Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung III<br />
Vorwort<br />
Vorliegende Arbeit ist die überarbeitete Fassung der im September 2003<br />
im Rahmen des Universitätslehrgangs für Informationsrecht <strong>und</strong><br />
Rechtsinformation eingereichten Master Thesis. Die Überarbeitung betrifft<br />
vorwiegend das SPG <strong>und</strong> der Titel wurde klarer gefasst.<br />
Die Feststellung der Identität <strong>von</strong> Rechtsverletzern, mag es der Verstoß<br />
gegen zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Normen sein, stellt in Zeiten der<br />
Informationsgesellschaft hohe Anforderungen sowohl an die<br />
Strafverfolgungsbehörden als auch an beschwerte Private. Maßgebliches<br />
Mittel zur Täterausforschung sind <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong><br />
innerhalb <strong>und</strong> außerhalb <strong>von</strong> behördlichen Verfahren. Besondere<br />
Schwierigkeiten bereiten in diesen Zusammenhang solche Normen, die der<br />
historische Gesetzgeber für die konventionelle Sprachtelephonie erlassen hat.<br />
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dieser Problematik, wobei die einzelnen<br />
Rechtsgr<strong>und</strong>lagen darauf geprüft werden, wer zur Auskunft verpflichtet ist <strong>und</strong><br />
wer berechtigt ist, welche Daten herausgegeben werden müssen <strong>und</strong> welche<br />
Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind. Aufgr<strong>und</strong> der Novellierung des TKG<br />
während des Verfassens dieser Arbeit, wurden beide Rechtslagen<br />
berücksichtigt.<br />
Besonderer Dank gilt meiner Betreuerin RA Dr Karin Wessely <strong>und</strong><br />
meinen Lehrgangskollegen für ihre jederzeitige Diskussionsbereitschaft.<br />
Lieben Dank auch an meine Lektorinnen.<br />
Wien, im Oktober 2003<br />
Victoria C Haidinger<br />
viktoria.haidinger@informationsrecht.at