download *.pdf, 75,50 KB - Lehrerbildung - Freistaat Sachsen
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Sächsische Bildungsagentur,<br />
Regionalstelle Leipzig (SBAL)<br />
Prüfungen für Dolmetscher und<br />
Übersetzer<br />
Merkblatt zu den schriftlichen Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong><br />
gemäß Sächsischer Dolmetscherprüfungsverordnung (SächsDolmPrüfVO) vom 15. Mai 2009<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Prüfungsjahrgang 2013<br />
die schriftlichen Prüfungen für Übersetzer finden in der Zeit vom 5. bis 7. August 2013 vormittags und für<br />
bestimmte Fachgebiete in einzelnen Sprachen am 5. August 2013 auch nachmittags statt. Für die Teilnehmer an<br />
der Prüfungsart Dolmetscher finden die schriftlichen Prüfungen am 6. und 7. August 2013 statt.<br />
Prüfungsort ist der Uni-Campus Augustusplatz, Hörsaalgebäude Hörsaal 3. Die Anschrift lautet:<br />
Universitätsstraße 5, 04109 Leipzig. Der Prüfungsort liegt direkt im Stadtzentrum und ist vom Hauptbahnhof<br />
in 10 Minuten zu Fuß zu erreichen. Bewahren Sie Gelassenheit und vermeiden Sie unnötigen Stress z. B. durch<br />
Zeitnot, indem Sie sich rechtzeitig zum Prüfungsort begeben. Besonders am ersten Tag ist ein zusätzliches<br />
Zeitpolster angeraten, sollten Sie den Weg noch nicht kennen. Vor Beginn der eigentlichen Aufsichtsarbeiten<br />
werden notwendige Belehrungen durchgeführt und wichtige organisatorische Hinweise gegeben. Ihre<br />
Präsenzzeiten sowie den jeweiligen Beginn der Belehrungen und Prüfungen können Sie dem Plan „Termine und<br />
Präsenzzeiten für die schriftlichen Prüfungen im Jahr 2013“ entnehmen. Während der Präsenzzeiten wird Ihre<br />
ständige Anwesenheit am Prüfungsort erwartet. In den Pausenzeiten kann der Hörsaal selbstverständlich<br />
verlassen werden; eine Cafeteria befindet sich im Haus.<br />
Bitte beachten Sie unbedingt Folgendes:<br />
- Erscheinen Sie stets etwa eine halbe Stunde vor der ersten Prüfungszeit, damit Sie sich durch Vorlage<br />
Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses am Eingang des Hörsaales legitimieren und Ihren Platz<br />
aufsuchen können. Sie werden entsprechend Ihrer Kennzahl, die Ihnen mit dem Zulassungsbescheid zugeht,<br />
platziert. Prägen Sie sich Ihre Kennzahl gut ein! Sie finden diese an der Rückenlehne Ihres Platzes.<br />
Suchen Sie Ihren Platz erst auf, nachdem Sie sich angemeldet haben. Sie gelten sonst als nicht anwesend!<br />
- Überlegen Sie, ob Sie Ihr Mobiltelefon am Prüfungsort unbedingt benötigen. Ein mitgeführtes Mobiltelefon<br />
ist vor Einnahme des Platzes unaufgefordert abzuschalten und auf dem Tisch bei der Prüfungsvorsitzenden<br />
oder deren Beauftragten zu hinterlegen. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch! Versehen Sie<br />
Ihr Mobiltelefon bitte mit Ihrer persönlichen Kennzahl. Es wird eingetütet und Ihnen nach Beendigung Ihres<br />
letzten Prüfungsteils des Tages wieder ausgehändigt.<br />
- Die vorgesehenen Pausenzeiten sind reichlich bemessen und sollten insbesondere auch für das Aufsuchen<br />
der Toiletten genutzt werden, um Störungen während der Klausurzeiten zu vermeiden. Treffen Sie die Wahl<br />
ihrer Kleidung so, dass Sie bei Bedarf etwas ablegen bzw. überziehen können (Klimaanlage).<br />
- Das benötigte Schreibpapier für Konzept und Reinschrift wird komplett von der Prüfungsbehörde gestellt<br />
und Ihnen von der für Sie zuständigen Aufsichtsperson mit den Aufgabenstellungen ausgehändigt. Die<br />
Arbeiten geben Sie dann bis zum Ende der jeweiligen Bearbeitungszeit bei Ihrer Aufsichtsperson wieder ab.<br />
Ihre Abgabezeit und die Anzahl der Seiten Ihrer Reinschrift werden im Abgabeprotokoll festgehalten und<br />
durch Ihre Unterschrift bestätigt. Die Verwendung anderweitigen Schreibpapiers ist nicht gestattet und<br />
Prüfungsarbeiten, die nicht auf den von der SBAL ausgegebenen und speziell gekennzeichneten Blättern<br />
abgefasst sind, gelten als Täuschung.<br />
- Bringen Sie sich eine feste Schreibunterlage für die Blattgröße DIN A 4 mit (z.B. eine Klemmmappe). Sie<br />
haben zwar genügend Platz links und rechts von sich, die Schreibpulte des Hörsaales sind jedoch ziemlich<br />
schmal. Schreibblöcke oder Ähnliches dürfen nicht als Unterlage verwendet werden! Auf Ihrem Pult sollen<br />
sich nur Ihre Schreibunterlage und Ihre Schreibgeräte - ausschließlich blaue Schreibfarbe - befinden.<br />
- Hilfsmittel: Grundsätzlich sind keine Hilfsmittel zugelassen. Ausschließlich bei der Prüfungsart<br />
„Übersetzer“ können für die Fachübersetzungen S 2.1 und S 2.2 zweisprachige Wörterbücher nach eigener<br />
Wahl verwendet werden. Diese sind selbst mitzubringen. Lexika jeglicher Art sowie z. B. der Duden (oder<br />
Vergleichbares) sind nicht zugelassen. Die Wörterbücher müssen dem Aufsichtspersonal im Prüfungsraum<br />
jederzeit zur Kontrolle vorgewiesen werden, wenn dazu aufgefordert wird.<br />
Bitte wenden!
- Elektronische Wörterbücher jeglicher Art sowie Laptops oder Vergleichbares sind nicht gestattet!<br />
2<br />
- Es ist grundsätzlich die deutsche bzw. die in der entsprechenden Fremdsprache geltende<br />
Schreibschrift anzuwenden. Das bedeutet z. B. für das Deutsche, dass deutlich zwischen Groß- und<br />
Kleinschreibung unterschieden werden muss und dass z. B. der I-Punkt auch direkt über dem i gesetzt<br />
wird. Gehören zur Schriftsprache diakritische Zeichen, so sind diese exakt an der Stelle im Wort zu<br />
platzieren, zu der sie gehören. Außerdem ist deutlich zwischen Punkt und Strich zu unterscheiden.<br />
Nachlässigkeiten diesbezüglich ziehen unweigerlich Fehler in der Rechtschreibung und u. U. sogar<br />
Wortwahlfehler bzw. grammatikalische Fehler nach sich.<br />
- Die Prüfungsarbeiten sind eigenhändig in gut leserlicher Handschrift anzufertigen. Es ist ausschließlich<br />
die blaue Schreibfarbe zu benutzen. Gut geeignet sind Fineliner bzw. Gelschreiber oder der gute alte<br />
Kugelschreiber. Füller haben sich als ungeeignet erwiesen, da die Farbintensität nicht konstant ist. Ein<br />
Bleistift kann nur für die Ermittlung der Wortzahl auf der Reinschrift des Aufsatzes benutzt werden.<br />
Denken Sie auch an ein Lineal und ggf. einen Radiergummi.<br />
- Die Bögen für die Reinschrift sind nur auf der Vorderseite zu beschreiben! Auf jedem beschriebenen Blatt<br />
ist unbedingt die persönliche Kennzahl, das Datum, die Nummer des Prüfungsteiles, das Fachgebiet und die<br />
entsprechende Seitenzahl anzugeben, da sonst die Zuordnung nicht gewährleistet werden kann. Dafür gibt<br />
es einen entsprechenden Vordruck auf dem oberen Rand eines jeden Blattes.<br />
- Korrekturen im Text sind säuberlich und lesbar vorzunehmen. In jedem Fall muss das zu korrigierende<br />
Wort oder der zu korrigierende Buchstabe deutlich durchgestrichen (Lineal) werden. Alles Unleserliche gilt<br />
als nicht korrigierbar! „Tipp-Ex“ und andere Korrekturmittel haben sich in Einzelfällen als ungeeignet<br />
erwiesen, können jedoch auf eigenes Risiko benutzt werden.<br />
- Zur Korrektur und Bewertung Ihrer Übersetzungen wird grundsätzlich nur die Reinschrift herangezogen!<br />
Ob Sie ein Konzept anfertigen, bleibt Ihnen überlassen. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Sie für die<br />
Übertragung des Konzeptes in die Reinschrift etwa ein Drittel der Bearbeitungszeit einplanen müssen. Nur<br />
beim landeskundlichen Aufsatz kann das Konzept u. U. teilweise mit bewertet werden – aber auch nur dann,<br />
wenn mindestens zwei Drittel des Textes bereits als Reinschrift vorliegen und die Bearbeitungszeit<br />
abgelaufen ist. Außerdem muss das Konzept leserlich abgefasst sein. Ein geeigneter Verweis, sowohl auf<br />
der Reinschrift, als auch auf dem Konzept, muss vorhanden sein. In das Abgabeprotokoll wird ein<br />
entsprechender Vermerk aufgenommen.<br />
- Beim landeskundlichen Aufsatz ist die Wortzahl in der zur Verfügung stehenden Zeit zu ermitteln. Zu<br />
viel angegebene Wörter gelten als Täuschung! Die Angabe der Wortzahl ist obligatorisch, da nur mit dieser<br />
Zahl die prozentuale Fehlergröße durch die Korrektoren ermittelt werden kann, aus welcher sich die<br />
Teilnote für die sprachliche Leistung ergibt. Zwei weitere Teilnoten werden für Inhalt und Stil vergeben.<br />
Aus diesen drei Teilnoten wird eine Gesamtnote ermittelt, die jedoch nicht in jedem Fall dem<br />
arithmetischen Mittel entsprechen muss.<br />
- Die Übersetzungen sind textsortengerecht anzufertigen, d.h. in dem Stil, der der Textsorte angemessen und<br />
für den typischen Leserkreis der Zielsprache verständlich ist. Dabei ist in jedem Fall der Sinn des<br />
Ausgangstextes zu wahren, d.h. die Bedeutung ist so genau wie möglich zu übertragen, wobei auf<br />
idiomatische Formulierungen, entsprechende Fachterminologie sowie einen der Zielsprache angemessenen<br />
Satzbau zu achten ist. Die Angabe von Übersetzungsvarianten sollte vermieden werden, da diese bei der<br />
Korrektur negativ bewertet werden. Die Angabe von Übersetzungsvarianten sollte vermieden werden, da<br />
diese bei der Korrektur negativ bewertet werden. Eigene Fußnoten bzw. Anmerkungen des Übersetzers sind<br />
zulässig, sollten jedoch nur angewendet werden, wenn es zwingend notwendig ist.<br />
Wir weisen vorsorglich noch einmal auf die Bestimmungen der §§ 14 und 15 SächsDolmPrüfVO hin, nach<br />
denen die Prüfung als nicht bestanden gilt, wenn Sie Täuschungshandlungen u. Ä. unternehmen,<br />
Prüfungstermine nicht einhalten oder die Prüfung abbrechen, ohne dass ein vom Prüfungsamt anerkannter<br />
Nachweis der Verhinderung vorliegt. Bei Krankheit ist vor Beginn der Prüfung zunächst telefonisch oder per E-<br />
Mail der Rücktritt von der Prüfung zu erklären und der Prüfungsbehörde unverzüglich eine entsprechende<br />
ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit im Original zuzusenden.<br />
Leipzig, den 18. Juni 2013