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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 2<br />

Richtlinie zur Durchsetzung des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum<br />

vor. 6<br />

Ferner lassen sich Informationsflüsse heute schwieriger kontrollieren als<br />

früher, <strong>und</strong> diese sind häufig für den Betroffenen nicht nachvollziehbar. Um<br />

dem Betroffenen eine Möglichkeit zu geben, herauszufinden, wer wie zu<br />

seinen Daten gelangt ist <strong>und</strong> was mit diesen geschieht, sind im DSG <strong>und</strong> im<br />

TKG <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> aktive Informationspflichten der Datenverwender<br />

normiert.<br />

Es stellt sich nun als nächstes die Frage, warum sich diese Arbeit mit<br />

<strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> Providern beschäftigt. Einerseits, weil sie als „Träger des<br />

<strong>Internet</strong>s“ primär betroffen sind. Wie gezeigt werden wird, sind aber immer<br />

noch viele Bestimmungen auf Sprachtelephonie zugeschnitten. Daher geht es<br />

andererseits um die Anwendbarkeit dieser <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Mitwirkungspflichten</strong>, die ehemals nur auf POTS 7 ausgerichtet waren, auf das<br />

<strong>Internet</strong> bzw auf <strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> Provider.<br />

Rudimentär wird sich vorliegende Arbeit auch mit den Sanktionen bei<br />

Nichterfüllung <strong>von</strong> <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> beschäftigen. Zum<br />

einen mit den gesetzlich vorgesehenen straf- <strong>und</strong> verwaltungsstrafrechtlichen<br />

Rechtsfolgen, zum anderen aber auch mit allfälligen Schadenersatzansprüchen<br />

nach allgemeinem Zivilrecht. Häufig nehmen <strong>Auskunfts</strong>empfänger erteilte<br />

Auskünfte als Gr<strong>und</strong>lage für Dispositionen, sodass unrichtige Auskünfte<br />

„Schaden stiften“ 8 können. Dies gilt nicht minder für die Verweigerung <strong>von</strong><br />

Auskünften.<br />

A. Einordnung <strong>von</strong> <strong>Auskunfts</strong>pflichten<br />

<strong>Auskunfts</strong>pflichten zielen auf die Herausgabe <strong>von</strong> Daten bzw Information<br />

ab. 9 Eine allgemeine <strong>Auskunfts</strong>pflicht existiert in Österreich nicht, vielmehr<br />

sind einzelne <strong>Auskunfts</strong>pflichten aus dem materiellen oder formellen Recht<br />

herauszulesen. Es mangelt an einem geschlossenen System, weshalb auch die<br />

vorhandenen <strong>Auskunfts</strong>pflichten über die ganze Rechtsordnung verstreut<br />

6 Siehe dazu unten im Kapitel Urheberrechtsgesetz, S 48. Vgl: Schmidbauer,<br />

Kampf den „Urheberrechtsverbrechern“,<br />

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell51.htm .<br />

7 POTS = Plain Old Telephony <strong>Service</strong>. Mit diesem Begriff wird das alte, analoge,<br />

Telephonsystem bezeichnet (in Österreich das WS 48) <strong>und</strong> häufig als Gegensatz zu<br />

ISDN bzw zur digitalen Datenkommunikation überhaupt, verwendet.<br />

8 Welser, Die Haftung für Rat, Auskunft <strong>und</strong> Gutachten – Zugleich ein Beitrag zur<br />

Bankauskunft (1983) 1.<br />

9 Die Begriffe Information <strong>und</strong> Daten werden im Rahmen dieser Arbeit als<br />

Synonyme gebraucht. Streng genommen werden sie wie folgt definiert (aus: Wikipedia,<br />

die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/ ):<br />

Information:„potentiell oder aktuell vorhandenes, nutzbares oder genutztes<br />

Wissen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer "Information" auch eine<br />

Nachricht verstanden, die zweckorientiert ist, also Information im eigentliche Sinne<br />

transportiert.“<br />

Daten: „(maschinen)-lesbare <strong>und</strong> -bearbeitbare Repräsentation <strong>von</strong><br />

Information.“<br />

I. Einleitung

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