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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 24<br />

II. Ausgangsfälle<br />

Um die Anwendbarkeit der einzelnen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zu<br />

veranschaulichen <strong>und</strong> zur Herstellung eines Praxisbezugs, werden im<br />

Folgenden sowohl reale, als auch fiktive Sachverhalte beschrieben. Die<br />

Beurteilung der Fälle erfolgt am Ende dieser Arbeit.<br />

1. RiAA vs Verizon: Auskunft Access-Provider an einen Privaten<br />

Die RIAA (Recording Industry Association of America) beantragte gem Art 512<br />

des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA 110) die Erlassung eines<br />

Beschlusses gegen die Firma Verizon <strong>Internet</strong> <strong>Service</strong> - einem Access-Provider -<br />

mit dem Inhalt, ein <strong>Auskunfts</strong>begehren betreffend der Identität eines K<strong>und</strong>en <strong>von</strong><br />

Verizon zu erzwingen. Dem betreffenden K<strong>und</strong>en wurde vorgeworfen die peer-topeer<br />

Software <strong>von</strong> Kazaa genutzt zu haben, um Musik online auszutauschen.<br />

Verizon lehnte die <strong>Auskunfts</strong>erteilung mit der Begründung ab, es sei außerhalb<br />

des Anwendungsbereiches des DMCA. Im Jänner 2003 wurde der Antragstellerin<br />

in 1. Instanz Recht gegeben. Verizon focht die Entscheidung an, die in 2. Instanz<br />

bestätigt wurde. 111<br />

2. Variante RiAA vs Verizon: Beteiligung eines Strafgerichts<br />

Die Antragstellerin wendet sich an ein Strafgericht, <strong>und</strong> beantragt dort die<br />

Bestrafung des K<strong>und</strong>en des Providers gem § 86 Abs 1 Z 3 iVm § 91 UrhG 112<br />

wegen unerlaubten öffentlichen Zurverfügungstellen, <strong>und</strong> gibt gleichzeitig eine<br />

IP-Adresse bekannt, mit der der K<strong>und</strong>e vorgeblich an einem bestimmten Datum<br />

eingeloggt war. Das Strafgericht leitet ein Verfahren gegen unbekannten Täter<br />

ein, <strong>und</strong> stellt ein <strong>Auskunfts</strong>begehren nach § 18 Abs 2 ECG iVm § 143 StPO an<br />

den Access-Provider.<br />

3. Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf Anordnung eines Gerichtes<br />

A verbreitet in diversen Foren verbotsgesetzwidrige Äußerungen. Daraufhin leitet<br />

die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen unbekannten Täter wegen<br />

110 Abrufbar unter: http://www.loc.gov/copyright/legislation/dmca.pdf .<br />

111 Siehe das RIAA v. Verizon Case Archive,<br />

http://www.eff.org/Cases/RIAA_v_Verizon/ . Vgl auch: US-Regierung unterstützt<br />

Musikindustrie, orf futurezone,<br />

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=156066&tmp=44229 . Dies<br />

bestärkte die RiAA in ihrem Kampf gegen die Musiktauschbörsen, siehe zB RIAA<br />

mahnt Verizon-K<strong>und</strong>en ab, orf futurezone,<br />

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=165569&tmp=12520 ;<br />

Gesetzentwurf gegen Tauschbörsennutzer, orf futurezone,<br />

http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=172029 .<br />

112 BG über das Urheberrecht an Werken der Literatur <strong>und</strong> der Kunst <strong>und</strong> über<br />

verwandte Schutzrechte, StF: BGBl 111/1936 idF UrhG-Nov 2003, BGBl I 32/2003.<br />

II. Ausgangsfälle

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