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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 65<br />

Ist der Betreiber gleichzeitig Inhaber des Anschlusses, so kann er sich<br />

jedenfalls auch gem § 149b Abs 6 an das OLG wenden, <strong>und</strong> sich gegen die<br />

Anordnung der Überwachung wehren. Zu den weiteren Konsequenzen wie<br />

Verlust des Haftungsprivilegs, siehe schon im Kapitel E-Commerce-Gesetz,<br />

S 40.<br />

Gem § 109 Abs 3 Z 13 TKG 2003 ist die Verweigerung der Auskunft<br />

nach § 90 Abs 6 mit Verwaltungsstrafe mit bis zu Euro 37.000 bedroht. Nach<br />

Z 17 leg cit ist die Verweigerung der Auskunft an Betreiber <strong>von</strong><br />

Notrufdiensten gem § 98 TKG 2003 gleichfalls verwaltungsstrafbewehrt.<br />

E. Ausblick<br />

1. Strafprozessreformgesetz<br />

Der Entwurf zu einer umfassenden Reform des Vorverfahrens der StPO<br />

wurde bereits in der XXI. Gesetzgebungsperiode eingebracht, <strong>und</strong> absolvierte<br />

das Begutachtungsverfahren. Das Strafprozessreformgesetz teilte allerdings<br />

das Schicksal der UrhG-Nov <strong>und</strong> des neuen TKG: Durch die vorzeitige<br />

Beendigung der Legislaturperiode im Herbst 2002 wurde die weitere<br />

parlamentarische Behandlung verhindert. Der Entwurf wurde daher in der<br />

XXII. Gesetzgebungsperiode fast unverändert eingebracht. 307 Er wurde dem<br />

Unterausschuss des Justizausschusses betreffend Strafprozessreformgesetz 25<br />

dB vom 5. Juni 2003, zugewiesen. 308<br />

2. Convention on Cyber-Crime<br />

Die Convention on Cyber-Crime (CCC) 309 des Europarats wurde am<br />

23.11.2001 in Budapest beschlossen <strong>und</strong> zur Unterzeichnung aufgelegt.<br />

307 Vgl die Kurzfassung der Parlamentskorrespondenz,<br />

http://www.parlinkom.gv.at/pd/pk/2003/PK0177.html. Der Entwurf, die EB <strong>und</strong> die<br />

Protokolle der Beratungen des Unterausschusses sind abrufbar unter:<br />

http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXII/I/his/000/I00025_.html . Die eingelangten<br />

Stellungnahmen im Rahmen des Begutachtungsverfahren sind abrufbar unter:<br />

http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/002/ME00214_.html .<br />

308 Allgemeines zur Reform des Vorverfahrens: Machacek, Die Reform des StPO-<br />

Vorverfahrens aus der Sicht des Rechtsschutzbeauftragten - Erweiterte Fassung der<br />

dem BMJ am 14. 9. 2001 erstatteten Stellungnahme des RSB, AnwBl 2002, 76;<br />

Demmelbauer/Hauer, Sicherheitsrecht Rz 212. Siehe auch schon Reindl,<br />

Telefonüberwachung zweimal neu?, JBl 2002, 69. Vgl die Hinweise unten bei der<br />

CCC, S 65.<br />

309 Convention on Cybercrime, ETS No: 185. Der englische <strong>und</strong> französische<br />

Volltext einschließlich des Explanatory Reports <strong>und</strong> anderer Dokumente finden sich<br />

unter:<br />

http://conventions.coe.int/Treaty/EN/WhatYouWant.asp?NT=185&CM=8&DF=28/08/<br />

03 . Ferner existiert noch ein Zusatzprotokoll betreffend rassistischer <strong>und</strong><br />

fremdenfeindlicher Handlungen die durch Computersysteme begangen werden,<br />

aufgelegt zur Unterzeichnung in Straßburg am 23.1.2003: Additional Protocol to the<br />

Convention on cybercrime, concerning the criminalisation of acts of a racist and<br />

xenophobic nature committed through computer systems, ETS No: 189,<br />

V. Strafprozessordnung <strong>und</strong> Telekommunikationsgesetz

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