.41 Anthropogene Gesteinshalden WS 1 0,08<br />

35.61 Annuelle Ruderalvegetation WS 1 0,30<br />

58.11 Sukzessionswald aus Laubbäumen - langlebige Bäume WS 1 0,23<br />

58.13 Sukzessionswald aus Laubbäumen - kurzlebige Bäume WS 1 0,09<br />

59.10 Naturferner Laubbaum-Bestand WS 2 0,03<br />

59.12 Erlen-Bestand WS 2 0,30<br />

59.22 Naturferner Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil WS 2 0,02<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 0,07<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche WS 3 0,03<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,02<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,16<br />

60.41 Lagerplatz WS 3 0,04<br />

Zwischensumme 1,36<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-329<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Schneidersköpfle -<br />

Lagerfläche<br />

Biotoptyp<br />

(Kürzel)<br />

Biotoptyp-Bezeichnung Wertstufe (Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

(ha)<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte) WS 1 0,02<br />

21.41 Anthropogene Gesteinshalden WS 1 0,34<br />

35.61 Annuelle Ruderalvegetation WS 2 0,26<br />

58.11 Sukzessionswald aus Laubbäumen - langlebige Bäume WS 1 0,82<br />

58.13 Sukzessionswald aus Laubbäumen - kurzlebige Bäume WS 1 0,07<br />

58.20 Sukzessionswald aus Laub- und Nadelbäumen WS 1 0,04<br />

58.21 Sukzessionswald mit überwiegendem Laubbaumanteil WS 1 0,01<br />

58.41 Waldkiefern-Sukzessionswald (kein Moorwald) WS 1 0,08<br />

59.22 Naturferner Mischbestand mit überwiegendem Nadelbaumanteil WS 2 0,19<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 < 0,01<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 < 0,01<br />

Zwischensumme 1,83<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


0330<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Biotoptyp<br />

(Kürzel)<br />

Biotoptyp-Bezeichnung Wertstufe (Gesamtbewertung)<br />

Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen - Alternative 2 (Herrenwieser Schwallung/Bahnhof Raumünzach)<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

- östlich Herrenwieser<br />

Schwallung<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Bahnhof Raumünzach<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

(ha)<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs WS 1 < 0,01<br />

13.20 Tümpel oder Hüle WS 1 < 0,01<br />

35.50 Schlagflur WS 2 3,47<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation WS 2 0,15<br />

42.20 Gebüsch mittlerer Standorte WS 1 0,19<br />

57.39 "Bergmischwälder" WS 1 0,01<br />

59.20 Naturferner Mischbestand aus Laub- und Nadelbäumen WS 2 0,35<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 0,93<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand WS 2 0,79<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,08<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,02<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 0,13<br />

Zwischensumme 6,13<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte WS 1 0,06<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz WS 3 0,34<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,14<br />

60.30 Gleisbereich WS 3 0,05<br />

60.50 Kleine Grünfläche WS 3 0,02<br />

Zwischensumme 0,61<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


05-331<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Biotoptyp<br />

(Kürzel)<br />

Lokale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

Oberbecken -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Schachtkraftwerk<br />

Schwarzenbachtalsperre -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Schachtkraftwerk Rudolf-<br />

Fettweis-Werk - Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Ein-/Auslaufstollen<br />

Kavernenwasserspeicher -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Biotoptyp-Bezeichnung Wertstufe (Gesamtbewertung)<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

(ha)<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,49<br />

58.40 Sukzessionswald aus Nadelbäumen (Nadelbaumanteil über 90 %) WS 1 0,51<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 < 0,01<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 0,05<br />

Zwischensumme 1,05<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 0,06<br />

60.23 Weg oder Platz mit wassergebundener Decke; Kies oder Schotter WS 3 0,01<br />

60.24 Unbefestigter Weg oder Platz WS 1 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,07<br />

60.20 Straße, Weg oder Platz WS 3 < 0,01<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,07<br />

60.50 Kleine Grünfläche WS 3 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,07<br />

35.64 Grasreiche ausdauernde Ruderalvegetation WS 2 0,05<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,05<br />

Zwischensumme 0,10<br />

PSW Forbach Raumordnungsverfahren


0332<br />

Vorhabensmerkmal<br />

(Bezeichnung)<br />

Biotoptyp<br />

(Kürzel)<br />

Biotoptyp-Bezeichnung Wertstufe (Gesamtbewertung)<br />

Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen für Zufahrtstollen Kavernenwasserspeicher<br />

Zufahrtsstollen Süd -<br />

Baustelleneinrichtungsfläche<br />

Zufahrtsstollen Mitte -<br />

Kavernenwasserspeicher<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

(ha)<br />

33.41 Fettwiese mittlerer Standorte WS 1 0,20<br />

35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur WS 1 0,01<br />

35.50 Schlagflur WS 2 < 0,01<br />

42.20 Gebüsch mittlerer Standorte WS 1 0,03<br />

57.39 "Bergmischwälder" WS 1 0,06<br />

59.44 Naturferner Fichtenbestand WS 2 0,14<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 0,10<br />

Zwischensumme 0,54<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche, Felsanschnitte) WS 1 0,01<br />

22.60 Schlucht, Tobel oder Klinge WS 1 0,03<br />

35.50 Schlagflur WS 2 0,03<br />

57.39 "Bergmischwälder" WS 1 0,10<br />

58.21 Sukzessionswald mit überwiegendem Laubbaumanteil WS 1 0,01<br />

59.40 Naturferner Nadelbaum-Bestand WS 2 < 0,01<br />

60.10 Von Bauwerken bestandene Fläche WS 3 0,01<br />

60.21 Völlig versiegelte Straße oder Platz WS 3 < 0,01<br />

Zwischensumme 0,19<br />

Raumordnungsverfahren PSW Forbach


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Verlust von geschützten Biotopen<br />

Baubedingt kommt es örtlich zum Verlust geschützter Biotope. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen.<br />

Tabelle 182 gibt eine Übersicht zum baubedingten Verlust von geschützten Biotopen<br />

gemäß der aktuell durchgeführten Biotoperfassung. Tabelle 183 gibt eine Übersicht zum<br />

baubedingten Verlust von geschützten Biotopen gemäß der amtlichen Biotopkartierung.<br />

Tabelle 182: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten von geschützten<br />

Biotopen - aktuelle Biotopkartierung<br />

Code Biotoptyp -Bezeichnung Schutzstatus Fläche<br />

Verlust [ha]<br />

Schutzstatus nach § 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines Mittelgebirgsbachs 1 < 0,01<br />

13.20 Tümpel oder Hüle 1 < 0,01<br />

21.12 Anthropogen freigelegte Felsbildung (Steinbrüche,<br />

Felsanschnitte)<br />

1 0,03<br />

35.42 Gewässerbegleitende Hochstaudenflur 1 0,01<br />

42.31 Grauweiden- oder Ohrweiden-Feuchtgebüsch 1 0,01<br />

Schutzstatus nach § 30a LWaldG<br />

Zwischensumme 0,06<br />

22.60 Schlucht, Tobel oder Klinge 2 0,03<br />

1 = Schutzstatus nach § 30 BNatSchG (bzw. § 32 NatSchG),<br />

2 = Schutzstatus nach § 30a LWaldG<br />

Zwischensumme 0,03<br />

SUMME GESAMT 0,09<br />

Tabelle 183: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten von geschützten<br />

Biotopen - amtliche Biotopkartierung geschützter Biotope<br />

Quelle amtliche<br />

Kartierung<br />

Kartierung § 32 NatSchG Offenland BW<br />

Biotop-Nummer Typenbezeichnung Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

1 -- -- --<br />

Waldbiotopkartierung<br />

Zwischensumme 0,00<br />

2 2731-5216-3013 Misse NW Seekopf* 1,15<br />

2 2731-5216-3027 Nordufer der Schwarzenbach-talsperre 0,03<br />

2 2731-6216-2366 Felsband S und N Forbach < 0,01<br />

2 2731-6216-2397 Quelle und Tümpel NO Wasserschloss 0,05<br />

2 2731-6216-2398 Bach S Forbach (2) 0,36<br />

2 2731-6216-2414 Bäche O Lachsberg 0,05<br />

1 = Kartierung § 32 NatSchG Offenland BW<br />

2 = Waldbiotopkartierung<br />

Zwischensumme 1,64<br />

SUMME GESAMT 1,64<br />

05-333


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

* = Die ehemalige Missenfläche wurde teils als Schlagfläche (35.50), teils als Sukzessionswald kartiert<br />

(58.40), siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.6.2.1.10 (Bestandsbeschreibung Biotoptypen-Obergruppe Saumvegetation,<br />

Dominanzbestände etc.). Weitere Hinweise zur Misse (aktuelle Untersuchungsergebnisse zur<br />

Torfmächtigkeit) werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.4.2.1.3 (Schutzgut Boden) gegeben.<br />

Gemäß RP Karlsruhe (2011a) 60 gilt: "Die bisherigen Erkundungen zu einer vermeintlichen Misse am<br />

Seekopf ergaben bisher keine Erkenntnisse, die das Vorhandensein eines solchen Biotops bestätigen<br />

würden."<br />

Verlust von FFH-Lebensraumtypen (gleichzeitig natürliche Lebensräume im Sinne des<br />

§ 19 BNatSchG bzw. im Sinne des Umweltschadensgesetzes)<br />

Baubedingt kommt es örtlich zum Verlust von Biotoptypen, die einen Status als FFH-<br />

Lebensraumtyp nach Anhang 1 der FFH-Richtlinie aufweisen. Diese vorhabensbedingte<br />

Auswirkung ist als wesentlich zu beurteilen.<br />

Tabelle 184 gibt eine Übersicht zum baubedingten Verlust von FFH-Lebensraumtypen<br />

gemäß der aktuell durchgeführten Biotoperfassung.<br />

Tabelle 184: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Übersicht zu baubedingten Verlusten von FFH-<br />

Lebensraumtypen - aktuelle Biotopkartierung<br />

Code FFH-<br />

Lebensraumtyp<br />

FFH-Lebensraumtyp-<br />

Bezeichnung<br />

3260 Flüsse der planaren bis<br />

montanen Stufe mit Vegetation<br />

des Ranunculion fluitantis und<br />

des Callitricho-Batrachion<br />

Code<br />

Biotoptyp<br />

Biotoptyp -Bezeichnung<br />

12.11 Naturnaher Abschnitt eines<br />

Mittelgebirgsbachs<br />

Fläche<br />

Verlust<br />

[ha]<br />

< 0,01<br />

Zwischensumme < 0,01<br />

8220/8230 Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation<br />

bzw. Silikatfelsen<br />

mit Pioniervegetation des<br />

Sedo-Scleranthion oder des<br />

Sedo albi-Veronicion dillenii<br />

21.12 Anthropogen freigelegte<br />

Felsbildung (Steinbrüche,<br />

Felsanschnitte)<br />

Zwischensumme 0,02<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren der<br />

planaren und montanen bis<br />

alpinen Stufe<br />

35.42 Gewässerbegleitende<br />

Hochstaudenflur<br />

Zwischensumme 0,01<br />

SUMME GESAMT 0,04<br />

0,02<br />

0,01<br />

60 Protokoll des RP KA zum Fachgespräch am 07.04.2011 (durchgeführt u. a. mit Vertretern der<br />

Referate 51, 52, 55, 56)<br />

05-334


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Temporäre (befristete) Umwandlung von Wald (mit Verlust von Bestandstypen und<br />

mit Verlust von Standortswald<br />

Im Folgenden wird der Umfang der temporären Umwandlung von Wald nach § 11<br />

LWaldG durch das Pumpspeicherkraftwerk Forbach dargelegt. Baubedingt kommt es<br />

durch folgende Vorhabensmerkmale zu einem temporären Verlust von Wald im Sinne des<br />

Waldgesetzes:<br />

• Arbeitsstreifen und Arbeitsbereiche in Baufeldern:<br />

- Oberbecken Seekopf<br />

- Baustelleneinrichtungsfläche Schachtkraftwerk Schwarzenbachtalsperre<br />

• Obligatorische Baustelleneinrichtungsfläche: Oberbecken Seekopf<br />

• Zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen<br />

- Alternative Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche an der Schwallung 61<br />

• Baustellenzufahrten<br />

- Seekopf (durch Neubau aber auch kleinflächig bei Ausbau vorhandener Waldwege)<br />

- Baustellenzufahrt Schachtkraftwerk an der Schwarzenbachtalsperre (kleinflächig<br />

durch Ausbau)<br />

- Zufahrten Steinbruch Schneidersköpfle (kleinflächig bei Ausbau)<br />

Es kommt insgesamt zu einer baubedingten Flächeninanspruchnahme von 6,7 ha Wald.<br />

In dieser Flächensumme sind auch Flächen enthalten, die gegenwärtig unbestockt sind<br />

(z. B. Gestrüppe und Schlagfluren auf Windwurfflächen). Sie gehören nach § 2<br />

Abs. 2 LWaldG ebenfalls zum Wald. Die vorhabensbedingte Umwandlung von Wald ist<br />

als wesentliche Auswirkung zu bewerten.<br />

In Tabelle 185 werden Informationen zu den betroffenen Waldentwicklungstypen und<br />

Altersklassen gegeben.<br />

Tabelle 186 gibt eine Übersicht zu baubedingten Inanspruchnahme von Waldstandorten<br />

nach der forstlichen Standortkartierung.<br />

61 Die alternative zentrale Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche im Steinbruch<br />

Schneidersköpfle führt auch zum Verlust von Sukzessionwaldbeständen (58.xx). Diese Verluste<br />

von Waldbiotopen werden nicht als befristete Waldumwandlung gewertet, da es sich um einen<br />

Steinbruch im Abbaubetrieb handelt.<br />

05-335


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 185: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Baubedingte Waldumwandlung: Betroffene Waldentwicklungstypen<br />

und Altersklassen<br />

Waldentwicklungstypen Altersklasse Fläche Verlust [ha]<br />

Douglasien-Mischwald 6 0,1<br />

Zwischensumme 0,1<br />

Fichten-Mischwald<br />

1/0 0,6<br />

1 1,7<br />

2 0,5<br />

11 3,4<br />

13/1 0,^^<br />

15/2 < 0,01 (30 m 2 )<br />

Zwischensumme 6,3<br />

K. A. - 0,3<br />

Zwischensumme 0,3<br />

SUMME GESAMT 6,7<br />

(Quelle: Datenstand FoGIS): Staatswald Raststatt: 2006, Gemeindewald Forbach: 2005,<br />

Heiligenfonds Forbach: 2006, Murgschifferschaft: 2011, Datenstand Standortskartierung:<br />

Gemeindewald Forbach, Heiligenwald und Staatswald: 1989, Murgschifferschaft: 2011<br />

Altersklassen:<br />

1/0 = zweischichtiger Bestand: 1 bis 10 Jahre alt/Blöse<br />

1 = 1 bis 10 Jahre alt,<br />

2 = 11 bis 20 Jahre alt,<br />

5 = 41 bis 50 Jahre alt,<br />

6 = 51 bis 60 Jahre alt,<br />

11 = 101 bis 110 Jahre alt,<br />

13/1 = zweischichtiger Bestand: 121 bis 130 Jahre alt/1-10 Jahre alt,<br />

15/2 = zweischichtiger Bestand: 141 bis 150 Jahre alt/11 bis 20 Jahre alt,<br />

K. A. = Keine Angaben. Es handelt sich um Flächen, die Wald zugerechnet sind, aber nicht von Wald<br />

bestanden sind, z. B. Hütten, Waldwiesen etc.<br />

Tabelle 186: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Baubedingte Waldumwandlung: Betroffene Standortswälder<br />

Bezeichnung des Standortswalds<br />

Fläche Verlust [ha]<br />

Buchen-Tannen-Wald 3,2<br />

Buchen-Tannen-Bergahorn-Wald 1,3<br />

Fichtenwald 0,8<br />

Fichten-Tannen-Kiefern-Wald 1,0<br />

Schwarzerlen-Tannen-Wald 0,3<br />

Tannen-Buchen-Bergahorn-Wald


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau von Stollen<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau der Kavernenstollen mit Folgewirkungen<br />

auf Quellschüttungen oberhalb des Kavernenwasserspeichers<br />

Durch den Bau des Kavernenwasserspeichers und der Stollen kann es während der Bauzeit,<br />

d. h. solange die Stollen noch nicht abgedichtet sind, zu einer temporären und lokalen<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels kommen. In der Folge sind Beeinträchtigungen<br />

der Quellschüttungen in den darüber liegenden Quellen nicht auszuschließen.<br />

Die baubedingte Auswirkung der oben beschriebenen Drainagewirkung wird durch die<br />

sich fortsetzende anlagebedingte Drainagewirkung überlagert (infolge einer nicht vollständigen,<br />

anlagebedingten Abdichtung, siehe dortige Sachverhaltsbewertung und Bewertungsbegründung:<br />

wesentliche Auswirkung). Eine gesonderte baubedingte Sachverhaltsbewertung<br />

ist somit nicht erforderlich.<br />

Prinzipiell ist die Drainagewirkung durch Abdichtung von Stollen vermeidbar.<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau des Zufahrtstollens Süd mit Folgewirkungen<br />

auf die Abflussverhältnisse im unteren Abschnitt des Holderbachs<br />

Sofern der Zufahrtsstollen Süd (es handelt sich um eine alternative Zufahrt gegenüber der<br />

Alternative "Schutterstollen") während der Bauphase nicht ausreichend abgedichtet wird,<br />

sind baubedingte Auswirkungen auf den Abfluss des Holderbachs (bezogen auf die unteren<br />

100 m des Holderbachs) sind dennoch nicht auszuschließen. Hintergrund ist, dass der<br />

Zufahrtsstollen Süd den Holderbach in einer Tiefe von ca. 40 m unterfährt. Baubedingt<br />

kann es zu einer Auflockerung des Gebirges und damit zu einer Drainagewirkung kommen.<br />

Auswirkungen auf den Wasserhaushalt der Murg sind jedoch mit Sicherheit auszuschließen.<br />

Auch wenn es sich um eine temporäre und nicht quantifizierbare Auswirkung handelt, wird<br />

im oben beschriebenen Fall die vorhabensbedingte Auswirkung als wesentlich bewertet.<br />

Dies ist darin begründet, dass sich im Auswirkungsbereich Biotope befinden, die als<br />

geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG (bzw. § 30 BNatSchG) kartiert worden sind (Biotop-Nr.<br />

3237: "Holderbach beim Haulerberg", siehe Karte IUS-5-1-4)<br />

Sofern eine sukzessive und ausreichende lokale Abdichtung des Stollens erfolgt, sind die<br />

oben beschrieben wesentlichen Auswirkungen zu vermeiden. Die verbleibenden Auswirkungen<br />

sind dann als lediglich untergeordnet zu bewerten.<br />

5.3.6.4.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Temporäre Absenkung des Grundwasserspiegels durch den Bau des Druckstollens<br />

der neuen Oberstufe mit potentiellen Folgewirkungen auf Quellen und Oberflächengewässer<br />

Im Folgenden werden die Folgewirkungen der bereits ausführlich beim Schutzgut Wasser<br />

(<strong>Kapitel</strong> 5.3.3.5) beschriebenen Auswirkungen durch die baubedingte Drainagewirkung<br />

des Druckstollens zwischen Oberbecken Seekopf und Schwarzenbachtalsperre auf das<br />

Schutzgut Pflanzen/Biotope dargestellt.<br />

05-337


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Durch die Ausbildung des bauzeitlichen Grundwasserabsenktrichters der Grundwasserneubildung<br />

ergeben sich folgende Auswirkungen:<br />

• Die Minderung der Quellschüttung an den südlichen Quellen des Herrenwieser<br />

Sees in Trockenwetterphasen wird als sehr gering erachtet. Folglich wird die vorhabensbedingte<br />

Auswirkung als untergeordnet beurteilt.<br />

• Potentielle Folgewirkungen auf Oberflächengewässer: Insgesamt wird die Minderung<br />

der Quellschüttung für die südlichen Quellen des Herrenwieser Sees als so<br />

gering erachtet, dass sie, vor dem Hintergrund der Gesamtwassermenge, die dem<br />

Herrenwieser See zufließt, keinen signifikanten Einfluss hat und sich nicht spürbar<br />

auswirken wird. Auswirkungen auf den Seebach und den Schwarzenbach sind<br />

ebenfalls auszuschließen. Es ist keine vorhabensbedingte Auswirkung zu erwarten.<br />

Indirekte Beeinträchtigungswirkung auf empfindliche Vegetationsbestände durch<br />

baustellenbedingten Staubeintrag<br />

Die Einwehung mineralischer Stäube von der Baustelle in die umliegenden Moore (u. a.<br />

Verlandungsmoor am Herrenwieser See) kann die Standortbedingungen zu Lasten der<br />

charakteristischen Arten der Moorpflanzengesellschaften verändern.<br />

Prognosen zu Art und Umfang von Staubimmissionen im Untersuchungsgebiet liegen auf<br />

Ebene des Raumordnungsverfahrens nicht vor.<br />

Bei Realisierung von Maßnahmen zur Staubbindung im Bereich der Baustelle können<br />

signifikante Auswirkungen auf Moorpflanzengesellschaften voraussichtlich ausgeschlossen<br />

werden, sodass von untergeordneten Auswirkungen auszugehen ist.<br />

5.3.6.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.6.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.6.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.6.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine untergeordneten betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu<br />

erwarten.<br />

5.3.6.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Aus den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten Planungen ergeben sich folgende<br />

Leitbilder und Ziele für das Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen:<br />

• Erhaltung der heimischen Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume, insbesondere<br />

in überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen<br />

05-338


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Sicherung seltener und bestandsbedrohter Arten und Biotope, insbesondere mit<br />

Schutzgebieten<br />

• Nachhaltige Sicherung der für das Gebiet typischen Artengemeinschaften, insbesondere<br />

von Magerstandorten und von Standorten mit besonderem Wasserhaushalt<br />

• Sicherung von Wald, vor allem von Beständen mit besonderen Schutzfunktionen<br />

und besonderer Erholungsfunktion<br />

• Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze "zum Schutz und zur Entwicklung der<br />

Landschaft" aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein (Seite 24) wiedergeben:<br />

• "G (10) Die heimische und standorttypische […] Pflanzenwelt soll in ihren natürlichen<br />

Lebensräumen erhalten werden.<br />

• "G (11) Wo notwendig sollen geeignete Lebensräume für Pflanzen […] geschaffen<br />

und entwickelt werden."<br />

Im Folgenden werden die für das Schutzgut Pflanzen und Tiere relevanten Ziele und<br />

Grundsätze für "Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege" aus<br />

dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2003) auszugsweise wiedergeben:<br />

• Plansatz 3.3.1.2 Z(1)<br />

- "Die vorhandenen wertvollen Biotope sind als schutzbedürftige Bereiche für<br />

Naturschutz und Landschaftspflege […] zu sichern und gemäß den natürlichen<br />

Gegebenheiten ihrer Standorte nachhaltig zu entwickeln. Die vorhandenen wertvollen<br />

Biotope sind in den Randbereichen, in denen sie bereits Schäden aufweisen,<br />

wieder zu renaturieren."<br />

Im Weiteren verweist der Plansatz 3.3.1.2 Z (2) darauf, dass "Biotope von geringer Größe,<br />

die in den Schutzbedürftigen Bereichen von Naturschutz und Landschaftspflege nicht<br />

erfasst sind, wie die Schutzbedürftigen Bereiche zu behandeln sind".<br />

Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze für "Schutzbedürftige Freiräume" (Talund<br />

Grindenschwarzwald) aus dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein (2003) auszugsweise<br />

wiedergeben:<br />

• Plansatz 3.3.1.1 G (10)<br />

- "Im Tal und Grindenschwarzwald sollen die günstigen Wirkungen der Vegetation<br />

auf Wasser und Klima erhalten werden.<br />

- Die Wiesen und Weiden der Täler sollen erhalten und gepflegt werden. Soweit<br />

notwendig sollen Einpflanzungen und natürlicher Bewuchs in den Wiesen und<br />

Weiden der Tälern entfernt bzw. ausgestockt werden.<br />

- Der Gefahr der Erosion soll vor allem in den Bereichen der steileren Hanglagen<br />

begegnet werden. Dazu sollen geeignete Bewirtschaftungsformen eingeführt<br />

werden.<br />

05-339


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

- Die Bereiche von Felsen, Schutt- und Blockhalten, Karen, Schluchtwäldern,<br />

Hochmooren, Missen und Quellsäumen sind schutzwürdig und sollen gesichert<br />

werden."<br />

Aussagen zu den raumbedeutsamen Aspekten europäischer Artenschutz und Natura<br />

2000 werden in <strong>Kapitel</strong> 6 (Rahmenkonzept zur Kompensation der Eingriffe) gesondert<br />

dargestellt.<br />

Überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume: Das Pumpspeicherkraftwerk<br />

Forbach führt durch das Oberbecken zu Eingriffen innerhalb eines überregional bedeutsamen<br />

naturnahen Landschaftsraums laut Landesentwicklungsplan. Die Eingriffe sind<br />

nicht vermeidbar, werden aber in weiten Teilen landschaftsgerecht eingefügt. Raumbedeutsame<br />

Konflikte entstehen hierdurch nicht, überdies wird durch den Ausgleich der<br />

Eingriffe dafür Sorge getragen, dass den Anforderungen des Landesentwicklungsplans für<br />

überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume entsprochen wird.<br />

Sicherung seltener und bestandsbedrohter Arten und Biotope: Es kommt zur anlage- und<br />

baubedingten Flächeninanspruchnahme von geschützten und/oder gefährdeten Biotoptypen.<br />

Weiterhin ist durch anlagebedingte Vorhabensmerkmale (Versiegelungsfläche auf<br />

dem Seekopf und Drainagewirkung der Kaverne) eine indirekte Betroffenheit von<br />

geschützten Biotoptypen zu erwarten. Diese Auswirkungen sind als raumbedeutsam zu<br />

beurteilen.<br />

Sicherung von Wald: Durch das Vorhaben kommt es zu einem Waldverlust von ca. 32 ha<br />

(25 ha dauerhaft, 7 ha temporär). Der Verlust von Wald, insbesondere von Wald mit<br />

besonderen Schutzfunktionen, entspricht nicht dem Ziel der Erhaltung von Wald und wird<br />

als raumbedeutsam eingestuft.<br />

Nachhaltige Sicherung der für das Gebiet typischen Artengemeinschaften: Besonders<br />

schutzwürdige Magerstandorte sind vom Vorhaben nicht betroffen. Weder werden solche<br />

Standorte in Anspruch genommen noch verursacht das Vorhaben nach Abschluss der<br />

Bauphase eutrophierende Immissionen. Es leistet vielmehr einen Beitrag dazu, durch<br />

vermehrte Nutzung regenerativer Energiequellen den Ausstoß eutrophierend wirkender<br />

Stickoxide und deren großflächige Immission zu verringern<br />

Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds: Der Biotopverbund wird vorhabensbedingt<br />

nicht betroffen.<br />

Insgesamt sind damit die vorhabensbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Biotope<br />

als z. T. als raumbedeutsam zu bewerten. Die wesentlichen Wirkungen und<br />

Auswirkungen sind hinsichtlich ihrer Raumbedeutsamkeit zusammenfassend in Tabelle<br />

187 dargestellt.<br />

05-340


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Tabelle 187: Schutzgut Pflanzen/Biotope: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen und<br />

Auswirkungen<br />

Auswirkung<br />

Anlagebedingt<br />

Dauerhafte direkte Flächeninanspruchnahme<br />

von Biotopen<br />

Verlust geschützter Biotope<br />

(§ 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG)<br />

Verlust geschützter Biotope<br />

(§ 30a LWaldG)<br />

Dauerhafter Verlust von Wald<br />

Verlust von Wald<br />

(Bestandstypen und Standortswald)<br />

Verlust von Wald mit besonderen<br />

Schutzfunktionen<br />

Indirekte Beeinträchtigung von Biotoptypen<br />

durch Veränderung des Wasserhaushalts<br />

Baubedingt<br />

Temporäre direkte Flächeninanspruchnahme<br />

von Biotopen<br />

Verlust geschützter Biotope<br />

(§ 30 BNatSchG bzw. § 32 NatSchG)<br />

Verlust geschützter Biotope<br />

§ 30a LWaldG)<br />

Temporärer Verlust von Wald<br />

Verlust von Wald<br />

(Bestandstypen und Standortswald)<br />

Betriebsbedingt<br />

-- --<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

insgesamt ca. 25 ha<br />

Ca. 0,2 ha (eigene Kartierung), 0,0 ha (amtliche<br />

Kartierung)<br />

(raumbedeutsam)<br />

Ca.2,2 ha (eigene Kartierung), 3,8 ha (amtliche<br />

Kartierung)<br />

(raumbedeutsam)<br />

Insgesamt ca. 25 ha<br />

(raumbedeutsam)<br />

15,4 ha gesetzlicher Bodenschutzwald<br />

14,4 ha Erholungswald der Stufe 2<br />

(raumbedeutsam)<br />

Versiegelungswirkung Oberbecken: Betroffen ist<br />

geschützte Quellvegetation (raumbedeutsam)<br />

Drainagewirkung Kavernenstollen: Betroffen sind im<br />

worst case geschützte Waldbiotope (raumbedeutsam)<br />

insgesamt 12,2 ha<br />

Ca. 0,1 ha (eigene Kartierung), 0,0 ha (amtliche<br />

Kartierung)<br />

(raumbedeutsam)<br />


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.7 Schutzgut Tiere<br />

Bezüglich des Schutzguts Tiere wurde eine Erfassung (eigene Kartierungen, Auswertungen<br />

vorhandener Unterlagen) der bestandsbedrohten Vogelarten (Rote-Liste-Arten, Arten<br />

nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie) durchgeführt, da sie als Indikatorgruppe für<br />

die Qualität von Landlebensräumen von Tieren gelten.<br />

Zu sonstigen Tiergruppen sowie zum Wildwechsel erfolgt auf Ebene des Raumordnungsverfahrens<br />

eine Auswertung vorhandener Unterlagen (vgl. Abschnitte zum Artenschutz in<br />

<strong>Kapitel</strong> 6); weitergehende Erfassungen zu den sonstigen Tiergruppen sind ggf. Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Die besondere Indikatorfunktion der Vögel gründet sich auf die folgenden Eigenschaften:<br />

• Vögel weisen eine relevante Zahl von Vertretern auf, für die der nördliche Schwarzwald<br />

günstige Lebensbedingungen bietet.<br />

• Die spezifischen Lebensraumansprüche der Arten einschließlich ihrer möglichen<br />

Reaktionen auf Vorhabenswirkungen sind hinreichend bekannt.<br />

• Die großräumige Bestands- und Gefährdungssituation der Arten ist hinreichend<br />

bekannt.<br />

• Eine naturschutzrechtliche Relevanz ist gegeben (u. a. Artenschutz).<br />

5.3.7.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.7.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzgutes Tiere in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG. Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts sind nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BNatschG:<br />

"[…] wild lebende Tiere […], ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten<br />

auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt zu erhalten […]"<br />

Tiere sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wie folgt definiert<br />

(§ 7 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG):<br />

"1. Tiere<br />

a) wild lebende, gefangene oder gezüchtete und nicht herrenlos gewordene sowie<br />

tote Tiere wild lebender Arten,<br />

b) Eier, auch im leeren Zustand, sowie Larven, Puppen und sonstige Entwicklungsformen<br />

von Tieren wild lebender Arten,<br />

c) ohne Weiteres erkennbare Teile von Tieren wild lebender Arten und<br />

d) ohne Weiteres erkennbar aus Tieren wild lebender Arten gewonnene Erzeugnisse."<br />

05-342


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.7.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Es wurde eine flächendeckende Kartierung der bestandsbedrohten Vogelarten durchgeführt.<br />

Ferner wurden Beobachtungen bestandsbedrohter Vogelarten in den Nahrungshabitaten<br />

sowie von Zugvögeln und Wintergästen dokumentiert. Bezüglich weiterer artenschutzrechtlich<br />

relevanter Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie erfolgte eine Auswertung<br />

(Potentialabschätzung) auf der Grundlage vorhandener Daten. Weitergehende<br />

Erfassungen zu den sonstigen Tiergruppen sind ggf. Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.<br />

Als Beurteilungsgegenstand für das Schutzgut Tiere dienen folgende nach LfU (2005b)<br />

beurteilungsrelevante Kriterien:<br />

• Artenschutzfunktion: Bedeutung als Lebensraum für gefährdete/geschützte Arten<br />

• Lebensraumfunktion<br />

• Biotopverbundfunktion<br />

Weiterhin sind für die Bearbeitung in dieser UVS folgende Kriterien von Bedeutung:<br />

• Gefährdungsstatus nach Roten Listen (landesweit, bundesweit)<br />

• Status als Art des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie<br />

• Status als FFH-Art (Anhang II, Anhang IV)<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Tiere umfasst Flächen, in denen vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen auf die oben genannten Parameter nicht auszuschließen sind.<br />

Das Untersuchungsgebiet umfasst damit im Wesentlichen alle Flächen in einem Abstand<br />

von bis zu 100 m um die Vorhabensbestandteile. Flächen entlang der L83 und B462 wurden<br />

aufgrund der bestehenden Vorbelastung hinsichtlich der Schallemissionen nicht<br />

erfasst. Das Untersuchungsgebiet ist in den Karten IUS-06-1-1 und IUS-06-01-2 dargestellt.<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich folgende weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

"Naturschutz - Auerhuhn: Bezogen auf die Standortalternativen für das Oberbecken<br />

wurde festgestellt, dass alle drei Standorte in der höchsten Prioritätsstufe der für das<br />

Auerhuhn geeigneten Lebensräume liegen und auch eine Betroffenheit der Verbundflächen<br />

besteht. Die bisher vorgesehenen Erkundungen des aktuellen Vorkommens des<br />

Auerhuhns im Bereich und im Umfeld der Standortalternativen für das Oberbecken und im<br />

Bereich der möglichen Zufahrten sind für das Raumordnungsverfahren ausreichend.<br />

Weitere und umfassendere Erhebungen (z. B. Nahrungs-, Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

der lokalen Population oder gar einzelner Individuen) können für die Zulassungsverfahren<br />

erforderlich werden. Darüber hinaus ist für das Raumordnungsverfahren nachzuweisen,<br />

dass die artenschutzrechtlichen Anforderungen grundsätzlich erfüllt werden<br />

können. Insbesondere ist der Nachweis der grundsätzlichen Machbarkeit einer Kompensation<br />

der vorgesehenen Eingriffe in den Lebensraum der Auerhühner zu führen."<br />

05-343


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

"Alle denkbaren Vorkommen von EU-weit streng geschützten Arten werden in den<br />

Antragsunterlagen dargestellt und betrachtet. Dies erfolgt auf der Grundlage von Literaturauswertungen<br />

und Expertenbefragungen. Soweit solche Arten betroffen sind, werden<br />

sinnvolle und denkbare CEF-Maßnahmen dargestellt. Auch charakteristische Reptilien<br />

wie die Kreuzotter sind zu betrachten; es ist jedoch nicht erforderlich alle besonders<br />

geschützten Arten vertiefend zu untersuchen. Zu berücksichtigen sind auch die auf<br />

Gemarkung Forbach bestehenden Steinbrüche; in Bezug auf die hier angesprochenen<br />

Amphibien sind Potentialabschätzungen ausreichend. Der neue Generalwildwegeplan des<br />

Landes Baden-Württemberg sowie die u. a. im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />

dargestellten naturnahen, unzerschnittenen Räume sind zu berücksichtigen. […]<br />

"Auch Wasserspiegeländerungen sind im Hinblick auf ihre biologischen Auswirkungen zu<br />

betrachten".<br />

5.3.7.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Eine Beurteilung der Lebensraum- und Artenschutzfunktion der im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden Biotoptypen wurde bereits im Rahmen der Bearbeitung des Schutzguts<br />

Pflanzen/Biotoptypen mit dem Biotopwert nach der Biotopwertliste der Ökokontoverordnung<br />

Baden-Württemberg (ÖKVO) vorgenommen.<br />

Ergänzend wird herausgearbeitet, wo sich besondere Lebensräume für Vögel im Untersuchungsgebiet<br />

befinden. Daher wurde für die Vögel als Indikatorart die Bedeutung in vier<br />

Stufen nach den Funktionen der einzelnen Flächen für bestandsbedrohte Arten vorgenommen.<br />

Die vier Stufen der Beurteilung sind:<br />

• Hervorragende Bedeutung (Wertstufe 1): Hervorragende Bedeutung haben<br />

Bereiche mit Vorkommen von Vogelarten, die bundes- oder landesweit vom Aussterben<br />

bedroht oder bundesweit stark gefährdet sind. Es sind dies im Untersuchungsgebiet<br />

die Arten Auerhuhn und Dreizehenspecht.<br />

• Besondere Bedeutung (Wertstufe 2): Besondere Bedeutung haben Bereiche mit<br />

Vorkommen von Vogelarten, die landesweit stark gefährdet, bundes- oder landesweit<br />

gefährdet sind sowie Bereiche mit höheren Siedlungsdichten von Arten, die auf<br />

der Vorwarnliste geführt werden. Des Weiteren resultiert eine besondere Bedeutung<br />

aus dem Vorkommen von Arten (insbesondere Spechtarten und weitere Arten,<br />

die Höhlen anlegen), die im Allgemeinen als Indikatorart für besonders bedeutsame<br />

Lebensräume weiterer Tiergruppen gelten.<br />

• Allgemeine Bedeutung (Wertstufe 3): Allgemeine Bedeutung haben Bereiche mit<br />

Vorkommen verbreiteter und ungefährdeter Vogelarten und Einzelvorkommen von<br />

Arten der bundes- oder landesweiten Vorwarnliste sowie Einzelvorkommen von<br />

bundes- und landesweit stark gefährdeten Arten, die ein breites Lebensraumspektrum<br />

aufweisen und somit das Lebensraumangebot nicht der populationsbegrenzende<br />

Faktor ist. Die Umgebung der stark befahrenen Straßen B462 und L83 besitzen<br />

wegen der erhöhten Störwirkung auf Vögel nur allgemeine Bedeutung.<br />

05-344


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Keine Bedeutung (Wertstufe 4): Keine Bedeutung haben Flächen ohne erkennbare<br />

Funktionen für Vögel sowie Flächen, auf denen die negativen Wirkungen (ggf.<br />

auch auf angrenzende Flächen) auf Vögel überwiegen.<br />

Eine feinere Unterteilung bei der für die Indikatorgruppe Vögel spezifische Bestandsbeurteilung<br />

ist für die Zwecke dieser UVS nicht erforderlich.<br />

Die Roten Listen Deutschlands wurden stärker als die Roten Listen Baden-Württembergs<br />

gewichtet, da eine Gefährdung in einem großen Bezugsraum für eine Art gravierender als<br />

in einem enger begrenzten Gebiet ist.<br />

5.3.7.1.4 Datengrundlage<br />

Die Bestandsdarstellung der Vögel erfolgt auf Grundlage eigener Erhebungen in der Zeit<br />

von Februar bis Juni 2010 sowie im Juli 2011.<br />

Die Arten wurden mit einer Revierkartierung nach den methodischen Standards von<br />

FISCHER et al. (2005, in SÜDBECK et al. [2005]) erfasst. Hierzu wurden alle zu untersuchenden<br />

Flächen mindestens fünfmal am Tage (früh morgens bis in den Vormittag) und<br />

dreimal in der Nacht begangen. Diese Erfassungsdurchgänge erfolgten von Mitte Februar<br />

bis zum Juni 2010. Zwei der nächtlichen Erfassungsdurchgänge erfolgten bereits im<br />

Februar und Anfang März 2010 zum Nachweis der dann balzenden Eulen. Der Mitte März<br />

2010 erfolgte Durchgang diente v. a. zum Nachweis von Spechten. Im Juli 2011 erfolgte<br />

ein zusätzlicher Kontrolldurchgang in Teilabschnitten der Bauzuwegung.<br />

Es wurden alle Vogelarten erfasst, wobei der Schwerpunkt der Betrachtung auf den<br />

besonders schutzrelevanten Arten liegt. Dies sind:<br />

• Arten der Roten Liste der Vögel Europas, Deutschlands und/oder Baden-Württembergs<br />

• Arten der Vorwarnliste Deutschlands und/oder Baden-Württembergs<br />

• Arten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie<br />

• Arten, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Vogelschutzrichtlinie als gefährdete Zugvogelarten<br />

besonders zu schützen sind<br />

• Streng geschützte Arten i. S. v. § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG<br />

Ein Revier galt gemäß den methodischen Vorgaben nach FISCHER et al. (2005, in<br />

SÜDBECK et al. [2005]) als nachgewiesen, wenn<br />

• Nistmaterial oder futtertragende Altvögel beobachtet wurden,<br />

• frisch flügge Junge beobachtet wurden oder<br />

• ein revieranzeigendes Männchen an mindestens drei Begehungen an derselben<br />

Stelle (unter Berücksichtigung des artspezifischen revieranzeigenden Verhaltens)<br />

registriert wurde.<br />

Die zweimalige Registrierung eines revieranzeigenden Männchens an derselben Stelle<br />

galt als Brutverdacht.<br />

05-345


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Daneben wurden Beobachtungen bestandsbedrohter Vogelarten in den Nahrungshabitaten<br />

sowie von Durchzüglern dokumentiert.<br />

Ferner wurden im Rahmen der artenschutzrechtlichen Untersuchung vorhandene Daten<br />

(ILN 2010, ILN 2011) ausgewertet.<br />

5.3.7.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.7.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Der Bestand ist in den Karten IUS-06-1-1 und IUS-06-01-2 dargestellt.<br />

Zunächst wird ein tabellarischer Überblick über die erfassten Vogelarten gegeben<br />

(Tabelle 188 bis Tabelle 190). Daran schließt sich eine Bestandsbeschreibung für die<br />

einzelnen bestandsbedrohten Brutvogelarten an. Die Vorbelastungen werden zusammenfassend<br />

in <strong>Kapitel</strong> 5.3.7.2.1.3 dargestellt.<br />

Insgesamt wurden 16 bestandsbedrohte Brutvogelarten und zehn bestandsbedrohte<br />

Durchzügler bzw. Nahrungsgäste erfasst. Von den ungefährdeten und häufigen Brutvogelarten<br />

wurden 27 Arten erfasst.<br />

Die folgenden Tabelle 188 und Tabelle 189 zeigen die im Untersuchungsgebiet erfassten<br />

Arten mit Brutrevieren. Die Gefährdungsgrade der Roten Listen und der weiteren schutzrelevanten<br />

Tabelleneinträge sind im weiteren Text nach Tabelle 190 erläutert.<br />

Tabelle 188: Schutzgut Tiere: Bestandsbedrohte Brutvogelarten (Revierkartierung 2010 und 2011)<br />

Art<br />

RL EU 2004<br />

RL D 2008<br />

RL BW 2004<br />

Anhang 1<br />

VSch-RL<br />

Auerhuhn (Tetrao urogallus) H 1 1 I s<br />

Baumpieper (Anthus trivialis) - V 3 - -<br />

Dorngrasmücke (Sylvia communis) - - V - -<br />

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) (H) 2 2 I -<br />

Fitis (Phylloscopus trochilus) - - V - -<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) (H) - V - -<br />

Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) - - V - -<br />

Grauschnäpper (Muscicapa striata) H - V - -<br />

Haubenmeise (Lophophanes cristatus) (D) - - - s<br />

Mauersegler (Apus apus) - - V - -<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) - - - - s<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) (D) V 3 - -<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus) - - V I -<br />

Schwarzspecht (Dryocopus Martius) - - - I s<br />

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) - - - I -<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) (D) - 2 - -<br />

Streng<br />

geschützt<br />

(Angaben der Roten Liste der Vögel Europas in Klammern bedeuten, dass die Einstufung vorläufig ist.<br />

Die Gefährdungsgrade sind im Text nach der Tabelle 190 erklärt.)<br />

05-346


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Folgende ungefährdete und weit verbreitete Brutvogelarten wurden erfasst (Tabelle 189):<br />

Tabelle 189: Schutzgut Tiere: Revierkartierung der ungefährdeten Brutvogelarten in den Jahren 2010<br />

und 2011<br />

Anzahl Brutreviere<br />

Art<br />

Amsel (Turdus merula) 28<br />

Bachstelze (Motacila alba) 3<br />

Buchfink (Fringila coelebs) 78<br />

Buntspecht (Dendrocopos major) 1<br />

Eichelhäher (Garrulus glandarius) 7<br />

Fichtenkreuzschnabel (Loxia curvirostra) 6<br />

Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) 3<br />

Gebirgsstelze (Motacilla cinerea) 5<br />

Grünfink (Carduelis chloris) 2<br />

Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) 4<br />

Heckenbraunelle (Prunella modularis) 53<br />

Kleiber (Sitta europaea) 13<br />

Kohlmeise (Parus major) 7<br />

Misteldrossel (Turdus viscivorus) 10<br />

Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) 61<br />

Ringeltaube (Columba palumbus) 11<br />

Rotkehlchen (Erithacus rubecula) 72<br />

Singdrossel (Turdus philomelos) 14<br />

Sommergoldhähnchen (Regulus ignicapillus) 7<br />

Stockente (Anas platyrhynchos) 2<br />

Tannenhäher (Nucifraga carycatactes) 4<br />

Tannenmeise (Periparus ater) 68<br />

Waldbaumläufer (Certhia familiaris) 7<br />

Wasseramsel (Cinclus cinclus) 3<br />

Wintergoldhähnchen (Regulus regulus) 33<br />

Zaunkönig (Troglodytes troglodytes) 53<br />

Zilpzalp (Phylloscopus collybita) 23<br />

05-347


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Folgende Durchzügler und Nahrungsgäste wurden im Untersuchungsgebiet erfasst (folgende<br />

Tabelle 190).<br />

Tabelle 190: Schutzgut Tiere: Bestandbedrohte Vogelarten - als Durchzügler und Nahrungsgäste<br />

erfasst (Erfassung während der Revierkartierung im Jahr 2010 und 2011)<br />

Art<br />

RL EU 2004<br />

RL D 2008<br />

RL BW 2004<br />

Anhang 1<br />

VSch-RL<br />

Feldschwirl (Locustella naevia) - V V - -<br />

Habicht (Accipiter gentilis) - - - - s<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) - - - - s<br />

Pirol (Oriolus oriolus) - V V - -<br />

Rotmilan (Milvus Milvus) D - - I s<br />

Schlangenadler (Circaetus gallicus) (R) 0 0 I s<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola rubicola) - V - - -<br />

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) (D) 1 1 - -<br />

Uhu (Bubo bubo) (H) - - I s<br />

Waldschnepfe (Scolopax rusticola) (D) V - - -<br />

Erläuterung:<br />

Angaben der Roten Liste der Vögel Europas in Klammern bedeuten, dass die<br />

Einstufung vorläufig ist. Die Gefährdungsgrade sind wie folgt erklärt.<br />

Streng<br />

geschützt<br />

Erläuterung der Tabelleneinträge<br />

Internationale Schutzrelevanz und Gefährdung der Arten nach der Roten Liste Europas<br />

(RL EU) 2004<br />

• Europaweit "declining" D: Abnehmend, Bestandsabnahme um mehr als 10 % in<br />

den vergangenen 10 Jahren oder drei Generationen. Diese Arten besitzen einen<br />

ungünstigen Schutzstatus in Europa, da angenommen wird, dass sie ihre Populationsgröße<br />

in Zukunft nicht aufrechterhalten können.<br />

• Europaweit "depleted" H: Dezimiert, historische Bestandsabnahme im Zeitraum<br />

von 1970 bis 1990. Derzeit keine Einstufung in eine der oben genannten Kategorien.<br />

Diese Arten besitzen einen ungünstigen Schutzstatus in Europa, da sie bereits<br />

eine Bestandsabnahme erfahren haben und sich die Population bis jetzt nicht durch<br />

die Umsetzung von Richtlinien, Abkommen und Vereinbarungen wieder erholt hat.<br />

• Europaweit "rare" R: Selten, keine Abnahme, aber Brutpopulation < 10.000 Paare<br />

bei einer auf Europa konzentrierten Art bzw. Winterpopulation < 40.000 Individuen<br />

bei einer schwerpunktmäßig in Europa überwinternden Art. Gesamteuropäische<br />

Population der Art nicht marginal im Vergleich mit außereuropäischer Population.<br />

Arten mit den sonstigen europaweiten Gefährdungsgraden sind im Gebiet nicht als Brutvögel,<br />

Durchzügler oder Nahrungsgäste vertreten.<br />

05-348


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bundes- und landesweite Gefährdung der Arten nach der Roten Liste Deutschlands (RL<br />

D) 2008 und der Roten Liste Baden-Württembergs (RL BW) 2004<br />

• 0: Bestand erloschen<br />

• 1: vom Aussterben/Erlöschen bedroht<br />

• 2: stark gefährdet<br />

• 3: gefährdet<br />

• V: Arten der Vorwarnliste<br />

Anhang 1 VSch-RL<br />

Arten nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (VSch-RL); es handelt sich um Arten<br />

von besonderem gemeinschaftlichem Interesse.<br />

National streng geschützte Arten (s)<br />

Streng geschützte Arten i. S. v. § 14 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG, gelistet in der Anlage 1 der<br />

Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).<br />

5.3.7.2.1.1 Brutvögel<br />

Auerhuhn (Tetrao urogallus)<br />

Biologische Grundlagen/Situation im Schwarzwald<br />

Das Auerhuhn ist an alte Nadelmischwälder angepasst. Wesentliche Merkmale des<br />

Lebensraums sind Lichtungen, reiche Beerenstrauchvorkommen (insbesondere Heidelbeere),<br />

offene Bodenstellen sowie ein Wechsel zwischen aufgelockerten Altholzbeständen<br />

und dichter Verjüngung. Der Raumanspruch des Auerhuhns ist mit einer Streifgebietsgröße<br />

von 50 ha bis 500 ha relativ groß. Eine überlebensfähige Mindestpopulation<br />

benötigt je nach Habitatqualität eine Lebensraumfläche von 10.000 ha bis 50.000 ha.<br />

Wanderbewegungen einzelner Tiere liegen meist unter 10 km, können aber gelegentlich<br />

bis zu 40 km betragen.<br />

Die Nahrung besteht im Sommer hauptsächlich aus Trieben, Blättern und Beeren der<br />

Heidelbeere; aber auch andere krautige Vegetation und Grassamen stehen auf dem<br />

Speiseplan. Für die Jungenaufzucht wird tierisches Eiweiß benötigt, welches in Form von<br />

Insekten verfüttert wird. Die winterliche Nahrung besteht überwiegend aus den Nadeln<br />

von Nadelbäumen.<br />

Die Balzzeit des Auerhuhns beginnt je nach Witterungsverlauf und Höhenlage im März<br />

und dauert bis Anfang Mai. Die Eier werden in Bodennestern abgelegt, die Gelege bestehen<br />

durchschnittlich aus 7 bis 8 Eiern. Die Brut dauert je nach Witterung und Höhenlage<br />

zwischen 26 und 28 Tagen. In den Mittelgebirgsregionen schlüpfen die Küken häufig<br />

bereits Anfang Juni.<br />

Das Auerhuhn ist in den borealen Nadelwäldern Nord- und Osteuropas und in den hochmontanen<br />

Wäldern der Alpen und Mittelgebirge verbreitet. In Deutschland sind heute<br />

05-349


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

neben den Alpen der Schwarzwald und der Bayerische Wald besiedelt, weitere kleinere<br />

Vorkommen gibt es im Fichtelgebirge und im Harz.<br />

Der Schwarzwald beheimatet die größte Auerhuhnpopulation Zentraleuropas außerhalb<br />

des Alpenraums. Sie ist isoliert von anderen europäischen Verbreitungsgebieten. Die<br />

Verbreitung des Auerhuhns in Europa ist in Abbildung 118 dargestellt, die Verbreitung im<br />

Schwarzwald ist in Abbildung 119 dargestellt. Abbildung 120 zeigt einen Ausschnitt aus<br />

der Verbreitungskarte des Auerhuhns für die Teilpopulation des Nordschwarzwaldes.<br />

Abbildung 118: Schutzgut Tiere: Verbreitung des Auerhuhns in Europa (dunkelblaue Flächen).<br />

(Quelle: BAUER ET AL. 2005); der grüne Pfeil markiert das Verbreitungsgebiet des<br />

Auerhuhns im Schwarzwald.<br />

05-350


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 119: Schutzgut Tiere: Aktuelle Vorkommen des Auerhuhns im Schwarzwald (Stand 2003)<br />

sowie Lage des geplanten Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf (schematische<br />

Darstellung; Größe des Punktes entspricht nicht der tatsächlichen Beckengröße)<br />

(Quelle der Darstellungsgrundlage: SUCHANT & BRAUNISCH 2008).<br />

05-351


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 120: Schutzgut Tiere: Aktuelle Vorkommen des Auerhuhns im Nordschwarzwald (Stand<br />

2003) sowie Lage des geplanten Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf<br />

(schematische Darstellung; Größe des Punktes entspricht nicht der tatsächlichen<br />

Beckengröße) (Quelle der Darstellungsgrundlage: SUCHANT & BRAUNISCH 2008).<br />

Wesentliche Flächen der von Auerhühnern besiedelten Bereiche sind Bestandteile von<br />

EU-Vogelschutzgebieten.<br />

Seit ca. zehn Jahren schwankt die Zahl nachgewiesener balzender Hähne im gesamten<br />

Schwarzwald um 300 (vgl. Abbildung 121). Im Nordschwarzwald besteht eine steigende<br />

Tendenz, im Südschwarzwald scheint sich der Bestand mittlerweile auf niedrigem Niveau<br />

zu stabilisieren. Hier sind die einzelnen Auerhuhngebiete stärker zersplittert als im Nordschwarzwald.<br />

Der aktuelle Rückgang resultiert weniger aus der Verkleinerung der Auerhuhngebiete<br />

als vielmehr aus einer allmählichen Ausdünnung der Auerhuhnbestände<br />

(LIESER et al. 2000, zitiert nach SUCHANT & BRAUNISCH 2008). Zudem hat sich die Qualität<br />

der Auerhuhnlebensräume durch die forstliche Bewirtschaftung der Wälder als Altersklassenwälder<br />

verschlechtert (HÖLZINGER & BOSCHERT 2001, zitiert nach SUCHANT &<br />

BRAUNISCH 2008).<br />

05-352


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Zahl balzender Hähne<br />

600<br />

500<br />

400<br />

300<br />

200<br />

100<br />

570<br />

479 478 494<br />

475<br />

487<br />

448 467 466 462<br />

451<br />

445<br />

498<br />

444<br />

403<br />

371<br />

316<br />

308 317<br />

295303 297<br />

297<br />

283<br />

268<br />

258<br />

0<br />

2007<br />

2006<br />

2005<br />

2004<br />

2003<br />

2002<br />

2001<br />

2000<br />

1999<br />

1998<br />

1997<br />

1996<br />

1995<br />

1994<br />

1993<br />

1992<br />

1991<br />

1990<br />

1989<br />

1988<br />

1987<br />

1986<br />

1985<br />

1984<br />

1983<br />

1971<br />

Regierungsbezirk Karlsruhe<br />

Regierungsbezirk <strong>Freiburg</strong><br />

Abbildung 121: Schutzgut Tiere: Bestandsentwicklung des Auerhuhns im Schwarzwald<br />

(Quelle: SUCHANT & BRAUNISCH 2008)<br />

Aktuelle Situation im Untersuchungsraum<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (11 Sichtungen von Hähnen oder Hennen sowie 12 Auerhuhnspuren wie<br />

Trittsiegel, Kotspuren oder Federn)<br />

Das Auerhuhn ist bundes- und landesweit vom Aussterben bedroht. Europaweit ist die Art<br />

als "depleted" (ausgedünnt) eingestuft. Als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

ist das Auerhuhn außerdem eine Vogelart von besonderem gemeinschaftlichem Interesse.<br />

Das aktuelle Vorkommen des Auerhuhns konzentriert sich am nördlichen und nordwestlichen<br />

Rand der Sturmwurffläche im Übergang zu älteren Beständen und setzt sich weiter<br />

nach Nordwesten über die Badener Höhe fort. Auch die Sturmwurffläche selbst weist<br />

einen strukturreichen Lebensraum mit Freiflächen, Heidelbeerdecken, Randlinien und<br />

einzelnen tiefbeasteten Bäumen auf, sodass sie als Brut- und Aufzuchtgebiet besonders<br />

geeignet ist. Das Gebiet wird im Sommer gleichermaßen von Hähnen und Hennen<br />

genutzt. Der Seekopf ist derzeit als Brut- und Mausergebiet gut geeignet. Heidel- und<br />

Preiselbeeren stehen in ausreichender Menge als Nahrung zur Verfügung. Die Eignung<br />

als Wintereinstand kann ggf. in wenigen Jahren mit dem Aufwachsen kiefernreicher Verjüngung<br />

gegeben sein (vergleichbar mit der Situation vor dem Sturmwurfereignis). Auch<br />

aufgrund der Waldpflege und forstlichen Zielsetzungen ist nicht damit zu rechnen, dass<br />

sich dichte und geschlossene fichtendominierte Wälder bilden.<br />

05-353


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Ein besonders bedeutsamer Balzplatz befindet sich in etwa 120 m Entfernung zur Baustelleneinrichtungsfläche<br />

auf dem Seekopf. Weiterhin gehören Teile des Seekopfes nach<br />

ILN (2010) zu einem Verbundkorridor 62 für das Auerhuhn.<br />

Der gesamte Bereich ist ein bedeutsamer Reproduktionsstandort für die Auerhuhnpopulation<br />

im Nordschwarzwald.<br />

Baumpieper (Anthus trivialis)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (2 Brutpaare)<br />

Der Baumpieper ist eine Art der bundesweiten Vorwarnliste, landesweit gilt der Baumpieper<br />

als gefährdet.<br />

Der Baumpieper lebt in Offenlandbiotopen mit einzelnen Bäumen. Für das Nest braucht er<br />

Deckung bietende Bodenvegetation. Innerhalb der Sturmwurffläche am Seekopf befinden<br />

sich zwei Brutreviere. Ein Brutrevier befindet sich im Bereich der Oberbodenvorschüttung,<br />

ein weiteres westlich der Baustelleneinrichtungsfläche des Oberbeckenstandorts.<br />

Mit einzelnen verbliebenen Bäumen sowie Pioniergehölzen neben immer noch ausgedehnten<br />

vergleichsweise offenen Bereichen innerhalb der Windwurffläche entspricht<br />

das gegenwärtige Entwicklungsstadium dem Lebensraumanspruch des Baumpiepers. Die<br />

aufwachsenden Einzelbäume bzw. Baumgruppen dienen als Ansitzwarte beim Singflug<br />

und zur Reviermarkung, die mit Pfeifengras durchsetzten Zwergstrauchbestände der<br />

Windwurffläche als Neststandort.<br />

Dorngrasmücke (Sylvia communis)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (1 Brutpaar)<br />

Die Dorngrasmücke ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste. Bundesweit<br />

gilt sie als ungefährdet.<br />

Die Dorngrasmücke besiedelt bevorzugt trockene Gebüsch- und Heckenlandschaften,<br />

aber auch frühe Stadien der Waldsukzession, wie sie gegenwärtig in der Windwurffläche<br />

auf dem Seekopf vorkommen. In geschlossenen Wäldern und Städten fehlt sie.<br />

Ein Brutrevier wurde auf dem Seekopf nachgewiesen, es befindet sich im Bereich des<br />

künftigen Beckenstandorts innerhalb der zentralen Bereiche der Windwurffläche. Die<br />

Nahrungsflächen umfassen die angrenzenden Waldränder und Schlagfluren. Die Dorngrasmücke<br />

gilt als wenig störungsempfindlich.<br />

62 Verbundkorridore für das Auerhuhn bilden nach SUCHANT & BRAUNISCH (2008) lediglich die<br />

Bereich ab, die mit der höchsten Wahrscheinlichkeit für Wanderbewegungen genutzt werden.<br />

Das Ausbreitungsverhalten des Auerhuhns ist im Gegensatz zu flugunfähigen Tieren nicht ausschließlich<br />

an bestimmte Landschaftsstrukturen gebunden.<br />

05-354


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (einmalige Sichtung, kein Brutnachweis; Brutnachweis in der Karwand<br />

nachrichtlich übernommen)<br />

Der Dreizehenspecht ist bundes- und landesweit stark gefährdet. Europaweit ist die Art<br />

als "depleted" (ausgedünnt) eingestuft. Als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

ist der Dreizehenspecht außerdem eine Vogelart von besonderem gemeinschaftlichem<br />

Interesse.<br />

Der Dreizehenspecht ist sehr stark an die Fichte gebunden, besonders geeignete Lebensräume<br />

bilden naturnahe, wenig bewirtschaftete Wälder mit einem hohen Anteil an Alt-,<br />

Tot- und Schadholz sowie Waldlücken. Die toten bzw. abgängigen Bäume bilden aufgrund<br />

ihres Reichtums an holzfressenden Insekten (insbesondere Larven und Puppen<br />

von Borkenkäfern, Bockkäfern, Holzwespen sowie weiterer holzbesiedelnder Käfer) die<br />

Nahrungsgrundlage des Dreizehenspechts.<br />

Bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein gab es keine Nachweise des Dreizehenspechts<br />

im Nordschwarzwald. Erst in der jüngeren Vergangenheit wurden Dreizehenspechte<br />

auch wieder im Untersuchungsraum gesichtet (z. B. 1992 am Hohen Ochsenkopf,<br />

SPÄTH 2011 mündl. Mitt.). Für den Dreizehenspecht sind innerhalb des Untersuchungsraums<br />

Beobachtungen aus den vergangenen 5 Jahren belegt.<br />

Ein Brutvorkommen ist innerhalb des Untersuchungsgebiets in der Karwand oberhalb des<br />

Herrenwieser Sees durch DORKA (zit. in ILN 2010) nachgewiesen, es wurde nachrichtlich<br />

übernommen. Bei der ornithologischen Erfassung im Jahr 2010 und 2011 erfolgte kein<br />

Brutnachweis. Es konnte lediglich einmalig ein Dreizehenspecht südöstlich des künftigen<br />

Beckenstandorts im Übergangsbereich zwischen Sturmwurffläche und geschlossenem<br />

Wald beobachtet werden, es handelte sich sehr wahrscheinlich um einen Nahrungsgast.<br />

Bei den übrigen Begehungen erfolgte keine weitere Sichtung.<br />

Fitis (Phylloscopus trochilus)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf und Zufahrten (13 Brutpaare)<br />

• 1 Brutpaar östlich des Kraftwerksstandorts der Oberstufe<br />

Der Fitis ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste. Bundesweit gilt die Art<br />

als ungefährdet.<br />

Der Fitis besiedelt lichte Wälder mit ausgeprägter Kraut- und Strauchschicht vom Rhein<br />

bis zu den Hochlagen des Schwarzwaldes. Er brütet aber verstärkt auch in flächigen<br />

Wald-Verjüngungsstadien mit Gebüsch und Sukzessionswald. Der Fitis ist in allen Landesteilen<br />

ohne bemerkenswerte Bestandslücken oder Dichtezentren anzutreffen.<br />

Insgesamt befinden sich 13 Brutreviere des Fitis im Bereich der Zufahrten sowie des<br />

Beckenstandorts und seinem direkten Umfeld, sechs Brutreviere davon befinden sich mit<br />

ihren Revierzentren innerhalb der Fläche des geplanten Beckens. Die Vorkommen der<br />

05-355


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Brutreviere beschränken sich auf die Sturmwurfflächen. Die Neststandorte und Singwarten<br />

befinden sich im Bereich der vergleichsweise offenen Bereiche der Windwurfflächen,<br />

teilweise sind sie von dichteren Baumgruppen, zumeist aus Fichte sowie untergeordnet<br />

Kiefer und Vogelbeere, umgeben.<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus)<br />

Nachweise:<br />

• In der Nähe der Zufahrt zum Seekopf (1 Brutpaar)<br />

Der Gartenrotschwanz ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste. Europaweit<br />

ist der Bestand zurückgehend ("declining", provisorische Statusangabe).<br />

Der Gartenrotschwanz besiedelt in erster Linie lichte und trockene Laubwälder, Lichtungen<br />

oder Waldränder mit einer ausgeprägten Strauch- und Krautschicht. Er ist als Höhlenund<br />

Halbhöhlenbrüter vor allem auf das Vorhandensein alter und abgängiger Bäume<br />

angewiesen.<br />

Häufig ist der Gartenrotschwanz auch in Siedlungsnähe anzutreffen, so in Parkanlagen<br />

mit lockerem Baumbestand, stark begrünten Villenvierteln oder Gartenstädten, Dorfrändern<br />

und Obstgärten, bisweilen auch in Industrieanlagen mit viel Grün. In Jahren mit<br />

hohen Bestandszahlen werden auch Misch- und Nadelwälder besiedelt. Als Art, die häufig<br />

auch in Siedlungsnähe anzutreffen ist, ist der Gartenrotschwanz wenig störungsanfällig.<br />

Ein Brutrevier befindet sich im Bereich der Zufahrt von der Schwallung südlich des<br />

geplanten Beckenstandorts.<br />

Gimpel (Pyrrhula pyrrhula)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf sowie Zufahrten zum Seekopf (8 Brutpaare)<br />

• Östlich des Schachtkraftwerks der Oberstufe (1 Brutpaar)<br />

• Zufahrt Steinbruch Schneidersköpfle (1 Brutpaar)<br />

• Oberhalb der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche an der B462 für den<br />

Zufahrtsstollen Süd zum Kavernenwasserspeicher (1 Brutpaar)<br />

Der Gimpel ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste. Bundesweit gilt die Art<br />

als ungefährdet.<br />

Der Gimpel ist in Baden-Württemberg fast flächendeckend verbreitet und besiedelt alle<br />

Höhenlagen.<br />

Der Gimpel bewohnt Nadel- und Mischwälder mit stufigem Aufbau der Baumbestände.<br />

Gerne werden Bestandsränder mit angrenzenden Kahlschlägen und Lichtungen besiedelt.<br />

Im Wald findet man die Art besonders häufig in Fichtenschonungen. Das Nest wird in den<br />

Außenzweigen von Koniferen angelegt. Die Bestandsentwicklung war durch die verstärkte<br />

Anpflanzung von Fichten ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts positiv. Ab Mitte der<br />

1970er-Jahre ist eine Abnahme der Bestände zu verzeichnen (HÖLZINGER 1997). Trotz<br />

05-356


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

der Rückgänge sind die Trends im überwiegenden Teil Europas stabil oder zunehmend<br />

(BIRDLIFE INTERNATIONAL 2004).<br />

Insgesamt befinden sich acht Brutreviere des Gimpels im Bereich der Zufahrten sowie<br />

des Beckenstandorts und seinem direkten Umfeld, zwei Brutreviere davon befinden sich<br />

mit ihren Revierzentren innerhalb der Fläche des geplanten Beckens. Die Brutreviere<br />

befinden sich außerhalb der Sturmwurfflächen in den angrenzenden Waldbereichen bzw.<br />

im Wald entlang der Zufahrten. Insgesamt drei weitere Brutreviere befinden sich östlich<br />

des Schachtkraftwerks, oberhalb der nördlichen Zufahrt zum Steinbruch Schneidersköpfle<br />

sowie oberhalb der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche an der B462 für den<br />

Zugangsstollen zur Kaverne.<br />

Grauschnäpper (Muscicapa striata)<br />

Nachweise:<br />

• Westliche Zufahrt zum Seekopf (1 Brutpaar)<br />

• Zufahrt zum Schachtkraftwerk der Oberstufe (1 Brutpaar)<br />

Der Grauschnäpper ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste. Bundesweit<br />

gilt die Art als ungefährdet. Europaweit ist die Art als "depleted" ("ausgedünnt", provisorische<br />

Statusangabe) eingestuft.<br />

Der Grauschnäpper ist an höhere Bäume gebunden, die durch eine große Zahl an Sitzwarten<br />

die Nutzung freier Lufträume für die Insektenjagd in der Luft und am Boden<br />

ermöglichen. Er bewohnt daher in erster Linie lichte Bereiche in Wäldern aller Art bis hin<br />

zu Feldgehölzen, aber auch Parks, Friedhöfe, Gärten und Alleen in Dörfern und Städten.<br />

Gebäude stellen durch das Angebot an Nistplätzen und das durch die Wärmeabstrahlung<br />

erhöhte Insektenangebot eine Habitatbereicherung dar. In Mitteleuropa brütet heute wohl<br />

der größere Teil des Bestandes im Bereich menschlicher Siedlungen. Als Art, die häufig<br />

auch in Siedlungsnähe anzutreffen ist, ist der Grauschnäpper wenig störungsempfindlich.<br />

Ein Brutvorkommen befindet sich im Garten eines Hauses nördlich der Kirche in Herrenwies.<br />

Ein weiteres Brutrevier befindet sich oberhalb des Mündungsbereichs des Schwarzenbachs<br />

zur Schwarzenbachtalsperre an der Zufahrt zum Schachtkraftwerk der Oberstufe.<br />

Haubenmeise (Parus cristatus)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf sowie Zufahrten zum Seekopf (15 Brutpaare)<br />

• Umfeld der sonstigen Vorhabensbestandteile (Schachtkraftwerk, Baustelleneinrichtungsflächen<br />

und sonstige Zufahrten) (11 Brutpaare)<br />

Bundes- und landesweit ist die Haubenmeise ungefährdet. Die Art profitierte in der Vergangenheit<br />

deutlich durch Neuanpflanzungen von Nadelbaumbeständen. Aufgrund stärkerer<br />

Bestandsrückgänge in Russland (>10 %) wird die Art auf europäischer Ebene<br />

jedoch als rückläufig ("declining") bewertet (BURFIELD & VAN BOMMEL 2004). Nach<br />

BNatschG gilt die Art als streng geschützt.<br />

05-357


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die Haubenmeise ist ein typischer Bewohner von Fichtenwäldern mit deutlicher Altersstufung.<br />

Mit einem ausreichenden Anteil an Nadelhölzern trifft man die Art auch in Mischwäldern<br />

an. Das Nest wird gewöhnlich in einer selbstgebauten Höhle in morschem oder<br />

totem Holz angelegt. Aber auch Spechthöhlen und Fäulnishöhlen sowie bisweilen Nistkästen<br />

werden gerne als Nistplatz angenommen. Die Haubenmeise ist mit Ausnahme<br />

einiger Bereiche in der Oberrheinebene fast flächendeckend in Baden-Württemberg verbreitet.<br />

Insgesamt befinden sich 15 Brutreviere der Haubenmeise im Bereich der Zufahrten sowie<br />

des Beckenstandorts und seinem direkten Umfeld, ein Brutrevier davon befinden sich mit<br />

seinem Revierzentrum innerhalb der Fläche des geplanten Beckens (im Bereich der südlichen<br />

Böschung). Die Vorkommen auf dem Seekopf beschränken sich weitestgehend auf<br />

die bewaldeten Bereiche, die Sturmwurfflächen werden gemieden.<br />

Die weiteren Brutreviere befinden sich im Bereich der sonstigen Vorhabensbestandteile<br />

(Schachtkraftwerk, alternative Baustelleneinrichtungsflächen und sonstige Baustellenzufahrten).<br />

Mauersegler (Apus apus)<br />

Nachweise:<br />

• Herrenwies (1 Brutpaar)<br />

Der Mauersegler ist eine Art der der baden-württembergischen Vorwarnliste. Bundesweit<br />

gilt die Art als ungefährdet.<br />

Der Mauersegler lebt fast ausschließlich in der Luft, hier jagt er Insekten und hier schläft<br />

er auch. Nur zur Brut benötigt er Höhlen und Nischen in Fels oder Gebäuden. Der Mauersegler<br />

war ursprünglich vor allem ein Felsbrüter, mittlerweile (wahrscheinlich seit dem<br />

Mittelalter) brütet die Art fast ausschließlich an Gebäuden, meist mehrgeschossige<br />

Gebäude aus Stein, in denen sie zumeist Hohlräume und Nischen unter Traufen und<br />

Dachziegeln als Brutstätte nutzt. Der Mauersegler ist ein typischer Kulturfolger des Menschen<br />

und daher wenig störungsanfällig.<br />

Eine allgemeine Bestandsgefährdung geht mittlerweile vom fortschreitenden Verlust an<br />

Nistmöglichkeiten aus, da im Zuge von Gebäudeneubauten sowie von Fassaden- und<br />

Dachsanierungen die angestammten Brutstätten verloren gehen.<br />

Das Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet befindet sich in Herrenwies in einem<br />

Gebäude südlich der L83.<br />

Mäusebussard (Buteo buteo)<br />

Nachweis:<br />

• Zufahrt Steinbruch Schneidersköpfle (1 Brutpaar)<br />

Der Mäusebussard gilt bundes- und landesweit sowie im europäischen Maßstab als<br />

ungefährdet, ist aber nach dem BNatSchG streng geschützt.<br />

Als häufigster Greifvogel Deutschlands besiedelt der Mäusebussard Wälder und Gehölze<br />

aller Art, die im Wechsel mit offener Landschaft stehen. Es werden aber auch geschlos-<br />

05-358


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

sene Wälder besiedelt, wenn Lichtungen oder Schneisen vorhanden sind. Die Nähe des<br />

Menschen scheut der Bussard nicht und brütet bisweilen auch in der Nähe von Siedlungen,<br />

Friedhöfen oder Parks.<br />

In Baden-Württemberg ist der Mäusebussard in allen Landesteilen häufig vertreten. Auch<br />

in der Vertikalverbreitung sind keine Bestandslücken zu erkennen. Er ist genauso in den<br />

Tieflagen wie auch in den Mittelgebirgen regelmäßig anzutreffen.<br />

Das Brutvorkommen im Untersuchungsgebiet befindet sich südöstlich der Schwarzenbachtalsperre<br />

im Hangbereich zwischen der L83 und der südlichen Zufahrt zum Steinbruch<br />

Schneidersköpfle.<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbicum)<br />

Nachweise:<br />

• Herrenwies (3 Brutpaare)<br />

Die Mehlschwalbe ist eine Art der bundesweiten Vorwarnliste, landesweit gilt die Art als<br />

gefährdet. Europaweit ist die Art zurückgehend ("declining").<br />

Die Mehlschwalbe kommt in Siedlungen vor, auch innerhalb von Städten, sofern es ausreichend<br />

Nahrung und offen-lehmige Bodenstellen für die Aufnahme von Nistmaterial gibt.<br />

Nester abseits von Siedlungen sind selten, allerdings ist die Mehlschwalbe im Gegensatz<br />

zur Rauchschwalbe nicht an ländliche Siedlungen gebunden. Meist kommt die Mehlschwalbe<br />

in Brutkolonien vor, die etwa vier bis sechs Nester umfassen. Die Vorkommen<br />

konzentrieren sich in Höhenlagen unter 650 m.<br />

Neben der Intensivierung der Landwirtschaft sind, ähnlich wie beim Mauersegler, für den<br />

Bestandsrückgang der Mehlschwalbe in erster Linie die Veränderungen im Siedlungsbereich<br />

verantwortlich, da im Zuge von Gebäudeneubauten sowie von Fassadensanierungen<br />

die Nistmöglichkeiten entscheidend verschlechtert werden. So bleiben an glatten<br />

Fassaden, wie sie heutzutage verwendet werden, die Nester nicht mehr haften, bereits<br />

bestehende Nester werden bei Sanierungsarbeiten zerstört. Darüber hinaus werden<br />

immer mehr Flächen versiegelt (etwa bisher unbefestigte Landwirtschaftswege in der<br />

offenen Feldflur) bzw. Flächen werden im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft in<br />

Anspruch genommen, von denen die Mehlschwalbe bisher ihr Baumaterial für die Nester<br />

gewonnen haben.<br />

Für Herrenwies liegen drei Brutnachweise an mehreren Gebäuden mit Natur- und Kunstnestern<br />

vor.<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus)<br />

Nachweise:<br />

• Zufahrten zum Seekopf (2 Brutpaare)<br />

Der Raufußkauz ist eine Art der baden-württembergischen Vorwarnliste und als Art des<br />

Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie eine Vogelart von besonderem gemeinschaftlichen<br />

Interesse.<br />

05-359


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Der Lebensraum des Raufußkauzes besteht aus alten, reich strukturierten Nadel- und<br />

Mischwäldern mit eingestreuten Lichtungen, Schneisen und Wiesen. Von besonderer<br />

Bedeutung für dauerhafte Vorkommen des Raufußkauzes ist eine hohe Dichte von<br />

Schwarzspechthöhlen, da jede Höhle nur für eine Brut genutzt wird. Weitere wichtige<br />

Habitatrequisiten sind deckungsreiche Tagesverstecke. Von besonderer Bedeutung für<br />

die Besiedlung ist das Relief (KNOCH 1966). Dabei besiedelt der Raufußkauz insbesondere<br />

Hochflächen, flache Rücken, Kuppen und ebene Gipfelbereiche.<br />

Die Brutreviere im Untersuchungsgebiet befinden sich hingegen im bewaldeten Südhang<br />

des Seekopfes, allerdings in Waldabschnitten mit für den Raufußkauz günstiger Struktur<br />

(Schneisen, Lichtungen, mosaikartiger Wechsel von Altersstadien). In der Umgebung des<br />

östlichen Brutvorkommens wurden aktuell zwei Brutvorkommen des Schwarzspechts<br />

nachgewiesen.<br />

Der Raufußkauz gilt als lärmempfindliche Art, evtl. wird deshalb der vergleichsweise stark<br />

von Erholungsuchenden frequentierte Kuppenbereich des Seekopfes gemieden.<br />

Ein Brutrevier befindet sich im Bereich der Zufahrt von der Schwallung her südöstlich des<br />

geplanten Beckenstandorts. Ein weiteres Brutrevier befindet sich mit seinem Brutzentrum<br />

am Hang nördlich der L83 in einer Entfernung von etwa 250 m westlich der Zufahrt von<br />

der Schwallung kommend.<br />

Schwarzspecht (Dryocopus Martius)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (1 Brutpaar am Südrand der Windwurffläche)<br />

• Zufahrten zum Seekopf (2 Brutpaare)<br />

Der Schwarzspecht gilt als ungefährdet, ist als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

aber eine Vogelart von besonderem gemeinschaftlichem Interesse. Er ist nach<br />

BNatSchG streng geschützt.<br />

Aufgrund der regen "Bautätigkeit" des Schwarzspechts (seine Bruthöhlen werden von<br />

einer Vielzahl anderer Vögel sowie von Fledermäusen genutzt) hat die Art eine besondere<br />

naturschutzfachliche Bedeutung.<br />

Als Lebensraum bevorzugt der Schwarzspecht ausgedehnte Waldgebiete. Ein hoher<br />

Totholzanteil und vermodernde Baumstümpfe sind wichtig, da die Nahrung vor allem aus<br />

Ameisen und holzbewohnenden Wirbellosen besteht. Die Brutreviere haben eine Größe<br />

zwischen 250 und 400 ha Waldfläche. Als Brut- und Schlafbäume werden glattrindige,<br />

astfreie Stämme mit freiem Anflug und im Höhlenbereich mindestens 35 cm Durchmesser<br />

genutzt (v. a. alte Buchen und Kiefern). Schwarzspechthöhlen haben im Wald eine hohe<br />

Bedeutung für Folgenutzer wie zum Beispiel Hohltaube, Raufußkauz und Fledermäuse.<br />

Der Schwarzspecht kommt in allen größeren Wäldern Baden-Württembergs vor und<br />

bewohnt alle waldbestandenen Höhenlagen (HÖLZINGER & MAHLER 2001). Die Hauptvorkommen<br />

der Art befinden sich in alten Buchenwäldern in Hanglage. Am Seekopf<br />

bestehen die Reviere in nadelholz-dominierten Wäldern (Tanne, Fichte und Kiefer). Entscheidend<br />

für eine Besiedelung der Flächen ist aber auch hier der hohe Totholzanteil. Im<br />

05-360


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Totholz leben Rossameisen, die wiederum eine wichtige Nahrungsquelle für den<br />

Schwarzspecht darstellen.<br />

Insgesamt befinden sich drei Brutreviere des Schwarzspechts im Bereich der Zufahrten<br />

bzw. im direkten Umfeld des Beckenstandorts. Ein Brutrevier befindet sich im Bereich der<br />

Zufahrt von Herrenwies kommend, ein weiteres im Bereich der Zufahrt von der Schwallung<br />

kommend. Ein drittes Brutrevier befindet sich mit seinem Revierzentrum unmittelbar<br />

südlich angrenzend zur geplanten Böschung des Beckens.<br />

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf (1 Brutpaar in der Karwand zum Herrenwieser See)<br />

• Zufahrten zum Seekopf (2 Brutpaare)<br />

Der Sperlingskauz gilt als ungefährdet, ist als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

aber eine Vogelart von besonderem gemeinschaftlichem Interesse.<br />

Der Sperlingskauz bewohnt reich strukturierte Wälder aus einem engen Mosaik unterschiedlicher<br />

Waldentwicklungsstadien. Wichtige Habitatelemente sind ein hoher Anteil an<br />

Nadelbäumen, deckungsreiche Tagesruheplätze, Alt- und Totholz mit Höhlen sowie<br />

offene Jagdgebiete wie Lichtungen und Moore. Die Brutplätze befinden sich vor allem in<br />

alten Buntspechthöhlen. Geeignete Biotope sind durch die Nutzungsaufgabe von Fichtenbeständen<br />

entstanden, die durch Sturmwurf, Schneebruch und Borkenkäferbefall in ihrer<br />

Struktur aufgelockert wurden. Dadurch wurde der Totholzvorrat beträchtlich angereichert<br />

(STRAUB & ANDRIS 2003).<br />

Die Hauptverbreitung des Sperlingskauzes in Baden-Württemberg liegt in Baden-<br />

Württemberg im Schwarzwald oberhalb 500 m ü. NN (DORKA & HÖLZINGER 2001). Dabei<br />

lassen sich zwei Hauptvorkommen unterscheiden: einerseits im Nordschwarzwald im<br />

Bereich des Grindenschwarzwaldes, der Enzhöhen und der Schwarzwald-Randplatten<br />

und andererseits weiter südlich im Bereich des südlichen Mittleren Schwarzwaldes, im<br />

Hotzenwald und im Hochschwarzwald (DORKA & HÖLZINGER 2001).<br />

Der Sperlingskauz ist auf eine hohe Dichte von Spechthöhlen (einschließlich des häufigen<br />

Buntspechts) und auf eine hohe Beutedichte (Mäuse, Kleinvögel) angewiesen.<br />

Insgesamt befinden sich drei Brutreviere des Sperlingskauzes im Bereich der Zufahrten<br />

bzw. im weiteren Umfeld des Beckenstandorts. Zwei Brutreviere befinden sich entlang der<br />

Zufahrt von Herrenwies kommend, ein weiteres Brutrevier befindet sich im unteren<br />

Bereich der Karwand zum Herrenwieser See. Die Brutreviere wurden mittels Kleinvogelreaktion<br />

festgestellt.<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix)<br />

Nachweise:<br />

• Seekopf und Zufahrten (4 Brutpaare)<br />

• Steinbruch Schneidersköpfle und Zufahrt (3 Brutpaare)<br />

05-361


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Der Waldlaubsänger gilt in Baden-Württemberg als stark gefährdet. Europaweit ist der<br />

Bestand zurückgehend ("declining", provisorische Statusangabe). Bundesweit gilt der<br />

Waldlaubsänger als nicht gefährdet.<br />

Der Gefährdungsgrad in Baden-Württemberg resultiert aus dem signifikanten Rückgang<br />

der Art in den vergangenen Jahren. Dieser ist überwiegend auf die Verluste des Waldlaubsängers<br />

in den Durchzugs- und Überwinterungsquartieren im tropischen Afrika<br />

zurückzuführen (HÖLZINGER 2001). Es ist wahrscheinlich, dass immer weniger Tiere in<br />

der Lage sind, die Passage über die sich weiter ausdehnende Sahara und Sahelzone zu<br />

bewältigen.<br />

Der Waldlaubsänger bevorzugt ältere Hoch- oder Niederwälder mit geschlossenem Kronendach<br />

und geringer Krautvegetation (hierbei werden allgemein Buchen-Hochwälder<br />

bevorzugt). Der weitgehend freie Stammraum sollte wenige tiefsitzende Äste als Singwarten<br />

aufweisen. Diese Bedingungen findet die Art vor allem in Naturwäldern oder<br />

naturnahen Wirtschaftswäldern. Im Wirtschaftswald werden aber auch Nadelbestände mit<br />

einzelnen eingesprengten Laubbäumen besiedelt. Solche Bedingungen findet der Waldlaubsänger<br />

auch in weiten Bereichen des Untersuchungsgebiets vor. Das Nest wird in<br />

einer Bodenvertiefung unter altem Gras, Laubstreu oder Zwergsträuchern wie der Heidelbeere<br />

angelegt.<br />

Der Waldlaubsänger kommt in weiten Teilen Baden-Württembergs vor. Verbreitungslücken<br />

bestehen u. a. in den Hochlagen des Schwarzwaldes (HÖLZINGER 1997).<br />

Alle Brutvorkommen innerhalb des Untersuchungsgebiets befinden sich in geschlossenen<br />

Waldbereichen. Zwei Brutreviere befinden sich im Bereich der möglichen Zufahrt von Herrenwies<br />

zum Seekopf und ein Brutrevier an der Zufahrt von der Schwallung her. Ein Brutrevier<br />

befindet sich in der Karwand zum Herrenwieser See. Die übrigen drei Brutreviere<br />

befinden sich im weiteren Umfeld der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche im Steinbruch<br />

Schneidersköpfle und deren Zufahrten.<br />

5.3.7.2.1.2 Durchzügler/Nahrungsgäste<br />

Viele Vögel orientieren sich beim Zug an Flusstälern und Gebirgskämmen. Beim Zug über<br />

den Schwarzwald ist die Thermik besonders wichtig.<br />

Vor allem Greifvögel, die einzeln und in kleinen Trupps unterwegs sind, wurden hoch über<br />

dem Untersuchungsgebiet kreisend bzw. drüber hinwegziehend beobachtet. Beobachtet<br />

wurden Habicht (Accipiter gentilis), Mäusebussard (Buteo buteo), Rotmilan (Milvus milvus)<br />

und Schlangenadler (Circaetus gallicus).<br />

Auch die einmalige Beobachtung von zwei männlichen Steinschmätzern (Oenanthe<br />

oenanthe) sowie die einmalige Beobachtung einer weiblichen Waldschnepfe (jeweils im<br />

Bereich der Windwurffläche des Seekopfes) außerhalb der Brutsaison ausschließlich<br />

während der Zugzeit sind als Durchzug zu werten.<br />

Bei der Begehung im Mai 2010 konnte (als Zufallsbeobachtung) ein Uhu (Bubo bubo) im<br />

Bereich der Staumauer unterhalb der Schwarzenbachtalsperre beobachtet werden. Weitere<br />

Sichtungen erfolgten nicht. Im Steinbruch Schneidersköpfle wurde bei einer der<br />

05-362


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Begehungen eine ausgeschabte Igelschwarte gefunden. Igel zählen zu den häufigen<br />

Beutetieren des Uhus, sie werden vom Uhu umgedreht und gewissermaßen ausgehöhlt,<br />

sodass nur die mit Stacheln bewehrte Igelhaut (Igelschwarte) übrig bleibt. Es ist daher<br />

anzunehmen, dass der Uhu in der weiteren Umgebung des Vorhabens brütet und Teile<br />

des Untersuchungsgebiets und somit auch den Steinbruch Schneidersköpfle als Nahrungshabitat<br />

nutzt. Auch die Brut des Wanderfalken zählt üblicherweise zum Beutespektrum<br />

des Uhus. Dies ist als Grund dafür zu werten, dass die in der Vergangenheit belegten<br />

Bruten des Wanderfalken im Steinbruch Schneidersköpfle im Rahmen der aktuellen<br />

Begehungen nicht bestätigt werden konnten.<br />

An der Murg konnte jeweils einmalig ein Schwarzkehlchen-Weibchen sowie ein männlicher<br />

Feldschwirl beobachtet werden, im Hangbereich oberhalb des Bahnhofs Raumünzach<br />

wurde einmalig ein Pirol-Weibchen gesichtet, bei all diesen Beobachtungen gab es<br />

aber keine Hinweise auf eine Brut innerhalb oder im näheren Umfeld des Untersuchungsgebiets,<br />

sodass davon auszugehen ist, dass es sich bei den genannten Arten ebenfalls<br />

um Durchzügler oder Nahrungsgäste gehandelt hat.<br />

5.3.7.2.1.3 Vorbelastungen<br />

Für Tiere bestehen, wie für die Biotoptypen und die Vegetation, gebietsweise Vorbelastungen<br />

infolge standortangepasster Forstwirtschaft. Weitere Vorbelastungen resultieren<br />

aus Gewässerausbau sowie aus Störungen (insbesondere Straßenlärm und Fahrzeugbewegungen).<br />

Im Wald sind Bestände im Stangenholzstadium faunistisch sehr artenarm und für spezialisierte<br />

Arten nicht geeignet, auch wenn es sich um naturnahe Waldgesellschaften handelt<br />

(insbesondere Buchenwälder). Die Forstwirtschaft schränkt auch in ihrer heutigen naturnahen<br />

Ausrichtung die Strukturvielfalt von Wäldern ein, weil die Holzentnahme vor dem<br />

Erreichen des Alters- und Zerfallsstadiums der jeweiligen Bäume erfolgt. Die z. B. für Fledermäuse,<br />

höhlenbrütende Vögel oder Totholzkäfer nötigen Strukturen bleiben unter der<br />

Dichte, die in natürlichen Wäldern erreicht wird.<br />

Störungen durch Schall und Bewegungsunruhe schränken die Lebensmöglichkeiten für<br />

Tiere in der Nähe von Verkehrswegen und Schwerpunkten der Erholungsnutzung ein.<br />

Besonders störungsempfindlich sind viele Vogelarten, hier wiederum vor allem das Auerhuhn<br />

oder der Raufußkauz. Darüber hinaus besteht für Vögel und andere Tiere, die den<br />

Luftraum als Teillebensraum nutzen, wie etwa die Fledermäuse, ein erhöhtes Kollisionsrisiko.<br />

Durch Verkehrslärm ist die Habitateignung wesentlicher Teile des Murgtals sowie des<br />

Schwarzenbachtals für Vögel im Untersuchungsgebiet eingeschränkt.<br />

Auch hinsichtlich der Wanderbewegungen von Landtieren bestehen insbesondere durch<br />

die B462 und die L83 Vorbelastungen. Bezogen auf den Rothirsch besteht eine weitere<br />

Vorbelastung durch das Wildtiermanagement, das die arttypischen saisonalen Wanderungen<br />

einschränkt.<br />

05-363


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.7.2.2 Bedeutung/Bewertung<br />

5.3.7.2.2.1 Lebensräume mit hervorragender Bedeutung (Wertstufe 1)<br />

Innerhalb des Untersuchungsgebiets haben zwei Bereiche mit insgesamt ca. 28 ha hervorragende<br />

Bedeutung für Vögel. Dies sind Bereiche, die maßgeblich von Vogelarten<br />

besiedelt werden, die bundes- oder landesweit vom Aussterben bedroht oder bundesweit<br />

stark gefährdet sind. Im Untersuchungsgebiet sind dies die folgenden Arten:<br />

• Auerhuhn (RL D 1, RL BW 1)<br />

• Dreizehenspecht (RL D 2, RL BW 2)<br />

Die Lebensräume mit hervorragender Bedeutung für Vögel befinden sich in den folgenden<br />

Bereichen:<br />

• Bereich am Nordrand des Untersuchungsgebiets auf dem Seekopf (ca. 16 ha):<br />

Reich strukturierte, zum Teil zwergstrauchreiche (Heidelbeere) Nadelwaldbereiche<br />

aus Fichte, Tanne und Kiefer mit meist gemischter Altersstruktur und zum Teil mit<br />

Alt- und Totholz.<br />

Die hervorragende Bedeutung resultiert aus dem Vorkommen des Auerhuhns, für<br />

das die entsprechenden Flächen aufgrund ihrer Biotopausstattung maßgeblich<br />

sind. Der Bereich umfasst im nordöstlichen Randbereich auch einen Balzplatz des<br />

Auerhuhns. Es ist davon auszugehen, dass sich in Bezug auf das Auerhuhn der<br />

Bereich mit hervorragender Bedeutung nach Norden und Nordosten außerhalb des<br />

Untersuchungsgebiets Richtung Badener Sattel und Immenstein fortsetzt.<br />

Im südwestlichen Teil dieses Bereichs befindet sich auch ein Brutvorkommen des<br />

Baumpiepers.<br />

• Flächen östlich der Hochfläche des Seekopfes im Bereich der Karwand (ca. 12 ha):<br />

U. a. von Fichte und Tanne geprägte Nadelholzwälder mit überwiegend gemischter<br />

Altersstruktur, häufig sind die Waldbestände altholzreich, teilweise auch totholzreich<br />

sowie bisweilen mit Kiefer durchsetzt.<br />

Die aufgrund des Vorkommens des Dreizehenspechts innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

als Bereich mit hervorragender Bedeutung abgegrenzten Flächen<br />

zählen zu den bevorzugten Lebensräumen des Dreizehenspechts. Es ist davon<br />

auszugehen, dass sich in Bezug auf den Dreizehenspecht der Bereich mit hervorragender<br />

Bedeutung nach Norden bis Osten in Richtung der unteren Bereiche der<br />

Karwand sowie in die Umgebung des Herrenwieser Sees fortsetzt.<br />

Daneben findet man eine Reihe weiterer bestandsbedrohter bzw. wertgebender<br />

Vogelarten wie Gimpel, Haubenmeise oder Sperlingskauz in diesem Bereich.<br />

5.3.7.2.2.2 Lebensräume mit besonderer Bedeutung (Wertstufe 2)<br />

Im Untersuchungsgebiet haben insgesamt ca. 117 ha besondere Bedeutung für Vögel als<br />

Indikatorart. Es handelt sich um sechs einzelne Bereiche mit sehr unterschiedlicher Größe<br />

(von ca. 0,5 bis ca. 45 ha).<br />

05-364


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Der Waldlaubsänger wird dabei - abweichend von der angewandten Methode (vgl. <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.7.1.3) - nicht als Art zur Abgrenzung von Lebensräumen mit besonderer Bedeutung<br />

herangezogen.<br />

Der Waldlaubsänger (RL D -, RL BW 2) zeigt seit 1980 einen bundes- und auch europaweit<br />

rückläufigen Trend. Die Einstufung als stark gefährdete Art in Baden-Württemberg<br />

resultiert aus diesem langfristigen Bestandsrückgang. Trotz des Rückgangs ist die Art<br />

bundes- und landesweit noch häufig (Bestand in Baden-Württemberg: 20.000 - 50.000<br />

Paare). Geeignete Lebensräume - insbesondere Naturwälder aus Laub- und Nadelbäumen<br />

sowie naturnahe Wirtschaftswälder, bei denen es sich auch um Nadelbaumbestände<br />

mit einzelnen eingesprengten Laubbäumen handeln kann - sind großflächig im Untersuchungsgebiet<br />

vorhanden und würden größere Brutbestände zulassen. Diese kommen<br />

nicht zustande, weil die Anzahl der aus den Überwinterungsgebieten zurückkehrenden<br />

Individuen nicht ausreicht, um alle geeigneten Lebensräume zu besiedeln (vgl. entsprechenden<br />

Abschnitt in <strong>Kapitel</strong> 5.3.7.2.1.1). Das Lebensraumangebot ist im Schwarzwald<br />

wie in den meisten Waldgebieten Mitteleuropas nicht der populationsbegrenzende Faktor;<br />

dementsprechend sind die einzelnen geeigneten Flächen nicht für die Erhaltung der<br />

Population maßgeblich. Daher resultiert aus dem Vorkommen dieser Art keine besondere<br />

Bedeutung der von ihr besiedelten Flächen.<br />

Die Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Vögel befinden sich in den folgenden<br />

Bereichen:<br />

• Hochfläche/Windwurffläche auf dem Seekopf sowie offene bis halboffene<br />

Hangbereiche der Badender Höhe (ca. 45 ha): Sukzessionsbestände aus lockerständigen<br />

jungen Fichten und Kiefern sowie vereinzelten Tannen und Vogelbeeren<br />

mit ausgedehnten offenen Bereichen, die überwiegend mit Heidelbeere, Besenheide<br />

und Pfeifengras bewachsen sind, die Randbereiche sind teilweise durch einzelne<br />

größere, zum Teil abgestorbene Bäume sowie fortgeschrittene Waldsukzessionsstadien<br />

geprägt.<br />

Die besondere Bedeutung resultiert aus dem Vorkommen des Fitis, der in diesem<br />

Bereich in einer hohen Siedlungsdichte vorkommt und für den die entsprechenden<br />

Flächen aufgrund ihrer Biotopausstattung maßgeblich sind.<br />

Weiter befinden sich in diesem Bereich Vorkommen von Baumpieper, Dorngrasmücke,<br />

Gartenrotschwanz und Gimpel.<br />

• Waldbereich entlang der Weg-Variante 2 (ca. 31 ha): Überwiegend fichtenreiche<br />

sowie zwergstrauchreiche Nadelholzwälder mit Kiefer und Bergmischwälder mit<br />

meist gemischter Altersstruktur, häufig mit Altholz.<br />

Die besondere Bedeutung resultiert aus der Anhäufung von Vorkommen verschiedener<br />

bestandsbedrohter sowie weiterer wertgebender Vogelarten (Gimpel, Haubenmeise,<br />

Sperlingskauz und Grauschnäpper). Der Sperlingskauz ist hier mit 2<br />

Brutpaaren vertreten, er bewohnt reich strukturierte Wälder, dabei ist er u. a. auf<br />

eine hohe Dichte von Spechthöhlen und auf eine hohe Beutedichte (Mäuse, Kleinvögel)<br />

angewiesen. Er gilt als Indikatorart für naturnahe Lebensräume. Er besiedelt<br />

05-365


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Lebensräume, die auch für eine Vielzahl weiterer Tierarten und -gruppen, wie etwa<br />

Fledermäuse, eine besondere Bedeutung aufweisen.<br />

• Waldbereich nordöstlich des Wanderheims Forbach bis zum Südrand des<br />

Herrenwieser Kars (ca. 35 ha): Von Fichte und Tanne geprägte Nadelholzwälder<br />

mit überwiegend gemischter Altersstruktur, häufig sind die Waldbestände mit Kiefer<br />

durchsetzt und altholzreich.<br />

Die besondere Bedeutung resultiert insbesondere aus dem Vorkommen verschiedener<br />

wertgebender Arten, die aufgrund ihrer "Bautätigkeit" in morschem und totem<br />

Holz allgemein als Indikator für Lebensräume gelten, die auch für andere Tiergruppen<br />

von besonderer Bedeutung sind. Dies betrifft in diesem Bereich die Haubenmeise<br />

(8 Brutpaare), den Schwarzspecht (2 Brutpaare) sowie den Buntspecht (1<br />

Brutpaar). Als weitere wertgebende Arten kommen Gimpel und Raufußkauz vor.<br />

Daneben zählen die Flächen auch zum Lebensraum eines weiteren Brutpaares des<br />

Raufußkauzes, dessen Brutzentrum < 150 m westlich dieses Bereiches liegt.<br />

• Bereich am Schneidersköpfle nördlich des Steinbruchs Schneidersköpfle (ca. 1 ha):<br />

Ältere Bergmischwälder sowie sonstige Mischbestände mit überwiegendem Nadelbaumanteil,<br />

häufig totholzreich.<br />

Die besondere Bedeutung resultiert aus dem Vorkommen der Haubenmeise als<br />

wertgebende Indikatorart (legt Bruthöhlen in morschem und totem Holz an). Es ist<br />

davon auszugehen, dass sich der Bereich mit besonderer Bedeutung nach Norden<br />

und Nordosten außerhalb des Untersuchungsgebiets fortsetzt. Hier befinden sich in<br />

der Nähe des Untersuchungsgebiets weitere Brutvorkommen von Haubenmeise<br />

und Gimpel.<br />

• Siedlungsbereiche in Herrenwies (zwei Teilflächen, ca. 0,5 und 1 ha): Gebäude und<br />

umgebende Freiflächen mit Brut- und Aufzuchtstätten von Mehlschwalbe und Mauersegler.<br />

5.3.7.2.2.3 Lebensräume mit allgemeiner Bedeutung (Wertstufe 3)<br />

Der weitaus überwiegende Anteil der sonstigen Flächen des Untersuchungsgebiets (ca.<br />

177 ha) hat für Vögel als Indikatorart allgemeine Bedeutung. Zum Teil nisten auch hier<br />

Arten der Roten Liste oder der Vorwarnliste, jedoch nur in geringer Dichte, die deutlich<br />

hinter den Beständen der besonders bedeutsamen Bereiche zurückbleiben.<br />

Die größte Teilfläche (ca. 102 ha) befindet sich im Bereich der Zufahrt von der Schwallung<br />

zum geplanten Schachtkraftwerk bzw. in den unteren Hangbereichen des Seekopfes vom<br />

Wanderheim Forbach nach Nordosten entlang des Weges bis zur Wegkehre oberhalb des<br />

Seebachhofs sowie entlang der L83 im Bereich der alternativen Baustelleneinrichtungsflächen<br />

östlich der Herrenwieser Schwallung.<br />

Weitere Bereiche mit allgemeiner Bedeutung sind Siedlungsflächen mit angrenzendem<br />

Offenland in Herrenwies (ca. 6 ha), der überwiegende Teil der Flächen um die alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche sowie die Zufahrt zum Steinbruch<br />

Schneidersköpfle (ca. 38 ha), die Umgebung der alternative Baustelleneinrichtungsfläche<br />

05-366


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

am Parkplatz an der B462 (ca. 7 ha), die Umgebung der alternativen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

am Bahnhof Raumünzach (ca. 10 ha) sowie die Bereiche um die Baustelleneinrichtungsflächen<br />

auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks und am Niederdruckwerk<br />

(insgesamt ca. 9 ha).<br />

Im Untersuchungsraum befinden sich in diesen Flächen mit allgemeiner Bedeutung<br />

zuweilen verstreute Vorkommen des Gimpels und der Haubenmeise sowie einzelne Vorkommen<br />

des Fitis.<br />

Es handelt sich i. d. R. um suboptimale Ersatzlebensräume der Arten. Es ist auch zu<br />

berücksichtigen, dass viele Arten der Roten Listen und Vorwarnlisten auch auf der europäischen<br />

Ebene weit verbreitet sind.<br />

Die Arten sind als bestandsbedroht eingestuft, weil die Bestandstrends der jüngsten Vergangenheit<br />

deutlich ungünstig sind. Diese Trends führen dazu, dass die Brutdichten großflächig<br />

geringer werden. Sie führen aber bislang nicht zur Verwaisung größerer Gebiete.<br />

Insofern haben besiedelte Bereiche mit geringen Bestandsdichten keine besondere<br />

Bedeutung für die Erhaltung der Arten. Diese Bedeutung ist nur dann erkennbar, wenn die<br />

Bestandsdichten noch eine ähnliche Höhe wie vor dem Einsetzen der Rückgänge besitzen.<br />

5.3.7.2.2.4 Lebensräume ohne Bedeutung (Wertstufe 4)<br />

Ohne Bedeutung für Vögel sind innerhalb des Untersuchungsgebiets Bereiche auf einer<br />

Fläche von ca. 3,6 ha. Es sind Straßen mit mehr als 1.000 Kfz pro Tag (Abschnitte der<br />

B462 und der L83). Zwar werden sie von manchen Arten zur Nahrungssuche gelegentlich<br />

aufgesucht, z. B. von Rabenvögeln und dem Mäusebussard, doch es überwiegen die<br />

negativen Wirkungen auf Vögel und insbesondere auch für andere Tiergruppen durch<br />

Schall, Bewegungsunruhe und das Kollisionsrisiko.<br />

5.3.7.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Für die im Wald lebenden Vögel ist die Prognose wegen der insbesondere in den Staatsforsten<br />

vorgeschriebenen naturnahen Ausrichtung der Forstwirtschaft vergleichsweise<br />

günstig. Ihre Wirkungen werden gegenwärtig und wahrscheinlich auch künftig durch großräumige<br />

Bestandstrends überlagert.<br />

Bei einer weiteren Zunahme der Brennholznutzung können Verschlechterungen durch<br />

geringere Totholzanteile und häufigere Störungen eintreten.<br />

Auf der Windwurffläche des Seekopfes ist mittelfristig durch die fortschreitende Waldsukzession<br />

mit einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für die gegenwärtig vorkommenden<br />

Arten des Offen- und Halboffenlandes wie Fitis und Dorngrasmücke zu rechnen.<br />

Allerdings ist aufgrund der Waldpflege und forstlichen Zielsetzungen nicht damit zu<br />

rechnen, dass sich dichte und geschlossene fichtendominierte Wälder bilden. So kann für<br />

das Auerhuhn die Eignung als Wintereinstand ggf. in wenigen Jahren mit dem Aufwachsen<br />

kiefernreicher Verjüngungen gegeben sein.<br />

05-367


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Nicht prognostiziert werden können - bezogen auf das tatsächliche Eintreten des Ereignisses<br />

- Veränderungen der Lebensräume infolge von Katastrophenereignissen wie<br />

Orkane, die zu ausgedehnten Windwurfflächen führen können.<br />

Beim Eintreten eines solchen Ereignisses ist mit grundlegenden Veränderungen des<br />

Lebensraums zu rechnen, die u. U., etwa bei Betroffenheit eines monotonen Fichtenforstes,<br />

zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt sowie der Veränderung des Artgefüges führen.<br />

5.3.7.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen zu prüfen:<br />

• Verluste von Tierbeständen sowie der Lebensräume<br />

• Veränderung von Biotopen, Habitaten und Ökosystemen<br />

• Vertreibung kulturflüchtender Arten (durch Lärm, Erschütterung etc.) aus bisherigen<br />

Ruhezonen (im Sinne einer vorhabensbedingten Störung)<br />

• Zerschneidung ökologisch zusammenhängender Flächen, Verhinderung ökologischer<br />

Austauschprozesse (im Sinne einer Be- oder Verhinderung von Tierwanderungen)<br />

Die Prüfung hinsichtlich der Verminderung von Artenreichtum und -vielfalt sind Gegenstand<br />

der Betrachtung innerhalb des <strong>Kapitel</strong>s 5.3.8 zum Schutzgut Biologische Vielfalt.<br />

Grundlage der Wirkungsanalyse für das Schutzgut Tiere sind die im Jahr 2010 und 2011<br />

durchgeführten Erfassungen der Vögel als Indikatorgruppe.<br />

Die Auswirkungen auf Tiere (Indikatorart Vögel) sind in den Karten IUS-06-2-1 und IUS-<br />

06-2-2 dargestellt.<br />

Denkbare Wirkungen auf FFH- und Vogelschutzgebiete (hinsichtlich der Schutz- und<br />

Erhaltungsziele maßgebliche FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten sowie für das Vogelschutzgebiet<br />

maßgebliche Vogelarten) im Umkreis der Vorhabensflächen werden im entsprechenden<br />

Abschnitt in <strong>Kapitel</strong> 6 beschrieben. Dort sind die nach gegenwärtigem<br />

Kenntnisstand zu erwartenden Auswirkungen auf Tierarten des Anhangs IV der FFH-<br />

Richtlinie und auf europäische Vogelarten sowie Hinweise zur Vermeidung und Minderung<br />

möglicher Beeinträchtigungen dargestellt.<br />

05-368


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.7.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.7.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden anlagebedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Verlust von Tier-Lebensräumen durch die Anlage eines Speicherbeckens (Oberbecken)<br />

auf dem Seekopf und weiterer Vorhabensbestandteile wesentliche<br />

Auswirkung<br />

• Veränderung von Lebensräumen durch Aufschüttungen im Bereich des<br />

Oberbeckenstandorts wesentliche Auswirkung<br />

• Einschränkung von Wechselbeziehungen von Tieren untergeordnete Auswirkung<br />

• Temporärer Verlust von Tier-Lebensräumen durch die Anlage eines Auslaufbauwerks<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

• Veränderung von aquatischen Lebensräumen durch die Anlage eines Auslaufbauwerks<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.7.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Verlust von Tier-Lebensräumen durch Versiegelung sowie durch die Anlage einer<br />

Wasserfläche im Bereich des Oberbeckenstandorts<br />

Am Standort des Oberbeckens (einschließlich der Dämme) sowie im Bereich des<br />

Schachtkraftwerks der Oberstufe gehen die gegenwärtigen Lebensräume für Tiere verloren<br />

(vgl. Karte IUS-06-2-1). Im Bereich der Wasserfläche und der Innenböschung des<br />

Oberbeckens sowie der weiteren versiegelten Vorhabensflächen wird der Verlust dauerhaft<br />

wirksam sein.<br />

Die Habitatverluste für Vögel und Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie werden im<br />

Rahmen der artenschutzrechtlichen Betrachtung beschrieben (siehe entsprechende<br />

Abschnitte in <strong>Kapitel</strong> 6), in der u. a. grundsätzlich mögliche Maßnahmen zur Wahrung der<br />

ökologischen Funktionen von Lebensräumen im räumlichen Zusammenhang benannt<br />

werden.<br />

Oberbecken auf dem Seekopf<br />

Auf dem Seekopf sind vom Oberbecken der Oberstufe hauptsächlich die folgenden Tier-<br />

Lebensräume betroffen:<br />

• Vielfältige Sukzessionsbestände überwiegend im Bereich der Windwurffläche mit<br />

einzelnen, auch teilweise älteren Einzelbäumen, jungen Baumgruppen aus Nadelbäumen,<br />

Heidelbeerdecken, Besenheide- und Pfeifengrasbewuchs von meist<br />

besonderer Bedeutung<br />

• Vielfältig strukturierte, ältere Nadelholzbestände mit hauptsächlich Fichte und Kiefer<br />

am Nordrand der Windwurffläche mit hervorragender Bedeutung wegen des Vorkommens<br />

des Auerhuhns<br />

05-369


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• ältere totholzreiche, zumeist am Südostrand der Windwurffläche befindliche Baumgruppen<br />

bzw. Waldflächen<br />

Die Vielfalt der Sukzessionsmosaike auf dem Seekopf ist am Vorkommen des Fitis, des<br />

Baumpiepers und der Dorngrasmücke ersichtlich. Diese Arten brauchen - über die geringen<br />

Gehölzanteile von Teilflächen hinaus - auch Bereiche mit niedrigem oder schütterem<br />

Bewuchs als wichtige Nahrungsstätten. Diese Kleinstrukturen ermöglichen eine arten- und<br />

individuenreiche Wirbellosenfauna mit Eignung auch für seltene Arten. Die vergleichsweise<br />

ungestörten Bereiche abseits der Wanderwege sind teilweise Nahrungshabitat des<br />

Auerhuhns.<br />

Die weitere Sukzession wird zu einem Rückgang an Diversität führen. Mit dem Zuwachsen<br />

der weitgehend von Heidelbeere, Besenheide und Pfeifengras dominierten Flächen<br />

werden z. B. für die Dorngrasmücke und den Fitis wichtige Strukturelemente in absehbarer<br />

Zeit verschwinden. Die Windwurffläche auf dem Seekopf stellt für die Artengemeinschaft<br />

einen vorübergehenden Ersatzlebensraum dar.<br />

Die am nördlichen Rand der Windwurffläche gelegenen, stärker bewaldeten und meist<br />

strukturreichen Bereiche sind Teillebensraum des Auerhuhns sowie Bestandteil des<br />

Hauptaufenthaltsgebiets des Auerhuhns innerhalb des Untersuchungsgebiets und haben<br />

deshalb eine hervorragende Bedeutung als Tierlebensraum.<br />

Die weiteren zumeist älteren, von der Fichte und Kiefer dominierten Baumgruppen am<br />

Rande der Windwurffläche und insbesondere die Nadelwaldflächen im Südosten des Vorhabensbereichs<br />

sind mit den weiteren südlich und östlich angrenzenden Wäldern an den<br />

Hängen des Seekopfes verbunden. Sie befinden sich in überwiegend störungsarmer<br />

Lage. Sie sind als Lebensräume charakteristischer Tiere naturnaher, nadelbaumdominierter<br />

Mittelgebirgswälder geeignet, besonders auch für Arten, die ausgedehnte Lebensräume<br />

beanspruchen. Indikatoren für die hohe Biotopqualität sind insbesondere die in<br />

diesen Bereichen vorkommenden, höhlenanlegenden Arten Schwarzspecht und Haubenmeise<br />

sowie der weiter südöstlich brütende Raufußkauz, da er eine besonders enge<br />

Bindung an alte Bestände aufweist und er eine vergleichsweise hohe Dichte an Schwarzspechthöhlen<br />

benötigt. Das Höhlenangebot bedingt u. a. eine Eignung als Lebensraum<br />

waldbewohnender Fledermäuse der entsprechenden Höhenlage.<br />

Tabelle 191: Schutzgut Tiere: Verlust von Tier-Lebensräumen durch unmittelbare Flächeninanspruchnahme<br />

bei Errichtung des Oberbeckens<br />

Wertstufe Lebensräume (Biotoptypen, Lage) Fläche in ha<br />

1 Vielfältig strukturierte, ältere Nadelholzbestände mit hauptsächlich Fichte ca. 1,8<br />

und Kiefer am Nordrand der Windwurffläche, u. a. mit Vorkommens des<br />

Auerhuhns<br />

2 Vielfältige Sukzessionsbestände überwiegend im Bereich der Windwurffläche<br />

ca. 20,3<br />

mit einzelnen, auch teilweise älteren Einzelbäumen, jungen Baum-<br />

gruppen aus Nadelbäumen, Heidelbeerdecken, Besenheide- und<br />

Pfeifengrasbewuchs<br />

2 Ältere totholzreiche, zumeist am Südostrand der Windwurffläche<br />

ca. 1,7<br />

befindliche Baumgruppen bzw. Waldflächen<br />

Verlust insgesamt ca. 23,8<br />

05-370


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Weiterhin kommt es nach ILN (2010) zu einer Flächeninanspruchnahme innerhalb eines<br />

Verbundkorridors für das Auerhuhn.<br />

Schachtkraftwerk der Oberstufe am Westufer der Schwarzenbachtalsperre<br />

Im Bereich des Schachtkraftwerks am Westufer der Schwarzenbachtalsperre kommt es<br />

durch die Anlage des Zugangsgebäudes zum unterirdischen Schachtkraftwerk und weiterer<br />

versiegelter Flächen wie Zufahrt und Stellplätze auf < 0,5 ha vergleichweise kleinflächig<br />

zum dauerhaften Verlust von Tier-Lebensräumen allgemeiner Bedeutung. Es handelt<br />

sich um naturferne Nadelbaum-Bestände sowie um mit einzelnen Laub- und Nadelbäumen<br />

bestandene parkähnliche Flächen in Umfeld eines bestehenden Gebäudes (welches<br />

vom Vorhaben unberührt bleibt), die keine besonderen Strukturen für besonders wertgebende<br />

Vogelarten aufweisen. Die Wirkung ist daher untergeordnet.<br />

Schachtkraftwerk der Unterstufe auf dem Gelände des Rudolf-Fettweis-Werks sowie<br />

Zugangsbereiche Kavernenstollen<br />

Durch die Anlage des Schachtkraftwerks der Unterstufe auf dem Gelände des Rudolf-<br />

Fettweis-Werks sowie der Anlage der Stollenzugänge zum Kavernenwasserspeicher<br />

gehen auf < 0,5 ha kleinflächig Tier-Lebensräume allgemeiner Bedeutung verloren. Insbesondere<br />

die durch das Vorhaben beanspruchten Infrastrukturflächen auf dem Gelände<br />

des Rudolf-Fettweis-Werks werden aufgrund der starken anthropogenen Überformung<br />

allenfalls von einer geringen Zahl sehr häufiger Tierarten oder solcher Tierarten, welche<br />

die Nähe menschlicher Siedlungen suchen, als Lebensraum genutzt. Die Wirkung ist<br />

daher untergeordnet.<br />

Überblick zum dauerhaften Verlust von Tier-Lebensräumen<br />

In der folgenden Tabelle wird der Verlust von Tierlebensräumen infolge unmittelbarer Flächeninanspruchnahme<br />

durch das Pumpspeicherkraftwerk Forbach zusammengefasst.<br />

Tabelle 192: Schutzgut Tiere: Verlust von Tier-Lebensräumen durch die dauerhafte vorhabensbedingte<br />

Flächeninanspruchnahme<br />

Wertstufe<br />

Fläche in ha<br />

Bestände der Wertstufe 1 ca. 1,8<br />

Bestände der Wertstufe 2 ca. 22<br />

Bestände der Wertstufe 3 ca. 1<br />

Bestände der Wertstufe 4<br />

k. A., da sich die betroffenen Flächen auf die B462 und L83<br />

beschränken<br />

Gesamt ca. 24,8<br />

Veränderung von Lebensräumen durch Aufschüttungen im Bereich des Oberbeckenstandorts<br />

Die von den Dämmen des Oberbeckens auf dem Seekopf beanspruchten Flächen werden<br />

zwar ihre gegenwärtigen Funktionen für Tiere teilweise einbüßen, sich aber durch die<br />

Begrünung der Dämme wiederum zu neuen Habitaten entwickeln. Dennoch sind die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

auf den Dämmen gegenüber den jetzt auf dem Seekopf vorhan-<br />

05-371


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

denen Möglichkeiten eingeschränkt. Die Dämme werden standorttypisch bzw. standortgerecht<br />

begrünt und können zu wertvollen Lebensräumen für Arten des Offenlandes und<br />

des Halboffenlandes werden, wie sie derzeit auf der Windwurffläche des Seekopfes vorkommen.<br />

Auch für das Auerhuhn können die Dämme künftig zu Nahrungshabitaten werden.<br />

Darüber hinaus werden die Dämme etwa für verschiedene Tagfalterarten oder insbesondere<br />

die südexponierten Dammbereiche für Zauneidechse oder Blindschleiche<br />

potentielle Lebensräume darstellen.<br />

5.3.7.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Einschränkung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />

Durch die Anlage des Beckens werden die Bewegungsmöglichkeiten insbesondere der<br />

landgebundenen Tiere künftig auf dem Seekopf eingeschränkt sein. Der Austausch von<br />

Individuen wird aber weiterhin entlang der Dämme über die künftige Beckenfläche hinweg<br />

möglich sein. Wanderbewegungen größerer Säugetiere sind ebenfalls weiterhin möglich,<br />

da ein Ausweichen der Tiere bzw. eine Umgehung des künftigen Oberbeckens durch die<br />

umgebenden Waldgebiete ohne Einschränkung möglich ist (vgl. entsprechenden<br />

Abschnitt zu den Wildtierkorridoren in <strong>Kapitel</strong> 4). Eine Raumbedeutsamkeit ist ausgeschlossen.<br />

Eine gewisse Beeinträchtigung der Bewegungs- und Aufenthaltsmuster von Tieren ist<br />

auch durch die Verlagerung der Erholungsnutzung in bisher weniger genutzte Bereiche<br />

möglich.<br />

Temporärer Verlust von Tier-Lebensräumen durch die Anlage eines Auslaufbauwerks<br />

untergeordnete Auswirkung<br />

Durch die Anlage des Auslaufbauwerks vom Schachtkraftwerk zur Schwarzenbachtalsperre<br />

kommt es auf < 0,1 ha zum temporären Verlust von Tier-Lebensräumen allgemeiner<br />

Bedeutung. Es handelt sich um naturferne Nadelbaum-Bestände sowie um mit einzelnen<br />

Laub- und Nadelbäumen bestandene parkähnliche Flächen, Teile des Uferwegs und<br />

Teile des mit Grauweidengebüschen bestandenen Uferbereichs der Schwarzenbachtalsperre.<br />

Die betroffenen Flächen weisen keine besonderen Strukturen für besonders wertgebende<br />

Vogelarten auf. Das Auslaufbauwerk ist unter der Geländeoberfläche angelegt,<br />

die Anlage geschieht in offener Bauweise. Nach Bauende wird der außerhalb der<br />

Schwarzenbachtalsperre befindliche Teil des Auslaufbauwerks wieder mit Erdreich überdeckt<br />

und kann in einen dem jetzigen Aussehen vergleichbaren Zustand gebracht werden.<br />

Die Wirkung ist aus den genannten Gründen untergeordnet.<br />

Veränderung von aquatischen Lebensräumen durch die Anlage eines Auslaufbauwerks<br />

Durch die Anlage des Auslaufbauwerks vom Schachtkraftwerk des Oberbeckens zur<br />

Schwarzenbachtalsperre kommt es durch den Auslauftrichter zu Veränderungen aquatischer<br />

Lebensräume auf einer Fläche von ca. 0,1 ha. Am Ende dieses Auslaufbauwerks<br />

befindet sich am Gewässergrund der Schwarzenbachtalsperre ein Auslauftrichter aus<br />

Beton. Dies führt zu Veränderungen des Lebensraums für aquatische Organismen, insbe-<br />

05-372


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

sondere für Arten des Makrozoobenthos. Das Vorkommen von besonderes wertgebenden<br />

Arten, die hohe Ansprüche an ein strukturreiches, gut durchströmtes und sauerstoffreiches<br />

Sohlsubstrat haben, ist wegen der Einstufung der Schwarzenbachtalsperre als<br />

mesotroph nicht zu erwarten. Darüber hinaus kann die Sohle von einem Teil des Makrozoobenthos<br />

weiterhin als Lebensraum genutzt werden. Die Wirkung ist daher sowie aufgrund<br />

des räumlich eng begrenzten Wirkraums und der Nicht-Betroffenheit wertgebender<br />

Arten als untergeordnet einzustufen.<br />

5.3.7.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.7.4.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden baubedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Störung von Tieren durch Baubetrieb und Baustellenverkehr wesentliche<br />

Auswirkung<br />

• Temporäre Veränderung von Lebensräumen durch Überformungen und Rodungen<br />

innerhalb der sonstigen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen sowie in<br />

den Neu- und Ausbauabschnitten der Zufahrten untergeordnete Auswirkung<br />

• Einschränkung von Wechselbeziehungen von Tieren untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.7.4.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Störung von Tieren durch Baubetrieb und Baustellenverkehr<br />

Die baubedingten Wirkungen, die zu Störungen von Tieren - insbesondere im Hinblick auf<br />

Vögel als Indikatorart - führen, sind<br />

• Schallwirkung des Baustellenverkehrs auf den Zufahrten sowie Schallwirkung des<br />

Baubetriebs (Baufahrzeuge und sonstiges Baugerät) im Bereich der weiteren Vorhabensbestandteile<br />

(Oberbecken, Schachtkraftwerke, Baustelleneinrichtungsflächen),<br />

• Bewegungsunruhe durch Baufahrzeuge,<br />

• Lichtemissionen durch Fahrzeuge und Baustellenbeleuchtung sowie<br />

• Erschütterungen aufgrund von Sprengarbeiten (Oberbecken Seekopf, Stollen,<br />

Unterbecken Kavernenwasserspeicher).<br />

Als entscheidender Wirkfaktor für die Prognose der Auswirkungen auf Vögel ist die Emission<br />

des Fahrzeugschalls zu werten, die anderen Wirkfaktoren treten demgegenüber<br />

zurück. Die Wirkungen des Vorhabens werden folgend getrennt für die Baustellenzufahrt<br />

und die Baustelle auf dem Seekopf dargestellt.<br />

Als Grundlage der Wirkungsprognose dient die "Arbeitshilfe Vögel und Straßenverkehr"<br />

(BMVBS 2010, vgl. Erläuterungen in <strong>Kapitel</strong> 6 zur Kurzübersicht Ursache-Wirkungsbeziehungen<br />

im Natura 2000-Abschnitt). In dieser Arbeitshilfe werden Orientierungswerte für 6<br />

Artengruppen (differenziert nach dem Grad der Lärmempfindlichkeit) angegeben. Die<br />

05-373


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Zuordnung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden relevanten Brutvögel gemäß der<br />

Einstufung in die Artengruppen nach BMVBS (2010) ist in Tabelle 193 dargestellt.<br />

Als Grundlage der Prognosewirkung werden gemäß BMVBS (2010) die Fahrzeugbewegungen<br />

in Verkehrsmengen > 10.000 Kfz/Tag (Dauerschallbelastung) und


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Die sich hieraus ergebenden artspezifischen Auswirkungsradien, innerhalb derer von<br />

einer Abnahme der Lebensraumeignung (= temporärer Lebensraumverlust) auszugehen<br />

ist, sind in Tabelle 194 und den Wirkungskarten (Karte IUS-06-2-1 und IUS-06-2-2) dargestellt.<br />

Auswirkungen im Bereich des Baufelds des Oberbeckens<br />

Im Bereich des Baufelds des Oberbeckens (Seekopf) ist von einer kontinuierlichen<br />

Beschallung (Dauerschallbelastung) auszugehen. Sie ist geeignet, Maskierungseffekte<br />

bei den Brutvögeln zu erzeugen. Das bedeutet eine "Überdeckung eines akustischen Signals<br />

durch ein anderes Geräusch" (BMVBS 2010). Durch die Dauerbeschallung ist es den<br />

Brutvögeln nicht möglich, sich miteinander zu verständigen. Dies hat zur Folge, dass es<br />

zu keinen Revierbesetzungen sowie zu keinen Paarungen und somit zu keiner Brut<br />

kommt.<br />

Die Wirkung des Baubetriebs auf der Baustelle des Oberbeckens entspricht weitgehend<br />

der Wirkung, die von der Baustellenzufahrt ausgeht. Hinzu kommen im Bereich der Baustelle<br />

Schallwirkungen durch eine Reihe zusätzlicher Bautätigkeiten (mit einer jeweils<br />

spezifischen Lärmart und einer spezifischen Schallausbreitung) wie Umlagerung von<br />

Oberboden und Sandstein sowie durch Sprengungen.<br />

Da auf Ebene des Raumordnungsverfahrens noch keine Informationen zu Mittelungsoder<br />

Spitzenschallpegeln vorliegen und daher das Prognoseinstrument der kritischen<br />

Schallpegel nach BMVBS (2010) nicht angewendet werden kann, werden im Sinne einer<br />

worst case-Betrachtung zur Auswirkungsbeurteilung die Effektdistanzen nach BMVBS<br />

(2010) herangezogen. Die entsprechenden Auswirkungsradien sind in Tabelle 194 und<br />

den Auswirkungskarten (Karte US-06-2-1 und IUS-06-2-2) dargestellt.<br />

Aufgrund der Topographie wird die steil unter der Baustelle des Oberbeckens am Seekopf<br />

liegende Karwand in einem deutlich geringeren Maß von Wirkungen erreicht. Es ist dort<br />

daher mit keinen bzw. deutlich verminderten Auswirkungen zu rechnen. Darüber hinaus<br />

ist zu erwarten, dass im Verlauf der Bauzeit durch die geschaffenen vertikalen Strukturen<br />

der Anlage der Oberbodenvorschüttung und der Anlage des Ringdamms die Immission<br />

von Bauschall aus dem inneren Bereich der Baustelle in die Umgebung gemindert wird.<br />

Auswirkungen im Bereich der weiteren Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen<br />

Bezüglich der von den alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen am<br />

Steinbruch Schneidersköpfle sowie an der L83 unterhalb der Herrenwieser Schwallung<br />

ausgehenden Schallwirkungen sind derzeit keine hinreichend belastbaren Prognosen<br />

möglich, da insbesondere in Bezug auf die möglichen Standorte der Brecher sowie ggf.<br />

einer Betonmischanlage (als Emittenten für Dauerschall) nach aktuellem Planungsstand<br />

keine abschließende Festlegung möglich ist. Hier sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

weitergehende Untersuchungen wegen verbleibender Prognoseunsicherheiten<br />

im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung notwendig. Der dargestellte Auswirkungsradius<br />

um die alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen<br />

beschränkt sich im Raumordnungsverfahren daher gemäß der Vorgaben nach BMVBS<br />

(2010) für Arten der Gruppe 1 auf 100 m (Auswirkungsradius für im Untersuchungsgebiet<br />

05-375


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

vorkommende Vögel im Bereich der Zufahrten außer dem Auerhuhn), da im Umkreis von<br />

500 m um die relevanten Flächen nicht mit einem Vorkommen des Auerhuhns zu rechnen<br />

ist.<br />

Tabelle 194: Schutzgut Tiere: Auswirkungsradien aufgrund der baubedingten Schallbelastung<br />

bezüglich der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten<br />

Gruppe<br />

(BMVBS 2010)<br />

Gruppe 1<br />

Gruppe 2<br />

Gruppe 4<br />

Gruppe 5<br />

Art<br />

Auswirkungsradien in m<br />

Zufahrten Baufeld Seekopf<br />

Auerhuhn (Tetrao urogallus) 500 500<br />

Raufußkauz (Aegolius funereus) 100 500<br />

Sperlingskauz (Glaucidium passerinum) 100 500<br />

Dreizehenspecht (Picoides tridactylus) 100 300<br />

Schwarzspecht (Dryocopus Martius) 100 300<br />

Baumpieper (Anthus trivialis) 100 200<br />

Dorngrasmücke (Sylvia communis) 100 200<br />

Fitis (Phylloscopus trochilus) 100 200<br />

Waldlaubsänger (Phylloscopus sibilatrix) 100 200<br />

Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) 100 100<br />

Grauschnäpper (Muscicapa striata) 100 100<br />

Haubenmeise (Lophophanes cristatus) 100 100<br />

Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) 0 100<br />

Mauersegler (Apus apus) 0 0<br />

Mäusebussard (Buteo buteo) 0 0<br />

Mehlschwalbe (Delichon urbica) 0 0<br />

Die Auswirkungsradien bezüglich der schallbedingten Störung von Vögeln sind in den<br />

Wirkungskarten IUS-06-2-1 und IUS-06-2-2 dargestellt.<br />

5.3.7.4.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Temporäre Veränderung von Lebensräumen durch Überformungen und Rodungen<br />

innerhalb der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen sowie<br />

in den Neu- und Ausbauabschnitten der Zufahrten<br />

Bauzeitlich werden innerhalb des Untersuchungsgebiets Flächen als Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerflächen sowie als Baustellenzufahrten genutzt. Hierbei kommt<br />

es zum temporären Verlust von Tier-Lebensräumen.<br />

Nordwestlich der Oberbodenvorschüttung des Oberbeckens auf dem Seekopf wird für die<br />

Dauer der Bauzeit innerhalb der Windwurffläche ein ca. 1 ha großer Bereich als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

beansprucht. Hierdurch sind für Tiere besonders bedeutsame<br />

Lebensräume betroffen, insbesondere unterschiedliche teilweise strukturreiche Sukzessionsstadien<br />

von Nadelbaumbeständen mit einzelnen älteren Einzelbäumen, Heidelbeerdecken,<br />

Besenheide- und Pfeifengrasbewuchs. Die Wirkung ist untergeordnet, da sie<br />

durch die anlage- und baubedingten Auswirkungen des unmittelbar östlich anschließenden<br />

Oberbeckens überlagert werden. Nach Ende der Bauphase ist eine Überführung der<br />

05-376


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen in einen dem derzeitigen Bestand entsprechenden<br />

Zustand möglich.<br />

Derzeit sind Teile des Steinbruchs Schneidersköpfle als alternative Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerfläche vorgesehen. Möglicherweise wird von hier auch der<br />

Kavernenwasserspeicher der Unterstufe aufgefahren. Bauzeitlich würden auf etwa 3,2 ha<br />

Fläche Lebensräume mit allgemeiner Bedeutung für Vögel beansprucht. Hiervon sind<br />

hauptsächlich Sukzessionswälder (überwiegend Birke), durch den Steinbruchbetrieb entstandene<br />

Gesteins- und Geröllhalden sowie Ruderalbestände, wie sie für Steinbrüche<br />

üblich sind, betroffen. In den tieferen Bereichen des Steinbruchs kommt es zu episodischen<br />

Überflutungen. Die Bedeutung des Steinbruchs für das Vorkommen artenschutzrechtlich<br />

relevanter Reptilien und Amphibien ist im <strong>Kapitel</strong> 6 in den entsprechenden<br />

Abschnitten zum Artenschutz berücksichtigt. Nach Ende der Steinbruchnutzung ist gemäß<br />

Genehmigungsplanung eine teilweise Verfüllung und Bewaldung der Steinbruchsfläche<br />

vorgesehen. Die Wirkung aufgrund der bauzeitlichen Veränderungen ist daher untergeordnet.<br />

Entlang der L83 sind unterhalb der Herrenwieser Schwallung mehrere alternative<br />

Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen vorgesehen. Die Standorte sind aufgrund<br />

der Nähe zur L83 bezüglich der Störung durch Schalleinwirkung vorbelastet. Es<br />

werden Tier-Lebensräume mit allgemeiner Bedeutung auf einer Gesamtfläche von ca.<br />

6 ha beansprucht.<br />

Die alternative Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche auf dem Gelände des<br />

Bahnhofs Raumünzach (ca. 0,6 ha) wird derzeit bereits als Lagerfläche genutzt. Wesentliche<br />

Wirkungen durch die vorhabensbedingte bauzeitliche Nutzung sind daher ausgeschlossen.<br />

Für die Baustellenzufahrt zum geplanten Oberbecken auf dem Seekopf sowie zu den<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen auf dem Gelände des<br />

Steinbruchs Schneidersköpfle bzw. entlang der L83 unterhalb der Herrenwieser Schwallung<br />

sowie zum Schachtkraftwerk der Oberstufe werden bestehende Forstwege ausgebaut<br />

und teilweise auch neue Zufahrtswege angelegt. Hierzu werden überwiegend<br />

Lebensräume allgemeiner Bedeutung beansprucht (ca. 2,2 ha), im oberen Bereich der<br />

Zufahrt zum Oberbecken auf dem Seekopf auch Flächen besonderer Bedeutung (ca.<br />

1,1 ha). Die Inanspruchnahme ist auf die Bauzeit beschränkt. Die entsprechenden<br />

Zufahrtsbereiche werden nach Bauende zurückgebaut, sodass hier wieder Wald entstehen<br />

kann. Die Wirkung auf das Schutzgut Tiere ist daher untergeordnet.<br />

Für den Bau des Zugangsstollens zum Kavernenwasserspeicher wird alternativ der Parkplatz<br />

an der B462 östlich des Lachsbergs als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Hierdurch<br />

würden bauzeitlich auf ca. 0,5 ha Fläche Lebensräume allgemeiner Bedeutung<br />

beansprucht (versiegelte Flächen, Rasenflächen, einzelne Bäume sowie Gebüsche als<br />

Straßenbegleitgrün). Rodungen einzelner Bäume am Rande des westlich an den Parkplatz<br />

angrenzenden Waldes sind ebenfalls möglich. Der Bereich ist durch die Nutzung als<br />

Park- und Rastplatz und aufgrund der Nähe zur vielbefahrenen B462 bereits jetzt vorbelastet.<br />

Nach Bauende wird der Parkplatz wieder in einen dem jetzigen Aussehen vergleichbaren<br />

Zustand versetzt.<br />

05-377


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

In der folgenden Tabelle wird der temporäre Verlust von Tierlebensräumen infolge der<br />

Flächeninanspruchnahme im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen sowie der<br />

Zufahrten durch das Pumpspeicherkraftwerk Forbach zusammengefasst.<br />

Tabelle 195: Schutzgut Tiere: Temporärer Verlust von Tier-Lebensräumen durch die bauzeitlich<br />

bedingte Flächeninanspruchnahme (hierbei wird im Sinne einer worst case-Betrachtung<br />

bezüglich der alternativen Baustelleneinrichtungsflächen nicht unterschieden, alle Werte<br />

sind aufsummiert)<br />

Wertstufe<br />

Fläche in ha<br />

Bestände der Wertstufe 1 -<br />

Bestände der Wertstufe 2 ca. 2,1<br />

Bestände der Wertstufe 3 ca. 12,5<br />

Bestände der Wertstufe 4<br />

k. A., da sich die betroffenen Flächen auf die B462 und<br />

L83 beschränken<br />

Gesamt ca. 14,6<br />

Einschränkung von Wechselbeziehungen von Tieren<br />

Durch die Nutzung bestehender Forstwege sowie neuer Wegetrassen im Wald werden<br />

die Bewegungsmöglichkeiten insbesondere der landgebundenen Tiere für die Dauer der<br />

Bauzeit eingeschränkt sein. Ein Wechsel über die Baustellenzufahrten hinweg ist aber<br />

weiterhin grundsätzlich möglich. Bauzeitliche Konflikte hinsichtlich eines erhöhten Kollisionsrisikos<br />

können durch ein Tempolimit bzw. angepasste Geschwindigkeit auf den als<br />

Zufahrten genutzten Forstwegen sowie neuen Wegetrassen (abseits klassifizierter Straßen)<br />

vor allem während der Dämmerung und der Nachtstunden vermieden bzw. wesentlich<br />

gemindert werden. Die Wirkung ist daher untergeordnet bedeutsam.<br />

5.3.7.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.7.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgende betriebsbedingte Auswirkung ist zu erwarten:<br />

• Beeinträchtigung wassergebundener Tiere bei der Restentleerung der Becken<br />

(Revision) untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.7.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen zu erwarten.<br />

5.3.7.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Beeinträchtigung wassergebundener Tiere bei der Restentleerung der Becken<br />

(Revision)<br />

Wesentliche Beeinträchtigungen der Fischfauna im Oberbecken im Rahmen der Revision<br />

werden durch ein rechtzeitiges Abfischen des Beckens vermieden. Die an der Beckensohle<br />

verbleibenden mineralischen und organischen Sedimente werden geladen und<br />

05-378


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

abgefahren. Ein geringer Anteil an Sedimenten gelangt voraussichtlich aber mit dem<br />

abfließenden Wasser in die Schwarzenbachtalsperre.<br />

Die Restentleerung des Oberbeckens auf dem Seekopf in die Schwarzenbachtalsperre<br />

kann daher durch die Zufuhr von Sedimenten möglicherweise Teile des Makrozoobenthos<br />

in der Schwarzenbachtalsperre beeinträchtigen. Die Restentleerung findet in vergleichsweise<br />

großen zeitlichen Abständen (> eine Dekade) statt. Das Wasser wird vom Oberbecken<br />

auf dem Seekopf über den Druckwasserstollen und Auslassbauwerk in die<br />

Schwarzenbachtalsperre abgelassen. Dadurch werden Feinsedimente mit voraussichtlich<br />

hohem Anteil an organischen Partikeln in die Schwarzenbachtalsperre eingeleitet. Hierdurch<br />

kann es kurzfristig und räumlich eng begrenzt im unmittelbaren Umfeld des Auslassbauwerks<br />

zu sauerstoffzehrenden Prozessen kommen. Die Schwarzenbachtalsperre<br />

ist als mesotroph eingestuft (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.3.3, Schutzgut Wasser). Das Vorkommen von<br />

Arten im Uferbereich, die hohe Ansprüche an eine gute Sauerstoffversorgung und gleichmäßig<br />

niedrige Wassertemperaturen haben, ist daher nicht zu erwarten. Die Wirkung ist<br />

aufgrund des zeitlich und räumlich eng begrenzten Wirkraums und der Nicht-Betroffenheit<br />

wertgebender Arten als untergeordnet einzustufen.<br />

Die Restentleerung des Unterbeckens (Kavernenwasserspeicher) wird nicht zu erkennbaren<br />

Auswirkungen auf Tiere führen, da der Kavernenwasserspeicher ohnehin einen<br />

zusammenhängenden Wasserkörper mit der Murg bildet.<br />

5.3.7.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Grundsätzlich können wesentliche Auswirkungen des Vorhabens auf die im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden Tiere raumbedeutsam sein. Die raumbedeutsamen Wirkungen<br />

werden wie folgt beschrieben. Eine Raumbedeutsamkeit durch die untergeordneten<br />

Auswirkungen ist aufgrund ihrer geringen Intensität, der engen räumlichen und zeitlichen<br />

Ausdehnung sowie der meist gegebenen Überlagerung von wesentlichen Wirkungen<br />

ausgeschlossen (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.6).<br />

Die Maßstäbe hinsichtlich der Raumbedeutsamkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Tiere sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten<br />

Planungen:<br />

• Erhaltung der heimischen Tiere einschließlich ihrer Lebensräume, insbesondere in<br />

überregional bedeutsamen naturnahen Landschaftsräumen<br />

• Sicherung seltener und bestandbedrohter Arten, insbesondere unter dem Aspekt<br />

Natura 2000 und Europäischem Artenschutz (Auswirkungen auf die hinsichtlich der<br />

Schutz- und Erhaltungsziele maßgeblichen FFH-Arten sowie der Arten des<br />

Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind in den entsprechenden Abschnitten in <strong>Kapitel</strong> 6<br />

dargestellt)<br />

Gemäß Plansatz 1.6.5 G10 des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 soll "die heimische<br />

und standorttypische Tier- […] welt in ihren natürlichen Lebensräumen erhalten werden".<br />

Darüber hinaus sollen "wo notwendig, geeignete Lebensräume für […] Tiere<br />

geschaffen und entwickelt werden" (Plansatz 1.6.5 G11). Gemäß der Begründung des<br />

05-379


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Regionalplans besitzt "der Schutz der noch bestehenden natürlichen oder naturnahen<br />

Lebensräume als Basis für die ihnen zugeordneten […] Tiergesellschaften Priorität. Darüber<br />

hinaus sollte ihre Wiederherstellung betrieben werden."<br />

Das Pumpspeicherkraftwerk Forbach führt insbesondere durch die Anlage des Oberbeckens<br />

auf dem Seekopf zu Eingriffen innerhalb eines überregional bedeutsamen naturnahen<br />

Landschaftsraums gemäß Landesentwicklungsplan 2002 (vgl. entsprechende<br />

Abschnitte in <strong>Kapitel</strong> 4). Überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume dienen<br />

der "Entwicklung eines ökologisch wirksamen großflächigen Freiraumverbunds" (Plansatz<br />

5.1.2 Z Landesentwicklungsplan 2002). U. a. ist nach Zielvorgabe des Plansatz 5.1.2.1 Z<br />

"in den überregional bedeutsamen naturnahen Lebensräumen die Funktions- und Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushalts zu erhalten und zu verbessern. Planungen und Maßnahmen,<br />

die diese Landschaftsräume erheblich beeinträchtigen, sollen unterbleiben oder,<br />

soweit unvermeidbar, ausgeglichen werden." In Plansatz 5.1.3 Z verweist der Landesentwicklungsplan<br />

auf die Konkretisierung und Ergänzung überregional bedeutsamer naturnaher<br />

Landschaftsräume im Freiraumverbund in den Regionalplänen, in denen "zum<br />

Schutz von Naturgütern, naturbezogenen Nutzungen und ökologischen Funktionen vor<br />

anderen Nutzungsarten oder Flächeninanspruchnahmen [...] in den Regionalplänen Regionale<br />

Grünzüge, Grünzäsuren und Schutzbedürftige Bereiche ausgewiesen" werden (vgl.<br />

entsprechende Abschnitte in 4 und 5 jeweils Bedeutung Raum ohne Umwelt).<br />

Die Eingriffe sind nicht vermeidbar, die Bestandteile des Vorhabens werden aber in weiten<br />

Teilen landschaftsgerecht eingefügt. Raumbedeutsame Konflikte entstehen hierdurch<br />

nicht, überdies wird durch den Ausgleich der Eingriffe dafür Sorge getragen, dass den<br />

Anforderungen des Landesentwicklungsplans für überregional bedeutsame naturnahe<br />

Landschaftsräume entsprochen wird.<br />

Durch seine naturräumlichen Ausprägungen hat der Untersuchungsraum insgesamt eine<br />

besondere Bedeutung für die heimische Tierwelt, vor allem für eine Reihe bestandsbedrohter<br />

Vogelarten (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.3.7.2.1).<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen bezüglich der Beeinträchtigung der im Untersuchungsgebiet<br />

vorkommenden Tiere, insbesondere hinsichtlich besonders bedeutsamer Arten wie<br />

dem Auerhuhn, entstehen durch die Anlage des Oberbeckens der neuen Oberstufe auf<br />

dem Seekopf. Hierbei kommt es auf ca. 23,8 ha dauerhaft zum Verlust von Flächen, die<br />

eine besondere (ca. 22 ha) bzw. hervorragende (ca. 1,8 ha) Bedeutung als Lebensraum<br />

für Tiere aufweisen. Darüber hinaus entstehen raumbedeutsame Auswirkungen durch die<br />

baubedingte Störung aufgrund der Schallwirkung des Baustellenverkehrs auf den<br />

Zufahrten sowie der Schallwirkung des Baubetriebs (Baufahrzeuge und sonstiges Baugerät)<br />

im Bereich der weiteren Vorhabensbestandteile, insbesondere im Bereich und in<br />

der Umgebung des Baufelds für das Oberbecken.<br />

Keine raumbedeutsamen Auswirkungen entstehen durch die Restentleerung der Becken<br />

während der Revision. Wechselbeziehungen von Tieren sind ebenfalls in keinem raumbedeutsamen<br />

Maße betroffen. Die anlagebedingten Beeinträchtigungen insbesondere im<br />

Bereich des Oberbeckens sind nicht wesentlich, da ein Ausweichen der Tiere bzw. eine<br />

Umgehung des künftigen Oberbeckens durch die umgebenden Waldgebiete ohne Einschränkung<br />

möglich ist (vgl. entsprechenden Abschnitt zu den Wildtierkorridoren in Kapi-<br />

05-380


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

tel 4). Die bauzeitlichen Konflikte im Bereich der Baustellenzufahrten abseits klassifizierter<br />

Straßen hinsichtlich eines erhöhten Kollisionsrisikos können durch ein Tempolimit bzw.<br />

angepasste Geschwindigkeit vor allem während der Dämmerung und der Nachtstunden<br />

vermieden bzw. wesentlich gemindert werden. Durch die vergleichsweise geringen, dauerhaften<br />

Verluste von Tierlebensräumen allgemeiner Bedeutung auf einer Fläche von<br />

insgesamt ca. 1 ha im Bereich der Schachtkraftwerke und Stollenzugänge entstehen<br />

ebenfalls keine raumbedeutsamen Wirkungen.<br />

Die wesentlichen Wirkungen sind hinsichtlich ihrer Raumbedeutsamkeit zusammenfassend<br />

in der folgenden Tabelle 196 dargestellt.<br />

Tabelle 196: Schutzgut Tiere: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen auf das Schutzgut<br />

Tiere<br />

Auswirkung<br />

Verlust von Tier-Lebensräumen<br />

durch Versiegelung sowie durch die<br />

Anlage einer Wasserfläche im<br />

Bereich des Oberbeckenstandorts<br />

Veränderung von Lebensräumen<br />

durch Aufschüttungen im Bereich<br />

des Oberbeckenstandorts<br />

Störung von Tieren durch<br />

Baubetrieb und Baustellenverkehr<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

Die Wirkung ist wegen des dauerhaften Verlustes von ca. 1,8 ha<br />

Lebensräumen mit hervorragender Bedeutung für Tiere (insbesondere<br />

für das Auerhuhn) sowie von ca. 22 ha mit besonderer<br />

Bedeutung insbesondere für Vögel als Indikatorart<br />

raumbedeutsam.<br />

Die Veränderung von Lebensräumen durch Aufschüttungen im<br />

Bereich des Oberbeckenstandorts ist ebenfalls grundsätzlich<br />

raumbedeutsam, da die von den Dämmen des Oberbeckens auf<br />

dem Seekopf beanspruchten Flächen zwar ihre gegenwärtigen<br />

Funktionen für Tiere teilweise einbüßen werden und die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

auf den Dämmen gegenüber den jetzt auf dem<br />

Seekopf vorhandenen Möglichkeiten wesentlich eingeschränkt sind.<br />

Die Dämme können aber aufgrund der standortgerechten bzw.<br />

standorttypischen Begrünung zu wertvollen Lebensräumen von<br />

Arten des Offenlandes und des Halboffenlandes werden, wie sie<br />

derzeit auf der Windwurffläche des Seekopfes vorkommen. Auch<br />

für das Auerhuhn können die Dämme künftig zu Nahrungshabitaten<br />

werden.<br />

Die vorhabensbedingte Schallwirkung durch die Transporte auf den<br />

Baustellenzufahrten abseits der klassifizierten Straßen (L83 und<br />

der B462) sowie in der Umgebung des Baufelds am Standort des<br />

Oberbeckens auf dem Seekopf (bei Transportalternative mit und<br />

ohne Schutterstollen) ist als raumbedeutsam zu werten, da bisher<br />

hinsichtlich Lärmbelastung weitgehend ungestörte Waldlebensräume<br />

betroffen sind. Bei der Transportalternative mit Schutterstollen<br />

können die Transporte von der alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerfläche zum Schachtkraftwerk und zum<br />

Baufeld des Oberbeckenstandorts vollständig abseits klassifizierter<br />

Straßen erfolgen. Hierdurch ist der Transport mit Dumpern (höhere<br />

Zuladung als bei LKW) möglich, somit kann die Zahl der Materialtransporte<br />

deutlich reduziert werden.<br />

Die bauzeitliche Mehrbelastung der L83 und der B462 durch die<br />

Materialtransporte insbesondere vom Kavernenwasserspeicher zu<br />

den alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen<br />

(nur gültig bei der Transportvariante ohne Schutterstollen) entfaltet<br />

wegen der Vorbelastung hinsichtlich der Schallemissionen keine<br />

Raumbedeutsamkeit für die angrenzenden Tierlebensräume.<br />

Eine abschließende Einschätzung bezüglich des tatsächlichen<br />

Ausmaßes der Beeinträchtigungen aufgrund der Schalleinwirkung<br />

auf die Tierlebensräume ist aufgrund der derzeitigen Datenlage<br />

nicht möglich. Untersuchungen bezüglich der tatsächlichen baubedingten<br />

Emissionen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

durchgeführt.<br />

05-381


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.8 Schutzgut Biologische Vielfalt<br />

5.3.8.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.8.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzguts Biologische Vielfalt ergibt sich aus § 2 Abs. 1<br />

Satz 2 Nr. 1 UVPG. Nach Änderung des UVPG im Jahre 2005 zählt die Biologische Vielfalt<br />

zum Umweltbegriff. Sie gilt seitdem als eigenständiges Schutzgut in der UVP und<br />

damit in dieser UVS.<br />

Eine Begriffsbestimmung ergibt sich nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG:<br />

"1. biologische Vielfalt<br />

die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die<br />

Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotopen."<br />

5.3.8.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Das Schutzgut Biologische Vielfalt wird im Untersuchungsrahmen (Ergebnisprotokoll des<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am<br />

02.09.2010) und dem Papier "Informationen zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010)<br />

nicht aufgeführt.<br />

Im Leitfaden für die Durchführung von Raumordnungsverfahren (WM BW 2001, erg.<br />

2005/2008) wird das Schutzgut Biologische Vielfalt nicht erwähnt. Bezüglich des Untersuchungsinhalts<br />

wird daher auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Rio-<br />

Konvention aus dem Jahr 1992) und die Begriffsbestimmungen des BNatSchG Bezug<br />

genommen.<br />

Zu untersuchen sind folgende Leitparameter:<br />

• Genetische Vielfalt<br />

• Artenvielfalt<br />

• Ökosystemvielfalt<br />

Der Parameter Ökosystemvielfalt kann auf Basis der flächendeckenden Biotoptypenkartierung<br />

untersucht werden. Für die beiden übrigen Parameter erfolgen orientierende<br />

Abschätzungen.<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Biologische Vielfalt umfasst alle Flächen, in<br />

denen vorhabensbedingte Auswirkungen auf die oben genannten Parameter nicht auszuschließen<br />

sind und entspricht den Untersuchungsgebieten zu den Schutzgütern Tiere<br />

und Pflanzen.<br />

05-382


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.8.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Die Bestandsbeschreibung erfolgt anhand der oben genannten Leitparameter. Die<br />

Bestandsbeurteilung erfolgt verbal-argumentativ.<br />

5.3.8.1.4 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen auf folgenden<br />

Datengrundlagen:<br />

• Texte und Karten zum Schutzgut Pflanzen/Biotope (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.6)<br />

• Texte und Karten zum Schutzgut Tiere/Vögel (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.7)<br />

• Auswertung vorhandener Daten wie Luftbilder und topographische Karten, Höhenmodell,<br />

planerische Vorgaben wie Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan,<br />

Schutzgebietsausweisungen etc.<br />

5.3.8.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.8.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Der Bestand der Biologischen Vielfalt umfasst verschiedene Ebenen: die genetische<br />

Vielfalt, die Artenvielfalt und die Ökosystem-/Lebensraumvielfalt.<br />

Die genannten Aspekte können wie folgt aufgrund der im Raumordnungsverfahren eingeschränkten<br />

vorhandenen Datenbasis für das Untersuchungsgebiet zum Pumpspeicherkraftwerk<br />

Forbach dargestellt werden.<br />

5.3.8.2.1.1 Genetische Vielfalt<br />

Zur genetischen Vielfalt wurden keine Untersuchungen vorgenommen. Sofern sich<br />

Hinweise für das Vorkommen von lokalen Sorten oder isolierten Vorkommen von Populationen<br />

ergeben, werden die diesbezüglichen Fragestellungen im Planfeststellungsverfahren<br />

näher untersucht.<br />

5.3.8.2.1.2 Artenvielfalt<br />

Die Artenvielfalt wird basierend auf den nachgewiesenen Tierarten (Brutvögel) des Untersuchungsgebiets<br />

in Tabelle 197 abgebildet. Es wurden 16 gefährdete und 27 ungefährdete<br />

Brutvogelarten (Anzahl der Brutreviere) festgestellt. Hinzu kommen 10 Arten der<br />

Durchzügler und Nahrungsgäste. Somit wurden mit insgesamt 53 Vogelarten ca. 27 %<br />

des potentiell möglichen Arteninventars in der Bezugsregion erfasst.<br />

05-383


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Tabelle 197: Schutzgut Biologische Vielfalt: Übersicht zur Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet -<br />

Brutvögel<br />

Bezugsregion*<br />

Artengruppe<br />

Gesamtartenzahl/<br />

Bezugsregion<br />

im UG nachgewiesene<br />

Artenzahl<br />

im UG nachgewiesene<br />

Artenzahl [%]<br />

BW Vögel (Brutvögel) 198 53 Ca. 27<br />

* Die Bezugsregion gibt die Quelle wieder, anhand derer die Gesamtartenzahlen ermittelt wurden<br />

Bay = Bayern; BW = Baden-Württemberg; D = Deutschland<br />

5.3.8.2.1.3 Ökosystemvielfalt<br />

Für die Darstellung der Lebensraumvielfalt werden die erfassten Biotoptypen zu Grunde<br />

gelegt. Die Lebensraumvielfalt im Untersuchungsgebiet spiegelt sich in der Vielzahl der<br />

erfassten Biotoptypen wieder, es wurden ca. 90 unterschiedliche Biotoptypen kartiert (vgl.<br />

<strong>Kapitel</strong> 5.3.6 Schutzgut Pflanzen und Biotope, Tabelle 169):<br />

Folgende Biotoptypen kommen vor:<br />

• 11 verschiedene Gewässer-Biotoptypen aus den folgenden Obergruppen: Quellen<br />

(Obergruppe 11), Fließgewässer (Obergruppe 12) und Stillgewässer (Obergruppe<br />

13)<br />

• 5 verschiedene terrestrisch-morphologische Biotoptypen aus folgenden Obergruppen:<br />

Offene Felsbildungen (Obergruppe 21) und Geomorphologische Sonderformen<br />

(Obergruppe 22)<br />

• 29 verschiedene gehölzarme terrestrische und semiterrestrische Biotoptypen aus<br />

folgenden Obergruppen: Hoch- und Übergangsmoore (Obergruppe 31), Niedermoore<br />

und Sümpfe (Obergruppe 32), Wiesen und Weiden (Obergruppe 33), Tauchund<br />

Schwimmblattvegetation, Quellfluren, Röhrichte und Großseggenriede (Obergruppe<br />

34), Saumvegetation, Dominanzbestände, Hochstauden- und Schlagfluren<br />

(Obergruppe 35) und Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen (Obergruppe 36)<br />

• 7 verschiedene Biotoptypen der Gehölzbestände und Gebüsche aus folgenden<br />

Obergruppen: Feldgehölze und Feldhecken (Obergruppe 41), Gebüsche (Obergruppe<br />

42) und naturraum- und standortfremde Gebüsche und Hecken (Obergruppe<br />

44)<br />

• 30 verschiedene Biotoptypen der Wälder aus folgenden Obergruppen: Moorwälder<br />

(Obergruppe 51), Bruch-, Sumpf- und Auwälder (Obergruppe 52), Schlucht-, Blockhalden<br />

und Hangschuttwälder (Obergruppe 54), buchenreiche Wälder mittlerer<br />

Standorte (Obergruppe 55), Eichen- und Hainbuchen-Eichen-Wälder mittlerer<br />

Standorte (Obergruppe 56), Nadelwälder (Obergruppe 57), Sukzessionswälder<br />

(Obergruppe 58), naturferne Waldbestände (Obergruppe 59)<br />

• 11 verschiedene Biotoptypen der aus der Obergruppe der Siedlungs- und<br />

Infrastrukturflächen (Obergruppe 06)<br />

05-384


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.8.2.2 Bedeutung<br />

Das Untersuchungsgebiet hat für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in seiner<br />

Gesamtheit eine besondere Bedeutung.<br />

5.3.8.2.2.1 Genetische Vielfalt<br />

Zur genetischen Vielfalt wurden keine Untersuchungen vorgenommen. Sofern sich<br />

Hinweise für das Vorkommen von lokalen Sorten oder isolierten Vorkommen von Populationen<br />

ergeben, werden die diesbezüglichen Fragestellungen im Planfeststellungsverfahren<br />

näher untersucht.<br />

5.3.8.2.2.2 Artenvielfalt<br />

Die Artnachweise der Brutvögel dokumentieren eine relativ hohe Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet.<br />

5.3.8.2.2.3 Ökosystemvielfalt<br />

Mit dem Ergebnis der Biotoptypenkartierung wird eine relativ hohe Ökosystemvielfalt<br />

dokumentiert.<br />

5.3.8.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Die Entwicklung der Biologischen Vielfalt im Untersuchungsgebiet ist direkt von der Entwicklung<br />

des Schutzguts Pflanzen/Biotope (siehe Status-quo-Prognose in <strong>Kapitel</strong> 5.3.6)<br />

und des Schutzguts Tiere (siehe Status-quo-Prognose in <strong>Kapitel</strong> 5.3.7) abhängig. Eine<br />

gesonderte Prognose der Nullvariante ist nicht erforderlich.<br />

5.3.8.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

5.3.8.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.8.4.1.1 Auswirkungen auf die Genetische Vielfalt<br />

Zur genetischen Vielfalt wurden keine Untersuchungen vorgenommen. Sofern sich<br />

Hinweise für das Vorkommen von lokalen Sorten oder isolierten Vorkommen von Populationen<br />

ergeben, werden die diesbezüglichen Fragestellungen im Planfeststellungsverfahren<br />

näher untersucht.<br />

5.3.8.4.1.2 Auswirkungen auf die Artenvielfalt<br />

Informationen zur Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet liegen im Untersuchungsgebiet<br />

nur für die Indikatorgruppe Vögel vor. Für die Auswirkungsprognose wird auf Plausibilitätsüberlegungen<br />

zurückgegriffen.<br />

05-385


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Infolge der anlagebedingten Merkmale des Pumpspeicherkraftwerks Forbach kommt es<br />

zu Auswirkungen auf die Art und Verteilung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet,<br />

damit kommt es auch zu einer qualitativen Veränderung der Artenvielfalt. Bestimmte Arten<br />

werden durch die anlagebedingten Biotopumwandlungen (z. B. Wald Damm) gefördert,<br />

andere werden beeinträchtigt. Es ist durchaus möglich, dass sich die Artenvielfalt im<br />

Untersuchungsgebiet erhöht, aber es wird auch, je nach Tiergruppe, Verluste geben.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Artenvielfalt als untergeordnet bewertet, da<br />

die Auswirkungen auf die Artenvielfalt neben Verlusten für einzelne Artengruppen auch<br />

Gewinne für andere Artengruppen umfassen.<br />

5.3.8.4.1.3 Auswirkungen auf die Ökosystemvielfalt<br />

Bestand und Auswirkungen auf Biotoptypen werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.6 (Schutzgut Pflanzen/Biotope)<br />

beschrieben.<br />

Infolge der anlagebedingten Merkmale des Pumpspeicherkraftwerks Forbach kommt es<br />

zu Auswirkungen auf die Art und Verteilung der Biotoptypen im Untersuchungsgebiet.<br />

Teilweise kommt es zu Biotopumwandlungen, die zu lokalen Verlusten von Biotoptypen<br />

und Nutzungstypen (z. T. mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung) führen.<br />

Insgesamt werden diese vorhabensbedingten Auswirkungen jedoch beim Schutzgut Biologische<br />

Vielfalt als untergeordnet beurteilt, da es sich nicht um einen generellen Verlust<br />

der Ökosystemvielfalt handelt.<br />

5.3.8.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.8.4.2.1 Auswirkungen auf die Genetische Vielfalt<br />

Es sind keine Informationen zur genetischen Vielfalt innerhalb des Untersuchungsgebiets<br />

verfügbar. Für die Auswirkungsprognose wird daher auf Plausibilitätsüberlegungen<br />

zurückgegriffen.<br />

Es ist nicht zu erwarten, dass sich baubedingte Auswirkungen auf die Genetische Vielfalt<br />

ergeben.<br />

5.3.8.4.2.2 Auswirkungen auf die Artenvielfalt<br />

Informationen zur Artenvielfalt im Untersuchungsgebiet liegen im Untersuchungsgebiet<br />

nur für die Indikatorgruppe Vögel vor. Für die Auswirkungsprognose wird auf Plausibilitätsüberlegungen<br />

zurückgegriffen.<br />

Infolge der baubedingten Merkmale des Pumpspeicherkraftwerks Forbach kommt es zu<br />

Auswirkungen auf die Strukturen und Funktionen von Biotoptypen in den Baufeldern bzw.<br />

in den Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen, damit kommt es auch zu einer temporären,<br />

qualitativen Veränderung der Artenvielfalt. Es sind insbesondere bauzeitliche Störwirkungen<br />

zu erwarten, die dazu führen, dass die gegenüber anthropogenen Störungen<br />

empfindlichen Arten eine Meidungsreaktion ausführen.<br />

05-386


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Insgesamt werden die baubedingten Auswirkungen auf die Artenvielfalt als untergeordnet<br />

bewertet, da sie lediglich temporär wirksam sind.<br />

5.3.8.4.2.3 Auswirkungen auf die Ökosystemvielfalt<br />

Bestand und Auswirkungen auf Biotoptypen werden in <strong>Kapitel</strong> 5.3.6 (Schutzgut Pflanzen/Biotope)<br />

beschrieben.<br />

Infolge der baubedingten Merkmale des Pumpspeicherkraftwerks Forbach kommt es zu<br />

Auswirkungen auf die Strukturen und Funktionen von Biotoptypen in den Baufeldern bzw.<br />

in den Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen. Teilweise kommt es zu lokalen Biotopumwandlungen,<br />

die zu lokalen Verlusten von Biotoptypen und Nutzungstypen (z. T. mit<br />

besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung) führen. Nach Abschluss der Bauarbeiten<br />

und der Herrichtung der Flächen kommt es i. d. R. rasch zu einer Regeneration der<br />

betroffenen Flächen.<br />

Insgesamt werden diese vorhabensbedingten Auswirkungen beim Schutzgut Biologische<br />

Vielfalt als untergeordnet beurteilt, da es sich nicht um einen generellen Verlust der<br />

Ökosystemvielfalt handelt.<br />

5.3.8.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.8.4.3.1 Auswirkungen auf die Genetische Vielfalt<br />

Zur genetischen Vielfalt wurden keine Untersuchungen vorgenommen. Sofern sich<br />

Hinweise für das Vorkommen von lokalen Sorten oder isolierten Vorkommen von Populationen<br />

ergeben, werden die diesbezüglichen Fragestellungen im Planfeststellungsverfahren<br />

näher untersucht.<br />

5.3.8.4.3.2 Auswirkungen auf die Artenvielfalt<br />

Betriebsbedingt ergeben sich keine Auswirkungen auf die Artenvielfalt.<br />

5.3.8.4.3.3 Auswirkungen auf die Ökosystemvielfalt<br />

Betriebsbedingt ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ökosystemvielfalt.<br />

5.3.8.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Eine gesonderte Beurteilung der Raumbedeutsamkeit von Wirkungen und Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Biologische Vielfalt ist nicht erforderlich, es wird auf die jeweiligen Darstellungen<br />

beim Schutzgut Pflanzen/Biotope (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.6) und beim Schutzgut<br />

Tiere (siehe <strong>Kapitel</strong> 5.3.7) verwiesen.<br />

05-387


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.9 Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

5.3.9.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.9.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzguts Menschen (einschließlich der menschlichen<br />

Gesundheit) ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UVPG. Auf die Berücksichtigung des<br />

Wohlbefindens als "Lebensqualität" verweist der 11. Erwägungsgrund zur UVP-Richtlinie<br />

(Richtlinie 85/337/EWG).<br />

5.3.9.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Es werden hinsichtlich der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen im Untersuchungsgebiet<br />

folgende beurteilungsrelevante Parameter untersucht:<br />

• Gesundheit und Lebensqualität<br />

• Naherholung und Fremdenverkehr<br />

Eine Betrachtung der Belange sonstiger Nutzungen (Forstwirtschaft, Jagd, Landwirtschaft<br />

und Fischerei) fand bereits in den entsprechenden Abschnitten der <strong>Kapitel</strong> 4 und 5 statt.<br />

Das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Menschen (einschließlich der menschlichen<br />

Gesundheit) umfasst alle Flächen in einem Radius von mindestens 1,5 km um das Vorhaben,<br />

in denen vorhabensbedingte Auswirkungen auf die oben genannten Parameter<br />

nicht auszuschließen sind. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit die Vorhabensflächen<br />

und die Umgebung des Oberbeckenstandorts auf dem Seekopf, den Bereich der<br />

Baustellenzufahrten und der Baustelleneinrichtungsflächen, die Bereiche der künftigen<br />

Kraftwerksstandorte sowie die Bereiche entlang der Straßenzufahrten der B462 und der<br />

L83. Das Untersuchungsgebiet ist in Karte IUS-01 dargestellt.<br />

5.3.9.1.3 Datengrundlage<br />

Die folgenden Bestandsbeschreibungen und Auswirkungsprognosen beruhen auf folgenden<br />

Datengrundlagen:<br />

• Auswertung von Raumordnungs- und Flächennutzungsplänen (zur Untersuchung<br />

von bestehenden Flächenwidmungen und Planungsabsichten)<br />

• Auswertung von Daten zur Verkehrsbelastung (zur Untersuchung von Auswirkungen<br />

an den potentiellen Baustellenzufahrten)<br />

05-388


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Kartenauswertung und Geländebegehungen hinsichtlich der zur Erholung genutzten<br />

Wander- und Radwege, der touristischen Anziehungspunkte sowie weiterer der<br />

Erholung dienlichen Einrichtungen<br />

5.3.9.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Die Bestandsbeschreibung und Bestandsbeurteilung des Schutzguts Menschen einschließlich<br />

der menschlichen Gesundheit erfolgt verbal argumentativ in Anlehnung an die<br />

Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />

und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die<br />

Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001,<br />

erg. 2005/2008).<br />

Danach werden hinsichtlich der Beschreibung und Beurteilung des Bestandes auch<br />

• die Wohnsituation und das Wohnumfeld<br />

• die Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitnutzung sowie<br />

• derzeitige Vorbelastungen (insbesondere Verkehrs- und Lärmbelastungen) im Siedlungsbereich<br />

bzw. in Erholungsräumen<br />

berücksichtigt.<br />

Empfindliche Sondernutzungen wie etwa Krankenhäuser befinden sich nicht im Wirkbereich<br />

des Vorhabens und sind daher nicht betroffen.<br />

5.3.9.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.9.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

5.3.9.2.1.1 Wohn- und Arbeitssituation im Umfeld des Vorhabensbereichs<br />

Wie bereits in <strong>Kapitel</strong> 4 dargestellt sind in der Raumnutzungskarte des Regionalplans<br />

2003 neben dem Ortsteil Forbach für den Vorhabensbereich und sein näheres Umfeld die<br />

Siedlungen Herrenwies und Raumünzach als bestehende Siedlungsflächen ausgewiesen.<br />

Die Einwohnerzahl von Forbach beträgt ca. 2.000, die von Herrenwies ca. 70 und die von<br />

Raumünzach ca. 40.<br />

Darüber hinaus ist auch das Schwarzenbach-Hotel an der L83 auf der Höhe der Staumauer<br />

der Schwarzenbachtalsperre ständig bewohnt (hinzu kommt eine wechselnde Zahl<br />

an Hotelgästen). Das Hotel bietet Übernachtungsmöglichkeiten für mehr als 50 Personen.<br />

In <strong>Kapitel</strong> 4 wurde im entsprechenden Abschnitt das bestehende Straßennetz hinsichtlich<br />

möglicher raumbedeutsamer Beeinträchtigungen durch das Vorhaben, insbesondere<br />

durch den Bauverkehr bewertet. Hierbei sind keine raumbedeutsamen Wirkungen zu<br />

erwarten, die klassifizierten Straßen (insbesondere die B462 und die L83) sind demnach<br />

geeignet, den Umfang des zu erwartenden Baustellenverkehrs zu bewältigen.<br />

05-389


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Vorbelastungen hinsichtlich des Verkehrslärms bestehen hingegen für die Wohnhäuser<br />

entlang der B462 und der L83.<br />

Nach DTV (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) 2005 (STRAßENBAUVERWALTUNG<br />

BADEN-WÜRTTEMBERG, 2007) beträgt das tägliche Gesamtverkehrsaufkommen auf der<br />

B462 zwischen Forbach und Raumünzach 6.310 Kraftfahrzeuge. Davon entfallen 690 auf<br />

den Schwerverkehr (Busse, LKW mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht ohne bzw. mit<br />

Anhänger, Sattelfahrzeuge). Bezüglich der L83 beträgt der hochgerechnete - aus Stichprobenzählstellen<br />

abgeleitete - DTV-Wert bei Landstraßen 1.680 Kraftfahrzeuge am Tag.<br />

Davon entfallen 80 auf den Schwerverkehr. Vor allem an schönen Tagen am Wochenende,<br />

an Feiertagen und in der Ferienzeit werden die Straßen vergleichsweise stark durch<br />

Freizeit- und Ausflugsverkehr (PKW und Motorrad) beansprucht. Die L83 und die B462<br />

sind beliebte Motorradstrecken. Insbesondere der Motorradverkehr ist meist mit entsprechend<br />

höheren Schallemissionen verbunden.<br />

In Raumünzach befindet sich südlich der L83 der Steinbruch der Firma "VSG Schwarzwald-Granit-Werke".<br />

Am Standort Raumünzach wird der sogenannte Raumünzach-Granit<br />

(ein rötlich schimmernder Zweiglimmergranit) gewonnen, der direkt vor Ort im Spaltwerk<br />

Raumünzach aufgearbeitet wird.<br />

5.3.9.2.1.2 Erholung<br />

In weiten Teilen der Bevölkerung besteht das Bedürfnis, sich in einer als schön und ungestört<br />

empfundenen Landschaft zu erholen und zu entspannen. Die Eignung zur Erholung<br />

wird durch die landschaftlichen Gegebenheiten sowie die infrastrukturelle Ausstattung der<br />

Landschaft bestimmt. Grundvoraussetzung ist eine möglichst freie Zugänglichkeit der<br />

Landschaft und die Erschließung mit ganzjährig begeh- bzw. befahrbaren Wegen.<br />

Darüber hinaus ist für die Naherholung die unmittelbare Nähe der zur Erholung genutzten<br />

Bereiche zu den Wohngebieten und zum Wohnumfeld des Menschen von besonderer<br />

Bedeutung.<br />

Flächen und Einrichtungen der landschaftsbezogenen Erholung<br />

Weite Teile des Vorhabensgebiets - insbesondere die Flächen auf dem Seekopf - dienen<br />

der Erholungsnutzung. Der Seekopf ist über mehrere Wander- und Forstwege von den<br />

umliegenden Parkplätzen (siehe Karte IUS-07) zu Fuß und per Rad zu erreichen.<br />

Über den Seekopf führt ein Abschnitt des Westwegs. Er verbindet in diesem Bereich die<br />

beliebten und vergleichsweise stark von Wanderern, Spaziergängern und Mountainbikern<br />

frequentierten Aussichts- bzw. Verweilpunkte auf der Badener Höhe mit dem Friedrichsturm<br />

und am Herrenwieser See. An der Südostecke des Westwegabschnitts über<br />

den Seekopf befindet sich der Rastplatz am Bussemer Denkstein (vgl. <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.11.2.1.4).<br />

Um den Seekopf verläuft im Winter die Herrenwieser See-Loipe (siehe Karte IUS-07).<br />

Die Staumauer der Schwarzenbachtalsperre ist für die Öffentlichkeit zugänglich und<br />

erfreut sich unter den Erholungsuchenden, die insbesondere die Aussicht von der imposanten<br />

Staumauer genießen, großer Beliebtheit; an schönen Tagen am Wochenende sind<br />

05-390


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

die Parkplätze an der L83 im Bereich der Staumauer oft ausgelastet, die Situation ist dann<br />

mit der am etwa 11 km entfernten Mummelsee vergleichbar. Eine erhöhte Gefährdung für<br />

Fußgänger und Autofahrer besteht an dieser Stelle bereits jetzt vor allem durch das Überqueren<br />

der Fahrbahn durch Fußgänger von den südlich der L83 gelegenen Parkplätzen<br />

zur Staumauer und zurück.<br />

Folgende touristische Einrichtungen befinden sich in diesem stark frequentierten Bereich:<br />

das Schwarzenbach-Hotel mit Restaurantbetrieb, mehrere Kioske (z. T. mit Souvenir-Verkauf)<br />

sowie ein Bootsverleih für Ruderboote, Tretboote und Elektroboote. Das Baden ist in<br />

der Schwarzenbachtalsperre verboten.<br />

In Herrenwies befinden sich weitere Fremdenverkehrseinrichtungen wie etwa Gastronomiebetriebe,<br />

ein Campingplatz, eine Jugendherberge des DJH sowie das Langlaufzentrum<br />

Herrenwies. Herrenwies ist mit seinem Langlaufzentrum neben dem etwa zwei Kilometer<br />

westlich gelegenen Alpinskigebiet am Mehliskopf ein weiterer Schwerpunkt des<br />

Wintersports in der Region und dient insbesondere als Ausgangspunkt für Wintersportler,<br />

die das umfangreiche Loipennetz in der Umgebung nutzen wollen.<br />

Die Verkehrserschließung einschließlich der Parkmöglichkeiten nimmt wesentlichen Einfluss<br />

auf die räumliche Verteilung der Erholungsnutzung. Entlang der B462 und der L83<br />

befinden sich zahlreiche Parkplätze, die den Erholungsuchenden als Start und Zielpunkt<br />

für Wanderungen etc. dienen (siehe Karte IUS-07). Zwischen Forbach und Bühl verkehrt<br />

die Buslinie 263.<br />

5.3.9.2.2 Bedeutung<br />

Die bestehenden Sielungsbereiche und Arbeitsstätten (inklusive der Einrichtungen des<br />

Hotel- und Gastronomiegewerbes) haben eine besondere Bedeutung für den Menschen<br />

hinsichtlich seines Wohn-, Freizeit- und Arbeitsumfelds.<br />

Der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung im Untersuchungsgebiet kommt in ihrer<br />

Gesamtheit eine besondere Bedeutung zu. Wesentliche landschaftsbezogene Erholungsnutzungen<br />

sind insbesondere Wandern, Spazierengehen, Joggen, Nordic Walking, Radfahren<br />

(Straße) und Mountainbiking sowie die wassergebundene Erholung (Angeln, Boot<br />

fahren etc.) auf dem Stausee der Schwarzenbachtalsperre.<br />

Das Ziel dieser Betätigungen ist - neben der meist sportlichen Bewegung - in erster Linie<br />

das Landschaftserlebnis; dies gilt auch für die wassergebundene Erholung an der<br />

Schwarzenbachtalsperre.<br />

Der Wert der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung wird durch das vielfältige und<br />

schöne Landschaftsbild im Untersuchungsraum gefördert. Hierzu zählt auch der Bereich<br />

auf dem Seekopf, der für die Erholung von besonderer Bedeutung ist. Dies belegt u. a. die<br />

Ausweisung der Flächen als Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung sowie in weiten<br />

Teilen als Erholungswald der Stufe 2 (vgl. entsprechende Abschnitte in <strong>Kapitel</strong> 4 und 5).<br />

Bezüglich der Erschließung des Gebiets für Erholungsuchende kommt den Parkplätzen in<br />

Herrenwies, an der Herrenwieser Schwallung sowie an der Staumauer der Schwarzen-<br />

05-391


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

bachtalsperre eine besondere Bedeutung zu. Die Parkplätze an der B462 haben für Nutzer<br />

des Murgtal Wanderwegs und für rastsuchende Durchreisende besondere Bedeutung.<br />

5.3.9.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Es ist nicht bekannt und wohl auch nicht damit zu rechnen, dass sich wesentliche Veränderungen<br />

an der Menge und der Art der bestehenden Siedlungsbereiche und Arbeitsstätten<br />

im Laufe der nächsten Jahre ergeben, allenfalls ist allgemein mit Umbauten, Neubauten<br />

oder Sanierungen zu rechnen.<br />

Das landschaftliche Erscheinungsbild der für die Erholung genutzten Flächen auf dem<br />

Seekopf wird sich mittel bis langfristig verändern. Die derzeit noch lichten und halboffenen<br />

bis offenen Sturmwurfflächen werden sich durch die weiter fortschreitende Sukzession<br />

mittel- bis langfristig zu dichteren Waldbeständen entwickeln, sofern nicht ein weiteres<br />

Sturmereignis zu neuerlichem Windwurf führt. Auswirkungen auf die Erholungsnutzung<br />

sind hierdurch aber nicht zu erwarten, da die Flächen in beiden Fällen auch weiterhin der<br />

landschaftlichen Erholungsnutzung zur Verfügung stehen werden. Geplante Veränderungen<br />

an den Erholungsschwerpunkten der Badener Höhe, dem Westweg und dem Herrenwieser<br />

See sind derzeit nicht bekannt und künftig nicht zu erwarten. Auch die Zufahrten<br />

über die bestehenden Straßen und die Nutzung der Parkplätze insbesondere an der<br />

L83 und der B462 werden weiterhin möglich sein.<br />

Insgesamt wird die Erholungsfunktion des Gebietes durch die gute verkehrliche Erschließung,<br />

die vergleichsweise geringe Entfernung zu den Ballungszentren am Oberrhein<br />

sowie wegen der vorhandenen Erholungsinfrastruktur auch weiter besonders bedeutsam<br />

sein. Dabei ist auch zu beachten, dass große Teile der Region Bestandteil des europäischen<br />

Schutzgebietssystems Natura 2000 sind und in den entsprechenden Bereichen<br />

deshalb diese "Nutzung" Priorität besitzt. Die Erholung wird auch zukünftig keine<br />

Nachteile erleiden, solange sie an die übrigen Nutzungen des Raumes und seinen<br />

Schutzstatus angepasst ist.<br />

5.3.9.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen zu prüfen:<br />

• Entzug potentieller Siedlungs- und Freiflächen<br />

• Störungen des menschlichen Organismus und des Wohlbefindens etwa durch<br />

Emissionen und/oder visuelle Störungen<br />

• Einschränkung des Naturerlebnisses<br />

• Einschränkung der Erholungs- und Freizeitfunktion, Störung des Landschaftsbildes<br />

05-392


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Zerschneidung von Funktionsräumen, z. B. Entstehen einer Barriere zwischen<br />

Siedlungsgebieten und Naherholungsgebieten<br />

Beeinträchtigungen potentieller Siedlungsflächen durch das Vorhaben sind ausgeschlossen<br />

(vgl. entsprechenden Abschnitt in <strong>Kapitel</strong> 4).<br />

Hinsichtlich des Verlustes von Freiflächen sind Beeinträchtigungen im Sinne der Erholung<br />

zu erwarten. Beeinträchtigungen bzw. Störungen des Landschaftsbildes sind im <strong>Kapitel</strong><br />

5.3.10.4 beim Schutzgut Landschaft dargestellt.<br />

5.3.9.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Folgende anlagebedingte Wirkungen sind zu erwarten:<br />

• Verlust von für die Erholung genutzten Räumen wesentliche Auswirkung<br />

• Verlust von Einrichtungen der landschaftlichen Erholung untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.9.4.1.1 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Verlust von für die Erholung genutzten Räumen<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens der neuen Oberstufe auf dem Seekopf werden ca.<br />

25 ha überbaut, wovon insbesondere die Flächen im Bereich des Westwegs intensiv zur<br />

Erholung genutzt werden.<br />

Das landschaftliche Erscheinungsbild dieser Flächen wird künftig durch die Anlage der<br />

Becken technisch geprägt sein, sodass ein Teil der Besucher diese Bereiche für die landschaftsbezogene<br />

Erholung im Sinne des reinen Naturerlebnisses möglicherweise nicht<br />

mehr aufsuchen wird. Für die landschaftsbezogene Erholung besteht grundsätzlich die<br />

Möglichkeit zur Verlagerung in andere Bereiche. Für technisch interessierte Besucher<br />

hingegen wird durch die Anlage des Oberbeckens der neuen Oberstufe auf dem Seekopf<br />

auch ein touristischer Anziehungspunkt geschaffen.<br />

5.3.9.4.1.2 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Verlust von Einrichtungen der landschaftlichen Erholung<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens der neuen Oberstufe wird ein etwa 1 km langer<br />

Abschnitt des Westwegs beansprucht, sodass künftig eine veränderte Trassenführung<br />

des Westwegs im Bereich des Oberbeckens notwendig ist, um eine dauerhafte Unterbrechung<br />

des Westwegs zu verhindern.<br />

Bereits im Rahmen des Vorhabens werden daher die dauerhaften anlagebedingten<br />

Beeinträchtigungen des Westwegs durch die künftige Neugestaltung und Verlegung des<br />

Wanderwegs vermieden. Es ist vorgesehen, dass der Westweg über die Oberbodenvorschüttung<br />

und weiter über den nördlichen Abschnitt des Dammkronenbetriebswegs<br />

geführt wird. Über die nordöstliche Böschung wird der Weg zum Böschungsfuß geführt<br />

und an den bestehenden Abschnitt des Westwegs angeschlossen. Zusätzlich ist eine<br />

05-393


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

alternative Wegführung entlang des Fußes der Beckenböschung vom zwischen Badener<br />

Höhe und Seekopf gelegenen Sattel bis zum bestehenden Abschnitt des Westwegs<br />

vorgesehen.<br />

Hierdurch wird der anlagebedingte Verlust der bestehenden Teilstrecke vollständig ausgeglichen<br />

und ein mindestens gleichwertiger Ersatz hergestellt. Die Wirkung ist daher nur<br />

untergeordnet.<br />

Der beliebte Rastplatz am Bussemer Denkstein sowie der Denkstein selbst sind ebenfalls<br />

vom Vorhaben betroffen. Auch hier ist eine Verlegung des Denksteins an eine Stelle<br />

nördlich des jetzigen Standorts und außerhalb des Beckenbereichs vorgesehen, sodass<br />

eine dauerhafte Beeinträchtigung ausgeschlossen wird und die Wirkung auch hier nur<br />

untergeordnet ist.<br />

5.3.9.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Folgende baubedingte Wirkungen sind zu erwarten:<br />

• Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr wesentliche Auswirkung<br />

• Bauzeitlicher Verlust von Parkplätzen (Parkplatz an der B462) untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

• Bauzeitliche Unterbrechung des Westwegs untergeordnete Auswirkung<br />

• Bauzeitliche Beeinträchtigungen von Langlaufloipen sowie weiteren, für die landschaftsbezogene<br />

Erholung genutzten Forstwegen untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.9.4.2.1 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr<br />

Der Bau des Oberbeckens der neuen Oberstufe auf dem Seekopf sowie des Kavernenwasserspeichers<br />

als Unterbecken der neuen Unterstufe wird sich jeweils über mehrere<br />

Jahre erstrecken. Die Bauzeit umfasst ca. 4-5 Jahre für die Oberstufe und ca. 4 Jahre für<br />

die Unterstufe. Voraussichtlich ist mit einer Gesamtbauzeit von ca. 5 Jahren zu rechnen.<br />

Hierfür ist u. a. der Materialtransport mittels LKW über öffentliche Straßen (B462 und L83)<br />

sowie temporäre Baustraßen (Ausbau vorhandener Forstwege, Neubau auf wenigen<br />

Abschnitten zur Verbindung bestehender Forstwege) notwendig. Die Bauarbeiten erfolgen<br />

an 6 Tagen in der Woche (außer Sonn- und Feiertags). Der Baubetrieb umfasst bis zu<br />

24 h, wobei 2 Stunden statistisch gesehen für Revisionen vorgesehen sind. Anlage HPI-<br />

03 gibt eine Übersicht zu den Hauptmassenströmen.<br />

Folgende Transportwege und -möglichkeiten sind derzeit angedacht:<br />

• Transport-Alternative 1 "LKW-Transport": Transport des Ausbruchmaterials des<br />

Kavernenwasserspeichers (Dauer ca. 2 Jahre) über die Straße (B462 und L83)<br />

sowie aus- und neugebaute Forstwege im wesentlichen zur alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

und Zwischenlagerfläche im Steinbruch Schneidersköpfle oder im<br />

wesentlichen zu den alternativen Baustelleneinrichtungsflächen im Schwarzen-<br />

05-394


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

bachtal östlich der Herrenwieser Schwallung. Es ist vorgesehen, die Transporte<br />

nachts zu reduzieren, da es möglich ist, eine gewisse Menge des Ausbruchmaterials<br />

im Stollen (Zufahrtsstollen Süd) zwischenzulagern.<br />

• Transport-Alternative 2 "Schutterstollen": Transport des Ausbruchmaterials des<br />

Kavernenwasserspeichers (Dauer ca. 2 Jahre) zum weitaus überwiegenden Teil<br />

über einen Schutterstollen zur alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

im Steinbruch Schneidersköpfle (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.2, Vorhabensbeschreibung).<br />

Es ist eine kontinuierliche Schutterung vorgesehen. Die Anzahl der<br />

Materialtransporte auf der B462 und der L83 im Abschnitt zwischen Rudolf-Fettweis-Werk<br />

und der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche im<br />

Steinbruch Schneidersköpfle wird bei dieser Alternative wesentlich vermindert.<br />

Bei beiden Transport-Alternativen kann ein Weitertransport von aufbereitetem Material<br />

von den Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen zum Oberbeckenstandort auf<br />

dem Seekopf erfolgen. Der Abtransport von den Zwischenlagern (Steinbruch Schneidersköpfle<br />

oder alternative Lagerflächen) zum Oberbecken Seekopf erfolgt dann überwiegend<br />

tagsüber (6-22 Uhr).<br />

Ohne Nutzung eines Schutterstollens vom Kavernenwasserspeicher zur alternativen Baustelleneinrichtungsfläche<br />

im Steinbruch Schneidersköpfle führen die Haupttransportwege<br />

für den Bau des Kavernenwasserspeichers als Unterbecken der neuen Unterstufe vom<br />

Ausgang des Zufahrtsstollens Süd am Parkplatz an der B462 bzw. vom Rudolf-Fettweis-<br />

Werk zu den alternativen Baustelleneinrichtungsflächen.<br />

Die Haupttransportwege für den Bau des Speicherbeckens auf dem Seekopf als Oberbecken<br />

der neuen Oberstufe sowie des Schachtkraftwerks führen vom Oberbecken und<br />

dem Schachtkraftwerk am westlichen Ende der Schwarzenbachtalsperre zu den alternativen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen und zurück. Daneben finden zahlreiche Massenbewegungen<br />

unmittelbar auf dem Standort Seekopf innerhalb des Baufeldes statt, insbesondere<br />

zur Umlagerung von nichtverwertbarem Sandstein sowie Oberboden. Die Arbeitszeit<br />

am Oberbecken und am Schachtkraftwerk umfasst bis zu 24 h/Tag. Die LKW-Transporte<br />

erfolgen überwiegend tagsüber (6-22 Uhr).<br />

Die zu erwartende Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Bautransporte mit LKW ist in der vgl.<br />

Anlage HPI-03 dargestellt. Diese Werte haben Gültigkeit für die oben beschriebene<br />

Transportalternative 1.<br />

Ein Teil des Granits kann grundsätzlich ohne Zwischenlagerung im Steinbruch Schneidersköpfle<br />

vom jeweiligen Ausbruchsort zum Einbauort in die Frostschutzschicht des<br />

Oberbeckens transportiert werden.<br />

Aufgrund der Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Bautransporte ist von einer wesentlichen<br />

Wirkung durch das Vorhaben auszugehen. Wesentliche nachteilige baubedingte Wirkungen<br />

auf den Menschen können grundsätzlich dann entstehen, wenn sich die Baustellenzufahrten<br />

in der Nähe von Wohngebieten oder auf Wegen bzw. in unmittelbarer Nähe von<br />

Bereichen mit besonderer Bedeutung für die Erholung befinden.<br />

Bei der Transportalternative 2 werden Materialtransporte auf der B462 und der L83 im<br />

Abschnitt zwischen Rudolf-Fettweis-Werk und der alternativen Baustelleneinrichtungs-<br />

05-395


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

und Zwischenlagerfläche im Steinbruch Schneidersköpfle wesentlich vermindert. Der<br />

Weitertransport zum Schachtkraftwerk der Oberstufe sowie zum Baufeld des Oberbeckenstandorts<br />

kann auf auszubauenden oder neuzubauenden Wegen abseits der klassifizierten<br />

Straßen über Dumper erfolgen (genauere Untersuchungen sind Bestandteil der<br />

Untersuchungen zum Planfeststellungsverfahren).<br />

Eine abschließende Einschätzung bezüglich des Ausmaßes der Beeinträchtigungen ist<br />

aufgrund der derzeitigen Datenlage jedoch nicht möglich, Untersuchungen bezüglich der<br />

tatsächlichen baubedingten Emissionen werden ebenfalls im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

durchgeführt.<br />

Erhöhte Geräuschimmissionen und u. U. eine erhöhte Staubentwicklung durch den Baustellenverkehr<br />

sind demnach für folgende Siedlungs- und Wohnbereiche sowie für den<br />

Fremdenverkehr besonders bedeutsame Bereiche zu erwarten:<br />

• Raumünzach-Siedlung<br />

• Abschnitt der L83 im Bereich des touristischen Schwerpunktes an der Staumauer<br />

(Schwarzenbach-Hotel, Kioske, Bootsverleih)<br />

• Bereich der Baustellenzufahrten auf Forstwegen, die von Erholungsuchenden frequentiert<br />

werden sowie die Umgebung des Baufelds auf dem Seekopf<br />

• Herrenwies (nur bei der Baustellenzufahrtsvariante 2)<br />

5.3.9.4.2.2 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Bauzeitlicher Verlust von Parkplätzen (Parkplatz an der B462)<br />

Ohne Verwirklichung der Transportalternative Schutterstollen wird für den Bau des<br />

Zugangsstollens zum Kavernenwasserspeicher der Parkplatz an der B462 östlich des<br />

Lachsbergs als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt.<br />

Der Parkplatz steht in dieser Zeit der Allgemeinheit nicht zur Verfügung. Erholungsuchende<br />

können andere Parkplätze in der Nähe nutzen (die nächstgelegenen Parkplätze<br />

befinden sich nördlich in etwa 400 m Entfernung und südlich in etwa 300 m Entfernung).<br />

Nach Bauende wird der Bereich mit Ausnahme des direkten Umfelds des Stollenportals<br />

wieder in einen dem jetzigen Aussehen vergleichbaren Zustand versetzt und steht dann<br />

wieder als Parkplatz zur Verfügung, die bauzeitliche Inanspruchnahme ist daher untergeordnet.<br />

Bauzeitliche Unterbrechung des Westwegs<br />

Die künftige ins Vorhaben integrierte Neugestaltung und dauerhafte Verlegung des Westwegs<br />

ist erst nach Abschluss der Bauarbeiten am Oberbecken auf dem Seekopf wirksam.<br />

Hierdurch kommt es während der Bauphase zu einer zeitlich beschränkten Unterbrechung<br />

des Westwegs. Die Wirkung ist untergeordnet, da eine Umleitung über bestehende<br />

Waldwege grundsätzlich herzustellen ist.<br />

Eine temporäre Verlegung des Westwegs zur Vermeidung einer bauzeitlichen Unterbrechung<br />

ist über bestehende Wirtschafts- und Fußwege vom Seegrund im Seebachtal aus<br />

05-396


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

zum Badener Sattel möglich. Hier bindet die "bauzeitliche Umleitung" an den bestehenden<br />

Zugangsweg zum Westweg an, der den Bereich der Badener Höhe mit dem bekannten<br />

(regional bedeutsamen) Parkplatz an der "Roten Lache" verbindet. Eine raumbedeutsame<br />

Beeinträchtigung des EU-Vogelschutzgebiets 7415-441 "Nordschwarzwald" durch<br />

die Wanderer ist nicht zu erwarten, da der Bereich überwiegend auch als Erholungsgebiet<br />

der Stufe 1 ausgewiesen ist.<br />

Bauzeitliche Beeinträchtigungen von Langlaufloipen sowie weiteren, für die landschaftsbezogene<br />

Erholung genutzten Forstwegen<br />

Durch die Baustellenzufahrten sind je nach Streckenführung während der Bauzeit Beeinträchtigungen<br />

von Langlaufloipen sowie weiteren, für die landschaftsbezogene Erholung<br />

genutzten Forstwegen zu erwarten. Beeinträchtigungen können durch die bauzeitliche<br />

Neuordnung des Wegenetzes vermieden werden.<br />

Durch die Zufahrt von der Schwallung durch den Schifferwald am Seekopf zum Oberbecken<br />

wird ein Abschnitt des Forstweges beansprucht, der im Winter bei ausreichender<br />

Schneelage als Streckenabschnitt der Herrenwieser See-Loipe genutzt wird. Dieser<br />

Abschnitt kann während der Bauzeit nicht als Langlaufloipe genutzt werden.<br />

Beeinträchtigungen können durch die bauzeitliche Streckenänderungen vermieden werden.<br />

5.3.9.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.9.4.3.1 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.9.4.3.2 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Aufgrund der neuen Oberstufe mit dem Becken auf dem Seekopf als Oberbecken und der<br />

Schwarzenbachtalsperre als Unterstufe wird es künftig häufiger zu Wasserstandsschwankungen<br />

in der Schwarzenbachtalsperre kommen, die sich aber weiterhin im Rahmen des<br />

auch bisher genehmigten Schwankungsbereichs bewegen. Dies kann Auswirkungen auf<br />

die wasserbezogene Erholungsnutzung wie Baden oder Bootfahren haben, eine Raumbedeutsamkeit<br />

der Wirkung ist aber nicht zu erwarten.<br />

5.3.9.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Grundsätzlich können wesentliche Auswirkungen des Vorhabens auf die Erholung und<br />

das Wohlbefinden des Menschen raumbedeutsam sein. Die raumbedeutsamen Wirkungen<br />

werden wie folgt beschrieben. Eine Raumbedeutsamkeit durch die untergeordneten<br />

Auswirkungen ist aufgrund ihrer geringen Intensität bzw. der engen räumlichen und zeitlichen<br />

Ausdehnung ausgeschlossen.<br />

05-397


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die Maßstäbe hinsichtlich der Raumbedeutsamkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

auf das Schutzgut Menschen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten<br />

Planungen:<br />

• Sicherung der Erholungsfunktion der Landschaft/Sicherung von Wald, vor allem<br />

von Beständen mit besonderer Erholungsfunktion<br />

• Schutz des besiedelten Bereichs vor Immissionen<br />

Gemäß Plansatz 3.3.4.1 G1 des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 ist der Schwarzwald<br />

als "Raum mit günstigen Voraussetzungen für die Erholung" eingeordnet. Insbesondere<br />

diese Räume sind "für die Erholung zu sichern und so zu entwickeln, dass sie ihre<br />

unterschiedlichen Funktionen erfüllen" (Plansatz 3.3.4.1 G1 Regionalplan 2003). Prädikatisierte<br />

Städte und Gemeinden (etwa Kur- und Erholungsorte) der Region sind als "wirtschaftliche<br />

Schwerpunkte des Fremdenverkehrs zu stärken. Bei der Entwicklung von<br />

Infrastruktureinrichtungen sollen die besonderen Aufgaben der Kur- und Erholungsorte<br />

berücksichtigt werden" (Plansatz 3.3.4.1 G2 Regionalplan 2003). Der Ortsteil Forbach der<br />

Gemeinde Forbach ist als Luftkurort prädikatisiert, ihm kommt somit "eine wichtige regional-<br />

und strukturpolitische Bedeutung" zu (Plansatz 3.3.4.1 Regionalplan 2003 Begründung).<br />

Darüber hinaus befinden sich Teile des Vorhabensbereichs (insbesondere der Standort<br />

des Oberbeckens auf dem Seekopf) innerhalb eines Schutzbedürftigen Bereichs für die<br />

Erholung oder sind Erholungswald der Stufe 2. Die Bedeutsamkeit der vorhabensbedingten<br />

Flächeninanspruchnahme und deren Auswirkungen auf die entsprechenden raumordnerischen<br />

Ziele und Grundsätze sind in den entsprechenden Abschnitten zur raumordnerischen<br />

Beurteilung des Raums in <strong>Kapitel</strong> 4 dargestellt.<br />

Durch seine naturräumlichen Ausprägungen hat der Untersuchungsraum eine hohe<br />

Bedeutung für den Fremdenverkehr. Vor allem für Wanderer, Spaziergänger, Mountainbiker<br />

sowie im Winter für Wintersportler bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Erholung.<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen durch das Vorhaben auf Forbach als Luftkurort sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Raumbedeutsame Auswirkungen bezüglich der Erholungsnutzung entstehen durch die<br />

Anlage des Oberbeckens der neuen Oberstufe auf dem Seekopf. Hierbei werden insgesamt<br />

ca. 25 ha überbaut, wovon insbesondere die Flächen im Bereich des Westwegs<br />

intensiv zur Erholung genutzt werden. Das landschaftliche Erscheinungsbild dieser Flächen<br />

wird künftig durch die Anlage der Becken technisch geprägt sein, sodass ein Teil der<br />

Besucher diese Bereiche für die landschaftsbezogene Erholung im Sinne des reinen<br />

Naturerlebnisses möglicherweise nicht mehr aufsuchen wird.<br />

Keine raumbedeutsamen Auswirkungen entstehen durch die Inanspruchnahme von<br />

Abschnitten des Westwegs als überregional bedeutsamer Wanderweg, da der Verlust der<br />

Wegeverbindung durch die künftige Neugestaltung und Verlegung des Wanderwegs im<br />

Rahmen der Neuordnung des Wegenetzes vermieden wird.<br />

Die baubedingten Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr können eine raumbedeutsame<br />

Wirkung entfalten, wenn nachhaltig negative Betroffenheiten hinsichtlich<br />

05-398


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

regional bedeutsamer Erholungs- und Tourismusschwerpunkte wie etwa an der Schwarzenbachtalsperre<br />

oder der besiedelten Bereiche hinsichtlich der Wohnfunktion zu erwarten<br />

sind (vgl. Tabelle 198).<br />

Die wesentlichen Wirkungen sind hinsichtlich ihrer Raumbedeutsamkeit zusammenfassend<br />

in der folgenden Tabelle 198 dargestellt.<br />

Tabelle 198: Schutzgut Menschen: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen auf das<br />

Schutzgut Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit<br />

Auswirkung<br />

Verlust von für die Erholung<br />

genutzten Räumen<br />

Beeinträchtigungen durch<br />

den Baustellenverkehr<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

Die Wirkung ist wegen des dauerhaften Verlustes von zum Teil intensiv<br />

zur Erholung genutzter Flächen auf dem Seekopf durch die<br />

Anlage des Oberbeckens auf etwa 25 ha (Lage innerhalb eines<br />

Schutzbedürftigen Bereichs für die Erholung sowie teilweise innerhalb<br />

eines Erholungswalds der Stufe 2) raumbedeutsam.<br />

Die bauzeitliche Mehrbelastung der L83 und der B462 durch die Materialtransporte<br />

insbesondere von dem Kavernenwasserspeicher zur<br />

alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche im<br />

Steinbruch Schneidersköpfle sowie der Transporte zum Schachtkraftwerk<br />

der Oberstufe sowie zum Oberbeckenstandort auf dem Seekopf<br />

entfaltet im Sinne des UVPG aufgrund des Umfangs der zu erwartenden<br />

Schallemissionen eine wesentlichen Wirkung auf die besiedelten<br />

Bereiche entlang der genannten klassifizierten Straßen. Die klassifizierten<br />

Straßen im Umfeld der Alternativen (die B462 und die L83)<br />

sind zwar geeignet, den Umfang des zu erwartenden Baustellenverkehrs<br />

zu bewältigen. Grundsätzlich ist somit bereits jetzt eine wesentlich<br />

höhere Verkehrsauslastung und damit verbunden eine höhere<br />

verkehrsbedingte Schallemission möglich. Eine Raumbedeutsamkeit<br />

der Wirkung bezogen auf die Wohnfunktion entlang der B462 und die<br />

L83 ist zum derzeitigen Planungsstand jedoch nicht auszuschließen.<br />

Auch eine Raumbedeutsamkeit der Wirkung hinsichtlich einer nachteiligen<br />

Auswirkung auf die Erholungsnutzung sowie der wirtschaftlichen<br />

Belange des Fremdenverkehrs im Umfeld des Schwarzenbachhotels<br />

und der Staumauer der Schwarzenbachtalsperre kann nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand letztlich nicht ausgeschlossen werden.<br />

Bei der Transportalternative mit Schutterstollen können die Transporte<br />

von der alternativen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche<br />

zum Schachtkraftwerk und zum Baufeld des Oberbeckenstandorts<br />

jedoch vollständig abseits klassifizierter Straßen erfolgen.<br />

Eine abschließende Einschätzung bezüglich des Ausmaßes der<br />

Beeinträchtigungen ist aufgrund der derzeitigen Datenlage<br />

nicht möglich, Untersuchungen bezüglich der tatsächlichen baubedingten<br />

Emissionen werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

durchgeführt.<br />

05-399


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.10 Schutzgut Landschaft<br />

5.3.10.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.10.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzguts Landschaft ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Satz 2<br />

Nr. 2 UVPG. Nach § 1 Abs. 1 NatSchG gilt:<br />

"(1) Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen<br />

und Erholungsraum des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen<br />

im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu gestalten, zu<br />

entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass […] 4.die Vielfalt, Eigenart<br />

und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft im Sinne einer nachhaltigen<br />

umweltgerechten Entwicklung auf Dauer gesichert werden."<br />

Die Erholungsfunktion der Landschaft sowie die Nutzung der Landschaft und ihrer Einrichtungen<br />

als Erholungs- und Wirtschaftsraum werden beim Schutzgut Menschen<br />

behandelt.<br />

5.3.10.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Das Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Landschaft umfasst das Gebiet um die Vorhabensbestandteile<br />

in einem Abstand von mindestens 1,5 km Entfernung. Innerhalb dieses<br />

Gebiets können Vorhabensbestandteile landschaftsprägend wirksam werden.<br />

Zur Beurteilung eventueller Fernwirkungen wurden die Erfassungen auf Punkte außerhalb<br />

dieses Gebiets ausgedehnt, von denen Sichtbeziehungen zu Vorhabensflächen bestehen<br />

können.<br />

5.3.10.1.3 Datengrundlage<br />

Als Grundlage für die Beschreibung und Bewertung der Landschaft sowie der vorhabensbedingten<br />

Auswirkungen dienen<br />

• eigene Erfassungen vom Herbst 2010 bis zum Frühjahr 2011,<br />

• die Auswertung topographischer Karten und der aktuellen Luftbilder,<br />

• die Auswertung der Daten zur Biotoptypenkartierung (eigene Erfassungen) der<br />

Jahre 2010 und 2011 sowie<br />

• die Fotomontagen der Uni Stuttgart.<br />

05-400


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.10.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Das Schutzgut Landschaft umfasst die subjektive Wahrnehmung der Landschaft durch<br />

den Menschen (Landschaftsbild) sowie neben diesem visuellen Eindruck auch andere,<br />

den Gesamteindruck der Landschaft prägende, sinnliche Wahrnehmungen wie z. B.<br />

Geräusche und Gerüche.<br />

Die Bestandsbeschreibung und Bestandsbeurteilung des Schutzguts Landschaft erfolgt<br />

verbal argumentativ in Anlehnung an die Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des<br />

Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart,<br />

Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die Durchführung von Raumordnungsverfahren<br />

nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001, erg. 2005/2008).<br />

Danach werden hinsichtlich der Beschreibung und Beurteilung des Bestandes auch<br />

• das vorhandene Landschaftsbild,<br />

• markante Sichtbeziehungen,<br />

• besonders prägende Landschaftsbestandteile und<br />

• weitere im Hinblick auf das Landschaftsbild regionale und naturraumtypische<br />

Besonderheiten<br />

berücksichtigt.<br />

Die Lage des Vorhabens zu Landschafts- und Naturschutzgebieten, zu Naturdenkmalen<br />

und Erholungsgebieten (als weiteres Prüfkriterium im Gemeinsamen Leitfaden aufgelistet)<br />

ist in den entsprechenden Abschnitten des <strong>Kapitel</strong>s 4 dargestellt.<br />

Die Bestandserfassung hinsichtlich der künftig veränderten Wahrnehmung des Landschaftsbildes<br />

erfolgte insbesondere unter den beiden folgenden Aspekten:<br />

• Es wurde geprüft, von welchen Siedlungen und von welchen markanten Aussichtspunkten<br />

die Vorhabensflächen sichtbar sind und inwieweit sie den jeweiligen Eindruck<br />

der Landschaft prägen. Dabei wurden auch Aussichtspunkte in größerer<br />

Entfernung aufgesucht, um zu ermitteln, bis in welche Entfernungen eine landschaftliche<br />

Wirksamkeit des Vorhabens bestehen kann.<br />

• Ferner wurde das Landschaftsbild im Umkreis von Vorhabensflächen erfasst, wo<br />

Veränderungen des Eindrucks der Landschaft durch Nahwirkungen und durch<br />

unmittelbare Flächeninanspruchnahme entstehen können.<br />

Bei der Bestandsbeschreibung finden vor allem die Eindrücke Beachtung, die von den<br />

Ortslagen aus bestehen. Ferner konzentriert sich die Bestandsbeschreibung auf Eindrücke<br />

von Straßen und Wegen sowie von besonderen Aussichtspunkten.<br />

Die Beschreibung und Bedeutung des Landschaftsbildes beschränkt sich auf diejenigen<br />

Ausschnitte der Landschaft, bei denen aufgrund des Vorhabens von wesentlichen raumbedeutsamen<br />

Veränderungen auszugehen ist.<br />

Dies betrifft anlagebedingt ausschließlich den Kuppenbereich des Seekopfes. Baubedingt<br />

kann es zu zeitlich begrenzten landschaftsprägenden Veränderungen im Bereich der<br />

Baustelleneinrichtungsflächen kommen, insbesondere im Steinbruch Schneidersköpfle mit<br />

05-401


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

der zentralen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerfläche sowie im Bereich der<br />

Baustelleneinrichtungsfläche an der B462.<br />

5.3.10.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.10.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

5.3.10.2.1.1 Naturräumliche Einordnung<br />

Die Beschreibung der naturräumlichen Einordnung dient der orientierenden Darstellung<br />

der Einbindung des Vorhabensbereichs in den großräumigen landschaftlichen Zusammenhang.<br />

Das Vorhabensgebiet ist Teil der Naturräumlichen Einheit Nr. 151.02 "Grinden des Mittleren<br />

Murgtals" der Naturräumlichen Haupteinheit Nr. 151 "Grindenschwarzwald und Enzhöhen".<br />

Das Vorhabensgebiet befindet sich im Zentrum der Naturräumlichen Einheit.<br />

Das Gebiet ist durch eine vergleichsweise hohe Reliefenergie und eine stärkere Zerschneidung<br />

der Oberflächenformen gekennzeichnet.<br />

Der geologische Untergrund wird fast ausschließlich von Sedimenten des Buntsandsteins<br />

sowie vom sehr widerständigen, grobkörnigen Forbachgranit gebildet.<br />

Im Zentrum des Gebiets befindet sich die ca. 670 m hoch gelegene Schwarzenbachtalsperre.<br />

Sie ist von den höchsten Erhöhungen des Vorhabensgebiets (Streitmannsköpfe,<br />

Badener Höhe, Nägeliskopf) umgeben, die Kuppen erreichen Höhen um etwa 1.000 m.<br />

Im Osten des Vorhabensgebiets bildet die von Süden nach Norden fließende Murg einen<br />

markanten Taleinschnitt aus. Im Murgtal befinden sich die mit ca. 300 m ü. NN bis 400 m<br />

ü. NN tiefsten Bereiche des Vorhabensgebiets.<br />

Das Gebiet ist überwiegend siedlungsarm und fast vollständig bewaldet, größere offene<br />

Bereiche befinden sich bei Herrenwies und innerhalb von Windwurfflächen etwa auf den<br />

Bergkuppen.<br />

Innerhalb des Vorhabensgebiets bildet der Kernort von Forbach im Murgtal mit mehreren<br />

tausend Einwohnern den größten zusammenhängenden Siedlungsbereich. Weitere<br />

Ortsteile von Forbach sind innerhalb des Vorhabensgebiets Raumünzach mit ca. 40 Einwohnern<br />

und Herrenwies mit ca. 70 Einwohnern.<br />

5.3.10.2.1.2 Landschaftseinheiten im Umfeld des Vorhabens<br />

Im Untersuchungsgebiet können folgende landschaftlich homogene Bereiche im Umfeld<br />

des Vorhabens abgegrenzt werden:<br />

• Kuppe des Seekopfes<br />

• Bewaldete Hänge des Seekopfes<br />

• Karwand und Talkessel des Herrenwieser Sees<br />

• Talgrund des Schwarzenbachs oberhalb der Schwarzenbachtalsperre<br />

05-402


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

• Tal des Schwarzenbachs unterhalb der Schwarzenbachtalsperre bis Raumünzach<br />

• Siedlungsbereich von Herrenwies und das angrenzende Umland (Offenland)<br />

• Schwarzenbachtalsperre und Uferbereiche inklusive Staumauer<br />

• Talgrund der Murg<br />

• Aufgestaute Abschnitte der Murg<br />

• Bewaldete Hänge des Murgtals<br />

• Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

• Siedlungsbereiche von Forbach inklusive des Betriebsgeländes des Rudolf-Fettweis-Werks<br />

Die landschaftliche Beschreibung beschränkt sich für das Raumordnungsverfahren auf<br />

die im Folgenden genannten Bereiche, da nur dort vorhabensbedingte raumbedeutsame<br />

Veränderungen der Landschaft möglich bzw. zu erwarten sind:<br />

• Die Kuppe des Seekopfes, da anlagebedingte raumbedeutsame Veränderungen<br />

des Landschaftsbildes nur im Bereich des Oberbeckenstandorts des Seekopfes zu<br />

erwarten sind,<br />

• das Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle, da ggf. baubedingte temporäre<br />

raumbedeutsame Veränderungen des Landschaftsbildes im alternativ als Baustelleneinrichtungsfläche<br />

genutzten Bereich des Steinbruchs möglich sind,<br />

• der Talgrund des Schwarzenbachs oberhalb der Schwarzenbachtalsperre, da ggf.<br />

baubedingte temporäre raumbedeutsame Veränderungen des Landschaftsbildes in<br />

den alternativ als Baustelleneinrichtungsflächen genutzten Bereichen möglich sind<br />

sowie<br />

• der Bereich des Parkplatzes an der B462 sowie der Bereich des Parkplatzes und<br />

der Lagerfläche am Bahnhof Raumünzach, da Veränderungen, die teilweise auch<br />

dauerhaft wirksam sein können, im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche an der<br />

B462 nicht von vornherein auszuschließen sind.<br />

5.3.10.2.1.3 Kuppe des Seekopfes<br />

Der Seekopf ist im Bereich des potentiellen Beckenstandorts durch die lichten und halboffenen<br />

Bereiche einer Sturmwurffläche geprägt. Am Rand der ausgedehnten Windwurfflächen<br />

befinden sich noch einzelne größere Bäume, stehendes Totholz oder junge Waldentwicklungsstadien.<br />

Die im Bereich der Kuppe überwiegenden Sukzessionsflächen bestehen vorrangig aus<br />

lockerständigen jungen Fichten und Kiefern sowie vereinzelten Tannen und Vogelbeeren.<br />

Die offenen Bereiche sind vorrangig durch Heidelbeersträucher und Pfeifengras sowie<br />

Erika bewachsen. An verschiedenen Stellen sind anmoorige Bereiche vorhanden.<br />

Insgesamt handelt es sich beim Kuppenbereich des Seekopfes derzeit um eine strukturreiche,<br />

vielgestaltige und abwechslungsreiche halboffene Landschaft.<br />

05-403


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die folgenden Abbildungen (Abbildung 122 bis Abbildung 125) verdeutlichen die derzeitige<br />

landschaftliche Situation.<br />

Abbildung 122: Schutzgut Landschaft: Blick vom Friedrichsturm auf der Badener Höhe nach Osten<br />

zum Seekopf<br />

Abbildung 123: Schutzgut Landschaft: Blick vom Rand der Badener Höhe nach Osten zum Seekopf<br />

05-404


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 124: Schutzgut Landschaft: Bereich der Windwurffläche auf dem Seekopf im Übergang<br />

zum geschlossenen Wald<br />

Abbildung 125: Schutzgut Landschaft: Heidelbeerdecke mit Besenheide auf dem Seekopf<br />

05-405


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.10.2.1.4 Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

Durch die Nutzung als Steinbruch wurden offene Felsflächen und Geröll- bzw. Schutthalden<br />

geschaffen. Zum Großteil sind diese Standorte bereits von Pioniervegetation<br />

bewachsen (siehe Abbildung 126). Daneben werden weite Bereiche am Grund des Steinbruchs<br />

von Rohböden gebildet, wie sie typischerweise im Zuge der Steinbruchsnutzung<br />

entstehen.<br />

Die überwiegenden Bereiche des Steinbruchs sind im Wesentlichen mit Sukzessionswald<br />

aus Laub- und Nadelbäumen bestanden. Kleinere Flächen in den tiefer gelegenen südlichen<br />

Bereichen des Steinbruchs werden episodisch überschwemmt. Östlich der Zufahrt<br />

sowie im Bereich der Einfahrt in den Steinbruch befinden sich im nördlichen Teil mehrere<br />

Gebäude und Lagerflächen.<br />

Insgesamt vermittelt der Steinbruch wegen der vielfältigen Strukturen aus zum Teil<br />

bewachsenen Felsstandorten im Wechsel mit Sukzessionswäldern abschnittsweise einen<br />

naturnahen Eindruck, der anthropogenen Eindruck überwiegt jedoch deutlich.<br />

Abbildung 126: Schutzgut Landschaft: Steinbruch Schneidersköpfle: Mit Pioniervegetation bewachsene<br />

anthropogene Felsflächen, Geröll- und Schutthalden sowie Rohbodenflächen.<br />

5.3.10.2.1.5 Talgrund des Schwarzenbachs oberhalb der Schwarzenbachtalsperre<br />

Der Bereich des Schwarzenbachtals zwischen Herrenwieser Schwallung und Schwarzenbachtalsperre<br />

ist im Wesentlichen durch Nadelwald und größere offene Bereiche an der<br />

05-406


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

zur L83 gewandten (südlichen) Talseite gekennzeichnet (siehe Abbildung 127 und<br />

Abbildung 128).<br />

Die Nadelwälder sind weitaus überwiegend durch Fichten in gleicher Altersklasse dominiert<br />

und weisen keine besondere Strukturvielfalt auf. Die Wälder vermitteln einen meist<br />

monotonen Eindruck, der anthropogene Einfluss der Wälder ist deutlich erkennbar. Bei<br />

den offenen Bereichen handelt es sich um Schlagfluren in verschiedenen Sukzessionsstadien,<br />

der Baumbewuchs wird größtenteils von der Fichte gebildet.<br />

Ein landschaftlich belebendes Element ist der Schwarzenbach, der in diesem Abschnitt<br />

einen natürlichen gewundenen Lauf aufweist, weitere typische Elmente am Schwarzenbach<br />

sind Gumpen, ufernahe Vernässungen, Seggenbestände und Hochstaudenfluren.<br />

Teilweise nehmen die vernässten Bereiche auch größere Flächen links und rechts des<br />

Schwarzenbachs ein.<br />

Insgesamt vermittelt das Schwarzenbachtal den typischen Eindruck eines von der forstlichen<br />

Nutzung (Fichte) geprägten Waldareals, das aber mit dem Schwarzenbach und den<br />

von Seggen dominierten Vernässungsbereichen auch naturnahe Strukturen aufweist.<br />

Abbildung 127: Schutzgut Landschaft: Blick auf ältere (dichte) Fichtenbestände (im Hintergrund) und<br />

Fichtenjungwuchs (im Vordergrund) im Schwarzenbachtal; Standort oberhalb der<br />

mittleren alternativen Baustelleneinrichtungsfläche.<br />

05-407


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 128: Schutzgut Landschaft: Blick auf lichte altersgleiche Fichtenbestände und<br />

Schlagfluren in unterschiedlichen Sukzessionsstadien im Schwarzenbachtal;<br />

Standort östlich oberhalb der östlichen alternativen Baustelleneinrichtungsfläche.<br />

5.3.10.2.1.6 Bereich des Parkplatzes an der B462 im Murgtal/Bereich des<br />

Parkplatzes und der Lagerfläche am Bahnhof Raumünzach<br />

Der Parkplatz (siehe Abbildung 129) ist nach Westen zum Hang hin optisch durch die<br />

Fahrspur begrenzt, im Anschluss beginnt das Gelände anzusteigen, die Hänge sind hier<br />

überwiegend mit Nadelbäumen bestanden.<br />

Zwei Bäche, die nach der Waldbiotopkartierung als geschützte Biotope gelten, treffen von<br />

Westen vom Hang des Lachsbergs auf den Parkplatz.<br />

Nach Osten hin ist der Parkplatz durch die B462 begrenzt. Der Innenbereich des Parkplatzes<br />

ist begrünt und mit einzelnen Büschen und Bäumen bestanden. Am westlichen<br />

Rand des Innenbereichs befinden sich auch Sitz-Tischgruppen (siehe Abbildung 130).<br />

Der Parkplatz und die Lagerfläche am Bahnhof Raumünzach sind technisch überprägt,<br />

die Bereiche werden von versiegelten Flächen dominiert. Nach Osten werden sie durch<br />

die Bahngleise und nach Westen durch die B462 begrenzt.<br />

05-408


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 129: Schutzgut Landschaft: Draufsicht auf den Parkplatz an der B462 östlich des Lachsbergs<br />

Abbildung 130: Schutzgut Landschaft: Parkplatz an der B462 östlich des Lachsbergs, Blick nach Süden<br />

05-409


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.10.2.1.7 Bedeutsame Sichtbeziehungen<br />

Sichtbeziehungen zum Seekopf bestehen in Abhängigkeit des Betrachters von der Ausrichtung<br />

der Hanglage und Entfernung zum Berg. So gibt es Bereiche am Fuße des Seekopfes,<br />

von denen aufgrund der Nähe zur Kuppe oder der Steilheit des Hanges die Kuppe<br />

nicht sichtbar ist. An anderen Stellen verdecken Höhenzüge, Baumreihen oder Waldkulissen<br />

das Blickfeld. So ist der Seekopf z. B. von Forbach aus nicht sichtbar, da die Höhenzüge<br />

der Streitmannsköpfe und des Fürfels die Sicht versperren.<br />

Die bestehenden bedeutsamen Sichtbeziehungen sind in Karte IUS-08 dargestellt.<br />

Bedeutsame Sichtbeziehungen zum Seekopf bestehen im Nahbereich<br />

• von der Badener Höhe (hier insbesondere vom Friedrichsturm aus),<br />

• von den südwestlichen Siedlungsbereichen von Herrenwies,<br />

• von den Freiflächen (Sturmwurfflächen) der Streitmannsköpfe,<br />

• von Teilen der offenen, nordwestexponierten unteren Hangbereiche des Nägeliskopfes<br />

und des Hohen Ochsenkopfes,<br />

• von der Staumauer und Teilen der östlichen Uferbereiche der Schwarzenbachtalsperre<br />

• sowie vom Gipfel des Mehliskopf aus.<br />

Im weiteren Bereich ist der Seekopf insbesondere von den Gipfeln bzw. den Aussichtstürmen<br />

der Hohloh und der Hornisgrinde aus (noch) sichtbar.<br />

5.3.10.2.2 Bedeutung<br />

Für das Landschaftsbild ist der Bereich der Kuppe des Seekopfs von besonderer Bedeutung,<br />

die übrigen der zuvor beschriebenen Bereiche sind von allgemeiner Bedeutung.<br />

5.3.10.2.2.1 Kuppe des Seekopfes inklusive der Sichtbeziehungen<br />

Die besondere Eigenart des Seekopfes besteht derzeit im markanten Erscheinungsbild<br />

der Windwurffläche, die aufgrund ihres lichten, halboffenen, mit Heidelbeeren und Holzstümpfen<br />

durchsetzten Bewuchses einen beinahe skandinavischen bzw. montanen Charakter<br />

aufweist, der auf den Durchschnittsbetrachter urwüchsig und dynamisch wirkt. Die<br />

Natürlichkeit und Harmonie der Landschaft wird insgesamt nicht durch anthropogene<br />

Elemente beeinträchtigt, der Wanderweg (Westweg) wird vom Durchschnittsbetrachter<br />

aufgrund seiner natürlichen Oberfläche nicht als störend empfunden. Durch die momentan<br />

offene Lage sind insbesondere bei klarer Sicht weite Sichtbeziehungen über den<br />

Nordschwarzwald sowie über die Rheinebene hinweg bis zu den Vogesen möglich.<br />

Bezüglich der Sicht auf den Seekopf sind die Sichtbeziehungen im Nahbereich (vor allem<br />

vom Friedrichsturm auf der Badener Höhe, von Herrenwies, von der Schwarzenbachtalsperre,<br />

von den Streitmannsköpfen und vom Mehliskopf aus) von besonderer Bedeutung.<br />

Die Sichtbeziehungen von weiter entfernt gelegenen Punkten sind von allgemeiner<br />

05-410


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Bedeutung, da der Seekopf hier nur einen vergleichsweise geringen Anteil im Blickfeld<br />

einnimmt (vgl. Abbildung 131).<br />

5.3.10.2.2.2 Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

Steinbrüche sind im Murgtal und den angrenzenden Seitentälern regionstypische<br />

Bestandteile der Landschaft. Die z. T. besondere Bedeutung von Steinbrüchen resultiert<br />

üblicherweise aus der Vielfalt bzw. den Strukturen der verschiedenen Biotopelemente wie<br />

Felsbänder, Gesteinshalden, episodisch vernässte Bereiche etc. Für den Durchschnittsbetrachter<br />

sind große Bereiche der Felsbänder und Schutthalden im Steinbruch aufgrund<br />

des Bewuchses meist nicht als vom Menschen geschaffene Landschaftselemente<br />

erkennbar und vermitteln daher oftmals einen natürlichen Eindruck. Dennoch wird der<br />

Gesamteindruck, wie auch im Steinbruch Schneidersköpfle, überwiegend von den anthropogenen<br />

Einflüssen geprägt. Für das Landschaftsbild ist der Steinbruch Schneidersköpfle<br />

daher insgesamt von allgemeiner Bedeutung.<br />

5.3.10.2.2.3 Talgrund des Schwarzenbachs oberhalb der Schwarzenbachtalsperre<br />

Die meist monotonen und wenig strukturreichen Altersklassenforste aus Fichte sowie<br />

grasreiche und mit jungen Fichten bestockte Schlagfluren dominieren den Gesamteindruck<br />

des Talgrunds des Schwarzenbachtals zwischen der Herrenwieser Schwallung und<br />

der Schwarzenbachtalsperre. Lediglich der Schwarzenbach, sein unmittelbarer Uferbereich<br />

sowie einigen Vernässungen stellen Elemente von besonderer Bedeutung dar.<br />

Insgesamt ist der betreffende Bereich des Schwarzenbachtals aufgrund der Dominanz der<br />

Fichtenforste nur von allgemeiner Bedeutung für das Landschaftsbild.<br />

5.3.10.2.2.4 Bereich des Parkplatzes an der B462 im Murgtal/Bereich des<br />

Parkplatzes und der Lagerfläche am Bahnhof Raumünzach<br />

Der Bereich des Parkplatzes ist zwar durch seine "grüne Ausgestaltung" weitgehend harmonisch<br />

in seine Umgebung eingefügt, dennoch überwiegt der anthropogene Einfluss<br />

bzw. Eindruck deutlich, weswegen er nur von allgemeiner Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

ist.<br />

Ebenso ist der Bereich des Parkplatzes und der Lagerfläche am Bahnhof Raumünzach<br />

wegen der Dominanz technischer Elemente bzw. der Vielzahl anthropogener Einflüsse für<br />

das Landschaftsbild nur von allgemeiner Bedeutung.<br />

5.3.10.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Der jetzige Zustand der Windwurffläche auf dem Seekopf resultiert aus den Auswirkungen<br />

des Orkans Lothar im Dezember 1999. Zuvor war die Kuppe des Seekopfes bewaldet. Es<br />

ist damit zu rechnen, dass sich in den nächsten Jahren die Entwicklung wieder hin zu<br />

geschlossenem Wald fortsetzt. mit dem Aufwuchs der Bäume werden auch die Sichtbeziehungen<br />

künftig in vergleichbarer Weise nicht weiter existent sein.<br />

05-411


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Die Entwicklung des Steinbruchs wird wesentlich vom Umfang der weiteren Abbautätigkeit<br />

abhängen. Bei einer Intensivierung der jetzigen Abbautätigkeit werden weitere offene<br />

Felsbildungen und Schutthalden entstehen, bzw. die Sukzession und die Pioniervegetation<br />

auf den Felsen und Geröllhalden zurückgedrängt. Bei einer dem jetzigen Umfang<br />

vergleichbaren oder auch geringeren künftigen Abbautätigkeit wird die Sukzession weiter<br />

voranschreiten. Nach Ende der Steinbruchnutzung ist gemäß Genehmigungsplanung eine<br />

teilweise Verfüllung und Bewaldung der Steinbruchsfläche vorgesehen.<br />

Die mittel- bis langfristige Waldentwicklung im Schwarzenbachtal hängt wesentlich von<br />

der künftig angestrebten forstlichen Nutzung ab, Prognosen sind daher nur sehr unzureichend<br />

möglich. Es ist jedoch aufgrund der Waldpflege und forstlichen Zielsetzungen allgemein<br />

davon auszugehen, dass die derzeitige Dominanz der Fichte künftig durch das<br />

Einbringen weiterer Baumarten wie etwa Tanne und Buche nicht mehr gegeben sein wird.<br />

Am Parkplatz an der B462 sowie am Bahnhof Raumünzach sind keine Entwicklungstendenzen<br />

erkennbar.<br />

5.3.10.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen zu prüfen:<br />

• Beeinträchtigung/Veränderung des Landschaftsbildes im Zusammenhang mit der<br />

Beanspruchung von Freiräumen<br />

• Unterbrechung/Veränderung von Sichtbeziehungen<br />

• Verlust von Naturnähe (u. a. durch Veränderungen des Naturhaushalts und von<br />

Naturgütern)<br />

5.3.10.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.10.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Folgende anlagebedingte Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind zu erwarten:<br />

• Veränderung der Oberflächenform/Technische Überprägung des Geländes auf dem<br />

Seekopf im Bereich des Oberbeckens wesentliche Auswirkung<br />

• Entstehung neuer Sichtbeziehungen wesentliche Auswirkung<br />

• Veränderung/Unterbrechung von Sichtbeziehungen im Zusammenhang mit der<br />

Veränderung des Landschaftsbildes durch die Anlage des Oberbeckens auf dem<br />

Seekopf wesentliche Auswirkung<br />

• Unterbrechung bestehender Sichtbeziehungen untergeordnete Auswirkung<br />

05-412


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.10.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung der Oberflächenform/Technische Überprägung des Geländes auf dem<br />

Seekopf im Bereich des Oberbeckens<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens auf dem Seekopf kommt es zum Verlust von<br />

abwechslungsreichen und vielgestaltigen Waldsukzessionsflächen, die einer Vielzahl<br />

seltener bzw. bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere Vögeln, als Lebensraum dienen<br />

und die vom Durchschnittsbetrachter als natürlich und harmonisch wahrgenommen werden.<br />

Das landschaftliche Erscheinungsbild der anlagebedingt vom Vorhaben beanspruchten<br />

Flächen auf dem Seekopf wird künftig durch das Becken technisch geprägt sein.<br />

Insbesondere das Beckeninnere mit der naturfern gestalteten Beckenabdichtung aus<br />

Asphaltbeton und dem Einlaufturm wird sich wesentlich von der umgebenden Landschaft<br />

unterscheiden (Abbildung 133).<br />

Auf den Außenböschungen des Beckens wird sich hingegen in vergleichsweise kurzer<br />

Zeit ein standorttypischer bzw. standortgerechter Bewuchs einstellen, möglicherweise<br />

ähnlich dem, wie er sich beispielsweise in Abbildung 125 darstellt. Die Entstehung von<br />

Wald ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich.<br />

Entstehung neuer Sichtbeziehungen<br />

Durch den Bau des Beckens entstehen neue Sichtbeziehungen, da Teile der Dammkrone<br />

für Besucher mit Aussichtspunkten zugänglich gemacht werden (vgl. entsprechenden<br />

Abschnitt im <strong>Kapitel</strong> 6 zur Verlegung des Westwegs). Von diesen Punkten aus werden die<br />

neu entstandenen Sichtbeziehungen dauerhaft existent bleiben, da die Sicht künftig nicht<br />

durch den vergleichsweise niedrigen Bewuchs auf den Böschungen beeinträchtigt sein<br />

wird.<br />

Veränderung von bestehenden Sichtbeziehungen im Zusammenhang mit der<br />

Veränderung des Landschaftsbildes durch die Anlage des Oberbeckens auf dem<br />

Seekopf<br />

Berücksichtigt wurden die Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen zum Oberbeckenstandort<br />

auf dem Seekopf im Nahbereich von Siedlungen (Herrenwies) und von Aussichtpunkten<br />

im Umfeld bis zu 5 km Entfernung zum Seekopf (insbesondere Badener Turm,<br />

Staumauer der Schwarzenbachtalsperre, Gipfel des Mehliskopfes) sowie darüber hinausgehend<br />

die Sichtbeziehungen von den weiter entfernten Aussichtspunkten der Hornisgrinde<br />

im Südwesten und der Hohloh im Osten.<br />

Der Beurteilung der landschaftlichen Wirksamkeit der Beckenstandorte wurde das durchschnittliche<br />

Blickfeld des Menschen zugrunde gelegt. Der Bereich, in dem - ohne den<br />

Kopf zu schwenken - ein Objekt mit beiden Augen fixiert werden kann, beträgt horizontal<br />

ca. 75° und vertikal ca. 60°. Das betrachtete Objekt nimmt je nach Entfernung zum<br />

Betrachter einen bestimmten Winkel ein, der als Prozentwert zum Gesamtblickwinkel<br />

angegeben werden kann.<br />

05-413


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Nimmt das Objekt mehr als die Hälfte des Blickfeldes ein, erscheint es als dominant.<br />

Beträgt sein Anteil am Blickfeld zwischen einem Zehntel und der Hälfte, wird es erfahrungsgemäß<br />

als mehr oder minder auffallend wahrgenommen, bei weniger als 10 % hingegen<br />

als weitgehend unbedeutend bzw. kaum noch wahrnehmbar. Die folgende Abbildung<br />

zeigt als Beispiel für ein 30 m hohes Objekt, dass sich sein Anteil am vertikalen<br />

Blickwinkel mit zunehmender Entfernung insbesondere auf den ersten 500 m stark verringert.<br />

Bis zu einem Abstand von etwa 15 m bis 20 m nimmt das Objekt bezogen auf den<br />

Durchschnittsbetrachter 100 % am vertikalen Blickwinkel ein. Schon nach etwa 50 m ist<br />

der Anteil auf unter 50 % gesunken, nach ca. 250 m liegt der Anteil des Objekts am vertikalen<br />

Blickwinkel bereits unter 10 %.<br />

Anteil (%) des Objekts am vertikalen Blickwinkel<br />

100<br />

95<br />

90<br />

85<br />

80<br />

75<br />

70<br />

65<br />

60<br />

55<br />

50<br />

45<br />

40<br />

35<br />

30<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

- 250 500 750 1.000 1.250 1.500 1.750 2.000 2.250 2.500 2.750 3.000 3.250 3.500 3.750 4.000 4.250 4.500 4.750 5.000<br />

Entfernung (m) des Objekts zum Betrachter<br />

Abbildung 131: Schutzgut Landschaft: Anteil eines 50 m hohen Objekts am vertikalen Blickwinkel<br />

Von den südwestlichen Siedlungsteilen von Herrenwies sowie den bekannten Aussichtspunkten<br />

aus werden künftig Teile des Oberbeckens auf dem Seekopf sichtbar sein (siehe<br />

Karte IUS-08).<br />

Eine Sicht in das Beckeninnere wird künftig außer direkt von der Dammkrone (vgl.<br />

Abbildung 133) nur vom Aussichtsturm auf der Badener Höhe möglich sein (siehe<br />

Abbildung 132). Von den übrigen Punkten aus werden lediglich Teile der begrünten<br />

Außenböschung des Beckens sichtbar sein (siehe Karte IUS-08). Insbesondere in den<br />

ersten Jahren wird das naturfern gestaltete Beckeninnere den Gesamteindruck des<br />

Beckens dominieren. Im weiteren Verlauf wird der Eindruck der technischen Überprägung<br />

05-414


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

durch den zu erwartenden standortgerechten und standorttypischen Bewuchs auf den<br />

Dämmen abgemildert.<br />

Abbildung 134 zeigt den künftigen Blick vom nördlichen Rand des im Zentrum von Herrenwies<br />

gelegenen großen Parkplatzes auf die Oberbodenvorschüttung und den südlichen<br />

Beckenrand. Es ist zu erwarten, dass große Teile des Beckens in der Zukunft durch den<br />

Waldzuwachs in den derzeit von Jungwald bestandenen Bereichen der Seekopf-Südhänge<br />

verdeckt sein werden.<br />

Abbildung 135 zeigt den künftigen Blick vom Mehliskopf zur Badener Höhe und zum Seekopf.<br />

Auch hier ist damit zu rechnen, dass durch den Bewuchs der Oberbodenvorschüttung<br />

und der Beckenböschung künftig das Aussehen der betreffenden Bereiche wesentlich<br />

weniger technisch geprägt sein wird.<br />

Abbildung 132: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht vom Friedrichsturm auf der Badener Höhe zum<br />

Oberbecken auf dem Seekopf (Fotomontage); (Quelle: Dr. Uwe Wössner, Universität<br />

Stuttgart). Der Bewuchs entspricht dem Zustand kurz nach dem Bau der Anlage.<br />

05-415


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 133: Schutzgut Landschaft: Innenansicht eines vergleichbaren Standorts im Südschwarzwald<br />

(Hornbergbecken)<br />

Abbildung 134: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von Herrenwies aus zum Oberbecken auf dem<br />

Seekopf (Fotomontage); (Quelle: Dr. Uwe Wössner, Universität Stuttgart).<br />

05-416


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 135: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht vom Mehliskopf aus zum Oberbecken auf dem<br />

Seekopf (Fotomontage); (Quelle: Dr. Uwe Wössner, Universität Stuttgart).<br />

Abbildung 136 zeigt den künftigen Blick von der Staumauer der Schwarzenbachtalsperre<br />

aus auf das Oberbecken. Künftig wird der Seekopf von der Staumauer aus eine breitere<br />

Gipfelform aufweisen, allerdings nehmen die Veränderungen nur einen sehr geringen<br />

Anteil im Blickfeld des Betrachters ein. Es ist zu erwarten, dass die südlichen Beckenbereiche<br />

sowie die Spitze des Einlaufturms künftig von den an die Karwand anschließenden<br />

südöstlichen Bereichen der Hochfläche (derzeit in Sukzession befindlich) bei weiterem<br />

Gehölzaufwuchs zum Großteil verdeckt sein werden. Das zunächst technische<br />

Erscheinungsbild der wenigen verbleibenden sichtbaren Bereiche der Außenböschung<br />

wird durch den zu erwartenden standortgerechten und standorttypischen Bewuchs auf<br />

den Dämmen deutlich abgemildert.<br />

05-417


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 136: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von der Staumauer der<br />

Schwarzenbachtalsperre aus zum Oberbecken auf dem Seekopf (Fotomontage);<br />

(Quelle: Dr. Uwe Wössner, Universität Stuttgart).<br />

5.3.10.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Unterbrechung bestehender Sichtbeziehungen<br />

Durch die Anlage werden auch bestehende Sichtbeziehungen teilweise unterbrochen<br />

bzw. beeinträchtigt. So wird etwa die Hornisgrinde künftig von den Freiflächen der Streitmannsköpfe<br />

nur eingeschränkt sichtbar sein, da durch das Oberbecken auf dem Seekopf<br />

je nach Standort auf den Streitmannsköpfen große Teile der Hornisgrinde, die momentan<br />

sichtbar sind, verdeckt sein werden (siehe Abbildung 137).<br />

Die Unterbrechung der Sichtbeziehung zu Teilen der Hornisgrinde ist zwar dauerhaft<br />

wirksam, aber dennoch nur von untergeordneter Wirkung, da damit zu rechnen ist, dass<br />

die jetzige Sicht auf die Hornisgrinde durch das zu erwartende Wachstum der Bäume in<br />

näherer Zukunft ohnehin nicht weiter bestehen wird.<br />

05-418


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 137: Schutzgut Landschaft: Künftige Sicht von den Streitmannsköpfen zum Oberbecken<br />

auf dem Seekopf (Fotomontage); (Quelle: Dr. Uwe Wössner, Universität Stuttgart).<br />

In etwa 10 bis 15 Jahren werden die Bäume im Vordergrund voraussichtlich den Blick<br />

auf den Seekopf und die Badener Höhe verdecken.<br />

5.3.10.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.10.4.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Folgende baubedingte Wirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind zu erwarten:<br />

• Veränderung der Oberflächenform/Technische Überprägung im Bereich der<br />

alternativen Baustelleneinrichtungsflächen im Schwarzenbachtal und auf dem<br />

Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle untergeordnete Auswirkung<br />

• Technische Überprägung des Parkplatzes an der B462 im Murgtal durch die<br />

bauzeitliche Inanspruchnahme untergeordnete Auswirkung<br />

• Technische Überprägung von Waldabschnitten im Bereich der Zufahrten untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

5.3.10.4.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft zu<br />

erwarten. Die baubedingten Auswirkungen werden durch die anlagebedingten Auswirkungen<br />

überlagert.<br />

05-419


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.10.4.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung der Oberflächenform/Technische Überprägung im Bereich der alternativen<br />

Baustelleneinrichtungsflächen im Schwarzenbachtal und auf dem Gelände<br />

des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

Durch die bauzeitliche Nutzung der als alternative Baustelleneinrichtungsflächen im<br />

Schwarzenbachtal und im Steinbruch Schneidersköpfle vorgesehenen Flächen kommt es<br />

zu Veränderungen gegenüber dem jetzigen Zustand. Weite Bereiche werden gerodet und<br />

planiert.<br />

Bezüglich der Flächen im Schwarzenbachtal werden überwiegend Flächen beansprucht,<br />

die derzeit als Schlagfluren anzusehen sind und allenfalls mit jungen Bäumen (i. d. R.<br />

Fichte) bestockt sind. In vergleichsweise geringem Umfang werden auch Teile von Fichtenforsten<br />

beansprucht. Alle Flächen haben eine allgemeine Bedeutung für das Schutzgut<br />

Landschaft.<br />

Im Steinbruch Schneidersköpfle handelt es sich bei den vorhabensbedingten Veränderungen<br />

überwiegend um solche, wie sie grundsätzlich auch im regulären Abbruchbetrieb<br />

möglich sind, etwa die bauzeitliche Verfüllung der östlichen Bereiche im Zuge der Nutzung<br />

als Zwischenlagerfläche.<br />

Nach Bauende werden die vorhabensbedingt in den Steinbruch eingebrachten Bestandteile<br />

wieder zurückgebaut bzw. ggf. nach den Vorgaben der gültigen Genehmigungsplanung<br />

zum Teil belassen.<br />

Insgesamt wird die Veränderung der Oberflächenform bzw. technische Überprägung im<br />

Bereich der alternativen Baustelleneinrichtungsflächen im Schwarzenbachtal und auf dem<br />

Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle aufgrund der bauzeitlich befristeten Inanspruchnahme<br />

von Flächen mit meist nur geringer Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

sowie der anschließenden Herstellung von dem jetzigen Zustand ähnlichen Verhältnissen<br />

als untergeordnet angesehen.<br />

Technische Überprägung des Parkplatzes an der B462 im Murgtal durch die bauzeitliche<br />

Inanspruchnahme<br />

Für den Bau des Zugangsstollens zum Kavernenwasserspeicher wird möglicherweise (bei<br />

Nichtverwirklichung des Schutterstollens) der Parkplatz an der B462 östlich des Lachsbergs<br />

als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt. Der Bereich ist durch die bereits bestehende<br />

Infrastruktur zur Nutzung als Park- und Rastplatz vorbelastet. Während der bauzeitlich<br />

befristeten Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche wird der Bereich stärker<br />

technisch geprägt sein. Nach Bauende wird der Parkplatz wieder in einen dem jetzigen<br />

Aussehen vergleichbaren Zustand versetzt. Die dauerhafte Veränderung im Bereich des<br />

künftigen Stollenportals wird keine raumbedeutsame Wirkung entfalten. Sie ist ebenso wie<br />

die bauzeitliche Überprägung untergeordnet bedeutsam.<br />

Technische Überprägung von Waldabschnitten im Bereich der Zufahrten<br />

Für die Baustellenzufahrt zum geplanten Oberbecken auf dem Seekopf sowie zur alternativen<br />

Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Gelände des Steinbruchs Schneidersköpfle<br />

05-420


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

werden bestehende Forstwege ausgebaut und neue Zufahrtswege angelegt. Die dadurch<br />

verbundene technische Prägung bzw. Überprägung ist auf die Bauzeit beschränkt. Die<br />

entsprechenden Zufahrtsbereiche werden nach Bauende zurückgebaut, sodass hier wieder<br />

Wald entstehen kann. Die Wirkung auf das Schutzgut Landschaft ist daher untergeordnet<br />

bedeutsam.<br />

5.3.10.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.10.4.3.1 Übersicht zu betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgende betriebesbedingte Auswirkung ist zu erwarten:<br />

• verstärkte Sichtbarkeit der Wasserstandsschwankungen in den Speicherbecken <br />

untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.10.4.3.2 Wesentliche betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen betriebsbedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.10.4.3.3 Untergeordnete betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Verstärkte Sichtbarkeit der Wasserstandsschwankungen in den Speicherbecken<br />

Aufgrund der neuen Oberstufe wird es künftig häufiger zu Wasserstandsschwankungen in<br />

der Schwarzenbachtalsperre kommen, die sich aber weiterhin im Rahmen des auch bisher<br />

genehmigten Schwankungsbereichs bewegen. Vergleichbar verhält es sich künftig<br />

auch am Ausgleichsbecken Forbach, das zusammen mit dem Kavernenwasserspeicher<br />

das Unterbecken der neuen Unterstufe bildet. Die Wirkung ist daher in beiden Fällen<br />

untergeordnet bedeutsam.<br />

Die Schwankungen des Wasserspiegels im Oberbecken auf dem Seekopf sind nur von<br />

der Dammkrone am Becken selbst sowie vom Friedrichsturm auf der Badener Höhe aus<br />

sichtbar und haben keine Fernwirkung. Gegenüber der Wirkung des Oberbeckens als<br />

technische Struktur ist die Wirkung der Wasserstandsschwankungen untergeordnet.<br />

5.3.10.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Grundsätzlich können wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft<br />

bzw. das Landschaftsbild raumbedeutsam sein. Die raumbedeutsamen Wirkungen werden<br />

im Folgenden beschrieben. Eine Raumbedeutsamkeit durch die untergeordneten<br />

Auswirkungen ist aufgrund ihrer geringen Intensität bzw. der engen räumlichen Ausdehnung<br />

ausgeschlossen (vgl. <strong>Kapitel</strong> 5.3.1.1.6).<br />

Die Maßstäbe hinsichtlich der Raumbedeutsamkeit der vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

auf die Landschaft sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den übergeordneten<br />

Planungen:<br />

• Erhalt und Entwicklung der landschaftlichen Besonderheiten<br />

05-421


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

• Erhalt und Entwicklung von Bestandteilen und Ausschnitten der historischen Kulturlandschaft<br />

So soll die Landschaft gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Regionalplans Mittlerer<br />

Oberrhein zum Schutz und zur Entwicklung der Landschaft "[…] so entwickelt und<br />

geschützt werden, dass die Stabilität und die Wohlfahrtswirkungen des Naturhaushalts<br />

erhalten und nachhaltig gesichert werden. Hierzu sollen" u. a. "möglichst große zusammenhängende<br />

Freiräume gesichert und entwickelt werden, zusammenhängende Freiräume<br />

erhalten […] werden, die Vielfalt Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft<br />

bewahrt und soweit erforderlich wieder hergestellt werden" (Plansatz 1.6.1 G (1) Regionalplan<br />

2003). "Wertvolle Biotope und andere landschaftstypische Ökosysteme sollen<br />

geschützt und durch aktive Sanierungsmaßnahmen weiterentwickelt werden. […]" (Plansatz<br />

1.6.1 G (2) Regionalplan 2003). Des weiteren sollen "Eingriffe, die den Naturhaushalt<br />

schädigen, vermieden, nicht vermeidbare Eingriffe so gering wie möglich gehalten werden.<br />

Bereits bestehende Belastungen sind zu verringern. […]" (Plansatz 1.6.1 G (3) Regionalplan<br />

2003).<br />

Bezogen auf den Vorhabensbereich sollen im Tal- und Grindenschwarzwald "die günstigen<br />

Wirkungen der Vegetation auf Wasser und Klima erhalten werden. [...]. Die Bereiche<br />

von Felsen, Schutt- und Blockhalden, Karen, Schluchtwäldern, Hochmooren, Missen und<br />

Quellsäumen sind schutzwürdig und sollen gesichert werden" (Plansatz 3.3.1.1 G10<br />

Regionalplan 2003).<br />

Gemäß Plansatz 3.3.1.1 G12 Regionalplan 2003 sollen "die natürlichen Erscheinungsformen<br />

erhalten und wiederhergestellt werden". Hierzu sollen im Tal- und Grindenschwarzwald<br />

"die Wirksamkeit der Reliefunterschiede sowie der Wechsel von Wäldern<br />

und Fluren gesichert, die Fluren, insbesondere in den Seitentälern des vorderen und<br />

Mittleren Murgtals, […] erhalten oder geschaffen und gepflegt werden [...]" (Plansatz<br />

3.3.1.1 G12 Regionalplan 2003).<br />

Das Pumpspeicherkraftwerk Forbach führt insbesondere durch die Anlage des Oberbeckens<br />

zu umfangreichen Verlusten überwiegend hochwertiger Landschaftsausschnitte.<br />

Sie stehen nicht im Einklang mit den allgemeinen Zielen und Grundsätzen des Schutzes<br />

der Landschaft. Durch das Oberbecken gehen u. a. strukturreiche Sukzessionsflächen<br />

(Windwurfflächen auf dem Seekopf) mit ausgedehnten Zwergstrauchbeständen (Heidelbeere<br />

und Besenheide) sowie Bestände älterer, lückig bestandener und ebenfalls zwergstrauchreicher<br />

Nadelwälder verloren, die für eine Vielzahl bestandsbedrohter Vogelarten<br />

(insbesondere für das Auerhuhn) hervorragende Teillebensräume darstellen. Darüber<br />

hinaus sind sie für die Hochlagen/Kuppenbereiche des Nordschwarzwalds gebietstypische<br />

Landschaftsbestandteile.<br />

Im Nahbereich des Seekopfes führt die Veränderung des Landschaftsbildes durch die<br />

Anlage des Oberbeckens zu einer raumbedeutsamen Veränderung der bestehenden<br />

Sichtbeziehungen vom Friedrichsturm (Badener Höhe) auf den Seekopf. Eine Sicht in das<br />

Beckeninnere wird künftig außer direkt von der Dammkrone nur vom Friedrichsturm auf<br />

der Badener Höhe möglich sein (siehe Abbildung 132). Das Becken wird wesentliche<br />

Bereiche des auf den Seekopf gerichteten Blickfelds einnehmen und eine dominante<br />

Wirkung entfalten.<br />

05-422


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Die Entstehung neuer Sichtbeziehungen durch die Anlage des Oberbeckens entfaltet<br />

ebenfalls Raumbedeutsamkeit. Teile der Dammkrone werden für Besucher mit Aussichtspunkten<br />

zugänglich gemacht. Hierdurch entstehen Sichtbeziehungen, die dauerhaft<br />

existent bleiben, da die Sicht künftig nicht durch Gehölzaufwuchs beeinträchtigt sein wird.<br />

In die Fernsichtbeziehungen der flachen, unterschiedlich bewaldeten Hochlagen und<br />

Kuppen, die für die landschaftliche Charakteristik des Nordschwarzwaldes prägend sind,<br />

greift das Vorhaben nicht in raumbedeutsamen Maßstab ein, da das Becken aufgrund der<br />

Entfernung zu den umliegenden Bergkuppen einen zu geringen Anteil im betrachteten<br />

Landschaftsausschnitt einnimmt bzw. wie am Beispiel der Streitmannsköpfe sich durch<br />

den zu erwartenden Gehölzaufwuchs in naher Zukunft ein Zustand einstellen wird, der<br />

ohnehin zu einer Unterbrechung momentaner Sichtbeziehungen führen wird.<br />

Die landschaftlich wahrnehmbare Veränderung von Oberflächenformen durch das Oberbecken<br />

wird durch eine Modifizierung der Planung mit Anpassung der Beckenform an die<br />

topographischen Verhältnisse möglichst gering gehalten. Durch die Begrünung der<br />

Dämme wird die Überprägung der Landschaft durch das Becken soweit wie möglich verringert.<br />

Die wesentlichen Wirkungen sind hinsichtlich ihrer Raumbedeutsamkeit zusammenfassend<br />

in der folgenden Tabelle 199 dargestellt.<br />

Tabelle 199: Schutzgut Landschaft: Raumbedeutsamkeit der wesentlichen Wirkungen auf das<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Auswirkung<br />

Veränderung der Oberflächenform/Technische<br />

Überprägung des Geländes auf dem Seekopf<br />

im Bereich des Oberbeckens<br />

Entstehung neuer Sichtbeziehungen<br />

Veränderung von bestehenden Sichtbeziehungen<br />

im Zusammenhang mit der Veränderung<br />

des Landschaftsbildes durch die Anlage des<br />

Oberbeckens auf dem Seekopf<br />

Umfang/Raumbedeutsamkeit<br />

Die Wirkung ist wegen des dauerhaften Verlustes von<br />

landschaftsprägenden Strukturen und überwiegend hochwertiger<br />

Landschaftsausschnitte auf einer Fläche von ca.<br />

25 ha raumbedeutsam.<br />

Die Wirkung ist raumbedeutsam, da neue dauerhaft<br />

existente Sichtbeziehungen von Teilen der Dammkrone<br />

aus entstehen. Fernsichten sind v. a. in nördliche Richtungen<br />

möglich.<br />

Die Wirkung ist nur im Nahbereich, insbesondere vom<br />

Friedrichsturm aus, raumbedeutsam, da hier das Becken<br />

wesentliche Teile des Blickfelds einnimmt und auf den<br />

Betrachter eine dominante Wirkung entfaltet.<br />

Von den weiter entfernten Punkten aus (Sichtbeispiele<br />

Herrenwies, Staumauer Schwarzenbachtalsperre,<br />

Mehliskopf und Streitmannsköpfe) entfaltet das Becken<br />

keine dominante Wirkung, die Anteile im Blickfeld sind<br />

vergleichsweise gering. Die Wirkung ist hier nicht<br />

raumbedeutsam.<br />

05-423


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.11 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

5.3.11.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.11.1.1 Rechtliche Grundlage<br />

Das Schutzgut "Kulturgüter und sonstige Sachgüter" ist in § 2 Abs. 1 Satz Nr. 3 UVPG als<br />

Schutzgut genannt und ist damit relevanter Faktor für die Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

5.3.11.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Als Untersuchungsgebiet wird das weitere Untersuchungsgebiet herangezogen, es<br />

umfasst das Gebiet um die Vorhabensbestandteile in einem Abstand von mindestens<br />

1,5 km Entfernung.<br />

5.3.11.1.3 Übersicht zur verwendeten Datengrundlage<br />

Grundlage der Bestandsdarstellung für die Kulturgüter ist die Liste der Kulturdenkmale<br />

Baden-Württembergs des <strong>Regierungspräsidium</strong>s Karlsruhe, Referat 26 (Denkmalpflege).<br />

Es handelt sich hierbei um ein Verzeichnis der unbeweglichen Bau- und Kunstdenkmale.<br />

An der Erhaltung der Kulturdenkmale besteht aus wissenschaftlichen, künstlerischen und<br />

heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse (§ 2 DSchG i. V. m.<br />

§ 8 DSchG). Vor baulichen Eingriffen, wie auch vor einer Veränderung des Erscheinungsbildes<br />

dieser Kulturdenkmale ist nach der vorherigen Abstimmung mit dem Ref.<br />

26/Denkmalpflege des <strong>Regierungspräsidium</strong>s Karlsruhe eine denkmalrechtliche Genehmigung<br />

erforderlich.<br />

Darüber hinaus stellen die wasserbaulichen Einrichtungen (Schwallungen und Stauwehre),<br />

die in unmittelbarem Zusammenhang mit der für den Nordschwarzwald kulturhistorisch<br />

besonderes bedeutsamen Holzflößerei stehen, sowie Gedenksteine und -tafeln<br />

schützens- und erhaltenswerte Kultur- bzw. Sachgüter dar.<br />

5.3.11.1.4 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Die Bestandsbeschreibung und Bestandsbeurteilung des Schutzguts Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter erfolgt verbal argumentativ in Anlehnung an die Vorgaben des<br />

"Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg und der<br />

Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die Durchführung<br />

von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001, erg.<br />

2005/2008).<br />

05-424


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Danach werden hinsichtlich der Beschreibung und Beurteilung des Bestandes auch<br />

• Kultur-, Bau- und Bodendenkmale sowie<br />

• historische Landnutzungsformen und Kulturlandschaften<br />

berücksichtigt.<br />

Die bestehenden (traditionellen) Sicht- und ggf. Wegebeziehungen werden im Zusammenhang<br />

mit der Erholung bzw. mit der Veränderung des Landschaftsbilds in den <strong>Kapitel</strong>n<br />

5.3.9 zum Schutzgut Menschen und 5.3.10 zum Schutzgut Landschaft dargestellt.<br />

5.3.11.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.11.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Im Folgenden werden diejenigen Kulturdenkmale dargestellt und beschrieben, für die<br />

mögliche Beeinträchtigungen grundsätzlich nicht von vornherein auszuschließen sind<br />

bzw. die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.<br />

5.3.11.2.1.1 Rudolf-Fettweis-Werk mit Schwarzenbachtalsperre<br />

Das Rudolf-Fettweis-Werk ist nach Auskunft des RP Karlsruhe (E-Mail vom 14.09.2011,<br />

Herr Keller) in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal gemäß § 2 DSchG. Hierzu zählen alle<br />

Anlagenteile inklusive der Schwarzenbachtalsperre (siehe Anlage IUS-05). Die Anlagenteile<br />

sind in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

Tabelle 200: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Teile der Sachgesamtheit/des<br />

Kulturdenkmals "Rudolf-Fettweis Kraftwerkskomplex - Forbach, Raumünzach 19,<br />

Forbach" (Quelle: <strong>Regierungspräsidium</strong> Karlsruhe 9/2011).<br />

Name (als Zitat)<br />

Forbach, Raumünzach 19,<br />

Forbach, Raumünzachwerk<br />

Forbach, Rudolf-Fettweis-<br />

Straße, Forbach,<br />

Niederdruckkraftwerk<br />

Forbach, Werkstraße 5,<br />

Forbach, Murgwerk<br />

Forbach-Schwarzenbach,<br />

L83, Forbach,<br />

Schwarzenbachwerk<br />

Listentext (als Zitat)<br />

Raumünzachwerk, bestehend aus: Sammelbecken Erbersbronn, ca. 1,2km<br />

Hangstollen, Wasserschloss mit Druckrohrleitung, Maschinenhaus mit<br />

Francis-Spiralturbine<br />

Niederdruckwerk der Badenwerk AG (Rudolf-Fettweis-Werk, heute EnBW),<br />

1914-18<br />

Murgwerk, bestehend aus: Sammelbecken Kirschbaumwasen,<br />

Raumünzachfassung, Murgstollen, Wasserschloss 1 mit<br />

Druckrohrleitungen, Krafthaus und Schalthaus, 1914-18<br />

Schwarzenbachwerk, bestehend aus: Schwarzenbachtalsperre, Schwarzenbachstollen,<br />

Raumünzachstollen, Biberachstollen, Hundsbachstollen,<br />

Wasserschloss II mit Druckleitungen zum Krafthaus, 1922-26°<br />

Das Rudolf-Fettweis-Werk entstand in drei Ausbaustufen zwischen 1914 und 1928. Hier<br />

wurde erstmalig in Europa die Pumpspeicherung im großen Rahmen verwirklicht.<br />

Die Staumauer der Schwarzenbachtalsperre ist eine Schwergewichtsmauer, die aus<br />

280.000 m³ Gussbeton mit Granitblockeinlagen besteht. Auf Grund ihres hohen Eigengewichts<br />

hält sie den dahinter aufgestauten Wassermassen Stand. Zur Wasserseite verläuft<br />

die Mauer nahezu senkrecht. Auf der Außenseite verjüngt sie sich von unten nach<br />

05-425


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

oben. In der Längsrichtung ist die Mauer leicht gebogen. Im Innern der Mauer befinden<br />

sich ein Kontrollgang sowie ein ausgedehntes Drainagesystem, um das Sickerwasser<br />

zwischen dem Mauerbauwerk und dem Fels abzuleiten. Die Tiefe der Mauer an der Sohle<br />

beträgt 48 m, an der Krone: 6,20 m. Die Staumauer ist 60 m hoch und an der Mauerkrone<br />

ca. 400 m lang. Die imposant wirkende Mauer der Schwarzenbachtalsperre ist mit dem<br />

regionaltypischen sogenannten "Forbach-Granit" verblendet.<br />

Abbildung 138: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Schwarzenbachtalsperre mit Stausee<br />

und Staumauer<br />

5.3.11.2.1.2 Schwallungen<br />

Die sogenannten Schwallungen dienten in der Vergangenheit der Bereitstellung von<br />

zusätzlichen Wassermassen für den Holztransport zu Wasser. Hierbei wurde das Wasser<br />

durch eine Staumauer aufgestaut und konnte gezielt durch das Öffnen der Schleusentore<br />

abgelassen werden, um die talseits der Schwallungsmauer gelagerten Holzstämme auf<br />

dem "Wasserschwall" weiter flussabwärts zu transportieren.<br />

Eine der am besten erhaltenen Schwallungen im Nordschwarzwald ist die östlich von Herrenwies<br />

an der L83 gelegene "Große" oder "Herrenwieser Schwallung" (Abbildung 139<br />

und Abbildung 140). Sie ist etwa 7 m bis 9 m hoch, im Kronenbereich ca. 70 m lang und<br />

weist am Dammfuß eine Breite von ca. 20 m auf. Die Steine im Durchlassbereich der<br />

Staumauer (Sandsteine des Buntsandsteins) wurden ohne Bindemittel als Trocken-<br />

05-426


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

mauerwerk gesetzt (SCHWEINFURTH 1990). Die Böschungsflanken sind hingegen<br />

gepflastert und mit Mörtel verfugt.<br />

Die Schwallung dient heute ausschließlich als Brücke zu den links des Schwarzenbachs<br />

gelegenen Waldflächen sowie als Zufahrt zum Seebachhof. Sie ist durch die Befahrung<br />

von schweren Forstfahrzeugen bereits jetzt starken Belastungen ausgesetzt.<br />

Abbildung 139: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Herrenwieser Schwallung<br />

05-427


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 140: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Durchlassbereich der Herrenwieser<br />

Schwallung<br />

5.3.11.2.1.3 Weitere Einrichtungen zur Flößerei<br />

In das System von Wasserstaueinrichtungen für die Flößerei wurden auch die natürlichen<br />

Seen eingebunden. Die Seen wurden mit Dämmen und Abschlussschleusen versehen<br />

und das Wasser über die natürlichen oder künstlich angelegten Abflusskanäle mit dem<br />

vorhandenen Gewässernetz verbunden (SCHWEINFURTH 1990). Teile einer solchen<br />

historischen Stauanlage (insbesondere der sogenannte Abzugskanal) sind auch heute<br />

noch im Auslaufbereich des Herrenwieser Sees erkennbar (siehe Abbildung 141).<br />

Durch den künstlichen Einstau des Sees zum Zwecke der Bereitstellung von Wasser zur<br />

Flößerei und dem damit in der Vergangenheit einhergehenden regelmäßigen Anstieg und<br />

Abfall des Wasserspiegels wurde der natürliche Prozess der Verlandung deutlich verzögert.<br />

05-428


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Abbildung 141: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Abzugskanal am Herrenwieser See<br />

5.3.11.2.1.4 Bussemer Denkstein<br />

Der Bussemer Denkstein ist benannt nach Philipp Bussemer, einem der Mitbegründer des<br />

Baden-Badener Schwarzwaldvereins, dem die Ortsgruppe für seine vielfältigen Verdienste<br />

1926 dieses Denkmal setzte. Es ist ein beliebter Rastplatz auf dem Westweg.<br />

Eingerahmt ist der Bussemer Denkstein mit Rhododendren, den Lieblingspflanzen von<br />

Philipp Bussemer.<br />

05-429


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

Abbildung 142: Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Bussemer Denkstein am Abschnitt<br />

des Westwegs über den Seekopf<br />

5.3.11.2.1.5 Sonstige Sachgüter<br />

Für die Bauzuwegung werden im Sinne des Schutzguts Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Abschnitte bestehender Straßen (B462 und L83) sowie bestehender Forstwege<br />

genutzt.<br />

Vorhabensbedingt kann es zum Verlust von jagdlichen Einrichtungen wie Hochsitze<br />

kommen. Die Verluste werden durch Neuanlage evt. an anderer Stelle kompensiert.<br />

Gebäude und sonstige Infrastruktureinrichtungen als Wohn- und Lebensstätten des Menschen<br />

im Sinne des Schutzguts Kulturgüter und sonstige Sachgüter sind durch das Vorhaben<br />

nicht betroffen.<br />

5.3.11.2.2 Bedeutung<br />

Alle im Untersuchungsgebiet nach DSchG geschützten Kulturdenkmale und Bodendenkmale<br />

sowie die Schwallungen und Stauwehre besitzen eine besondere Bedeutung als<br />

historische Zeitzeugen, da sie für einen Großteil der Vergangenheit die einzigen Quellen<br />

historischer Entwicklungen darstellen.<br />

Die sonstigen Sachgüter haben eine besondere Bedeutung als Infrastrukturflächen des<br />

Menschen in seinem Wohn-, Freizeit- und Arbeitsumfeld.<br />

05-430


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

5.3.11.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Es ist nicht bekannt und wohl auch nicht damit zu rechnen, dass sich wesentliche Veränderungen<br />

an der Menge und der Art der vorhandenen, zu schützenden Kultur- und Sachgüter<br />

im Laufe der nächsten Jahre ergeben. Allenfalls ist mit Ausbesserungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen zu rechnen, die dem Fortbestand der Kultur- und Sachgüter<br />

dienen. Folglich sind für Kulturgüter und sonstige Sachgüter ohne Realisierung des Vorhabens<br />

keine Vor- oder Nachteile zu erwarten.<br />

5.3.11.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Nach den Vorgaben des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-<br />

Württemberg und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für<br />

die Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW<br />

2001, erg. 2005/2008) sind folgende für das Vorhaben Pumpspeicherkraftwerk Forbach<br />

relevanten Wirkungen zu prüfen:<br />

• Beseitigung, Veränderung oder Gefährdung von Baudenkmalen, bedeutenden Bauwerken,<br />

Kulturdenkmalen und Bodendenkmalen sowie visuelle Veränderungen in<br />

deren Blickfeld<br />

• Veränderungen historischer Landnutzungsformen und Kulturlandschaften<br />

Der Aspekt bezüglich der Unterbrechung traditioneller Sicht- und Wegebeziehungen wird<br />

im Zusammenhang mit der Erholung bzw. mit der Veränderung des Landschaftsbilds in<br />

den <strong>Kapitel</strong>n 5.3.9 zum Menschen und 5.3.10 zur Landschaft aufgegriffen.<br />

5.3.11.4.1 Anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.11.4.1.1 Übersicht zu anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgende anlagebedingte Auswirkung ist zu erwarten:<br />

• Veränderung der Lage von Baudenkmalen durch die Anlage des Oberbeckens <br />

untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.11.4.1.2 Wesentliche anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen anlagebedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.11.4.1.3 Untergeordnete anlagebedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Veränderung der Lage von Baudenkmalen<br />

Durch die Anlage des Oberbeckens der Oberstufe auf dem Seekopf wird auch der Standort<br />

des Bussemer Denksteins dauerhaft beansprucht. Die Wirkung ist untergeordnet, da<br />

der Denkstein im Zuge der Neutrassierung des Westwegs ebenfalls verlegt wird und somit<br />

an anderer Stelle erhalten bleibt und für die Öffentlichkeit weiterhin zugänglich sein wird.<br />

05-431


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.11.4.2 Baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

5.3.11.4.2.1 Übersicht zu baubedingten Wirkungen und Auswirkungen<br />

Die folgenden baubedingten Auswirkungen sind zu erwarten:<br />

• Beschädigungen bekannter Kulturgüter und sonstige Sachgüter untergeordnete<br />

Auswirkung<br />

• Potentielle Betroffenheit archäologischer Funde untergeordnete Auswirkung<br />

5.3.11.4.2.2 Wesentliche baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine wesentlichen baubedingten Wirkungen und Auswirkungen zu erwarten.<br />

5.3.11.4.2.3 Untergeordnete baubedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Beschädigungen bekannter Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Im Rahmen des Baustellenverkehrs bzw. der Transportvorgänge sind Beschädigungen an<br />

folgenden bekannten Kulturgütern und sonstige Sachgütern nicht völlig auszuschließen:<br />

• Anlagenteile des Rudolf-Fettweis-Werkes<br />

• Herrenwieser Schwallung<br />

• Transportstraßen (B462 und L83)<br />

• weitere im Rahmen des Vorhabens genutzte Forstwege<br />

• jagdliche Einrichtungen (z. B. Hochsitze)<br />

Die Schwallung wird vom Forst derzeit schon als wichtige Transportverbindung für die<br />

links des Schwarzenbachs und der Schwarzenbachtalsperre gelegenen Waldflächen<br />

genutzt, so wird sie auch regelmäßig von schweren Forst-LKW zum Abtransport von<br />

Langholz befahren. Es ist zu erwarten, dass die Schwallung im Rahmen der Bauzuwegung<br />

zum Oberbeckenstandort auf dem Seekopf schadlos genutzt werden kann. Evtl.<br />

auftretende kleinere Schäden im Bereich der Fahrbahndecke, wie sie auch bereits durch<br />

die forstliche Nutzung vorkommen, werden repariert, sodass eine dauerhafte Schädigung<br />

nicht eintritt. Ebenso wird bei möglichen Schäden an Anlagenteilen des Rudolf-Fettweis-<br />

Werks und den Straßen etc. verfahren.<br />

Beschädigungen und Verluste von jagdlichen Einrichtungen werden durch Reparaturmaßnahmen<br />

oder Neuanlage evt. an anderer Stelle kompensiert.<br />

Potentielle Betroffenheit archäologischer Funde<br />

Es ist möglich, dass während des Baus der Becken und sonstiger Anlagenteile insbesondere<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung von Erdarbeiten bisher unbekannte<br />

archäologische Funde und Befunde entdeckt werden.<br />

Ist dies der Fall, werden diese archäologischen Funde bzw. Befunde dem <strong>Regierungspräsidium</strong><br />

Karlsruhe, Ref. 26 umgehend gemeldet. Die Fundstelle wird gemäß § 20 DSchG<br />

05-432


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

i. V. m. § 27 DSchG bis zu vier Werktage nach der Fundanzeige unberührt belassen,<br />

wenn nicht eine Verkürzung der Frist mit dem Ref. 26 vereinbart wird.<br />

Durch diese Vorgehensweise wird gewährleistet, archäologische Funde ggf. zu sichern<br />

und zu bergen.<br />

5.3.11.4.3 Betriebsbedingte Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es sind keine betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter zu erwarten.<br />

5.3.11.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Raumbedeutsamkeit der Auswirkungen hinsichtlich<br />

der Kulturgüter und sonstiger Sachgüter nicht gegeben.<br />

Gemäß den Vorgaben des Regionalplans soll "[…] der Schutz und die Pflege von Kulturdenkmälern<br />

und Bodendenkmälern gewährleistet werden" (Plansatz 1.4 G 5 Regionalplan<br />

2003).<br />

Werden im Rahmen des Vorhabens, etwa bei der Durchführung von Erdarbeiten bisher<br />

unbekannte archäologische Funde entdeckt, werden diese umgehend dem <strong>Regierungspräsidium</strong><br />

Karlsruhe, Ref. 26 (Denkmalpflege) gemeldet. Durch diese Vorgehensweise<br />

wird gewährleistet, archäologische Funde ggf. zu sichern und zu bergen.<br />

05-433


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.12 Schutzgut Wechselwirkungen<br />

5.3.12.1 Grundlagen und Methoden<br />

5.3.12.1.1 Rechtliche Grundlagen<br />

Die Berücksichtigung des Schutzgutes Wechselwirkungen in dieser UVS ergibt sich aus<br />

§ 2 Absatz 1 Nr. 4 UVPG. Da keine naturwissenschaftlich abgeleiteten, praktikablen Operationalisierungen<br />

zur Bearbeitung dieses Schutzguts vorliegen (HOPPE 2002), ist eine<br />

pragmatische Herangehensweise erforderlich. Der Begriff "Wechselwirkungen" wird nach<br />

RASSMUS et al. (2001) wie folgt definiert:<br />

"Unter Wechselwirkungen im Sinne des § 2 UVPG werden die in der Umwelt ablaufenden<br />

Prozesse verstanden. Prozesse sind Teil der Umwelt und verantwortlich für ihren Zustand<br />

und ihre weitere Entwicklung. Prozesse sind in der Umwelt wirksam, indem sie z. B.<br />

Zustände stabilisieren, Gradienten aufbauen oder ausgleichen oder zu periodischen oder<br />

sukzessiven Veränderungen führen. Die von einem Vorhaben verursachten Auswirkungen<br />

auf die Umwelt umfassen direkte Auswirkungen und Veränderungen von Prozessen, die<br />

zu indirekten Wirkungen führen. Diese indirekten Wirkungen können räumlich und zeitlich<br />

versetzt, abgeschwächt oder verstärkt auftreten. Auswirkungen auf Wechselwirkungen<br />

sind solche Auswirkungen auf Prozesse, die zu einem veränderten Zustand, einer veränderten<br />

Entwicklungstendenz oder einer veränderten Reaktion der Umwelt auf äußere Einflüsse<br />

führen."<br />

Folgen von Auswirkungen auf bzw. durch Wechselwirkungen zwischen den UVPG-<br />

Schutzgütern werden bereits bei den jeweiligen durch Wechselwirkungen betroffenen<br />

Schutzgütern berücksichtigt.<br />

Es werden daher in diesem <strong>Kapitel</strong> nur die wesentlichen Auswirkungen auf bzw. durch<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zusammenfassend dargestellt:<br />

• Auswirkungen bei einem Schutzgut, die in der Folge Auswirkungen bei einem anderem<br />

Schutzgut erzeugen<br />

• Auswirkungen auf funktionale Beziehungen zwischen Schutzgütern, die in der<br />

Folge Auswirkungen bei einem der Schutzgüter erzeugen.<br />

5.3.12.1.2 Untersuchungsumfang und Untersuchungsgebiet<br />

Aus der Festlegung des Untersuchungsrahmens (Ergebnisprotokoll des REGIERUNGS-<br />

PRÄSIDIUMS KARLSRUHE vom 28.09.2010 zum Abstimmungstermin am 02.09.2010)<br />

ergeben sich keine weitergehenden Festlegungen gegenüber dem Papier "Informationen<br />

zum Raumordnungsverfahren" (IUS 2010).<br />

Grundsätzlich wird bei der Bestandsbeschreibung und der Bestandsbeurteilung dem Kriterienkatalog<br />

des "Gemeinsamen Leitfadens des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg<br />

und der Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, <strong>Freiburg</strong> und Tübingen für die<br />

Durchführung von Raumordnungsverfahren nach den §§ 18 und 19 LplG" (WM BW 2001,<br />

05-434


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

erg. 2005/2008) gefolgt. Dieser Leitfaden sieht vor, dass die Wechselwirkungen bei den<br />

jeweiligen UVPG-Schutzgütern beschrieben werden.<br />

Zusammenfassend wird im folgenden Abschnitt nachgewiesen, dass die geforderte<br />

Berücksichtigung des Schutzguts Wechselwirkungen in der UVS erfolgt ist.<br />

5.3.12.1.3 Methode der Bestandsbeschreibung und -beurteilung<br />

Der Bearbeitung des Schutzguts Wechselwirkungen in dieser UVS liegt die Begriffsdefinition<br />

nach RASSMUS ET AL. (2001) zugrunde, nach der Wechselwirkungen als Prozesse<br />

zu verstehen sind. Eine detaillierte Bestandsbeschreibung und Beurteilung ist nicht erforderlich,<br />

da die Wechselwirkungen und funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern<br />

bereits beschrieben wurden.<br />

5.3.12.2 Bestand und Bedeutung<br />

5.3.12.2.1 Bestand einschließlich Vorbelastung<br />

Tabelle 201 gibt eine allgemeine Übersicht über prinzipielle Wechselwirkungen zwischen<br />

den UVPG-Schutzgütern.<br />

Folgende Wirkungsgefüge sind im Untersuchungsgebiet zu unterscheiden: Wirkungsgefüge<br />

der Täler und Wirkungsgefüge der Köpfe<br />

Tabelle 201: Schutzgut Wechselwirkungen: Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern des UVPG<br />

- allgemeine Darstellung der Wirk- und Zielgrößen<br />

Zielgröße<br />

Menschen<br />

Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

Biol. Vielfalt<br />

Boden<br />

Wasser<br />

Klima, Luft<br />

Landschaft<br />

Wirkgröße<br />

Kulturgüter<br />

und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Menschen -- A A A A A, B A, B<br />

Tiere, Pflanzen, A, B -- A A A A, B A, B<br />

Biol. Vielfalt<br />

Boden A, B A -- A A A, B A, B<br />

Wasser A, B A A -- A A, B A<br />

Klima, Luft A, B A A A -- A, B A<br />

Landschaft B keine keine keine keine -- B<br />

Kulturgüter und<br />

sonstige Sachgüter<br />

B keine keine keine keine B --<br />

Tabelle in Anlehnung an RASSMUS ET AL. (2001) und PROJEKTBÜRO FAHRRINNENANPASSUNG (2007)<br />

-- = Wechselwirkung innerhalb der Elemente eines Schutzguts<br />

A = Wechselwirkung als energetischer Prozess und/oder stofflich/hydrologischer Prozess,<br />

B = Wechselwirkung als Informationsprozess<br />

Es können aktive Schutzgüter wie Klima, Luft, Wasser, Boden, Tiere und Pflanzen von eher passiven<br />

Schutzgütern wie Landschaft (Landschaftsbild) und Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

unterschieden werden. Die aktiven Schutzgüter wirken über energetische, stofflich/hydrologische<br />

Prozesse oder Informationsprozesse direkt auf andere Schutzgüter ein.<br />

05-435


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.3.12.2.2 Bedeutung<br />

Eine gesonderte Beurteilung der Bedeutung von Wechselwirkungen ist nicht erforderlich,<br />

da die Wechselwirkungen und funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern<br />

bereits beschrieben wurden.<br />

5.3.12.3 Status-quo-Prognose (Nullvariante)<br />

Eine gesonderte Status-quo-Prognose bzgl. Wechselwirkungen ist nicht erforderlich, da<br />

die Status-quo-Prognosen bereits bei den jeweiligen Schutzgütern beschrieben wurden.<br />

5.3.12.4 Wirkungs- und Auswirkungsprognose<br />

Eine Unterteilung in anlagebedingte, baubedingte und betriebsbedingte Wirkungen und<br />

Auswirkungen ist beim Schutzgut Wechselwirkungen nicht zweckmäßig.<br />

In Tabelle 202 wird eine Übersicht der wichtigsten Auswirkungen durch Wechselwirkungen<br />

zwischen den Schutzgütern gegeben.<br />

Tabelle 202: Schutzgut Wechselwirkungen: Übersicht der wichtigsten Auswirkungen durch<br />

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

Schutzgut<br />

(Wirkgröße)<br />

Wesentliche Auswirkung auf<br />

Schutzgut<br />

Abiotische Schutzgüter<br />

Boden Andauernder Verlust bzw. Beeinträchtigungen<br />

von Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelung, Teilversiegelung oder<br />

Überdeckung.<br />

Bauzeitlicher Verlust bzw. Beeinträchtigungen<br />

von Bodenfunktionen durch<br />

Versiegelung, Teilversiegelung oder<br />

Überdeckung.<br />

Wasser Dauerhafte Veränderung der Grundwasserneubildung<br />

durch (Teil)Versiegelung<br />

von Einzugsgebieten<br />

Dauerhafte Veränderung des Grundwasserhaushalts<br />

durch Drainagewirkung<br />

Dauerhafte Schüttungsreduzierung von<br />

Quellen bzw. Abflussreduzierung von<br />

Bächen<br />

Klima,<br />

Luft<br />

Keine wesentlichen Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut<br />

Z. T. Wesentliche Auswirkungen durch<br />

Wechselwirkungen bei anderen<br />

Schutzgütern (Zielgröße)<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische<br />

Vielfalt:<br />

Dauerhafter Verlust von Biotopen und<br />

Tierlebensräumen<br />

Bauzeitlicher Verlust bzw. Beeinträchtigung<br />

von Biotopen und Tierlebensräumen<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biologische<br />

Vielfalt:<br />

Dauerhafte indirekte Veränderung der<br />

Entwicklung von Pflanzen- und Tierbeständen<br />

durch Wechselwirkungen mit dem Schutzgut<br />

Wasser<br />

Keine wesentlichen Auswirkungen durch<br />

Wechselwirkungen (auch mit untergeordneten<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und<br />

Luft)<br />

05-436


PSW Forbach<br />

Raumordnungsverfahren<br />

Schutzgut<br />

(Wirkgröße)<br />

Biotische Schutzgüter<br />

Tiere,<br />

Pflanzen,<br />

Biol.<br />

Vielfalt<br />

Wesentliche Auswirkung auf<br />

Schutzgut<br />

Dauerhafter Verlust von Biotopen und<br />

Tierlebensräumen<br />

Bauzeitlicher Verlust bzw. Beeinträchtigung<br />

von Biotopen und<br />

Tierlebensräumen<br />

Dauerhafte indirekte Veränderung der<br />

Entwicklung von Pflanzen- und Tierbeständen<br />

durch Wechselwirkungen mit<br />

dem Schutzgut Wasser<br />

Bauzeitliche indirekte Veränderung der<br />

Entwicklung von Pflanzen- und Tierbeständen<br />

durch Einwehung von<br />

Stäuben.<br />

Menschen, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter<br />

Menschen Dauerhafter Verlust von für die Erholung<br />

genutzten Räumen<br />

Dauerhafter Verlust von Einrichtungen<br />

für die landschaftliche Erholung<br />

Bauzeitliche Veränderung der Landschaft<br />

und der Landschaftswahrnehmung durch<br />

Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen,<br />

Zufahrten etc.<br />

Landschaft Dauerhafte Veränderung der Landschaft<br />

und der Landschaftswahrnehmung durch<br />

die Anlage des Oberbeckens und durch<br />

die Verlegung des Westwegs<br />

Bauzeitliche Veränderung der Landschaft<br />

und der Landschaftswahrnehmung durch<br />

Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen,<br />

Zufahrten etc.<br />

Dauerhaftes Vorhandensein neuer<br />

Sichtbeziehungen<br />

Dauerhafte Veränderung von<br />

vorhandenen Sichtbeziehungen<br />

Kulturgüter<br />

und<br />

sonstige<br />

Sachgüter<br />

Dauerhafte Veränderung der Lage von<br />

Baudenkmalen<br />

Bauzeitliche Beschädigung von Kulturgütern-<br />

und sonstigen Sachgütern<br />

Bauzeitliche potentielle Betroffenheit<br />

archäologischer Funde<br />

Z. T. Wesentliche Auswirkungen durch<br />

Wechselwirkungen bei anderen<br />

Schutzgütern (Zielgröße)<br />

Schutzgut Menschen:<br />

Veränderung der Erholungsnutzung<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Veränderung der Landschaftswahrnehmung<br />

Schutzgut Tiere:<br />

Veränderung der Bewegungs- und Aufenthaltsmuster<br />

von Tieren durch Verlagerung der<br />

Erholungsnutzung in bisher weniger genutzte<br />

Bereiche<br />

Schutzgut Menschen:<br />

Veränderung der Erholungsnutzung<br />

Schutzgut Menschen:<br />

Veränderung der Erholungsnutzung<br />

Schutzgut Landschaft:<br />

Veränderung der Landschaftswahrnehmung<br />

Aufgeführt sind lediglich Wechselwirkungen (Prozessgefüge), die vorhabensbedingt verändert werden<br />

5.3.12.5 Raumbedeutsamkeit der Wirkungen und Auswirkungen<br />

Es erfolgt hier keine gesonderte Beurteilung der Raumbedeutsamkeit der Auswirkungen,<br />

die durch Wechselwirkungen oder durch Auswirkungen auf Wechselwirkungen entstehen.<br />

Die jeweiligen raumbedeutsamen Wirkungen und Auswirkungen werden bei den jeweiligen<br />

Schutzgütern beschrieben.<br />

05-437


Raumordnungsverfahren<br />

PSW Forbach<br />

5.4 Zusammenfassung der Ergebnisse<br />

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der UVS wird in <strong>Kapitel</strong> 7 (Zusammenfassung)<br />

gegeben.<br />

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