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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP 92<br />

§ 87b UrhG Host-, Access- Rechteinhaber Verletzung eines<br />

Provider<br />

Ausschließlichkeitsrechts<br />

§ 149a StPO Access- Untersuchungsrichter bzw Formeller<br />

Provider, Ratskammer<br />

Überwachungsbeschluss, je<br />

(Host-Provider)<br />

nach Datum unterschiedlich<br />

hohe Strafdrohung notwendig<br />

§ 143 StPO Jedermann Untersuchungsrichter, Beschluss, zwecks<br />

Sicherheitsbehörden Sicherstellung <strong>von</strong><br />

Beweismitteln<br />

§ 53 Abs 3a SPG Access-<br />

Provider,<br />

(Host-Provider)<br />

§ 99 Abs 3 Access-<br />

FinStrG Provider,<br />

(Host-Provider)<br />

Sicherheitsbehörden Wesentliche Voraussetzung für<br />

die den Sicherheitsbehörden<br />

übertragenen Aufgaben bzw<br />

bei der „kleinen passiven<br />

Rufdatenrückerfassung“ nur im<br />

Rahmen der<br />

Hilfeleistungspflicht <strong>und</strong><br />

Abwehr gefährlicher Angriffe<br />

Finanzstrafbehörden Für Zwecke des<br />

Finanzstrafverfahrens<br />

X. Übersicht über die wichtigsten <strong>Auskunfts</strong>pflichten<br />

Stammdaten zwangsweise Abnahme<br />

<strong>von</strong> Datenträgern<br />

Vermittlungs- <strong>und</strong> Verwaltungsstrafen<br />

Inhaltsdaten<br />

Stammdaten Beugestrafen bzw -haft<br />

Stammdaten, zT<br />

Vermittlungsdaten<br />

keine<br />

Stammdaten keine

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