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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 48<br />

Rechnungslegung) können laut OGH 242 mittels Stufenklage 243 durchgesetzt<br />

werden. Diese ist allerdings nur bei einem Anspruch auf Rechnungslegung<br />

anwendbar. Bei der gegenständlichen <strong>Auskunfts</strong>pflicht nach Abs 3 besteht ein<br />

solcher allerdings nicht. Die <strong>Auskunfts</strong>pflicht ist daher in einem<br />

selbstständigen Verfahren durchzusetzen. Allerdings kann es in praxi wohl<br />

vorkommen, dass es im Rahmen eines bereits anhängigen Verfahrens<br />

notwendig wird, <strong>Auskunfts</strong>verlangen zu stellen, wenn bspw eine falsche<br />

Person geklagt worden ist. 244<br />

Eine rechtswidrige Datenweitergabe ist nach den Regeln des TKG bzw<br />

des DSG zu beurteilen (dazu schon oben, S 16, 18.)<br />

C. Ausblick: Richtlinienvorschlag über die Maßnahmen <strong>und</strong><br />

Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum<br />

Im Jänner 2003 stellte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag<br />

zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum vor. Das unter dem<br />

Aktenzeichen KOM(2003) 46 endg 245 veröffentlichte Dokument befasst sich<br />

mit der Verletzung aller gemeinschaftsweit harmonisierten Rechte an<br />

geistigem Eigentum (Immaterialgüterrechte). Der RL-Vorschlag betrifft daher<br />

das Urheberrecht, die verwandten Leistungsschutzrechte <strong>und</strong> das gewerbliche<br />

Eigentum (beispielsweise Marken oder Gebrauchsmuster). Hauptstoßrichtung<br />

sind Rechtsverletzungen, die zu gewerblichen Zwecken erfolgen oder den<br />

Rechteinhabern erheblichen Schaden zufügen. Das Instrumentarium, das in der<br />

gesamten EU bereitgestellt werden soll, beinhaltet unter anderem Verfügungen<br />

zur Unterbindung des Handels mit Nachahmungen <strong>und</strong> Raubkopien,<br />

einstweilige Maßnahmen, wie bspw die Sperrung der Bankkonten <strong>von</strong><br />

Verdächtigen, bestimmte Befugnisse für die Justizbehörden zur<br />

Beweismittelbeschaffung sowie zur Durchsetzung <strong>von</strong><br />

Schadenersatzzahlungen seitens der Rechtsverletzer an die Rechteinhaber für<br />

entgangene Gewinne.<br />

Dieser Vorschlag stieß bei den ISP <strong>und</strong> anderen<br />

Telekommunikationsunternehmen auf herbe Kritik, da sich diese vom Entwurf<br />

besonders betroffen fühlen. 246 So sei darin die Sperrung <strong>von</strong> Websiten<br />

vorgesehen, ebenso wie eine Erweiterung der Strafbestimmungen zum Schutz<br />

geistigen Eigentums, wenn die Verletzung absichtlich <strong>und</strong> zu kommerziellen<br />

242 OGH 5. 11. 2002, 4 Ob 237/02k = ÖBl 2003/26.<br />

243 Vgl Art XLII der EGZPO. Näheres zur Stufenklage <strong>und</strong> ihrer Funktion:<br />

Rechberger/Simotta, Zivilprozessrecht 6 Rz 391 f.<br />

244 Zu den strafprozessualen Zwangsmitteln siehe im Kapitel Strafprozessordnung<br />

<strong>und</strong> Telekommunikationsgesetz, S 52 ff.<br />

245 Der Vorschlag <strong>und</strong> weitere Materialien sind abrufbar unter:<br />

http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/intprop/docs/ .<br />

246 <strong>Internet</strong>-Provider kritisieren neue Urheberrechtsrichtlinie, Heise Online,<br />

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-23.06.03-004/ . Vgl auch: EU eröffnet Jagd<br />

auf Tauschbörsennutzer, orf futurezone,<br />

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=178009&tmp=12276 ;<br />

Schmidbauer, Kampf den „Urheberrechtsverbrechern“,<br />

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell51.htm .<br />

IV. Urheberrechtsgesetz

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