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Wie gehen wir an der HWS Albstadt mit Cyber-Mobbing um?

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3. Verhalten im <strong>Mobbing</strong>fall<br />

<strong>Wie</strong> geht m<strong>an</strong> richtig <strong>mit</strong> <strong>Cyber</strong>mobbing<br />

<strong>um</strong>?<br />

Nicht verunsichern lassen. Mobber haben<br />

das Ziel, das Selbstwertgefühl ihrer Opfer zu<br />

schwächen. Hinter blöden Sprüchen steckt<br />

jedoch nichts. Lass dich nicht fertig machen!<br />

Nicht reagieren. Wenn dir jem<strong>an</strong>d blöde<br />

Nachrichten schickt o<strong>der</strong> gemeine<br />

Pinnw<strong>an</strong>deinträge hinterlässt, solltest du<br />

nicht darauf <strong>an</strong>tworten. Genau das ärgert<br />

den Mobber nämlich am meisten. Zusätzlich<br />

solltest du die Person, die dich mobbt im<br />

sozialen Netzwerk wie z.B. Facebook<br />

blocken und melden. Was du auf keinen<br />

Fall tun solltest: zurückmobben!<br />

Darüber reden. Wenn du von jem<strong>an</strong>dem<br />

gemobbt <strong>wir</strong>st, trag es nicht alleine <strong>mit</strong> dir<br />

her<strong>um</strong>. Suche dir Hilfe und vertraue dich<br />

Freunden, deinen Eltern o<strong>der</strong> einem<br />

Lehrer <strong>an</strong>. Gemeinsam könnt ihr das<br />

Problem g<strong>an</strong>z sicher lösen.<br />

Anzeige erstatten. Wenn es nichts bringt,<br />

<strong>mit</strong> dem Täter zu sprechen und es weiter zu<br />

<strong>Mobbing</strong>-Vorfällen kommt, k<strong>an</strong>nst du auch<br />

die Polizei einschalten. <strong>Mobbing</strong> ist kein<br />

Kavaliersdelikt und k<strong>an</strong>n rechtliche<br />

Konsequenzen haben.<br />

Helfen. Wenn du bemerkst, dass <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

gemobbt werden, hilf ihnen. Mit<br />

Verbündeten, die einem zur Seite stehen,<br />

fühlt m<strong>an</strong> sich nicht alleine und k<strong>an</strong>n<br />

Probleme gemeinsam <strong>an</strong>packen Der Täter<br />

fühlt sich schwächer, wenn er merkt, dass<br />

<strong>der</strong> Betroffene nicht allein da steht. Begib<br />

dich jedoch nicht auf das Niveau des<br />

Mobbers herab o<strong>der</strong> mobbe zurück.<br />

4. <strong>Wie</strong> geht die <strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong> <strong>mit</strong> Fällen<br />

von <strong>Cyber</strong>mobbing <strong>um</strong>?<br />

Der Punkt 11 <strong>der</strong> Hausordnung <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>HWS</strong><br />

<strong>Albstadt</strong> beinhaltet folgenden wichtigen Punkt:<br />

Anti-<strong>Mobbing</strong>-Konvention<br />

Wir sagen Nein zu je<strong>der</strong> Form von Ausgrenzung,<br />

Diskriminierung und <strong>Mobbing</strong> und bilden<br />

Teams, die in diesen Fällen intervenieren. Je<strong>der</strong><br />

Lehrer/jede Lehrerin hat Recht auf ungestörtes<br />

Unterrichten. Je<strong>der</strong> Schüler/jede Schülerin hat<br />

das Recht auf ungestörte Teilnahme am Unterricht.<br />

Um dies zu gewährleisten, gibt es <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Schule ein <strong>um</strong>f<strong>an</strong>greiches Präventionskonzept.<br />

An <strong>der</strong> <strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong> gibt es deshalb folgende<br />

Ansprechpartner/innen:<br />

Schulsozialarbeit<br />

Projekt Kompass<br />

Beratungslehrerin<br />

Anti-<strong>Mobbing</strong>-Interventionsteam<br />

Klassenlehrer/Schulleitung<br />

5. Disziplinarische Maßnahmen<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg<br />

hat die Rechtmäßigkeit eines disziplinarischen<br />

Vor<strong>gehen</strong>s <strong>der</strong> Schule gegenüber<br />

einer Schülerin bestätigt, die in einem Webblog-<br />

Eintrag ihre Mitschülerin beleidigt hatte.<br />

Da<strong>mit</strong> wurde klar z<strong>um</strong> Ausdruck gebracht, dass<br />

das Fehlverhalten eines Schülers / einer<br />

Schülerin außerhalb <strong>der</strong> Schule grundsätzlich<br />

<strong>mit</strong> Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen<br />

nach § 90 Schulgesetz geahndet werden k<strong>an</strong>n,<br />

sofern es sich auf den Schulbetrieb störend<br />

aus<strong>wir</strong>kt.<br />

Der §90 des Schulgesetzes regelt die<br />

Anwendung von Einträgen sowie in schweren<br />

Fällen den zeitweiligen bzw. endgültigen<br />

Schulausschluss.<br />

Prävention <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>HWS</strong> <strong>Albstadt</strong>


1. Welche Formen von <strong>Cyber</strong>mobbing gibt es?<br />

Im Unterschied z<strong>um</strong> klassischen <strong>Mobbing</strong> findet <strong>Cyber</strong>mobbing über mo<strong>der</strong>ne Kommunikationsmedien<br />

(z.B. Internet, H<strong>an</strong>dy etc.) statt. Es werden z.B. beleidigende E-Mails o<strong>der</strong> Messenger-Nachrichten<br />

verschickt o<strong>der</strong> fiese H<strong>an</strong>dyvideos verbreitet.<br />

Diese H<strong>an</strong>dlung im Netz ist strafbar …<br />

Ein fieser Eintrag auf <strong>der</strong> Pinnw<strong>an</strong>d, in dem eine Person direkt<br />

beleidigt <strong>wir</strong>d.<br />

Eine <strong>Mobbing</strong>-Gruppe gegen eine bestimmte Person, in <strong>der</strong> hinter<br />

<strong>der</strong>en Rücken gelästert <strong>wir</strong>d.<br />

Wenn z.B. in einer <strong>Mobbing</strong>-Gruppe Lügen über die betroffene<br />

Person verbreitet werden.<br />

Eine Androhung im Netz wie: „Wenn du mich morgen nicht die<br />

Hausaufgaben abschreiben lässt, <strong>wir</strong>st du in <strong>der</strong> Pause etwas<br />

erleben!“<br />

Eine auffor<strong>der</strong>nde Nachricht wie: „Du bringst mir morgen 10 Euro<br />

<strong>mit</strong>, sonst <strong>wir</strong>st du auf dem Schulweg keinen Spaß haben.“<br />

Wenn ein (heimlich aufgenommenes) Video / Bild / Ton<strong>mit</strong>schnitt<br />

des Betroffenen im Internet veröffentlicht <strong>wir</strong>d.<br />

Wenn eine private Nachricht <strong>der</strong> betroffenen Person <strong>an</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />

weitergeleitet o<strong>der</strong> veröffentlicht <strong>wir</strong>d, z.B. in einer <strong>Mobbing</strong>-<br />

Gruppe.<br />

... und <strong>wir</strong>d im<br />

Strafgesetzbuch ben<strong>an</strong>nt<br />

als:<br />

Beleidigung<br />

Üble Nachrede<br />

Verle<strong>um</strong>dung<br />

Nötigung o<strong>der</strong><br />

Bedrohung<br />

Erpressung<br />

Verletzung des<br />

Kunsturhebergesetzes und<br />

<strong>der</strong> Vertraulichkeit des Wortes<br />

Verletzung des<br />

Briefgeheimnisses<br />

2. Anwendbare Gesetze des Strafgesetzbuch (StGB) bei Delikten <strong>mit</strong> <strong>Cyber</strong>mobbing<br />

§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen<br />

(1) Wer von einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Person, die sich in einer Wohnung o<strong>der</strong> einem gegen Einblick beson<strong>der</strong>s<br />

geschützten Ra<strong>um</strong> befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt o<strong>der</strong> überträgt und dadurch <strong>der</strong>en<br />

höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong><br />

Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ebenso <strong>wir</strong>d bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht<br />

o<strong>der</strong> einem Dritten zugänglich macht.<br />

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer <strong>an</strong><strong>der</strong>en Person, die sich in einer Wohnung<br />

o<strong>der</strong> einem gegen Einblick beson<strong>der</strong>s geschützten Ra<strong>um</strong> befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten<br />

zugänglich macht und dadurch <strong>der</strong>en höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe<br />

bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> Geldstrafe bestraft.<br />

§ 241 Bedrohung<br />

(1) Wer einen Menschen <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Begehung eines gegen ihn o<strong>der</strong> eine ihm nahestehende Person<br />

gerichteten Verbrechens bedroht, <strong>wir</strong>d <strong>mit</strong> Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr o<strong>der</strong> <strong>mit</strong> Geldstrafe bestraft.<br />

(2) Ebenso <strong>wir</strong>d bestraft, wer wi<strong>der</strong> besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die<br />

Ver<strong>wir</strong>klichung eines gegen ihn o<strong>der</strong> eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens<br />

bevorstehe.

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