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Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service

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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 10<br />

Anbieter eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes einen Vertrag über die<br />

Inanspruchnahme dieser Dienste geschlossen hat.“. § 52 Z 3 TKG 1997 versteht<br />

unter Nummer „Ziffernfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der<br />

Adressierung dienen;“. IP-Adressen sind jedenfalls Adressen iSd<br />

§ 52 Z 3 TKG 1997. Ferner können sie mE auch als Teilnehmernummern<br />

qualifiziert werden. 48<br />

Wenn aber IP-Adressen als Teilnehmernummern zu werten sind, könnte man auch<br />

auf die Idee kommen, diese Wertung gleichfalls bei E-Mail Adressen anzuwenden<br />

<strong>und</strong> damit die E-Mail Adresse mit Adresse iSd § 87 Abs 3 Z 4 gleichzusetzen.<br />

Dies ist jedoch aus folgenden Erwägungen abzulehnen: Wie bereits festgestellt,<br />

wird der Nutzer im <strong>Internet</strong> anhand seiner IP-Adresse identifiziert. Diese<br />

entspricht der Telephonnummer in der Sprachtelephonie. 49 Bei der E-Mail<br />

Adresse verhält dies sich anders, denn auch der <strong>Internet</strong>-Nutzer besitzt eine<br />

Wohnadresse. Zu diesem Ergebnis gelangen auch die EB zum TKG 2003 (dazu<br />

gleich). E-Mail Adressen gehören daher nach dem TKG 1997 nicht zu den<br />

Stammdaten. 50<br />

bb) Vermittlungsdaten (§ 87 Abs 3 Z 5 TKG 1997)<br />

Vermittlungsdaten sind alle personenbezogenen Daten, die sich auf<br />

Teilnehmer <strong>und</strong> Benutzer beziehen, <strong>und</strong> für den Aufbau einer Verbindung oder<br />

für die Verrechnung <strong>von</strong> Entgelten erforderlich sind. Dies sind abschließend:<br />

aktive <strong>und</strong> passive Teilnehmernummern, Anschrift des Teilnehmers, Art des<br />

Endgerätes, Gebührencode, Gesamtzahl der für den Abrechnungszeitraum zu<br />

berechnenden Einheiten, Art, Datum, Zeitpunkt <strong>und</strong> Dauer der Verbindung,<br />

übermittelte Datenmenge, <strong>und</strong> andere Zahlungsinformationen, wie<br />

Vorauszahlung, Ratenzahlung, Sperren des Anschlusses oder Mahnungen.<br />

Teilnehmernummern, <strong>und</strong> damit IP-Adressen, können daher sowohl Stamm- als<br />

auch Vermittlungsdaten sein. Mit Anschrift ist jedenfalls nur die Wohnadresse<br />

gemeint, <strong>und</strong> keine E-Mail Adresse.<br />

cc) Inhaltsdaten (§ 87 Abs 3 Z 6 TKG 1997)<br />

Hierunter sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Inhalte übertragener Nachrichten zu<br />

verstehen.<br />

48 So auch Parschalk/Zuser/Otto, Telekommunikationsrecht (2002) 157. Offenbar<br />

auch dieser Ansicht, allerdings <strong>von</strong> IP-Adressen als passiven Teilnehmernummern<br />

sprechend: Jahnel, Datenschutz im <strong>Internet</strong> - Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, Cookies <strong>und</strong> Web-<br />

Logs, ecolex 2001, 84.<br />

49 Auch wenn sich der Nutzer via Telephonleitung mit den <strong>Internet</strong> verbindet,<br />

wird er trotzdem durch die IP-Adresse identifiziert.<br />

50 Dies gilt allerdings nicht unbedingt auch für andere Gesetze, <strong>und</strong> ist in concreto<br />

zu prüfen. Bei E-Mail Adressen sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei unterschiedliche<br />

Fragestellungen zu unterscheiden: Die Beauskunftung der E-Mail Adresse selbst <strong>und</strong><br />

die Identifikation anhand einer E-Mail Adresse, maW wer hinter der E-Mail Adresse<br />

steht.<br />

I. Einleitung

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