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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung III<br />

Vorwort<br />

Vorliegende Arbeit ist die überarbeitete Fassung der im September 2003<br />

im Rahmen des Universitätslehrgangs für Informationsrecht <strong>und</strong><br />

Rechtsinformation eingereichten Master Thesis. Die Überarbeitung betrifft<br />

vorwiegend das SPG <strong>und</strong> der Titel wurde klarer gefasst.<br />

Die Feststellung der Identität <strong>von</strong> Rechtsverletzern, mag es der Verstoß<br />

gegen zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Normen sein, stellt in Zeiten der<br />

Informationsgesellschaft hohe Anforderungen sowohl an die<br />

Strafverfolgungsbehörden als auch an beschwerte Private. Maßgebliches<br />

Mittel zur Täterausforschung sind <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />

innerhalb <strong>und</strong> außerhalb <strong>von</strong> behördlichen Verfahren. Besondere<br />

Schwierigkeiten bereiten in diesen Zusammenhang solche Normen, die der<br />

historische Gesetzgeber für die konventionelle Sprachtelephonie erlassen hat.<br />

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dieser Problematik, wobei die einzelnen<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen darauf geprüft werden, wer zur Auskunft verpflichtet ist <strong>und</strong><br />

wer berechtigt ist, welche Daten herausgegeben werden müssen <strong>und</strong> welche<br />

Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Aufgr<strong>und</strong> der Novellierung des TKG<br />

während des Verfassens dieser Arbeit, wurden beide Rechtslagen<br />

berücksichtigt.<br />

Besonderer Dank gilt meiner Betreuerin RA Dr Karin Wessely <strong>und</strong><br />

meinen Lehrgangskollegen für ihre jederzeitige Diskussionsbereitschaft.<br />

Lieben Dank auch an meine Lektorinnen.<br />

Wien, im Oktober 2003<br />

Victoria C Haidinger<br />

viktoria.haidinger@informationsrecht.at

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