BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...
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UVS A6 <strong>Weinsberg</strong>: Begründete Abschichtung zur untersuchten Artenauswahl<br />
2 Bestand der Arten und Begründung des Untersuchungsprogramms<br />
2.1 Bestand der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
2.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
Unter Berücksichtigung der bekannten Verbreitung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-<br />
Richtlinie sowie der Lebensraumausstattung im Untersuchungsgebiet des Ausbaus sind Vorkommen<br />
von Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie auszuschließen. Dementsprechend<br />
sind zur Beurteilung des Eintreffens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen im<br />
Kontext mit Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie keine ergänzenden vegetationskundlichen<br />
Erhebungen erforderlich.<br />
2.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />
Die Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind sowohl streng als auch besonders geschützt<br />
im Sinne des § 7 BNatSchG. Daher können Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1,<br />
Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG einschlägig sein. Zur Auswahl des betroffenen Artenspektrums wurden<br />
Grunddaten (Verbreitungsatlanten, Auswertung des Zielartenkonzeptes) sowie vorliegende faunistische<br />
Untersuchungen ausgewertet. Die Bestände werden nach Artengruppe getrennt beschrieben<br />
und die Erforderlichkeit ergänzender faunistischer Erhebungen dargelegt.<br />
2.1.2.1 Säugetiere<br />
Unter Berücksichtigung der bekannten Verbreitung von Säugetieren in Baden-Württemberg sind<br />
im Umfeld des Eingriffsbereiches potenzielle Vorkommen von 18 Fledermausarten, der Haselmaus,<br />
dem Biber und dem Feldhamster zu erwarten. Von den 18 Fledermausarten haben 16<br />
aktuelle Vorkommen im Bezugsraum (<strong>Weinsberg</strong> und Bretzfeld), die Wimpernfledermaus (Myotis<br />
emarginatus) strahlt mit ihrem Verbreitungsgebiet randlich ein, ein Vorkommen der Nordfledermaus<br />
(Eptesicus nilsonii) ist fraglich. Die Haselmaus ist aktuell in Bretzfeld und <strong>Weinsberg</strong>, der<br />
Feldhamster nur in Bretzfeld nachgewiesen (ZAK). Das Verbreitungsgebiet des Bibers strahlt<br />
randlich in das Untersuchungsgebiet ein (ZAK).<br />
Der Biber ist von den Wirkungen des Vorhabens kaum betroffen, da es keine direkten Eingriffe in<br />
wassergebundene Lebensräume gibt. Die Beurteilung der Eingriffsempfindlichkeit von Haselmaus<br />
und Biber kann unter Berücksichtigung der im Rahmen der Strukturkartierung (ANUVA<br />
2012) erhobenen Daten erfolgen. Zu den Fledermausvorkommen liegt bereits ein Gutachten vor<br />
(PLANUNGSBÜRO ZIEGER-MACHAUER 2010). Um die Bedeutung einzelner Querungsbauwerke als<br />
Flugrouten von Fledermäusen sicher zu beurteilen werden in 2012 noch ergänzende Horchboxenuntersuchungen<br />
durchgeführt.<br />
Folgende Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden im Wirkraum nachgewiesen<br />
bzw. kommen hier potenziell vor.<br />
ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A8 90461 <strong>Nürnberg</strong> Seite 5