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1.7.5.5 Die Untermiete Vermieter Hauptmieter ... - Lernender.ch

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<strong>Lernender</strong>.<strong>ch</strong> - Das Infoportal für Lernende<br />

<strong>1.7.5.5</strong> <strong>Die</strong> <strong>Untermiete</strong><br />

<strong>Untermiete</strong> ist:<br />

Weitervermietung einer Wohnung oder Teilen davon dur<strong>ch</strong> den Mieter an einen<br />

Dritten<br />

Der <strong>Untermiete</strong>r benutzt die Wohnung oder einen Teil davon gegen Entgelt. Der Untermietvertrag<br />

bestimmt den Mietzins und den Umfang des Benutzugsre<strong>ch</strong>ts. Man unters<strong>ch</strong>eidet<br />

zwis<strong>ch</strong>en <strong>Hauptmieter</strong> und <strong>Untermiete</strong>r. <strong>Die</strong> zwingenden Mieters<strong>ch</strong>utzbestimmungen<br />

gelten au<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en dem <strong>Hauptmieter</strong> und dem <strong>Untermiete</strong>r. D.h. der<br />

<strong>Hauptmieter</strong> muss gegenüber dem <strong>Untermiete</strong>r alle Formalitäten einhalten und dessen<br />

Re<strong>ch</strong>te bea<strong>ch</strong>ten, wie wenn er <strong>Vermieter</strong> wäre. Umgekehrt hat der <strong>Untermiete</strong>r gegenüber<br />

dem <strong>Hauptmieter</strong> dieselben Re<strong>ch</strong>te und (Pfli<strong>ch</strong>ten) wie ein normaler Wohnungsmieter<br />

seinem <strong>Vermieter</strong> gegenüber.<br />

<strong>Vermieter</strong><br />

<strong>Hauptmieter</strong><br />

<strong>Untermiete</strong>r<br />

Der <strong>Hauptmieter</strong> muss dem <strong>Untermiete</strong>r mit amtli<strong>ch</strong>em Formular unter Einhaltung<br />

von Fristen und Terminen kündigen – der <strong>Untermiete</strong>r kann Erstreckung<br />

verlangen.<br />

Haupt- und <strong>Untermiete</strong>r sind an die gesetzli<strong>ch</strong>en Kündigungsfristen gebunden:<br />

Möblierte Zimmer<br />

Wohnungen<br />

2 Wo<strong>ch</strong>en<br />

3 Monate<br />

<strong>Die</strong>se Kündigungsfristen können dur<strong>ch</strong> vertragli<strong>ch</strong>e Abma<strong>ch</strong>ungen verlängert,<br />

aber ni<strong>ch</strong>t verkürzt werden.<br />

Wer gilt ni<strong>ch</strong>t als <strong>Untermiete</strong>r?<br />

Nahe Familienangehörige, Ehegatten und Konkubinatspartner gelten ni<strong>ch</strong>t als <strong>Untermiete</strong>r<br />

und dürfen ohne weiteres einziehen, solange die Wohnung ni<strong>ch</strong>t überbelegt ist. Dem<br />

<strong>Vermieter</strong> sollten jedo<strong>ch</strong> die Personalien der neuen Mitbewohner gemeldet werden.<br />

Der <strong>Untermiete</strong>r stehen bei S<strong>ch</strong>äden und Mängeln sämtli<strong>ch</strong>e Mängelre<strong>ch</strong>te gegen<br />

den <strong>Hauptmieter</strong> offen. <strong>Die</strong>se ist verantwortli<strong>ch</strong>, dass die Mängel behoben werden.<br />

Na<strong>ch</strong> neuem Mietre<strong>ch</strong>t kann die <strong>Untermiete</strong> ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong> eine Bestimmung im Mietvertrag<br />

ausges<strong>ch</strong>lossen werden. Das in vielen älteren Mietverträgen enthaltene Untermietverbot<br />

ist gilt heute ni<strong>ch</strong>t mehr, d.h., au<strong>ch</strong> wenn der Vertrag eine sol<strong>ch</strong>e Bestimmung enthält,<br />

muss die <strong>Untermiete</strong> grundsätzli<strong>ch</strong> zugelassen werden. Es besteht also immer die Mögli<strong>ch</strong>keit,<br />

die Wohnung ganz oder teilweise unterzuvermieten. Der <strong>Hauptmieter</strong> muss den<br />

<strong>Vermieter</strong> um Zustimmung bitten und ihm die Personalien des <strong>Untermiete</strong>rs s<strong>ch</strong>icken.


<strong>Lernender</strong>.<strong>ch</strong> - Das Infoportal für Lernende<br />

Der <strong>Vermieter</strong> kann seine Zustimmung nur in folgenden drei Fällen gültig verweigern:<br />

Wenn si<strong>ch</strong> der <strong>Hauptmieter</strong> verweigert, die Bedingungen des Untervermietvertrages<br />

bekannt zu geben<br />

Wenn die Bedingungen der <strong>Untermiete</strong> im Verglei<strong>ch</strong> zu denjenigen des Hauptmietvertrags<br />

missbräu<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> sind (<strong>Hauptmieter</strong> verdient an der <strong>Untermiete</strong>rin)<br />

Wenn die <strong>Untermiete</strong> dem <strong>Vermieter</strong> wesentli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>teile bringt. <strong>Die</strong>s ist bei<br />

Überbelegung oder Nutzungsänderungen denkbar. <strong>Vermieter</strong>einwände gegen die<br />

Person des <strong>Untermiete</strong>rs sind ni<strong>ch</strong>t gültig.<br />

Reagiert der <strong>Vermieter</strong> auf die Mitteilung ni<strong>ch</strong>t, so ist seine Zustimmung gültig. Verweigert<br />

der <strong>Vermieter</strong> die Zustimmung zu Unre<strong>ch</strong>t, kann si<strong>ch</strong> der <strong>Hauptmieter</strong> an die<br />

S<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>tungsbehörde wenden.<br />

Der Mieter haftet dem <strong>Vermieter</strong> dafür, dass der <strong>Untermiete</strong>r die Sa<strong>ch</strong>e ni<strong>ch</strong>t anders gebrau<strong>ch</strong>t,<br />

als es ihm selbst erlaubt ist. Der <strong>Vermieter</strong> kann den <strong>Untermiete</strong>r nur verwarnen<br />

falls er si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t an die Vertragli<strong>ch</strong>en Abma<strong>ch</strong>ungen hält.<br />

Wer haftet gegenüber dem <strong>Vermieter</strong>?<br />

<strong>Hauptmieter</strong>in und <strong>Hauptmieter</strong> behalten gegenüber dem <strong>Vermieter</strong> alle ihre Re<strong>ch</strong>te und<br />

Pfli<strong>ch</strong>ten. Sie müssen dem <strong>Vermieter</strong> au<strong>ch</strong> dann die Miete bezahlen, wenn der <strong>Untermiete</strong>r<br />

gegenüber dem <strong>Hauptmieter</strong> in Zahlungsrückstand ist.<br />

Der <strong>Hauptmieter</strong> bleibt au<strong>ch</strong> für alle S<strong>ch</strong>äden an der Mietsa<strong>ch</strong>e verantwortli<strong>ch</strong>, selbst<br />

dann, wenn sie von der Untermietpartei verursa<strong>ch</strong>t wurden.

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