Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 2<br />
Richtlinie zur Durchsetzung des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum<br />
vor. 6<br />
Ferner lassen sich Informationsflüsse heute schwieriger kontrollieren als<br />
früher, <strong>und</strong> diese sind häufig für den Betroffenen nicht nachvollziehbar. Um<br />
dem Betroffenen eine Möglichkeit zu geben, herauszufinden, wer wie zu<br />
seinen Daten gelangt ist <strong>und</strong> was mit diesen geschieht, sind im DSG <strong>und</strong> im<br />
TKG <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> aktive Informationspflichten der Datenverwender<br />
normiert.<br />
Es stellt sich nun als nächstes die Frage, warum sich diese Arbeit mit<br />
<strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> Providern beschäftigt. Einerseits, weil sie als „Träger des<br />
<strong>Internet</strong>s“ primär betroffen sind. Wie gezeigt werden wird, sind aber immer<br />
noch viele Bestimmungen auf Sprachtelephonie zugeschnitten. Daher geht es<br />
andererseits um die Anwendbarkeit dieser <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Mitwirkungspflichten</strong>, die ehemals nur auf POTS 7 ausgerichtet waren, auf das<br />
<strong>Internet</strong> bzw auf <strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> Provider.<br />
Rudimentär wird sich vorliegende Arbeit auch mit den Sanktionen bei<br />
Nichterfüllung <strong>von</strong> <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> beschäftigen. Zum<br />
einen mit den gesetzlich vorgesehenen straf- <strong>und</strong> verwaltungsstrafrechtlichen<br />
Rechtsfolgen, zum anderen aber auch mit allfälligen Schadenersatzansprüchen<br />
nach allgemeinem Zivilrecht. Häufig nehmen <strong>Auskunfts</strong>empfänger erteilte<br />
Auskünfte als Gr<strong>und</strong>lage für Dispositionen, sodass unrichtige Auskünfte<br />
„Schaden stiften“ 8 können. Dies gilt nicht minder für die Verweigerung <strong>von</strong><br />
Auskünften.<br />
A. Einordnung <strong>von</strong> <strong>Auskunfts</strong>pflichten<br />
<strong>Auskunfts</strong>pflichten zielen auf die Herausgabe <strong>von</strong> Daten bzw Information<br />
ab. 9 Eine allgemeine <strong>Auskunfts</strong>pflicht existiert in Österreich nicht, vielmehr<br />
sind einzelne <strong>Auskunfts</strong>pflichten aus dem materiellen oder formellen Recht<br />
herauszulesen. Es mangelt an einem geschlossenen System, weshalb auch die<br />
vorhandenen <strong>Auskunfts</strong>pflichten über die ganze Rechtsordnung verstreut<br />
6 Siehe dazu unten im Kapitel Urheberrechtsgesetz, S 48. Vgl: Schmidbauer,<br />
Kampf den „Urheberrechtsverbrechern“,<br />
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell51.htm .<br />
7 POTS = Plain Old Telephony <strong>Service</strong>. Mit diesem Begriff wird das alte, analoge,<br />
Telephonsystem bezeichnet (in Österreich das WS 48) <strong>und</strong> häufig als Gegensatz zu<br />
ISDN bzw zur digitalen Datenkommunikation überhaupt, verwendet.<br />
8 Welser, Die Haftung für Rat, Auskunft <strong>und</strong> Gutachten – Zugleich ein Beitrag zur<br />
Bankauskunft (1983) 1.<br />
9 Die Begriffe Information <strong>und</strong> Daten werden im Rahmen dieser Arbeit als<br />
Synonyme gebraucht. Streng genommen werden sie wie folgt definiert (aus: Wikipedia,<br />
die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/ ):<br />
Information:„potentiell oder aktuell vorhandenes, nutzbares oder genutztes<br />
Wissen. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einer "Information" auch eine<br />
Nachricht verstanden, die zweckorientiert ist, also Information im eigentliche Sinne<br />
transportiert.“<br />
Daten: „(maschinen)-lesbare <strong>und</strong> -bearbeitbare Repräsentation <strong>von</strong><br />
Information.“<br />
I. Einleitung