Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Internet Service
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Haidinger, <strong>Auskunfts</strong>- <strong>und</strong> <strong>Mitwirkungspflichten</strong> <strong>von</strong> ISP zur Täterausforschung 10<br />
Anbieter eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes einen Vertrag über die<br />
Inanspruchnahme dieser Dienste geschlossen hat.“. § 52 Z 3 TKG 1997 versteht<br />
unter Nummer „Ziffernfolgen, die in Telekommunikationsnetzen Zwecken der<br />
Adressierung dienen;“. IP-Adressen sind jedenfalls Adressen iSd<br />
§ 52 Z 3 TKG 1997. Ferner können sie mE auch als Teilnehmernummern<br />
qualifiziert werden. 48<br />
Wenn aber IP-Adressen als Teilnehmernummern zu werten sind, könnte man auch<br />
auf die Idee kommen, diese Wertung gleichfalls bei E-Mail Adressen anzuwenden<br />
<strong>und</strong> damit die E-Mail Adresse mit Adresse iSd § 87 Abs 3 Z 4 gleichzusetzen.<br />
Dies ist jedoch aus folgenden Erwägungen abzulehnen: Wie bereits festgestellt,<br />
wird der Nutzer im <strong>Internet</strong> anhand seiner IP-Adresse identifiziert. Diese<br />
entspricht der Telephonnummer in der Sprachtelephonie. 49 Bei der E-Mail<br />
Adresse verhält dies sich anders, denn auch der <strong>Internet</strong>-Nutzer besitzt eine<br />
Wohnadresse. Zu diesem Ergebnis gelangen auch die EB zum TKG 2003 (dazu<br />
gleich). E-Mail Adressen gehören daher nach dem TKG 1997 nicht zu den<br />
Stammdaten. 50<br />
bb) Vermittlungsdaten (§ 87 Abs 3 Z 5 TKG 1997)<br />
Vermittlungsdaten sind alle personenbezogenen Daten, die sich auf<br />
Teilnehmer <strong>und</strong> Benutzer beziehen, <strong>und</strong> für den Aufbau einer Verbindung oder<br />
für die Verrechnung <strong>von</strong> Entgelten erforderlich sind. Dies sind abschließend:<br />
aktive <strong>und</strong> passive Teilnehmernummern, Anschrift des Teilnehmers, Art des<br />
Endgerätes, Gebührencode, Gesamtzahl der für den Abrechnungszeitraum zu<br />
berechnenden Einheiten, Art, Datum, Zeitpunkt <strong>und</strong> Dauer der Verbindung,<br />
übermittelte Datenmenge, <strong>und</strong> andere Zahlungsinformationen, wie<br />
Vorauszahlung, Ratenzahlung, Sperren des Anschlusses oder Mahnungen.<br />
Teilnehmernummern, <strong>und</strong> damit IP-Adressen, können daher sowohl Stamm- als<br />
auch Vermittlungsdaten sein. Mit Anschrift ist jedenfalls nur die Wohnadresse<br />
gemeint, <strong>und</strong> keine E-Mail Adresse.<br />
cc) Inhaltsdaten (§ 87 Abs 3 Z 6 TKG 1997)<br />
Hierunter sind gr<strong>und</strong>sätzlich alle Inhalte übertragener Nachrichten zu<br />
verstehen.<br />
48 So auch Parschalk/Zuser/Otto, Telekommunikationsrecht (2002) 157. Offenbar<br />
auch dieser Ansicht, allerdings <strong>von</strong> IP-Adressen als passiven Teilnehmernummern<br />
sprechend: Jahnel, Datenschutz im <strong>Internet</strong> - Rechtsgr<strong>und</strong>lagen, Cookies <strong>und</strong> Web-<br />
Logs, ecolex 2001, 84.<br />
49 Auch wenn sich der Nutzer via Telephonleitung mit den <strong>Internet</strong> verbindet,<br />
wird er trotzdem durch die IP-Adresse identifiziert.<br />
50 Dies gilt allerdings nicht unbedingt auch für andere Gesetze, <strong>und</strong> ist in concreto<br />
zu prüfen. Bei E-Mail Adressen sind gr<strong>und</strong>sätzlich zwei unterschiedliche<br />
Fragestellungen zu unterscheiden: Die Beauskunftung der E-Mail Adresse selbst <strong>und</strong><br />
die Identifikation anhand einer E-Mail Adresse, maW wer hinter der E-Mail Adresse<br />
steht.<br />
I. Einleitung