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GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de

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leitung) vertreten. Die Herren Thomas Wagner und Wolfram Löfflad führen die<br />

Geschäfte nach Maßgabe <strong>de</strong>r Gesetze, <strong>de</strong>r Satzung sowie <strong>de</strong>r für sie bestehen<strong>de</strong>n<br />

Geschäftsordnung in gemeinsamer Verantwortung. Die Geschäftsleitung ist zuständig<br />

für die Aufstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA sowie <strong>de</strong>s Halbjahresabschlusses<br />

und <strong>de</strong>s Jahresabschlusses <strong>de</strong>s Konzernes. Die Geschäftsleitung sorgt ferner für<br />

die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Regelungen und die Umsetzung<br />

unternehmensinterner Richtlinien.<br />

Die Geschäftsleitung unterrichtet <strong>de</strong>n Aufsichtsrat und <strong>de</strong>n Beirat regelmäßig, zeitnah<br />

und umfassend über die unternehmerischen Ziele, die Unternehmenspolitik und<br />

-organisation sowie über alle für das Unternehmen relevanten Fragen <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>r<br />

Geschäftsentwicklung, <strong>de</strong>r Risikolage und <strong>de</strong>s Risikomanagements. Darüber hinaus<br />

steht <strong>de</strong>r Aufsichtsratsvorsitzen<strong>de</strong> auch außerhalb <strong>de</strong>r Aufsichtsratssitzungen in einem<br />

regelmäßigen Kontakt zur Geschäftsleitung und wird über alle relevanten Geschäftsvorfälle<br />

informiert.<br />

Weitere Einzelheiten zu Geschäften, die die vorherige Zustimmung von Aufsichtsrat<br />

bzw. Beirat erfor<strong>de</strong>rn, sind in <strong>de</strong>r Geschäftsordnung für die Geschäftsleitung und in<br />

einer Liste von zustimmungspflichtigen Geschäften, die die <strong>Sedlmayr</strong> Treuhandgesellschaft<br />

mbH erlassen hat, geregelt.<br />

Die Unterrichtung von Aufsichtsrat und Beirat über <strong>de</strong>n Gang <strong>de</strong>r Geschäfte und die<br />

Lage <strong>de</strong>s Unternehmens durch die Geschäftsleitung erfolgt min<strong>de</strong>stens vierteljährlich in<br />

gemeinsamen Sitzungen. Zusätzlich legt die Geschäftsleitung im ersten Quartal eines<br />

je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres <strong>de</strong>n genannten Gremien einen Investitions- und Finanzplan für<br />

das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr zur Kenntnisnahme und Genehmigung vor.<br />

AUFSICHTSRAT<br />

Der Aufsichtsrat überwacht und berät die Geschäftsleitung bei <strong>de</strong>r Führung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfte. Gegenüber <strong>de</strong>m Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat <strong>de</strong>r Aufsichtsrat<br />

einer Kommanditgesellschaft auf Aktien eine eingeschränkte Funktion. Der Aufsichtsrat<br />

ist insbeson<strong>de</strong>re nicht für die Bestellung und Abberufung <strong>de</strong>r Geschäftsführer <strong>de</strong>r<br />

<strong>Sedlmayr</strong> Geschäftsführungsgesellschaft mbH und die Regelung <strong>de</strong>ren Rechtsverhältnisse<br />

zur Gesellschaft zuständig. Er besitzt zu<strong>de</strong>m nicht die Befugnis, eine Geschäftsordnung<br />

für die Geschäftsleitung o<strong>de</strong>r einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu<br />

erlassen. Diese Kompetenzen liegen im Verantwortungsbereich <strong>de</strong>s Beirates <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong><br />

Treuhandgesellschaft mbH, <strong>de</strong>r diese teilweise an <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Aufsichtsrates<br />

<strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> KGaA übertragen hat.<br />

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