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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 81<br />

Bearbeitung, Auswertung <strong>und</strong> Darstellung <strong>von</strong> Informationen über<br />

Bestrebungen <strong>und</strong> Tätigkeiten, die vorsätzliche Angriffe gegen militärische<br />

Rechtsgüter 360 zur Beeinträchtigung der militärischen Sicherheit erwarten<br />

lassen. Es geht hier vorwiegend um den Schutz militärischer <strong>und</strong><br />

verfassungsmäßiger Einrichtungen. 361 Zuständige Stellen sind daher der<br />

Heeresnachrichtendienst <strong>und</strong> das Heeresabwehramt. 362<br />

Namen,<br />

Anschlusses.<br />

Anschrift <strong>und</strong><br />

4. Inhalt<br />

Teilnehmernummer eines bestimmten<br />

360 Vgl zu diesem Begriff § 1 Abs 7.<br />

361 Vgl Demmelbauer/Hauer, aaO.<br />

362 Vgl Demmelbauer/Hauer, Sicherheitsrecht Rz 30.<br />

VII. Finanzstrafgesetz & Militärbefugnisgesetz

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