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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 51<br />

(allenfalls auch Verwertungsgesellschaften) zu den berechtigten<br />

Antragstellern, nicht aber Strafverfolgungsbehörden. Allerdings sind die<br />

Delikte gegen das geistige Eigentum allesamt Privatanklagedelikte. Art 10<br />

könnte daher zur ersten Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Anordnung einer<br />

Sperrverfügung durch ein Strafgericht führen (zu diesem Thema siehe auch im<br />

Kapitel Strafprozessordnung <strong>und</strong> Telekommunikationsgesetz, S 52 ff bzw<br />

ECG, S 38).<br />

IV. Urheberrechtsgesetz

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