Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
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I. Einleitung<br />
GOD, GRANT ME THE SERENITY TO ACCEPT<br />
THE THINGS I CANNOT CHANGE,<br />
COURAGE TO CHANGE THE THINGS I CAN,<br />
AND THE WISDOM TO KNOW THE DIFFERENCE<br />
Dr Reinhold Nebuhr 1 , The Serenity Prayer<br />
Die vorliegende Arbeit soll auf übersichtliche Art die verschiedenen<br />
<strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong>, welche <strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> Provider<br />
treffen, darstellen. Dies insbesondere im Hinblick auf die Identitätsfeststellung<br />
<strong>von</strong> Rechtsverletzern, da gerade diese Pflichten in der Praxis am relevantesten<br />
sind.<br />
„Kriminelle Geister“ machen auch vor den neuen Medien nicht Halt. So<br />
werden einerseits konventionelle Delikte unter Nutzung <strong>von</strong><br />
Telekommunikation <strong>und</strong> <strong>Internet</strong> begangen, wodurch insbes rechtswidrige<br />
Inhalte eine wesentlich schnellere Verbreitung erfahren. Andererseits hat der<br />
Gesetzgeber aber auch internet- bzw computerspezifische Delikte normiert. 2<br />
„Stopline“ 3 , die Meldestelle der ISPA, verzeichnete im Jahr 2001 r<strong>und</strong> 400<br />
zutreffende Meldungen, der Großteil hier<strong>von</strong> bezog sich auf<br />
kinderpornographische Inhalte im <strong>Internet</strong>. Im Jahr 2000 erreichten die<br />
Meldestelle r<strong>und</strong> 380 zutreffende Meldungen. 4 Auf die Verfolgung solcher <strong>und</strong><br />
anderer rechtswidriger Taten zielen die <strong>Auskunfts</strong>pflichten des ECG, des<br />
UrhG, des SPG, des FinStrG, des MBG <strong>und</strong> der StPO ab.<br />
Kürzlich erfolgte die Umsetzung der InfoSoc-RL 5 , mit der eine weitere<br />
<strong>Auskunfts</strong>pflicht der Provider eingeführt wurde. Sie betrifft Verstöße gegen<br />
das Urheberrecht durch Nutzer. Hier hat sich wohl das massive Lobbying der<br />
Rechteinhaber bezahlt gemacht, <strong>und</strong> so wurden spezielle <strong>Auskunfts</strong>pflichten<br />
zum Schutz <strong>von</strong> Urheberrechten nach Vorbild der USA normiert. Zusätzlich<br />
stellte die EU-Kommission im Jänner 2003 einen Vorschlag betreffend einer<br />
1 Dieses Zitat wird fälschlicherweise häufig dem Hl Franz <strong>von</strong> Assisi<br />
zugeschrieben.<br />
2 Für das Strafrecht: Siehe Venier/Ebensperger, <strong>Internet</strong> <strong>und</strong> Strafrecht, in: Brenn,<br />
ECG 118.<br />
3 http://www.stopline.at . Die Daten sind dem Jahresbericht 2000 <strong>und</strong> 2001<br />
entnommen, wo auch Details zur Geschichte der Meldestelle nachzulesen sind.<br />
4 Vgl zB: <strong>Internet</strong> spielt bei Kinderpornografie entscheidende Rolle, Heise Online,<br />
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-23.05.03-005/ ; GEMA will Provider gegen<br />
Musikpiraterie in die Pflicht nehmen, Heise Online,<br />
http://www.heise.de/newsticker/data/tol-14.08.03-000/ .<br />
5 Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter<br />
Aspekte des Urheberrechts <strong>und</strong> der verwandten Schutzrechte in der<br />
Informationsgesellschaft, ABl L 167 v 22.6.2001, 10, berichtigt durch ABl L 6 v<br />
10.1.2002, 71.