Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 81<br />
Bearbeitung, Auswertung <strong>und</strong> Darstellung <strong>von</strong> Informationen über<br />
Bestrebungen <strong>und</strong> Tätigkeiten, die vorsätzliche Angriffe gegen militärische<br />
Rechtsgüter 360 zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit erwarten<br />
lassen. Es geht hier vorwiegend um den Schutz militärischer <strong>und</strong><br />
verfassungsmäßiger Einrichtungen. 361 Zuständige Stellen sind daher der<br />
Heeresnachrichtendienst <strong>und</strong> das Heeresabwehramt. 362<br />
Namen,<br />
Anschlusses.<br />
Anschrift <strong>und</strong><br />
4. Inhalt<br />
Teilnehmernummer eines bestimmten<br />
360 Vgl zu diesem Begriff § 1 Abs 7.<br />
361 Vgl Demmelbauer/Hauer, aaO.<br />
362 Vgl Demmelbauer/Hauer, Sicherheitsrecht Rz 30.<br />
VII. Finanzstrafgesetz & Militärbefugnisgesetz