02.11.2013 Aufrufe

BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

BAB A 6 Heilbronn - Nürnberg Streckenabschnitt Weinsberg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

UVS A6 <strong>Weinsberg</strong>: Begründete Abschichtung zur untersuchten Artenauswahl<br />

2 Bestand der Arten und Begründung des Untersuchungsprogramms<br />

2.1 Bestand der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

2.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

Unter Berücksichtigung der bekannten Verbreitung der Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-<br />

Richtlinie sowie der Lebensraumausstattung im Untersuchungsgebiet des Ausbaus sind Vorkommen<br />

von Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie auszuschließen. Dementsprechend<br />

sind zur Beurteilung des Eintreffens von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen im<br />

Kontext mit Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie keine ergänzenden vegetationskundlichen<br />

Erhebungen erforderlich.<br />

2.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie<br />

Die Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sind sowohl streng als auch besonders geschützt<br />

im Sinne des § 7 BNatSchG. Daher können Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1,<br />

Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG einschlägig sein. Zur Auswahl des betroffenen Artenspektrums wurden<br />

Grunddaten (Verbreitungsatlanten, Auswertung des Zielartenkonzeptes) sowie vorliegende faunistische<br />

Untersuchungen ausgewertet. Die Bestände werden nach Artengruppe getrennt beschrieben<br />

und die Erforderlichkeit ergänzender faunistischer Erhebungen dargelegt.<br />

2.1.2.1 Säugetiere<br />

Unter Berücksichtigung der bekannten Verbreitung von Säugetieren in Baden-Württemberg sind<br />

im Umfeld des Eingriffsbereiches potenzielle Vorkommen von 18 Fledermausarten, der Haselmaus,<br />

dem Biber und dem Feldhamster zu erwarten. Von den 18 Fledermausarten haben 16<br />

aktuelle Vorkommen im Bezugsraum (<strong>Weinsberg</strong> und Bretzfeld), die Wimpernfledermaus (Myotis<br />

emarginatus) strahlt mit ihrem Verbreitungsgebiet randlich ein, ein Vorkommen der Nordfledermaus<br />

(Eptesicus nilsonii) ist fraglich. Die Haselmaus ist aktuell in Bretzfeld und <strong>Weinsberg</strong>, der<br />

Feldhamster nur in Bretzfeld nachgewiesen (ZAK). Das Verbreitungsgebiet des Bibers strahlt<br />

randlich in das Untersuchungsgebiet ein (ZAK).<br />

Der Biber ist von den Wirkungen des Vorhabens kaum betroffen, da es keine direkten Eingriffe in<br />

wassergebundene Lebensräume gibt. Die Beurteilung der Eingriffsempfindlichkeit von Haselmaus<br />

und Biber kann unter Berücksichtigung der im Rahmen der Strukturkartierung (ANUVA<br />

2012) erhobenen Daten erfolgen. Zu den Fledermausvorkommen liegt bereits ein Gutachten vor<br />

(PLANUNGSBÜRO ZIEGER-MACHAUER 2010). Um die Bedeutung einzelner Querungsbauwerke als<br />

Flugrouten von Fledermäusen sicher zu beurteilen werden in 2012 noch ergänzende Horchboxenuntersuchungen<br />

durchgeführt.<br />

Folgende Säugetierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie wurden im Wirkraum nachgewiesen<br />

bzw. kommen hier potenziell vor.<br />

ANUVA Stadt- und Umweltplanung Allersberger Str. 185, Geb. A8 90461 <strong>Nürnberg</strong> Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!