GESCHÄFTSBERICHT 2011/12 - Sedlmayr-kgaa.de
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B E S T Ä T I G U N G S V E R M E R K<br />
BESTÄTIGUNGSVERMERK SEDLMAYR KGAA<br />
Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:<br />
„Bestätigungsvermerk <strong>de</strong>s Abschlussprüfers<br />
Wir haben <strong>de</strong>n Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sowie Anhang – unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Buchführung <strong>de</strong>r <strong>Sedlmayr</strong> Grund und<br />
Immobilien KGaA, München, und ihren Bericht über die Lage <strong>de</strong>r Gesellschaft und<br />
<strong>de</strong>s Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober <strong>2011</strong> bis 30. September 20<strong>12</strong><br />
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht<br />
nach <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen han<strong>de</strong>lsrechtlichen Vorschriften liegen in <strong>de</strong>r Verantwortung <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung <strong>de</strong>r Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r von<br />
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über <strong>de</strong>n Jahresabschluss unter Einbeziehung<br />
<strong>de</strong>r Buchführung und über <strong>de</strong>n Lagebericht abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung <strong>de</strong>r vom<br />
Institut <strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten <strong>de</strong>utschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und<br />
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung <strong>de</strong>s<br />
durch <strong>de</strong>n Jahresabschluss unter Beachtung <strong>de</strong>r Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch <strong>de</strong>n Lagebericht vermittelten Bil<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit erkannt wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
<strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Prüfungshandlungen wer<strong>de</strong>n die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit<br />
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld <strong>de</strong>r Gesellschaft sowie die<br />
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen <strong>de</strong>r Prüfung wer<strong>de</strong>n<br />
die Wirksamkeit <strong>de</strong>s rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie<br />
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend<br />
auf <strong>de</strong>r Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und <strong>de</strong>r wesentlichen Einschätzungen <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung sowie die Würdigung <strong>de</strong>r Gesamtdarstellung <strong>de</strong>s Jahresabschlusses<br />
und <strong>de</strong>s Lageberichts. Wir sind <strong>de</strong>r Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend<br />
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bil<strong>de</strong>t.<br />
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />
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