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Sächsische Bildungsagentur,<br />

Regionalstelle Leipzig (SBAL)<br />

Prüfungen für Dolmetscher und<br />

Übersetzer<br />

Merkblatt zu den schriftlichen Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />

gemäß Sächsischer Dolmetscherprüfungsverordnung (SächsDolmPrüfVO) vom 15. Mai 2009<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Prüfungsjahrgang 2013<br />

die schriftlichen Prüfungen für Übersetzer finden in der Zeit vom 5. bis 7. August 2013 vormittags und für<br />

bestimmte Fachgebiete in einzelnen Sprachen am 5. August 2013 auch nachmittags statt. Für die Teilnehmer an<br />

der Prüfungsart Dolmetscher finden die schriftlichen Prüfungen am 6. und 7. August 2013 statt.<br />

Prüfungsort ist der Uni-Campus Augustusplatz, Hörsaalgebäude Hörsaal 3. Die Anschrift lautet:<br />

Universitätsstraße 5, 04109 Leipzig. Der Prüfungsort liegt direkt im Stadtzentrum und ist vom Hauptbahnhof<br />

in 10 Minuten zu Fuß zu erreichen. Bewahren Sie Gelassenheit und vermeiden Sie unnötigen Stress z. B. durch<br />

Zeitnot, indem Sie sich rechtzeitig zum Prüfungsort begeben. Besonders am ersten Tag ist ein zusätzliches<br />

Zeitpolster angeraten, sollten Sie den Weg noch nicht kennen. Vor Beginn der eigentlichen Aufsichtsarbeiten<br />

werden notwendige Belehrungen durchgeführt und wichtige organisatorische Hinweise gegeben. Ihre<br />

Präsenzzeiten sowie den jeweiligen Beginn der Belehrungen und Prüfungen können Sie dem Plan „Termine und<br />

Präsenzzeiten für die schriftlichen Prüfungen im Jahr 2013“ entnehmen. Während der Präsenzzeiten wird Ihre<br />

ständige Anwesenheit am Prüfungsort erwartet. In den Pausenzeiten kann der Hörsaal selbstverständlich<br />

verlassen werden; eine Cafeteria befindet sich im Haus.<br />

Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes:<br />

- Erscheinen Sie stets etwa eine halbe Stunde vor der ersten Prüfungszeit, damit Sie sich durch Vorlage<br />

Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses am Eingang des Hörsaales legitimieren und Ihren Platz<br />

aufsuchen können. Sie werden entsprechend Ihrer Kennzahl, die Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zugeht,<br />

platziert. Prägen Sie sich Ihre Kennzahl gut ein! Sie finden diese an der Rückenlehne Ihres Platzes.<br />

Suchen Sie Ihren Platz erst auf, nachdem Sie sich angemeldet haben. Sie gelten sonst als nicht anwesend!<br />

- Überlegen Sie, ob Sie Ihr Mobiltelefon am Prüfungsort unbedingt benötigen. Ein mitgeführtes Mobiltelefon<br />

ist vor Einnahme des Platzes unaufgefordert abzuschalten und auf dem Tisch bei der Prüfungsvorsitzenden<br />

oder deren Beauftragten zu hinterlegen. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch! Versehen Sie<br />

Ihr Mobiltelefon bitte mit Ihrer persönlichen Kennzahl. Es wird eingetütet und Ihnen nach Beendigung Ihres<br />

letzten Prüfungsteils des Tages wieder ausgehändigt.<br />

- Die vorgesehenen Pausenzeiten sind reichlich bemessen und sollten insbesondere auch für das Aufsuchen<br />

der Toiletten genutzt werden, um Störungen während der Klausurzeiten zu vermeiden. Treffen Sie die Wahl<br />

ihrer Kleidung so, dass Sie bei Bedarf etwas ablegen bzw. überziehen können (Klimaanlage).<br />

- Das benötigte Schreibpapier für Konzept und Reinschrift wird komplett von der Prüfungsbehörde gestellt<br />

und Ihnen von der für Sie zuständigen Aufsichtsperson mit den Aufgabenstellungen ausgehändigt. Die<br />

Arbeiten geben Sie dann bis zum Ende der jeweiligen Bearbeitungszeit bei Ihrer Aufsichtsperson wieder ab.<br />

Ihre Abgabezeit und die Anzahl der Seiten Ihrer Reinschrift werden im Abgabeprotokoll festgehalten und<br />

durch Ihre Unterschrift bestätigt. Die Verwendung anderweitigen Schreibpapiers ist nicht gestattet und<br />

Prüfungsarbeiten, die nicht auf den von der SBAL ausgegebenen und speziell gekennzeichneten Blättern<br />

abgefasst sind, gelten als Täuschung.<br />

- Bringen Sie sich eine feste Schreibunterlage für die Blattgröße DIN A 4 mit (z.B. eine Klemmmappe). Sie<br />

haben zwar genügend Platz links und rechts von sich, die Schreibpulte des Hörsaales sind jedoch ziemlich<br />

schmal. Schreibblöcke oder Ähnliches dürfen nicht als Unterlage verwendet werden! Auf Ihrem Pult sollen<br />

sich nur Ihre Schreibunterlage und Ihre Schreibgeräte - ausschließlich blaue Schreibfarbe - befinden.<br />

- Hilfsmittel: Grundsätzlich sind keine Hilfsmittel zugelassen. Ausschließlich bei der Prüfungsart<br />

„Übersetzer“ können für die Fachübersetzungen S 2.1 und S 2.2 zweisprachige Wörterbücher nach eigener<br />

Wahl verwendet werden. Diese sind selbst mitzubringen. Lexika jeglicher Art sowie z. B. der Duden (oder<br />

Vergleichbares) sind nicht zugelassen. Die Wörterbücher müssen dem Aufsichtspersonal im Prüfungsraum<br />

jederzeit zur Kontrolle vorgewiesen werden, wenn dazu aufgefordert wird.<br />

Bitte wenden!


- Elektronische Wörterbücher jeglicher Art sowie Laptops oder Vergleichbares sind nicht gestattet!<br />

2<br />

- Es ist grundsätzlich die deutsche bzw. die in der entsprechenden Fremdsprache geltende<br />

Schreibschrift anzuwenden. Das bedeutet z. B. für das Deutsche, dass deutlich zwischen Groß- und<br />

Kleinschreibung unterschieden werden muss und dass z. B. der I-Punkt auch direkt über dem i gesetzt<br />

wird. Gehören zur Schriftsprache diakritische Zeichen, so sind diese exakt an der Stelle im Wort zu<br />

platzieren, zu der sie gehören. Außerdem ist deutlich zwischen Punkt und Strich zu unterscheiden.<br />

Nachlässigkeiten diesbezüglich ziehen unweigerlich Fehler in der Rechtschreibung und u. U. sogar<br />

Wortwahlfehler bzw. grammatikalische Fehler nach sich.<br />

- Die Prüfungsarbeiten sind eigenhändig in gut leserlicher Handschrift anzufertigen. Es ist ausschließlich<br />

die blaue Schreibfarbe zu benutzen. Gut geeignet sind Fineliner bzw. Gelschreiber oder der gute alte<br />

Kugelschreiber. Füller haben sich als ungeeignet erwiesen, da die Farbintensität nicht konstant ist. Ein<br />

Bleistift kann nur für die Ermittlung der Wortzahl auf der Reinschrift des Aufsatzes benutzt werden.<br />

Denken Sie auch an ein Lineal und ggf. einen Radiergummi.<br />

- Die Bögen für die Reinschrift sind nur auf der Vorderseite zu beschreiben! Auf jedem beschriebenen Blatt<br />

ist unbedingt die persönliche Kennzahl, das Datum, die Nummer des Prüfungsteiles, das Fachgebiet und die<br />

entsprechende Seitenzahl anzugeben, da sonst die Zuordnung nicht gewährleistet werden kann. Dafür gibt<br />

es einen entsprechenden Vordruck auf dem oberen Rand eines jeden Blattes.<br />

- Korrekturen im Text sind säuberlich und lesbar vorzunehmen. In jedem Fall muss das zu korrigierende<br />

Wort oder der zu korrigierende Buchstabe deutlich durchgestrichen (Lineal) werden. Alles Unleserliche gilt<br />

als nicht korrigierbar! „Tipp-Ex“ und andere Korrekturmittel haben sich in Einzelfällen als ungeeignet<br />

erwiesen, können jedoch auf eigenes Risiko benutzt werden.<br />

- Zur Korrektur und Bewertung Ihrer Übersetzungen wird grundsätzlich nur die Reinschrift herangezogen!<br />

Ob Sie ein Konzept anfertigen, bleibt Ihnen überlassen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie für die<br />

Übertragung des Konzeptes in die Reinschrift etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit einplanen müssen. Nur<br />

beim landeskundlichen Aufsatz kann das Konzept u. U. teilweise mit bewertet werden – aber auch nur dann,<br />

wenn mindestens zwei Drittel des Textes bereits als Reinschrift vorliegen und die Bearbeitungszeit<br />

abgelaufen ist. Außerdem muss das Konzept leserlich abgefasst sein. Ein geeigneter Verweis, sowohl auf<br />

der Reinschrift, als auch auf dem Konzept, muss vorhanden sein. In das Abgabeprotokoll wird ein<br />

entsprechender Vermerk aufgenommen.<br />

- Beim landeskundlichen Aufsatz ist die Wortzahl in der zur Verfügung stehenden Zeit zu ermitteln. Zu<br />

viel angegebene Wörter gelten als Täuschung! Die Angabe der Wortzahl ist obligatorisch, da nur mit dieser<br />

Zahl die prozentuale Fehlergröße durch die Korrektoren ermittelt werden kann, aus welcher sich die<br />

Teilnote für die sprachliche Leistung ergibt. Zwei weitere Teilnoten werden für Inhalt und Stil vergeben.<br />

Aus diesen drei Teilnoten wird eine Gesamtnote ermittelt, die jedoch nicht in jedem Fall dem<br />

arithmetischen Mittel entsprechen muss.<br />

- Die Übersetzungen sind textsortengerecht anzufertigen, d.h. in dem Stil, der der Textsorte angemessen und<br />

für den typischen Leserkreis der Zielsprache verständlich ist. Dabei ist in jedem Fall der Sinn des<br />

Ausgangstextes zu wahren, d.h. die Bedeutung ist so genau wie möglich zu übertragen, wobei auf<br />

idiomatische Formulierungen, entsprechende Fachterminologie sowie einen der Zielsprache angemessenen<br />

Satzbau zu achten ist. Die Angabe von Übersetzungsvarianten sollte vermieden werden, da diese bei der<br />

Korrektur negativ bewertet werden. Die Angabe von Übersetzungsvarianten sollte vermieden werden, da<br />

diese bei der Korrektur negativ bewertet werden. Eigene Fußnoten bzw. Anmerkungen des Übersetzers sind<br />

zulässig, sollten jedoch nur angewendet werden, wenn es zwingend notwendig ist.<br />

Wir weisen vorsorglich noch einmal auf die Bestimmungen der §§ 14 und 15 SächsDolmPrüfVO hin, nach<br />

denen die Prüfung als nicht bestanden gilt, wenn Sie Täuschungshandlungen u. Ä. unternehmen,<br />

Prüfungstermine nicht einhalten oder die Prüfung abbrechen, ohne dass ein vom Prüfungsamt anerkannter<br />

Nachweis der Verhinderung vorliegt. Bei Krankheit ist vor Beginn der Prüfung zunächst telefonisch oder per E-<br />

Mail der Rücktritt von der Prüfung zu erklären und der Prüfungsbehörde unverzüglich eine entsprechende<br />

ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit im Original zuzusenden.<br />

Leipzig, den 18. Juni 2013

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