Wie gehen wir an der HWS Albstadt mit Cyber-Mobbing um?
Wie gehen wir an der HWS Albstadt mit Cyber-Mobbing um?
Wie gehen wir an der HWS Albstadt mit Cyber-Mobbing um?
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3. Verhalten im <strong>Mobbing</strong>fall<br />
<strong>Wie</strong> geht m<strong>an</strong> richtig <strong>mit</strong> <strong>Cyber</strong>mobbing<br />
<strong>um</strong>?<br />
Nicht verunsichern lassen. Mobber haben<br />
das Ziel, das Selbstwertgefühl ihrer Opfer zu<br />
schwächen. Hinter blöden Sprüchen steckt<br />
jedoch nichts. Lass dich nicht fertig machen!<br />
Nicht reagieren. Wenn dir jem<strong>an</strong>d blöde<br />
Nachrichten schickt o<strong>der</strong> gemeine<br />
Pinnw<strong>an</strong>deinträge hinterlässt, solltest du<br />
nicht darauf <strong>an</strong>tworten. Genau das ärgert<br />
den Mobber nämlich am meisten. Zusätzlich<br />
solltest du die Person, die dich mobbt im<br />
sozialen Netzwerk wie z.B. Facebook<br />
blocken und melden. Was du auf keinen<br />
Fall tun solltest: zurückmobben!<br />
Darüber reden. Wenn du von jem<strong>an</strong>dem<br />
gemobbt <strong>wir</strong>st, trag es nicht alleine <strong>mit</strong> dir<br />
her<strong>um</strong>. Suche dir Hilfe und vertraue dich<br />
Freunden, deinen Eltern o<strong>der</strong> einem<br />
Lehrer <strong>an</strong>. Gemeinsam könnt ihr das<br />
Problem g<strong>an</strong>z sicher lösen.<br />
Anzeige erstatten. Wenn es nichts bringt,<br />
<strong>mit</strong> dem Täter zu sprechen und es weiter zu<br />
<strong>Mobbing</strong>-Vorfällen kommt, k<strong>an</strong>nst du auch<br />
die Polizei einschalten. <strong>Mobbing</strong> ist kein<br />
Kavaliersdelikt und k<strong>an</strong>n rechtliche<br />
Konsequenzen haben.<br />
Helfen. Wenn du bemerkst, dass <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
gemobbt werden, hilf ihnen. Mit<br />
Verbündeten, die einem zur Seite stehen,<br />
fühlt m<strong>an</strong> sich nicht alleine und k<strong>an</strong>n<br />
Probleme gemeinsam <strong>an</strong>packen Der Täter<br />
fühlt sich schwächer, wenn er merkt, dass<br />
<strong>der</strong> Betroffene nicht allein da steht. Begib<br />
dich jedoch nicht auf das Niveau des<br />
Mobbers herab o<strong>der</strong> mobbe zurück.<br />
4. <strong>Wie</strong> geht die <strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong> <strong>mit</strong> Fällen<br />
von <strong>Cyber</strong>mobbing <strong>um</strong>?<br />
Der Punkt 11 <strong>der</strong> Hausordnung <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>HWS</strong><br />
<strong>Albstadt</strong> beinhaltet folgenden wichtigen Punkt:<br />
Anti-<strong>Mobbing</strong>-Konvention<br />
Wir sagen Nein zu je<strong>der</strong> Form von Ausgrenzung,<br />
Diskriminierung und <strong>Mobbing</strong> und bilden<br />
Teams, die in diesen Fällen intervenieren. Je<strong>der</strong><br />
Lehrer/jede Lehrerin hat Recht auf ungestörtes<br />
Unterrichten. Je<strong>der</strong> Schüler/jede Schülerin hat<br />
das Recht auf ungestörte Teilnahme am Unterricht.<br />
Um dies zu gewährleisten, gibt es <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
Schule ein <strong>um</strong>f<strong>an</strong>greiches Präventionskonzept.<br />
An <strong>der</strong> <strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong> gibt es deshalb folgende<br />
Ansprechpartner/innen:<br />
Schulsozialarbeit<br />
Projekt Kompass<br />
Beratungslehrerin<br />
Anti-<strong>Mobbing</strong>-Interventionsteam<br />
Klassenlehrer/Schulleitung<br />
5. Disziplinarische Maßnahmen<br />
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />
hat die Rechtmäßigkeit eines disziplinarischen<br />
Vor<strong>gehen</strong>s <strong>der</strong> Schule gegenüber<br />
einer Schülerin bestätigt, die in einem Webblog-<br />
Eintrag ihre Mitschülerin beleidigt hatte.<br />
Da<strong>mit</strong> wurde klar z<strong>um</strong> Ausdruck gebracht, dass<br />
das Fehlverhalten eines Schülers / einer<br />
Schülerin außerhalb <strong>der</strong> Schule grundsätzlich<br />
<strong>mit</strong> Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen<br />
nach § 90 Schulgesetz geahndet werden k<strong>an</strong>n,<br />
sofern es sich auf den Schulbetrieb störend<br />
aus<strong>wir</strong>kt.<br />
Der §90 des Schulgesetzes regelt die<br />
Anwendung von Einträgen sowie in schweren<br />
Fällen den zeitweiligen bzw. endgültigen<br />
Schulausschluss.<br />
Prävention <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong>
1. Welche Formen von <strong>Cyber</strong>mobbing gibt es?<br />
Im Unterschied z<strong>um</strong> klassischen <strong>Mobbing</strong> findet <strong>Cyber</strong>mobbing über mo<strong>der</strong>ne Kommunikationsmedien<br />
(z.B. Internet, H<strong>an</strong>dy etc.) statt. Es werden z.B. beleidigende E-Mails o<strong>der</strong> Messenger-Nachrichten<br />
verschickt o<strong>der</strong> fiese H<strong>an</strong>dyvideos verbreitet.<br />
Diese H<strong>an</strong>dlung im Netz ist strafbar …<br />
Ein fieser Eintrag auf <strong>der</strong> Pinnw<strong>an</strong>d, in dem eine Person direkt<br />
beleidigt <strong>wir</strong>d.<br />
Eine <strong>Mobbing</strong>-Gruppe gegen eine bestimmte Person, in <strong>der</strong> hinter<br />
<strong>der</strong>en Rücken gelästert <strong>wir</strong>d.<br />
Wenn z.B. in einer <strong>Mobbing</strong>-Gruppe Lügen über die betroffene<br />
Person verbreitet werden.<br />
Eine Androhung im Netz wie: „Wenn du mich morgen nicht die<br />
Hausaufgaben abschreiben lässt, <strong>wir</strong>st du in <strong>der</strong> Pause etwas<br />
erleben!“<br />
Eine auffor<strong>der</strong>nde Nachricht wie: „Du bringst mir morgen 10 Euro<br />
<strong>mit</strong>, sonst <strong>wir</strong>st du auf dem Schulweg keinen Spaß haben.“<br />
Wenn ein (heimlich aufgenommenes) Video / Bild / Ton<strong>mit</strong>schnitt<br />
des Betroffenen im Internet veröffentlicht <strong>wir</strong>d.<br />
Wenn eine private Nachricht <strong>der</strong> betroffenen Person <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
weitergeleitet o<strong>der</strong> veröffentlicht <strong>wir</strong>d, z.B. in einer <strong>Mobbing</strong>-<br />
Gruppe.<br />
... und <strong>wir</strong>d im<br />
Strafgesetzbuch ben<strong>an</strong>nt<br />
als:<br />
Beleidigung<br />
Üble Nachrede<br />
Verle<strong>um</strong>dung<br />
Nötigung o<strong>der</strong><br />
Bedrohung<br />
Erpressung<br />
Verletzung des<br />
Kunsturhebergesetzes und<br />
<strong>der</strong> Vertraulichkeit des Wortes<br />
Verletzung des<br />
Briefgeheimnisses<br />
2. Anwendbare Gesetze des Strafgesetzbuch (StGB) bei Delikten <strong>mit</strong> <strong>Cyber</strong>mobbing<br />
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen<br />
(1) Wer von einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Person, die sich in einer Wohnung o<strong>der</strong> einem gegen Einblick beson<strong>der</strong>s<br />
geschützten Ra<strong>um</strong> befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt o<strong>der</strong> überträgt und dadurch <strong>der</strong>en<br />
höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong><br />
Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ebenso <strong>wir</strong>d bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht<br />
o<strong>der</strong> einem Dritten zugänglich macht.<br />
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Person, die sich in einer Wohnung<br />
o<strong>der</strong> einem gegen Einblick beson<strong>der</strong>s geschützten Ra<strong>um</strong> befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten<br />
zugänglich macht und dadurch <strong>der</strong>en höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe<br />
bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> Geldstrafe bestraft.<br />
§ 241 Bedrohung<br />
(1) Wer einen Menschen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begehung eines gegen ihn o<strong>der</strong> eine ihm nahestehende Person<br />
gerichteten Verbrechens bedroht, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Ebenso <strong>wir</strong>d bestraft, wer wi<strong>der</strong> besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die<br />
Ver<strong>wir</strong>klichung eines gegen ihn o<strong>der</strong> eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens<br />
bevorstehe.