GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de
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leitung) vertreten. Die Herren Thomas Wagner und Wolfram Löfflad führen die<br />
Geschäfte nach Maßgabe <strong>de</strong>r Gesetze, <strong>de</strong>r Satzung sowie <strong>de</strong>r für sie bestehen<strong>de</strong>n<br />
Geschäftsordnung in gemeinsamer Verantwortung. Die Geschäftsleitung ist zuständig<br />
für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA sowie <strong>de</strong>s Halbjahresabschlusses<br />
und <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>s Konzernes. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für<br />
die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und die Umsetzung<br />
unternehmensinterner Richtlinien.<br />
Die Geschäftsleitung unterrichtet <strong>de</strong>n Aufsichtsrat und <strong>de</strong>n Beirat regelmäßig, zeitnah<br />
und umfassend über die unternehmerischen Ziele, die Unternehmenspolitik und<br />
-organisation sowie über alle für das Unternehmen relevanten Fragen <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsentwicklung, <strong>de</strong>r Risikolage und <strong>de</strong>s Risikomanagements. Darüber hinaus<br />
steht <strong>de</strong>r Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong> auch außerhalb <strong>de</strong>r Aufsichtsratssitzungen in einem<br />
regelmäßigen Kontakt zur Geschäftsleitung und wird über alle relevanten Geschäftsvorfälle<br />
informiert.<br />
Weitere Einzelheiten zu Geschäften, die die vorherige Zustimmung von Aufsichtsrat<br />
bzw. Beirat erfor<strong>de</strong>rn, sind in <strong>de</strong>r Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung und in<br />
einer Liste von zustimmungspflichtigen Geschäften, die die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhandgesellschaft<br />
mbH erlassen hat, geregelt.<br />
Die Unterrichtung von Aufsichtsrat und Beirat über <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte und die<br />
Lage <strong>de</strong>s Unternehmens durch die Geschäftsleitung erfolgt min<strong>de</strong>stens vierteljährlich in<br />
gemeinsamen Sitzungen. Zusätzlich legt die Geschäftsleitung im ersten Quartal eines<br />
je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres <strong>de</strong>n genannten Gremien einen Investitions- und Finanzplan für<br />
das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr zur Kenntnisnahme und Genehmigung vor.<br />
AUFSICHTSRAT<br />
Der Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsleitung bei <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>r<br />
Geschäfte. Gegenüber <strong>de</strong>m Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat <strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />
einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eingeschränkte Funktion. Der Aufsichtsrat<br />
ist insbeson<strong>de</strong>re nicht für die Bestellung und Abberufung <strong>de</strong>r Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />
<strong>Sedlmayr</strong> Geschäftsführungsgesellschaft mbH und die Regelung <strong>de</strong>ren Rechtsverhältnisse<br />
zur Gesellschaft zuständig. Er besitzt zu<strong>de</strong>m nicht die Befugnis, eine Geschäftsordnung<br />
für die Geschäftsleitung o<strong>de</strong>r einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu<br />
erlassen. Diese Kompetenzen liegen im Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong><br />
Treuhandgesellschaft mbH, <strong>de</strong>r diese teilweise an <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />
<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA übertragen hat.<br />
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